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Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857.

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welche in der Regel an einem Genossengut Antheil haben z. B. an Wald.


Schurmann, s. Labadie.


Schuselka, Franz, geb. 1811 zu Budweis, studierte die Rechte, wandte sich 1839 der schriftstellerischen Laufbahn zu, wurde wegen seiner politischen Schriften mehrmals gemaßregelt, gehörte 1818 in Frankfurt zu der Linken, ebenso zu Kremsier. Schriften: "Weltgedanken", Wien 1840; "Karl Gutherz", 1841; "Erzählungen", 1843; "Lustiges und Belehrendes für Kinder", 1843; mehre politische Schriften, preuß., österr., russ. und türk. Zustände besprechend.


Schussen, Fluß in Oberschwaben, entspringt auf dem oberschwäb. Plateau unweit der Rieß, die in die Donau geht, mündet nach 12 St. in den Bodensee. Von ihr hatte der S.gau sowie der Marktflecken S.ried (im württ. Oberamt Waldsee) den Namen, in wald- u. torfreicher Gegend; Eisenschmelze, welcher das Bohnerz und die als Zuschlag nothwendigen Kalksteine 7 St. weit zugeführt werden müssen. Das reiche gefürstete Prämonstratenserkloster S. wurde 1803 säcularisirt.


Schussermühle, Mühle, in welcher Kugeln aus Marmor, Kiesel oder andern festen Steinen verfertigt werden.


Schuster, Ignaz, ein besonders im katechetischen Fach verdienter theologischer Schriftsteller, geb. 1813 zu Ellwangen in Württemberg, wurde 1837 zum Priester geweiht, erhielt 1841, nachdem er einige Jahre an der lateinischen Schule zu Gmünd gewirkt hatte, die Pfarrei Treffelhausen auf der Alb. Seine Hauptschriften sind 2 Katechismen, von denen der größere bereits 32, der kleinere 28 Auflagen zählt, da sie zwar nur im Bisthum Rottenburg förmlich zu Diöcesankatechismen erklärt wurden, aber weitum in Deutschland Eingang fanden; ferner ein vortreffliches katechetisches Handbuch in 5 Bänden, von denen der 1. jetzt in der 3. sehr verbesserten Auflage erschienen ist; eine biblische Geschichte, deren Uebersetzung ins Polnische vom österr. Cultusministerium angeordnet ist und die auch im Auszug bearbeitet wird, erlebte gleichfalls rasch eine Auflage nach der andern, ebenso das von ihm mit Dr. Bumüller bearbeitete Lesebuch für Volksschulen.


Schuttery (S-chütteri) d. h. Schützengesellschaft, heißt in Holland die Landwehr oder Nationalmiliz.


Schutzbrief, ehemals landesherrliche Urkunde, durch welche einer Person od. Gesellschaft Schutz gegen Angriffe und Beleidigungen versprochen wurde, so z. B. im Mittelalter den Juden.


Schutzengel, s. Engel; Schutzgeister, s. Genien.


Schutzpockenimpfung, s. Kuhpocke.


Schutzverwandte, s. Beisassen und Hintersassen.


Schutzzollsystem, Protectionssystem, in der Nationalökonomie dasjenige System, welches die einheimische Industrie gegen die übermächtige Concurrenz der ausländischen schützt. Das selbe legt keine übermäßigen Zölle auf fremde Waaren (Prohibitivsystem), weil es weder den einheimischen Fabrikanten ein Monopol einräumen noch dem Schmuggel Prämien aussetzen will, sondern bemißt die Zölle nach den Verhältnissen der einheimischen Production u. Productionsfähigkeit gegenüber der auswärtigen. Alle Staaten, die nicht auf reine Passivität angewiesen sind od. wie die deutschen Bundesstaaten sich zu keinem nationalen Zwecke einigen können, machen die Grundsätze des S.s geltend (auch die Schweiz und Nordamerika nicht ausgenommen), so weit sie es für nothwendig halten, lassen aber die Zölle für solche fremde Waaren fallen, die im Inlande entweder nicht producirt werden können oder deren Production der auswärtigen Concurrenz gewachsen ist. Es ist Lüge, wenn die Engländer und neben ihnen Deutsche, die nicht für das nationale sondern für ein Sonderinteresse auftreten, behaupten, England huldige dem Freihandelssysteme, denn England hat in seinem wohlverstandenen Interesse nur die Einfuhr solcher Producte freigegeben, die es nicht selbst hinlänglich erzeugt (alle Lebensmittel u. Rohstoffe) oder für die eine fremde Concurrenz unmöglich ist, belegt aber jedes fremde Product, das der engl. Industrie den Markt gefährdet, mit den ausgiebigsten Zöllen.

welche in der Regel an einem Genossengut Antheil haben z. B. an Wald.


Schurmann, s. Labadie.


Schuselka, Franz, geb. 1811 zu Budweis, studierte die Rechte, wandte sich 1839 der schriftstellerischen Laufbahn zu, wurde wegen seiner politischen Schriften mehrmals gemaßregelt, gehörte 1818 in Frankfurt zu der Linken, ebenso zu Kremsier. Schriften: „Weltgedanken“, Wien 1840; „Karl Gutherz“, 1841; „Erzählungen“, 1843; „Lustiges und Belehrendes für Kinder“, 1843; mehre politische Schriften, preuß., österr., russ. und türk. Zustände besprechend.


Schussen, Fluß in Oberschwaben, entspringt auf dem oberschwäb. Plateau unweit der Rieß, die in die Donau geht, mündet nach 12 St. in den Bodensee. Von ihr hatte der S.gau sowie der Marktflecken S.ried (im württ. Oberamt Waldsee) den Namen, in wald- u. torfreicher Gegend; Eisenschmelze, welcher das Bohnerz und die als Zuschlag nothwendigen Kalksteine 7 St. weit zugeführt werden müssen. Das reiche gefürstete Prämonstratenserkloster S. wurde 1803 säcularisirt.


Schussermühle, Mühle, in welcher Kugeln aus Marmor, Kiesel oder andern festen Steinen verfertigt werden.


Schuster, Ignaz, ein besonders im katechetischen Fach verdienter theologischer Schriftsteller, geb. 1813 zu Ellwangen in Württemberg, wurde 1837 zum Priester geweiht, erhielt 1841, nachdem er einige Jahre an der lateinischen Schule zu Gmünd gewirkt hatte, die Pfarrei Treffelhausen auf der Alb. Seine Hauptschriften sind 2 Katechismen, von denen der größere bereits 32, der kleinere 28 Auflagen zählt, da sie zwar nur im Bisthum Rottenburg förmlich zu Diöcesankatechismen erklärt wurden, aber weitum in Deutschland Eingang fanden; ferner ein vortreffliches katechetisches Handbuch in 5 Bänden, von denen der 1. jetzt in der 3. sehr verbesserten Auflage erschienen ist; eine biblische Geschichte, deren Uebersetzung ins Polnische vom österr. Cultusministerium angeordnet ist und die auch im Auszug bearbeitet wird, erlebte gleichfalls rasch eine Auflage nach der andern, ebenso das von ihm mit Dr. Bumüller bearbeitete Lesebuch für Volksschulen.


Schuttery (S-chütteri) d. h. Schützengesellschaft, heißt in Holland die Landwehr oder Nationalmiliz.


Schutzbrief, ehemals landesherrliche Urkunde, durch welche einer Person od. Gesellschaft Schutz gegen Angriffe und Beleidigungen versprochen wurde, so z. B. im Mittelalter den Juden.


Schutzengel, s. Engel; Schutzgeister, s. Genien.


Schutzpockenimpfung, s. Kuhpocke.


Schutzverwandte, s. Beisassen und Hintersassen.


Schutzzollsystem, Protectionssystem, in der Nationalökonomie dasjenige System, welches die einheimische Industrie gegen die übermächtige Concurrenz der ausländischen schützt. Das selbe legt keine übermäßigen Zölle auf fremde Waaren (Prohibitivsystem), weil es weder den einheimischen Fabrikanten ein Monopol einräumen noch dem Schmuggel Prämien aussetzen will, sondern bemißt die Zölle nach den Verhältnissen der einheimischen Production u. Productionsfähigkeit gegenüber der auswärtigen. Alle Staaten, die nicht auf reine Passivität angewiesen sind od. wie die deutschen Bundesstaaten sich zu keinem nationalen Zwecke einigen können, machen die Grundsätze des S.s geltend (auch die Schweiz und Nordamerika nicht ausgenommen), so weit sie es für nothwendig halten, lassen aber die Zölle für solche fremde Waaren fallen, die im Inlande entweder nicht producirt werden können oder deren Production der auswärtigen Concurrenz gewachsen ist. Es ist Lüge, wenn die Engländer und neben ihnen Deutsche, die nicht für das nationale sondern für ein Sonderinteresse auftreten, behaupten, England huldige dem Freihandelssysteme, denn England hat in seinem wohlverstandenen Interesse nur die Einfuhr solcher Producte freigegeben, die es nicht selbst hinlänglich erzeugt (alle Lebensmittel u. Rohstoffe) oder für die eine fremde Concurrenz unmöglich ist, belegt aber jedes fremde Product, das der engl. Industrie den Markt gefährdet, mit den ausgiebigsten Zöllen.

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[134/0135] welche in der Regel an einem Genossengut Antheil haben z. B. an Wald. Schurmann, s. Labadie. Schuselka, Franz, geb. 1811 zu Budweis, studierte die Rechte, wandte sich 1839 der schriftstellerischen Laufbahn zu, wurde wegen seiner politischen Schriften mehrmals gemaßregelt, gehörte 1818 in Frankfurt zu der Linken, ebenso zu Kremsier. Schriften: „Weltgedanken“, Wien 1840; „Karl Gutherz“, 1841; „Erzählungen“, 1843; „Lustiges und Belehrendes für Kinder“, 1843; mehre politische Schriften, preuß., österr., russ. und türk. Zustände besprechend. Schussen, Fluß in Oberschwaben, entspringt auf dem oberschwäb. Plateau unweit der Rieß, die in die Donau geht, mündet nach 12 St. in den Bodensee. Von ihr hatte der S.gau sowie der Marktflecken S.ried (im württ. Oberamt Waldsee) den Namen, in wald- u. torfreicher Gegend; Eisenschmelze, welcher das Bohnerz und die als Zuschlag nothwendigen Kalksteine 7 St. weit zugeführt werden müssen. Das reiche gefürstete Prämonstratenserkloster S. wurde 1803 säcularisirt. Schussermühle, Mühle, in welcher Kugeln aus Marmor, Kiesel oder andern festen Steinen verfertigt werden. Schuster, Ignaz, ein besonders im katechetischen Fach verdienter theologischer Schriftsteller, geb. 1813 zu Ellwangen in Württemberg, wurde 1837 zum Priester geweiht, erhielt 1841, nachdem er einige Jahre an der lateinischen Schule zu Gmünd gewirkt hatte, die Pfarrei Treffelhausen auf der Alb. Seine Hauptschriften sind 2 Katechismen, von denen der größere bereits 32, der kleinere 28 Auflagen zählt, da sie zwar nur im Bisthum Rottenburg förmlich zu Diöcesankatechismen erklärt wurden, aber weitum in Deutschland Eingang fanden; ferner ein vortreffliches katechetisches Handbuch in 5 Bänden, von denen der 1. jetzt in der 3. sehr verbesserten Auflage erschienen ist; eine biblische Geschichte, deren Uebersetzung ins Polnische vom österr. Cultusministerium angeordnet ist und die auch im Auszug bearbeitet wird, erlebte gleichfalls rasch eine Auflage nach der andern, ebenso das von ihm mit Dr. Bumüller bearbeitete Lesebuch für Volksschulen. Schuttery (S-chütteri) d. h. Schützengesellschaft, heißt in Holland die Landwehr oder Nationalmiliz. Schutzbrief, ehemals landesherrliche Urkunde, durch welche einer Person od. Gesellschaft Schutz gegen Angriffe und Beleidigungen versprochen wurde, so z. B. im Mittelalter den Juden. Schutzengel, s. Engel; Schutzgeister, s. Genien. Schutzpockenimpfung, s. Kuhpocke. Schutzverwandte, s. Beisassen und Hintersassen. Schutzzollsystem, Protectionssystem, in der Nationalökonomie dasjenige System, welches die einheimische Industrie gegen die übermächtige Concurrenz der ausländischen schützt. Das selbe legt keine übermäßigen Zölle auf fremde Waaren (Prohibitivsystem), weil es weder den einheimischen Fabrikanten ein Monopol einräumen noch dem Schmuggel Prämien aussetzen will, sondern bemißt die Zölle nach den Verhältnissen der einheimischen Production u. Productionsfähigkeit gegenüber der auswärtigen. Alle Staaten, die nicht auf reine Passivität angewiesen sind od. wie die deutschen Bundesstaaten sich zu keinem nationalen Zwecke einigen können, machen die Grundsätze des S.s geltend (auch die Schweiz und Nordamerika nicht ausgenommen), so weit sie es für nothwendig halten, lassen aber die Zölle für solche fremde Waaren fallen, die im Inlande entweder nicht producirt werden können oder deren Production der auswärtigen Concurrenz gewachsen ist. Es ist Lüge, wenn die Engländer und neben ihnen Deutsche, die nicht für das nationale sondern für ein Sonderinteresse auftreten, behaupten, England huldige dem Freihandelssysteme, denn England hat in seinem wohlverstandenen Interesse nur die Einfuhr solcher Producte freigegeben, die es nicht selbst hinlänglich erzeugt (alle Lebensmittel u. Rohstoffe) oder für die eine fremde Concurrenz unmöglich ist, belegt aber jedes fremde Product, das der engl. Industrie den Markt gefährdet, mit den ausgiebigsten Zöllen.

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Zitationshilfe: Herders Conversations-Lexikon. Bd. 5. Freiburg im Breisgau, 1857, S. 134. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_conversationslexikon05_1857/135>, abgerufen am 23.04.2024.