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Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669.

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31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

Bedeutet / das einem das jenige / was ihme geliebet und einer gerne haben wolte / und darnach sich sehnet und strebet / solle also wiederfahren / oder das einer einen getrewen rechtschaffen Freund werde erkennen lernen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das frembde Weiber zu einem kommen werden / die ihn lieb haben / und mit ihme schertzen und buhlen wollen.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeuts / daß einer mit einem werde in ein böse Wortgezäncke / hefftige Disputation, Wiederwillen und Hader gerahten / oder in eine schädliche Rechtfertigung kommen / oder werde in einem Streit und Scharmützel von seinem Feinde beschädiget werden.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

Bedeutet / daß in demselbigen Orte oder Hause sich eine Seuche und Kranckheit entspinnen werde / oder das jemand in seinem Hause / oder bey dem nehsten Nachbar herumb sehr kranck und schwach werden sol.

35.

Wenn einer offt gehnet.

Bedeutet / daß einer werde mit Geld zehlen zuhun kriegen / oder mit Gewerbe / Handlung / mit kauffen und verkauffen umbgehen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

31.

Wenn einer das Maul offen vergisset.

Bedeutet / das einem das jenige / was ihme geliebet und einer gerne haben wolte / und darnach sich sehnet und strebet / solle also wiederfahren / oder das einer einen getrewen rechtschaffen Freund werde erkennen lernen.

32.

Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten.

Bedeutet / das frembde Weiber zu einem kommen werden / die ihn lieb haben / und mit ihme schertzen und buhlen wollen.

33.

Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen.

So bedeuts / daß einer mit einem werde in ein böse Wortgezäncke / hefftige Disputation, Wiederwillen und Hader gerahten / oder in eine schädliche Rechtfertigung kommen / oder werde in einem Streit und Scharmützel von seinem Feinde beschädiget werden.

34.

Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen.

Bedeutet / daß in demselbigen Orte oder Hause sich eine Seuche und Kranckheit entspinnen werde / oder das jemand in seinem Hause / oder bey dem nehsten Nachbar herumb sehr kranck und schwach werden sol.

35.

Wenn einer offt gehnet.

Bedeutet / daß einer werde mit Geld zehlen zuhun kriegen / oder mit Gewerbe / Handlung / mit kauffen und verkauffen umbgehen.

36.

Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

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[73/0077] 31. Wenn einer das Maul offen vergisset. Bedeutet / das einem das jenige / was ihme geliebet und einer gerne haben wolte / und darnach sich sehnet und strebet / solle also wiederfahren / oder das einer einen getrewen rechtschaffen Freund werde erkennen lernen. 32. Wenn einem die Nase gehling anhebt zu bluten. Bedeutet / das frembde Weiber zu einem kommen werden / die ihn lieb haben / und mit ihme schertzen und buhlen wollen. 33. Wenn die Vogel oder Hüner einander beissen. So bedeuts / daß einer mit einem werde in ein böse Wortgezäncke / hefftige Disputation, Wiederwillen und Hader gerahten / oder in eine schädliche Rechtfertigung kommen / oder werde in einem Streit und Scharmützel von seinem Feinde beschädiget werden. 34. Wenn sich zweyne Hunde / oder sonst zwey andere Thier miteinander beissen / stossen / oder schlagen. Bedeutet / daß in demselbigen Orte oder Hause sich eine Seuche und Kranckheit entspinnen werde / oder das jemand in seinem Hause / oder bey dem nehsten Nachbar herumb sehr kranck und schwach werden sol. 35. Wenn einer offt gehnet. Bedeutet / daß einer werde mit Geld zehlen zuhun kriegen / oder mit Gewerbe / Handlung / mit kauffen und verkauffen umbgehen. 36. Wenn die Gänse anheben zuschreyen.

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Zitationshilfe: Zebel: Verzeichnis und Außlegungen Zebelis etlicher Zufälle, welche den Menschen unversehens zuwiederfahren pflegen, nach unterschiedlichen Lauff des Monden durch die zwölff himlischen Zeichen. Braunschweig, 1669, S. 73. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zebel_erklaerung_1669/77>, abgerufen am 20.04.2024.