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Hasak, Max: Die Predigtkirche im Mittelalter. Berlin, 1893.

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zu finden sein, da ja die katholische Kirche dem Christen den Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes, nämlich der Messe und der Predigt, zur strengsten Pflicht gemacht hat. Man kann diese Vorschrift in jedem Katechismus und Beichtspiegel "bei einer Tod- oder läßlichen Sünde" eingeschärft finden, in allen Katechismen und Beichtspiegeln seit 1520 wie in jedem dieser Bücher auch in der frühen Zeit der Buchdruckerkunst von 1470--1520, die man auf jeder größeren Büchersammlung noch heut aufschlagen kann. Jeder praktische Baumeister liest dies übrigens -- um von den theologischen Beweismitteln abzukommen -- aus den mittelalterlichen Pfarrkirchengrundrissen selbst heraus, auch aus denen, die der Zeit vor 1470, zurück bis zu den Zeiten Constantins angehören.

Das Pfarrkirchenbedürfniß erfordert einen Baum für den Hochaltar: den Chor, vielleicht 8 : 10 m groß, ferner Platz für zwei Seitenaltäre, eine Predigtkanzel und Raum für eine nicht allzugroße Gemeinde, welche die Messe und die Predigt sehen und hören soll. Diese beiden Theile des Gottesdienstes, Messe und Predigt, bedingen die Gestaltung des Grundrisses. Und zwar wird die Messe des Hauptgottesdienstes fast ohne Ausnahme am Hochaltar gelesen. Die Seitenaltäre kommen nur in Gebrauch, wenn mehrere Geistliche bei der Kirche vorhanden sind, und bei besonderen Andachten. Ist nämlich die Gemeinde für einen Geistlichen zu groß, so erhält er einen oder mehrere Capläne zur Hülfe. Diese müssen ebenfalls jeden Tag die Messe lesen. Können sie das nicht nacheinander thun, so benutzen sie die Nebenaltäre zur selben Zeit. Processionen finden in den Pfarrkirchen mit Weltgeistlichen nur zweimal im ganzen Jahre statt, zu Frohnleichnam und zur Auferstehung. Hierfür brauchen die Bankreihen nur breitere Gänge als in protestantischen Kirchen freizulassen. Am Grundriß ändert sich dadurch gar nichts. Auch bei denjenigen Pfarrkirchen nicht, die Klostergeistliche haben, deren manche Sonntag nachmittags -- nicht einmal beim Hauptgottesdienste -- die Hostie in Procession in der Kirche herumtragen. Daß solche Processionen aber mehrschiffige Kirchen bedingen sollen, und daß die katholische Kirche "Processionskirchen" bevorzuge, ist durchaus irrthümlich.

zu finden sein, da ja die katholische Kirche dem Christen den Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes, nämlich der Messe und der Predigt, zur strengsten Pflicht gemacht hat. Man kann diese Vorschrift in jedem Katechismus und Beichtspiegel „bei einer Tod- oder läßlichen Sünde“ eingeschärft finden, in allen Katechismen und Beichtspiegeln seit 1520 wie in jedem dieser Bücher auch in der frühen Zeit der Buchdruckerkunst von 1470—1520, die man auf jeder größeren Büchersammlung noch heut aufschlagen kann. Jeder praktische Baumeister liest dies übrigens — um von den theologischen Beweismitteln abzukommen — aus den mittelalterlichen Pfarrkirchengrundrissen selbst heraus, auch aus denen, die der Zeit vor 1470, zurück bis zu den Zeiten Constantins angehören.

Das Pfarrkirchenbedürfniß erfordert einen Baum für den Hochaltar: den Chor, vielleicht 8 : 10 m groß, ferner Platz für zwei Seitenaltäre, eine Predigtkanzel und Raum für eine nicht allzugroße Gemeinde, welche die Messe und die Predigt sehen und hören soll. Diese beiden Theile des Gottesdienstes, Messe und Predigt, bedingen die Gestaltung des Grundrisses. Und zwar wird die Messe des Hauptgottesdienstes fast ohne Ausnahme am Hochaltar gelesen. Die Seitenaltäre kommen nur in Gebrauch, wenn mehrere Geistliche bei der Kirche vorhanden sind, und bei besonderen Andachten. Ist nämlich die Gemeinde für einen Geistlichen zu groß, so erhält er einen oder mehrere Capläne zur Hülfe. Diese müssen ebenfalls jeden Tag die Messe lesen. Können sie das nicht nacheinander thun, so benutzen sie die Nebenaltäre zur selben Zeit. Processionen finden in den Pfarrkirchen mit Weltgeistlichen nur zweimal im ganzen Jahre statt, zu Frohnleichnam und zur Auferstehung. Hierfür brauchen die Bankreihen nur breitere Gänge als in protestantischen Kirchen freizulassen. Am Grundriß ändert sich dadurch gar nichts. Auch bei denjenigen Pfarrkirchen nicht, die Klostergeistliche haben, deren manche Sonntag nachmittags — nicht einmal beim Hauptgottesdienste — die Hostie in Procession in der Kirche herumtragen. Daß solche Processionen aber mehrschiffige Kirchen bedingen sollen, und daß die katholische Kirche „Processionskirchen“ bevorzuge, ist durchaus irrthümlich.

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[5/0011] zu finden sein, da ja die katholische Kirche dem Christen den Besuch des sonntäglichen Gottesdienstes, nämlich der Messe und der Predigt, zur strengsten Pflicht gemacht hat. Man kann diese Vorschrift in jedem Katechismus und Beichtspiegel „bei einer Tod- oder läßlichen Sünde“ eingeschärft finden, in allen Katechismen und Beichtspiegeln seit 1520 wie in jedem dieser Bücher auch in der frühen Zeit der Buchdruckerkunst von 1470—1520, die man auf jeder größeren Büchersammlung noch heut aufschlagen kann. Jeder praktische Baumeister liest dies übrigens — um von den theologischen Beweismitteln abzukommen — aus den mittelalterlichen Pfarrkirchengrundrissen selbst heraus, auch aus denen, die der Zeit vor 1470, zurück bis zu den Zeiten Constantins angehören. Das Pfarrkirchenbedürfniß erfordert einen Baum für den Hochaltar: den Chor, vielleicht 8 : 10 m groß, ferner Platz für zwei Seitenaltäre, eine Predigtkanzel und Raum für eine nicht allzugroße Gemeinde, welche die Messe und die Predigt sehen und hören soll. Diese beiden Theile des Gottesdienstes, Messe und Predigt, bedingen die Gestaltung des Grundrisses. Und zwar wird die Messe des Hauptgottesdienstes fast ohne Ausnahme am Hochaltar gelesen. Die Seitenaltäre kommen nur in Gebrauch, wenn mehrere Geistliche bei der Kirche vorhanden sind, und bei besonderen Andachten. Ist nämlich die Gemeinde für einen Geistlichen zu groß, so erhält er einen oder mehrere Capläne zur Hülfe. Diese müssen ebenfalls jeden Tag die Messe lesen. Können sie das nicht nacheinander thun, so benutzen sie die Nebenaltäre zur selben Zeit. Processionen finden in den Pfarrkirchen mit Weltgeistlichen nur zweimal im ganzen Jahre statt, zu Frohnleichnam und zur Auferstehung. Hierfür brauchen die Bankreihen nur breitere Gänge als in protestantischen Kirchen freizulassen. Am Grundriß ändert sich dadurch gar nichts. Auch bei denjenigen Pfarrkirchen nicht, die Klostergeistliche haben, deren manche Sonntag nachmittags — nicht einmal beim Hauptgottesdienste — die Hostie in Procession in der Kirche herumtragen. Daß solche Processionen aber mehrschiffige Kirchen bedingen sollen, und daß die katholische Kirche „Processionskirchen“ bevorzuge, ist durchaus irrthümlich.

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Zitationshilfe: Hasak, Max: Die Predigtkirche im Mittelalter. Berlin, 1893, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/hasak_predigtkirche_1893/11>, abgerufen am 28.03.2024.