Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

Bild:
<< vorherige Seite

wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner

wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden.

35.

Wenn einer offt gehnet.

So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0093" n="89"/>
wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>31.</head>
          <argument>
            <p>Wenn einer das Maul offen vergisset.</p>
          </argument>
          <p>So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>32.</head>
          <argument>
            <p>Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.</p>
          </argument>
          <p>So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>33.</head>
          <argument>
            <p>Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.</p>
          </argument>
          <p>So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>34.</head>
          <argument>
            <p>Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.</p>
          </argument>
          <p>So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden.</p>
        </div>
        <div n="2">
          <head>35.</head>
          <argument>
            <p>Wenn einer offt gehnet.</p>
          </argument>
          <p>So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[89/0093] wiederfahren / und werde sich zu getreuen Leuten gesellen / mit denen Er in Einigkeit sol leben / und in grosse Kundschaft kommen. 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. So wird einer glückselig seyn / zwischen Leuten Vertrag zumachen / oder sich mit seinen Wiedersachern und Feinden zu versühnen / und zu vergleichen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. So bedeuts / daß einem sein schwanger Weib / sol einen Sohn gebähren / oder das einer werde frembde Gäste kriegen / die ihm lieb seyn sollen. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeut es / daß einer mit einem Weiberhandel werde zuthun kriegen / und werde sich ihrer Händel annehmen / und sie verthädigen müssen / darüber in eine Rechtssachen gedeyen / oder für Gerichte gehen müssen. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. So wird einer von einem grossen Hadder und Zwietracht hören sagen / und mit darein vermenget werden / oder selbsten von seinen Feinden und Wiedersachern angefochten / oder außgefordert werden. 35. Wenn einer offt gehnet. So bedeuts / daß einer seinen Feind und Wiedersacher sol überwinden / und wird wieder seine Neyder und Mißgönner

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2012-10-29T10:30:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2012-10-29T10:30:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2012-10-29T10:30:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Als Grundlage dienen die Wikisource:Editionsrichtlinien
  • Die Wiedergabe folgt in der Schreibweise der Vorlage.
  • Überschriebene e über den Vokalen a, o und u, werden als moderne Umlaute transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/93
Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/93>, abgerufen am 24.04.2024.