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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889.

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konzentrierter Schwefelsäure gelöst und dieser Lösung 150 g Natriumdichro-
mat hinzugegeben. Diese Lösung bleibt auch nach wochenlangem Stehen
haltbar und klar. -- Anwendung wie beim vorigen.

12. Seltenere Metallsalze.

(Nachtrag zu § 105.)

Nickelchlorid, Ni Cl2, ist von Pinkney zum Färben und Drucken
von Anilinschwarz empfohlen worden; in der Patentschrift gibt er zum
Färben von Anilinschwarz folgende Vorschrift: Salzsaures Anilin 32 g,
Nickelchlorid 20 g, chlorsaures Kali 25 g, Wasser 640 g. Die Ware wird
zuerst im Anilinsalzbad präpariert, und dann in dem Bade von Nickelchlorid
und chlorsaurem Kali das Schwarz in bekannter Weise entwickelt. Statt
Nickelchlorid kann auch Nickelsulfit genommen werden.

13. Appreturmittel.

(Nachtrag zu § 111.)

Kunstgummi. Bei dem notorischen Mangel an arabischem Gummi
hat es nicht an Versuchen gefehlt, dasselbe durch ein Kunstprodukt zu ersetzen,
welches wenigstens annähernd gleiche Eigenschaften besitzt und eine dem ent-
sprechende Verwendung zuläßt. Eine der besten Nachahmungen dieser Art
ist das nach dem Schumannschen Patent hergestellte Kunstgummi, welches
ein zuckerfreies, wasserhelles, glashartes und nicht hygroskopisches Dextrin
vorstellt. Seine Klebkraft, sein Aussehen und viele seiner Eigenschaften
kommen der des Naturgummis sehr nahe; dazu ist sein Preis ein billiger,
und es hat daher für Appreturen, ganz besonders aber im Zeugdruck für
Verdickungen Anwendung gefunden.

Wer sich für die Fabrikation des Kunstgummis interessiert, findet
Näheres in der Patentschrift (D. R. P. 41931).

14. Wollbeizen.

(Nachtrag zu Teil II, § 40.)

1. Präzipitierter Schwefel dient in einzelnen Fällen als Beize zum
Fixieren einer kleinen Anzahl von künstlichen organischen Farbstoffen, z. B.
Malachitgrün und Methylgrün auf Wolle. Der Schwefel in amorpher
Form wird im Beizbade selbst erzeugt. Die Art der Anwendung ist unter
Malachitgrün, S. 194, beschrieben.

2. Chlor als Beizmittel für Wolle. Neuere Untersuchungen über
die Einwirkungen des Chlors auf die Wollfaser -- welche übrigens nur die
unbegreiflicherweise unbeachtet gebliebenen Forschungen Lightfoots und die
Angaben Caros bestätigen -- haben ergeben, daß eine schwache wässerige
Chlorlösung sowohl als auch eine mit einer Säure versetzte schwache Lösung eines
unterchlorigsauren Salzes ihren gesamten Gehalt an wirksamem Chlor an
die Wolle abgibt, ohne diese irgend zu schädigen. Die Thatsache
scheint die Ansicht Knechts zu bestätigen, daß die Wolle ein basischer Körper
sei, in welchem Falle dann die chlorierte Wolle als salzartige Verbindung

konzentrierter Schwefelſäure gelöſt und dieſer Löſung 150 g Natriumdichro-
mat hinzugegeben. Dieſe Löſung bleibt auch nach wochenlangem Stehen
haltbar und klar. — Anwendung wie beim vorigen.

12. Seltenere Metallſalze.

(Nachtrag zu § 105.)

Nickelchlorid, Ni Cl2, iſt von Pinkney zum Färben und Drucken
von Anilinſchwarz empfohlen worden; in der Patentſchrift gibt er zum
Färben von Anilinſchwarz folgende Vorſchrift: Salzſaures Anilin 32 g,
Nickelchlorid 20 g, chlorſaures Kali 25 g, Waſſer 640 g. Die Ware wird
zuerſt im Anilinſalzbad präpariert, und dann in dem Bade von Nickelchlorid
und chlorſaurem Kali das Schwarz in bekannter Weiſe entwickelt. Statt
Nickelchlorid kann auch Nickelſulfit genommen werden.

13. Appreturmittel.

(Nachtrag zu § 111.)

Kunſtgummi. Bei dem notoriſchen Mangel an arabiſchem Gummi
hat es nicht an Verſuchen gefehlt, dasſelbe durch ein Kunſtprodukt zu erſetzen,
welches wenigſtens annähernd gleiche Eigenſchaften beſitzt und eine dem ent-
ſprechende Verwendung zuläßt. Eine der beſten Nachahmungen dieſer Art
iſt das nach dem Schumannſchen Patent hergeſtellte Kunſtgummi, welches
ein zuckerfreies, waſſerhelles, glashartes und nicht hygroſkopiſches Dextrin
vorſtellt. Seine Klebkraft, ſein Ausſehen und viele ſeiner Eigenſchaften
kommen der des Naturgummis ſehr nahe; dazu iſt ſein Preis ein billiger,
und es hat daher für Appreturen, ganz beſonders aber im Zeugdruck für
Verdickungen Anwendung gefunden.

Wer ſich für die Fabrikation des Kunſtgummis intereſſiert, findet
Näheres in der Patentſchrift (D. R. P. 41931).

14. Wollbeizen.

(Nachtrag zu Teil II, § 40.)

1. Präzipitierter Schwefel dient in einzelnen Fällen als Beize zum
Fixieren einer kleinen Anzahl von künſtlichen organiſchen Farbſtoffen, z. B.
Malachitgrün und Methylgrün auf Wolle. Der Schwefel in amorpher
Form wird im Beizbade ſelbſt erzeugt. Die Art der Anwendung iſt unter
Malachitgrün, S. 194, beſchrieben.

2. Chlor als Beizmittel für Wolle. Neuere Unterſuchungen über
die Einwirkungen des Chlors auf die Wollfaſer — welche übrigens nur die
unbegreiflicherweiſe unbeachtet gebliebenen Forſchungen Lightfoots und die
Angaben Caros beſtätigen — haben ergeben, daß eine ſchwache wäſſerige
Chlorlöſung ſowohl als auch eine mit einer Säure verſetzte ſchwache Löſung eines
unterchlorigſauren Salzes ihren geſamten Gehalt an wirkſamem Chlor an
die Wolle abgibt, ohne dieſe irgend zu ſchädigen. Die Thatſache
ſcheint die Anſicht Knechts zu beſtätigen, daß die Wolle ein baſiſcher Körper
ſei, in welchem Falle dann die chlorierte Wolle als ſalzartige Verbindung

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[667/0715] konzentrierter Schwefelſäure gelöſt und dieſer Löſung 150 g Natriumdichro- mat hinzugegeben. Dieſe Löſung bleibt auch nach wochenlangem Stehen haltbar und klar. — Anwendung wie beim vorigen. 12. Seltenere Metallſalze. (Nachtrag zu § 105.) Nickelchlorid, Ni Cl2, iſt von Pinkney zum Färben und Drucken von Anilinſchwarz empfohlen worden; in der Patentſchrift gibt er zum Färben von Anilinſchwarz folgende Vorſchrift: Salzſaures Anilin 32 g, Nickelchlorid 20 g, chlorſaures Kali 25 g, Waſſer 640 g. Die Ware wird zuerſt im Anilinſalzbad präpariert, und dann in dem Bade von Nickelchlorid und chlorſaurem Kali das Schwarz in bekannter Weiſe entwickelt. Statt Nickelchlorid kann auch Nickelſulfit genommen werden. 13. Appreturmittel. (Nachtrag zu § 111.) Kunſtgummi. Bei dem notoriſchen Mangel an arabiſchem Gummi hat es nicht an Verſuchen gefehlt, dasſelbe durch ein Kunſtprodukt zu erſetzen, welches wenigſtens annähernd gleiche Eigenſchaften beſitzt und eine dem ent- ſprechende Verwendung zuläßt. Eine der beſten Nachahmungen dieſer Art iſt das nach dem Schumannſchen Patent hergeſtellte Kunſtgummi, welches ein zuckerfreies, waſſerhelles, glashartes und nicht hygroſkopiſches Dextrin vorſtellt. Seine Klebkraft, ſein Ausſehen und viele ſeiner Eigenſchaften kommen der des Naturgummis ſehr nahe; dazu iſt ſein Preis ein billiger, und es hat daher für Appreturen, ganz beſonders aber im Zeugdruck für Verdickungen Anwendung gefunden. Wer ſich für die Fabrikation des Kunſtgummis intereſſiert, findet Näheres in der Patentſchrift (D. R. P. 41931). 14. Wollbeizen. (Nachtrag zu Teil II, § 40.) 1. Präzipitierter Schwefel dient in einzelnen Fällen als Beize zum Fixieren einer kleinen Anzahl von künſtlichen organiſchen Farbſtoffen, z. B. Malachitgrün und Methylgrün auf Wolle. Der Schwefel in amorpher Form wird im Beizbade ſelbſt erzeugt. Die Art der Anwendung iſt unter Malachitgrün, S. 194, beſchrieben. 2. Chlor als Beizmittel für Wolle. Neuere Unterſuchungen über die Einwirkungen des Chlors auf die Wollfaſer — welche übrigens nur die unbegreiflicherweiſe unbeachtet gebliebenen Forſchungen Lightfoots und die Angaben Caros beſtätigen — haben ergeben, daß eine ſchwache wäſſerige Chlorlöſung ſowohl als auch eine mit einer Säure verſetzte ſchwache Löſung eines unterchlorigſauren Salzes ihren geſamten Gehalt an wirkſamem Chlor an die Wolle abgibt, ohne dieſe irgend zu ſchädigen. Die Thatſache ſcheint die Anſicht Knechts zu beſtätigen, daß die Wolle ein baſiſcher Körper ſei, in welchem Falle dann die chlorierte Wolle als ſalzartige Verbindung

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Zitationshilfe: Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 667. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/715>, abgerufen am 16.04.2024.