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Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767.

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von dem Steinkohlenbergwerk an dem Weisener in Hessen.
Die dritte Abhandlung
von der Wirthschaft bei diesem Werk.
§. 10.

Es hat ein Bergschreiber bei diesem Werk die Aufsicht, der zugleich die Rechnung
führet. Der Ober- und noch zwei andere Steiger sehen auf die tägliche Arbei-
ten der Bergleute. Der erstere bekomt die Woche 21/2-, die andere aber, nebst 8 Hes-
senweispfennige zu Geleucht, nur 11/2 Thaler, alle aber frei Holz und Wohnung.

§. 11.

Der Kohlenhäuer bekomt die Schicht (§. 6.) vier Hessenweispfennige, eben diesen
Lohn bekommen aber auch die Hundeläufer. Die Zimmerhäuer, welche das Holz aus-
wechseln, und vor Ort bringen müssen, bekommen den vorigen Lohn, sie müssen aber
in einer Schicht acht Paar Thürstökke einwechseln. Der Lohn der Bergleute ist also
sehr gering, sie bekommen inzwischen dabei noch frei Gezähe und Geleucht.

§. 12.

Das Holz zu dem Grubenbau richten besondere Zimmerleute vor. Vor so viel,
als zu drei Paar Thurstökken erforderlich ist, werden ihnen 21/2 Hessenweispfennige
bezahlet.

§. 13.

Jn einem Jahr werden bei 18,000 Hunde Kohlen gefördert, wovon einer ein Maas
machet. Es komt ein solches Maas Kohlen in denen Gewinnungs- und Förderungs-
kosten nicht höher, als acht Heller. Die sämtliche Kohlen werden durch herrschaftliche
Geschirr nach Allendorf, auf ein drei Stunde von dem Weisener gelegenes Salzwerk
gefahren, wo sie zu dem Sieden des Salzes gebraucht werden. Weil diese Sode die
Kohlen bekomt: So bezahlt sie auch alle Kosten des Bergbaues, und es wird alle 14
Tage ausgelohnet. Die Erträgnis des Kohlenwerks lässet sich also nicht bestimmen,
weil die Kohlen nicht verkauft werden. So viel ist in zwischen gewiß, daß sie mit meh-
rerem Nuzzen gebraucht werden, als das Holz, man muß sie aber dergestalt vergattiren,
daß unter 2/3 Pech- und Stangenkohlen nur 1/3 Braunkohlen komt.



Das
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von dem Steinkohlenbergwerk an dem Weiſener in Heſſen.
Die dritte Abhandlung
von der Wirthſchaft bei dieſem Werk.
§. 10.

Es hat ein Bergſchreiber bei dieſem Werk die Aufſicht, der zugleich die Rechnung
fuͤhret. Der Ober- und noch zwei andere Steiger ſehen auf die taͤgliche Arbei-
ten der Bergleute. Der erſtere bekomt die Woche 2½-, die andere aber, nebſt 8 Heſ-
ſenweispfennige zu Geleucht, nur 1½ Thaler, alle aber frei Holz und Wohnung.

§. 11.

Der Kohlenhaͤuer bekomt die Schicht (§. 6.) vier Heſſenweispfennige, eben dieſen
Lohn bekommen aber auch die Hundelaͤufer. Die Zimmerhaͤuer, welche das Holz aus-
wechſeln, und vor Ort bringen muͤſſen, bekommen den vorigen Lohn, ſie muͤſſen aber
in einer Schicht acht Paar Thuͤrſtoͤkke einwechſeln. Der Lohn der Bergleute iſt alſo
ſehr gering, ſie bekommen inzwiſchen dabei noch frei Gezaͤhe und Geleucht.

§. 12.

Das Holz zu dem Grubenbau richten beſondere Zimmerleute vor. Vor ſo viel,
als zu drei Paar Thurſtoͤkken erforderlich iſt, werden ihnen 2½ Heſſenweispfennige
bezahlet.

§. 13.

Jn einem Jahr werden bei 18,000 Hunde Kohlen gefoͤrdert, wovon einer ein Maas
machet. Es komt ein ſolches Maas Kohlen in denen Gewinnungs- und Foͤrderungs-
koſten nicht hoͤher, als acht Heller. Die ſaͤmtliche Kohlen werden durch herrſchaftliche
Geſchirr nach Allendorf, auf ein drei Stunde von dem Weiſener gelegenes Salzwerk
gefahren, wo ſie zu dem Sieden des Salzes gebraucht werden. Weil dieſe Sode die
Kohlen bekomt: So bezahlt ſie auch alle Koſten des Bergbaues, und es wird alle 14
Tage ausgelohnet. Die Ertraͤgnis des Kohlenwerks laͤſſet ſich alſo nicht beſtimmen,
weil die Kohlen nicht verkauft werden. So viel iſt in zwiſchen gewiß, daß ſie mit meh-
rerem Nuzzen gebraucht werden, als das Holz, man muß ſie aber dergeſtalt vergattiren,
daß unter ⅔ Pech- und Stangenkohlen nur ⅓ Braunkohlen komt.



Das
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[85/0105] von dem Steinkohlenbergwerk an dem Weiſener in Heſſen. Die dritte Abhandlung von der Wirthſchaft bei dieſem Werk. §. 10. Es hat ein Bergſchreiber bei dieſem Werk die Aufſicht, der zugleich die Rechnung fuͤhret. Der Ober- und noch zwei andere Steiger ſehen auf die taͤgliche Arbei- ten der Bergleute. Der erſtere bekomt die Woche 2½-, die andere aber, nebſt 8 Heſ- ſenweispfennige zu Geleucht, nur 1½ Thaler, alle aber frei Holz und Wohnung. §. 11. Der Kohlenhaͤuer bekomt die Schicht (§. 6.) vier Heſſenweispfennige, eben dieſen Lohn bekommen aber auch die Hundelaͤufer. Die Zimmerhaͤuer, welche das Holz aus- wechſeln, und vor Ort bringen muͤſſen, bekommen den vorigen Lohn, ſie muͤſſen aber in einer Schicht acht Paar Thuͤrſtoͤkke einwechſeln. Der Lohn der Bergleute iſt alſo ſehr gering, ſie bekommen inzwiſchen dabei noch frei Gezaͤhe und Geleucht. §. 12. Das Holz zu dem Grubenbau richten beſondere Zimmerleute vor. Vor ſo viel, als zu drei Paar Thurſtoͤkken erforderlich iſt, werden ihnen 2½ Heſſenweispfennige bezahlet. §. 13. Jn einem Jahr werden bei 18,000 Hunde Kohlen gefoͤrdert, wovon einer ein Maas machet. Es komt ein ſolches Maas Kohlen in denen Gewinnungs- und Foͤrderungs- koſten nicht hoͤher, als acht Heller. Die ſaͤmtliche Kohlen werden durch herrſchaftliche Geſchirr nach Allendorf, auf ein drei Stunde von dem Weiſener gelegenes Salzwerk gefahren, wo ſie zu dem Sieden des Salzes gebraucht werden. Weil dieſe Sode die Kohlen bekomt: So bezahlt ſie auch alle Koſten des Bergbaues, und es wird alle 14 Tage ausgelohnet. Die Ertraͤgnis des Kohlenwerks laͤſſet ſich alſo nicht beſtimmen, weil die Kohlen nicht verkauft werden. So viel iſt in zwiſchen gewiß, daß ſie mit meh- rerem Nuzzen gebraucht werden, als das Holz, man muß ſie aber dergeſtalt vergattiren, daß unter ⅔ Pech- und Stangenkohlen nur ⅓ Braunkohlen komt. Das L 3

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Zitationshilfe: Cancrin, Franz Ludwig von: Beschreibung der vorzüglichsten Bergwerke. Frankfurt (Main), 1767, S. 85. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cancrin_beschreibung_1767/105>, abgerufen am 28.03.2024.