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Zetkin, Clara: Das Frauenstimmrecht [Begründung zur Resolution: Das Frauenstimmrecht], in: Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Stuttgart 18. bis 24. August 1907. Berlin, 1907, S. 40–48.

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worden ist. Die sozialistischen Frauen werten das Frauenstimmrecht nicht als
die Frage der Fragen, deren Lösung all die sozialen Hemmnisse beseitigt, welche
für die freie, harmonische Lebensentwickelung und Lebensbetätigung des weib¬
lichen Geschlechts bestehen. Denn es rührt nicht an die tiefste Ursache derselben:
an das Privateigentum, in welchem die Ausbeutung und Unterdrückung eines
Menschen durch einen anderen Menschen wurzelt. Das zeigt schon ein Blick
auf die Lage der politisch emanzipierten, aber sozial unfreien und aus¬
gebeuteten männlichen Proletarier. Die Zuerkennung des Wahlrechts an das
weibliche Geschlecht hebt nicht den Klassengegensatz zwischen Ausbeutern und
Ausgebeuteten auf, aus dem die schwersten sozialen Hindernisse für die freie
Entfaltung und das harmonische Ausleben der Proletarierinnen erwachsen.
Sie beseitigt aber auch nicht die Konflikte, welche aus den sozialen Gegen¬
sätzen zwischen Mann und Weib in der kapitalistischen Ordnung für die Frau
als Angehörige ihres Geschlechts entstehen. Umgekehrt: die volle politische
Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bereitet den Boden, auf dem
diese Konflikte sich zu ihrer vollen Schärfe auswachsen können, Konflikte ver¬
schiedener Art, deren weittragendster und schmerzensreichster der ist zwischen
beruflicher Arbeit und Mutterschaft. Für uns Sozialisten kann daher das
Frauenwahlrecht nicht wie für die bürgerlichen Frauen "das Endziel" sein.
Wir schätzen aber seine Eroberung als eine Etappe, aufs innigste zu wünschen
im Kampfe um unser Endziel. Das Wahlrecht hilft den bürgerlichen Frauen
die Schranken niederreißen, die in Gestalt der Vorrechte des männlichen Ge¬
schlechts ihnen Bildungs- und Tätigkeitsmöglichkeit einengen. Es rüstet die
Proletarierinnen in dem Kampfe, den sie für Erringung vollen Menschen¬
tums gegen Klassenausbeutung und Klassenherrschaft führen. Es befähigt sie,
in höherem Maße als bisher teilzunehmen an dem Kampfe für die Eroberung
der politischen Macht durch das Proletariat zum Zwecke der Ueberwindung der
kapitalistischen und zur Aufrichtung der sozialistischen Ordnung, in der allein
die Frauenfrage ihre Lösung findet.

Wir Sozialisten fordern das Frauenwahlrecht nicht als ein Naturrecht,
das mit der Frau geboren wird. Wir fordern es als ein soziales Recht, das
begründet ist in der revolutionierten wirtschaftlichen Tätigkeit, in dem revo¬
lutionierten gesellschaftlichen Sein und persönlichen Bewußtsein der Frau. Die
bedarfswirtschaftende Hausfrau der guten alten Zeit ist durch die kapitalistische
Produktion in das Altenstübchen verwiesen worden. Die berufstätige Frau, vor
allem aber die lohnarbeitende, die mitten im Wirtschaftsleben und
Schaffen der Gesellschaft steht, ist an ihrer Stelle der Typus geworden, welcher
die sozial wichtigste Form der weiblichen wirtschaftlichen Tätigkeit repräsentiert.
Die Berufs- und Gewerbestatistik aller kapitalistischen Länder spiegelt den
Wandel wieder. Was die Frau früher produktiv innerhalb der vier Pfähle
schaffte, das diente dem Konsum, dem Wohle der Familie. Was heute aus
ihren fleißigen Händen quillt, was ihr Hirn ersinnt an Nutzen, Annehmlichkeit
und Schönheit, das erscheint als Ware auf dem gesellschaftlichen Warenmarkt,
und die Frau selbst tritt zu Millionen als Verkäuferin von Arbeitskraft, der
wichtigsten sozialen Ware, auf dem gesellschaftlichen Arbeitsmarkte auf. Damit
vollzieht sich eine Revolution ihrer Stellung in der Familie und in der Ge¬
sellschaft. Die Frau wird von dem Haushalt, als der Quelle ihres Lebens¬
unterhaltes, losgelöst, sie kann wirtschaftlich außerhalb der Familie existieren,
sie gewinnt ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit von der Familie, vom Manne.
Vielfach bietet die Familie ihr auch nicht mehr einen befriedigenden Lebens¬
inhalt. Wie der Mann, unter den gleichen Bedingungen wie er, oft unter noch
härteren, muß sie den Kampf aufnehmen mit dem feindlichen Leben, mag ihn
äußere oder innere Lebensnot ihr aufdrängen. Jn diesem Kampfe bedarf sie
voller politischer Rechte wie der Mann, denn solche Rechte sind Waffen, mittels
deren sie ihre Jnteressen verteidigen kann und verteidigen muß. Mit ihrem


worden ist. Die sozialistischen Frauen werten das Frauenstimmrecht nicht als
die Frage der Fragen, deren Lösung all die sozialen Hemmnisse beseitigt, welche
für die freie, harmonische Lebensentwickelung und Lebensbetätigung des weib¬
lichen Geschlechts bestehen. Denn es rührt nicht an die tiefste Ursache derselben:
an das Privateigentum, in welchem die Ausbeutung und Unterdrückung eines
Menschen durch einen anderen Menschen wurzelt. Das zeigt schon ein Blick
auf die Lage der politisch emanzipierten, aber sozial unfreien und aus¬
gebeuteten männlichen Proletarier. Die Zuerkennung des Wahlrechts an das
weibliche Geschlecht hebt nicht den Klassengegensatz zwischen Ausbeutern und
Ausgebeuteten auf, aus dem die schwersten sozialen Hindernisse für die freie
Entfaltung und das harmonische Ausleben der Proletarierinnen erwachsen.
Sie beseitigt aber auch nicht die Konflikte, welche aus den sozialen Gegen¬
sätzen zwischen Mann und Weib in der kapitalistischen Ordnung für die Frau
als Angehörige ihres Geschlechts entstehen. Umgekehrt: die volle politische
Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bereitet den Boden, auf dem
diese Konflikte sich zu ihrer vollen Schärfe auswachsen können, Konflikte ver¬
schiedener Art, deren weittragendster und schmerzensreichster der ist zwischen
beruflicher Arbeit und Mutterschaft. Für uns Sozialisten kann daher das
Frauenwahlrecht nicht wie für die bürgerlichen Frauen „das Endziel“ sein.
Wir schätzen aber seine Eroberung als eine Etappe, aufs innigste zu wünschen
im Kampfe um unser Endziel. Das Wahlrecht hilft den bürgerlichen Frauen
die Schranken niederreißen, die in Gestalt der Vorrechte des männlichen Ge¬
schlechts ihnen Bildungs- und Tätigkeitsmöglichkeit einengen. Es rüstet die
Proletarierinnen in dem Kampfe, den sie für Erringung vollen Menschen¬
tums gegen Klassenausbeutung und Klassenherrschaft führen. Es befähigt sie,
in höherem Maße als bisher teilzunehmen an dem Kampfe für die Eroberung
der politischen Macht durch das Proletariat zum Zwecke der Ueberwindung der
kapitalistischen und zur Aufrichtung der sozialistischen Ordnung, in der allein
die Frauenfrage ihre Lösung findet.

Wir Sozialisten fordern das Frauenwahlrecht nicht als ein Naturrecht,
das mit der Frau geboren wird. Wir fordern es als ein soziales Recht, das
begründet ist in der revolutionierten wirtschaftlichen Tätigkeit, in dem revo¬
lutionierten gesellschaftlichen Sein und persönlichen Bewußtsein der Frau. Die
bedarfswirtschaftende Hausfrau der guten alten Zeit ist durch die kapitalistische
Produktion in das Altenstübchen verwiesen worden. Die berufstätige Frau, vor
allem aber die lohnarbeitende, die mitten im Wirtschaftsleben und
Schaffen der Gesellschaft steht, ist an ihrer Stelle der Typus geworden, welcher
die sozial wichtigste Form der weiblichen wirtschaftlichen Tätigkeit repräsentiert.
Die Berufs- und Gewerbestatistik aller kapitalistischen Länder spiegelt den
Wandel wieder. Was die Frau früher produktiv innerhalb der vier Pfähle
schaffte, das diente dem Konsum, dem Wohle der Familie. Was heute aus
ihren fleißigen Händen quillt, was ihr Hirn ersinnt an Nutzen, Annehmlichkeit
und Schönheit, das erscheint als Ware auf dem gesellschaftlichen Warenmarkt,
und die Frau selbst tritt zu Millionen als Verkäuferin von Arbeitskraft, der
wichtigsten sozialen Ware, auf dem gesellschaftlichen Arbeitsmarkte auf. Damit
vollzieht sich eine Revolution ihrer Stellung in der Familie und in der Ge¬
sellschaft. Die Frau wird von dem Haushalt, als der Quelle ihres Lebens¬
unterhaltes, losgelöst, sie kann wirtschaftlich außerhalb der Familie existieren,
sie gewinnt ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit von der Familie, vom Manne.
Vielfach bietet die Familie ihr auch nicht mehr einen befriedigenden Lebens¬
inhalt. Wie der Mann, unter den gleichen Bedingungen wie er, oft unter noch
härteren, muß sie den Kampf aufnehmen mit dem feindlichen Leben, mag ihn
äußere oder innere Lebensnot ihr aufdrängen. Jn diesem Kampfe bedarf sie
voller politischer Rechte wie der Mann, denn solche Rechte sind Waffen, mittels
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[41/0003] worden ist. Die sozialistischen Frauen werten das Frauenstimmrecht nicht als die Frage der Fragen, deren Lösung all die sozialen Hemmnisse beseitigt, welche für die freie, harmonische Lebensentwickelung und Lebensbetätigung des weib¬ lichen Geschlechts bestehen. Denn es rührt nicht an die tiefste Ursache derselben: an das Privateigentum, in welchem die Ausbeutung und Unterdrückung eines Menschen durch einen anderen Menschen wurzelt. Das zeigt schon ein Blick auf die Lage der politisch emanzipierten, aber sozial unfreien und aus¬ gebeuteten männlichen Proletarier. Die Zuerkennung des Wahlrechts an das weibliche Geschlecht hebt nicht den Klassengegensatz zwischen Ausbeutern und Ausgebeuteten auf, aus dem die schwersten sozialen Hindernisse für die freie Entfaltung und das harmonische Ausleben der Proletarierinnen erwachsen. Sie beseitigt aber auch nicht die Konflikte, welche aus den sozialen Gegen¬ sätzen zwischen Mann und Weib in der kapitalistischen Ordnung für die Frau als Angehörige ihres Geschlechts entstehen. Umgekehrt: die volle politische Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts bereitet den Boden, auf dem diese Konflikte sich zu ihrer vollen Schärfe auswachsen können, Konflikte ver¬ schiedener Art, deren weittragendster und schmerzensreichster der ist zwischen beruflicher Arbeit und Mutterschaft. Für uns Sozialisten kann daher das Frauenwahlrecht nicht wie für die bürgerlichen Frauen „das Endziel“ sein. Wir schätzen aber seine Eroberung als eine Etappe, aufs innigste zu wünschen im Kampfe um unser Endziel. Das Wahlrecht hilft den bürgerlichen Frauen die Schranken niederreißen, die in Gestalt der Vorrechte des männlichen Ge¬ schlechts ihnen Bildungs- und Tätigkeitsmöglichkeit einengen. Es rüstet die Proletarierinnen in dem Kampfe, den sie für Erringung vollen Menschen¬ tums gegen Klassenausbeutung und Klassenherrschaft führen. Es befähigt sie, in höherem Maße als bisher teilzunehmen an dem Kampfe für die Eroberung der politischen Macht durch das Proletariat zum Zwecke der Ueberwindung der kapitalistischen und zur Aufrichtung der sozialistischen Ordnung, in der allein die Frauenfrage ihre Lösung findet. Wir Sozialisten fordern das Frauenwahlrecht nicht als ein Naturrecht, das mit der Frau geboren wird. Wir fordern es als ein soziales Recht, das begründet ist in der revolutionierten wirtschaftlichen Tätigkeit, in dem revo¬ lutionierten gesellschaftlichen Sein und persönlichen Bewußtsein der Frau. Die bedarfswirtschaftende Hausfrau der guten alten Zeit ist durch die kapitalistische Produktion in das Altenstübchen verwiesen worden. Die berufstätige Frau, vor allem aber die lohnarbeitende, die mitten im Wirtschaftsleben und Schaffen der Gesellschaft steht, ist an ihrer Stelle der Typus geworden, welcher die sozial wichtigste Form der weiblichen wirtschaftlichen Tätigkeit repräsentiert. Die Berufs- und Gewerbestatistik aller kapitalistischen Länder spiegelt den Wandel wieder. Was die Frau früher produktiv innerhalb der vier Pfähle schaffte, das diente dem Konsum, dem Wohle der Familie. Was heute aus ihren fleißigen Händen quillt, was ihr Hirn ersinnt an Nutzen, Annehmlichkeit und Schönheit, das erscheint als Ware auf dem gesellschaftlichen Warenmarkt, und die Frau selbst tritt zu Millionen als Verkäuferin von Arbeitskraft, der wichtigsten sozialen Ware, auf dem gesellschaftlichen Arbeitsmarkte auf. Damit vollzieht sich eine Revolution ihrer Stellung in der Familie und in der Ge¬ sellschaft. Die Frau wird von dem Haushalt, als der Quelle ihres Lebens¬ unterhaltes, losgelöst, sie kann wirtschaftlich außerhalb der Familie existieren, sie gewinnt ihre wirtschaftliche Selbstständigkeit von der Familie, vom Manne. Vielfach bietet die Familie ihr auch nicht mehr einen befriedigenden Lebens¬ inhalt. Wie der Mann, unter den gleichen Bedingungen wie er, oft unter noch härteren, muß sie den Kampf aufnehmen mit dem feindlichen Leben, mag ihn äußere oder innere Lebensnot ihr aufdrängen. Jn diesem Kampfe bedarf sie voller politischer Rechte wie der Mann, denn solche Rechte sind Waffen, mittels deren sie ihre Jnteressen verteidigen kann und verteidigen muß. Mit ihrem

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Das Frauenstimmrecht [Begründung zur Resolution: Das Frauenstimmrecht], in: Internationaler Sozialisten-Kongreß zu Stuttgart 18. bis 24. August 1907. Berlin, 1907, S. 40–48, hier S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenstimmrecht_1907/3>, abgerufen am 18.04.2024.