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Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871.

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Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld.
benden Vorältern der Italiker erkennen. Bis in die spätere
Zeit dient bei den Römern das Rind und daneben das Schaf
als Tauschmittel. Die ältesten gesetzlichen Strafen sind Vieh-
bussen (in Rindern und Schafen angesetzt), dieselben kommen
noch in der lex Aternia Tarpeia v. J. 454 zum Vorscheine und
werden erst 24 Jahre später in Beträge gemünzten Metalles
umgesetzt *). Bei unseren Vorfahren, den alten Germanen,
galt zu einer Zeit, wo sie, nach Tacitus, silbernes und thönernes
Geschirr noch gleich hoch schätzten, ein grosser Viehstand und
Reichthum für eins. Wie bei den Griechen des homerischen
Zeitalters steht der Tauschhandel im Vordergrunde, doch dienen
auch hier Viehstücke, zumal aber Pferde (daneben Waffen!)
bereits als Tauschmittel. Vieh ist ihr liebster Besitz, den sie
jedem andern vorziehen, in Vieh und Waffen, wie später in
Metallgeld werden die gerichtlichen Bussen entrichtet **). Noch
Otto der Grosse legt Viehbussen auf. Bei den Arabern hat
die Viehwährung noch zu Mohamet's Zeiten bestanden ***) und
bei den Völkern des östlichen Asiens, bei welchen die heiligen
Schriften des Zoroaster, die Zendavesta Geltung hatten, haben
andere Formen des Geldes die Viehwährung erst spät ver-
drängt, nachdem die Nachbarvölker schon längst zum Metall-
gelde übergegangen waren +). Dass das Vieh bei den Hebräern ++),
den Kleinasiaten und den Bewohnern von Mesopotamien in vor-
historischer Zeit als Geld im Gebrauche war, mag vermuthet
werden; Belege hiefür finden sich nicht. Alle diese Völker treten
auf einer Culturstufe in die Geschichte, wo sie die Viehwährung
bereits hinter sich hatten, wofern man auf eine solche aus der
Analogie der spätern Entwickelung und dem Umstande, dass es
der Einfachheit der Culturanfänge entgegen zu sein scheint,

*) Böckh: Metrologische Unters. 1838, S. 385 ff., 420 ff.; Momm-
sen
: Geschichte des römischen Münzwesens, 1860, S. 169; F. Hultsch:
Griechische und römische Metrologie, 1862, S. 124 ff., 188 ff.
**) Wackernagel, Gewerbe, Handel und Schifffahrt der alten Ger-
manen, in Haupt's Zeitschrift IX, 548 ff.; Grimm, deutsche Rechtsalter-
thümer, S. 586 ff.; Soetbeer, Beiträge zur Geschichte des Geld- und Münz-
wesens in den Forschungen zur deutschen Geschichte, I, 215.
***) Sprenger, Leben Mohamed's, III, S. 139.
+) Spiegel, Avesta (deutsche Bearbeitung), I, S. 94 ff.
++) Levy, Geschichte der jüdischen Münzen, S. 7.

Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld.
benden Vorältern der Italiker erkennen. Bis in die spätere
Zeit dient bei den Römern das Rind und daneben das Schaf
als Tauschmittel. Die ältesten gesetzlichen Strafen sind Vieh-
bussen (in Rindern und Schafen angesetzt), dieselben kommen
noch in der lex Aternia Tarpeia v. J. 454 zum Vorscheine und
werden erst 24 Jahre später in Beträge gemünzten Metalles
umgesetzt *). Bei unseren Vorfahren, den alten Germanen,
galt zu einer Zeit, wo sie, nach Tacitus, silbernes und thönernes
Geschirr noch gleich hoch schätzten, ein grosser Viehstand und
Reichthum für eins. Wie bei den Griechen des homerischen
Zeitalters steht der Tauschhandel im Vordergrunde, doch dienen
auch hier Viehstücke, zumal aber Pferde (daneben Waffen!)
bereits als Tauschmittel. Vieh ist ihr liebster Besitz, den sie
jedem andern vorziehen, in Vieh und Waffen, wie später in
Metallgeld werden die gerichtlichen Bussen entrichtet **). Noch
Otto der Grosse legt Viehbussen auf. Bei den Arabern hat
die Viehwährung noch zu Mohamet’s Zeiten bestanden ***) und
bei den Völkern des östlichen Asiens, bei welchen die heiligen
Schriften des Zoroaster, die Zendavesta Geltung hatten, haben
andere Formen des Geldes die Viehwährung erst spät ver-
drängt, nachdem die Nachbarvölker schon längst zum Metall-
gelde übergegangen waren †). Dass das Vieh bei den Hebräern ††),
den Kleinasiaten und den Bewohnern von Mesopotamien in vor-
historischer Zeit als Geld im Gebrauche war, mag vermuthet
werden; Belege hiefür finden sich nicht. Alle diese Völker treten
auf einer Culturstufe in die Geschichte, wo sie die Viehwährung
bereits hinter sich hatten, wofern man auf eine solche aus der
Analogie der spätern Entwickelung und dem Umstande, dass es
der Einfachheit der Culturanfänge entgegen zu sein scheint,

*) Böckh: Metrologische Unters. 1838, S. 385 ff., 420 ff.; Momm-
sen
: Geschichte des römischen Münzwesens, 1860, S. 169; F. Hultsch:
Griechische und römische Metrologie, 1862, S. 124 ff., 188 ff.
**) Wackernagel, Gewerbe, Handel und Schifffahrt der alten Ger-
manen, in Haupt’s Zeitschrift IX, 548 ff.; Grimm, deutsche Rechtsalter-
thümer, S. 586 ff.; Soetbeer, Beiträge zur Geschichte des Geld- und Münz-
wesens in den Forschungen zur deutschen Geschichte, I, 215.
***) Sprenger, Leben Mohamed’s, III, S. 139.
†) Spiegel, Avesta (deutsche Bearbeitung), I, S. 94 ff.
††) Levy, Geschichte der jüdischen Münzen, S. 7.
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[263/0281] Ueber das jedem Zeitalter eigenthümliche Geld. benden Vorältern der Italiker erkennen. Bis in die spätere Zeit dient bei den Römern das Rind und daneben das Schaf als Tauschmittel. Die ältesten gesetzlichen Strafen sind Vieh- bussen (in Rindern und Schafen angesetzt), dieselben kommen noch in der lex Aternia Tarpeia v. J. 454 zum Vorscheine und werden erst 24 Jahre später in Beträge gemünzten Metalles umgesetzt *). Bei unseren Vorfahren, den alten Germanen, galt zu einer Zeit, wo sie, nach Tacitus, silbernes und thönernes Geschirr noch gleich hoch schätzten, ein grosser Viehstand und Reichthum für eins. Wie bei den Griechen des homerischen Zeitalters steht der Tauschhandel im Vordergrunde, doch dienen auch hier Viehstücke, zumal aber Pferde (daneben Waffen!) bereits als Tauschmittel. Vieh ist ihr liebster Besitz, den sie jedem andern vorziehen, in Vieh und Waffen, wie später in Metallgeld werden die gerichtlichen Bussen entrichtet **). Noch Otto der Grosse legt Viehbussen auf. Bei den Arabern hat die Viehwährung noch zu Mohamet’s Zeiten bestanden ***) und bei den Völkern des östlichen Asiens, bei welchen die heiligen Schriften des Zoroaster, die Zendavesta Geltung hatten, haben andere Formen des Geldes die Viehwährung erst spät ver- drängt, nachdem die Nachbarvölker schon längst zum Metall- gelde übergegangen waren †). Dass das Vieh bei den Hebräern ††), den Kleinasiaten und den Bewohnern von Mesopotamien in vor- historischer Zeit als Geld im Gebrauche war, mag vermuthet werden; Belege hiefür finden sich nicht. Alle diese Völker treten auf einer Culturstufe in die Geschichte, wo sie die Viehwährung bereits hinter sich hatten, wofern man auf eine solche aus der Analogie der spätern Entwickelung und dem Umstande, dass es der Einfachheit der Culturanfänge entgegen zu sein scheint, *) Böckh: Metrologische Unters. 1838, S. 385 ff., 420 ff.; Momm- sen: Geschichte des römischen Münzwesens, 1860, S. 169; F. Hultsch: Griechische und römische Metrologie, 1862, S. 124 ff., 188 ff. **) Wackernagel, Gewerbe, Handel und Schifffahrt der alten Ger- manen, in Haupt’s Zeitschrift IX, 548 ff.; Grimm, deutsche Rechtsalter- thümer, S. 586 ff.; Soetbeer, Beiträge zur Geschichte des Geld- und Münz- wesens in den Forschungen zur deutschen Geschichte, I, 215. ***) Sprenger, Leben Mohamed’s, III, S. 139. †) Spiegel, Avesta (deutsche Bearbeitung), I, S. 94 ff. ††) Levy, Geschichte der jüdischen Münzen, S. 7.

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Zitationshilfe: Menger, Carl: Grundsätze der Volkswirthschaftslehre. Wien, 1871, S. 263. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/menger_volkswirtschaftslehre_1871/281>, abgerufen am 28.03.2024.