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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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[Abbildung] Fig. 121.

Avivierkessel.

§ 30. Ueber Trockenanlagen.

Das Trocknen hat den Zweck, die Feuchtigkeit der Ware an die Luft
des Trockenraumes abzugeben, diese bis zu einem gewissen Grade mit Feuchtig-
keit zu sättigen, die gesättigte Luft zu entfernen, und durch neue, nicht mit
Feuchtigkeit gesättigte Luft zu ersetzen. Da trockne Luft mehr Feuchtigkeit
aufzunehmen vermag, als eine minder trockne, und warme Luft mehr als
kalte, so wird es sich empfehlen, beim Ablassen der mit Feuchtigkeit gesättig-
ten Luft statt deren erwärmte Luft in die Trockenräume zu führen.

Nach diesen Grundzügen müßte eine Trockenanlage ein begrenzter her-
metisch verschließbarer Raum sein, mit einer Vorrichtung versehen, um die
mit Feuchtigkeit gesättigte Luft zu entfernen, entweder durch Hinauspressen
oder durch Absaugen, und mit einer zweiten Vorrichtung, welche trockne Luft zu-
zuführen gestattet. Vergegenwärtigen wir uns dabei, daß die Hauptsache


[Abbildung] Fig. 121.

Avivierkeſſel.

§ 30. Ueber Trockenanlagen.

Das Trocknen hat den Zweck, die Feuchtigkeit der Ware an die Luft
des Trockenraumes abzugeben, dieſe bis zu einem gewiſſen Grade mit Feuchtig-
keit zu ſättigen, die geſättigte Luft zu entfernen, und durch neue, nicht mit
Feuchtigkeit geſättigte Luft zu erſetzen. Da trockne Luft mehr Feuchtigkeit
aufzunehmen vermag, als eine minder trockne, und warme Luft mehr als
kalte, ſo wird es ſich empfehlen, beim Ablaſſen der mit Feuchtigkeit geſättig-
ten Luft ſtatt deren erwärmte Luft in die Trockenräume zu führen.

Nach dieſen Grundzügen müßte eine Trockenanlage ein begrenzter her-
metiſch verſchließbarer Raum ſein, mit einer Vorrichtung verſehen, um die
mit Feuchtigkeit geſättigte Luft zu entfernen, entweder durch Hinauspreſſen
oder durch Abſaugen, und mit einer zweiten Vorrichtung, welche trockne Luft zu-
zuführen geſtattet. Vergegenwärtigen wir uns dabei, daß die Hauptſache

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[442/0480] [Abbildung Fig. 121. Avivierkeſſel.] § 30. Ueber Trockenanlagen. Das Trocknen hat den Zweck, die Feuchtigkeit der Ware an die Luft des Trockenraumes abzugeben, dieſe bis zu einem gewiſſen Grade mit Feuchtig- keit zu ſättigen, die geſättigte Luft zu entfernen, und durch neue, nicht mit Feuchtigkeit geſättigte Luft zu erſetzen. Da trockne Luft mehr Feuchtigkeit aufzunehmen vermag, als eine minder trockne, und warme Luft mehr als kalte, ſo wird es ſich empfehlen, beim Ablaſſen der mit Feuchtigkeit geſättig- ten Luft ſtatt deren erwärmte Luft in die Trockenräume zu führen. Nach dieſen Grundzügen müßte eine Trockenanlage ein begrenzter her- metiſch verſchließbarer Raum ſein, mit einer Vorrichtung verſehen, um die mit Feuchtigkeit geſättigte Luft zu entfernen, entweder durch Hinauspreſſen oder durch Abſaugen, und mit einer zweiten Vorrichtung, welche trockne Luft zu- zuführen geſtattet. Vergegenwärtigen wir uns dabei, daß die Hauptſache

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 442. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/480>, abgerufen am 18.04.2024.