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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Die Preisbildung im Monopolhandel.

In diesen beiden Fällen, also sowohl in dem ersten, wo
die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen einem
Monopolisten im weitesten Sinne dieses Wortes und jedem einzelnen
von mehreren andern wirthschaftenden Subjecten bestehen und
diese letzteren in ihrem Bestreben, diese Verhältnisse auszu-
beuten, um den Erwerb der Monopolgüter mit einander in Con-
currenz treten, als auch in dem zweiten Falle, wo auf der einen
Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines
bestimmten Gutes, und auf der anderen Seite für jeden einzelnen
von mehreren Besitzern irgend eines anderen Gutes, gleichzeitig
die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorhanden
sind und diese Personen demnach beiderseitig mit einander con-
curriren, in beiden Fällen haben wir es mit viel complicirteren
Verhältnissen zu thun, als dasjenige es war, welches wir im
ersten Abschnitte dieses Capitels zur Darstellung gebracht
haben.

Wir werden aber mit dem einfacheren der beiden Fälle,
der Mitbewerbung mehrerer wirthschaftenden Personen um Mo-
nopolgüter beginnen und hierauf zu dem verwickelteren Falle,
der Preisbildung bei der Mitbewerbung auf beiden Seiten,
übergehen.

a) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz mehrerer Personen
um ein einzelnes untheilbares Monopolgut.

Wir haben bei Darlegung der Grundsätze der Preisbildung
beim isolirten Tausche (S. 175 ff.) gesehen, dass, je nach den
vorliegenden Grundlagen desselben, ein bald grösserer bald
geringerer Spielraum vorhanden ist, innerhalb welches in
jedem einzelnen Falle die Preisbildung erfolgen kann, ohne dass
dadurch der Tausch seinen ökonomischen Charakter einbüssen
würde. Zwar haben wir bemerkt, dass die Preisbildung die
Tendenz hat, den ökonomischen Nutzen, welcher sich aus der
Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses erzielen lässt, nach
beiden Seiten hin gleich zu vertheilen, und dass sich dem-
nach in jedem gegebenen Falle ein gewisser Durchschnitt ergibt,
nach welchem die Preise hinstreben, indess haben wir hiebei
betont, dass keinerlei ökonomische Einwirkungen den Punkt
fixiren, auf welchem innerhalb des oben bezeichneten Spielraumes

Die Preisbildung im Monopolhandel.

In diesen beiden Fällen, also sowohl in dem ersten, wo
die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen einem
Monopolisten im weitesten Sinne dieses Wortes und jedem einzelnen
von mehreren andern wirthschaftenden Subjecten bestehen und
diese letzteren in ihrem Bestreben, diese Verhältnisse auszu-
beuten, um den Erwerb der Monopolgüter mit einander in Con-
currenz treten, als auch in dem zweiten Falle, wo auf der einen
Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines
bestimmten Gutes, und auf der anderen Seite für jeden einzelnen
von mehreren Besitzern irgend eines anderen Gutes, gleichzeitig
die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorhanden
sind und diese Personen demnach beiderseitig mit einander con-
curriren, in beiden Fällen haben wir es mit viel complicirteren
Verhältnissen zu thun, als dasjenige es war, welches wir im
ersten Abschnitte dieses Capitels zur Darstellung gebracht
haben.

Wir werden aber mit dem einfacheren der beiden Fälle,
der Mitbewerbung mehrerer wirthschaftenden Personen um Mo-
nopolgüter beginnen und hierauf zu dem verwickelteren Falle,
der Preisbildung bei der Mitbewerbung auf beiden Seiten,
übergehen.

a) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz mehrerer Personen
um ein einzelnes untheilbares Monopolgut.

Wir haben bei Darlegung der Grundsätze der Preisbildung
beim isolirten Tausche (S. 175 ff.) gesehen, dass, je nach den
vorliegenden Grundlagen desselben, ein bald grösserer bald
geringerer Spielraum vorhanden ist, innerhalb welches in
jedem einzelnen Falle die Preisbildung erfolgen kann, ohne dass
dadurch der Tausch seinen ökonomischen Charakter einbüssen
würde. Zwar haben wir bemerkt, dass die Preisbildung die
Tendenz hat, den ökonomischen Nutzen, welcher sich aus der
Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses erzielen lässt, nach
beiden Seiten hin gleich zu vertheilen, und dass sich dem-
nach in jedem gegebenen Falle ein gewisser Durchschnitt ergibt,
nach welchem die Preise hinstreben, indess haben wir hiebei
betont, dass keinerlei ökonomische Einwirkungen den Punkt
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[181/0199] Die Preisbildung im Monopolhandel. In diesen beiden Fällen, also sowohl in dem ersten, wo die Grundlagen ökonomischer Tauschoperationen zwischen einem Monopolisten im weitesten Sinne dieses Wortes und jedem einzelnen von mehreren andern wirthschaftenden Subjecten bestehen und diese letzteren in ihrem Bestreben, diese Verhältnisse auszu- beuten, um den Erwerb der Monopolgüter mit einander in Con- currenz treten, als auch in dem zweiten Falle, wo auf der einen Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines bestimmten Gutes, und auf der anderen Seite für jeden einzelnen von mehreren Besitzern irgend eines anderen Gutes, gleichzeitig die Grundlagen zu ökonomischen Tauschoperationen vorhanden sind und diese Personen demnach beiderseitig mit einander con- curriren, in beiden Fällen haben wir es mit viel complicirteren Verhältnissen zu thun, als dasjenige es war, welches wir im ersten Abschnitte dieses Capitels zur Darstellung gebracht haben. Wir werden aber mit dem einfacheren der beiden Fälle, der Mitbewerbung mehrerer wirthschaftenden Personen um Mo- nopolgüter beginnen und hierauf zu dem verwickelteren Falle, der Preisbildung bei der Mitbewerbung auf beiden Seiten, übergehen. a) Preisbildung und Gütervertheilung bei der Concurrenz mehrerer Personen um ein einzelnes untheilbares Monopolgut. Wir haben bei Darlegung der Grundsätze der Preisbildung beim isolirten Tausche (S. 175 ff.) gesehen, dass, je nach den vorliegenden Grundlagen desselben, ein bald grösserer bald geringerer Spielraum vorhanden ist, innerhalb welches in jedem einzelnen Falle die Preisbildung erfolgen kann, ohne dass dadurch der Tausch seinen ökonomischen Charakter einbüssen würde. Zwar haben wir bemerkt, dass die Preisbildung die Tendenz hat, den ökonomischen Nutzen, welcher sich aus der Ausbeutung des vorliegenden Verhältnisses erzielen lässt, nach beiden Seiten hin gleich zu vertheilen, und dass sich dem- nach in jedem gegebenen Falle ein gewisser Durchschnitt ergibt, nach welchem die Preise hinstreben, indess haben wir hiebei betont, dass keinerlei ökonomische Einwirkungen den Punkt fixiren, auf welchem innerhalb des oben bezeichneten Spielraumes

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/199>, abgerufen am 29.03.2024.