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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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Die Extrakte sind dickflüssige bis zähe feste Körper, und werden ge-
wonnen durch wiederholtes Auskochen des zerkleinerten rohen Farbmaterials
mit Wasser entweder in offenen Gefäßen oder unter Dampfdruck, solange
noch Farbstoff ausgezogen wird, Absetzenlassen und Durchseihen der Brühen
und schließliches Eindampfen in großen Kesseln oder Pfannen bis zur Extrakt-
dicke. In den letzten Jahren hat auch das in der Rübenzuckerfabrikation
gebräuchliche Diffusionsverfahren mit Erfolg Verwendung gefunden. Das
Eindicken zur Extraktkonsistenz geschieht unter Zuführung möglichst großer
Wärmemengen und unter fleißiger Ableitung der gebildeten Wasserdämpfe in
besonders konstruierten Apparaten und möglichst schnell, um eine Berührung
der Farbstofflösung mit der Luft thunlichst zu vermeiden; besonders luft-
empfindliche Extrakte müssen im Vacuum abgedampft werden. Ein solches
Extrakt löst sich in warmem Wasser leicht auf und die Lösung hat dann den
gleichen Wert, resp. die gleichen Eigenschaften, wie eine Abkochung des
ursprünglichen Rohmaterials. Meist sind es die Farbhölzer und die Gerb-
stoffe, welche in dieser Form in den Handel kommen. Die Fabrikation sol-
cher Extrakte liegt in den Händen von Fabrikanten, die die Fabrikation sol-
cher Farb- und Gerbstoffextrakte als Spezialität betreiben. Daß derartige
Extrakte nicht nur den Farbstoff, sondern auch alle sonstigen in Wasser
löslichen Bestandteile des Rohmaterials enthalten müssen, liegt auf der Hand;
es darf daher nicht die Meinung Platz greifen, daß solche Extrakte etwa
konzentrierte Lösungen lediglich des betreffenden Farbstoffes seien. Eine
Prüfung und Wertbestimmung ist hier um so mehr geboten, da die
Extraktform der Fälschung direkt Thür und Thor öffnet; es sei denn, daß
der Käufer sich auf die Rechtschaffenheit des Lieferanten unbedingt verlassen
kann. Wo das nicht der Fall ist, sollte allemal ein Probefärben statt-
finden. Als Vergleichsobjekt müßte man dazu Ausfärbungen mit einem
garantiert reinen Extrakte haben; diese Normalausfärbungen müssen mit
einer Lösung von bestimmtem Extraktgehalte (z. B. 5 g Extrakt auf 100 g
Wasser) hergestellt sein. Beim Probefärben muß dann dasselbe Verhältnis
mit dem zu prüfenden Extrakt eingehalten werden.

Die Farbstoffpräparate in Pulverform nähern sich bereits dem
Ideal des reinen Farbstoffs. Sie sind meist keine eingedickten Auszüge,
vielmehr richtet sich bei ihrer Darstellung das Hauptaugenmerk darauf, die
den Farbstoff begleitenden anderweiten Stoffe des Rohmaterials durch Aus-
fällen oder auf andere Weise zu beseitigen und so den eigentlichen Farbstoff
thunlichst zu isolieren, oder, wo das nicht geht, den Farbstoff selber mit
Hilfe chemischer Lösungsmittel gesondert zu lösen, oder ihn zu fällen, oder
in eine anderweite chemische Verbindung überzuführen, aus welcher er, von
den accessorischen Bestandteilen befreit, leicht verwendbar gemacht werden
kann. Derartige Präparate sind der Fälschung minder unterworfen.

Bei der Aufzählung und Beschreibung der nachfolgenden Präparate
werde ich dieselben lediglich nach ihren Farben einteilen.

§ 56. Rote Farbstoffpräparate.

1. Cochenillepräparate. Es kommen zwei Präparate in den
Handel:

a) Ammoniakcochenille, Cochenille ammoniacal; man läßt 5 Teile
fein gemahlene Cochenille mit 15 Teilen Salmiakgeist unter öfterem Durch-

Die Extrakte ſind dickflüſſige bis zähe feſte Körper, und werden ge-
wonnen durch wiederholtes Auskochen des zerkleinerten rohen Farbmaterials
mit Waſſer entweder in offenen Gefäßen oder unter Dampfdruck, ſolange
noch Farbſtoff ausgezogen wird, Abſetzenlaſſen und Durchſeihen der Brühen
und ſchließliches Eindampfen in großen Keſſeln oder Pfannen bis zur Extrakt-
dicke. In den letzten Jahren hat auch das in der Rübenzuckerfabrikation
gebräuchliche Diffuſionsverfahren mit Erfolg Verwendung gefunden. Das
Eindicken zur Extraktkonſiſtenz geſchieht unter Zuführung möglichſt großer
Wärmemengen und unter fleißiger Ableitung der gebildeten Waſſerdämpfe in
beſonders konſtruierten Apparaten und möglichſt ſchnell, um eine Berührung
der Farbſtofflöſung mit der Luft thunlichſt zu vermeiden; beſonders luft-
empfindliche Extrakte müſſen im Vacuum abgedampft werden. Ein ſolches
Extrakt löſt ſich in warmem Waſſer leicht auf und die Löſung hat dann den
gleichen Wert, reſp. die gleichen Eigenſchaften, wie eine Abkochung des
urſprünglichen Rohmaterials. Meiſt ſind es die Farbhölzer und die Gerb-
ſtoffe, welche in dieſer Form in den Handel kommen. Die Fabrikation ſol-
cher Extrakte liegt in den Händen von Fabrikanten, die die Fabrikation ſol-
cher Farb- und Gerbſtoffextrakte als Spezialität betreiben. Daß derartige
Extrakte nicht nur den Farbſtoff, ſondern auch alle ſonſtigen in Waſſer
löslichen Beſtandteile des Rohmaterials enthalten müſſen, liegt auf der Hand;
es darf daher nicht die Meinung Platz greifen, daß ſolche Extrakte etwa
konzentrierte Löſungen lediglich des betreffenden Farbſtoffes ſeien. Eine
Prüfung und Wertbeſtimmung iſt hier um ſo mehr geboten, da die
Extraktform der Fälſchung direkt Thür und Thor öffnet; es ſei denn, daß
der Käufer ſich auf die Rechtſchaffenheit des Lieferanten unbedingt verlaſſen
kann. Wo das nicht der Fall iſt, ſollte allemal ein Probefärben ſtatt-
finden. Als Vergleichsobjekt müßte man dazu Ausfärbungen mit einem
garantiert reinen Extrakte haben; dieſe Normalausfärbungen müſſen mit
einer Löſung von beſtimmtem Extraktgehalte (z. B. 5 g Extrakt auf 100 g
Waſſer) hergeſtellt ſein. Beim Probefärben muß dann dasſelbe Verhältnis
mit dem zu prüfenden Extrakt eingehalten werden.

Die Farbſtoffpräparate in Pulverform nähern ſich bereits dem
Ideal des reinen Farbſtoffs. Sie ſind meiſt keine eingedickten Auszüge,
vielmehr richtet ſich bei ihrer Darſtellung das Hauptaugenmerk darauf, die
den Farbſtoff begleitenden anderweiten Stoffe des Rohmaterials durch Aus-
fällen oder auf andere Weiſe zu beſeitigen und ſo den eigentlichen Farbſtoff
thunlichſt zu iſolieren, oder, wo das nicht geht, den Farbſtoff ſelber mit
Hilfe chemiſcher Löſungsmittel geſondert zu löſen, oder ihn zu fällen, oder
in eine anderweite chemiſche Verbindung überzuführen, aus welcher er, von
den acceſſoriſchen Beſtandteilen befreit, leicht verwendbar gemacht werden
kann. Derartige Präparate ſind der Fälſchung minder unterworfen.

Bei der Aufzählung und Beſchreibung der nachfolgenden Präparate
werde ich dieſelben lediglich nach ihren Farben einteilen.

§ 56. Rote Farbſtoffpräparate.

1. Cochenillepräparate. Es kommen zwei Präparate in den
Handel:

a) Ammoniakcochenille, Cochenille ammoniacal; man läßt 5 Teile
fein gemahlene Cochenille mit 15 Teilen Salmiakgeiſt unter öfterem Durch-

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[146/0172] Die Extrakte ſind dickflüſſige bis zähe feſte Körper, und werden ge- wonnen durch wiederholtes Auskochen des zerkleinerten rohen Farbmaterials mit Waſſer entweder in offenen Gefäßen oder unter Dampfdruck, ſolange noch Farbſtoff ausgezogen wird, Abſetzenlaſſen und Durchſeihen der Brühen und ſchließliches Eindampfen in großen Keſſeln oder Pfannen bis zur Extrakt- dicke. In den letzten Jahren hat auch das in der Rübenzuckerfabrikation gebräuchliche Diffuſionsverfahren mit Erfolg Verwendung gefunden. Das Eindicken zur Extraktkonſiſtenz geſchieht unter Zuführung möglichſt großer Wärmemengen und unter fleißiger Ableitung der gebildeten Waſſerdämpfe in beſonders konſtruierten Apparaten und möglichſt ſchnell, um eine Berührung der Farbſtofflöſung mit der Luft thunlichſt zu vermeiden; beſonders luft- empfindliche Extrakte müſſen im Vacuum abgedampft werden. Ein ſolches Extrakt löſt ſich in warmem Waſſer leicht auf und die Löſung hat dann den gleichen Wert, reſp. die gleichen Eigenſchaften, wie eine Abkochung des urſprünglichen Rohmaterials. Meiſt ſind es die Farbhölzer und die Gerb- ſtoffe, welche in dieſer Form in den Handel kommen. Die Fabrikation ſol- cher Extrakte liegt in den Händen von Fabrikanten, die die Fabrikation ſol- cher Farb- und Gerbſtoffextrakte als Spezialität betreiben. Daß derartige Extrakte nicht nur den Farbſtoff, ſondern auch alle ſonſtigen in Waſſer löslichen Beſtandteile des Rohmaterials enthalten müſſen, liegt auf der Hand; es darf daher nicht die Meinung Platz greifen, daß ſolche Extrakte etwa konzentrierte Löſungen lediglich des betreffenden Farbſtoffes ſeien. Eine Prüfung und Wertbeſtimmung iſt hier um ſo mehr geboten, da die Extraktform der Fälſchung direkt Thür und Thor öffnet; es ſei denn, daß der Käufer ſich auf die Rechtſchaffenheit des Lieferanten unbedingt verlaſſen kann. Wo das nicht der Fall iſt, ſollte allemal ein Probefärben ſtatt- finden. Als Vergleichsobjekt müßte man dazu Ausfärbungen mit einem garantiert reinen Extrakte haben; dieſe Normalausfärbungen müſſen mit einer Löſung von beſtimmtem Extraktgehalte (z. B. 5 g Extrakt auf 100 g Waſſer) hergeſtellt ſein. Beim Probefärben muß dann dasſelbe Verhältnis mit dem zu prüfenden Extrakt eingehalten werden. Die Farbſtoffpräparate in Pulverform nähern ſich bereits dem Ideal des reinen Farbſtoffs. Sie ſind meiſt keine eingedickten Auszüge, vielmehr richtet ſich bei ihrer Darſtellung das Hauptaugenmerk darauf, die den Farbſtoff begleitenden anderweiten Stoffe des Rohmaterials durch Aus- fällen oder auf andere Weiſe zu beſeitigen und ſo den eigentlichen Farbſtoff thunlichſt zu iſolieren, oder, wo das nicht geht, den Farbſtoff ſelber mit Hilfe chemiſcher Löſungsmittel geſondert zu löſen, oder ihn zu fällen, oder in eine anderweite chemiſche Verbindung überzuführen, aus welcher er, von den acceſſoriſchen Beſtandteilen befreit, leicht verwendbar gemacht werden kann. Derartige Präparate ſind der Fälſchung minder unterworfen. Bei der Aufzählung und Beſchreibung der nachfolgenden Präparate werde ich dieſelben lediglich nach ihren Farben einteilen. § 56. Rote Farbſtoffpräparate. 1. Cochenillepräparate. Es kommen zwei Präparate in den Handel: a) Ammoniakcochenille, Cochenille ammoniacal; man läßt 5 Teile fein gemahlene Cochenille mit 15 Teilen Salmiakgeiſt unter öfterem Durch-

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/172>, abgerufen am 29.03.2024.