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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817.

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in geograph. u. politischer Beziehung.
Wirken, steht dieser erhabenen Versammlung
offen. Bedeutende negative Vortheile sogar,
ist man von ihr zu hoffen berechtigt, so
fern schon der Blick auf sie, egoistisches
Wirken zum Nachtheil des Ganzen oder Ein-
zelnen zu hindern vermag. Sie wird nütz-
liche Mittheilungen unter den Bundesstaaten
erleichtern, vermehren und unterhalten. Auf-
merksam auf die Stimme der öffentlichen
Meinung, überzeugt, dass, früher oder spä-
ter, Hass und Verachtung den Unterdrücker
des Schwächern treffen müsse, huldigend
dem Grundsatz der politischen Einheit, Frei-
heit und Unabhängigkeit des Bundes, wird
durch Ehrgeiz, durch Streben nach Allein-
stehen, Machtspiel (Europäisiren und Puis-
sanciren) und Vergrösserung, durch Drohung,
aus der Verbindung zu scheiden, kein Bun-
desgenoss trachten, sich über die Grenze der
Pflicht und Gleichheit zu erheben. Der ge-
meinschaftliche gleiche Einfluss, wozu die
beiden mächtigsten Bundesstaaten sich be-
rufen finden a), wird für Teutschland eine
Gewährleistung der Ruhe, für Europa ein
Pfand des Friedens seyn, wenn er, ihren
Verheissungen treu, nie anders wirkt, als
einmüthig und wohlthätig. Das Verhältniss
des Bundes und der Bundesstaaten nach Aussen,

in geograph. u. politischer Beziehung.
Wirken, steht dieser erhabenen Versammlung
offen. Bedeutende negative Vortheile sogar,
ist man von ihr zu hoffen berechtigt, so
fern schon der Blick auf sie, egoistisches
Wirken zum Nachtheil des Ganzen oder Ein-
zelnen zu hindern vermag. Sie wird nütz-
liche Mittheilungen unter den Bundesstaaten
erleichtern, vermehren und unterhalten. Auf-
merksam auf die Stimme der öffentlichen
Meinung, überzeugt, daſs, früher oder spä-
ter, Haſs und Verachtung den Unterdrücker
des Schwächern treffen müsse, huldigend
dem Grundsatz der politischen Einheit, Frei-
heit und Unabhängigkeit des Bundes, wird
durch Ehrgeiz, durch Streben nach Allein-
stehen, Machtspiel (Europäisiren und Puis-
sanciren) und Vergröſserung, durch Drohung,
aus der Verbindung zu scheiden, kein Bun-
desgenoſs trachten, sich über die Grenze der
Pflicht und Gleichheit zu erheben. Der ge-
meinschaftliche gleiche Einfluſs, wozu die
beiden mächtigsten Bundesstaaten sich be-
rufen finden a), wird für Teutschland eine
Gewährleistung der Ruhe, für Europa ein
Pfand des Friedens seyn, wenn er, ihren
Verheiſsungen treu, nie anders wirkt, als
einmüthig und wohlthätig. Das Verhältniſs
des Bundes und der Bundesstaaten nach Aussen,

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[155/0179] in geograph. u. politischer Beziehung. Wirken, steht dieser erhabenen Versammlung offen. Bedeutende negative Vortheile sogar, ist man von ihr zu hoffen berechtigt, so fern schon der Blick auf sie, egoistisches Wirken zum Nachtheil des Ganzen oder Ein- zelnen zu hindern vermag. Sie wird nütz- liche Mittheilungen unter den Bundesstaaten erleichtern, vermehren und unterhalten. Auf- merksam auf die Stimme der öffentlichen Meinung, überzeugt, daſs, früher oder spä- ter, Haſs und Verachtung den Unterdrücker des Schwächern treffen müsse, huldigend dem Grundsatz der politischen Einheit, Frei- heit und Unabhängigkeit des Bundes, wird durch Ehrgeiz, durch Streben nach Allein- stehen, Machtspiel (Europäisiren und Puis- sanciren) und Vergröſserung, durch Drohung, aus der Verbindung zu scheiden, kein Bun- desgenoſs trachten, sich über die Grenze der Pflicht und Gleichheit zu erheben. Der ge- meinschaftliche gleiche Einfluſs, wozu die beiden mächtigsten Bundesstaaten sich be- rufen finden a), wird für Teutschland eine Gewährleistung der Ruhe, für Europa ein Pfand des Friedens seyn, wenn er, ihren Verheiſsungen treu, nie anders wirkt, als einmüthig und wohlthätig. Das Verhältniſs des Bundes und der Bundesstaaten nach Aussen,

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Zitationshilfe: Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 155. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/179>, abgerufen am 19.04.2024.