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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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II.
Die kapitalistische Produktionsweise als wichtigste
treibende Kraft des Frauenwahlrechts.

Die Forderung der Frau, als Persönlichkeit mittels des aktiven
und passiven Wahlrechts den ihr gebührenden Einfluß in Staat und
Gemeinde auszuüben, hat ihre wichtigste treibende Kraft durch die
wirtschaftliche Entwickelung, durch die kapitalistische Produktion er-
halten. Schon in den Anfängen der kapitalistischen Entwickelung hat
daher das Frauenstimmrecht innerhalb der bürgerlichen Demokratie
vereinzelte begeisterte Vorkämpfer gefunden. Die es waren, zählten
zu den erlauchtesten Denkern der Bourgeoisie in den Zeiten ihrer
Jugend, da diese in ihrer revolutionären Sünden Maienblüte den
Traum allgemeiner Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit träumte.
Es ist das wahrlich keine Tatsache, deren sich die Bourgeoisie zu
schämen hätte.

Die Forderung des Frauenstimmrechts als Recht der Persönlichkeit
tritt in England auf als Niederschlag jener "glorreichen Revolution", in
welcher die englische Bourgeoisie ihrer jungen Herrlichkeit Karls I. Kopf
zu Füßen legte. Sie tauchte in Frankreich an die Oberfläche, als die
"große Revolution" ihre Wellen in das geistige Leben des Landes
vorauswarf, und als das gewaltige historische Drama sich aufrollte, in
welchem die Bourgeoisie über Louis Capets Leiche hinweg zu ihrer
politischen Emanzipation schritt. 1787 erhob Condorcet in seinen
"Briefen eines Bürgers von Newhaven" die Forderung voller Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts. Der glühende Atem revolu-
tionären Geistes wehte sie über die französische Grenze. 1792 ver-
öffentlichte in England Mary Wollstonecraft ihr berühmtes Werk
"Forderung der Frauenrechte", und in Deutschland erschien Th. v. Hippels
bedeutsame Schrift für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts.
Jn dem Sturmgebraus der französischen Revolution selbst erklang bald
der Ruf, die geheischten Menschenrechte dürften nicht bloß Männerrechte,
sie müßten auch Frauenrechte sein. Olympe de Gouges kämpfte mit leiden-
schaftlicher Begeisterung für die volle Emanzipation des weiblichen Ge-
schlechts. Als Gegenstück zu der berühmten Proklamation der Menschen-
rechte schleuderte sie ihre Erklärung der Frauenrechte in die Oeffentlichkeit.
Darin heißt es: "Die Frau ist frei geboren und gesetzlich dem Manne
gleich .... Das Prinzip aller Souveränität ruht wesentlich in der
Nation, welche nur die Vereinigung von Frau und Mann ist. Freiheit
und Gerechtigkeit bestehen darin, jedem alles zukommen zu lassen, was
ihm gebührt .... Das Gesetz muß für alle gleich sein. Da alle
männlichen und weiblichen Bürger gleich sind vor dem Auge des Gesetzes,
müssen ihnen in gleicher Weise alle Würden, Aemter und öffentlichen
Einrichtungen zugänglich sein nach ihrer Fähigkeit und ohne eine andere
Unterscheidung als die ihrer Tugenden und Talente .... Die Frau
hat ein Recht, das Schaffot zu besteigen, sie sollte in gleicher Weise
das Recht haben, die Tribüne zu besteigen." Das Frauenstimmrecht
wurde bereits 1789 in Flugschriften wie in einer Eingabe an die
konstituierende Nationalversammlung gefordert. Diese begnügte sich
jedoch in der Sache mit der platonischen Erklärung, "sie stelle die
Verfassung unter den Schutz der Gattinnen und Mütter". 1793 löste
der Sicherheitsausschuß auf Antrag Amars die politischen Frauen-
organisationen auf und verbot ihre Neubildung. Bald verstummte die

II.
Die kapitalistische Produktionsweise als wichtigste
treibende Kraft des Frauenwahlrechts.

Die Forderung der Frau, als Persönlichkeit mittels des aktiven
und passiven Wahlrechts den ihr gebührenden Einfluß in Staat und
Gemeinde auszuüben, hat ihre wichtigste treibende Kraft durch die
wirtschaftliche Entwickelung, durch die kapitalistische Produktion er-
halten. Schon in den Anfängen der kapitalistischen Entwickelung hat
daher das Frauenstimmrecht innerhalb der bürgerlichen Demokratie
vereinzelte begeisterte Vorkämpfer gefunden. Die es waren, zählten
zu den erlauchtesten Denkern der Bourgeoisie in den Zeiten ihrer
Jugend, da diese in ihrer revolutionären Sünden Maienblüte den
Traum allgemeiner Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit träumte.
Es ist das wahrlich keine Tatsache, deren sich die Bourgeoisie zu
schämen hätte.

Die Forderung des Frauenstimmrechts als Recht der Persönlichkeit
tritt in England auf als Niederschlag jener „glorreichen Revolution‟, in
welcher die englische Bourgeoisie ihrer jungen Herrlichkeit Karls I. Kopf
zu Füßen legte. Sie tauchte in Frankreich an die Oberfläche, als die
„große Revolution‟ ihre Wellen in das geistige Leben des Landes
vorauswarf, und als das gewaltige historische Drama sich aufrollte, in
welchem die Bourgeoisie über Louis Capets Leiche hinweg zu ihrer
politischen Emanzipation schritt. 1787 erhob Condorcet in seinen
„Briefen eines Bürgers von Newhaven‟ die Forderung voller Gleich-
berechtigung des weiblichen Geschlechts. Der glühende Atem revolu-
tionären Geistes wehte sie über die französische Grenze. 1792 ver-
öffentlichte in England Mary Wollstonecraft ihr berühmtes Werk
„Forderung der Frauenrechte‟, und in Deutschland erschien Th. v. Hippels
bedeutsame Schrift für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts.
Jn dem Sturmgebraus der französischen Revolution selbst erklang bald
der Ruf, die geheischten Menschenrechte dürften nicht bloß Männerrechte,
sie müßten auch Frauenrechte sein. Olympe de Gouges kämpfte mit leiden-
schaftlicher Begeisterung für die volle Emanzipation des weiblichen Ge-
schlechts. Als Gegenstück zu der berühmten Proklamation der Menschen-
rechte schleuderte sie ihre Erklärung der Frauenrechte in die Oeffentlichkeit.
Darin heißt es: „Die Frau ist frei geboren und gesetzlich dem Manne
gleich …. Das Prinzip aller Souveränität ruht wesentlich in der
Nation, welche nur die Vereinigung von Frau und Mann ist. Freiheit
und Gerechtigkeit bestehen darin, jedem alles zukommen zu lassen, was
ihm gebührt …. Das Gesetz muß für alle gleich sein. Da alle
männlichen und weiblichen Bürger gleich sind vor dem Auge des Gesetzes,
müssen ihnen in gleicher Weise alle Würden, Aemter und öffentlichen
Einrichtungen zugänglich sein nach ihrer Fähigkeit und ohne eine andere
Unterscheidung als die ihrer Tugenden und Talente …. Die Frau
hat ein Recht, das Schaffot zu besteigen, sie sollte in gleicher Weise
das Recht haben, die Tribüne zu besteigen.‟ Das Frauenstimmrecht
wurde bereits 1789 in Flugschriften wie in einer Eingabe an die
konstituierende Nationalversammlung gefordert. Diese begnügte sich
jedoch in der Sache mit der platonischen Erklärung, „sie stelle die
Verfassung unter den Schutz der Gattinnen und Mütter‟. 1793 löste
der Sicherheitsausschuß auf Antrag Amars die politischen Frauen-
organisationen auf und verbot ihre Neubildung. Bald verstummte die

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[7/0017] II. Die kapitalistische Produktionsweise als wichtigste treibende Kraft des Frauenwahlrechts. Die Forderung der Frau, als Persönlichkeit mittels des aktiven und passiven Wahlrechts den ihr gebührenden Einfluß in Staat und Gemeinde auszuüben, hat ihre wichtigste treibende Kraft durch die wirtschaftliche Entwickelung, durch die kapitalistische Produktion er- halten. Schon in den Anfängen der kapitalistischen Entwickelung hat daher das Frauenstimmrecht innerhalb der bürgerlichen Demokratie vereinzelte begeisterte Vorkämpfer gefunden. Die es waren, zählten zu den erlauchtesten Denkern der Bourgeoisie in den Zeiten ihrer Jugend, da diese in ihrer revolutionären Sünden Maienblüte den Traum allgemeiner Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit träumte. Es ist das wahrlich keine Tatsache, deren sich die Bourgeoisie zu schämen hätte. Die Forderung des Frauenstimmrechts als Recht der Persönlichkeit tritt in England auf als Niederschlag jener „glorreichen Revolution‟, in welcher die englische Bourgeoisie ihrer jungen Herrlichkeit Karls I. Kopf zu Füßen legte. Sie tauchte in Frankreich an die Oberfläche, als die „große Revolution‟ ihre Wellen in das geistige Leben des Landes vorauswarf, und als das gewaltige historische Drama sich aufrollte, in welchem die Bourgeoisie über Louis Capets Leiche hinweg zu ihrer politischen Emanzipation schritt. 1787 erhob Condorcet in seinen „Briefen eines Bürgers von Newhaven‟ die Forderung voller Gleich- berechtigung des weiblichen Geschlechts. Der glühende Atem revolu- tionären Geistes wehte sie über die französische Grenze. 1792 ver- öffentlichte in England Mary Wollstonecraft ihr berühmtes Werk „Forderung der Frauenrechte‟, und in Deutschland erschien Th. v. Hippels bedeutsame Schrift für die Gleichberechtigung des weiblichen Geschlechts. Jn dem Sturmgebraus der französischen Revolution selbst erklang bald der Ruf, die geheischten Menschenrechte dürften nicht bloß Männerrechte, sie müßten auch Frauenrechte sein. Olympe de Gouges kämpfte mit leiden- schaftlicher Begeisterung für die volle Emanzipation des weiblichen Ge- schlechts. Als Gegenstück zu der berühmten Proklamation der Menschen- rechte schleuderte sie ihre Erklärung der Frauenrechte in die Oeffentlichkeit. Darin heißt es: „Die Frau ist frei geboren und gesetzlich dem Manne gleich …. Das Prinzip aller Souveränität ruht wesentlich in der Nation, welche nur die Vereinigung von Frau und Mann ist. Freiheit und Gerechtigkeit bestehen darin, jedem alles zukommen zu lassen, was ihm gebührt …. Das Gesetz muß für alle gleich sein. Da alle männlichen und weiblichen Bürger gleich sind vor dem Auge des Gesetzes, müssen ihnen in gleicher Weise alle Würden, Aemter und öffentlichen Einrichtungen zugänglich sein nach ihrer Fähigkeit und ohne eine andere Unterscheidung als die ihrer Tugenden und Talente …. Die Frau hat ein Recht, das Schaffot zu besteigen, sie sollte in gleicher Weise das Recht haben, die Tribüne zu besteigen.‟ Das Frauenstimmrecht wurde bereits 1789 in Flugschriften wie in einer Eingabe an die konstituierende Nationalversammlung gefordert. Diese begnügte sich jedoch in der Sache mit der platonischen Erklärung, „sie stelle die Verfassung unter den Schutz der Gattinnen und Mütter‟. 1793 löste der Sicherheitsausschuß auf Antrag Amars die politischen Frauen- organisationen auf und verbot ihre Neubildung. Bald verstummte die

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/17>, abgerufen am 19.04.2024.