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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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schaftlichen Emanzipation der Frau von der Familie und dem
Haushalt, sondern auch zu ihrer politischen Gleichberechtigung.
Die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts ist das unerläß-
liche Korrelat seiner wirtschaftlichen Verselbständigung. Die nämlichen
geschichtlichen Kräfte, welche mit starker Faust die Naturalwirtschaft aus
der Familie trieben und verhinderten, daß die Frau noch länger als
Universalhandwerkerin im Haushalte tätig war: schufen die Möglichkeit
und Notwendigkeit für ihre neue wirtschaftliche Tätigkeit draußen in
der Gesellschaft, auf dem sozialen Markte. Die Zerstörung der alten
wirtschaftlichen Tätigkeitssphäre des weiblichen Geschlechts hat in der
bürgerlichen Frauenwelt das Bedürfnis erstehen lassen, dem Leben
einen neuen sittlichen Jnhalt zu geben und schuf hier für Zehn-
tausende den Zwang, des Lebens Notdurft durch einen selbständigen
Erwerb zu sichern. Die Vorrechtsstellung des Mannes setzt jedoch
dem Ringen der bürgerlichen Frauen um Lebensinhalt und Lebens-
unterhalt starke Schranken entgegen. Die Frauen bedürfen eines
wirksamen Mittels, um diese Schranken zu brechen. Das Wahl-
recht ist ein solches Mittel. Die bürgerlichen Frauen müssen da-
nach trachten, die politische Gleichberechtigung als ein unschätzbares
und unentbehrliches Mittel zu erobern, genügend Einfluß auf die
Gesetzgebung zu gewinnen, um mit ihrer Hülfe alle Bestimmungen
zu beseitigen, welche dem Manne eine Monopolstellung einräumen
und die Lebensbetätigung des Weibes hemmen. Jn der proleta-
rischen Frauenwelt ist nicht minder, ja in noch höherem Maße
das Bedürfnis nach dem Besitz des politischen Wahlrechts, nach der vollen
politischen Gleichberechtigung erwacht. Die kapitalistische Entwickelung
hat Hunderttausende, ja Millionen Proletarierinnen hinausgestoßen in
das gesellschaftliche Wirtschaftsleben. Als selbständig Erwerbende ist
für sie soziale Bewegungsfreiheit, freies Verfügungsrecht über ihre
Person und ihren Verdienst so notwendig wie für den Mann; als
Ausgebeutete bedürfen sie sozialen Schutzes und sozialer Rechte so
dringend wie er. Auch sie können daher nicht länger des unmittel-
baren Einflusses auf die Gesetzgebung entraten, den der Besitz des
Wahlrechts sichert.

Die Statistik beweist schlagend für alle kapitalistisch entwickelten
Länder, in welchem Umfange sich die Auflösung der alten Wirtschafts-
ordnung und damit der Uebergang der Frau zur Berufstätigkeit und
die Jndustrialisierung der Proletarierinnen insbesondere vollzieht.
Nach den letzten in Betracht kommenden Zählungen gab es:

Erwerbstätige FrauenArbeiterinnen
1895 in Deutschland7657350darunter 5392377
1890 in Oesterreich6245730"    5310639
1890 in Frankreich5191084"    3584518
1891 in England und Wales4016571"    3113256
1890 in den Vereinigten Staaten3914571"    2864818

Diese Zahlen illustrieren nicht nur, welchen Umfang die Erwerbs-
arbeit der Frau im allgemeinen, die proletarische Erwerbsarbeit aber
im besonderen angenommen hat, sondern sie weisen auch aus, wie
dringend das weibliche Geschlecht des Wahlrechts bedarf. Der gekenn-
zeichneten Situation entsprechend wird die proletarische Erwerbsarbeit
die stärkste treibende Kraft im Kampfe um dieses Recht sein. Die
Millionen Arbeiterinnen in Jndustrie, im Handel, in der Landwirt-
schaft usw. können nicht länger des Stimmrechts entbehren, denn es

schaftlichen Emanzipation der Frau von der Familie und dem
Haushalt, sondern auch zu ihrer politischen Gleichberechtigung.
Die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts ist das unerläß-
liche Korrelat seiner wirtschaftlichen Verselbständigung. Die nämlichen
geschichtlichen Kräfte, welche mit starker Faust die Naturalwirtschaft aus
der Familie trieben und verhinderten, daß die Frau noch länger als
Universalhandwerkerin im Haushalte tätig war: schufen die Möglichkeit
und Notwendigkeit für ihre neue wirtschaftliche Tätigkeit draußen in
der Gesellschaft, auf dem sozialen Markte. Die Zerstörung der alten
wirtschaftlichen Tätigkeitssphäre des weiblichen Geschlechts hat in der
bürgerlichen Frauenwelt das Bedürfnis erstehen lassen, dem Leben
einen neuen sittlichen Jnhalt zu geben und schuf hier für Zehn-
tausende den Zwang, des Lebens Notdurft durch einen selbständigen
Erwerb zu sichern. Die Vorrechtsstellung des Mannes setzt jedoch
dem Ringen der bürgerlichen Frauen um Lebensinhalt und Lebens-
unterhalt starke Schranken entgegen. Die Frauen bedürfen eines
wirksamen Mittels, um diese Schranken zu brechen. Das Wahl-
recht ist ein solches Mittel. Die bürgerlichen Frauen müssen da-
nach trachten, die politische Gleichberechtigung als ein unschätzbares
und unentbehrliches Mittel zu erobern, genügend Einfluß auf die
Gesetzgebung zu gewinnen, um mit ihrer Hülfe alle Bestimmungen
zu beseitigen, welche dem Manne eine Monopolstellung einräumen
und die Lebensbetätigung des Weibes hemmen. Jn der proleta-
rischen Frauenwelt ist nicht minder, ja in noch höherem Maße
das Bedürfnis nach dem Besitz des politischen Wahlrechts, nach der vollen
politischen Gleichberechtigung erwacht. Die kapitalistische Entwickelung
hat Hunderttausende, ja Millionen Proletarierinnen hinausgestoßen in
das gesellschaftliche Wirtschaftsleben. Als selbständig Erwerbende ist
für sie soziale Bewegungsfreiheit, freies Verfügungsrecht über ihre
Person und ihren Verdienst so notwendig wie für den Mann; als
Ausgebeutete bedürfen sie sozialen Schutzes und sozialer Rechte so
dringend wie er. Auch sie können daher nicht länger des unmittel-
baren Einflusses auf die Gesetzgebung entraten, den der Besitz des
Wahlrechts sichert.

Die Statistik beweist schlagend für alle kapitalistisch entwickelten
Länder, in welchem Umfange sich die Auflösung der alten Wirtschafts-
ordnung und damit der Uebergang der Frau zur Berufstätigkeit und
die Jndustrialisierung der Proletarierinnen insbesondere vollzieht.
Nach den letzten in Betracht kommenden Zählungen gab es:

Erwerbstätige FrauenArbeiterinnen
1895 in Deutschland7657350darunter 5392377
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1890 in den Vereinigten Staaten3914571〃    2864818

Diese Zahlen illustrieren nicht nur, welchen Umfang die Erwerbs-
arbeit der Frau im allgemeinen, die proletarische Erwerbsarbeit aber
im besonderen angenommen hat, sondern sie weisen auch aus, wie
dringend das weibliche Geschlecht des Wahlrechts bedarf. Der gekenn-
zeichneten Situation entsprechend wird die proletarische Erwerbsarbeit
die stärkste treibende Kraft im Kampfe um dieses Recht sein. Die
Millionen Arbeiterinnen in Jndustrie, im Handel, in der Landwirt-
schaft usw. können nicht länger des Stimmrechts entbehren, denn es

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[9/0019] schaftlichen Emanzipation der Frau von der Familie und dem Haushalt, sondern auch zu ihrer politischen Gleichberechtigung. Die politische Emanzipation des weiblichen Geschlechts ist das unerläß- liche Korrelat seiner wirtschaftlichen Verselbständigung. Die nämlichen geschichtlichen Kräfte, welche mit starker Faust die Naturalwirtschaft aus der Familie trieben und verhinderten, daß die Frau noch länger als Universalhandwerkerin im Haushalte tätig war: schufen die Möglichkeit und Notwendigkeit für ihre neue wirtschaftliche Tätigkeit draußen in der Gesellschaft, auf dem sozialen Markte. Die Zerstörung der alten wirtschaftlichen Tätigkeitssphäre des weiblichen Geschlechts hat in der bürgerlichen Frauenwelt das Bedürfnis erstehen lassen, dem Leben einen neuen sittlichen Jnhalt zu geben und schuf hier für Zehn- tausende den Zwang, des Lebens Notdurft durch einen selbständigen Erwerb zu sichern. Die Vorrechtsstellung des Mannes setzt jedoch dem Ringen der bürgerlichen Frauen um Lebensinhalt und Lebens- unterhalt starke Schranken entgegen. Die Frauen bedürfen eines wirksamen Mittels, um diese Schranken zu brechen. Das Wahl- recht ist ein solches Mittel. Die bürgerlichen Frauen müssen da- nach trachten, die politische Gleichberechtigung als ein unschätzbares und unentbehrliches Mittel zu erobern, genügend Einfluß auf die Gesetzgebung zu gewinnen, um mit ihrer Hülfe alle Bestimmungen zu beseitigen, welche dem Manne eine Monopolstellung einräumen und die Lebensbetätigung des Weibes hemmen. Jn der proleta- rischen Frauenwelt ist nicht minder, ja in noch höherem Maße das Bedürfnis nach dem Besitz des politischen Wahlrechts, nach der vollen politischen Gleichberechtigung erwacht. Die kapitalistische Entwickelung hat Hunderttausende, ja Millionen Proletarierinnen hinausgestoßen in das gesellschaftliche Wirtschaftsleben. Als selbständig Erwerbende ist für sie soziale Bewegungsfreiheit, freies Verfügungsrecht über ihre Person und ihren Verdienst so notwendig wie für den Mann; als Ausgebeutete bedürfen sie sozialen Schutzes und sozialer Rechte so dringend wie er. Auch sie können daher nicht länger des unmittel- baren Einflusses auf die Gesetzgebung entraten, den der Besitz des Wahlrechts sichert. Die Statistik beweist schlagend für alle kapitalistisch entwickelten Länder, in welchem Umfange sich die Auflösung der alten Wirtschafts- ordnung und damit der Uebergang der Frau zur Berufstätigkeit und die Jndustrialisierung der Proletarierinnen insbesondere vollzieht. Nach den letzten in Betracht kommenden Zählungen gab es: Erwerbstätige Frauen Arbeiterinnen 1895 in Deutschland 7657350 darunter 5392377 1890 in Oesterreich 6245730 〃 5310639 1890 in Frankreich 5191084 〃 3584518 1891 in England und Wales 4016571 〃 3113256 1890 in den Vereinigten Staaten 3914571 〃 2864818 Diese Zahlen illustrieren nicht nur, welchen Umfang die Erwerbs- arbeit der Frau im allgemeinen, die proletarische Erwerbsarbeit aber im besonderen angenommen hat, sondern sie weisen auch aus, wie dringend das weibliche Geschlecht des Wahlrechts bedarf. Der gekenn- zeichneten Situation entsprechend wird die proletarische Erwerbsarbeit die stärkste treibende Kraft im Kampfe um dieses Recht sein. Die Millionen Arbeiterinnen in Jndustrie, im Handel, in der Landwirt- schaft usw. können nicht länger des Stimmrechts entbehren, denn es

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2015-08-28T12:13:05Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2015-08-28T12:13:05Z)

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/19>, abgerufen am 29.03.2024.