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Luxemburg, Rosa: Frauenwahlrecht und Klassenkampf. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Zweiten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 12. Mai 1912, S. 8–10.

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Frauenwahlrecht
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Frauenwahlrecht und Klassenkampf.

"Warum gibt es in Deutschland keine Arbeiterinnenvereine?
Warum hört man so wenig von der Arbeiterinnenbewegung?"
Mit diesen Worten leitete eine der Gründerinnen der prole-
tarischen Frauenbewegung in Deutschland, Emma Jhrer, im
Jahre 1898 ihre Schrift ein: "Die Arbeiterinnen im Klassen-
kampf". Kaum vierzehn Jahre sind seitdem verflossen, und heute
ist die proletarische Frauenbewegung in Deutschland mächtig
entfaltet. Mehr als hundertfünfzigtausend gewerkschaftlich or-
ganisierte Arbeiterinnen bilden mit die Kerngruppen des wirt-
schaftlich kämpfenden Proletariats. Viele Zehntausende politisch
organisierter Frauen sind um das Banner der Sozialdemo-
kratie geschart; das sozialdemokratische Frauenorgan zählt über
hunderttausend Abonnenten; die Forderung des Frauenwahl-
rechts steht auf der Tagesordnung des politischen Lebens der
Sozialdemokratie.

Manch einer könnte gerade aus diesen Tatsachen heraus
die Bedeutung des Kampfes um das Frauenwahlrecht unter-
schätzen. Er könnte denken: auch ohne die politische Gleichbe-
rechtigung des weiblichen Geschlechts haben wir glänzende Fort-
schritte in der Aufklärung und Organisierung der Frauen erzielt,
das Frauenwahlrecht ist wohl auch weiterhin keine dringende
Notwendigkeit. Doch wer so denkt, unterliegt einer Täuschung.
Die großartige politische und gewerkschaftliche Aufrüttelung
der Massen des weiblichen Proletariats in den letzten andert-
halb Jahrzehnten ist nur deshalb möglich geworden, weil die
Frauen des arbeitenden Volkes trotz ihrer Entrechtung am
politischen Leben und an den parlamentarischen Kämpfen ihrer
Klasse den regsten Anteil nehmen. Die Proletarierinnen zehren
bis jetzt vom Wahlrecht der Männer, an dem sie tatsächlich teil-
nehmen, wenn auch nur indirekt. Der Wahlkampf ist jetzt schon
für große Massen der Frauen wie der Männer der Arbeiter-
klasse ein gemeinsamer. Jn allen sozialdemokratischen Wähler-
versammlungen bilden die Frauen ein zahlreiches, manchmal
das überwiegende, stets ein regsames und leidenschaftlich be-
teiligtes Publikum. Jn allen Wahlkreisen, wo eine gefestigte
sozialdemokratische Organisation besteht, verrichten die Frauen
mit die Wahlarbeit. Sie sind es auch, denen ein großes Ver-
dienst an der Verbreitung von Flugblättern, an dem Werben
von Abonnenten für die sozialdemokratische Presse zufällt, diese
wichtigste Waffe des Wahlkampfes.

Der kapitalistische Staat hat den Frauen des Volkes nicht
verwehren können, daß sie alle diese Mühen und Pflichten im
politischen Leben auf sich nahmen. Er selbst hat ihnen die[Spaltenumbruch] Möglichkeit dazu Schritt für Schritt durch die Gewährung des
Vereins- und Versammlungsrechts erleichtern und sichern müssen.
Nur das letzte politische Recht, das Recht, den Wahlzettel ab-
zugeben, unmittelbar über die Volksvertretung in den gesetz-
gebenden und verwaltenden Körpern zu entscheiden und diesen
Körperschaften als Erwählte anzugehören, nur dieses Recht
will der Staat den Frauen nicht zugestehen. Allein hier, wie
auf allen anderen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens heißt
es: "Wehre den Anfängen!" Der heutige Staat ist vor den prole-
tarischen Frauen schon zurückgewichen, als er sie in öffent-
liche Versammlungen, in politische Vereine zuließ. Allerdings
hat er das nicht aus freiem Willen getan, sondern der bitteren
Not gehorchend, unter dem unwiderstehlichen Druck der auf-
strebenden Arbeiterklasse. Nicht zuletzt war es das stürmische
Vorwärtsdrängen der Proletarierinnen selbst, das den preußisch-
deutschen Polizeistaat gezwungen hat, das famose "Frauen-
segment" in den politischen Vereinsversammlungen preiszugeben
und den Frauen die Tore der politischen Organisationen sperr-
angelweit zu öffnen. Damit ist der Stein noch schneller ins
Rollen gekommen. Der unaufhaltsame Fortschritt des prole-
tarischen Klassenkampfes hat die arbeitenden Frauen mitten
in den Strudel des politischen Lebens gerissen. Dank der
Ausnützung des Vereins- und Versammlungsrechts haben sich
die Proletarierinnen den regsten Anteil an dem parlamen-
tarischen Leben, an den Wahlkämpfen errungen. Und nun ist
es nur eine unabweisbare Folge, nur das logische Ergebnis der
Bewegung, daß heute Millionen proletarischer Frauen selbst-
bewußt und trotzig rufen: Her mit dem Frauenwahlrecht!

Ehemals, in den schönen Zeiten des vormärzlichen Absolutis-
mus, hieß es gewöhnlich von dem ganzen arbeitenden Volke,
es sei "noch nicht reif" zur Ausübung politischer Rechte. Heute
kann das nicht von den proletarischen Frauen gesagt werden,
denn sie haben ihre Reife für die Ausübung politischer Rechte
erwiesen. Weiß doch jeder, daß ohne sie, ohne die begeisterte
Mithilfe der Proletarierinnen, die deutsche Sozialdemokratie
am 12. Januar nimmermehr den glänzenden Sieg errungen,
die 4 1/4 Millionen Stimmen erhalten hätte. Aber gleichwohl:
das arbeitende Volk hat jedesmal seine Reife zur politischen
Freiheit durch eine siegreiche revolutionäre Massenerhebung
erweisen müssen. Erst wenn das Gottesgnadentum auf dem
Thron und die Edelsten und Besten der Nation die schwielige
Faust des Proletariats fest auf dem Auge und sein Knie auf
ihrer Brust fühlten, erst dann kam ihnen auch blitzartig der
Glaube an die politische "Reife" des Volkes. Heute sind die
Frauen des Proletariats an der Reihe, ihre Reife dem kapita-
listischen Staate zum Bewußtsein zu bringen. Das geschieht
durch eine andauernde, machtvolle Massenbewegung, in der
alle Mittel des proletarischen Kampfes und Druckes in An-
wendung gebracht werden müssen.

Um das Frauenwahlrecht handelt es sich als Ziel, aber die
Massenbewegung dafür ist nicht Frauensache allein, sondern
gemeinsame Klassenangelegenheit der Frauen und Männer des
Proletariats. Denn die Rechtlosigkeit der Frau ist heute in
Deutschland nur ein Glied in der Kette der Reaktion, die das
Leben des Volkes fesselt, und sie steht im engsten Zusammen-
hang mit der anderen Säule dieser Reaktion: mit der Monarchie.
Jn dem heutigen großkapitalistischen, hochindustriellen Deutsch-
land des zwanzigsten Jahrhunderts, im Zeitalter der Elektrizi-
tät und der Luftschiffahrt, ist die politische Rechtlosigkeit der
Frau genau ein so reaktionäres Überbleibsel alter abgelebter
Zustände, wie die Herrschaft des Gottesgnadentums auf dem
Throne. Beide Erscheinungen: das Jnstrument des Himmels
als tonangebende Macht des politischen Lebens und die Frau,
die züchtig am häuslichen Herde saß, unbekümmert um die
Stürme des öffentlichen Lebens, um Politik und Klassenkampf:
für beide wurzeln in den vermorschten Verhältnissen der Ver-
gangenheit, in den Zeiten der Leibeigenschaft auf dem Lande
und der Zünfte in der Stadt. Jn diesen Zeiten waren sie
begreiflich und notwendig. Beide: Monarchie wie Rechtlosig-
keit der Frau sind heute durch die moderne kapitalistische Ent-
wicklung entwurzelt, zur lächerlichen Karikatur auf die Mensch-
heit geworden. Sie bestehen jedoch in der heutigen modernen
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Frauenwahlrecht
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Frauenwahlrecht und Klassenkampf.

„Warum gibt es in Deutschland keine Arbeiterinnenvereine?
Warum hört man so wenig von der Arbeiterinnenbewegung?“
Mit diesen Worten leitete eine der Gründerinnen der prole-
tarischen Frauenbewegung in Deutschland, Emma Jhrer, im
Jahre 1898 ihre Schrift ein: „Die Arbeiterinnen im Klassen-
kampf“. Kaum vierzehn Jahre sind seitdem verflossen, und heute
ist die proletarische Frauenbewegung in Deutschland mächtig
entfaltet. Mehr als hundertfünfzigtausend gewerkschaftlich or-
ganisierte Arbeiterinnen bilden mit die Kerngruppen des wirt-
schaftlich kämpfenden Proletariats. Viele Zehntausende politisch
organisierter Frauen sind um das Banner der Sozialdemo-
kratie geschart; das sozialdemokratische Frauenorgan zählt über
hunderttausend Abonnenten; die Forderung des Frauenwahl-
rechts steht auf der Tagesordnung des politischen Lebens der
Sozialdemokratie.

Manch einer könnte gerade aus diesen Tatsachen heraus
die Bedeutung des Kampfes um das Frauenwahlrecht unter-
schätzen. Er könnte denken: auch ohne die politische Gleichbe-
rechtigung des weiblichen Geschlechts haben wir glänzende Fort-
schritte in der Aufklärung und Organisierung der Frauen erzielt,
das Frauenwahlrecht ist wohl auch weiterhin keine dringende
Notwendigkeit. Doch wer so denkt, unterliegt einer Täuschung.
Die großartige politische und gewerkschaftliche Aufrüttelung
der Massen des weiblichen Proletariats in den letzten andert-
halb Jahrzehnten ist nur deshalb möglich geworden, weil die
Frauen des arbeitenden Volkes trotz ihrer Entrechtung am
politischen Leben und an den parlamentarischen Kämpfen ihrer
Klasse den regsten Anteil nehmen. Die Proletarierinnen zehren
bis jetzt vom Wahlrecht der Männer, an dem sie tatsächlich teil-
nehmen, wenn auch nur indirekt. Der Wahlkampf ist jetzt schon
für große Massen der Frauen wie der Männer der Arbeiter-
klasse ein gemeinsamer. Jn allen sozialdemokratischen Wähler-
versammlungen bilden die Frauen ein zahlreiches, manchmal
das überwiegende, stets ein regsames und leidenschaftlich be-
teiligtes Publikum. Jn allen Wahlkreisen, wo eine gefestigte
sozialdemokratische Organisation besteht, verrichten die Frauen
mit die Wahlarbeit. Sie sind es auch, denen ein großes Ver-
dienst an der Verbreitung von Flugblättern, an dem Werben
von Abonnenten für die sozialdemokratische Presse zufällt, diese
wichtigste Waffe des Wahlkampfes.

Der kapitalistische Staat hat den Frauen des Volkes nicht
verwehren können, daß sie alle diese Mühen und Pflichten im
politischen Leben auf sich nahmen. Er selbst hat ihnen die[Spaltenumbruch] Möglichkeit dazu Schritt für Schritt durch die Gewährung des
Vereins- und Versammlungsrechts erleichtern und sichern müssen.
Nur das letzte politische Recht, das Recht, den Wahlzettel ab-
zugeben, unmittelbar über die Volksvertretung in den gesetz-
gebenden und verwaltenden Körpern zu entscheiden und diesen
Körperschaften als Erwählte anzugehören, nur dieses Recht
will der Staat den Frauen nicht zugestehen. Allein hier, wie
auf allen anderen Gebieten des gesellschaftlichen Lebens heißt
es: „Wehre den Anfängen!“ Der heutige Staat ist vor den prole-
tarischen Frauen schon zurückgewichen, als er sie in öffent-
liche Versammlungen, in politische Vereine zuließ. Allerdings
hat er das nicht aus freiem Willen getan, sondern der bitteren
Not gehorchend, unter dem unwiderstehlichen Druck der auf-
strebenden Arbeiterklasse. Nicht zuletzt war es das stürmische
Vorwärtsdrängen der Proletarierinnen selbst, das den preußisch-
deutschen Polizeistaat gezwungen hat, das famose „Frauen-
segment“ in den politischen Vereinsversammlungen preiszugeben
und den Frauen die Tore der politischen Organisationen sperr-
angelweit zu öffnen. Damit ist der Stein noch schneller ins
Rollen gekommen. Der unaufhaltsame Fortschritt des prole-
tarischen Klassenkampfes hat die arbeitenden Frauen mitten
in den Strudel des politischen Lebens gerissen. Dank der
Ausnützung des Vereins- und Versammlungsrechts haben sich
die Proletarierinnen den regsten Anteil an dem parlamen-
tarischen Leben, an den Wahlkämpfen errungen. Und nun ist
es nur eine unabweisbare Folge, nur das logische Ergebnis der
Bewegung, daß heute Millionen proletarischer Frauen selbst-
bewußt und trotzig rufen: Her mit dem Frauenwahlrecht!

Ehemals, in den schönen Zeiten des vormärzlichen Absolutis-
mus, hieß es gewöhnlich von dem ganzen arbeitenden Volke,
es sei „noch nicht reif“ zur Ausübung politischer Rechte. Heute
kann das nicht von den proletarischen Frauen gesagt werden,
denn sie haben ihre Reife für die Ausübung politischer Rechte
erwiesen. Weiß doch jeder, daß ohne sie, ohne die begeisterte
Mithilfe der Proletarierinnen, die deutsche Sozialdemokratie
am 12. Januar nimmermehr den glänzenden Sieg errungen,
die 4 ¼ Millionen Stimmen erhalten hätte. Aber gleichwohl:
das arbeitende Volk hat jedesmal seine Reife zur politischen
Freiheit durch eine siegreiche revolutionäre Massenerhebung
erweisen müssen. Erst wenn das Gottesgnadentum auf dem
Thron und die Edelsten und Besten der Nation die schwielige
Faust des Proletariats fest auf dem Auge und sein Knie auf
ihrer Brust fühlten, erst dann kam ihnen auch blitzartig der
Glaube an die politische „Reife“ des Volkes. Heute sind die
Frauen des Proletariats an der Reihe, ihre Reife dem kapita-
listischen Staate zum Bewußtsein zu bringen. Das geschieht
durch eine andauernde, machtvolle Massenbewegung, in der
alle Mittel des proletarischen Kampfes und Druckes in An-
wendung gebracht werden müssen.

Um das Frauenwahlrecht handelt es sich als Ziel, aber die
Massenbewegung dafür ist nicht Frauensache allein, sondern
gemeinsame Klassenangelegenheit der Frauen und Männer des
Proletariats. Denn die Rechtlosigkeit der Frau ist heute in
Deutschland nur ein Glied in der Kette der Reaktion, die das
Leben des Volkes fesselt, und sie steht im engsten Zusammen-
hang mit der anderen Säule dieser Reaktion: mit der Monarchie.
Jn dem heutigen großkapitalistischen, hochindustriellen Deutsch-
land des zwanzigsten Jahrhunderts, im Zeitalter der Elektrizi-
tät und der Luftschiffahrt, ist die politische Rechtlosigkeit der
Frau genau ein so reaktionäres Überbleibsel alter abgelebter
Zustände, wie die Herrschaft des Gottesgnadentums auf dem
Throne. Beide Erscheinungen: das Jnstrument des Himmels
als tonangebende Macht des politischen Lebens und die Frau,
die züchtig am häuslichen Herde saß, unbekümmert um die
Stürme des öffentlichen Lebens, um Politik und Klassenkampf:
für beide wurzeln in den vermorschten Verhältnissen der Ver-
gangenheit, in den Zeiten der Leibeigenschaft auf dem Lande
und der Zünfte in der Stadt. Jn diesen Zeiten waren sie
begreiflich und notwendig. Beide: Monarchie wie Rechtlosig-
keit der Frau sind heute durch die moderne kapitalistische Ent-
wicklung entwurzelt, zur lächerlichen Karikatur auf die Mensch-
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Nicht zuletzt war es das stürmische Vorwärtsdrängen der Proletarierinnen selbst, das den preußisch- deutschen Polizeistaat gezwungen hat, das famose „Frauen- segment“ in den politischen Vereinsversammlungen preiszugeben und den Frauen die Tore der politischen Organisationen sperr- angelweit zu öffnen. Damit ist der Stein noch schneller ins Rollen gekommen. Der unaufhaltsame Fortschritt des prole- tarischen Klassenkampfes hat die arbeitenden Frauen mitten in den Strudel des politischen Lebens gerissen. Dank der Ausnützung des Vereins- und Versammlungsrechts haben sich die Proletarierinnen den regsten Anteil an dem parlamen- tarischen Leben, an den Wahlkämpfen errungen. Und nun ist es nur eine unabweisbare Folge, nur das logische Ergebnis der Bewegung, daß heute Millionen proletarischer Frauen selbst- bewußt und trotzig rufen: Her mit dem Frauenwahlrecht! Ehemals, in den schönen Zeiten des vormärzlichen Absolutis- mus, hieß es gewöhnlich von dem ganzen arbeitenden Volke, es sei „noch nicht reif“ zur Ausübung politischer Rechte. Heute kann das nicht von den proletarischen Frauen gesagt werden, denn sie haben ihre Reife für die Ausübung politischer Rechte erwiesen. Weiß doch jeder, daß ohne sie, ohne die begeisterte Mithilfe der Proletarierinnen, die deutsche Sozialdemokratie am 12. Januar nimmermehr den glänzenden Sieg errungen, die 4 ¼ Millionen Stimmen erhalten hätte. Aber gleichwohl: das arbeitende Volk hat jedesmal seine Reife zur politischen Freiheit durch eine siegreiche revolutionäre Massenerhebung erweisen müssen. Erst wenn das Gottesgnadentum auf dem Thron und die Edelsten und Besten der Nation die schwielige Faust des Proletariats fest auf dem Auge und sein Knie auf ihrer Brust fühlten, erst dann kam ihnen auch blitzartig der Glaube an die politische „Reife“ des Volkes. Heute sind die Frauen des Proletariats an der Reihe, ihre Reife dem kapita- listischen Staate zum Bewußtsein zu bringen. Das geschieht durch eine andauernde, machtvolle Massenbewegung, in der alle Mittel des proletarischen Kampfes und Druckes in An- wendung gebracht werden müssen. Um das Frauenwahlrecht handelt es sich als Ziel, aber die Massenbewegung dafür ist nicht Frauensache allein, sondern gemeinsame Klassenangelegenheit der Frauen und Männer des Proletariats. Denn die Rechtlosigkeit der Frau ist heute in Deutschland nur ein Glied in der Kette der Reaktion, die das Leben des Volkes fesselt, und sie steht im engsten Zusammen- hang mit der anderen Säule dieser Reaktion: mit der Monarchie. Jn dem heutigen großkapitalistischen, hochindustriellen Deutsch- land des zwanzigsten Jahrhunderts, im Zeitalter der Elektrizi- tät und der Luftschiffahrt, ist die politische Rechtlosigkeit der Frau genau ein so reaktionäres Überbleibsel alter abgelebter Zustände, wie die Herrschaft des Gottesgnadentums auf dem Throne. Beide Erscheinungen: das Jnstrument des Himmels als tonangebende Macht des politischen Lebens und die Frau, die züchtig am häuslichen Herde saß, unbekümmert um die Stürme des öffentlichen Lebens, um Politik und Klassenkampf: für beide wurzeln in den vermorschten Verhältnissen der Ver- gangenheit, in den Zeiten der Leibeigenschaft auf dem Lande und der Zünfte in der Stadt. Jn diesen Zeiten waren sie begreiflich und notwendig. Beide: Monarchie wie Rechtlosig- keit der Frau sind heute durch die moderne kapitalistische Ent- wicklung entwurzelt, zur lächerlichen Karikatur auf die Mensch- heit geworden. Sie bestehen jedoch in der heutigen modernen

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2018-09-28T08:14:08Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-09-28T08:14:08Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




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Zitationshilfe: Luxemburg, Rosa: Frauenwahlrecht und Klassenkampf. In: Frauenwahlrecht! Hrsg. zum Zweiten Sozialdemokratischen Frauentag von Clara Zetkin. 12. Mai 1912, S. 8–10, hier S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luxemburg_frauenwahlrecht_1912/1>, abgerufen am 20.04.2024.