Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

gute Antwort. Wolan er soll kein grosser
Doctor werden; er soll mir aber gleichwol
ein Catechismus-Doctor werden, sonst
töchte
(taugte) er nichts zum Herrn.

15.
Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan-
des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser *).

"Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs-
Fürsten auch die Landes-Historie gar sehr von-
nöthen und in der That fast unentbehrlich. Denn
gleichwie ein Fürst aus der Reichs-Historie
erlernet, wie er sich gegen dem Kayser und
Reich, dem Exempel seiner Vorfahren nach,
aufzuführen: Also giebt ihme die Landes-Ge-
schichte darinnen ein nöthiges Licht, wie er
sich bey allen vorfallenden Gelegenheiten ge-
gen seinen Landes-Ständen, Prälaten, Herren,
Rittern, Landschaft, Bürgern und Städten, und
diese gegen ihme als Landesherrn zu verhalten.
Und weil ein Landesfürst mit dergleichen Ver-
richtungen alle Tage zu thun, da hingegen die
Reichs-Sachen nur dann und wann fürkommen,
so kann auch jeder leichtlich erkennen, warum

*) Aus des Kanzler von Ludewig Erläuterung der goldenen
Bulle
II. B. S. 1475.

gute Antwort. Wolan er soll kein groſser
Doctor werden; er soll mir aber gleichwol
ein Catechismus-Doctor werden, sonst
töchte
(taugte) er nichts zum Herrn.

15.
Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan-
des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser *).

„Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs-
Fürsten auch die Landes-Historie gar sehr von-
nöthen und in der That fast unentbehrlich. Denn
gleichwie ein Fürst aus der Reichs-Historie
erlernet, wie er sich gegen dem Kayser und
Reich, dem Exempel seiner Vorfahren nach,
aufzuführen: Also giebt ihme die Landes-Ge-
schichte darinnen ein nöthiges Licht, wie er
sich bey allen vorfallenden Gelegenheiten ge-
gen seinen Landes-Ständen, Prälaten, Herren,
Rittern, Landschaft, Bürgern und Städten, und
diese gegen ihme als Landesherrn zu verhalten.
Und weil ein Landesfürst mit dergleichen Ver-
richtungen alle Tage zu thun, da hingegen die
Reichs-Sachen nur dann und wann fürkommen,
so kann auch jeder leichtlich erkennen, warum

*) Aus des Kanzler von Ludewig Erläuterung der goldenen
Bulle
II. B. S. 1475.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0248" n="242"/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">gute Antwort. Wolan er soll kein gro&#x017F;ser<lb/>
Doctor werden; er soll mir aber gleichwol<lb/>
ein Catechismus-Doctor werden, sonst<lb/>
töchte</hi></hi> (<hi rendition="#i"><hi rendition="#g">taugte</hi></hi>) <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">er nichts zum Herrn</hi>.</hi></p>
        </div><lb/>
        <div n="2">
          <head>15.<lb/>
Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan-<lb/>
des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser <note place="foot" n="*)">Aus des Kanzler <hi rendition="#i">von Ludewig</hi> Erläuterung der <hi rendition="#i">goldenen<lb/>
Bulle</hi> II. B. S. 1475.</note>.</head><lb/>
          <p>&#x201E;Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs-<lb/>
Fürsten auch die Landes-Historie gar sehr von-<lb/>
nöthen und in der That fast unentbehrlich. Denn<lb/>
gleichwie ein Fürst aus der Reichs-Historie<lb/>
erlernet, wie er sich gegen dem Kayser und<lb/>
Reich, dem Exempel seiner Vorfahren nach,<lb/>
aufzuführen: Also giebt ihme die Landes-Ge-<lb/>
schichte darinnen ein nöthiges Licht, wie er<lb/>
sich bey allen vorfallenden Gelegenheiten ge-<lb/>
gen seinen Landes-Ständen, Prälaten, Herren,<lb/>
Rittern, Landschaft, Bürgern und Städten, und<lb/>
diese gegen ihme als Landesherrn zu verhalten.<lb/>
Und weil ein Landesfürst mit dergleichen Ver-<lb/>
richtungen alle Tage zu thun, da hingegen die<lb/>
Reichs-Sachen nur dann und wann fürkommen,<lb/>
so kann auch jeder leichtlich erkennen, warum<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[242/0248] gute Antwort. Wolan er soll kein groſser Doctor werden; er soll mir aber gleichwol ein Catechismus-Doctor werden, sonst töchte (taugte) er nichts zum Herrn. 15. Von dem Studio deutscher Prinzen der Lan- des- und Staats-Geschichte ihrer Häuser *). „Ausser der Reichs-Historie ist einem Reichs- Fürsten auch die Landes-Historie gar sehr von- nöthen und in der That fast unentbehrlich. Denn gleichwie ein Fürst aus der Reichs-Historie erlernet, wie er sich gegen dem Kayser und Reich, dem Exempel seiner Vorfahren nach, aufzuführen: Also giebt ihme die Landes-Ge- schichte darinnen ein nöthiges Licht, wie er sich bey allen vorfallenden Gelegenheiten ge- gen seinen Landes-Ständen, Prälaten, Herren, Rittern, Landschaft, Bürgern und Städten, und diese gegen ihme als Landesherrn zu verhalten. Und weil ein Landesfürst mit dergleichen Ver- richtungen alle Tage zu thun, da hingegen die Reichs-Sachen nur dann und wann fürkommen, so kann auch jeder leichtlich erkennen, warum *) Aus des Kanzler von Ludewig Erläuterung der goldenen Bulle II. B. S. 1475.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/248
Zitationshilfe: Moser, Friedrich Carl von: Politische Wahrheiten. Bd. 2. Zürich, 1796, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/moser_politische02_1796/248>, abgerufen am 23.04.2024.