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Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907.

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getreueste und eifrigste Vorkämpferin für die volle politische Gleich-
stellung der Geschlechter. Sie hat den Gedanken des Frauenwahlrechts
in die breitesten Massen getragen und hat ihm hier verständnisvolle An-
hänger und Verteidiger -- Männer wie Frauen -- geworben. So ver-
dienstvoll auch ist, was trotz aller ihrer historisch erklärlichen Gebrechen
die bürgerliche Frauenbewegung geleistet hat, um das Vorurteil gegen
das weibliche Geschlecht wegzuräumen und diesem das Wahlrecht zu er-
ringen: es erscheint zwergenhaft neben dem revolutionären Werk, das
die Sozialdemokratie in dieser Beziehung unter den Massen vollbringt.

Doch zurück zu unserem "Hammel", zur Haltung der bürgerlichen
Frauenrechtlerinnen im Wahlkampf. Um ihre Bedeutung für uns
Sozialistinnen, für die proletarischen Frauen in aller Schärfe zu er-
kennen, dürfen wir uns nicht damit begnügen, die Stellungnahme der
verschiedenen politischen Parteien zum Frauenstimmrecht allein kritisch
zu prüfen. Wir müssen vielmehr ihr Verhalten zum Wahlrecht über-
haupt ins Auge fassen. Denn daraus können wir zunächst schlußfolgern,
ob diese Parteien unter gegebenen Umständen für ein allgemeines
Frauenwahlrecht oder nur für ein beschränktes Damenwahlrecht eintreten
werden, welches die Masse der Proletarierinnen leer ausgehen läßt. Des
weiteren aber ist das von höchster Bedeutung dafür, ob den Männern
des Proletariats das allgemeine Wahlrecht gesichert bleibt, damit aber
ein vorzügliches Mittel, außerhalb und innerhalb des Parlaments für
das Frauenstimmrecht und alle Reformen zu kämpfen, die im prole-
tarischen Klasseninteresse liegen. Doppelt wichtig ist die Auskunft auf
unsere Frage angesichts der Wahlrechtsräubereien und des zähen Wider-
stands gegen die Demokratisierung des Wahlrechts in den Bundesstaaten;
angesichts auch des offenen und verhüllten Hasses, mit dem die herr-
schenden Klassen das Reichstagswahlrecht beehren.

Nun pfeifen es aber in unseren Tagen die Spatzen von den Dächern,
daß der bürgerliche Liberalismus aufgehört hat, ein treuer Schützer des
allgemeinen Wahlrechts zu sein. Die Nationalliberalen verschleiern
kaum noch ihre bittere Feindschaft gegen das allgemeine Wahlrecht, die
Freisinnigen verschiedener Richtung bekennen sich zwar "unentwegt" mit
den Lippen zu ihm, aber in ihren Taten sind sie ihm ferne. Das alles
bekunden Aeußerungen der einflußreichsten Preßorgane und Partei-
führer, sowie vor allem Begebnisse in Gemeinden und Einzelstaaten.
Die Nationalliberalen haben den Wahlrechtsraub in Sachsen, Hamburg
und Lübeck mit auf dem Gewissen, sie haben in Bayern die Massen solange
als nur möglich um eine Reform des Wahlrechts geprellt. Bei den
Wahlrechtsräubereien in Kiel, Königsberg und anderen Kommunen noch
haben die Freisinnigen ihr Händchen im Spiel gehabt. Solange sie in
Preußen die Macht hatten, haben die Herren sie nie für das allgemeine
Wahlrecht eingesetzt. Das war es ja, was Lassalle bestimmte, die Arbeiter
als Klassenpartei um das Banner des allgemeinen Wahlrechts zu
sammeln und sie gegen die bürgerliche Demokratie zu führen. Und
bis heute hat sich der Freisinn noch nicht zu einem einzigen kraftvollen
Ansturm gegen die preußische Dreiklassenschmach erhoben.

Wenn wir zu den politischen "Kindern und Bettlern" gehörten,
die "hoffnungsvolle Toren" sind, so könnten wir das alles als "vor-
übergehende Erscheinung" deuten. Wir vermöchten mit Naumann und
Geistersehern seiner Art von einem "Aufschwung des Liberalismus" zu
träumen, der alle "wahrhaft freigesinnten Elemente" zum Kampfe für
die Eroberung bezw. Verteidigung des allgemeinen Wahlrechts einen

getreueste und eifrigste Vorkämpferin für die volle politische Gleich-
stellung der Geschlechter. Sie hat den Gedanken des Frauenwahlrechts
in die breitesten Massen getragen und hat ihm hier verständnisvolle An-
hänger und Verteidiger — Männer wie Frauen — geworben. So ver-
dienstvoll auch ist, was trotz aller ihrer historisch erklärlichen Gebrechen
die bürgerliche Frauenbewegung geleistet hat, um das Vorurteil gegen
das weibliche Geschlecht wegzuräumen und diesem das Wahlrecht zu er-
ringen: es erscheint zwergenhaft neben dem revolutionären Werk, das
die Sozialdemokratie in dieser Beziehung unter den Massen vollbringt.

Doch zurück zu unserem „Hammel‟, zur Haltung der bürgerlichen
Frauenrechtlerinnen im Wahlkampf. Um ihre Bedeutung für uns
Sozialistinnen, für die proletarischen Frauen in aller Schärfe zu er-
kennen, dürfen wir uns nicht damit begnügen, die Stellungnahme der
verschiedenen politischen Parteien zum Frauenstimmrecht allein kritisch
zu prüfen. Wir müssen vielmehr ihr Verhalten zum Wahlrecht über-
haupt ins Auge fassen. Denn daraus können wir zunächst schlußfolgern,
ob diese Parteien unter gegebenen Umständen für ein allgemeines
Frauenwahlrecht oder nur für ein beschränktes Damenwahlrecht eintreten
werden, welches die Masse der Proletarierinnen leer ausgehen läßt. Des
weiteren aber ist das von höchster Bedeutung dafür, ob den Männern
des Proletariats das allgemeine Wahlrecht gesichert bleibt, damit aber
ein vorzügliches Mittel, außerhalb und innerhalb des Parlaments für
das Frauenstimmrecht und alle Reformen zu kämpfen, die im prole-
tarischen Klasseninteresse liegen. Doppelt wichtig ist die Auskunft auf
unsere Frage angesichts der Wahlrechtsräubereien und des zähen Wider-
stands gegen die Demokratisierung des Wahlrechts in den Bundesstaaten;
angesichts auch des offenen und verhüllten Hasses, mit dem die herr-
schenden Klassen das Reichstagswahlrecht beehren.

Nun pfeifen es aber in unseren Tagen die Spatzen von den Dächern,
daß der bürgerliche Liberalismus aufgehört hat, ein treuer Schützer des
allgemeinen Wahlrechts zu sein. Die Nationalliberalen verschleiern
kaum noch ihre bittere Feindschaft gegen das allgemeine Wahlrecht, die
Freisinnigen verschiedener Richtung bekennen sich zwar „unentwegt‟ mit
den Lippen zu ihm, aber in ihren Taten sind sie ihm ferne. Das alles
bekunden Aeußerungen der einflußreichsten Preßorgane und Partei-
führer, sowie vor allem Begebnisse in Gemeinden und Einzelstaaten.
Die Nationalliberalen haben den Wahlrechtsraub in Sachsen, Hamburg
und Lübeck mit auf dem Gewissen, sie haben in Bayern die Massen solange
als nur möglich um eine Reform des Wahlrechts geprellt. Bei den
Wahlrechtsräubereien in Kiel, Königsberg und anderen Kommunen noch
haben die Freisinnigen ihr Händchen im Spiel gehabt. Solange sie in
Preußen die Macht hatten, haben die Herren sie nie für das allgemeine
Wahlrecht eingesetzt. Das war es ja, was Lassalle bestimmte, die Arbeiter
als Klassenpartei um das Banner des allgemeinen Wahlrechts zu
sammeln und sie gegen die bürgerliche Demokratie zu führen. Und
bis heute hat sich der Freisinn noch nicht zu einem einzigen kraftvollen
Ansturm gegen die preußische Dreiklassenschmach erhoben.

Wenn wir zu den politischen „Kindern und Bettlern‟ gehörten,
die „hoffnungsvolle Toren‟ sind, so könnten wir das alles als „vor-
übergehende Erscheinung‟ deuten. Wir vermöchten mit Naumann und
Geistersehern seiner Art von einem „Aufschwung des Liberalismus‟ zu
träumen, der alle „wahrhaft freigesinnten Elemente‟ zum Kampfe für
die Eroberung bezw. Verteidigung des allgemeinen Wahlrechts einen

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[20/0030] getreueste und eifrigste Vorkämpferin für die volle politische Gleich- stellung der Geschlechter. Sie hat den Gedanken des Frauenwahlrechts in die breitesten Massen getragen und hat ihm hier verständnisvolle An- hänger und Verteidiger — Männer wie Frauen — geworben. So ver- dienstvoll auch ist, was trotz aller ihrer historisch erklärlichen Gebrechen die bürgerliche Frauenbewegung geleistet hat, um das Vorurteil gegen das weibliche Geschlecht wegzuräumen und diesem das Wahlrecht zu er- ringen: es erscheint zwergenhaft neben dem revolutionären Werk, das die Sozialdemokratie in dieser Beziehung unter den Massen vollbringt. Doch zurück zu unserem „Hammel‟, zur Haltung der bürgerlichen Frauenrechtlerinnen im Wahlkampf. Um ihre Bedeutung für uns Sozialistinnen, für die proletarischen Frauen in aller Schärfe zu er- kennen, dürfen wir uns nicht damit begnügen, die Stellungnahme der verschiedenen politischen Parteien zum Frauenstimmrecht allein kritisch zu prüfen. Wir müssen vielmehr ihr Verhalten zum Wahlrecht über- haupt ins Auge fassen. Denn daraus können wir zunächst schlußfolgern, ob diese Parteien unter gegebenen Umständen für ein allgemeines Frauenwahlrecht oder nur für ein beschränktes Damenwahlrecht eintreten werden, welches die Masse der Proletarierinnen leer ausgehen läßt. Des weiteren aber ist das von höchster Bedeutung dafür, ob den Männern des Proletariats das allgemeine Wahlrecht gesichert bleibt, damit aber ein vorzügliches Mittel, außerhalb und innerhalb des Parlaments für das Frauenstimmrecht und alle Reformen zu kämpfen, die im prole- tarischen Klasseninteresse liegen. Doppelt wichtig ist die Auskunft auf unsere Frage angesichts der Wahlrechtsräubereien und des zähen Wider- stands gegen die Demokratisierung des Wahlrechts in den Bundesstaaten; angesichts auch des offenen und verhüllten Hasses, mit dem die herr- schenden Klassen das Reichstagswahlrecht beehren. Nun pfeifen es aber in unseren Tagen die Spatzen von den Dächern, daß der bürgerliche Liberalismus aufgehört hat, ein treuer Schützer des allgemeinen Wahlrechts zu sein. Die Nationalliberalen verschleiern kaum noch ihre bittere Feindschaft gegen das allgemeine Wahlrecht, die Freisinnigen verschiedener Richtung bekennen sich zwar „unentwegt‟ mit den Lippen zu ihm, aber in ihren Taten sind sie ihm ferne. Das alles bekunden Aeußerungen der einflußreichsten Preßorgane und Partei- führer, sowie vor allem Begebnisse in Gemeinden und Einzelstaaten. Die Nationalliberalen haben den Wahlrechtsraub in Sachsen, Hamburg und Lübeck mit auf dem Gewissen, sie haben in Bayern die Massen solange als nur möglich um eine Reform des Wahlrechts geprellt. Bei den Wahlrechtsräubereien in Kiel, Königsberg und anderen Kommunen noch haben die Freisinnigen ihr Händchen im Spiel gehabt. Solange sie in Preußen die Macht hatten, haben die Herren sie nie für das allgemeine Wahlrecht eingesetzt. Das war es ja, was Lassalle bestimmte, die Arbeiter als Klassenpartei um das Banner des allgemeinen Wahlrechts zu sammeln und sie gegen die bürgerliche Demokratie zu führen. Und bis heute hat sich der Freisinn noch nicht zu einem einzigen kraftvollen Ansturm gegen die preußische Dreiklassenschmach erhoben. Wenn wir zu den politischen „Kindern und Bettlern‟ gehörten, die „hoffnungsvolle Toren‟ sind, so könnten wir das alles als „vor- übergehende Erscheinung‟ deuten. Wir vermöchten mit Naumann und Geistersehern seiner Art von einem „Aufschwung des Liberalismus‟ zu träumen, der alle „wahrhaft freigesinnten Elemente‟ zum Kampfe für die Eroberung bezw. Verteidigung des allgemeinen Wahlrechts einen

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Zitationshilfe: Zetkin, Clara: Zur Frage des Frauenwahlrechts. Bearbeitet nach dem Referat auf der Konferenz sozialistischer Frauen zu Mannheim. Dazu drei Anhänge: [...]. Berlin, 1907, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zetkin_frauenwahlrecht2_1907/30>, abgerufen am 28.03.2024.