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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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siegen / und in Rechtssachen gewinnen / in schlachten und Kriegssachen die Oberhand behalten.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß einer auff dem Wege wird gefangen werden / oder das die Gerichtsdiener kommen / und einen gefangen nehmen sollen.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

Bedeutet / das einem von der Obrigkeit grosse Förderung und Wolthat solle wiederfahren / und das einer werde angenehme seyn / und Gnade bey Herren und Fürsten finden.

38.

Wenn die Esel schreyen.

Bedeutet / das sich einer werde voltrincken / und nicht wissen was er thut / oder werde mit einem trunckenen vollen Menschen zuschaffen kriegen / und darüber in uneinigkeit gerathen.

39.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

So bedeuts / daß einer in demselbigen Lande oder Stadt werde etwas neues erfahren / und von grossen Geschrey und Tumulten hören sagen / oder das sich etwas neues in diesem Lande wiederregen und anheben.

40.

Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen.

So bedeuts / daß einer werde seinem Feind begegnen / oder mit ihme zu Rede und Sprache kommen / sol ihme nicht getrauen / und sich für seinen bösen Tücken fürsehen / denn er trachtet ihn mit Ernst nach und begehrt ihn zubeschädigen.

siegen / und in Rechtssachen gewinnen / in schlachten und Kriegssachen die Oberhand behalten.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

So bedeuts / daß einer auff dem Wege wird gefangen werden / oder das die Gerichtsdiener kommen / und einen gefangen nehmen sollen.

37.

Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen.

Bedeutet / das einem von der Obrigkeit grosse Förderung und Wolthat solle wiederfahren / und das einer werde angenehme seyn / und Gnade bey Herren und Fürsten finden.

38.

Wenn die Esel schreyen.

Bedeutet / das sich einer werde voltrincken / und nicht wissen was er thut / oder werde mit einem trunckenen vollen Menschen zuschaffen kriegen / und darüber in uneinigkeit gerathen.

39.

Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen.

So bedeuts / daß einer in demselbigen Lande oder Stadt werde etwas neues erfahren / und von grossen Geschrey und Tumulten hören sagen / oder das sich etwas neues in diesem Lande wiederregen und anheben.

40.

Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen.

So bedeuts / daß einer werde seinem Feind begegnen / oder mit ihme zu Rede und Sprache kommen / sol ihme nicht getrauen / und sich für seinen bösen Tücken fürsehen / denn er trachtet ihn mit Ernst nach und begehrt ihn zubeschädigen.

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[90/0094] siegen / und in Rechtssachen gewinnen / in schlachten und Kriegssachen die Oberhand behalten. 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen. So bedeuts / daß einer auff dem Wege wird gefangen werden / oder das die Gerichtsdiener kommen / und einen gefangen nehmen sollen. 37. Wenn die Pfauen ungewöhnlich anheben zuschreyen. Bedeutet / das einem von der Obrigkeit grosse Förderung und Wolthat solle wiederfahren / und das einer werde angenehme seyn / und Gnade bey Herren und Fürsten finden. 38. Wenn die Esel schreyen. Bedeutet / das sich einer werde voltrincken / und nicht wissen was er thut / oder werde mit einem trunckenen vollen Menschen zuschaffen kriegen / und darüber in uneinigkeit gerathen. 39. Wenn einem eine Todenleiche wird entgegen getragen. So bedeuts / daß einer in demselbigen Lande oder Stadt werde etwas neues erfahren / und von grossen Geschrey und Tumulten hören sagen / oder das sich etwas neues in diesem Lande wiederregen und anheben. 40. Wenn die Vogel zu einem in das Fenster / oder in die Stuben fliegen. So bedeuts / daß einer werde seinem Feind begegnen / oder mit ihme zu Rede und Sprache kommen / sol ihme nicht getrauen / und sich für seinen bösen Tücken fürsehen / denn er trachtet ihn mit Ernst nach und begehrt ihn zubeschädigen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/94>, abgerufen am 18.04.2024.