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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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die blos auf äußern Ursachen beruhende Zinsrente, indem sie
aus dem Unternehmergewinn ausscheidet und zur Miethzinsrente
wird, einer Verminderung ausgesetzt sein. Indessen kommen
derartige Zinsrenten wohl nur sehr wenige vor, da, wo die
Vermiethung gewisser Capitalien nicht möglich, der natürliche
Verlauf der Dinge das Eigenthum derselben mehr und mehr
aus den Händen solcher Classen, die sie nicht auszubeuten ver-
mögen, in die solcher Classen übergehen läßt, die sich daran
nicht behindert finden. Zugleich wirkt ein anderer Umstand der
Verminderung der Zinsrente bei eintretender Vermiethbarkeit der
Capitalien sehr energisch entgegen und vielmehr auf deren Er-
höhung hin. So lange Capitalien nur durch die Eigenthümer
ausgenutzt werden können, geschieht dieß, da diese selten die
hierzu geschicktesten Persönlichkeiten sind, in der Regel nur in
unvollkommener Weise. Die betreffende Production bleibt hin-
ter ihrer möglichen Vollkommenheit und daher die Nachfrage nach
den zu liefernden Waaren hinter ihrer möglichen Ausdehnung
mehr oder minder zurück. Werden nun die Capitalien vermieth-
bar, so gelangen sie in die Hände derer, die sie am besten aus-
zunutzen verstehen, und die mit Hülfe derselben betriebene Pro-
duction wirft leicht einen erhöhten Ertrag ab. Zunächst kommt
freilich dieser Mehrgewinn den Abmiethern der Capitalien als
eine besondere Belohnung ihrer Thätigkeit zu, bald aber zieht
meistens in Folge der Concurrenz der Capitalist, als der In-
haber des seltenen Productionsfactors, den Mehrbetrag, es
erhöht sich also die Zinsrente in Folge ihrer Verwandlung aus
Unternehmerzinsrente in Miethzinsrente. Dieser indirecte Ein-
fluß der Vermiethbarkeit der Capitalien auf die Steigerung der
Rente ist oft sehr bedeutend, wie es ja z. B. bekannt ist, welche
Einwirkung das Entstehen eines tüchtigen Pächterstandes auf
die Hebung und Belebung der Landwirthschaft und damit auf

die blos auf aͤußern Urſachen beruhende Zinsrente, indem ſie
aus dem Unternehmergewinn ausſcheidet und zur Miethzinsrente
wird, einer Verminderung ausgeſetzt ſein. Indeſſen kommen
derartige Zinsrenten wohl nur ſehr wenige vor, da, wo die
Vermiethung gewiſſer Capitalien nicht moͤglich, der natuͤrliche
Verlauf der Dinge das Eigenthum derſelben mehr und mehr
aus den Haͤnden ſolcher Claſſen, die ſie nicht auszubeuten ver-
moͤgen, in die ſolcher Claſſen uͤbergehen laͤßt, die ſich daran
nicht behindert finden. Zugleich wirkt ein anderer Umſtand der
Verminderung der Zinsrente bei eintretender Vermiethbarkeit der
Capitalien ſehr energiſch entgegen und vielmehr auf deren Er-
hoͤhung hin. So lange Capitalien nur durch die Eigenthuͤmer
ausgenutzt werden koͤnnen, geſchieht dieß, da dieſe ſelten die
hierzu geſchickteſten Perſoͤnlichkeiten ſind, in der Regel nur in
unvollkommener Weiſe. Die betreffende Production bleibt hin-
ter ihrer moͤglichen Vollkommenheit und daher die Nachfrage nach
den zu liefernden Waaren hinter ihrer moͤglichen Ausdehnung
mehr oder minder zuruͤck. Werden nun die Capitalien vermieth-
bar, ſo gelangen ſie in die Haͤnde derer, die ſie am beſten aus-
zunutzen verſtehen, und die mit Huͤlfe derſelben betriebene Pro-
duction wirft leicht einen erhoͤhten Ertrag ab. Zunaͤchſt kommt
freilich dieſer Mehrgewinn den Abmiethern der Capitalien als
eine beſondere Belohnung ihrer Thaͤtigkeit zu, bald aber zieht
meiſtens in Folge der Concurrenz der Capitaliſt, als der In-
haber des ſeltenen Productionsfactors, den Mehrbetrag, es
erhoͤht ſich alſo die Zinsrente in Folge ihrer Verwandlung aus
Unternehmerzinsrente in Miethzinsrente. Dieſer indirecte Ein-
fluß der Vermiethbarkeit der Capitalien auf die Steigerung der
Rente iſt oft ſehr bedeutend, wie es ja z. B. bekannt iſt, welche
Einwirkung das Entſtehen eines tuͤchtigen Paͤchterſtandes auf
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[128/0140] die blos auf aͤußern Urſachen beruhende Zinsrente, indem ſie aus dem Unternehmergewinn ausſcheidet und zur Miethzinsrente wird, einer Verminderung ausgeſetzt ſein. Indeſſen kommen derartige Zinsrenten wohl nur ſehr wenige vor, da, wo die Vermiethung gewiſſer Capitalien nicht moͤglich, der natuͤrliche Verlauf der Dinge das Eigenthum derſelben mehr und mehr aus den Haͤnden ſolcher Claſſen, die ſie nicht auszubeuten ver- moͤgen, in die ſolcher Claſſen uͤbergehen laͤßt, die ſich daran nicht behindert finden. Zugleich wirkt ein anderer Umſtand der Verminderung der Zinsrente bei eintretender Vermiethbarkeit der Capitalien ſehr energiſch entgegen und vielmehr auf deren Er- hoͤhung hin. So lange Capitalien nur durch die Eigenthuͤmer ausgenutzt werden koͤnnen, geſchieht dieß, da dieſe ſelten die hierzu geſchickteſten Perſoͤnlichkeiten ſind, in der Regel nur in unvollkommener Weiſe. Die betreffende Production bleibt hin- ter ihrer moͤglichen Vollkommenheit und daher die Nachfrage nach den zu liefernden Waaren hinter ihrer moͤglichen Ausdehnung mehr oder minder zuruͤck. Werden nun die Capitalien vermieth- bar, ſo gelangen ſie in die Haͤnde derer, die ſie am beſten aus- zunutzen verſtehen, und die mit Huͤlfe derſelben betriebene Pro- duction wirft leicht einen erhoͤhten Ertrag ab. Zunaͤchſt kommt freilich dieſer Mehrgewinn den Abmiethern der Capitalien als eine beſondere Belohnung ihrer Thaͤtigkeit zu, bald aber zieht meiſtens in Folge der Concurrenz der Capitaliſt, als der In- haber des ſeltenen Productionsfactors, den Mehrbetrag, es erhoͤht ſich alſo die Zinsrente in Folge ihrer Verwandlung aus Unternehmerzinsrente in Miethzinsrente. Dieſer indirecte Ein- fluß der Vermiethbarkeit der Capitalien auf die Steigerung der Rente iſt oft ſehr bedeutend, wie es ja z. B. bekannt iſt, welche Einwirkung das Entſtehen eines tuͤchtigen Paͤchterſtandes auf die Hebung und Belebung der Landwirthſchaft und damit auf

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/140>, abgerufen am 28.03.2024.