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Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907.

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immer zahlreichere Scharen Kriegsuntüchtiger aufwachsen, dieser Bann muß ge-
brochen werden. Die Vorbedingung einer volkstümlichen Wehrfähigkeit ist die
Verbesserung des Arbeiterloses.

Der leitende Gedanke, welcher Umfang und Weise bei Turn- und Kampf-
ziele bestimmt, ist die Erziehung der Bürger zur Wehrfähigkeit. Ein freies
Volk muß verstehen, die Waffen zu führen, seine kriegerische Tüchtigkeit ist ein
Schutz und Schirm für den Frieden des Gemeinwesens. Schon dem Kinde ist
die Auffassung einzuimpfen, daß niemand es verdient, ein Freier zu heißen, der
nicht die Waffen zu führen und mit seinem Blut für die Freiheit einzustehen
und für sie zu sterben weiß. Gilt es einen kecken Feind von der Heimat fern-
zuhalten, der Bürger, von Jugend auf in körperlichen Künsten geübt und im
Waffendienste geschult, wird den eigenen Herd und den gemeinen Nutzen mit
flammendem Eifer und wackerem Mute verteidigen. Und wehe dem, welcher das
geheiligte Gut der Freiheit zu versehren wagt! Die geschlossenen Reihen der für
ihre gute Sache Streitenden sind schlagfertig, und an ihre Fahnen knüpft
sich der Sieg. Das Volk, das für seine Rechte ficht, ist unüberwindlich, ist ihm
die Spannkraft der Sehnen und Glieder nicht gelähmt und führt es die Waffen
sicher und rasch. Die Schweizer Bauern, die Oesterreichs Ritterschaft auf den
Grund streckten und Karls des Kühnen eiserne Scharen zerschmetterten, das
französische Massenaufgebot von 1798, das die fremden Unterdrücker zu Paaren
trieb, sind hier Muster und Vorbild.

Volkswehr an Stelle der stehenden Heere.

Das heutige Heerwesen beruht zwar auf der allgemeinen Wehrpflicht, aber
es stellt sich in schroffen Gegensatz zum Volke, in welchem doch die Wurzeln seiner
Kraft ruhen, und zerschneidet mit eiserner Folgerichtigkeit alle Bande, welche es
mit jenem verknüpfen. Ein Staat im Staate, mit eigener Verfassung, eigenen
Gesetzen, eigener Gerichtsbarkeit, losgelöst von den Beziehungen zu den Bürgern,
durch eine Kluft von denen getrennt, aus deren Kreisen sie gekommen sind, zu
denen sie zurückkehren müssen, sind die Soldaten nicht das Volk in Massen, wo-
für der ruhmredige Eifer der Gutgesinnten sie ausgeben möchte. Das stehende
Heer ist vielmehr der offenbare Gegensatz zu einer Volkswehr, welche alle Wehr-
fähigen umfaßt, schult und sich eingliedert, die Volksbewaffnung durchführt und
den Staatsbürgern die Sicherheit ihres Daseins, die Freiheit und die Wohlfahrt
ihres Gemeinwesens verbürgt. Die Hunderttausende, welche heute zur Fahne
einberufen werden, damit sie, woferne sie nicht zu den bevorrechteten Reichen
gehören, zwei kostbare Jahre ihres Lebens im rauhen Dienste unter dem schweren
Drucke eines geisttötenden Drills verbringen, sind eine Leibwache des Gewalt-
herrn und ein Schutz der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung, sie stehen zum
Angriffs- und zum Abwehrkriege gegen äußere Feinde bereit, sie dienen Zwecken,
welche bestimmt und fest umschrieben sind durch den König der Könige, den Ka-
pitalismus. Wie das Heerwesen unserer Tage auf das innigste verwachsen ist mit
der heutigen Wirtschaftsweise, die ohne stehendes Heer nach innen und nach
außen, als Deckung gegen die aufstrebende Arbeiterschaft und als Kampfmittel
gegen den fremdländischen Wettbewerb, nicht auszukommen vermag, wie die po-
litische Entwickelung das ewige Rüsten zum Zwangsgesetze des modernen Staates
gemacht hat, welches ihn unaufhaltsam vorwärts in sein Verderben treibt, das
tritt mit sinnenfälliger Klarheit mehr und mehr zu Tage. Bis an die Zähne ge-
waffnet stehen sich die Staaten gegenüber, und der unersättliche Schlund des
Kriegswesens verschlingt tausende von Millionen, die den Völkern entrissen wer-
den, mögen sie auch im Jammer des Daseins vergehen und unter der stärker und
stärker anwachsenden Last eines Tages zusammenbrechen. Das stehende Heer,
das bedeutet die zum Zusammenbruche führende Verschuldung des öffentlichen
Haushalts, das schließt in sich die Verewigung der volksverwüstenden Steuer-

immer zahlreichere Scharen Kriegsuntüchtiger aufwachsen, dieser Bann muß ge-
brochen werden. Die Vorbedingung einer volkstümlichen Wehrfähigkeit ist die
Verbesserung des Arbeiterloses.

Der leitende Gedanke, welcher Umfang und Weise bei Turn- und Kampf-
ziele bestimmt, ist die Erziehung der Bürger zur Wehrfähigkeit. Ein freies
Volk muß verstehen, die Waffen zu führen, seine kriegerische Tüchtigkeit ist ein
Schutz und Schirm für den Frieden des Gemeinwesens. Schon dem Kinde ist
die Auffassung einzuimpfen, daß niemand es verdient, ein Freier zu heißen, der
nicht die Waffen zu führen und mit seinem Blut für die Freiheit einzustehen
und für sie zu sterben weiß. Gilt es einen kecken Feind von der Heimat fern-
zuhalten, der Bürger, von Jugend auf in körperlichen Künsten geübt und im
Waffendienste geschult, wird den eigenen Herd und den gemeinen Nutzen mit
flammendem Eifer und wackerem Mute verteidigen. Und wehe dem, welcher das
geheiligte Gut der Freiheit zu versehren wagt! Die geschlossenen Reihen der für
ihre gute Sache Streitenden sind schlagfertig, und an ihre Fahnen knüpft
sich der Sieg. Das Volk, das für seine Rechte ficht, ist unüberwindlich, ist ihm
die Spannkraft der Sehnen und Glieder nicht gelähmt und führt es die Waffen
sicher und rasch. Die Schweizer Bauern, die Oesterreichs Ritterschaft auf den
Grund streckten und Karls des Kühnen eiserne Scharen zerschmetterten, das
französische Massenaufgebot von 1798, das die fremden Unterdrücker zu Paaren
trieb, sind hier Muster und Vorbild.

Volkswehr an Stelle der stehenden Heere.

Das heutige Heerwesen beruht zwar auf der allgemeinen Wehrpflicht, aber
es stellt sich in schroffen Gegensatz zum Volke, in welchem doch die Wurzeln seiner
Kraft ruhen, und zerschneidet mit eiserner Folgerichtigkeit alle Bande, welche es
mit jenem verknüpfen. Ein Staat im Staate, mit eigener Verfassung, eigenen
Gesetzen, eigener Gerichtsbarkeit, losgelöst von den Beziehungen zu den Bürgern,
durch eine Kluft von denen getrennt, aus deren Kreisen sie gekommen sind, zu
denen sie zurückkehren müssen, sind die Soldaten nicht das Volk in Massen, wo-
für der ruhmredige Eifer der Gutgesinnten sie ausgeben möchte. Das stehende
Heer ist vielmehr der offenbare Gegensatz zu einer Volkswehr, welche alle Wehr-
fähigen umfaßt, schult und sich eingliedert, die Volksbewaffnung durchführt und
den Staatsbürgern die Sicherheit ihres Daseins, die Freiheit und die Wohlfahrt
ihres Gemeinwesens verbürgt. Die Hunderttausende, welche heute zur Fahne
einberufen werden, damit sie, woferne sie nicht zu den bevorrechteten Reichen
gehören, zwei kostbare Jahre ihres Lebens im rauhen Dienste unter dem schweren
Drucke eines geisttötenden Drills verbringen, sind eine Leibwache des Gewalt-
herrn und ein Schutz der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung, sie stehen zum
Angriffs- und zum Abwehrkriege gegen äußere Feinde bereit, sie dienen Zwecken,
welche bestimmt und fest umschrieben sind durch den König der Könige, den Ka-
pitalismus. Wie das Heerwesen unserer Tage auf das innigste verwachsen ist mit
der heutigen Wirtschaftsweise, die ohne stehendes Heer nach innen und nach
außen, als Deckung gegen die aufstrebende Arbeiterschaft und als Kampfmittel
gegen den fremdländischen Wettbewerb, nicht auszukommen vermag, wie die po-
litische Entwickelung das ewige Rüsten zum Zwangsgesetze des modernen Staates
gemacht hat, welches ihn unaufhaltsam vorwärts in sein Verderben treibt, das
tritt mit sinnenfälliger Klarheit mehr und mehr zu Tage. Bis an die Zähne ge-
waffnet stehen sich die Staaten gegenüber, und der unersättliche Schlund des
Kriegswesens verschlingt tausende von Millionen, die den Völkern entrissen wer-
den, mögen sie auch im Jammer des Daseins vergehen und unter der stärker und
stärker anwachsenden Last eines Tages zusammenbrechen. Das stehende Heer,
das bedeutet die zum Zusammenbruche führende Verschuldung des öffentlichen
Haushalts, das schließt in sich die Verewigung der volksverwüstenden Steuer-

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[38/0040] immer zahlreichere Scharen Kriegsuntüchtiger aufwachsen, dieser Bann muß ge- brochen werden. Die Vorbedingung einer volkstümlichen Wehrfähigkeit ist die Verbesserung des Arbeiterloses. Der leitende Gedanke, welcher Umfang und Weise bei Turn- und Kampf- ziele bestimmt, ist die Erziehung der Bürger zur Wehrfähigkeit. Ein freies Volk muß verstehen, die Waffen zu führen, seine kriegerische Tüchtigkeit ist ein Schutz und Schirm für den Frieden des Gemeinwesens. Schon dem Kinde ist die Auffassung einzuimpfen, daß niemand es verdient, ein Freier zu heißen, der nicht die Waffen zu führen und mit seinem Blut für die Freiheit einzustehen und für sie zu sterben weiß. Gilt es einen kecken Feind von der Heimat fern- zuhalten, der Bürger, von Jugend auf in körperlichen Künsten geübt und im Waffendienste geschult, wird den eigenen Herd und den gemeinen Nutzen mit flammendem Eifer und wackerem Mute verteidigen. Und wehe dem, welcher das geheiligte Gut der Freiheit zu versehren wagt! Die geschlossenen Reihen der für ihre gute Sache Streitenden sind schlagfertig, und an ihre Fahnen knüpft sich der Sieg. Das Volk, das für seine Rechte ficht, ist unüberwindlich, ist ihm die Spannkraft der Sehnen und Glieder nicht gelähmt und führt es die Waffen sicher und rasch. Die Schweizer Bauern, die Oesterreichs Ritterschaft auf den Grund streckten und Karls des Kühnen eiserne Scharen zerschmetterten, das französische Massenaufgebot von 1798, das die fremden Unterdrücker zu Paaren trieb, sind hier Muster und Vorbild. Volkswehr an Stelle der stehenden Heere. Das heutige Heerwesen beruht zwar auf der allgemeinen Wehrpflicht, aber es stellt sich in schroffen Gegensatz zum Volke, in welchem doch die Wurzeln seiner Kraft ruhen, und zerschneidet mit eiserner Folgerichtigkeit alle Bande, welche es mit jenem verknüpfen. Ein Staat im Staate, mit eigener Verfassung, eigenen Gesetzen, eigener Gerichtsbarkeit, losgelöst von den Beziehungen zu den Bürgern, durch eine Kluft von denen getrennt, aus deren Kreisen sie gekommen sind, zu denen sie zurückkehren müssen, sind die Soldaten nicht das Volk in Massen, wo- für der ruhmredige Eifer der Gutgesinnten sie ausgeben möchte. Das stehende Heer ist vielmehr der offenbare Gegensatz zu einer Volkswehr, welche alle Wehr- fähigen umfaßt, schult und sich eingliedert, die Volksbewaffnung durchführt und den Staatsbürgern die Sicherheit ihres Daseins, die Freiheit und die Wohlfahrt ihres Gemeinwesens verbürgt. Die Hunderttausende, welche heute zur Fahne einberufen werden, damit sie, woferne sie nicht zu den bevorrechteten Reichen gehören, zwei kostbare Jahre ihres Lebens im rauhen Dienste unter dem schweren Drucke eines geisttötenden Drills verbringen, sind eine Leibwache des Gewalt- herrn und ein Schutz der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung, sie stehen zum Angriffs- und zum Abwehrkriege gegen äußere Feinde bereit, sie dienen Zwecken, welche bestimmt und fest umschrieben sind durch den König der Könige, den Ka- pitalismus. Wie das Heerwesen unserer Tage auf das innigste verwachsen ist mit der heutigen Wirtschaftsweise, die ohne stehendes Heer nach innen und nach außen, als Deckung gegen die aufstrebende Arbeiterschaft und als Kampfmittel gegen den fremdländischen Wettbewerb, nicht auszukommen vermag, wie die po- litische Entwickelung das ewige Rüsten zum Zwangsgesetze des modernen Staates gemacht hat, welches ihn unaufhaltsam vorwärts in sein Verderben treibt, das tritt mit sinnenfälliger Klarheit mehr und mehr zu Tage. Bis an die Zähne ge- waffnet stehen sich die Staaten gegenüber, und der unersättliche Schlund des Kriegswesens verschlingt tausende von Millionen, die den Völkern entrissen wer- den, mögen sie auch im Jammer des Daseins vergehen und unter der stärker und stärker anwachsenden Last eines Tages zusammenbrechen. Das stehende Heer, das bedeutet die zum Zusammenbruche führende Verschuldung des öffentlichen Haushalts, das schließt in sich die Verewigung der volksverwüstenden Steuer-  

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Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-12-08T17:50:02Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-12-08T17:50:02Z)

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Zitationshilfe: Kautsky, Karl; Schönlank, Bruno: Grundsätze und Forderungen der Sozialdemokratie. 4. Aufl. Berlin, 1907, S. 38. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kautsky_grundsaetze_1907/40>, abgerufen am 25.04.2024.