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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

Bedeut / das man in demselbigen Hause / balde eine Hochzeit werde machen / oder das man sonsten eine Gasterey / und Pancket anrichten werde.

10.

Von Erdbieben / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeut / daß es an demselbigen Ort werde anheben zu sterben / oder das einer balde werde in eine Kranckheit fallen / oder eine grosse bekümmernis kriegen / oder sol einem etwas aufferleget werden / das er ungern thun wird.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

Bedeutet / das einem etwas zusehen werde fürkommen darüber er sich freuen solle.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

Bedeutet / das einem ein Knecht oder Diener oder sonst ein Freund / und verwante Persohn entlauffen werde / und nicht lange bey ihm bleiben / oder das einem Herrn seine Unterthanen nicht werden gehorchen / oder gehorsamen / oder das ein Befehlshaber einem Herren abtrünnig werden solle.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

Bedeutet / das einer werde einen Gast kriegen / oder bald einen Boten auß frembden Landen bekommen.

14.

Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

9.

Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen.

Bedeut / das man in demselbigen Hause / balde eine Hochzeit werde machen / oder das man sonsten eine Gasterey / und Pancket anrichten werde.

10.

Von Erdbieben / oder so Erdwände einschiessen.

Bedeut / daß es an demselbigen Ort werde anheben zu sterben / oder das einer balde werde in eine Kranckheit fallen / oder eine grosse bekümmernis kriegen / oder sol einem etwas aufferleget werden / das er ungern thun wird.

11.

Wenn die Katzen wehklagen.

Bedeutet / das einem etwas zusehen werde fürkommen darüber er sich freuen solle.

12.

Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan.

Bedeutet / das einem ein Knecht oder Diener oder sonst ein Freund / und verwante Persohn entlauffen werde / und nicht lange bey ihm bleiben / oder das einem Herrn seine Unterthanen nicht werden gehorchen / oder gehorsamen / oder das ein Befehlshaber einem Herren abtrünnig werden solle.

13.

Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen.

Bedeutet / das einer werde einen Gast kriegen / oder bald einen Boten auß frembden Landen bekommen.

14.

Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

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[11/0015] 9. Wenn sich die Röcke und Kleider versengen / oder wenig verbrennen. Bedeut / das man in demselbigen Hause / balde eine Hochzeit werde machen / oder das man sonsten eine Gasterey / und Pancket anrichten werde. 10. Von Erdbieben / oder so Erdwände einschiessen. Bedeut / daß es an demselbigen Ort werde anheben zu sterben / oder das einer balde werde in eine Kranckheit fallen / oder eine grosse bekümmernis kriegen / oder sol einem etwas aufferleget werden / das er ungern thun wird. 11. Wenn die Katzen wehklagen. Bedeutet / das einem etwas zusehen werde fürkommen darüber er sich freuen solle. 12. Wenn einem die Hüfften und Schenckel schwer werden / und er sie nicht wol erheben kan. Bedeutet / das einem ein Knecht oder Diener oder sonst ein Freund / und verwante Persohn entlauffen werde / und nicht lange bey ihm bleiben / oder das einem Herrn seine Unterthanen nicht werden gehorchen / oder gehorsamen / oder das ein Befehlshaber einem Herren abtrünnig werden solle. 13. Wenn einer siehet einen Vogel auff die Erde fallen. Bedeutet / das einer werde einen Gast kriegen / oder bald einen Boten auß frembden Landen bekommen. 14. Wenn einem ein Wildprät im Walde begegnet.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/15>, abgerufen am 29.03.2024.