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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß sich ein Zanck in demselbigen Hause unter dem Gesinde / oder zwischen den Haußpersonen erheben werde / und ein grosser Wiederwille entstehen solle.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

So bedeuts / das sich auß geringen ursachen ein Zanck und Streit werde erregen / und keiner dem andern recht geben wollen.

38.

Wenn die Esel schreyen.

So bedeuts auch Zanck und Hader unter denselbigen Haußleuten / und eine grosse uneinigkeit / die nicht leichtlich wieder zuvertragen ist.

39.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

So bedeuts / das in derselbigen Stadt oder Dorffe werde eine Hochzeit in kurtzer Zeit angerichtet werden / und das einer auch dazu wird geladen / oder sonsten zu gaste gebeten werden.

40.

Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen.

So bedeuts / das ein Armer von den Reichen sol unterdrucket werden / und das der Gerechte mit seiner Sache werde untenliegen müssen.

41.

Wenn einem ein alt Weib begegnet.

So bedeuts / das einer denselbigen Tag sol ungeschicktes Leibes werden / und eine Kranckheit fühlen / oder sonsten viel Wiederstand / und Verhinderung kriegen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß sich ein Zanck in demselbigen Hause unter dem Gesinde / oder zwischen den Haußpersonen erheben werde / und ein grosser Wiederwille entstehen solle.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

So bedeuts / das sich auß geringen ursachen ein Zanck und Streit werde erregen / und keiner dem andern recht geben wollen.

38.

Wenn die Esel schreyen.

So bedeuts auch Zanck und Hader unter denselbigen Haußleuten / und eine grosse uneinigkeit / die nicht leichtlich wieder zuvertragen ist.

39.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

So bedeuts / das in derselbigen Stadt oder Dorffe werde eine Hochzeit in kurtzer Zeit angerichtet werden / und das einer auch dazu wird geladen / oder sonsten zu gaste gebeten werden.

40.

Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen.

So bedeuts / das ein Armer von den Reichen sol unterdrucket werden / und das der Gerechte mit seiner Sache werde untenliegen müssen.

41.

Wenn einem ein alt Weib begegnet.

So bedeuts / das einer denselbigen Tag sol ungeschicktes Leibes werden / und eine Kranckheit fühlen / oder sonsten viel Wiederstand / und Verhinderung kriegen.

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[82/0086] 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen. So bedeuts / daß sich ein Zanck in demselbigen Hause unter dem Gesinde / oder zwischen den Haußpersonen erheben werde / und ein grosser Wiederwille entstehen solle. 37. Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen. So bedeuts / das sich auß geringen ursachen ein Zanck und Streit werde erregen / und keiner dem andern recht geben wollen. 38. Wenn die Esel schreyen. So bedeuts auch Zanck und Hader unter denselbigen Haußleuten / und eine grosse uneinigkeit / die nicht leichtlich wieder zuvertragen ist. 39. Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen. So bedeuts / das in derselbigen Stadt oder Dorffe werde eine Hochzeit in kurtzer Zeit angerichtet werden / und das einer auch dazu wird geladen / oder sonsten zu gaste gebeten werden. 40. Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen. So bedeuts / das ein Armer von den Reichen sol unterdrucket werden / und das der Gerechte mit seiner Sache werde untenliegen müssen. 41. Wenn einem ein alt Weib begegnet. So bedeuts / das einer denselbigen Tag sol ungeschicktes Leibes werden / und eine Kranckheit fühlen / oder sonsten viel Wiederstand / und Verhinderung kriegen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 82. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/86>, abgerufen am 24.04.2024.