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Die Bayerische Presse. Nr. 223. Würzburg, 17. September 1850.

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[Spaltenumbruch] geschieht, dem gefahrlichen Prinzipe der revolutio-
nären Selbsthilfe länger Vorschub zu leisten. Ge-
gen Holstein, das fast zu Grunde geht, ist es
daher die Pflicht der Großmächte, die Unterwer-
fung unter die Autorität des Königs zu erzwin-
gen und das Land von einer Partei zu befreien,
die dasselbe terrorisirt und doch nur selbst wieder
ein Spielball in den Händen der Gothaer ist,
welche sie zur Verwirklichung weiter gehender
Pläne und Absichten wahrlich nicht im rein schles-
wig=holsteinischen Jnteresse ausbeuten und benu-
tzen. Die Gothaer Partei, welche augenblicklich
in Begleitung von Freischärlern und Landsknech-
ten wie Heuschrecken unser armes Land befallen
hat, ist anmaßend genug, uns unglücklichen Hol-
steinern den Beruf aufzuerlegen, für Deutschlands
oder vielmehr für ihre Ehre zu kämpfen u. unterzu-
gehen. Die liberale und demokratische Presse ist
in ihren Händen; die Wahrheit kann auf diese
Weise nur schwer durchdringen, denn Lug und
Trug finden neben den Uebertreibungen durch die
Correspondenten dieser Blätter regelmäßige und er-
wünschte Aufnahme. So findet namentlich in der
Kölner Zeitung und Frankfurter Blättern ( abge-
sehen von den Hamburger Journalen ) die scham-
losesten Unwahrheiten über den allgemeinen En-
thusiasmus in Holstein, -- über Menschenraub,
Barbarei und Brandschatzungen Seitens des Dä-
nen im Schleswigschen, während die Organe der
Gothaer wohlweislich nichts von den nur durch
Execution, angedrohte Sequestrationen, Kriegssteu-
ern und Zwangsanleihen beigetriebenen ungeheuern
unentgeldlichen Lieferungen aller Art für die Ar-
mee erwähnen, so wenig für die Festnehmung und
Wegschleppung der der Statthalterschaft mißliebi-
gen Männer aus den Herzogthümern oder der
massenweisen Absetzung der Königlich gesinnten
Beamten und Prediger in Schleswig Erwähnung
geschieht und geschah: so wenig wie von Erinne-
rungen etwas verlautet, die gerade unsere eigene
Einquartierung und der Besuch der Freischaaren
so manchem Gutsbesitzer und Bauern hinterlassen
hat. Wenn nicht Terrorismus und militärische
Zwangsmaßregeln hier im Lande herrschten, wür-
den keine außerordentlichen Steuern mehr bezahlt
und der unbefangene Beobachter kann davon jetzt
den besten Beweis wahrnehmen, da auf den Auf-
ruf der Statthalterschaft zur allgemeinen freiwil-
ligen Bewaffnung und Anleihe keine oder doch
nur sehr beschränkte Folge geleistet wird. Wir
möchten fragen, wie viel Beiträge zu dieser frei-
willigen Anleihe von Kiel, Altona, von den gro-
ßen Gutsbesitzern wirklich eingezahlt sind? Daß
die gezwungene hat berichtigt werden müssen, wis-
sen wir nur allzugut. Die Last der direkten
Steuern vom Landbesitz beträgt jetzt ohne die un-
geheueren Naturallieferungen und gezwungenen
Anleihen 75 Prozent der Einnnahme. Diejenigen
Regierungen Deutschlands, welche augenblicklich
an die Statthalterschaft die dem Lande schuldigen
Gelder für den Truppen gemachte Lieferungen
auszahlen, handeln gerade gegen die durch Steu-
ern aller Art nur zu sehr geplagten Landleute
unverantwortlich, da diese Gelder demnächst dem
Landmanne für geleistete Lieferungen gebühren,
nicht aber der Statthalterschaft, welche sie jetzt zu
ihren Zwecken für den Alles verschlingenden und
im besten Falle nichts mehr nützenden Krieg ver-
braucht. Die Landesversammlung ist nun in Kiel
beisammen und wird unbekümmert für das wahre
Wohl des Landes neue Steuern ausschreiben.
Nur eine kleine Zahl dieser sogenannten Landes-
vertreter trägt zu den Steuern bei, die Mehrzahl
besteht aus den nach Kopfzahl gewählten Leuten,
welche durch die politische Agitation und die Diä-
ten Vortheil ziehen, selbst aber wenig oder gar
nichts zu den ungeheueren Lasten beitragen, und
daher gleichgültig für das Jnteresse des Landes
nur dem Befehle der Revolutionspartei in ihren
Abstimmungen Folge leisten. Dem Lande ist
schleunige Hilfe noth und es ergeht dieser Hilf-
ruf an alle Regierungen Deutschlands im Jnte-
resse Holsteins und des letzten Kampfes der Re-
volution gegen die Autorität und geheiligte Ord-
nung.""

[Spaltenumbruch]
Deutschland.

Darmstadt, 13. Sept. Vierte Sitzung der
zweiten Ständeversammlung. Der Präsident er-
öffnet am 13. d. M. Nachmittags 4 Uhr die
Debatte über die Frage, ob die Kammer eine
Antwortsadresse auf die Eroffnungsrede erlassen
wolle? Mit 39 gegen 2 Stimmen wird beschlos-
sen, keine Adresse zu erlassen. -- Wie man aus
glaubwürdiger Quelle vernimmt, hat Joh. Stauff
zu Marienschloß in Bezug auf die Ermordung
der Gräfin Görlitz weitere Bekenntnisse der wich-
tigsten und interessantesten Art gemacht. Diesel-
ben sollen sich jedoch bis jetzt nur in den Händen
des dortigen Direktors Calmberg befinden, werden
aber hoffentlich dem Publikum nicht lange vor-
enthalten bleiben.

   

Darmstadt, 14. Sept. Da jetzt durch den
Steuerverweigerungsantrag der Versuch, das Land
in Arnarchie zu versetzen, sich ankündigt, so ist
wohl ein Blick auf die bezüglichen Vorschriften
unserer Verfassung von Jnteresse. Jn Art. 67
heißt es: "Ohne Zustimmung der Stände kann
keine direkte oder indirekte Auflage ausgeschrieben
oder erhoben werden." Wahrend es also hier-
nach den Anschein hat, als komme den Ständen
unbedingtes Steuerverweigerungsrecht zu, sagt
gleich darauf Art. 68: "Die Bewilligungen dür-
fen von keiner Kammer an die Bedingung der
Erfüllung bestimmter Desiderien geknüpft werden."
Dieser Artikel spricht also den Kammern nicht
nur das unbedingte, sondern sogar das bedingte
Steuerverweigerungsrecht, was in einer Bewilli-
gung unter Bedingungen enthalten wäre, mit
Bestimmtheit ab. Die gesetzliche Lösung des Con-
flikts gibt der Art. 69.: "Die Auflagen, inso-
fern sie nicht bloß für einen vorübergehenden und
bereits erreichten Zweck bestimmt waren, dürfen
nach Ablauf der Verwilligungszeit noch sechs
Monate forterhoben werden, wenn die Stände-
versammlung aufgelöst wird, ehe ein neues Fi-
nanzgesetz zu Stande kommt ec. " Nach unserer
Verfassung ist also der Regierung das Mittel
gegeben, bis zum Abschluß eines neuen Finanz-
gesetzes das alte in Kraft zu erhalten, und eine
Steuerverweigerung ist, selbst wenn sie nur unter
einer Bedingung, also z. B. unter der Bedingung
daß ein Ministerium abtritt, ausgesprochen wird,
nichtig und verfassungswidrig. Man kann also
den demokratischen Plänen, die, wie man hört,
auf weiter gehenden Verbindungen beruhen, und
demnächst je nach dem Resultat der Wahlen auch
in Württemberg versucht werden sollen, mit Ruhe
entgegensehen. Bemerkenswerth ist übrigens, daß
die Demokratie bei uns, abweichend von Kurhes-
sen, nicht auf den Beistand der Gothaer Partei
rechnet; denn unter den Gründen Lehnes ist die
Beschickung der Erfurter Versammlung und das
preußische Bündniß wie die Theilnahme an dem
Bundestag aufgeführt und so den Gothaern wie
den Großdeutschen der Handschuh hingeworfen.

Mainz, 15. September. Der Redakteur des
"Mainzer Tagblatts", Hr. Dremmel, wurde ge-
stern in der bekannten Sache ( Abdruck eines
Schmähartikels über das Frohnleichnamsfest ) vom
großh. Obergericht: weil derselbe den fraglichen
Artikel nur nachgedruckt und "in Rücksicht auf
Jugend", zu drei Monaten Gesängnißstrafe ver-
urtheilt. Der zugleich mitangellagte Verleger und
Besitzer des Blattes, Hellermann, wurde, als der
Betheiligung bei Annahme jenes Schmähartikels
nicht überwiesen, und da Dremmel alle Verant-
wortung auf sich genommen, freigesprochen.

   

Freienwalde, 13. Sept. Gestern hat das
für die Mecklenburgischen Verfassungs=Streitigkei-
ten eingesetzte Schiedsgericht das von ihm gespro-
chene Urtheil publizirt. Das Erkenntniß ist da-
ihn ausgefallen, daß das unter dem 10. Oktober
1849 im Großherzogthum Mecklenburg eingeführte
Staatsgrundgesetz und das Gesetz von demselben
Tage, betreffend die Auflösung der landständi-
schen Verfassung, für nicht zu Recht beständig
erklärt sind, und der Großherzog von Mecklen-
[Spaltenumbruch] burg=Schwerin für verbunden erachtet ist, dem
Landes=Erbvergleiche vom Jahre 1755 gemäß
noch in diesem Herbste einen Landtag auszuschrei-
ben. Durch diesen Richterspruch, gegen welchen
nach der Mecklenburgischen Patent=Verordnung
vom 28. November 1817 keine weitere Berufung
stattfindet, ist die Frage definitiv entfchieden.

Wien, 12. Sept. Aus zuverlässiger Quelle
erfahren wir, daß ungeachtet FZM. Haynau eine
Klage wegen der ihm zu London widerfahrenen,
schweren Beleidigung zu erheben nicht gesonnen
war, die k. k. österreichische Gesandtschaft den Fall
gerichtlich verfolgen wird. Der Chef der Londo-
ner Sicherheitspolizei hat dem Feldzeugmeister vor
seiner Abreise einen Kondolenzbesuch abgestattet.

   

Berlin, 15. Sept. Der diesseitige Geschäfts-
träger in Kassel, Herr v. Thiele, welcher sich auf
Urlaub und zwar auf Helgoland befand, ist von
dort zurückberufen und sofort nach Kassel abge-
gangen.

   

Düsseldorf, 14. Sept. Heute Nachmittag
gegen 3 Uhr langte mit dem Mindener Bahnzuge
der kurhessische Staatsminister Hassenpflug auf
dem hiesigen Bahnhofe an und wurde beim Aus-
steigen aus dem Wagen sofort durch einen Gen-
darmen, aus welchem Grunde haben wir nicht er-
fahren können, verhaftet. Auf sein Verlangen
wurde er nebst seiner ihn begleitenden Gattin in
die nahe gelegene Wohnung des Generals Chle-
bus geführt. Eine zahlreiche Menschenmenge um-
stand das Hans, doch viel nicht die geringste De-
monstration vor. Alsbald erschienen der Ober-
bürgermeistereiverwalter und der Polizeiinspektor
bei dem Verhafteten, der nach kurzer Unterredung
mit den beiden Genannten eine schon bereitste-
hende Postchaise bestieg und in Begleitung des
Polizeiinspektors zu dem Stadtthore hinausfuhr,
welche den Weg nach Elberfeld einschlug.

   
Frankreich.

C Paris, 13. Sept. Der Präsident der Re-
publik ist gestern Abend nach 11 Uhr hier einge-
troffen. Die Mitglieder der Gesellschaft "Dix
Decembre", welche davon benachrichtigt zu sein
schienen, begrüßten ihn mit dem gewöhnlichen Ruf;
es waren aber auch Andere anwesend, welche ein
"Hoch der Republik" ausbrachten, worüber es
zwischen beiden Parteien zu Schlägereien kam, de-
nen das Militär Einhalt thun mußte.

Schweiz.

Bern, 13. Sept. Schon vor mehreren Wo-
chen ging durch alle Blätter die Nachricht: am
10. d. M. hätten die Conservativen eine allge-
meine Versammlung in Zug, wobei alle Kantone
der Schweiz durch Abgeordnete vertreten sein wür-
den. Zweck dieser Versammlung sei Wiederbele-
bung des Sonderbundes. Die Versammlung ist
nun vorüber. Zwölf Kantone waren vertreten
und man beschloß, für folgende Grundsätze zu
wirken: Aufrechthaltung des schweizerischen Neu-
tralitätsprincips; gleichmäßige Handhabung der
Bundesverfassung gegen alle Eidgenossen; Ver-
meidung jeglichen Ueberschreitens des in der Bun-
desverfassung vorgeschriebenen Maßes der Centra-
lisation; Wahrung der den verschiedenen Conces-
sionen zustehenden Selbstständigkeit in kirchlich
confessionellen Angelegenheiten und gemeinschaftli-
ches Einstehen für die Principien des positiven
Christenthums, gegenüber dem verderblichen Streben
des Jndifferentismus und der Negation. -- Der
Bundesrath hat die Genfer Regierung mit Nach-
druck aufgefordert, ihren Bundespflichten gegen-
über dem propagandistischen Treiben der Flücht-
linge nachzukommen.

   
Vermischte Nachrichten.

Major Gagern hat sich die allgemeinste Be-
wunderung in der schleswig=holsteinschen Armee
errungen, denn wenn bei den Runden komman-
dirt wird: Ein Mann vor zum Feldgeschrei! so
ist dieser Eine stets der Major Gagern, der kühn

[Spaltenumbruch] geschieht, dem gefahrlichen Prinzipe der revolutio-
nären Selbsthilfe länger Vorschub zu leisten. Ge-
gen Holstein, das fast zu Grunde geht, ist es
daher die Pflicht der Großmächte, die Unterwer-
fung unter die Autorität des Königs zu erzwin-
gen und das Land von einer Partei zu befreien,
die dasselbe terrorisirt und doch nur selbst wieder
ein Spielball in den Händen der Gothaer ist,
welche sie zur Verwirklichung weiter gehender
Pläne und Absichten wahrlich nicht im rein schles-
wig=holsteinischen Jnteresse ausbeuten und benu-
tzen. Die Gothaer Partei, welche augenblicklich
in Begleitung von Freischärlern und Landsknech-
ten wie Heuschrecken unser armes Land befallen
hat, ist anmaßend genug, uns unglücklichen Hol-
steinern den Beruf aufzuerlegen, für Deutschlands
oder vielmehr für ihre Ehre zu kämpfen u. unterzu-
gehen. Die liberale und demokratische Presse ist
in ihren Händen; die Wahrheit kann auf diese
Weise nur schwer durchdringen, denn Lug und
Trug finden neben den Uebertreibungen durch die
Correspondenten dieser Blätter regelmäßige und er-
wünschte Aufnahme. So findet namentlich in der
Kölner Zeitung und Frankfurter Blättern ( abge-
sehen von den Hamburger Journalen ) die scham-
losesten Unwahrheiten über den allgemeinen En-
thusiasmus in Holstein, -- über Menschenraub,
Barbarei und Brandschatzungen Seitens des Dä-
nen im Schleswigschen, während die Organe der
Gothaer wohlweislich nichts von den nur durch
Execution, angedrohte Sequestrationen, Kriegssteu-
ern und Zwangsanleihen beigetriebenen ungeheuern
unentgeldlichen Lieferungen aller Art für die Ar-
mee erwähnen, so wenig für die Festnehmung und
Wegschleppung der der Statthalterschaft mißliebi-
gen Männer aus den Herzogthümern oder der
massenweisen Absetzung der Königlich gesinnten
Beamten und Prediger in Schleswig Erwähnung
geschieht und geschah: so wenig wie von Erinne-
rungen etwas verlautet, die gerade unsere eigene
Einquartierung und der Besuch der Freischaaren
so manchem Gutsbesitzer und Bauern hinterlassen
hat. Wenn nicht Terrorismus und militärische
Zwangsmaßregeln hier im Lande herrschten, wür-
den keine außerordentlichen Steuern mehr bezahlt
und der unbefangene Beobachter kann davon jetzt
den besten Beweis wahrnehmen, da auf den Auf-
ruf der Statthalterschaft zur allgemeinen freiwil-
ligen Bewaffnung und Anleihe keine oder doch
nur sehr beschränkte Folge geleistet wird. Wir
möchten fragen, wie viel Beiträge zu dieser frei-
willigen Anleihe von Kiel, Altona, von den gro-
ßen Gutsbesitzern wirklich eingezahlt sind? Daß
die gezwungene hat berichtigt werden müssen, wis-
sen wir nur allzugut. Die Last der direkten
Steuern vom Landbesitz beträgt jetzt ohne die un-
geheueren Naturallieferungen und gezwungenen
Anleihen 75 Prozent der Einnnahme. Diejenigen
Regierungen Deutschlands, welche augenblicklich
an die Statthalterschaft die dem Lande schuldigen
Gelder für den Truppen gemachte Lieferungen
auszahlen, handeln gerade gegen die durch Steu-
ern aller Art nur zu sehr geplagten Landleute
unverantwortlich, da diese Gelder demnächst dem
Landmanne für geleistete Lieferungen gebühren,
nicht aber der Statthalterschaft, welche sie jetzt zu
ihren Zwecken für den Alles verschlingenden und
im besten Falle nichts mehr nützenden Krieg ver-
braucht. Die Landesversammlung ist nun in Kiel
beisammen und wird unbekümmert für das wahre
Wohl des Landes neue Steuern ausschreiben.
Nur eine kleine Zahl dieser sogenannten Landes-
vertreter trägt zu den Steuern bei, die Mehrzahl
besteht aus den nach Kopfzahl gewählten Leuten,
welche durch die politische Agitation und die Diä-
ten Vortheil ziehen, selbst aber wenig oder gar
nichts zu den ungeheueren Lasten beitragen, und
daher gleichgültig für das Jnteresse des Landes
nur dem Befehle der Revolutionspartei in ihren
Abstimmungen Folge leisten. Dem Lande ist
schleunige Hilfe noth und es ergeht dieser Hilf-
ruf an alle Regierungen Deutschlands im Jnte-
resse Holsteins und des letzten Kampfes der Re-
volution gegen die Autorität und geheiligte Ord-
nung.““

[Spaltenumbruch]
Deutschland.

Darmstadt, 13. Sept. Vierte Sitzung der
zweiten Ständeversammlung. Der Präsident er-
öffnet am 13. d. M. Nachmittags 4 Uhr die
Debatte über die Frage, ob die Kammer eine
Antwortsadresse auf die Eroffnungsrede erlassen
wolle? Mit 39 gegen 2 Stimmen wird beschlos-
sen, keine Adresse zu erlassen. -- Wie man aus
glaubwürdiger Quelle vernimmt, hat Joh. Stauff
zu Marienschloß in Bezug auf die Ermordung
der Gräfin Görlitz weitere Bekenntnisse der wich-
tigsten und interessantesten Art gemacht. Diesel-
ben sollen sich jedoch bis jetzt nur in den Händen
des dortigen Direktors Calmberg befinden, werden
aber hoffentlich dem Publikum nicht lange vor-
enthalten bleiben.

   

Darmstadt, 14. Sept. Da jetzt durch den
Steuerverweigerungsantrag der Versuch, das Land
in Arnarchie zu versetzen, sich ankündigt, so ist
wohl ein Blick auf die bezüglichen Vorschriften
unserer Verfassung von Jnteresse. Jn Art. 67
heißt es: „Ohne Zustimmung der Stände kann
keine direkte oder indirekte Auflage ausgeschrieben
oder erhoben werden.“ Wahrend es also hier-
nach den Anschein hat, als komme den Ständen
unbedingtes Steuerverweigerungsrecht zu, sagt
gleich darauf Art. 68: „Die Bewilligungen dür-
fen von keiner Kammer an die Bedingung der
Erfüllung bestimmter Desiderien geknüpft werden.“
Dieser Artikel spricht also den Kammern nicht
nur das unbedingte, sondern sogar das bedingte
Steuerverweigerungsrecht, was in einer Bewilli-
gung unter Bedingungen enthalten wäre, mit
Bestimmtheit ab. Die gesetzliche Lösung des Con-
flikts gibt der Art. 69.: „Die Auflagen, inso-
fern sie nicht bloß für einen vorübergehenden und
bereits erreichten Zweck bestimmt waren, dürfen
nach Ablauf der Verwilligungszeit noch sechs
Monate forterhoben werden, wenn die Stände-
versammlung aufgelöst wird, ehe ein neues Fi-
nanzgesetz zu Stande kommt ec. “ Nach unserer
Verfassung ist also der Regierung das Mittel
gegeben, bis zum Abschluß eines neuen Finanz-
gesetzes das alte in Kraft zu erhalten, und eine
Steuerverweigerung ist, selbst wenn sie nur unter
einer Bedingung, also z. B. unter der Bedingung
daß ein Ministerium abtritt, ausgesprochen wird,
nichtig und verfassungswidrig. Man kann also
den demokratischen Plänen, die, wie man hört,
auf weiter gehenden Verbindungen beruhen, und
demnächst je nach dem Resultat der Wahlen auch
in Württemberg versucht werden sollen, mit Ruhe
entgegensehen. Bemerkenswerth ist übrigens, daß
die Demokratie bei uns, abweichend von Kurhes-
sen, nicht auf den Beistand der Gothaer Partei
rechnet; denn unter den Gründen Lehnes ist die
Beschickung der Erfurter Versammlung und das
preußische Bündniß wie die Theilnahme an dem
Bundestag aufgeführt und so den Gothaern wie
den Großdeutschen der Handschuh hingeworfen.

Mainz, 15. September. Der Redakteur des
„Mainzer Tagblatts“, Hr. Dremmel, wurde ge-
stern in der bekannten Sache ( Abdruck eines
Schmähartikels über das Frohnleichnamsfest ) vom
großh. Obergericht: weil derselbe den fraglichen
Artikel nur nachgedruckt und „in Rücksicht auf
Jugend“, zu drei Monaten Gesängnißstrafe ver-
urtheilt. Der zugleich mitangellagte Verleger und
Besitzer des Blattes, Hellermann, wurde, als der
Betheiligung bei Annahme jenes Schmähartikels
nicht überwiesen, und da Dremmel alle Verant-
wortung auf sich genommen, freigesprochen.

   

Freienwalde, 13. Sept. Gestern hat das
für die Mecklenburgischen Verfassungs=Streitigkei-
ten eingesetzte Schiedsgericht das von ihm gespro-
chene Urtheil publizirt. Das Erkenntniß ist da-
ihn ausgefallen, daß das unter dem 10. Oktober
1849 im Großherzogthum Mecklenburg eingeführte
Staatsgrundgesetz und das Gesetz von demselben
Tage, betreffend die Auflösung der landständi-
schen Verfassung, für nicht zu Recht beständig
erklärt sind, und der Großherzog von Mecklen-
[Spaltenumbruch] burg=Schwerin für verbunden erachtet ist, dem
Landes=Erbvergleiche vom Jahre 1755 gemäß
noch in diesem Herbste einen Landtag auszuschrei-
ben. Durch diesen Richterspruch, gegen welchen
nach der Mecklenburgischen Patent=Verordnung
vom 28. November 1817 keine weitere Berufung
stattfindet, ist die Frage definitiv entfchieden.

Wien, 12. Sept. Aus zuverlässiger Quelle
erfahren wir, daß ungeachtet FZM. Haynau eine
Klage wegen der ihm zu London widerfahrenen,
schweren Beleidigung zu erheben nicht gesonnen
war, die k. k. österreichische Gesandtschaft den Fall
gerichtlich verfolgen wird. Der Chef der Londo-
ner Sicherheitspolizei hat dem Feldzeugmeister vor
seiner Abreise einen Kondolenzbesuch abgestattet.

   

Berlin, 15. Sept. Der diesseitige Geschäfts-
träger in Kassel, Herr v. Thiele, welcher sich auf
Urlaub und zwar auf Helgoland befand, ist von
dort zurückberufen und sofort nach Kassel abge-
gangen.

   

Düsseldorf, 14. Sept. Heute Nachmittag
gegen 3 Uhr langte mit dem Mindener Bahnzuge
der kurhessische Staatsminister Hassenpflug auf
dem hiesigen Bahnhofe an und wurde beim Aus-
steigen aus dem Wagen sofort durch einen Gen-
darmen, aus welchem Grunde haben wir nicht er-
fahren können, verhaftet. Auf sein Verlangen
wurde er nebst seiner ihn begleitenden Gattin in
die nahe gelegene Wohnung des Generals Chle-
bus geführt. Eine zahlreiche Menschenmenge um-
stand das Hans, doch viel nicht die geringste De-
monstration vor. Alsbald erschienen der Ober-
bürgermeistereiverwalter und der Polizeiinspektor
bei dem Verhafteten, der nach kurzer Unterredung
mit den beiden Genannten eine schon bereitste-
hende Postchaise bestieg und in Begleitung des
Polizeiinspektors zu dem Stadtthore hinausfuhr,
welche den Weg nach Elberfeld einschlug.

   
Frankreich.

C Paris, 13. Sept. Der Präsident der Re-
publik ist gestern Abend nach 11 Uhr hier einge-
troffen. Die Mitglieder der Gesellschaft „Dix
Decembre“, welche davon benachrichtigt zu sein
schienen, begrüßten ihn mit dem gewöhnlichen Ruf;
es waren aber auch Andere anwesend, welche ein
„Hoch der Republik“ ausbrachten, worüber es
zwischen beiden Parteien zu Schlägereien kam, de-
nen das Militär Einhalt thun mußte.

Schweiz.

Bern, 13. Sept. Schon vor mehreren Wo-
chen ging durch alle Blätter die Nachricht: am
10. d. M. hätten die Conservativen eine allge-
meine Versammlung in Zug, wobei alle Kantone
der Schweiz durch Abgeordnete vertreten sein wür-
den. Zweck dieser Versammlung sei Wiederbele-
bung des Sonderbundes. Die Versammlung ist
nun vorüber. Zwölf Kantone waren vertreten
und man beschloß, für folgende Grundsätze zu
wirken: Aufrechthaltung des schweizerischen Neu-
tralitätsprincips; gleichmäßige Handhabung der
Bundesverfassung gegen alle Eidgenossen; Ver-
meidung jeglichen Ueberschreitens des in der Bun-
desverfassung vorgeschriebenen Maßes der Centra-
lisation; Wahrung der den verschiedenen Conces-
sionen zustehenden Selbstständigkeit in kirchlich
confessionellen Angelegenheiten und gemeinschaftli-
ches Einstehen für die Principien des positiven
Christenthums, gegenüber dem verderblichen Streben
des Jndifferentismus und der Negation. -- Der
Bundesrath hat die Genfer Regierung mit Nach-
druck aufgefordert, ihren Bundespflichten gegen-
über dem propagandistischen Treiben der Flücht-
linge nachzukommen.

   
Vermischte Nachrichten.

Major Gagern hat sich die allgemeinste Be-
wunderung in der schleswig=holsteinschen Armee
errungen, denn wenn bei den Runden komman-
dirt wird: Ein Mann vor zum Feldgeschrei! so
ist dieser Eine stets der Major Gagern, der kühn

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[0002] geschieht, dem gefahrlichen Prinzipe der revolutio- nären Selbsthilfe länger Vorschub zu leisten. Ge- gen Holstein, das fast zu Grunde geht, ist es daher die Pflicht der Großmächte, die Unterwer- fung unter die Autorität des Königs zu erzwin- gen und das Land von einer Partei zu befreien, die dasselbe terrorisirt und doch nur selbst wieder ein Spielball in den Händen der Gothaer ist, welche sie zur Verwirklichung weiter gehender Pläne und Absichten wahrlich nicht im rein schles- wig=holsteinischen Jnteresse ausbeuten und benu- tzen. Die Gothaer Partei, welche augenblicklich in Begleitung von Freischärlern und Landsknech- ten wie Heuschrecken unser armes Land befallen hat, ist anmaßend genug, uns unglücklichen Hol- steinern den Beruf aufzuerlegen, für Deutschlands oder vielmehr für ihre Ehre zu kämpfen u. unterzu- gehen. Die liberale und demokratische Presse ist in ihren Händen; die Wahrheit kann auf diese Weise nur schwer durchdringen, denn Lug und Trug finden neben den Uebertreibungen durch die Correspondenten dieser Blätter regelmäßige und er- wünschte Aufnahme. So findet namentlich in der Kölner Zeitung und Frankfurter Blättern ( abge- sehen von den Hamburger Journalen ) die scham- losesten Unwahrheiten über den allgemeinen En- thusiasmus in Holstein, -- über Menschenraub, Barbarei und Brandschatzungen Seitens des Dä- nen im Schleswigschen, während die Organe der Gothaer wohlweislich nichts von den nur durch Execution, angedrohte Sequestrationen, Kriegssteu- ern und Zwangsanleihen beigetriebenen ungeheuern unentgeldlichen Lieferungen aller Art für die Ar- mee erwähnen, so wenig für die Festnehmung und Wegschleppung der der Statthalterschaft mißliebi- gen Männer aus den Herzogthümern oder der massenweisen Absetzung der Königlich gesinnten Beamten und Prediger in Schleswig Erwähnung geschieht und geschah: so wenig wie von Erinne- rungen etwas verlautet, die gerade unsere eigene Einquartierung und der Besuch der Freischaaren so manchem Gutsbesitzer und Bauern hinterlassen hat. Wenn nicht Terrorismus und militärische Zwangsmaßregeln hier im Lande herrschten, wür- den keine außerordentlichen Steuern mehr bezahlt und der unbefangene Beobachter kann davon jetzt den besten Beweis wahrnehmen, da auf den Auf- ruf der Statthalterschaft zur allgemeinen freiwil- ligen Bewaffnung und Anleihe keine oder doch nur sehr beschränkte Folge geleistet wird. Wir möchten fragen, wie viel Beiträge zu dieser frei- willigen Anleihe von Kiel, Altona, von den gro- ßen Gutsbesitzern wirklich eingezahlt sind? Daß die gezwungene hat berichtigt werden müssen, wis- sen wir nur allzugut. Die Last der direkten Steuern vom Landbesitz beträgt jetzt ohne die un- geheueren Naturallieferungen und gezwungenen Anleihen 75 Prozent der Einnnahme. Diejenigen Regierungen Deutschlands, welche augenblicklich an die Statthalterschaft die dem Lande schuldigen Gelder für den Truppen gemachte Lieferungen auszahlen, handeln gerade gegen die durch Steu- ern aller Art nur zu sehr geplagten Landleute unverantwortlich, da diese Gelder demnächst dem Landmanne für geleistete Lieferungen gebühren, nicht aber der Statthalterschaft, welche sie jetzt zu ihren Zwecken für den Alles verschlingenden und im besten Falle nichts mehr nützenden Krieg ver- braucht. Die Landesversammlung ist nun in Kiel beisammen und wird unbekümmert für das wahre Wohl des Landes neue Steuern ausschreiben. Nur eine kleine Zahl dieser sogenannten Landes- vertreter trägt zu den Steuern bei, die Mehrzahl besteht aus den nach Kopfzahl gewählten Leuten, welche durch die politische Agitation und die Diä- ten Vortheil ziehen, selbst aber wenig oder gar nichts zu den ungeheueren Lasten beitragen, und daher gleichgültig für das Jnteresse des Landes nur dem Befehle der Revolutionspartei in ihren Abstimmungen Folge leisten. Dem Lande ist schleunige Hilfe noth und es ergeht dieser Hilf- ruf an alle Regierungen Deutschlands im Jnte- resse Holsteins und des letzten Kampfes der Re- volution gegen die Autorität und geheiligte Ord- nung.““ Deutschland. Darmstadt, 13. Sept. Vierte Sitzung der zweiten Ständeversammlung. Der Präsident er- öffnet am 13. d. M. Nachmittags 4 Uhr die Debatte über die Frage, ob die Kammer eine Antwortsadresse auf die Eroffnungsrede erlassen wolle? Mit 39 gegen 2 Stimmen wird beschlos- sen, keine Adresse zu erlassen. -- Wie man aus glaubwürdiger Quelle vernimmt, hat Joh. Stauff zu Marienschloß in Bezug auf die Ermordung der Gräfin Görlitz weitere Bekenntnisse der wich- tigsten und interessantesten Art gemacht. Diesel- ben sollen sich jedoch bis jetzt nur in den Händen des dortigen Direktors Calmberg befinden, werden aber hoffentlich dem Publikum nicht lange vor- enthalten bleiben. ( Darmst. Z. ) Darmstadt, 14. Sept. Da jetzt durch den Steuerverweigerungsantrag der Versuch, das Land in Arnarchie zu versetzen, sich ankündigt, so ist wohl ein Blick auf die bezüglichen Vorschriften unserer Verfassung von Jnteresse. Jn Art. 67 heißt es: „Ohne Zustimmung der Stände kann keine direkte oder indirekte Auflage ausgeschrieben oder erhoben werden.“ Wahrend es also hier- nach den Anschein hat, als komme den Ständen unbedingtes Steuerverweigerungsrecht zu, sagt gleich darauf Art. 68: „Die Bewilligungen dür- fen von keiner Kammer an die Bedingung der Erfüllung bestimmter Desiderien geknüpft werden.“ Dieser Artikel spricht also den Kammern nicht nur das unbedingte, sondern sogar das bedingte Steuerverweigerungsrecht, was in einer Bewilli- gung unter Bedingungen enthalten wäre, mit Bestimmtheit ab. Die gesetzliche Lösung des Con- flikts gibt der Art. 69.: „Die Auflagen, inso- fern sie nicht bloß für einen vorübergehenden und bereits erreichten Zweck bestimmt waren, dürfen nach Ablauf der Verwilligungszeit noch sechs Monate forterhoben werden, wenn die Stände- versammlung aufgelöst wird, ehe ein neues Fi- nanzgesetz zu Stande kommt ec. “ Nach unserer Verfassung ist also der Regierung das Mittel gegeben, bis zum Abschluß eines neuen Finanz- gesetzes das alte in Kraft zu erhalten, und eine Steuerverweigerung ist, selbst wenn sie nur unter einer Bedingung, also z. B. unter der Bedingung daß ein Ministerium abtritt, ausgesprochen wird, nichtig und verfassungswidrig. Man kann also den demokratischen Plänen, die, wie man hört, auf weiter gehenden Verbindungen beruhen, und demnächst je nach dem Resultat der Wahlen auch in Württemberg versucht werden sollen, mit Ruhe entgegensehen. Bemerkenswerth ist übrigens, daß die Demokratie bei uns, abweichend von Kurhes- sen, nicht auf den Beistand der Gothaer Partei rechnet; denn unter den Gründen Lehnes ist die Beschickung der Erfurter Versammlung und das preußische Bündniß wie die Theilnahme an dem Bundestag aufgeführt und so den Gothaern wie den Großdeutschen der Handschuh hingeworfen. ( F. O.=Z. ) Mainz, 15. September. Der Redakteur des „Mainzer Tagblatts“, Hr. Dremmel, wurde ge- stern in der bekannten Sache ( Abdruck eines Schmähartikels über das Frohnleichnamsfest ) vom großh. Obergericht: weil derselbe den fraglichen Artikel nur nachgedruckt und „in Rücksicht auf Jugend“, zu drei Monaten Gesängnißstrafe ver- urtheilt. Der zugleich mitangellagte Verleger und Besitzer des Blattes, Hellermann, wurde, als der Betheiligung bei Annahme jenes Schmähartikels nicht überwiesen, und da Dremmel alle Verant- wortung auf sich genommen, freigesprochen. ( Mz. Z. ) Freienwalde, 13. Sept. Gestern hat das für die Mecklenburgischen Verfassungs=Streitigkei- ten eingesetzte Schiedsgericht das von ihm gespro- chene Urtheil publizirt. Das Erkenntniß ist da- ihn ausgefallen, daß das unter dem 10. Oktober 1849 im Großherzogthum Mecklenburg eingeführte Staatsgrundgesetz und das Gesetz von demselben Tage, betreffend die Auflösung der landständi- schen Verfassung, für nicht zu Recht beständig erklärt sind, und der Großherzog von Mecklen- burg=Schwerin für verbunden erachtet ist, dem Landes=Erbvergleiche vom Jahre 1755 gemäß noch in diesem Herbste einen Landtag auszuschrei- ben. Durch diesen Richterspruch, gegen welchen nach der Mecklenburgischen Patent=Verordnung vom 28. November 1817 keine weitere Berufung stattfindet, ist die Frage definitiv entfchieden. Wien, 12. Sept. Aus zuverlässiger Quelle erfahren wir, daß ungeachtet FZM. Haynau eine Klage wegen der ihm zu London widerfahrenen, schweren Beleidigung zu erheben nicht gesonnen war, die k. k. österreichische Gesandtschaft den Fall gerichtlich verfolgen wird. Der Chef der Londo- ner Sicherheitspolizei hat dem Feldzeugmeister vor seiner Abreise einen Kondolenzbesuch abgestattet. ( O. C. ) Berlin, 15. Sept. Der diesseitige Geschäfts- träger in Kassel, Herr v. Thiele, welcher sich auf Urlaub und zwar auf Helgoland befand, ist von dort zurückberufen und sofort nach Kassel abge- gangen. ( N. Pr. Z. ) Düsseldorf, 14. Sept. Heute Nachmittag gegen 3 Uhr langte mit dem Mindener Bahnzuge der kurhessische Staatsminister Hassenpflug auf dem hiesigen Bahnhofe an und wurde beim Aus- steigen aus dem Wagen sofort durch einen Gen- darmen, aus welchem Grunde haben wir nicht er- fahren können, verhaftet. Auf sein Verlangen wurde er nebst seiner ihn begleitenden Gattin in die nahe gelegene Wohnung des Generals Chle- bus geführt. Eine zahlreiche Menschenmenge um- stand das Hans, doch viel nicht die geringste De- monstration vor. Alsbald erschienen der Ober- bürgermeistereiverwalter und der Polizeiinspektor bei dem Verhafteten, der nach kurzer Unterredung mit den beiden Genannten eine schon bereitste- hende Postchaise bestieg und in Begleitung des Polizeiinspektors zu dem Stadtthore hinausfuhr, welche den Weg nach Elberfeld einschlug. ( F. O.=Z. ) Frankreich. C Paris, 13. Sept. Der Präsident der Re- publik ist gestern Abend nach 11 Uhr hier einge- troffen. Die Mitglieder der Gesellschaft „Dix Decembre“, welche davon benachrichtigt zu sein schienen, begrüßten ihn mit dem gewöhnlichen Ruf; es waren aber auch Andere anwesend, welche ein „Hoch der Republik“ ausbrachten, worüber es zwischen beiden Parteien zu Schlägereien kam, de- nen das Militär Einhalt thun mußte. Schweiz. Bern, 13. Sept. Schon vor mehreren Wo- chen ging durch alle Blätter die Nachricht: am 10. d. M. hätten die Conservativen eine allge- meine Versammlung in Zug, wobei alle Kantone der Schweiz durch Abgeordnete vertreten sein wür- den. Zweck dieser Versammlung sei Wiederbele- bung des Sonderbundes. Die Versammlung ist nun vorüber. Zwölf Kantone waren vertreten und man beschloß, für folgende Grundsätze zu wirken: Aufrechthaltung des schweizerischen Neu- tralitätsprincips; gleichmäßige Handhabung der Bundesverfassung gegen alle Eidgenossen; Ver- meidung jeglichen Ueberschreitens des in der Bun- desverfassung vorgeschriebenen Maßes der Centra- lisation; Wahrung der den verschiedenen Conces- sionen zustehenden Selbstständigkeit in kirchlich confessionellen Angelegenheiten und gemeinschaftli- ches Einstehen für die Principien des positiven Christenthums, gegenüber dem verderblichen Streben des Jndifferentismus und der Negation. -- Der Bundesrath hat die Genfer Regierung mit Nach- druck aufgefordert, ihren Bundespflichten gegen- über dem propagandistischen Treiben der Flücht- linge nachzukommen. ( F. O.=Z. ) Vermischte Nachrichten. Major Gagern hat sich die allgemeinste Be- wunderung in der schleswig=holsteinschen Armee errungen, denn wenn bei den Runden komman- dirt wird: Ein Mann vor zum Feldgeschrei! so ist dieser Eine stets der Major Gagern, der kühn

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Zitationshilfe: Die Bayerische Presse. Nr. 223. Würzburg, 17. September 1850, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_bayerische223_1850/2>, abgerufen am 29.03.2024.