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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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8 Cap. Von der
zu gehörige Materialien, verkaufet werden: sonderlich zu Lan-
caster, Kent, Worchester und Conventri, in den Grafschaften
Suffolk, Essex u. s. w. wobey auch die Kram- und Viehmärk-
te
nicht fehlen. Ueberhaupt zählet man in England 650 große
und kleine Städte, wo Messen und Jahrmärkte gehalten werden.

§. 181.
Geld, oder
die Münze
in England.

Das Geld, oder die Münze in England ist am Gehalte
oder innerlichen Werthe sehr gut, daher es auch außerhalb Eng-
land gilt und einen Cours hat. Aber eben wegen seiner Güte
ist bey Strafe der Confiscation verbothen, daß niemand mehr
Geld, denn aufs höchste 6 Guineen aus dem Reiche mit her-
aus nehmen soll. Man wird daher, wenn man aus England
abreiset, dieserhalb insgemein scharf visitiret; vornehmlich aber
die Kaufleute, um zu verhüten, daß das gute Geld nicht aus-
serhalb des Reichs geschleppet werde.

§. 182.
Anstalten
zur Beför-
derung und
Bequem-
lichkeit der
Handlung
in England.

Damit wir aber auch sonst noch einiger guten Anstalten
in England gedenken, die hauptsächlich die Beförderung der
Handlung betreffen: so müssen wir 1) die Sorgfalt der Re-
gierung
sowol, als die unverbesserlichen Gesetze rühmen, son-
derlich wegen der rohen Materialien, wegen der Schau der
Manufacturen etc. Es verdienet auch angemerket zu werden,
2) daß ein Commercien-Rath zu London angeleget worden,
welcher aus verschiedenen Commissarien besteht. Dieser ihre
Pflicht ist, daß sie auf dasjenige, was zum Aufnehmen der
Handlung, und insonderheit der nach den americanischen Colo-
nien und nach andern Gegenden nöthig ist, ein wachsames Au-
ge haben sollen. Ferner gehöret hieher, 3) daß man 1752 den
neuen Styl in England zu gebrauchen angefangen (§. 164.);
und 4) daß das Postwesen in England ungemein gut eingerich-
tet ist. Auch gehen von London zu gewisser Zeit an gesetzten Ta-
gen in alle merkwürdige Städte des Reichs Landkutschen ab.
Zur Correspondenz hat man besondere gute Anstalten, daß die
Briefe mit der Post in und außerhalb des Reichs ordentlich
und richtig abgehen, und bestellet werden. Es ist hierzu ein
besonderes allgemeines Posthaus zu London angeleget, so in 2
Departements eingetheilet: das eine ist zu den Briefen und
Packeten, so in auswärtige Länder, und außerhalb des Reichs
gehen, bestellet; und das andere zu denen, so in die englischen
Provinzen, nach Schottland und Jrrland, geschickt wer-
den sollen.

§. 183.
Einige be-
sondere
Nachrichten

Wir beschließen dieses Capitel mit folgenden besondern
Nachrichten: 1) die Kaufmannsweiber in England treiben
große Pracht, um den Credit ihrer Männer zu erhalten, weil
eines Theils derjenige in England für einen armen Mann an-
gesehen wird, der keine Figur machet; und andern Theils
überhaupt die Armuth daselbst eine große Schande ist. 2) Ge-
gen die Bankerottirers ist man sehr scharf: sie werden in das
Gefängniß geworfen, ohne daß man für ihren Unterhalt in

solchem

8 Cap. Von der
zu gehoͤrige Materialien, verkaufet werden: ſonderlich zu Lan-
caſter, Kent, Worcheſter und Conventri, in den Grafſchaften
Suffolk, Eſſex u. ſ. w. wobey auch die Kram- und Viehmaͤrk-
te
nicht fehlen. Ueberhaupt zaͤhlet man in England 650 große
und kleine Staͤdte, wo Meſſen und Jahrmaͤrkte gehalten werden.

§. 181.
Geld, oder
die Muͤnze
in England.

Das Geld, oder die Muͤnze in England iſt am Gehalte
oder innerlichen Werthe ſehr gut, daher es auch außerhalb Eng-
land gilt und einen Cours hat. Aber eben wegen ſeiner Guͤte
iſt bey Strafe der Confiſcation verbothen, daß niemand mehr
Geld, denn aufs hoͤchſte 6 Guineen aus dem Reiche mit her-
aus nehmen ſoll. Man wird daher, wenn man aus England
abreiſet, dieſerhalb insgemein ſcharf viſitiret; vornehmlich aber
die Kaufleute, um zu verhuͤten, daß das gute Geld nicht auſ-
ſerhalb des Reichs geſchleppet werde.

§. 182.
Anſtalten
zur Befoͤr-
derung und
Bequem-
lichkeit der
Handlung
in England.

Damit wir aber auch ſonſt noch einiger guten Anſtalten
in England gedenken, die hauptſaͤchlich die Befoͤrderung der
Handlung betreffen: ſo muͤſſen wir 1) die Sorgfalt der Re-
gierung
ſowol, als die unverbeſſerlichen Geſetze ruͤhmen, ſon-
derlich wegen der rohen Materialien, wegen der Schau der
Manufacturen ꝛc. Es verdienet auch angemerket zu werden,
2) daß ein Commercien-Rath zu London angeleget worden,
welcher aus verſchiedenen Commiſſarien beſteht. Dieſer ihre
Pflicht iſt, daß ſie auf dasjenige, was zum Aufnehmen der
Handlung, und inſonderheit der nach den americaniſchen Colo-
nien und nach andern Gegenden noͤthig iſt, ein wachſames Au-
ge haben ſollen. Ferner gehoͤret hieher, 3) daß man 1752 den
neuen Styl in England zu gebrauchen angefangen (§. 164.);
und 4) daß das Poſtweſen in England ungemein gut eingerich-
tet iſt. Auch gehen von London zu gewiſſer Zeit an geſetzten Ta-
gen in alle merkwuͤrdige Staͤdte des Reichs Landkutſchen ab.
Zur Correſpondenz hat man beſondere gute Anſtalten, daß die
Briefe mit der Poſt in und außerhalb des Reichs ordentlich
und richtig abgehen, und beſtellet werden. Es iſt hierzu ein
beſonderes allgemeines Poſthaus zu London angeleget, ſo in 2
Departements eingetheilet: das eine iſt zu den Briefen und
Packeten, ſo in auswaͤrtige Laͤnder, und außerhalb des Reichs
gehen, beſtellet; und das andere zu denen, ſo in die engliſchen
Provinzen, nach Schottland und Jrrland, geſchickt wer-
den ſollen.

§. 183.
Einige be-
ſondere
Nachrichten

Wir beſchließen dieſes Capitel mit folgenden beſondern
Nachrichten: 1) die Kaufmannsweiber in England treiben
große Pracht, um den Credit ihrer Maͤnner zu erhalten, weil
eines Theils derjenige in England fuͤr einen armen Mann an-
geſehen wird, der keine Figur machet; und andern Theils
uͤberhaupt die Armuth daſelbſt eine große Schande iſt. 2) Ge-
gen die Bankerottirers iſt man ſehr ſcharf: ſie werden in das
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[526/1130] 8 Cap. Von der zu gehoͤrige Materialien, verkaufet werden: ſonderlich zu Lan- caſter, Kent, Worcheſter und Conventri, in den Grafſchaften Suffolk, Eſſex u. ſ. w. wobey auch die Kram- und Viehmaͤrk- te nicht fehlen. Ueberhaupt zaͤhlet man in England 650 große und kleine Staͤdte, wo Meſſen und Jahrmaͤrkte gehalten werden. §. 181. Das Geld, oder die Muͤnze in England iſt am Gehalte oder innerlichen Werthe ſehr gut, daher es auch außerhalb Eng- land gilt und einen Cours hat. Aber eben wegen ſeiner Guͤte iſt bey Strafe der Confiſcation verbothen, daß niemand mehr Geld, denn aufs hoͤchſte 6 Guineen aus dem Reiche mit her- aus nehmen ſoll. Man wird daher, wenn man aus England abreiſet, dieſerhalb insgemein ſcharf viſitiret; vornehmlich aber die Kaufleute, um zu verhuͤten, daß das gute Geld nicht auſ- ſerhalb des Reichs geſchleppet werde. §. 182. Damit wir aber auch ſonſt noch einiger guten Anſtalten in England gedenken, die hauptſaͤchlich die Befoͤrderung der Handlung betreffen: ſo muͤſſen wir 1) die Sorgfalt der Re- gierung ſowol, als die unverbeſſerlichen Geſetze ruͤhmen, ſon- derlich wegen der rohen Materialien, wegen der Schau der Manufacturen ꝛc. Es verdienet auch angemerket zu werden, 2) daß ein Commercien-Rath zu London angeleget worden, welcher aus verſchiedenen Commiſſarien beſteht. Dieſer ihre Pflicht iſt, daß ſie auf dasjenige, was zum Aufnehmen der Handlung, und inſonderheit der nach den americaniſchen Colo- nien und nach andern Gegenden noͤthig iſt, ein wachſames Au- ge haben ſollen. Ferner gehoͤret hieher, 3) daß man 1752 den neuen Styl in England zu gebrauchen angefangen (§. 164.); und 4) daß das Poſtweſen in England ungemein gut eingerich- tet iſt. Auch gehen von London zu gewiſſer Zeit an geſetzten Ta- gen in alle merkwuͤrdige Staͤdte des Reichs Landkutſchen ab. Zur Correſpondenz hat man beſondere gute Anſtalten, daß die Briefe mit der Poſt in und außerhalb des Reichs ordentlich und richtig abgehen, und beſtellet werden. Es iſt hierzu ein beſonderes allgemeines Poſthaus zu London angeleget, ſo in 2 Departements eingetheilet: das eine iſt zu den Briefen und Packeten, ſo in auswaͤrtige Laͤnder, und außerhalb des Reichs gehen, beſtellet; und das andere zu denen, ſo in die engliſchen Provinzen, nach Schottland und Jrrland, geſchickt wer- den ſollen. §. 183. Wir beſchließen dieſes Capitel mit folgenden beſondern Nachrichten: 1) die Kaufmannsweiber in England treiben große Pracht, um den Credit ihrer Maͤnner zu erhalten, weil eines Theils derjenige in England fuͤr einen armen Mann an- geſehen wird, der keine Figur machet; und andern Theils uͤberhaupt die Armuth daſelbſt eine große Schande iſt. 2) Ge- gen die Bankerottirers iſt man ſehr ſcharf: ſie werden in das Gefaͤngniß geworfen, ohne daß man fuͤr ihren Unterhalt in ſolchem

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 526. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1130>, abgerufen am 28.03.2024.