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Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756.

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von der Sicherheit des Staats.
Betrüger genennet. Sie sind diejenigen, die sich
durch eine unordentliche Wirthschaft * in die Um-
stände versetzen, da es ihnen unmöglich wird, andern
das zu geben, was sie mit Rechte von ihnen fordern
können. Daher können sie anderen nicht bezahlen,
was sie von ihnen geborget haben, oder sie entziehen
dem Arbeiter den ihm gebührenden Lohn.

* Anmerk. Dieser Punkt ist wohl zu mer-
ken, woferne man geneigt ist, keinen zu beleidigen.
Ein ehrlicher Mann kann durch Unglücks-Fälle in
diese Umstände versetzet werden. Es würde der
menschlichen Pflicht widersprechen, wenn wir diesen
einen Betrüger nennen wollten.
§. 208.

Jch habe gesagt, daß diese Menschen ihren Mit-Diese sind
oft gefähr-
licher, als
jene.

bürger zum Theil gefährlicher, als die eigentlichen
Räuber und Diebe. Diese beleidigen doch nur den,
welchen sie bestehlen, jene können das ganze Band der
menschlichen Liebe und Freundschaft aufheben. Sie
benehmen nicht nur ihrem Mitbürger die Lust, andern
zu helfen, sondern ihr Verfahren hat zugleich in einem
merklichen Theile des Staats unangenehme Folgen.
Cajus borget von seinem Mitbürger die Materialien.
Er verarbeitet diese, und verkauft sein Werk dem Sem-
pronio. Dieser bezahlet nicht, Cajus kann seinen
Mitbürger auch nicht bezahlen, und daher wird eine
ganze Reihe auf einmal beunruhiget. Dieß ist genug
zu beweisen, daß die Policey verbunden sey, wider die
Betrügereyen alle mögliche Veranstältungen zu ma-
chen. Wir wollen es untersuchen, wie diese möglich
sind.

§. 209.

Zuerst muß sich die Policey bemühen die Quelle derDie Quelle
der Betrüge-
rey muß ver-
stopft werden

Betrügerey zu verstopfen. Denn ihre Absicht erfo-

dert
J i 4

von der Sicherheit des Staats.
Betruͤger genennet. Sie ſind diejenigen, die ſich
durch eine unordentliche Wirthſchaft * in die Um-
ſtaͤnde verſetzen, da es ihnen unmoͤglich wird, andern
das zu geben, was ſie mit Rechte von ihnen fordern
koͤnnen. Daher koͤnnen ſie anderen nicht bezahlen,
was ſie von ihnen geborget haben, oder ſie entziehen
dem Arbeiter den ihm gebuͤhrenden Lohn.

* Anmerk. Dieſer Punkt iſt wohl zu mer-
ken, woferne man geneigt iſt, keinen zu beleidigen.
Ein ehrlicher Mann kann durch Ungluͤcks-Faͤlle in
dieſe Umſtaͤnde verſetzet werden. Es wuͤrde der
menſchlichen Pflicht widerſprechen, wenn wir dieſen
einen Betruͤger nennen wollten.
§. 208.

Jch habe geſagt, daß dieſe Menſchen ihren Mit-Dieſe ſind
oft gefaͤhr-
licher, als
jene.

buͤrger zum Theil gefaͤhrlicher, als die eigentlichen
Raͤuber und Diebe. Dieſe beleidigen doch nur den,
welchen ſie beſtehlen, jene koͤnnen das ganze Band der
menſchlichen Liebe und Freundſchaft aufheben. Sie
benehmen nicht nur ihrem Mitbuͤrger die Luſt, andern
zu helfen, ſondern ihr Verfahren hat zugleich in einem
merklichen Theile des Staats unangenehme Folgen.
Cajus borget von ſeinem Mitbuͤrger die Materialien.
Er verarbeitet dieſe, und verkauft ſein Werk dem Sem-
pronio. Dieſer bezahlet nicht, Cajus kann ſeinen
Mitbuͤrger auch nicht bezahlen, und daher wird eine
ganze Reihe auf einmal beunruhiget. Dieß iſt genug
zu beweiſen, daß die Policey verbunden ſey, wider die
Betruͤgereyen alle moͤgliche Veranſtaͤltungen zu ma-
chen. Wir wollen es unterſuchen, wie dieſe moͤglich
ſind.

§. 209.

Zuerſt muß ſich die Policey bemuͤhen die Quelle derDie Quelle
der Betruͤge-
rey muß ver-
ſtopft werden

Betruͤgerey zu verſtopfen. Denn ihre Abſicht erfo-

dert
J i 4
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[503/0523] von der Sicherheit des Staats. Betruͤger genennet. Sie ſind diejenigen, die ſich durch eine unordentliche Wirthſchaft * in die Um- ſtaͤnde verſetzen, da es ihnen unmoͤglich wird, andern das zu geben, was ſie mit Rechte von ihnen fordern koͤnnen. Daher koͤnnen ſie anderen nicht bezahlen, was ſie von ihnen geborget haben, oder ſie entziehen dem Arbeiter den ihm gebuͤhrenden Lohn. * Anmerk. Dieſer Punkt iſt wohl zu mer- ken, woferne man geneigt iſt, keinen zu beleidigen. Ein ehrlicher Mann kann durch Ungluͤcks-Faͤlle in dieſe Umſtaͤnde verſetzet werden. Es wuͤrde der menſchlichen Pflicht widerſprechen, wenn wir dieſen einen Betruͤger nennen wollten. §. 208. Jch habe geſagt, daß dieſe Menſchen ihren Mit- buͤrger zum Theil gefaͤhrlicher, als die eigentlichen Raͤuber und Diebe. Dieſe beleidigen doch nur den, welchen ſie beſtehlen, jene koͤnnen das ganze Band der menſchlichen Liebe und Freundſchaft aufheben. Sie benehmen nicht nur ihrem Mitbuͤrger die Luſt, andern zu helfen, ſondern ihr Verfahren hat zugleich in einem merklichen Theile des Staats unangenehme Folgen. Cajus borget von ſeinem Mitbuͤrger die Materialien. Er verarbeitet dieſe, und verkauft ſein Werk dem Sem- pronio. Dieſer bezahlet nicht, Cajus kann ſeinen Mitbuͤrger auch nicht bezahlen, und daher wird eine ganze Reihe auf einmal beunruhiget. Dieß iſt genug zu beweiſen, daß die Policey verbunden ſey, wider die Betruͤgereyen alle moͤgliche Veranſtaͤltungen zu ma- chen. Wir wollen es unterſuchen, wie dieſe moͤglich ſind. Dieſe ſind oft gefaͤhr- licher, als jene. §. 209. Zuerſt muß ſich die Policey bemuͤhen die Quelle der Betruͤgerey zu verſtopfen. Denn ihre Abſicht erfo- dert Die Quelle der Betruͤge- rey muß ver- ſtopft werden J i 4

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Zitationshilfe: Darjes, Joachim Georg: Erste Gründe der Cameral-Wissenschaften. Jena, 1756, S. 503. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/darjes_cameralwissenschaften_1756/523>, abgerufen am 18.04.2024.