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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771.

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Das Bestimmen.
lichkeit auf, wie dasselbe beysammen seyn kann, und
damit geht man schlechthin nur so weit, bis man auf
einfache Ungleichartigkeiten kömmt. Dieses sind
sodann die eigentlich einfachen Bestimmungen und
Begriffe (§. 134.), die wir oben, weil sie die Grund-
lage zu jeden Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten
sind, in Tabellen vorgestellet und auf eine abgezählte
Art gegen einander gehalten haben, (§. 155-158.).
Alle andere Aehnlichkeiten und Verschiedenheiten,
auch bey den zusammengesetztesten Dingen sind, wie
wir (§. 118-123. 197. 198.) gesehen haben, nur Mo-
dificationen von diesen einfachen Ungleichartigkeiten,
und solche Modificationen waren eigentlich aufzusu-
chen, wenn man zu recht brauchbaren und bestimmten
allgemeinen Sätzen gelangen will, (§. 524.).

§. 526.

Man hat in der Vernunftlehre und Metaphysic
diejenigen Merkmale, die man einem allgemeinen
Begriffe zusetzet, um ihn specialer zu machen, Be-
stimmungen
genennet. Es macht dieses aber nur
eine besondere Art von Bestimmungen aus, weil
man überhaupt etwas bestimmet, wo man aus meh-
rern Möglichkeiten eine nimmt oder setzet, (§. 507.).
Es lohnt sich aber zum Behufe der abstracten Erkennt-
niß immer der Mühe, diese Art von Bestimmungen
besonders zu betrachten. Und da kömmt vornehm-
lich die Frage vor, was die Merkmale, die man
einem abstracten Begriffe zusetzet, um ihn specialer
zu machen, eigentlich sind? Denn wir nehmen hier
den abstracten Begriff nicht so von allem entblöst,
wie ihn etwann die Worterklärung angiebt, sondern
als ein Sceleton von den darunter gehörenden
Indiuiduis, mit allen Anlagen zu den Eintheilungen

und
Lamb. Archit. II. B. K

Das Beſtimmen.
lichkeit auf, wie daſſelbe beyſammen ſeyn kann, und
damit geht man ſchlechthin nur ſo weit, bis man auf
einfache Ungleichartigkeiten koͤmmt. Dieſes ſind
ſodann die eigentlich einfachen Beſtimmungen und
Begriffe (§. 134.), die wir oben, weil ſie die Grund-
lage zu jeden Aehnlichkeiten und Verſchiedenheiten
ſind, in Tabellen vorgeſtellet und auf eine abgezaͤhlte
Art gegen einander gehalten haben, (§. 155-158.).
Alle andere Aehnlichkeiten und Verſchiedenheiten,
auch bey den zuſammengeſetzteſten Dingen ſind, wie
wir (§. 118-123. 197. 198.) geſehen haben, nur Mo-
dificationen von dieſen einfachen Ungleichartigkeiten,
und ſolche Modificationen waren eigentlich aufzuſu-
chen, wenn man zu recht brauchbaren und beſtimmten
allgemeinen Saͤtzen gelangen will, (§. 524.).

§. 526.

Man hat in der Vernunftlehre und Metaphyſic
diejenigen Merkmale, die man einem allgemeinen
Begriffe zuſetzet, um ihn ſpecialer zu machen, Be-
ſtimmungen
genennet. Es macht dieſes aber nur
eine beſondere Art von Beſtimmungen aus, weil
man uͤberhaupt etwas beſtimmet, wo man aus meh-
rern Moͤglichkeiten eine nimmt oder ſetzet, (§. 507.).
Es lohnt ſich aber zum Behufe der abſtracten Erkennt-
niß immer der Muͤhe, dieſe Art von Beſtimmungen
beſonders zu betrachten. Und da koͤmmt vornehm-
lich die Frage vor, was die Merkmale, die man
einem abſtracten Begriffe zuſetzet, um ihn ſpecialer
zu machen, eigentlich ſind? Denn wir nehmen hier
den abſtracten Begriff nicht ſo von allem entbloͤſt,
wie ihn etwann die Worterklaͤrung angiebt, ſondern
als ein Sceleton von den darunter gehoͤrenden
Indiuiduis, mit allen Anlagen zu den Eintheilungen

und
Lamb. Archit. II. B. K
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[145/0153] Das Beſtimmen. lichkeit auf, wie daſſelbe beyſammen ſeyn kann, und damit geht man ſchlechthin nur ſo weit, bis man auf einfache Ungleichartigkeiten koͤmmt. Dieſes ſind ſodann die eigentlich einfachen Beſtimmungen und Begriffe (§. 134.), die wir oben, weil ſie die Grund- lage zu jeden Aehnlichkeiten und Verſchiedenheiten ſind, in Tabellen vorgeſtellet und auf eine abgezaͤhlte Art gegen einander gehalten haben, (§. 155-158.). Alle andere Aehnlichkeiten und Verſchiedenheiten, auch bey den zuſammengeſetzteſten Dingen ſind, wie wir (§. 118-123. 197. 198.) geſehen haben, nur Mo- dificationen von dieſen einfachen Ungleichartigkeiten, und ſolche Modificationen waren eigentlich aufzuſu- chen, wenn man zu recht brauchbaren und beſtimmten allgemeinen Saͤtzen gelangen will, (§. 524.). §. 526. Man hat in der Vernunftlehre und Metaphyſic diejenigen Merkmale, die man einem allgemeinen Begriffe zuſetzet, um ihn ſpecialer zu machen, Be- ſtimmungen genennet. Es macht dieſes aber nur eine beſondere Art von Beſtimmungen aus, weil man uͤberhaupt etwas beſtimmet, wo man aus meh- rern Moͤglichkeiten eine nimmt oder ſetzet, (§. 507.). Es lohnt ſich aber zum Behufe der abſtracten Erkennt- niß immer der Muͤhe, dieſe Art von Beſtimmungen beſonders zu betrachten. Und da koͤmmt vornehm- lich die Frage vor, was die Merkmale, die man einem abſtracten Begriffe zuſetzet, um ihn ſpecialer zu machen, eigentlich ſind? Denn wir nehmen hier den abſtracten Begriff nicht ſo von allem entbloͤſt, wie ihn etwann die Worterklaͤrung angiebt, ſondern als ein Sceleton von den darunter gehoͤrenden Indiuiduis, mit allen Anlagen zu den Eintheilungen und Lamb. Archit. II. B. K

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 145. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/153>, abgerufen am 19.04.2024.