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Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855.

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ductivität einer Unternehmung in stärkerem Verhältnisse zunimmt,
als die Vermehrung ihres Betriebscapitals, je größer dieser
Unterschied ist, je unregelmäßiger die Natur der betreffenden
Production ist, so daß sie einen weniger umfangreichen Betrieb
mit großen Gefahren umgiebt, je hartnäckiger endlich die der
Erweiterung des Credits und des Associationswesens entgegen-
stehenden Hemmnisse sich zu behaupten wissen; desto höher kann
die Großunternehmerrente steigen, während die entgegengesetzten
Verhältnisse ihr Entstehen verhindern oder auf ihre Abminderung
und allmähliges Verschwinden hinwirken. Im Allgemeinen wird
das Resultat sein, daß der Großbetrieb da, wo er am produc-
tivsten ist, den Kleinbetrieb verdrängt, während er dem letzteren
diejenigen Geschäfte überläßt, wo seine, des Großbetriebs, Pro-
ductivität nur eine unbedeutend größere ist. Die Differenz zwischen
seiner Productivität und der des Kleinbetriebs in denjenigen
Geschäften, wo beide unter den für den letztern am wenigsten
ungünstigen Bedingungen noch neben einander bestehen, wird
das Maß für die Großunternehmerrente abgeben 1).

1) Die Großunternehmerrente strebt natürlich, sich in den verschiedenen
Geschäftszweigen ins Niveau zu setzen, und die Folge ist, daß die Concur-
renz der kleinern Unternehmer zuerst da unmöglich gemacht wird, wo die
ökonomischen Vortheile der großen Unternehmungen am größten sind. Die
Productivität einer großen Unternehmung mit 100,000 Thalern Betriebs-
capital betrage den kleinern Unternehmungen gegenüber, wo sie sich nur
auf 4 belaufe, in dem Geschäftszweig A. 7, in B. 6, in C. 5, dann wird
sich zunächst auch die Großunternehmerrente dem entsprechend verschieden
formiren. Sehen wir der Einfachheit wegen von allen übrigen Einflüssen
ab, so können wir sie als genau in demselben Verhältniß stehend betrachten,
so daß sich, während der Zinsfuß für kleinere Capitalien 4 Procent wäre,
ein Capital von 100,000 Thalern in A. angelegt dem Unternehmer mit 7,
in B. mit 6, in C. mit 5 Procent verinteressiren, mit andern Worten, daß
die Großunternehmerrente in A. 3, in B. 2, in C. 1 Procent betragen

ductivitaͤt einer Unternehmung in ſtaͤrkerem Verhaͤltniſſe zunimmt,
als die Vermehrung ihres Betriebscapitals, je groͤßer dieſer
Unterſchied iſt, je unregelmaͤßiger die Natur der betreffenden
Production iſt, ſo daß ſie einen weniger umfangreichen Betrieb
mit großen Gefahren umgiebt, je hartnaͤckiger endlich die der
Erweiterung des Credits und des Aſſociationsweſens entgegen-
ſtehenden Hemmniſſe ſich zu behaupten wiſſen; deſto hoͤher kann
die Großunternehmerrente ſteigen, waͤhrend die entgegengeſetzten
Verhaͤltniſſe ihr Entſtehen verhindern oder auf ihre Abminderung
und allmaͤhliges Verſchwinden hinwirken. Im Allgemeinen wird
das Reſultat ſein, daß der Großbetrieb da, wo er am produc-
tivſten iſt, den Kleinbetrieb verdraͤngt, waͤhrend er dem letzteren
diejenigen Geſchaͤfte uͤberlaͤßt, wo ſeine, des Großbetriebs, Pro-
ductivitaͤt nur eine unbedeutend groͤßere iſt. Die Differenz zwiſchen
ſeiner Productivitaͤt und der des Kleinbetriebs in denjenigen
Geſchaͤften, wo beide unter den fuͤr den letztern am wenigſten
unguͤnſtigen Bedingungen noch neben einander beſtehen, wird
das Maß fuͤr die Großunternehmerrente abgeben 1).

1) Die Großunternehmerrente ſtrebt natürlich, ſich in den verſchiedenen
Geſchäftszweigen ins Niveau zu ſetzen, und die Folge iſt, daß die Concur-
renz der kleinern Unternehmer zuerſt da unmöglich gemacht wird, wo die
ökonomiſchen Vortheile der großen Unternehmungen am größten ſind. Die
Productivität einer großen Unternehmung mit 100,000 Thalern Betriebs-
capital betrage den kleinern Unternehmungen gegenüber, wo ſie ſich nur
auf 4 belaufe, in dem Geſchäftszweig A. 7, in B. 6, in C. 5, dann wird
ſich zunächſt auch die Großunternehmerrente dem entſprechend verſchieden
formiren. Sehen wir der Einfachheit wegen von allen übrigen Einflüſſen
ab, ſo können wir ſie als genau in demſelben Verhältniß ſtehend betrachten,
ſo daß ſich, während der Zinsfuß für kleinere Capitalien 4 Procent wäre,
ein Capital von 100,000 Thalern in A. angelegt dem Unternehmer mit 7,
in B. mit 6, in C. mit 5 Procent verintereſſiren, mit andern Worten, daß
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[135/0147] ductivitaͤt einer Unternehmung in ſtaͤrkerem Verhaͤltniſſe zunimmt, als die Vermehrung ihres Betriebscapitals, je groͤßer dieſer Unterſchied iſt, je unregelmaͤßiger die Natur der betreffenden Production iſt, ſo daß ſie einen weniger umfangreichen Betrieb mit großen Gefahren umgiebt, je hartnaͤckiger endlich die der Erweiterung des Credits und des Aſſociationsweſens entgegen- ſtehenden Hemmniſſe ſich zu behaupten wiſſen; deſto hoͤher kann die Großunternehmerrente ſteigen, waͤhrend die entgegengeſetzten Verhaͤltniſſe ihr Entſtehen verhindern oder auf ihre Abminderung und allmaͤhliges Verſchwinden hinwirken. Im Allgemeinen wird das Reſultat ſein, daß der Großbetrieb da, wo er am produc- tivſten iſt, den Kleinbetrieb verdraͤngt, waͤhrend er dem letzteren diejenigen Geſchaͤfte uͤberlaͤßt, wo ſeine, des Großbetriebs, Pro- ductivitaͤt nur eine unbedeutend groͤßere iſt. Die Differenz zwiſchen ſeiner Productivitaͤt und der des Kleinbetriebs in denjenigen Geſchaͤften, wo beide unter den fuͤr den letztern am wenigſten unguͤnſtigen Bedingungen noch neben einander beſtehen, wird das Maß fuͤr die Großunternehmerrente abgeben 1). 1) Die Großunternehmerrente ſtrebt natürlich, ſich in den verſchiedenen Geſchäftszweigen ins Niveau zu ſetzen, und die Folge iſt, daß die Concur- renz der kleinern Unternehmer zuerſt da unmöglich gemacht wird, wo die ökonomiſchen Vortheile der großen Unternehmungen am größten ſind. Die Productivität einer großen Unternehmung mit 100,000 Thalern Betriebs- capital betrage den kleinern Unternehmungen gegenüber, wo ſie ſich nur auf 4 belaufe, in dem Geſchäftszweig A. 7, in B. 6, in C. 5, dann wird ſich zunächſt auch die Großunternehmerrente dem entſprechend verſchieden formiren. Sehen wir der Einfachheit wegen von allen übrigen Einflüſſen ab, ſo können wir ſie als genau in demſelben Verhältniß ſtehend betrachten, ſo daß ſich, während der Zinsfuß für kleinere Capitalien 4 Procent wäre, ein Capital von 100,000 Thalern in A. angelegt dem Unternehmer mit 7, in B. mit 6, in C. mit 5 Procent verintereſſiren, mit andern Worten, daß die Großunternehmerrente in A. 3, in B. 2, in C. 1 Procent betragen

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Zitationshilfe: Mangoldt, Hans von: Die Lehre vom Unternehmergewinn. Leipzig, 1855, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/mangoldt_unternehmergewinn_1855/147>, abgerufen am 28.03.2024.