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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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zipation des weiblichen Geschlechts auf den Weg gen Damaskus treiben
und zu Aposteln eines beschränkten Frauenstimmrechts bekehren kann.
Und daß wir in diesem Falle von den deutschen bürgerlichen Frauen-
rechtlerinnen mehr demokratischen Sinn, eine tiefere theoretische Einsicht
und eine festere prinzipielle Haltung erwarten dürften, wie von ihren
englischen, holländischen und norwegischen Schwestern: daß hieße ihnen
mehr zumuten, als ihrem schwachen bürgerlichen Leibe frommt. Dafür
spricht nicht nur unsere historische Auffassung, sondern eine Kette lang-
jähriger praktischer Erfahrungen, von denen einige früher angeführt
worden sind. Wir könnten nichts Verkehrteres tun, als angesichts der sich
entwickelnden Verhältnisse in Vogelstraußpolitik den Kopf in den
Sand der gefühlsgeschwollenen Beteuerungen zu stecken, der zur
Frage von einem Bäckerdutzend "radikaler" Frauenrechtlerinnen auf-
gewirbelt wird. Nun liegt allerdings in Deutschland die Situation in
mehr als einem Punkt anders als in England. Nicht zum mindesten
auch insofern, als wir in Deutschland eine kräftige, zielklare sozialistische
Frauenbewegung haben, die stetig an Einfluß auf das weibliche Prole-
tariat gewinnt. Seit langen Jahren grundsätzlich scharf in Theorie
und Praxis von der bürgerlichen Frauenrechtelei getrennt, hat sie je
und je für das allgemeine Frauenstimmrecht, für die vollste Demo-
kratisierung des Wahlrechts überhaupt gekämpft. Allein die Genug-
tuung darüber darf uns nicht vergessen lassen, daß noch Millionen
Frauen -- indifferent oder zum mindesten ungeschult -- außerhalb dieser
Bewegung stehen. Da liegt die Gefahr nahe, daß große Kreise von ihnen
durch die bürgerlichen Schaumschlägereien mit dem Prinzip der Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts über die reaktionäre Natur eines
beschränkten Frauenstimmrechts getäuscht werden könnten. Dem gilt
es vorzubeugen, und je früher und gründlicher wir das besorgen, um
so besser. Die aufgezeigte Sachlage muß den Massen der proletarischen
Frauen zum Bewußtsein gebracht werden. Sie müssen die Ueberzeugung
gewinnen, daß sie im Kampfe für ihre volle soziale Emanzipation auf
die eigene Kraft und auf die ihrer Klasse angewiesen sind.

VIII.
Reaktionäre und revolutionäre Entwickelungstendenzen,
das Frauenwahlrecht betreffend.

Die gleiche geschichtliche Ursache: die Ausdehnung und Verschärfung
des Klassenkampfes zwischen Kapital und Arbeit zeitigt vor unseren
Augen charakteristische Erscheinungen, Entwickelungstendenzen, welche
für die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts von höchster
Bedeutung sind. Die Bourgeoisie gibt mehr und mehr die demokra-
tischen Prinzipien preis, für die sie einst geschwärmt hat, auch die
bürgerlichen liberalen Parteien wagen nicht, ihre Konsequenzen betreffs
der vollen Demokratisierung des Wahlrechts zu ziehen. Sie fürchten
-- wie alle bürgerlichen Parteien -- die langsam, aber sicher an-
schwellende Macht des kämpfenden Proletariats. Gleichzeitig aber wird
die bürgerliche Welt allmählich zu einer Revision ihrer Anschauungen
über die Frauenfrage, über die politische Gleichberechtigung des weib-
lichen Geschlechts gezwungen. Die bürgerliche Frauenbewegung gewinnt
an Umfang und Bedeutung. Mag sie sich noch so schwächlich geberden:

zipation des weiblichen Geschlechts auf den Weg gen Damaskus treiben
und zu Aposteln eines beschränkten Frauenstimmrechts bekehren kann.
Und daß wir in diesem Falle von den deutschen bürgerlichen Frauen-
rechtlerinnen mehr demokratischen Sinn, eine tiefere theoretische Einsicht
und eine festere prinzipielle Haltung erwarten dürften, wie von ihren
englischen, holländischen und norwegischen Schwestern: daß hieße ihnen
mehr zumuten, als ihrem schwachen bürgerlichen Leibe frommt. Dafür
spricht nicht nur unsere historische Auffassung, sondern eine Kette lang-
jähriger praktischer Erfahrungen, von denen einige früher angeführt
worden sind. Wir könnten nichts Verkehrteres tun, als angesichts der sich
entwickelnden Verhältnisse in Vogelstraußpolitik den Kopf in den
Sand der gefühlsgeschwollenen Beteuerungen zu stecken, der zur
Frage von einem Bäckerdutzend „radikaler‟ Frauenrechtlerinnen auf-
gewirbelt wird. Nun liegt allerdings in Deutschland die Situation in
mehr als einem Punkt anders als in England. Nicht zum mindesten
auch insofern, als wir in Deutschland eine kräftige, zielklare sozialistische
Frauenbewegung haben, die stetig an Einfluß auf das weibliche Prole-
tariat gewinnt. Seit langen Jahren grundsätzlich scharf in Theorie
und Praxis von der bürgerlichen Frauenrechtelei getrennt, hat sie je
und je für das allgemeine Frauenstimmrecht, für die vollste Demo-
kratisierung des Wahlrechts überhaupt gekämpft. Allein die Genug-
tuung darüber darf uns nicht vergessen lassen, daß noch Millionen
Frauen — indifferent oder zum mindesten ungeschult — außerhalb dieser
Bewegung stehen. Da liegt die Gefahr nahe, daß große Kreise von ihnen
durch die bürgerlichen Schaumschlägereien mit dem Prinzip der Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts über die reaktionäre Natur eines
beschränkten Frauenstimmrechts getäuscht werden könnten. Dem gilt
es vorzubeugen, und je früher und gründlicher wir das besorgen, um
so besser. Die aufgezeigte Sachlage muß den Massen der proletarischen
Frauen zum Bewußtsein gebracht werden. Sie müssen die Ueberzeugung
gewinnen, daß sie im Kampfe für ihre volle soziale Emanzipation auf
die eigene Kraft und auf die ihrer Klasse angewiesen sind.

VIII.
Reaktionäre und revolutionäre Entwickelungstendenzen,
das Frauenwahlrecht betreffend.

Die gleiche geschichtliche Ursache: die Ausdehnung und Verschärfung
des Klassenkampfes zwischen Kapital und Arbeit zeitigt vor unseren
Augen charakteristische Erscheinungen, Entwickelungstendenzen, welche
für die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts von höchster
Bedeutung sind. Die Bourgeoisie gibt mehr und mehr die demokra-
tischen Prinzipien preis, für die sie einst geschwärmt hat, auch die
bürgerlichen liberalen Parteien wagen nicht, ihre Konsequenzen betreffs
der vollen Demokratisierung des Wahlrechts zu ziehen. Sie fürchten
— wie alle bürgerlichen Parteien — die langsam, aber sicher an-
schwellende Macht des kämpfenden Proletariats. Gleichzeitig aber wird
die bürgerliche Welt allmählich zu einer Revision ihrer Anschauungen
über die Frauenfrage, über die politische Gleichberechtigung des weib-
lichen Geschlechts gezwungen. Die bürgerliche Frauenbewegung gewinnt
an Umfang und Bedeutung. Mag sie sich noch so schwächlich geberden:

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[38/0048] zipation des weiblichen Geschlechts auf den Weg gen Damaskus treiben und zu Aposteln eines beschränkten Frauenstimmrechts bekehren kann. Und daß wir in diesem Falle von den deutschen bürgerlichen Frauen- rechtlerinnen mehr demokratischen Sinn, eine tiefere theoretische Einsicht und eine festere prinzipielle Haltung erwarten dürften, wie von ihren englischen, holländischen und norwegischen Schwestern: daß hieße ihnen mehr zumuten, als ihrem schwachen bürgerlichen Leibe frommt. Dafür spricht nicht nur unsere historische Auffassung, sondern eine Kette lang- jähriger praktischer Erfahrungen, von denen einige früher angeführt worden sind. Wir könnten nichts Verkehrteres tun, als angesichts der sich entwickelnden Verhältnisse in Vogelstraußpolitik den Kopf in den Sand der gefühlsgeschwollenen Beteuerungen zu stecken, der zur Frage von einem Bäckerdutzend „radikaler‟ Frauenrechtlerinnen auf- gewirbelt wird. Nun liegt allerdings in Deutschland die Situation in mehr als einem Punkt anders als in England. Nicht zum mindesten auch insofern, als wir in Deutschland eine kräftige, zielklare sozialistische Frauenbewegung haben, die stetig an Einfluß auf das weibliche Prole- tariat gewinnt. Seit langen Jahren grundsätzlich scharf in Theorie und Praxis von der bürgerlichen Frauenrechtelei getrennt, hat sie je und je für das allgemeine Frauenstimmrecht, für die vollste Demo- kratisierung des Wahlrechts überhaupt gekämpft. Allein die Genug- tuung darüber darf uns nicht vergessen lassen, daß noch Millionen Frauen — indifferent oder zum mindesten ungeschult — außerhalb dieser Bewegung stehen. Da liegt die Gefahr nahe, daß große Kreise von ihnen durch die bürgerlichen Schaumschlägereien mit dem Prinzip der Gleich- berechtigung des weiblichen Geschlechts über die reaktionäre Natur eines beschränkten Frauenstimmrechts getäuscht werden könnten. Dem gilt es vorzubeugen, und je früher und gründlicher wir das besorgen, um so besser. Die aufgezeigte Sachlage muß den Massen der proletarischen Frauen zum Bewußtsein gebracht werden. Sie müssen die Ueberzeugung gewinnen, daß sie im Kampfe für ihre volle soziale Emanzipation auf die eigene Kraft und auf die ihrer Klasse angewiesen sind. VIII. Reaktionäre und revolutionäre Entwickelungstendenzen, das Frauenwahlrecht betreffend. Die gleiche geschichtliche Ursache: die Ausdehnung und Verschärfung des Klassenkampfes zwischen Kapital und Arbeit zeitigt vor unseren Augen charakteristische Erscheinungen, Entwickelungstendenzen, welche für die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts von höchster Bedeutung sind. Die Bourgeoisie gibt mehr und mehr die demokra- tischen Prinzipien preis, für die sie einst geschwärmt hat, auch die bürgerlichen liberalen Parteien wagen nicht, ihre Konsequenzen betreffs der vollen Demokratisierung des Wahlrechts zu ziehen. Sie fürchten — wie alle bürgerlichen Parteien — die langsam, aber sicher an- schwellende Macht des kämpfenden Proletariats. Gleichzeitig aber wird die bürgerliche Welt allmählich zu einer Revision ihrer Anschauungen über die Frauenfrage, über die politische Gleichberechtigung des weib- lichen Geschlechts gezwungen. Die bürgerliche Frauenbewegung gewinnt an Umfang und Bedeutung. Mag sie sich noch so schwächlich geberden:

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/48>, abgerufen am 28.03.2024.