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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.

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2 Th. 3 Cap. Von dem
nicht eher bekommen, als bis sie der Schuldner an seinem Solde,
davon ihm monatlich ein gewisses zurück behalten wird, erspa-
ret hat. Wenn denn der Schuldner vor solcher Zeit verstirbt,
so ist die Schuld in so weit verloren; sie wissen aber ihre Rech-
nung so zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, sie schon
dabey bleiben können. Diese Seelenverkäufer thun der Com-
pagnie gute Dienste. Ein mehrers von ihnen findet man in
unserer Akad. der Kaufl. unter Seelenverkäufer.

§. 502.
Ordnung der
Kaufleute.

Die Hauptgattungen der Handelsleute folgen so auf ein-
ander, daß erstlich die Negotianten, hierauf die Großirer,
dann die Manufacturisten, und endlich die Kramer kommen:
wobey wir überhaupt erinnern, daß die Eintheilung der
Kaufmannschaft nicht in allen Reichen, ja selbst in Deutsch-
land nicht aller Orten, einerley sey (§. 492).

§. 503.
Capitalisten
oder Rente-
nirer.

Denen Gattungen der Handelsleute könnten noch beygese-
tzet werden die Capitalisten, oder Rentenirer, welche zwar nur
von ihren Revenüen und Jnteressen leben; indessen aber, z. E.
durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen etc.
an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben.

§. 504.
Endzweck
der Handels-
leute.

Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie sie
Stadt und Land, worinnen sie entweder wohnen, oder wohin
sie handeln, mit den benöthigten Waaren, und zum Theil mit
Geldern und Wechseln, versorgen wollen; anbey aber richten
sie auch darauf ihr Augenmerk, wie sie durch den Vertrieb der
Waaren, Gelder und Wechsel, ihren Nutzen befördern, und
ihren Vortheil finden mögen: Solchemnach bemerket man einen
gedoppelten Endzweck der Kaufleute, nämlich 1) die Versor-
gung eines Landes oder einer Stadt mit den Bedürfnis-
sen;
2) den Gewinn. Da aber der Gewinn entweder ein un-
erlaubter, oder erlaubter Gewinn seyn kann, so ist einen Han-
delsmanne allezeit rühmlicher, sich diesem als jenem zu ergeben.
Denn jedermann hasset und flieht solche Leute, die sich auf
unerlaubte Art zu bereichern suchen, so viel als möglich: da
hingegen man diejenigen Handelsleute aufsuchet, und ihnen nach-
geht, die sich an einem rechtmäßigen Gewinne begnügen lassen.

§. 505.
Glück und
Unglück der
Handelsleu-
te, worinne
es bestehe?
Stützen des
kaufmänni-
schen Glücks
1) Kauf-
mannsgeist,
2) vortheil-
hafte Neben-
umstände,

Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes,
nämlich des Gewinnes, besteht das Glück oder Unglück der
Handelsleute. Es sind zwey Säulen welche das Glück der
Kaufleute unterstützen:
die erste Säule ist eine gewisse natür-
liche Fähigkeit zur Handlung,
die man den Kaufmannsgeist
nennen könnte, und sich durch thätige Begierde Gewinn zu
haben, dreuste Unverdrossenheit ihn zu suchen, und gehörige
Geschicklichkeit
ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt,
die ihn besitzen. Die zweyte Säule oder Stütze sind gewisse
vortheilhafte Nebenumstände, oder außerordentliche Gelegen-

heiten

2 Th. 3 Cap. Von dem
nicht eher bekommen, als bis ſie der Schuldner an ſeinem Solde,
davon ihm monatlich ein gewiſſes zuruͤck behalten wird, erſpa-
ret hat. Wenn denn der Schuldner vor ſolcher Zeit verſtirbt,
ſo iſt die Schuld in ſo weit verloren; ſie wiſſen aber ihre Rech-
nung ſo zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, ſie ſchon
dabey bleiben koͤnnen. Dieſe Seelenverkaͤufer thun der Com-
pagnie gute Dienſte. Ein mehrers von ihnen findet man in
unſerer Akad. der Kaufl. unter Seelenverkaͤufer.

§. 502.
Oꝛdnung der
Kaufleute.

Die Hauptgattungen der Handelsleute folgen ſo auf ein-
ander, daß erſtlich die Negotianten, hierauf die Großirer,
dann die Manufacturiſten, und endlich die Kramer kommen:
wobey wir uͤberhaupt erinnern, daß die Eintheilung der
Kaufmannſchaft nicht in allen Reichen, ja ſelbſt in Deutſch-
land nicht aller Orten, einerley ſey (§. 492).

§. 503.
Capitaliſten
oder Rente-
nirer.

Denen Gattungen der Handelsleute koͤnnten noch beygeſe-
tzet werden die Capitaliſten, oder Rentenirer, welche zwar nur
von ihren Revenuͤen und Jntereſſen leben; indeſſen aber, z. E.
durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen ꝛc.
an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben.

§. 504.
Endzweck
der Handels-
leute.

Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie ſie
Stadt und Land, worinnen ſie entweder wohnen, oder wohin
ſie handeln, mit den benoͤthigten Waaren, und zum Theil mit
Geldern und Wechſeln, verſorgen wollen; anbey aber richten
ſie auch darauf ihr Augenmerk, wie ſie durch den Vertrieb der
Waaren, Gelder und Wechſel, ihren Nutzen befoͤrdern, und
ihren Vortheil finden moͤgen: Solchemnach bemerket man einen
gedoppelten Endzweck der Kaufleute, naͤmlich 1) die Verſor-
gung eines Landes oder einer Stadt mit den Beduͤrfniſ-
ſen;
2) den Gewinn. Da aber der Gewinn entweder ein un-
erlaubter, oder erlaubter Gewinn ſeyn kann, ſo iſt einen Han-
delsmanne allezeit ruͤhmlicher, ſich dieſem als jenem zu ergeben.
Denn jedermann haſſet und flieht ſolche Leute, die ſich auf
unerlaubte Art zu bereichern ſuchen, ſo viel als moͤglich: da
hingegen man diejenigen Handelsleute aufſuchet, und ihnen nach-
geht, die ſich an einem rechtmaͤßigen Gewinne begnuͤgen laſſen.

§. 505.
Gluͤck und
Ungluͤck der
Handelsleu-
te, worinne
es beſtehe?
Stuͤtzen des
kaufmaͤnni-
ſchen Gluͤcks
1) Kauf-
mannsgeiſt,
2) vortheil-
hafte Neben-
umſtaͤnde,

Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes,
naͤmlich des Gewinnes, beſteht das Gluͤck oder Ungluͤck der
Handelsleute. Es ſind zwey Saͤulen welche das Gluͤck der
Kaufleute unterſtuͤtzen:
die erſte Saͤule iſt eine gewiſſe natuͤr-
liche Faͤhigkeit zur Handlung,
die man den Kaufmannsgeiſt
nennen koͤnnte, und ſich durch thaͤtige Begierde Gewinn zu
haben, dreuſte Unverdroſſenheit ihn zu ſuchen, und gehoͤrige
Geſchicklichkeit
ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt,
die ihn beſitzen. Die zweyte Saͤule oder Stuͤtze ſind gewiſſe
vortheilhafte Nebenumſtaͤnde, oder außerordentliche Gelegen-

heiten
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[250/0854] 2 Th. 3 Cap. Von dem nicht eher bekommen, als bis ſie der Schuldner an ſeinem Solde, davon ihm monatlich ein gewiſſes zuruͤck behalten wird, erſpa- ret hat. Wenn denn der Schuldner vor ſolcher Zeit verſtirbt, ſo iſt die Schuld in ſo weit verloren; ſie wiſſen aber ihre Rech- nung ſo zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, ſie ſchon dabey bleiben koͤnnen. Dieſe Seelenverkaͤufer thun der Com- pagnie gute Dienſte. Ein mehrers von ihnen findet man in unſerer Akad. der Kaufl. unter Seelenverkaͤufer. §. 502. Die Hauptgattungen der Handelsleute folgen ſo auf ein- ander, daß erſtlich die Negotianten, hierauf die Großirer, dann die Manufacturiſten, und endlich die Kramer kommen: wobey wir uͤberhaupt erinnern, daß die Eintheilung der Kaufmannſchaft nicht in allen Reichen, ja ſelbſt in Deutſch- land nicht aller Orten, einerley ſey (§. 492). §. 503. Denen Gattungen der Handelsleute koͤnnten noch beygeſe- tzet werden die Capitaliſten, oder Rentenirer, welche zwar nur von ihren Revenuͤen und Jntereſſen leben; indeſſen aber, z. E. durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen ꝛc. an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben. §. 504. Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie ſie Stadt und Land, worinnen ſie entweder wohnen, oder wohin ſie handeln, mit den benoͤthigten Waaren, und zum Theil mit Geldern und Wechſeln, verſorgen wollen; anbey aber richten ſie auch darauf ihr Augenmerk, wie ſie durch den Vertrieb der Waaren, Gelder und Wechſel, ihren Nutzen befoͤrdern, und ihren Vortheil finden moͤgen: Solchemnach bemerket man einen gedoppelten Endzweck der Kaufleute, naͤmlich 1) die Verſor- gung eines Landes oder einer Stadt mit den Beduͤrfniſ- ſen; 2) den Gewinn. Da aber der Gewinn entweder ein un- erlaubter, oder erlaubter Gewinn ſeyn kann, ſo iſt einen Han- delsmanne allezeit ruͤhmlicher, ſich dieſem als jenem zu ergeben. Denn jedermann haſſet und flieht ſolche Leute, die ſich auf unerlaubte Art zu bereichern ſuchen, ſo viel als moͤglich: da hingegen man diejenigen Handelsleute aufſuchet, und ihnen nach- geht, die ſich an einem rechtmaͤßigen Gewinne begnuͤgen laſſen. §. 505. Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes, naͤmlich des Gewinnes, beſteht das Gluͤck oder Ungluͤck der Handelsleute. Es ſind zwey Saͤulen welche das Gluͤck der Kaufleute unterſtuͤtzen: die erſte Saͤule iſt eine gewiſſe natuͤr- liche Faͤhigkeit zur Handlung, die man den Kaufmannsgeiſt nennen koͤnnte, und ſich durch thaͤtige Begierde Gewinn zu haben, dreuſte Unverdroſſenheit ihn zu ſuchen, und gehoͤrige Geſchicklichkeit ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt, die ihn beſitzen. Die zweyte Saͤule oder Stuͤtze ſind gewiſſe vortheilhafte Nebenumſtaͤnde, oder außerordentliche Gelegen- heiten

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Zitationshilfe: Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/854>, abgerufen am 28.03.2024.