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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 86. Köln, 26. August 1848. Beilage.

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Beilage zu Nr. 86 der Neuen Rh. Ztg.
Samstag 26. August 1848.
[Gerichtsprotokoll]

(Fortsetzung des Lassalle'schen Prozesses).

ersten Bahnzug komme ich an in Köln, wo ich Alle sprechen will." Ich bitte nun das Fremdenbuch unter dem angebenen Datum nachzusehen. Dies geschieht und es findet sich am 3. August bei Rener eingezeichnet: "Graf Hatzfeldt mit Domestiken" Rener erklärt, daß dies der junge Graf Paul sei, der sich bei der Mutter befinde. Man findet ferner: Dr. Mendelssohn angekommen am 2. abgereist am 3. August.

St.-Prok. In derselben Nacht ist Graf Hatzfeldt bei Disch im Kaiserlichen Hof zu Köln eingekehrt; deßhalb hat sich wohl unzweifelhaft Mendelssohn an demselben Abend in den Kaiserlichen Hof begeben, so daß er gleichzeitig in den Fremdenbüchern beider Gasthöfe eingezeichnet ist.

Zeuge. Karl Disch 27 Jahre alt, Gastwirth zum Kaiserlichen Hof in Köln. Die Gräfin Hatzfeldt hat seit einer Reihe von Jahren nicht mehr bei uns logirt. Lassalle hat einige Male auf einem besondern Zimmer mit der Gräfin und einigen andern mir unbekannten Personen gespeist. -- In der Fremdenliste des Zeugen findet sich unterm 2. August: "Mendelssohn Med. Dr., abgereist am 3. August nach Aachen." Ganz ebenso ist der Graf Hatzfeldt eingeschrieben.

Zeuge. Julius Kostelezki, Gastwirth zu den Vier Jahreszeiten in Aachen, wird vernommen über die Zeit der Ankunft, die Dauer des Aufenthalts und die Abreise der Gräfin, sowie der um sie befindlichen Personen.

Angekl. Ich kann gleich hier, da schon einmal von Zeitbestimmungen die Rede ist, drei Alibis gegen die Behauptungen Hoppe's und der Majunke durch die Rechnungsbücher der verschiedenen Gastwirthe nachweisen. Ich werde darthun, 1) daß ich am 3. August 1846, an welchem Tage mich Hoppe auf dem Bahnhof zu Köln ihm einen Auftrag zur Wegnahme einer Kassette des Grafen H. geben läßt, vielmehr in Aachen war, wo ich am 27. Juli eingetroffen bin und welches ich seit diesem Tage bis 22. August nicht wieder verlassen habe. 2) Daß die Majunke, welche, als Graf H. mich besuchte, und ohne mich zu treffen fortritt, von Hoppe mit den Worten: "Hier sehen Sie die Vorbereitungen zum Empfang des Grafen u. s. w." in mein Zimmer geführt worden sein will, erst acht Tage nach diesem Besuche nach Aachen gekommen sein kann; 3) aber und hauptsächlich hat Hoppe behauptet, als der Brief an die Meyendorf durch P. Kurz von der Post überbracht worden, hätte ich ihn sofort der Gräfin hinauf in ihr Zimmer auf der ersten Etage getragen. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage nach der Bemächtigung jenes Briefes nach Aachen gekommen ist. Ich wende mich zuerst zu diesem letzten Alibi Der Brief, der bei den Akten liegt, trägt den Poststempel Düsseldorf, 28. Juli. Er muß also am 29., spätestens am 30. oder 31. Juli in Aachen von der Post geholt worden sein. Ich bitte den Gastwirth Kostelezki zu fragen, wenn im Jahre 1846 die Gräfin zuerst bei ihm in Aachen eingekehrt ist.

Kostelezki. Meine Bücher werden hierüber Auskunft geben. -- In den Büchern, welche nachgesehen werden, findet sich, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen ist.

Majunke tritt vor. Das erste Mal war die Gräfin nicht unter ihrem Namen in Aachen, sondern ganz inkognito.

Angekl. Es ist wahr, daß sie ein Inkognito beobachtete; aber dies ist gerade bei ihrer Ankunft am 11. August der Fall gewesen.

Majunke. Nein, das war früher.

Angekl. Ich werde die Zeugin sofort überführen. Als die Gräfin das erste Mal in Aachen inkognito ankam, war das in Gesellschaft des Pastor Bochum und im Hotel Kostelezki's?

Majunke. Ja, er begleitete sie bei ihrer Ankunft in Aachen und sie stiegen bei Hrn. Kostelezki ab.

Angekl. Man möge also nachsehen, ob Pastor Bochum vor dem 11. Aug. in Aachen angekommen.

Kostelezki. (Hat lange in den Büchern gesucht.) Nein, es findet sich im Sommer 1846 vor dem 11. August auch der Pastor Bochum nicht in meinen Büchern.

Pr. (Hat ebenfalls die Bücher nachgesehen.) Aber er steht ja auch am 11. August nicht eingetragen?

Angekl. Nein, weil sein Verzehr auf Rechnung der Gräfin gesetzt wurde, daß er aber da war, ergibt sich daraus, daß der Gräfin stets drei Frühstücke berechnet sind, für sie, für ihren Sohn und den Pastor.

Pr. Das dritte Frühstück könnte möglicher Weise auch für den Angeklagten gewesen sein?

Angekl. Nein, denn mein Frühstück finden Sie außerdem besonders auf meiner Rechnung.

Pr. Das ist richtig.

Kostelezki Es geht auch aus der Zimmernummer hervor, daß es für den Hrn. Pastor war.

Angekl. zu Kostelezki. Erinnern Sie sich denn, daß die Gräfin vor ihrer Ankunft am 11. Aug. in Aachen bei Ihnen war? Sie kennen sie persönlich.

Kostelezki. Ich kenne sie seit mehreren Jahren. Sie kam aber im Jahr 1846 zum ersten Mal mit Pastor Bochum bei mir an, am 11. Aug, wie meine Bücher ergeben.

Pr. Bei der Vernehmung Bochum's werden wir darauf zurückkommen.

Angekl. Erlauben Sie, daß ich fortfahre, jetzt gleich den positiven Beweis zu liefern, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen. -- Der Angeklagte verläßt die Anklagebank und begibt sich, einen Pack Rechnungen in der Hand, vor den Tisch des Präsidenten.

Angekl. Am 19. oder 20. Juni verläßt die Gräfin Berlin, sie kommt nach Köln, wo sie vom 21. bis 25. Juli im Königlichen Hof bei Diezmann bleibt. Hier ist die Rechnung, welche das beweist.

Pr. Richtig.

Angekl. Am 25. Juli geht die Gräfin nach Koblenz und bleibt da im Gasthof zum Riesen bis zum 31. Hier ist der notarielle Bücherauszug aus den Rechnungsbüchern dieses Gasthofs.

Pr. Es ist dies ein auf Wunsch der Gräfin von einem Notar zu Koblenz aus den Büchern des Gasthofes zum Riesen gemachter Auszug, welcher das in der That nachweist.

Angekl. Ich hätte also schon genug erwiesen. Der Brief an die Meyendorf muß spätestens bis zum 31. Juli von der Post in Aachen abgeholt worden sein. Nun ist aber die Gräfin am 31. noch in Koblenz, ich kann ihr also nicht, wie Hoppe so bestimmt behauptet, den Brief, als ihn Kurz von der Post brachte, hinaufgetragen haben. Was hat der Zeuge Hoppe hierauf zu entgegnen?

Hoppe. Ich bleibe bei meiner Wahrheit. Ich habe selbst gesehen, wie Kurz den Brief brachte, daß Hr. Lassalle ihn freudig ergriff und der Gräfin hinauftrug. Ich war dabei, ich sah noch den Brief, auf welchem der Poststempel vom 28. Juli war.

Ein Geschw. War der Brief poste restante adressirt.

Pr. sucht das Couvert. Jawohl, poste restante.

Geschw. Nun, dann erklärt es sich leicht.

Pr. Geschriebene Briefe können 14 Tage und noch länger liegen bleiben, ehe sie abgeholt werden.

Angekl. (lächelnd). Nun, so werde ich denn beweisen, daß der Brief am 29. oder 30. Juli von der Post thatsächlich abgeholt worden ist.

St.-Pr. Es ist dies nicht nöthig. Zur Steuer der Wahrheit und im Interesse des Angeklagten muß ich bemerken, daß der Brief spätestens bis zum 31. Juli abgeholt sein muß. In Folge dieses Briefes nämlich, und dessen, was Lassalle daraus erfahren, reist Mendelsohn mit Fr. Kurz nach Ueckeroth, wo wir ihn schon am 1. August finden. Es geht das aus den Akten klar hervor.

Pr. Es ist nicht zu zweifeln, daß der Brief spätestens am 31. Juli abgeholt ist. Denn wie das öffentliche Ministerium Ihnen mitgetheilt hat, Mendelsohns Reise nach Ueckeroth wurde durch den Inhalt dieses Briefes veranlaßt und das Datum dieser Reise geht sowohl aus dem Tagebuche Mendelsohns, wie aus dem Datum des Pollmannschen Briefes und sonst noch hervor.

Angekl. Ich nehme auf diese Erklärungen, welche mir den weitern Beweis ersparen, Bezug. Das Alibi ist also erbracht.

Pr. Aber, Angeklagter, ich sehe so eben, daß auf der Rechnung der Gräfin vom 31. Juli in Koblenz nur Dejeuners angegeben sind. Sie hat also noch Vormittags Koblenz verlassen und konnte da vielleicht noch möglicher Weise am selben Tage in Aachen eingetroffen sein.

Ein Geschw. rechnet aus, daß das sehr leicht möglich sei.

Angekl. Aber es war nicht der Fall. Von Koblenz reiste die Gräfin nach Godesberg. Da blieb sie bis zum 2. August. Am 3. August treffen wir sie bis zum 6. laut den vorliegenden Büchern des Hrn. Rener in Belle Vue zu Deutz. Vom 6.-11. ist sie in Düsseldorf laut den Rechnungen des Hrn. Domhard, die ich hier übergebe und dessen Bücher in Düsseldorf requirirt sind. Am 11 August ist sie in Aachen.

Pr. (welcher die Rechnungen gemustert und mit den Wirthshausbüchern verglichen hat): Dies alles ist in Ordnung und belegt. Aber der Zeitraum vom 31. Juli bis 2. August, an welchem die Gräfin in Godesberg gewesen sein soll, dieser ist nicht belegt. So lange Sie das nicht nachgewiesen, ist das Alibi nicht erbracht. Gerade auf diesen Zeitraum kommt es an; denn am Ende könnte der Brief auch noch am 1. August abgeholt worden sein.

Angekl. Nein, dies ist nicht möglich. Ich werde übrigens die Rechnung aus Godesberg nachträglich liefern

Pr. Zur Majunke. Wo ist die Gräfin von Koblenz hingereist? Nach Godesberg oder direkt nach Aachen?

Majunke. Nein, wir waren gar nicht in Godesberg. Wir sind von Koblenz auf's Schnellste nach Aachen gereist.

Pr. Sie sehen, Angekl., die Majunke behauptet, daß die Gräfin gerade am 31. Juli direkt nach Aachen ging.

Angekl. Unwahr, unwahr!

Pr. Auffällig muß es immer bleiben, daß Sie, der Sie alle übrigen Belege gesammelt und bei der Hand haben, gerade für diesen wichtigsten Zeitraum vom 31. Juli bis 3. Aug. keinen Beleg geben können. Ich kann Ihnen dies nicht verschweigen.

Angekl. Ich habe bereits gesagt, daß ich ihn bis morgen geliefert haben werde. Ich bitte um Erlaubniß an die Gräfin deshalb zu schreiben.

Pr. Ich kann deshalb aber die Sitzung nicht unterbrechen

Angekl. Ist auch nicht nöthig; ich schreibe während der Verhandlungen. -- Er setzt sich nieder und schreibt einige Zeilen. In dem Augenblick wo er dieselben dem Präsidenten zur Durchsicht übergiebt, reicht Jemand aus dem Publikum dem Vertheidiger und dieser dem Angekl. einen Brief hin.

Angekl. bricht in einen Schrei der Ueberraschung aus: Ach Gott sei Dank, hier ist die Rechnung. Nota von Max Blinzler in Godesberg vom 1.-3. August 1846. (Große Sensation im Publikum).

Pr. nimmt die Rechnung. Ja diese Rechnung schließt sich genau an die im Hotel zum Riesen in Koblenz an.

Angekl. Und an diese schließen sich wieder die Bücher des Hrn. Rener. Sie haben jetzt, m. H., von dem Tage an, wo die Gräfin den Fuß in die Rheinprovinz setzte, ohne jede Lücke fortlaufend ihren Aufenthalt nachgewiesen. Vom 21.-25. Juli im Königl. Hof zu Köln, vom 25.-31. Juli im Gasthof zum Riesen in Koblenz; vom 1.-3. Aug. bei Blinzler in Godesberg, vom 3.-6. Aug. bei Rener in Deutz, vom 7.-11. Aug. bei Domhard in Düsseldorf. Sie ist also nicht vor dem 11. August in Aachen gewesen und der Brief muß von der Post zu einer Zeit gebracht worden sein, wo die Gräfin erwiesner Maaßen in Koblenz oder höchstens in Godesberg war. Das Alibi gegen Hoppes Behauptung ist erbracht. Ich frage das Oeff-Minist., ob es das Alibi für erbracht hält?

St.-Prok. Es unterliegt allerdings keinem Zweifel, daß die Angabe Hoppes, L. habe der Gräfin den Brief, als ihn Kurz brachte, auf's Zimmer getragen, auf einer Unrichtigkeit beruhen muß.

Angekl. Ich wende mich jetzt zu dem 2ten Alibi. Hoppe läßt mich, als der Graf von Cöln früh Morgens aus dem kaiserlichen Hofe nach Aachen fährt, nachdem Mend. schon angeblich zu diesem Zweck im kaiserlichen Hof geschlafen hat, auf dem Kölner Bahnhof ihn auffordern, eine der Cassetten des Grafen zu entwenden. Der Hr. Präsident hat bereits ermittelt, daß dies am 3. Aug. statt gefunden haben müßte. Ich bitte Hoppe zu fragen, wo ich die Nacht vom 2. auf den 3. geschlafen haben soll? Ich muß diese nothwendig in Köln zugebracht haben, wenn ich am 3. früh, als der Graf mit dem ersten Bahnzuge abreiste, auf dem Bahnhof gewesen sein soll.

Hoppe. Wir waren von Rheinstein und Düsseldorf nach Deuz gekommen, als dies vorfiel. Der Hr. Lassalle schlief in Deuz im Hotel Bellevue.

Präs. In der That stehen Sie auch wie die Gräfin unterm 2. Aug. im Fremdenbuch des Hrn. Rener.

Angekl. Dies ist ein Irrthum. Ich stehe nicht darin. Mend. steht da und die Gräfin.

Präs. Richtig, richtig. Sie stehen nicht da.

Hoppe. Er hat unter falschem Namen da gewohnt.

Angekl. Ich habe vorgestern dem Zeugen ausdrücklich die Frage gestellt anzugeben, wo ich unter falschem Namen gewohnt haben solle. Er hat ausdrücklich gesagt, daß dies nur im Kölnischen Hof hier angeblich Statt gehabt habe. Wie kömmt er jetzt dazu andere Angaben zu machen, die er vorgestern nicht machen konnte?

Präs. zu Hoppe. Wissen Sie den Namen, unter welchem der Angeklagte sich damals einschrieb.

Hoppe. Nein.

Angekl. Ich bemerke, daß auch Hr. Rener ausdrücklich ausgesagt, ich hätte vor dem Cass. Diebstahl nie bei ihm gewohnt.

Präs. Herr Rener kann nur aussagen, daß er sich dessen nicht erinnert.

Rener. Wenn man unter falschem Namen bei mir wohnt, so kann ich das nicht wissen.

Präs. Hat der Angekl. einmal unter falschem Namen bei Ihnen gewohnt.

Rener. Das kann ich nicht sagen, aber sehr lange Zeit habe ich und meine Kellner ihn immer Baron genannt.

Präs. Haben Sie sich denn für einen Baron ausgegeben?

Angekl. Nie. Aber es ist mir unzähligemal vorgekommen, daß mich die Kellner eines Gasthofes, wo ich noch nicht persönlich genau bekannt war, wenn ich mit der Gräfin Hatzfeld dahin kam, mich Graf oder Baron oder mindestens Hr. von titulirten. Die Kellner schlossen, weil ich mit der Gräfin v. H. reiste, müßte ich wenigstens von irgend einem Adel sein. Dagegen ist nichts zu machen.

Präs. Das mag wohl sein. Hoppe, können Sie nähere Angaben über den Aufenthalt des Angeklagten zu Deuz am 2. u. 3. Aug. 46 machen. Sie sagten, er sei von Düsseldorf aus dahin gekommen.

Hoppe. Ja, wir kamen von Düsseldorf hin. Mendelssohn wohnte auf Nro. 2. Das Zimmer daneben hatte einen Rauchfang; es ist, glaube ich, das Zimmer Nr. 30.

Rener. Das ist der Schornstein, welcher von der Küche aus hineingeht; es ist Nro. 30.

Präs. Im Fremdenbuch steht unter Nro. 30 ein Baron Dr. Richthofen aus Silesie von Düsseldorf kommend.

Hoppe. Ja, Baron Richthofer hat er sich damals genannt.

Rener. Ich bemerke in meinen Rechnungsbüchern, daß für die Gräfin zuerst vier Couverts zum Diner bestellt wurden, dann wurden zwei abbestellt; der Dr. Mendelssohn und Baron Richthofer dinirten jeder auf seinem Zimmer.

Präs. Dies scheint also damit zu stimmen, daß Sie der Richthofer waren.

Angekl. Welcher Beweis! kann die Gräfin nicht Gäste erwartet haben, welche dann nicht kamen! Es beweist dies vielmehr, daß ich nicht der Richthofer war. Ich habe stets, es ergiebt sich dies aus allen Gasthausrechnungen ohne Ausnahme, wenn ich mit der Gräfin in einem Hotel wohnte, bei ihr gespeist. Richthofer aber soll auf seinem Zimmer dinirt haben.

Pr. Es scheint, daß Sie damals wünschten Ihren Zusammenhang mit der Gräfin zu verbergen, daher auch der falsche Name.

Angekl. Dies kann um so weniger der Fall gewesen sein, als sich Mendelsohn, der doch oft unter falschem Namen reiste, damals gerade unter seinem wirklichen Namen im Fremdenbuch eingetragen hat. Der Grund einen falschen Namen anzunehmen war entweder für uns beide gemeinschaftlich da, und noch weit mehr für Mendelsohn, der dies oft gethan, als für mich, von dem es nie nachgewiesen ist; oder er war gar nicht da:

Pr. Das "Baron Dr. v. Richthofen" scheint mir aber von Ihrer Hand geschrieben zu sein. Wollen Sie herunterkommen es sich ansehen?

Angekl. Ich entdecke eine flüchtige Aehnlichkeit mit meiner Handschrift; doch ist es dieselbe nicht.

Das Fremdenbuch wird den Geschworenen herumgereicht. Die Geschworenen erklären, daß sie allerdings Aehnlichkeit zwischen der Eintragung und den von dem Angeklagten anerkannten Briefen fänden, diese jedoch nicht so groß sei, daß sie darauf ein Urtheil fällen könnten, sie bitten daher um eine Expertise.

Der Präsident überträgt die Vergleichung der Handschriften.

Angekl. Ich kann sofort diesem ganzen Streit auf positive Weise ein Ende machen. Hier ist meine Rechnung aus dem Hotel des Hrn. Kostelezki; er selbst ist mit seinen Büchern da. Dieselben weisen nach, daß ich den 28. Juli bei ihm eingezogen und sein Haus vor dem 22. August nicht verlassen habe. Es ist Tag für Tag das Logis berechnet.

Pr. Das Logis könnten Sie behalten haben, auch wenn Sie eine kurze Reise unternahmen.

Angekl. Möglich. Aber Sie finden auf der Rechnung täglich und ebenso am 2. wie am 3. August, wo ich doch in Köln gewesen sein soll, das Frühstück anberechnet.

Präsident zum Gastwirth Kostelezki Wird das Frühstück auch berechnet, wenn es nicht genommen wird, oder sollte dies nicht zum Mindesten möglich sein?

Kostelezki. Nein, dies ist nicht möglich. Das Frühstück wird nur berechnet, wenn es wirklich genommen wird.

Angekl. Ferner finden Sie gerade am 2. August eingetragen, "Wagen nach dem Ball, hin und zurück." Wenn ich also in Aachen am 2. Abends auf einem Ball war, so kann ich nicht zugleich am 2. in Köln geschlafen haben.

Präs. rechnet aus einem Kalender heraus, daß der 2. ein Sonntag gewesen; zu Kostelezki: "Wann finden die Redoutenbälle in Aachen Statt, an welchem Wochentag."

Kostelezki. An einem Sonnabend.

Präs. Wann sind sie zu Ende?

Kostelezki. Um 1 Uhr Nachts gewöhnlich.

Präs. Am Sonnabend war der erste August. Es könnte also sehr leicht, wenn der Angeklagte am Abende des 1. August auf dem Balle war, der Wagen dennoch erst am andern Tage, am 2., auf die Rechnung gesetzt worden und der Angeklagte daher dennoch am 2. in Köln gewesen sein.

Angekl. Aber dies ist eine bloße Kombination. Und wie wird das Frühstück am 3. Aug. hinweggeräumt?

Präs. zu Kostelezki. Ist es denn gar nicht möglich, daß das Frühstück auch einmal auf die Rechnung gesetzt wird, wenn es nicht genossen wird?

Kostelezki. Nein, dies ist schlechterdings nicht möglich.

Präs. Aber es könnte das zweite Frühstück sein. Der Angeklagte kann am 3. August, als er mit dem ersten Bahnzug in Aachen wieder eintraf, das zweite Frühstück bei Ihnen genommen haben?

Kostelezki. Nein, dies sehe ich aus dem Preise, wie aus der Bezeichnung. Es ist Kaffee gewesen.

Präs. Wir wollen hier eine Pause machen.

Angekl. Das Alibi gegen die Majunke werde ich bei Gelegenheit des Pastors Bochum darthun.

Nach der Pause nimmt der Vertheidiger, sich auf manigfache Unwahrheiten und Widersprüche der Hoppe'schen Aussage, besonders aber darauf stützend, daß Hoppe behauptet, Lassalle habe den Brief an die Meyendorf, sofort als er von der Post gebracht worden wäre, was in seiner (Hoppe's) Gegenwart geschehen sei, der Gräfin in ihr Zimmer hinaufgetragen, während die Gräfin nachgewiesenermaßen erst an 14 Tage später nach Aachen gekommen sei, so wie auf die bereits durch die Verhandlungen konstatirten Bestechungen, welche nach den dem Präsidenten vorliegenden Akten noch weiter konstatirt werden würden, auf Grund des Art. 330 der Crim-Pr.-Ord. den Antrag, Hoppe zu verhaften.

Das Oeffentliche Ministerium meint, ein solcher Antrag könne nur von ihm ausgehen. Es sei zwar allerdings die Angabe Hoppe's über den Brief eine Unrichtigkeit. Aber nicht an solche Nebenpunkte solle der Angeklagte sich halten. Er beweise uns, daß er den Auftrag, den Hoppe am 20. August von ihm gehört haben will, nicht gegeben hat, und dann soll Hoppe verhaftet werden.

Der Präsident meint auch zuerst, es könne die Vertheidigung überhaupt nicht einen Verhaftungsantrag nehmen, giebt dies jedoch dann nach und behält sich die Entscheidung vor.

Nachtrag.
!!! Frankfurt, 24. August.

65. Sitzung der Nationalversammlung. Präsident v. Gagern.

Curanda, Bürger aus Triest, und Dr. Winiwalter treten aus der Versammlung aus.

Schwarzenberg (im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung) reicht den Bericht über die abgerissenen Gallerien zum Druck ein. In diesem Bericht beantragt der Ausschuß: die dem Publikum entzogenen Räume demselben unter gewissen Beschränkungen wieder zu eröffnen. (Mißfallen).

Soiron überreicht für Scheller einen Bericht des Ausschusses über den Antrag Schoders, betreffend die Verminderung der Civillisten, zum Druck (man ruft: den Antrag verlesen). Der Antrag lautet, zur Tagesordnung überzugehen. (Homerisches Gelächter).

Präsident theilt einen Beitrag von 562 Fl. zur deutschen Flotte mit, erzielt durch ein Konzert des Frankfurter Liederkranzes. (Bravo).

Zachariä (Namens des völkerrechtlichen Ausschusses) überreicht den Bericht über Schülers Antrag: "bis Ende August die Gesandschaften von den deutschen Einzelstaaten bei fremden Höfen aufhören zu lassen." Ausschuß, anerkennend die Richtigkeit dieser Ansicht, überweist diesen Antrag der Centralgewalt (zu beliebigem Gebrauch),

Tagesordnung. Fortsetzung der allgemeinen Debatte über Art. 3.

Sepp: (baierischer Professoren-Humor) Vogt und Jordan hätten uns nur noch den Antrag stellen sollen "kein Judenthum, kein Christenthum mehr." Man weissagt uns einen Kampf gegen die Kirche. Dieser Kampf wird kommen, aber die Kirche wird siegen. (Gelächter). Der Redner spricht von der Religion ultra montes. (Allgemeines Gelächter; links: denken Sie an die Lola). Ich bin aufrichtiger Christ. Das Christenthum ist die Religion der Freiheit. (Gelächter.) Wenn heute Karl der Große auferstehen könnte, er würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sein Reich hat 300 Jahre gedauert. Das heutige (auf die Tribüne paukend) ohne Religion, wird keine 10 Jahre dauern (Geschrei: Huhu). Sehen sie nach Oestreich, dort ist die Religion verachtet. (Unterbrechungen).

Präsident zum Redner: Es kommt Ihnen nicht zu, zu sagen, daß in einem ganzen Staat die Religion verachtet ist.

Der Redner, sehr weinerlich: Man hat sich für Errichtung von Synoden ausgesprochen. Bei Synoden aber steht der Staat sich besser, doch nicht die Kirche. (Ironischer Beifall und Vergnügen.) Mit dem jus circa sacra ist es wie mit dem jusqu'a la mer. Dasselbe giebt Freiheit bis zur Sakristeithüre. (Unterbrechungen. Schluß. Weiterreden.)

Gagern. Der Redner soll sich kürzer fassen.

Redner. Was ist der Staat, daß man ihm Alles aushändigen soll? Der Staat ist ein Ding ohne Charakter. Der Staat ist der eigentliche Jesuit. (Horribles Gelächter. Hört, hört!) Keine Trennung wollen wir, (der Besoldung wegen) sondern völlige Unabhängigkeit der Kirche.

Nauwerk. Da die Stimme, die vor mir sprach, von "jenseits der Berge" kam, habe ich wenig verstanden. Daß der Herr Vorredner und seine Konsorten auch für politische Freiheit gekämpft, ist mir ganz neu. Jetzt sprechen diese Herren für Trennung der Kirche vom Staat, warum nicht damals, als sie den Staat umschlungen hielten unter Abel, als der Staat wirklich ein Jesuit war? (Sepp widerspricht vom Platz. Gagern. Schweigen Sie, bis Sie einmal wieder zum Wort kommen. Gelächter.) Wir Demokraten vergessen, sonst würden wir uns erinnern, daß eure kirchlichen Vorfahren die unsrigen verbrannt haben. Der Redner erklärt sich für die Minoritätsgutachten zu §. 14. Bisher arbeitete Staat und Kirche Hand in Hand zur Verdummung und Verknechtung des Volks. Die Kirche im Namen Gottes, der Staat in seinem eignen Namen. (Bravo!)

Radowitz (Geschrei nach Ruhe, diplomatische Stille): Niemand kann inniger wünschen als ich, daß unser großes Verfassungswerk vom Kampf der Confessionen unberührt bleibt. Aber deswegen hauptsächlich stimme ich für die gänzliche Trennung der Kirche vom Staate. Alle Bedenken dagegen bekämpfe ich. Radowitz gibt zu, daß unser jetziges Deutschland keine Jesuiten nöthig hat. (Weshalb wäre auch Hr. Radowitz gewählt?)

Hagen, Professor aus Heidelberg, faßt die Resultate der bisherigen Berathung zusammen. Von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehend, haben die Redner im Allgemeinen sich für Unabhängigkeit der Kirche ausgesprochen. Der Redner ist ebenfalls für gänzliche Unabhängigkeit. Auch völliger Unglaube muß jedem Individuum freistehen, um die religiöse Heuchelei zu verhüten (doch muß der Ungläubige für Unterhaltung der Glaubensprediger bezahlen).

Zimmermann aus Stuttgart. Ich will Freiheit überall, deshalb auch die der Kirche, aber ich nehme die Trennung der Kirche vom Staat nicht so leicht. Ich fürchte die Folgen. Ich sehe die Gefahren, den Kampf zwischen Kirche und Staat. Schaudernd denke ich an die Opfer zurück, die die Kirche bis jetzt, die protestantische und katholische, durch Martern, Gefangenschaften, Qualen aller Art sich erlesen. Wenn ich nicht sehr irre, waren die Herren Dieringer und Sepp unter denen, die vor ein paar Jahren in Baiern für die Kniebeugungen sprachen, (Aha, aha!!) und sogar diese sprechen jetzt für die allgemeine Freiheit. Ein absonderliches

Beilage zu Nr. 86 der Neuen Rh. Ztg.
Samstag 26. August 1848.
[Gerichtsprotokoll]

(Fortsetzung des Lassalle'schen Prozesses).

ersten Bahnzug komme ich an in Köln, wo ich Alle sprechen will.“ Ich bitte nun das Fremdenbuch unter dem angebenen Datum nachzusehen. Dies geschieht und es findet sich am 3. August bei Rener eingezeichnet: „Graf Hatzfeldt mit Domestiken“ Rener erklärt, daß dies der junge Graf Paul sei, der sich bei der Mutter befinde. Man findet ferner: Dr. Mendelssohn angekommen am 2. abgereist am 3. August.

St.-Prok. In derselben Nacht ist Graf Hatzfeldt bei Disch im Kaiserlichen Hof zu Köln eingekehrt; deßhalb hat sich wohl unzweifelhaft Mendelssohn an demselben Abend in den Kaiserlichen Hof begeben, so daß er gleichzeitig in den Fremdenbüchern beider Gasthöfe eingezeichnet ist.

Zeuge. Karl Disch 27 Jahre alt, Gastwirth zum Kaiserlichen Hof in Köln. Die Gräfin Hatzfeldt hat seit einer Reihe von Jahren nicht mehr bei uns logirt. Lassalle hat einige Male auf einem besondern Zimmer mit der Gräfin und einigen andern mir unbekannten Personen gespeist. — In der Fremdenliste des Zeugen findet sich unterm 2. August: „Mendelssohn Med. Dr., abgereist am 3. August nach Aachen.“ Ganz ebenso ist der Graf Hatzfeldt eingeschrieben.

Zeuge. Julius Kostelezki, Gastwirth zu den Vier Jahreszeiten in Aachen, wird vernommen über die Zeit der Ankunft, die Dauer des Aufenthalts und die Abreise der Gräfin, sowie der um sie befindlichen Personen.

Angekl. Ich kann gleich hier, da schon einmal von Zeitbestimmungen die Rede ist, drei Alibis gegen die Behauptungen Hoppe's und der Majunke durch die Rechnungsbücher der verschiedenen Gastwirthe nachweisen. Ich werde darthun, 1) daß ich am 3. August 1846, an welchem Tage mich Hoppe auf dem Bahnhof zu Köln ihm einen Auftrag zur Wegnahme einer Kassette des Grafen H. geben läßt, vielmehr in Aachen war, wo ich am 27. Juli eingetroffen bin und welches ich seit diesem Tage bis 22. August nicht wieder verlassen habe. 2) Daß die Majunke, welche, als Graf H. mich besuchte, und ohne mich zu treffen fortritt, von Hoppe mit den Worten: „Hier sehen Sie die Vorbereitungen zum Empfang des Grafen u. s. w.“ in mein Zimmer geführt worden sein will, erst acht Tage nach diesem Besuche nach Aachen gekommen sein kann; 3) aber und hauptsächlich hat Hoppe behauptet, als der Brief an die Meyendorf durch P. Kurz von der Post überbracht worden, hätte ich ihn sofort der Gräfin hinauf in ihr Zimmer auf der ersten Etage getragen. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage nach der Bemächtigung jenes Briefes nach Aachen gekommen ist. Ich wende mich zuerst zu diesem letzten Alibi Der Brief, der bei den Akten liegt, trägt den Poststempel Düsseldorf, 28. Juli. Er muß also am 29., spätestens am 30. oder 31. Juli in Aachen von der Post geholt worden sein. Ich bitte den Gastwirth Kostelezki zu fragen, wenn im Jahre 1846 die Gräfin zuerst bei ihm in Aachen eingekehrt ist.

Kostelezki. Meine Bücher werden hierüber Auskunft geben. — In den Büchern, welche nachgesehen werden, findet sich, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen ist.

Majunke tritt vor. Das erste Mal war die Gräfin nicht unter ihrem Namen in Aachen, sondern ganz inkognito.

Angekl. Es ist wahr, daß sie ein Inkognito beobachtete; aber dies ist gerade bei ihrer Ankunft am 11. August der Fall gewesen.

Majunke. Nein, das war früher.

Angekl. Ich werde die Zeugin sofort überführen. Als die Gräfin das erste Mal in Aachen inkognito ankam, war das in Gesellschaft des Pastor Bochum und im Hotel Kostelezki's?

Majunke. Ja, er begleitete sie bei ihrer Ankunft in Aachen und sie stiegen bei Hrn. Kostelezki ab.

Angekl. Man möge also nachsehen, ob Pastor Bochum vor dem 11. Aug. in Aachen angekommen.

Kostelezki. (Hat lange in den Büchern gesucht.) Nein, es findet sich im Sommer 1846 vor dem 11. August auch der Pastor Bochum nicht in meinen Büchern.

Pr. (Hat ebenfalls die Bücher nachgesehen.) Aber er steht ja auch am 11. August nicht eingetragen?

Angekl. Nein, weil sein Verzehr auf Rechnung der Gräfin gesetzt wurde, daß er aber da war, ergibt sich daraus, daß der Gräfin stets drei Frühstücke berechnet sind, für sie, für ihren Sohn und den Pastor.

Pr. Das dritte Frühstück könnte möglicher Weise auch für den Angeklagten gewesen sein?

Angekl. Nein, denn mein Frühstück finden Sie außerdem besonders auf meiner Rechnung.

Pr. Das ist richtig.

Kostelezki Es geht auch aus der Zimmernummer hervor, daß es für den Hrn. Pastor war.

Angekl. zu Kostelezki. Erinnern Sie sich denn, daß die Gräfin vor ihrer Ankunft am 11. Aug. in Aachen bei Ihnen war? Sie kennen sie persönlich.

Kostelezki. Ich kenne sie seit mehreren Jahren. Sie kam aber im Jahr 1846 zum ersten Mal mit Pastor Bochum bei mir an, am 11. Aug, wie meine Bücher ergeben.

Pr. Bei der Vernehmung Bochum's werden wir darauf zurückkommen.

Angekl. Erlauben Sie, daß ich fortfahre, jetzt gleich den positiven Beweis zu liefern, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen. — Der Angeklagte verläßt die Anklagebank und begibt sich, einen Pack Rechnungen in der Hand, vor den Tisch des Präsidenten.

Angekl. Am 19. oder 20. Juni verläßt die Gräfin Berlin, sie kommt nach Köln, wo sie vom 21. bis 25. Juli im Königlichen Hof bei Diezmann bleibt. Hier ist die Rechnung, welche das beweist.

Pr. Richtig.

Angekl. Am 25. Juli geht die Gräfin nach Koblenz und bleibt da im Gasthof zum Riesen bis zum 31. Hier ist der notarielle Bücherauszug aus den Rechnungsbüchern dieses Gasthofs.

Pr. Es ist dies ein auf Wunsch der Gräfin von einem Notar zu Koblenz aus den Büchern des Gasthofes zum Riesen gemachter Auszug, welcher das in der That nachweist.

Angekl. Ich hätte also schon genug erwiesen. Der Brief an die Meyendorf muß spätestens bis zum 31. Juli von der Post in Aachen abgeholt worden sein. Nun ist aber die Gräfin am 31. noch in Koblenz, ich kann ihr also nicht, wie Hoppe so bestimmt behauptet, den Brief, als ihn Kurz von der Post brachte, hinaufgetragen haben. Was hat der Zeuge Hoppe hierauf zu entgegnen?

Hoppe. Ich bleibe bei meiner Wahrheit. Ich habe selbst gesehen, wie Kurz den Brief brachte, daß Hr. Lassalle ihn freudig ergriff und der Gräfin hinauftrug. Ich war dabei, ich sah noch den Brief, auf welchem der Poststempel vom 28. Juli war.

Ein Geschw. War der Brief poste restante adressirt.

Pr. sucht das Couvert. Jawohl, poste restante.

Geschw. Nun, dann erklärt es sich leicht.

Pr. Geschriebene Briefe können 14 Tage und noch länger liegen bleiben, ehe sie abgeholt werden.

Angekl. (lächelnd). Nun, so werde ich denn beweisen, daß der Brief am 29. oder 30. Juli von der Post thatsächlich abgeholt worden ist.

St.-Pr. Es ist dies nicht nöthig. Zur Steuer der Wahrheit und im Interesse des Angeklagten muß ich bemerken, daß der Brief spätestens bis zum 31. Juli abgeholt sein muß. In Folge dieses Briefes nämlich, und dessen, was Lassalle daraus erfahren, reist Mendelsohn mit Fr. Kurz nach Ueckeroth, wo wir ihn schon am 1. August finden. Es geht das aus den Akten klar hervor.

Pr. Es ist nicht zu zweifeln, daß der Brief spätestens am 31. Juli abgeholt ist. Denn wie das öffentliche Ministerium Ihnen mitgetheilt hat, Mendelsohns Reise nach Ueckeroth wurde durch den Inhalt dieses Briefes veranlaßt und das Datum dieser Reise geht sowohl aus dem Tagebuche Mendelsohns, wie aus dem Datum des Pollmannschen Briefes und sonst noch hervor.

Angekl. Ich nehme auf diese Erklärungen, welche mir den weitern Beweis ersparen, Bezug. Das Alibi ist also erbracht.

Pr. Aber, Angeklagter, ich sehe so eben, daß auf der Rechnung der Gräfin vom 31. Juli in Koblenz nur Dejeuners angegeben sind. Sie hat also noch Vormittags Koblenz verlassen und konnte da vielleicht noch möglicher Weise am selben Tage in Aachen eingetroffen sein.

Ein Geschw. rechnet aus, daß das sehr leicht möglich sei.

Angekl. Aber es war nicht der Fall. Von Koblenz reiste die Gräfin nach Godesberg. Da blieb sie bis zum 2. August. Am 3. August treffen wir sie bis zum 6. laut den vorliegenden Büchern des Hrn. Rener in Belle Vue zu Deutz. Vom 6.-11. ist sie in Düsseldorf laut den Rechnungen des Hrn. Domhard, die ich hier übergebe und dessen Bücher in Düsseldorf requirirt sind. Am 11 August ist sie in Aachen.

Pr. (welcher die Rechnungen gemustert und mit den Wirthshausbüchern verglichen hat): Dies alles ist in Ordnung und belegt. Aber der Zeitraum vom 31. Juli bis 2. August, an welchem die Gräfin in Godesberg gewesen sein soll, dieser ist nicht belegt. So lange Sie das nicht nachgewiesen, ist das Alibi nicht erbracht. Gerade auf diesen Zeitraum kommt es an; denn am Ende könnte der Brief auch noch am 1. August abgeholt worden sein.

Angekl. Nein, dies ist nicht möglich. Ich werde übrigens die Rechnung aus Godesberg nachträglich liefern

Pr. Zur Majunke. Wo ist die Gräfin von Koblenz hingereist? Nach Godesberg oder direkt nach Aachen?

Majunke. Nein, wir waren gar nicht in Godesberg. Wir sind von Koblenz auf's Schnellste nach Aachen gereist.

Pr. Sie sehen, Angekl., die Majunke behauptet, daß die Gräfin gerade am 31. Juli direkt nach Aachen ging.

Angekl. Unwahr, unwahr!

Pr. Auffällig muß es immer bleiben, daß Sie, der Sie alle übrigen Belege gesammelt und bei der Hand haben, gerade für diesen wichtigsten Zeitraum vom 31. Juli bis 3. Aug. keinen Beleg geben können. Ich kann Ihnen dies nicht verschweigen.

Angekl. Ich habe bereits gesagt, daß ich ihn bis morgen geliefert haben werde. Ich bitte um Erlaubniß an die Gräfin deshalb zu schreiben.

Pr. Ich kann deshalb aber die Sitzung nicht unterbrechen

Angekl. Ist auch nicht nöthig; ich schreibe während der Verhandlungen. — Er setzt sich nieder und schreibt einige Zeilen. In dem Augenblick wo er dieselben dem Präsidenten zur Durchsicht übergiebt, reicht Jemand aus dem Publikum dem Vertheidiger und dieser dem Angekl. einen Brief hin.

Angekl. bricht in einen Schrei der Ueberraschung aus: Ach Gott sei Dank, hier ist die Rechnung. Nota von Max Blinzler in Godesberg vom 1.-3. August 1846. (Große Sensation im Publikum).

Pr. nimmt die Rechnung. Ja diese Rechnung schließt sich genau an die im Hotel zum Riesen in Koblenz an.

Angekl. Und an diese schließen sich wieder die Bücher des Hrn. Rener. Sie haben jetzt, m. H., von dem Tage an, wo die Gräfin den Fuß in die Rheinprovinz setzte, ohne jede Lücke fortlaufend ihren Aufenthalt nachgewiesen. Vom 21.-25. Juli im Königl. Hof zu Köln, vom 25.-31. Juli im Gasthof zum Riesen in Koblenz; vom 1.-3. Aug. bei Blinzler in Godesberg, vom 3.-6. Aug. bei Rener in Deutz, vom 7.-11. Aug. bei Domhard in Düsseldorf. Sie ist also nicht vor dem 11. August in Aachen gewesen und der Brief muß von der Post zu einer Zeit gebracht worden sein, wo die Gräfin erwiesner Maaßen in Koblenz oder höchstens in Godesberg war. Das Alibi gegen Hoppes Behauptung ist erbracht. Ich frage das Oeff-Minist., ob es das Alibi für erbracht hält?

St.-Prok. Es unterliegt allerdings keinem Zweifel, daß die Angabe Hoppes, L. habe der Gräfin den Brief, als ihn Kurz brachte, auf's Zimmer getragen, auf einer Unrichtigkeit beruhen muß.

Angekl. Ich wende mich jetzt zu dem 2ten Alibi. Hoppe läßt mich, als der Graf von Cöln früh Morgens aus dem kaiserlichen Hofe nach Aachen fährt, nachdem Mend. schon angeblich zu diesem Zweck im kaiserlichen Hof geschlafen hat, auf dem Kölner Bahnhof ihn auffordern, eine der Cassetten des Grafen zu entwenden. Der Hr. Präsident hat bereits ermittelt, daß dies am 3. Aug. statt gefunden haben müßte. Ich bitte Hoppe zu fragen, wo ich die Nacht vom 2. auf den 3. geschlafen haben soll? Ich muß diese nothwendig in Köln zugebracht haben, wenn ich am 3. früh, als der Graf mit dem ersten Bahnzuge abreiste, auf dem Bahnhof gewesen sein soll.

Hoppe. Wir waren von Rheinstein und Düsseldorf nach Deuz gekommen, als dies vorfiel. Der Hr. Lassalle schlief in Deuz im Hotel Bellevue.

Präs. In der That stehen Sie auch wie die Gräfin unterm 2. Aug. im Fremdenbuch des Hrn. Rener.

Angekl. Dies ist ein Irrthum. Ich stehe nicht darin. Mend. steht da und die Gräfin.

Präs. Richtig, richtig. Sie stehen nicht da.

Hoppe. Er hat unter falschem Namen da gewohnt.

Angekl. Ich habe vorgestern dem Zeugen ausdrücklich die Frage gestellt anzugeben, wo ich unter falschem Namen gewohnt haben solle. Er hat ausdrücklich gesagt, daß dies nur im Kölnischen Hof hier angeblich Statt gehabt habe. Wie kömmt er jetzt dazu andere Angaben zu machen, die er vorgestern nicht machen konnte?

Präs. zu Hoppe. Wissen Sie den Namen, unter welchem der Angeklagte sich damals einschrieb.

Hoppe. Nein.

Angekl. Ich bemerke, daß auch Hr. Rener ausdrücklich ausgesagt, ich hätte vor dem Cass. Diebstahl nie bei ihm gewohnt.

Präs. Herr Rener kann nur aussagen, daß er sich dessen nicht erinnert.

Rener. Wenn man unter falschem Namen bei mir wohnt, so kann ich das nicht wissen.

Präs. Hat der Angekl. einmal unter falschem Namen bei Ihnen gewohnt.

Rener. Das kann ich nicht sagen, aber sehr lange Zeit habe ich und meine Kellner ihn immer Baron genannt.

Präs. Haben Sie sich denn für einen Baron ausgegeben?

Angekl. Nie. Aber es ist mir unzähligemal vorgekommen, daß mich die Kellner eines Gasthofes, wo ich noch nicht persönlich genau bekannt war, wenn ich mit der Gräfin Hatzfeld dahin kam, mich Graf oder Baron oder mindestens Hr. von titulirten. Die Kellner schlossen, weil ich mit der Gräfin v. H. reiste, müßte ich wenigstens von irgend einem Adel sein. Dagegen ist nichts zu machen.

Präs. Das mag wohl sein. Hoppe, können Sie nähere Angaben über den Aufenthalt des Angeklagten zu Deuz am 2. u. 3. Aug. 46 machen. Sie sagten, er sei von Düsseldorf aus dahin gekommen.

Hoppe. Ja, wir kamen von Düsseldorf hin. Mendelssohn wohnte auf Nro. 2. Das Zimmer daneben hatte einen Rauchfang; es ist, glaube ich, das Zimmer Nr. 30.

Rener. Das ist der Schornstein, welcher von der Küche aus hineingeht; es ist Nro. 30.

Präs. Im Fremdenbuch steht unter Nro. 30 ein Baron Dr. Richthofen aus Silesie von Düsseldorf kommend.

Hoppe. Ja, Baron Richthofer hat er sich damals genannt.

Rener. Ich bemerke in meinen Rechnungsbüchern, daß für die Gräfin zuerst vier Couverts zum Diner bestellt wurden, dann wurden zwei abbestellt; der Dr. Mendelssohn und Baron Richthofer dinirten jeder auf seinem Zimmer.

Präs. Dies scheint also damit zu stimmen, daß Sie der Richthofer waren.

Angekl. Welcher Beweis! kann die Gräfin nicht Gäste erwartet haben, welche dann nicht kamen! Es beweist dies vielmehr, daß ich nicht der Richthofer war. Ich habe stets, es ergiebt sich dies aus allen Gasthausrechnungen ohne Ausnahme, wenn ich mit der Gräfin in einem Hotel wohnte, bei ihr gespeist. Richthofer aber soll auf seinem Zimmer dinirt haben.

Pr. Es scheint, daß Sie damals wünschten Ihren Zusammenhang mit der Gräfin zu verbergen, daher auch der falsche Name.

Angekl. Dies kann um so weniger der Fall gewesen sein, als sich Mendelsohn, der doch oft unter falschem Namen reiste, damals gerade unter seinem wirklichen Namen im Fremdenbuch eingetragen hat. Der Grund einen falschen Namen anzunehmen war entweder für uns beide gemeinschaftlich da, und noch weit mehr für Mendelsohn, der dies oft gethan, als für mich, von dem es nie nachgewiesen ist; oder er war gar nicht da:

Pr. Das „Baron Dr. v. Richthofen“ scheint mir aber von Ihrer Hand geschrieben zu sein. Wollen Sie herunterkommen es sich ansehen?

Angekl. Ich entdecke eine flüchtige Aehnlichkeit mit meiner Handschrift; doch ist es dieselbe nicht.

Das Fremdenbuch wird den Geschworenen herumgereicht. Die Geschworenen erklären, daß sie allerdings Aehnlichkeit zwischen der Eintragung und den von dem Angeklagten anerkannten Briefen fänden, diese jedoch nicht so groß sei, daß sie darauf ein Urtheil fällen könnten, sie bitten daher um eine Expertise.

Der Präsident überträgt die Vergleichung der Handschriften.

Angekl. Ich kann sofort diesem ganzen Streit auf positive Weise ein Ende machen. Hier ist meine Rechnung aus dem Hotel des Hrn. Kostelezki; er selbst ist mit seinen Büchern da. Dieselben weisen nach, daß ich den 28. Juli bei ihm eingezogen und sein Haus vor dem 22. August nicht verlassen habe. Es ist Tag für Tag das Logis berechnet.

Pr. Das Logis könnten Sie behalten haben, auch wenn Sie eine kurze Reise unternahmen.

Angekl. Möglich. Aber Sie finden auf der Rechnung täglich und ebenso am 2. wie am 3. August, wo ich doch in Köln gewesen sein soll, das Frühstück anberechnet.

Präsident zum Gastwirth Kostelezki Wird das Frühstück auch berechnet, wenn es nicht genommen wird, oder sollte dies nicht zum Mindesten möglich sein?

Kostelezki. Nein, dies ist nicht möglich. Das Frühstück wird nur berechnet, wenn es wirklich genommen wird.

Angekl. Ferner finden Sie gerade am 2. August eingetragen, „Wagen nach dem Ball, hin und zurück.“ Wenn ich also in Aachen am 2. Abends auf einem Ball war, so kann ich nicht zugleich am 2. in Köln geschlafen haben.

Präs. rechnet aus einem Kalender heraus, daß der 2. ein Sonntag gewesen; zu Kostelezki: „Wann finden die Redoutenbälle in Aachen Statt, an welchem Wochentag.“

Kostelezki. An einem Sonnabend.

Präs. Wann sind sie zu Ende?

Kostelezki. Um 1 Uhr Nachts gewöhnlich.

Präs. Am Sonnabend war der erste August. Es könnte also sehr leicht, wenn der Angeklagte am Abende des 1. August auf dem Balle war, der Wagen dennoch erst am andern Tage, am 2., auf die Rechnung gesetzt worden und der Angeklagte daher dennoch am 2. in Köln gewesen sein.

Angekl. Aber dies ist eine bloße Kombination. Und wie wird das Frühstück am 3. Aug. hinweggeräumt?

Präs. zu Kostelezki. Ist es denn gar nicht möglich, daß das Frühstück auch einmal auf die Rechnung gesetzt wird, wenn es nicht genossen wird?

Kostelezki. Nein, dies ist schlechterdings nicht möglich.

Präs. Aber es könnte das zweite Frühstück sein. Der Angeklagte kann am 3. August, als er mit dem ersten Bahnzug in Aachen wieder eintraf, das zweite Frühstück bei Ihnen genommen haben?

Kostelezki. Nein, dies sehe ich aus dem Preise, wie aus der Bezeichnung. Es ist Kaffee gewesen.

Präs. Wir wollen hier eine Pause machen.

Angekl. Das Alibi gegen die Majunke werde ich bei Gelegenheit des Pastors Bochum darthun.

Nach der Pause nimmt der Vertheidiger, sich auf manigfache Unwahrheiten und Widersprüche der Hoppe'schen Aussage, besonders aber darauf stützend, daß Hoppe behauptet, Lassalle habe den Brief an die Meyendorf, sofort als er von der Post gebracht worden wäre, was in seiner (Hoppe's) Gegenwart geschehen sei, der Gräfin in ihr Zimmer hinaufgetragen, während die Gräfin nachgewiesenermaßen erst an 14 Tage später nach Aachen gekommen sei, so wie auf die bereits durch die Verhandlungen konstatirten Bestechungen, welche nach den dem Präsidenten vorliegenden Akten noch weiter konstatirt werden würden, auf Grund des Art. 330 der Crim-Pr.-Ord. den Antrag, Hoppe zu verhaften.

Das Oeffentliche Ministerium meint, ein solcher Antrag könne nur von ihm ausgehen. Es sei zwar allerdings die Angabe Hoppe's über den Brief eine Unrichtigkeit. Aber nicht an solche Nebenpunkte solle der Angeklagte sich halten. Er beweise uns, daß er den Auftrag, den Hoppe am 20. August von ihm gehört haben will, nicht gegeben hat, und dann soll Hoppe verhaftet werden.

Der Präsident meint auch zuerst, es könne die Vertheidigung überhaupt nicht einen Verhaftungsantrag nehmen, giebt dies jedoch dann nach und behält sich die Entscheidung vor.

Nachtrag.
!!! Frankfurt, 24. August.

65. Sitzung der Nationalversammlung. Präsident v. Gagern.

Curanda, Bürger aus Triest, und Dr. Winiwalter treten aus der Versammlung aus.

Schwarzenberg (im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung) reicht den Bericht über die abgerissenen Gallerien zum Druck ein. In diesem Bericht beantragt der Ausschuß: die dem Publikum entzogenen Räume demselben unter gewissen Beschränkungen wieder zu eröffnen. (Mißfallen).

Soiron überreicht für Scheller einen Bericht des Ausschusses über den Antrag Schoders, betreffend die Verminderung der Civillisten, zum Druck (man ruft: den Antrag verlesen). Der Antrag lautet, zur Tagesordnung überzugehen. (Homerisches Gelächter).

Präsident theilt einen Beitrag von 562 Fl. zur deutschen Flotte mit, erzielt durch ein Konzert des Frankfurter Liederkranzes. (Bravo).

Zachariä (Namens des völkerrechtlichen Ausschusses) überreicht den Bericht über Schülers Antrag: „bis Ende August die Gesandschaften von den deutschen Einzelstaaten bei fremden Höfen aufhören zu lassen.“ Ausschuß, anerkennend die Richtigkeit dieser Ansicht, überweist diesen Antrag der Centralgewalt (zu beliebigem Gebrauch),

Tagesordnung. Fortsetzung der allgemeinen Debatte über Art. 3.

Sepp: (baierischer Professoren-Humor) Vogt und Jordan hätten uns nur noch den Antrag stellen sollen „kein Judenthum, kein Christenthum mehr.“ Man weissagt uns einen Kampf gegen die Kirche. Dieser Kampf wird kommen, aber die Kirche wird siegen. (Gelächter). Der Redner spricht von der Religion ultra montes. (Allgemeines Gelächter; links: denken Sie an die Lola). Ich bin aufrichtiger Christ. Das Christenthum ist die Religion der Freiheit. (Gelächter.) Wenn heute Karl der Große auferstehen könnte, er würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sein Reich hat 300 Jahre gedauert. Das heutige (auf die Tribüne paukend) ohne Religion, wird keine 10 Jahre dauern (Geschrei: Huhu). Sehen sie nach Oestreich, dort ist die Religion verachtet. (Unterbrechungen).

Präsident zum Redner: Es kommt Ihnen nicht zu, zu sagen, daß in einem ganzen Staat die Religion verachtet ist.

Der Redner, sehr weinerlich: Man hat sich für Errichtung von Synoden ausgesprochen. Bei Synoden aber steht der Staat sich besser, doch nicht die Kirche. (Ironischer Beifall und Vergnügen.) Mit dem jus circa sacra ist es wie mit dem jusqu'à la mer. Dasselbe giebt Freiheit bis zur Sakristeithüre. (Unterbrechungen. Schluß. Weiterreden.)

Gagern. Der Redner soll sich kürzer fassen.

Redner. Was ist der Staat, daß man ihm Alles aushändigen soll? Der Staat ist ein Ding ohne Charakter. Der Staat ist der eigentliche Jesuit. (Horribles Gelächter. Hört, hört!) Keine Trennung wollen wir, (der Besoldung wegen) sondern völlige Unabhängigkeit der Kirche.

Nauwerk. Da die Stimme, die vor mir sprach, von „jenseits der Berge“ kam, habe ich wenig verstanden. Daß der Herr Vorredner und seine Konsorten auch für politische Freiheit gekämpft, ist mir ganz neu. Jetzt sprechen diese Herren für Trennung der Kirche vom Staat, warum nicht damals, als sie den Staat umschlungen hielten unter Abel, als der Staat wirklich ein Jesuit war? (Sepp widerspricht vom Platz. Gagern. Schweigen Sie, bis Sie einmal wieder zum Wort kommen. Gelächter.) Wir Demokraten vergessen, sonst würden wir uns erinnern, daß eure kirchlichen Vorfahren die unsrigen verbrannt haben. Der Redner erklärt sich für die Minoritätsgutachten zu §. 14. Bisher arbeitete Staat und Kirche Hand in Hand zur Verdummung und Verknechtung des Volks. Die Kirche im Namen Gottes, der Staat in seinem eignen Namen. (Bravo!)

Radowitz (Geschrei nach Ruhe, diplomatische Stille): Niemand kann inniger wünschen als ich, daß unser großes Verfassungswerk vom Kampf der Confessionen unberührt bleibt. Aber deswegen hauptsächlich stimme ich für die gänzliche Trennung der Kirche vom Staate. Alle Bedenken dagegen bekämpfe ich. Radowitz gibt zu, daß unser jetziges Deutschland keine Jesuiten nöthig hat. (Weshalb wäre auch Hr. Radowitz gewählt?)

Hagen, Professor aus Heidelberg, faßt die Resultate der bisherigen Berathung zusammen. Von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehend, haben die Redner im Allgemeinen sich für Unabhängigkeit der Kirche ausgesprochen. Der Redner ist ebenfalls für gänzliche Unabhängigkeit. Auch völliger Unglaube muß jedem Individuum freistehen, um die religiöse Heuchelei zu verhüten (doch muß der Ungläubige für Unterhaltung der Glaubensprediger bezahlen).

Zimmermann aus Stuttgart. Ich will Freiheit überall, deshalb auch die der Kirche, aber ich nehme die Trennung der Kirche vom Staat nicht so leicht. Ich fürchte die Folgen. Ich sehe die Gefahren, den Kampf zwischen Kirche und Staat. Schaudernd denke ich an die Opfer zurück, die die Kirche bis jetzt, die protestantische und katholische, durch Martern, Gefangenschaften, Qualen aller Art sich erlesen. Wenn ich nicht sehr irre, waren die Herren Dieringer und Sepp unter denen, die vor ein paar Jahren in Baiern für die Kniebeugungen sprachen, (Aha, aha!!) und sogar diese sprechen jetzt für die allgemeine Freiheit. Ein absonderliches

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        <titlePart type="main">Beilage zu Nr. 86 der Neuen Rh. Ztg. </titlePart>
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          <docDate>Samstag 26. August 1848.</docDate>
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        <head>[Gerichtsprotokoll]</head>
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          <p>
            <ref type="link">(Fortsetzung des Lassalle'schen Prozesses).</ref>
          </p>
          <p>ersten Bahnzug komme ich an in Köln, wo ich Alle sprechen will.&#x201C; Ich bitte                         nun das Fremdenbuch unter dem angebenen Datum nachzusehen. Dies geschieht                         und es findet sich am 3. August bei Rener eingezeichnet: &#x201E;Graf Hatzfeldt mit                         Domestiken&#x201C; Rener erklärt, daß dies der junge Graf Paul sei, der sich bei                         der Mutter befinde. Man findet ferner: Dr. Mendelssohn angekommen am 2.                         abgereist am 3. August.</p>
          <p>St.-Prok. In derselben Nacht ist Graf Hatzfeldt bei Disch im Kaiserlichen Hof                         zu Köln eingekehrt; deßhalb hat sich wohl unzweifelhaft Mendelssohn an                         demselben Abend in den Kaiserlichen Hof begeben, so daß er gleichzeitig in                         den Fremdenbüchern beider Gasthöfe eingezeichnet ist.</p>
          <p>Zeuge. <hi rendition="#g">Karl Disch</hi> 27 Jahre alt, Gastwirth zum                         Kaiserlichen Hof in Köln. Die Gräfin Hatzfeldt hat seit einer Reihe von                         Jahren nicht mehr bei uns logirt. Lassalle hat einige Male auf einem                         besondern Zimmer mit der Gräfin und einigen andern mir unbekannten Personen                         gespeist. &#x2014; In der Fremdenliste des Zeugen findet sich unterm 2. August:                         &#x201E;Mendelssohn Med. Dr., abgereist am 3. August nach Aachen.&#x201C; Ganz ebenso ist                         der Graf Hatzfeldt eingeschrieben.</p>
          <p>Zeuge. Julius Kostelezki, Gastwirth zu den Vier Jahreszeiten in Aachen, wird                         vernommen über die Zeit der Ankunft, die Dauer des Aufenthalts und die                         Abreise der Gräfin, sowie der um sie befindlichen Personen.</p>
          <p>Angekl. Ich kann gleich hier, da schon einmal von Zeitbestimmungen die Rede                         ist, drei Alibis gegen die Behauptungen Hoppe's und der Majunke durch die                         Rechnungsbücher der verschiedenen Gastwirthe nachweisen. Ich werde darthun,                         1) daß ich am 3. August 1846, an welchem Tage mich Hoppe auf dem Bahnhof zu                         Köln ihm einen Auftrag zur Wegnahme einer Kassette des Grafen H. geben läßt,                         vielmehr in Aachen war, wo ich am 27. Juli eingetroffen bin und welches ich                         seit diesem Tage bis 22. August nicht wieder verlassen habe. 2) Daß die                         Majunke, welche, als Graf H. mich besuchte, und ohne mich zu treffen                         fortritt, von Hoppe mit den Worten: &#x201E;Hier sehen Sie die Vorbereitungen zum                         Empfang des Grafen u. s. w.&#x201C; in mein Zimmer geführt worden sein will, erst                         acht Tage nach diesem Besuche nach Aachen gekommen sein kann; 3) aber und                         hauptsächlich hat Hoppe behauptet, als der Brief an die Meyendorf durch P.                         Kurz von der Post überbracht worden, hätte ich ihn sofort der Gräfin hinauf                         in ihr Zimmer auf der ersten Etage getragen. Ich werde nachweisen, daß die                         Gräfin erst 14 Tage nach der Bemächtigung jenes Briefes nach Aachen gekommen                         ist. Ich wende mich zuerst zu diesem letzten Alibi Der Brief, der bei den                         Akten liegt, trägt den Poststempel Düsseldorf, 28. Juli. Er muß also am 29.,                         spätestens am 30. oder 31. Juli in Aachen von der Post geholt worden sein.                         Ich bitte den Gastwirth Kostelezki zu fragen, wenn im Jahre 1846 die Gräfin                         zuerst bei ihm in Aachen eingekehrt ist.</p>
          <p>Kostelezki. Meine Bücher werden hierüber Auskunft geben. &#x2014; In den Büchern,                         welche nachgesehen werden, findet sich, daß die Gräfin erst am 11. August                         nach Aachen gekommen ist.</p>
          <p>Majunke tritt vor. Das erste Mal war die Gräfin nicht unter ihrem Namen in                         Aachen, sondern ganz inkognito.</p>
          <p>Angekl. Es ist wahr, daß sie ein Inkognito beobachtete; aber dies ist gerade                         bei ihrer Ankunft am 11. August der Fall gewesen.</p>
          <p>Majunke. Nein, das war früher.</p>
          <p>Angekl. Ich werde die Zeugin sofort überführen. Als die Gräfin das erste Mal                         in Aachen inkognito ankam, war das in Gesellschaft des Pastor Bochum und im                         Hotel Kostelezki's?</p>
          <p>Majunke. Ja, er begleitete sie bei ihrer Ankunft in Aachen und sie stiegen                         bei Hrn. Kostelezki ab.</p>
          <p>Angekl. Man möge also nachsehen, ob Pastor Bochum vor dem 11. Aug. in Aachen                         angekommen.</p>
          <p>Kostelezki. (Hat lange in den Büchern gesucht.) Nein, es findet sich im                         Sommer 1846 vor dem 11. August auch der Pastor Bochum nicht in meinen                         Büchern.</p>
          <p>Pr. (Hat ebenfalls die Bücher nachgesehen.) Aber er steht ja auch am 11.                         August nicht eingetragen?</p>
          <p>Angekl. Nein, weil sein Verzehr auf Rechnung der Gräfin gesetzt wurde, daß er                         aber da war, ergibt sich daraus, daß der Gräfin stets drei Frühstücke                         berechnet sind, für sie, für ihren Sohn und den Pastor.</p>
          <p>Pr. Das dritte Frühstück könnte möglicher Weise auch für den Angeklagten                         gewesen sein?</p>
          <p>Angekl. Nein, denn mein Frühstück finden Sie außerdem besonders auf meiner                         Rechnung.</p>
          <p>Pr. Das ist richtig.</p>
          <p>Kostelezki Es geht auch aus der Zimmernummer hervor, daß es für den Hrn.                         Pastor war.</p>
          <p>Angekl. zu Kostelezki. Erinnern Sie sich denn, daß die Gräfin vor ihrer                         Ankunft am 11. Aug. in Aachen bei Ihnen war? Sie kennen sie persönlich.</p>
          <p>Kostelezki. Ich kenne sie seit mehreren Jahren. Sie kam aber im Jahr 1846 zum                         ersten Mal mit Pastor Bochum bei mir an, am 11. Aug, wie meine Bücher                         ergeben.</p>
          <p>Pr. Bei der Vernehmung Bochum's werden wir darauf zurückkommen.</p>
          <p>Angekl. Erlauben Sie, daß ich fortfahre, jetzt gleich den positiven Beweis zu                         liefern, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen. &#x2014; Der                         Angeklagte verläßt die Anklagebank und begibt sich, einen Pack Rechnungen in                         der Hand, vor den Tisch des Präsidenten.</p>
          <p>Angekl. Am 19. oder 20. Juni verläßt die Gräfin Berlin, sie kommt nach Köln,                         wo sie vom 21. bis 25. Juli im Königlichen Hof bei Diezmann bleibt. Hier ist                         die Rechnung, welche das beweist.</p>
          <p>Pr. Richtig.</p>
          <p>Angekl. Am 25. Juli geht die Gräfin nach Koblenz und bleibt da im Gasthof zum                         Riesen bis zum 31. Hier ist der notarielle Bücherauszug aus den                         Rechnungsbüchern dieses Gasthofs.</p>
          <p>Pr. Es ist dies ein auf Wunsch der Gräfin von einem Notar zu Koblenz aus den                         Büchern des Gasthofes zum Riesen gemachter Auszug, welcher das in der That                         nachweist.</p>
          <p>Angekl. Ich hätte also schon genug erwiesen. Der Brief an die Meyendorf muß                         spätestens bis zum 31. Juli von der Post in Aachen abgeholt worden sein. Nun                         ist aber die Gräfin am 31. noch in Koblenz, ich kann ihr also nicht, wie                         Hoppe so bestimmt behauptet, den Brief, als ihn Kurz von der Post brachte,                         hinaufgetragen haben. Was hat der Zeuge Hoppe hierauf zu entgegnen?</p>
          <p>Hoppe. Ich bleibe bei meiner Wahrheit. Ich habe selbst gesehen, wie Kurz den                         Brief brachte, daß Hr. Lassalle ihn freudig ergriff und der Gräfin                         hinauftrug. Ich war dabei, ich sah noch den Brief, auf welchem der                         Poststempel vom 28. Juli war.</p>
          <p>Ein Geschw. War der Brief poste restante adressirt.</p>
          <p>Pr. sucht das Couvert. Jawohl, poste restante.</p>
          <p>Geschw. Nun, dann erklärt es sich leicht.</p>
          <p>Pr. Geschriebene Briefe können 14 Tage und noch länger liegen bleiben, ehe                         sie abgeholt werden.</p>
          <p>Angekl. (lächelnd). Nun, so werde ich denn beweisen, daß der Brief am 29.                         oder 30. Juli von der Post thatsächlich abgeholt worden ist.</p>
          <p>St.-Pr. Es ist dies nicht nöthig. Zur Steuer der Wahrheit und im Interesse                         des Angeklagten muß ich bemerken, daß der Brief spätestens bis zum 31. Juli                         abgeholt sein muß. In Folge dieses Briefes nämlich, und dessen, was Lassalle                         daraus erfahren, reist Mendelsohn mit Fr. Kurz nach Ueckeroth, wo wir ihn                         schon am 1. August finden. Es geht das aus den Akten klar hervor.</p>
          <p>Pr. Es ist nicht zu zweifeln, daß der Brief spätestens am 31. Juli abgeholt                         ist. Denn wie das öffentliche Ministerium Ihnen mitgetheilt hat, Mendelsohns                         Reise nach Ueckeroth wurde durch den Inhalt dieses Briefes veranlaßt und das                         Datum dieser Reise geht sowohl aus dem Tagebuche Mendelsohns, wie aus dem                         Datum des Pollmannschen Briefes und sonst noch hervor.</p>
          <p>Angekl. Ich nehme auf diese Erklärungen, welche mir den weitern Beweis                         ersparen, Bezug. Das Alibi ist also erbracht.</p>
          <p>Pr. Aber, Angeklagter, ich sehe so eben, daß auf der Rechnung der Gräfin vom                         31. Juli in Koblenz nur Dejeuners angegeben sind. Sie hat also noch                         Vormittags Koblenz verlassen und konnte da vielleicht noch möglicher Weise                         am selben Tage in Aachen eingetroffen sein.</p>
          <p>Ein Geschw. rechnet aus, daß das sehr leicht möglich sei.</p>
          <p>Angekl. Aber es war nicht der Fall. Von Koblenz reiste die Gräfin nach                         Godesberg. Da blieb sie bis zum 2. August. Am 3. August treffen wir sie bis                         zum 6. laut den vorliegenden Büchern des Hrn. Rener in Belle Vue zu Deutz.                         Vom 6.-11. ist sie in Düsseldorf laut den Rechnungen des Hrn. Domhard, die                         ich hier übergebe und dessen Bücher in Düsseldorf requirirt sind. Am 11                         August ist sie in Aachen.</p>
          <p>Pr. (welcher die Rechnungen gemustert und mit den Wirthshausbüchern                         verglichen hat): Dies alles ist in Ordnung und belegt. Aber der Zeitraum vom                         31. Juli bis 2. August, an welchem die Gräfin in Godesberg gewesen sein                         soll, dieser ist nicht belegt. So lange Sie das nicht nachgewiesen, ist das                         Alibi nicht erbracht. Gerade auf diesen Zeitraum kommt es an; denn am Ende                         könnte der Brief auch noch am 1. August abgeholt worden sein.</p>
          <p>Angekl. Nein, dies ist nicht möglich. Ich werde übrigens die Rechnung aus                         Godesberg nachträglich liefern</p>
          <p>Pr. Zur Majunke. Wo ist die Gräfin von Koblenz hingereist? Nach Godesberg                         oder direkt nach Aachen?</p>
          <p>Majunke. Nein, wir waren gar nicht in Godesberg. Wir sind von Koblenz auf's                         Schnellste nach Aachen gereist.</p>
          <p>Pr. Sie sehen, Angekl., die Majunke behauptet, daß die Gräfin gerade am 31.                         Juli direkt nach Aachen ging.</p>
          <p>Angekl. Unwahr, unwahr!</p>
          <p>Pr. Auffällig muß es immer bleiben, daß Sie, der Sie alle übrigen Belege                         gesammelt und bei der Hand haben, gerade für diesen wichtigsten Zeitraum vom                         31. Juli bis 3. Aug. keinen Beleg geben können. Ich kann Ihnen dies nicht                         verschweigen.</p>
          <p>Angekl. Ich habe bereits gesagt, daß ich ihn bis morgen geliefert haben                         werde. Ich bitte um Erlaubniß an die Gräfin deshalb zu schreiben.</p>
          <p>Pr. Ich kann deshalb aber die Sitzung nicht unterbrechen</p>
          <p>Angekl. Ist auch nicht nöthig; ich schreibe während der Verhandlungen. &#x2014; Er                         setzt sich nieder und schreibt einige Zeilen. In dem Augenblick wo er                         dieselben dem Präsidenten zur Durchsicht übergiebt, reicht Jemand aus dem                         Publikum dem Vertheidiger und dieser dem Angekl. einen Brief hin.</p>
          <p>Angekl. bricht in einen Schrei der Ueberraschung aus: Ach Gott sei Dank, hier                         ist die Rechnung. Nota von Max Blinzler in Godesberg vom 1.-3. August 1846.                         (Große Sensation im Publikum).</p>
          <p>Pr. nimmt die Rechnung. Ja diese Rechnung schließt sich genau an die im Hotel                         zum Riesen in Koblenz an.</p>
          <p>Angekl. Und an diese schließen sich wieder die Bücher des Hrn. Rener. Sie                         haben jetzt, m. H., von dem Tage an, wo die Gräfin den Fuß in die                         Rheinprovinz setzte, ohne jede Lücke fortlaufend ihren Aufenthalt                         nachgewiesen. Vom 21.-25. Juli im Königl. Hof zu Köln, vom 25.-31. Juli im                         Gasthof zum Riesen in Koblenz; vom 1.-3. Aug. bei Blinzler in Godesberg, vom                         3.-6. Aug. bei Rener in Deutz, vom 7.-11. Aug. bei Domhard in Düsseldorf.                         Sie ist also nicht vor dem 11. August in Aachen gewesen und der Brief muß                         von der Post zu einer Zeit gebracht worden sein, wo die Gräfin erwiesner                         Maaßen in Koblenz oder höchstens in Godesberg war. Das Alibi gegen Hoppes                         Behauptung ist erbracht. Ich frage das Oeff-Minist., ob es das Alibi für                         erbracht hält?</p>
          <p>St.-Prok. Es unterliegt allerdings keinem Zweifel, daß die Angabe Hoppes, L.                         habe der Gräfin den Brief, als ihn Kurz brachte, auf's Zimmer getragen, auf                         einer Unrichtigkeit beruhen muß.</p>
          <p>Angekl. Ich wende mich jetzt zu dem 2ten Alibi. Hoppe läßt mich, als der Graf                         von Cöln früh Morgens aus dem kaiserlichen Hofe nach Aachen fährt, nachdem                         Mend. schon angeblich zu diesem Zweck im kaiserlichen Hof geschlafen hat,                         auf dem Kölner Bahnhof ihn auffordern, eine der Cassetten des Grafen zu                         entwenden. Der Hr. Präsident hat bereits ermittelt, daß dies am 3. Aug.                         statt gefunden haben müßte. Ich bitte Hoppe zu fragen, wo ich die Nacht vom                         2. auf den 3. geschlafen haben soll? Ich muß diese nothwendig in Köln                         zugebracht haben, wenn ich am 3. früh, als der Graf mit dem ersten Bahnzuge                         abreiste, auf dem Bahnhof gewesen sein soll.</p>
          <p>Hoppe. Wir waren von Rheinstein und Düsseldorf nach Deuz gekommen, als dies                         vorfiel. Der Hr. Lassalle schlief in Deuz im Hotel Bellevue.</p>
          <p>Präs. In der That stehen Sie auch wie die Gräfin unterm 2. Aug. im                         Fremdenbuch des Hrn. Rener.</p>
          <p>Angekl. Dies ist ein Irrthum. Ich stehe nicht darin. Mend. steht da und die                         Gräfin.</p>
          <p>Präs. Richtig, richtig. Sie stehen nicht da.</p>
          <p>Hoppe. Er hat unter falschem Namen da gewohnt.</p>
          <p>Angekl. Ich habe vorgestern dem Zeugen ausdrücklich die Frage gestellt                         anzugeben, wo ich unter falschem Namen gewohnt haben solle. Er hat                         ausdrücklich gesagt, daß dies nur im Kölnischen Hof hier angeblich Statt                         gehabt habe. Wie kömmt er jetzt dazu andere Angaben zu machen, die er                         vorgestern nicht machen konnte?</p>
          <p>Präs. zu Hoppe. Wissen Sie den Namen, unter welchem der Angeklagte sich                         damals einschrieb.</p>
          <p>Hoppe. Nein.</p>
          <p>Angekl. Ich bemerke, daß auch Hr. Rener ausdrücklich ausgesagt, ich hätte vor                         dem Cass. Diebstahl nie bei ihm gewohnt.</p>
          <p>Präs. Herr Rener kann nur aussagen, daß er sich dessen nicht erinnert.</p>
          <p>Rener. Wenn man unter falschem Namen bei mir wohnt, so kann ich das nicht                         wissen.</p>
          <p>Präs. Hat der Angekl. einmal unter falschem Namen bei Ihnen gewohnt.</p>
          <p>Rener. Das kann ich nicht sagen, aber sehr lange Zeit habe ich und meine                         Kellner ihn immer Baron genannt.</p>
          <p>Präs. Haben Sie sich denn für einen Baron ausgegeben?</p>
          <p>Angekl. Nie. Aber es ist mir unzähligemal vorgekommen, daß mich die Kellner                         eines Gasthofes, wo ich noch nicht persönlich genau bekannt war, wenn ich                         mit der Gräfin Hatzfeld dahin kam, mich Graf oder Baron oder mindestens Hr.                         von titulirten. Die Kellner schlossen, weil ich mit der Gräfin v. H. reiste,                         müßte ich wenigstens von irgend einem Adel sein. Dagegen ist nichts zu                         machen.</p>
          <p>Präs. Das mag wohl sein. Hoppe, können Sie nähere Angaben über den Aufenthalt                         des Angeklagten zu Deuz am 2. u. 3. Aug. 46 machen. Sie sagten, er sei von                         Düsseldorf aus dahin gekommen.</p>
          <p>Hoppe. Ja, wir kamen von Düsseldorf hin. Mendelssohn wohnte auf Nro. 2. Das                         Zimmer daneben hatte einen Rauchfang; es ist, glaube ich, das Zimmer Nr.                         30.</p>
          <p>Rener. Das ist der Schornstein, welcher von der Küche aus hineingeht; es ist                         Nro. 30.</p>
          <p>Präs. Im Fremdenbuch steht unter Nro. 30 ein Baron Dr. Richthofen aus Silesie                         von Düsseldorf kommend.</p>
          <p>Hoppe. Ja, Baron Richthofer hat er sich damals genannt.</p>
          <p>Rener. Ich bemerke in meinen Rechnungsbüchern, daß für die Gräfin zuerst vier                         Couverts zum Diner bestellt wurden, dann wurden zwei abbestellt; der Dr.                         Mendelssohn und Baron Richthofer dinirten jeder auf seinem Zimmer.</p>
          <p>Präs. Dies scheint also damit zu stimmen, daß Sie der Richthofer waren.</p>
          <p>Angekl. Welcher Beweis! kann die Gräfin nicht Gäste erwartet haben, welche                         dann nicht kamen! Es beweist dies vielmehr, daß ich nicht der Richthofer                         war. Ich habe stets, es ergiebt sich dies aus allen Gasthausrechnungen ohne                         Ausnahme, wenn ich mit der Gräfin in einem Hotel wohnte, bei ihr gespeist.                         Richthofer aber soll auf seinem Zimmer dinirt haben.</p>
          <p>Pr. Es scheint, daß Sie damals wünschten Ihren Zusammenhang mit der Gräfin zu                         verbergen, daher auch der falsche Name.</p>
          <p>Angekl. Dies kann um so weniger der Fall gewesen sein, als sich Mendelsohn,                         der doch oft unter falschem Namen reiste, damals gerade unter seinem                         wirklichen Namen im Fremdenbuch eingetragen hat. Der Grund einen falschen                         Namen anzunehmen war entweder für uns beide gemeinschaftlich da, und noch                         weit mehr für Mendelsohn, der dies oft gethan, als für mich, von dem es nie                         nachgewiesen ist; oder er war gar nicht da:</p>
          <p>Pr. Das &#x201E;Baron Dr. v. Richthofen&#x201C; scheint mir aber von Ihrer Hand geschrieben                         zu sein. Wollen Sie herunterkommen es sich ansehen?</p>
          <p>Angekl. Ich entdecke eine flüchtige Aehnlichkeit mit meiner Handschrift; doch                         ist es dieselbe nicht.</p>
          <p>Das Fremdenbuch wird den Geschworenen herumgereicht. Die Geschworenen                         erklären, daß sie allerdings Aehnlichkeit zwischen der Eintragung und den                         von dem Angeklagten anerkannten Briefen fänden, diese jedoch nicht so groß                         sei, daß sie darauf ein Urtheil fällen könnten, sie bitten daher um eine                         Expertise.</p>
          <p>Der Präsident überträgt die Vergleichung der Handschriften.</p>
          <p>Angekl. Ich kann sofort diesem ganzen Streit auf positive Weise ein Ende                         machen. Hier ist meine Rechnung aus dem Hotel des Hrn. Kostelezki; er selbst                         ist mit seinen Büchern da. Dieselben weisen nach, daß ich den 28. Juli bei                         ihm eingezogen und sein Haus vor dem 22. August nicht verlassen habe. Es ist                         Tag für Tag das Logis berechnet.</p>
          <p>Pr. Das Logis könnten Sie behalten haben, auch wenn Sie eine kurze Reise                         unternahmen.</p>
          <p>Angekl. Möglich. Aber Sie finden auf der Rechnung täglich und ebenso am 2.                         wie am 3. August, wo ich doch in Köln gewesen sein soll, das Frühstück                         anberechnet.</p>
          <p>Präsident zum Gastwirth Kostelezki Wird das Frühstück auch berechnet, wenn es                         nicht genommen wird, oder sollte dies nicht zum Mindesten möglich sein?</p>
          <p>Kostelezki. Nein, dies ist nicht möglich. Das Frühstück wird nur berechnet,                         wenn es wirklich genommen wird.</p>
          <p>Angekl. Ferner finden Sie gerade am 2. August eingetragen, &#x201E;Wagen nach dem                         Ball, hin und zurück.&#x201C; Wenn ich also in Aachen am 2. Abends auf einem Ball                         war, so kann ich nicht zugleich am 2. in Köln geschlafen haben.</p>
          <p>Präs. rechnet aus einem Kalender heraus, daß der 2. ein Sonntag gewesen; zu                         Kostelezki: &#x201E;Wann finden die Redoutenbälle in Aachen Statt, an welchem                         Wochentag.&#x201C;</p>
          <p>Kostelezki. An einem Sonnabend.</p>
          <p>Präs. Wann sind sie zu Ende?</p>
          <p>Kostelezki. Um 1 Uhr Nachts gewöhnlich.</p>
          <p>Präs. Am Sonnabend war der erste August. Es könnte also sehr leicht, wenn der                         Angeklagte am Abende des 1. August auf dem Balle war, der Wagen dennoch erst                         am andern Tage, am 2., auf die Rechnung gesetzt worden und der Angeklagte                         daher dennoch am 2. in Köln gewesen sein.</p>
          <p>Angekl. Aber dies ist eine bloße Kombination. Und wie wird das Frühstück am                         3. Aug. hinweggeräumt?</p>
          <p>Präs. zu Kostelezki. Ist es denn gar nicht möglich, daß das Frühstück auch                         einmal auf die Rechnung gesetzt wird, wenn es nicht genossen wird?</p>
          <p>Kostelezki. Nein, dies ist schlechterdings nicht möglich.</p>
          <p>Präs. Aber es könnte das zweite Frühstück sein. Der Angeklagte kann am 3.                         August, als er mit dem ersten Bahnzug in Aachen wieder eintraf, das zweite                         Frühstück bei Ihnen genommen haben?</p>
          <p>Kostelezki. Nein, dies sehe ich aus dem Preise, wie aus der Bezeichnung. Es                         ist Kaffee gewesen.</p>
          <p>Präs. Wir wollen hier eine Pause machen.</p>
          <p>Angekl. Das Alibi gegen die Majunke werde ich bei Gelegenheit des Pastors                         Bochum darthun.</p>
          <p>Nach der Pause nimmt der Vertheidiger, sich auf manigfache Unwahrheiten und                         Widersprüche der Hoppe'schen Aussage, besonders aber darauf stützend, daß                         Hoppe behauptet, Lassalle habe den Brief an die Meyendorf, sofort als er von                         der Post gebracht worden wäre, was in seiner (Hoppe's) Gegenwart geschehen                         sei, der Gräfin in ihr Zimmer hinaufgetragen, während die Gräfin                         nachgewiesenermaßen erst an 14 Tage später nach Aachen gekommen sei, so wie                         auf die bereits durch die Verhandlungen konstatirten Bestechungen, welche                         nach den dem Präsidenten vorliegenden Akten noch weiter konstatirt werden                         würden, auf Grund des Art. 330 der Crim-Pr.-Ord. den Antrag, Hoppe zu                         verhaften.</p>
          <p>Das Oeffentliche Ministerium meint, ein solcher Antrag könne nur von ihm                         ausgehen. Es sei zwar allerdings die Angabe Hoppe's über den Brief eine                         Unrichtigkeit. Aber nicht an solche Nebenpunkte solle der Angeklagte sich                         halten. Er beweise uns, daß er den Auftrag, den Hoppe am 20. August von ihm                         gehört haben will, nicht gegeben hat, und dann soll Hoppe verhaftet                         werden.</p>
          <p>Der Präsident meint auch zuerst, es könne die Vertheidigung überhaupt nicht                         einen Verhaftungsantrag nehmen, giebt dies jedoch dann nach und behält sich                         die Entscheidung vor.</p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Nachtrag.</head>
        <div xml:id="ar086b_002" type="jArticle">
          <head><bibl><author>!!!</author></bibl> Frankfurt, 24. August.</head>
          <p>65. Sitzung der Nationalversammlung. Präsident v. Gagern.</p>
          <p>Curanda, Bürger aus Triest, und Dr. Winiwalter treten aus der Versammlung                         aus.</p>
          <p><hi rendition="#g">Schwarzenberg</hi> (im Namen des Ausschusses für                         Geschäftsordnung) reicht den Bericht über die abgerissenen Gallerien zum                         Druck ein. In diesem Bericht beantragt der Ausschuß: die dem Publikum                         entzogenen Räume demselben unter gewissen Beschränkungen wieder zu eröffnen.                         (Mißfallen).</p>
          <p><hi rendition="#g">Soiron</hi> überreicht für Scheller einen Bericht des                         Ausschusses über den Antrag Schoders, betreffend die Verminderung der                         Civillisten, zum Druck (man ruft: den Antrag verlesen). Der Antrag lautet,                         zur Tagesordnung überzugehen. (Homerisches Gelächter).</p>
          <p><hi rendition="#g">Präsident</hi> theilt einen Beitrag von 562 Fl. zur                         deutschen Flotte mit, erzielt durch ein Konzert des Frankfurter                         Liederkranzes. (Bravo).</p>
          <p><hi rendition="#g">Zachariä</hi> (Namens des völkerrechtlichen Ausschusses)                         überreicht den Bericht über Schülers Antrag: &#x201E;bis Ende August die                         Gesandschaften von den deutschen Einzelstaaten bei fremden Höfen aufhören zu                         lassen.&#x201C; <hi rendition="#g">Ausschuß</hi>, anerkennend die Richtigkeit                         dieser Ansicht, überweist diesen Antrag der Centralgewalt (zu beliebigem                         Gebrauch),</p>
          <p><hi rendition="#g">Tagesordnung</hi>. Fortsetzung der allgemeinen Debatte                         über Art. 3.</p>
          <p><hi rendition="#g">Sepp</hi>: (baierischer Professoren-Humor) Vogt und Jordan                         hätten uns nur noch den Antrag stellen sollen &#x201E;kein Judenthum, kein                         Christenthum mehr.&#x201C; Man weissagt uns einen Kampf gegen die Kirche. Dieser                         Kampf wird kommen, aber die Kirche wird siegen. (Gelächter). Der Redner                         spricht von der Religion ultra montes. (Allgemeines Gelächter; links: denken                         Sie an die Lola). Ich bin aufrichtiger Christ. Das Christenthum ist die                         Religion der Freiheit. (Gelächter.) Wenn heute Karl der Große auferstehen                         könnte, er würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sein Reich hat                         300 Jahre gedauert. Das heutige (auf die Tribüne paukend) ohne Religion,                         wird keine 10 Jahre dauern (Geschrei: Huhu). Sehen sie nach Oestreich, dort                         ist die Religion verachtet. (Unterbrechungen).</p>
          <p>Präsident zum Redner: Es kommt Ihnen nicht zu, zu sagen, daß in einem ganzen                         Staat die Religion verachtet ist.</p>
          <p>Der Redner, sehr weinerlich: Man hat sich für Errichtung von Synoden                         ausgesprochen. Bei Synoden aber steht der Staat sich besser, doch nicht die                         Kirche. (Ironischer Beifall und Vergnügen.) Mit dem jus circa sacra ist es                         wie mit dem jusqu'à la mer. Dasselbe giebt Freiheit bis zur Sakristeithüre.                         (Unterbrechungen. Schluß. Weiterreden.)</p>
          <p><hi rendition="#g">Gagern</hi>. Der Redner soll sich kürzer fassen.</p>
          <p>Redner. Was ist der Staat, daß man ihm Alles aushändigen soll? Der Staat ist                         ein Ding ohne Charakter. Der Staat ist der eigentliche Jesuit. (Horribles                         Gelächter. Hört, hört!) Keine Trennung wollen wir, (der Besoldung wegen)                         sondern völlige Unabhängigkeit der Kirche.</p>
          <p><hi rendition="#g">Nauwerk</hi>. Da die Stimme, die vor mir sprach, von                         &#x201E;jenseits der Berge&#x201C; kam, habe ich wenig verstanden. Daß der Herr Vorredner                         und seine Konsorten auch für politische Freiheit gekämpft, ist mir ganz neu.                         Jetzt sprechen diese Herren für Trennung der Kirche vom Staat, warum nicht                         damals, als sie den Staat umschlungen hielten unter Abel, als der Staat                         wirklich ein Jesuit war? (<hi rendition="#g">Sepp</hi> widerspricht vom                         Platz. <hi rendition="#g">Gagern</hi>. Schweigen Sie, bis Sie einmal wieder                         zum Wort kommen. Gelächter.) Wir Demokraten vergessen, sonst würden wir uns                         erinnern, daß eure kirchlichen Vorfahren die unsrigen verbrannt haben. Der                         Redner erklärt sich für die Minoritätsgutachten zu §. 14. Bisher arbeitete                         Staat und Kirche Hand in Hand zur Verdummung und Verknechtung des Volks. Die                         Kirche im Namen Gottes, der Staat in seinem eignen Namen. (Bravo!)</p>
          <p><hi rendition="#g">Radowitz</hi> (Geschrei nach Ruhe, diplomatische Stille):                         Niemand kann inniger wünschen als ich, daß unser großes Verfassungswerk vom                         Kampf der Confessionen unberührt bleibt. Aber deswegen hauptsächlich stimme                         ich für die gänzliche Trennung der Kirche vom Staate. Alle Bedenken dagegen                         bekämpfe ich. Radowitz gibt zu, daß unser jetziges Deutschland keine                         Jesuiten nöthig hat. (Weshalb wäre auch Hr. Radowitz gewählt?)</p>
          <p><hi rendition="#g">Hagen</hi>, Professor aus Heidelberg, faßt die Resultate                         der bisherigen Berathung zusammen. Von verschiedenen Gesichtspunkten                         ausgehend, haben die Redner im Allgemeinen sich für Unabhängigkeit der                         Kirche ausgesprochen. Der Redner ist ebenfalls für gänzliche Unabhängigkeit.                         Auch völliger Unglaube muß jedem Individuum freistehen, um die religiöse                         Heuchelei zu verhüten (doch muß der Ungläubige für Unterhaltung der                         Glaubensprediger bezahlen).</p>
          <p><hi rendition="#g">Zimmermann aus Stuttgart</hi>. Ich will Freiheit überall,                         deshalb auch die der Kirche, aber ich nehme die Trennung der Kirche vom                         Staat nicht so leicht. Ich fürchte die Folgen. Ich sehe die Gefahren, den                         Kampf zwischen Kirche und Staat. Schaudernd denke ich an die Opfer zurück,                         die die Kirche bis jetzt, die protestantische und katholische, durch                         Martern, Gefangenschaften, Qualen aller Art sich erlesen. Wenn ich nicht                         sehr irre, waren die Herren Dieringer und Sepp unter denen, die vor ein paar                         Jahren in Baiern für die Kniebeugungen sprachen, (Aha, aha!!) und sogar                         diese sprechen jetzt für die allgemeine Freiheit. Ein absonderliches
</p>
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</TEI>
[0443/0001] Beilage zu Nr. 86 der Neuen Rh. Ztg. Samstag 26. August 1848. [Gerichtsprotokoll] (Fortsetzung des Lassalle'schen Prozesses). ersten Bahnzug komme ich an in Köln, wo ich Alle sprechen will.“ Ich bitte nun das Fremdenbuch unter dem angebenen Datum nachzusehen. Dies geschieht und es findet sich am 3. August bei Rener eingezeichnet: „Graf Hatzfeldt mit Domestiken“ Rener erklärt, daß dies der junge Graf Paul sei, der sich bei der Mutter befinde. Man findet ferner: Dr. Mendelssohn angekommen am 2. abgereist am 3. August. St.-Prok. In derselben Nacht ist Graf Hatzfeldt bei Disch im Kaiserlichen Hof zu Köln eingekehrt; deßhalb hat sich wohl unzweifelhaft Mendelssohn an demselben Abend in den Kaiserlichen Hof begeben, so daß er gleichzeitig in den Fremdenbüchern beider Gasthöfe eingezeichnet ist. Zeuge. Karl Disch 27 Jahre alt, Gastwirth zum Kaiserlichen Hof in Köln. Die Gräfin Hatzfeldt hat seit einer Reihe von Jahren nicht mehr bei uns logirt. Lassalle hat einige Male auf einem besondern Zimmer mit der Gräfin und einigen andern mir unbekannten Personen gespeist. — In der Fremdenliste des Zeugen findet sich unterm 2. August: „Mendelssohn Med. Dr., abgereist am 3. August nach Aachen.“ Ganz ebenso ist der Graf Hatzfeldt eingeschrieben. Zeuge. Julius Kostelezki, Gastwirth zu den Vier Jahreszeiten in Aachen, wird vernommen über die Zeit der Ankunft, die Dauer des Aufenthalts und die Abreise der Gräfin, sowie der um sie befindlichen Personen. Angekl. Ich kann gleich hier, da schon einmal von Zeitbestimmungen die Rede ist, drei Alibis gegen die Behauptungen Hoppe's und der Majunke durch die Rechnungsbücher der verschiedenen Gastwirthe nachweisen. Ich werde darthun, 1) daß ich am 3. August 1846, an welchem Tage mich Hoppe auf dem Bahnhof zu Köln ihm einen Auftrag zur Wegnahme einer Kassette des Grafen H. geben läßt, vielmehr in Aachen war, wo ich am 27. Juli eingetroffen bin und welches ich seit diesem Tage bis 22. August nicht wieder verlassen habe. 2) Daß die Majunke, welche, als Graf H. mich besuchte, und ohne mich zu treffen fortritt, von Hoppe mit den Worten: „Hier sehen Sie die Vorbereitungen zum Empfang des Grafen u. s. w.“ in mein Zimmer geführt worden sein will, erst acht Tage nach diesem Besuche nach Aachen gekommen sein kann; 3) aber und hauptsächlich hat Hoppe behauptet, als der Brief an die Meyendorf durch P. Kurz von der Post überbracht worden, hätte ich ihn sofort der Gräfin hinauf in ihr Zimmer auf der ersten Etage getragen. Ich werde nachweisen, daß die Gräfin erst 14 Tage nach der Bemächtigung jenes Briefes nach Aachen gekommen ist. Ich wende mich zuerst zu diesem letzten Alibi Der Brief, der bei den Akten liegt, trägt den Poststempel Düsseldorf, 28. Juli. Er muß also am 29., spätestens am 30. oder 31. Juli in Aachen von der Post geholt worden sein. Ich bitte den Gastwirth Kostelezki zu fragen, wenn im Jahre 1846 die Gräfin zuerst bei ihm in Aachen eingekehrt ist. Kostelezki. Meine Bücher werden hierüber Auskunft geben. — In den Büchern, welche nachgesehen werden, findet sich, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen ist. Majunke tritt vor. Das erste Mal war die Gräfin nicht unter ihrem Namen in Aachen, sondern ganz inkognito. Angekl. Es ist wahr, daß sie ein Inkognito beobachtete; aber dies ist gerade bei ihrer Ankunft am 11. August der Fall gewesen. Majunke. Nein, das war früher. Angekl. Ich werde die Zeugin sofort überführen. Als die Gräfin das erste Mal in Aachen inkognito ankam, war das in Gesellschaft des Pastor Bochum und im Hotel Kostelezki's? Majunke. Ja, er begleitete sie bei ihrer Ankunft in Aachen und sie stiegen bei Hrn. Kostelezki ab. Angekl. Man möge also nachsehen, ob Pastor Bochum vor dem 11. Aug. in Aachen angekommen. Kostelezki. (Hat lange in den Büchern gesucht.) Nein, es findet sich im Sommer 1846 vor dem 11. August auch der Pastor Bochum nicht in meinen Büchern. Pr. (Hat ebenfalls die Bücher nachgesehen.) Aber er steht ja auch am 11. August nicht eingetragen? Angekl. Nein, weil sein Verzehr auf Rechnung der Gräfin gesetzt wurde, daß er aber da war, ergibt sich daraus, daß der Gräfin stets drei Frühstücke berechnet sind, für sie, für ihren Sohn und den Pastor. Pr. Das dritte Frühstück könnte möglicher Weise auch für den Angeklagten gewesen sein? Angekl. Nein, denn mein Frühstück finden Sie außerdem besonders auf meiner Rechnung. Pr. Das ist richtig. Kostelezki Es geht auch aus der Zimmernummer hervor, daß es für den Hrn. Pastor war. Angekl. zu Kostelezki. Erinnern Sie sich denn, daß die Gräfin vor ihrer Ankunft am 11. Aug. in Aachen bei Ihnen war? Sie kennen sie persönlich. Kostelezki. Ich kenne sie seit mehreren Jahren. Sie kam aber im Jahr 1846 zum ersten Mal mit Pastor Bochum bei mir an, am 11. Aug, wie meine Bücher ergeben. Pr. Bei der Vernehmung Bochum's werden wir darauf zurückkommen. Angekl. Erlauben Sie, daß ich fortfahre, jetzt gleich den positiven Beweis zu liefern, daß die Gräfin erst am 11. August nach Aachen gekommen. — Der Angeklagte verläßt die Anklagebank und begibt sich, einen Pack Rechnungen in der Hand, vor den Tisch des Präsidenten. Angekl. Am 19. oder 20. Juni verläßt die Gräfin Berlin, sie kommt nach Köln, wo sie vom 21. bis 25. Juli im Königlichen Hof bei Diezmann bleibt. Hier ist die Rechnung, welche das beweist. Pr. Richtig. Angekl. Am 25. Juli geht die Gräfin nach Koblenz und bleibt da im Gasthof zum Riesen bis zum 31. Hier ist der notarielle Bücherauszug aus den Rechnungsbüchern dieses Gasthofs. Pr. Es ist dies ein auf Wunsch der Gräfin von einem Notar zu Koblenz aus den Büchern des Gasthofes zum Riesen gemachter Auszug, welcher das in der That nachweist. Angekl. Ich hätte also schon genug erwiesen. Der Brief an die Meyendorf muß spätestens bis zum 31. Juli von der Post in Aachen abgeholt worden sein. Nun ist aber die Gräfin am 31. noch in Koblenz, ich kann ihr also nicht, wie Hoppe so bestimmt behauptet, den Brief, als ihn Kurz von der Post brachte, hinaufgetragen haben. Was hat der Zeuge Hoppe hierauf zu entgegnen? Hoppe. Ich bleibe bei meiner Wahrheit. Ich habe selbst gesehen, wie Kurz den Brief brachte, daß Hr. Lassalle ihn freudig ergriff und der Gräfin hinauftrug. Ich war dabei, ich sah noch den Brief, auf welchem der Poststempel vom 28. Juli war. Ein Geschw. War der Brief poste restante adressirt. Pr. sucht das Couvert. Jawohl, poste restante. Geschw. Nun, dann erklärt es sich leicht. Pr. Geschriebene Briefe können 14 Tage und noch länger liegen bleiben, ehe sie abgeholt werden. Angekl. (lächelnd). Nun, so werde ich denn beweisen, daß der Brief am 29. oder 30. Juli von der Post thatsächlich abgeholt worden ist. St.-Pr. Es ist dies nicht nöthig. Zur Steuer der Wahrheit und im Interesse des Angeklagten muß ich bemerken, daß der Brief spätestens bis zum 31. Juli abgeholt sein muß. In Folge dieses Briefes nämlich, und dessen, was Lassalle daraus erfahren, reist Mendelsohn mit Fr. Kurz nach Ueckeroth, wo wir ihn schon am 1. August finden. Es geht das aus den Akten klar hervor. Pr. Es ist nicht zu zweifeln, daß der Brief spätestens am 31. Juli abgeholt ist. Denn wie das öffentliche Ministerium Ihnen mitgetheilt hat, Mendelsohns Reise nach Ueckeroth wurde durch den Inhalt dieses Briefes veranlaßt und das Datum dieser Reise geht sowohl aus dem Tagebuche Mendelsohns, wie aus dem Datum des Pollmannschen Briefes und sonst noch hervor. Angekl. Ich nehme auf diese Erklärungen, welche mir den weitern Beweis ersparen, Bezug. Das Alibi ist also erbracht. Pr. Aber, Angeklagter, ich sehe so eben, daß auf der Rechnung der Gräfin vom 31. Juli in Koblenz nur Dejeuners angegeben sind. Sie hat also noch Vormittags Koblenz verlassen und konnte da vielleicht noch möglicher Weise am selben Tage in Aachen eingetroffen sein. Ein Geschw. rechnet aus, daß das sehr leicht möglich sei. Angekl. Aber es war nicht der Fall. Von Koblenz reiste die Gräfin nach Godesberg. Da blieb sie bis zum 2. August. Am 3. August treffen wir sie bis zum 6. laut den vorliegenden Büchern des Hrn. Rener in Belle Vue zu Deutz. Vom 6.-11. ist sie in Düsseldorf laut den Rechnungen des Hrn. Domhard, die ich hier übergebe und dessen Bücher in Düsseldorf requirirt sind. Am 11 August ist sie in Aachen. Pr. (welcher die Rechnungen gemustert und mit den Wirthshausbüchern verglichen hat): Dies alles ist in Ordnung und belegt. Aber der Zeitraum vom 31. Juli bis 2. August, an welchem die Gräfin in Godesberg gewesen sein soll, dieser ist nicht belegt. So lange Sie das nicht nachgewiesen, ist das Alibi nicht erbracht. Gerade auf diesen Zeitraum kommt es an; denn am Ende könnte der Brief auch noch am 1. August abgeholt worden sein. Angekl. Nein, dies ist nicht möglich. Ich werde übrigens die Rechnung aus Godesberg nachträglich liefern Pr. Zur Majunke. Wo ist die Gräfin von Koblenz hingereist? Nach Godesberg oder direkt nach Aachen? Majunke. Nein, wir waren gar nicht in Godesberg. Wir sind von Koblenz auf's Schnellste nach Aachen gereist. Pr. Sie sehen, Angekl., die Majunke behauptet, daß die Gräfin gerade am 31. Juli direkt nach Aachen ging. Angekl. Unwahr, unwahr! Pr. Auffällig muß es immer bleiben, daß Sie, der Sie alle übrigen Belege gesammelt und bei der Hand haben, gerade für diesen wichtigsten Zeitraum vom 31. Juli bis 3. Aug. keinen Beleg geben können. Ich kann Ihnen dies nicht verschweigen. Angekl. Ich habe bereits gesagt, daß ich ihn bis morgen geliefert haben werde. Ich bitte um Erlaubniß an die Gräfin deshalb zu schreiben. Pr. Ich kann deshalb aber die Sitzung nicht unterbrechen Angekl. Ist auch nicht nöthig; ich schreibe während der Verhandlungen. — Er setzt sich nieder und schreibt einige Zeilen. In dem Augenblick wo er dieselben dem Präsidenten zur Durchsicht übergiebt, reicht Jemand aus dem Publikum dem Vertheidiger und dieser dem Angekl. einen Brief hin. Angekl. bricht in einen Schrei der Ueberraschung aus: Ach Gott sei Dank, hier ist die Rechnung. Nota von Max Blinzler in Godesberg vom 1.-3. August 1846. (Große Sensation im Publikum). Pr. nimmt die Rechnung. Ja diese Rechnung schließt sich genau an die im Hotel zum Riesen in Koblenz an. Angekl. Und an diese schließen sich wieder die Bücher des Hrn. Rener. Sie haben jetzt, m. H., von dem Tage an, wo die Gräfin den Fuß in die Rheinprovinz setzte, ohne jede Lücke fortlaufend ihren Aufenthalt nachgewiesen. Vom 21.-25. Juli im Königl. Hof zu Köln, vom 25.-31. Juli im Gasthof zum Riesen in Koblenz; vom 1.-3. Aug. bei Blinzler in Godesberg, vom 3.-6. Aug. bei Rener in Deutz, vom 7.-11. Aug. bei Domhard in Düsseldorf. Sie ist also nicht vor dem 11. August in Aachen gewesen und der Brief muß von der Post zu einer Zeit gebracht worden sein, wo die Gräfin erwiesner Maaßen in Koblenz oder höchstens in Godesberg war. Das Alibi gegen Hoppes Behauptung ist erbracht. Ich frage das Oeff-Minist., ob es das Alibi für erbracht hält? St.-Prok. Es unterliegt allerdings keinem Zweifel, daß die Angabe Hoppes, L. habe der Gräfin den Brief, als ihn Kurz brachte, auf's Zimmer getragen, auf einer Unrichtigkeit beruhen muß. Angekl. Ich wende mich jetzt zu dem 2ten Alibi. Hoppe läßt mich, als der Graf von Cöln früh Morgens aus dem kaiserlichen Hofe nach Aachen fährt, nachdem Mend. schon angeblich zu diesem Zweck im kaiserlichen Hof geschlafen hat, auf dem Kölner Bahnhof ihn auffordern, eine der Cassetten des Grafen zu entwenden. Der Hr. Präsident hat bereits ermittelt, daß dies am 3. Aug. statt gefunden haben müßte. Ich bitte Hoppe zu fragen, wo ich die Nacht vom 2. auf den 3. geschlafen haben soll? Ich muß diese nothwendig in Köln zugebracht haben, wenn ich am 3. früh, als der Graf mit dem ersten Bahnzuge abreiste, auf dem Bahnhof gewesen sein soll. Hoppe. Wir waren von Rheinstein und Düsseldorf nach Deuz gekommen, als dies vorfiel. Der Hr. Lassalle schlief in Deuz im Hotel Bellevue. Präs. In der That stehen Sie auch wie die Gräfin unterm 2. Aug. im Fremdenbuch des Hrn. Rener. Angekl. Dies ist ein Irrthum. Ich stehe nicht darin. Mend. steht da und die Gräfin. Präs. Richtig, richtig. Sie stehen nicht da. Hoppe. Er hat unter falschem Namen da gewohnt. Angekl. Ich habe vorgestern dem Zeugen ausdrücklich die Frage gestellt anzugeben, wo ich unter falschem Namen gewohnt haben solle. Er hat ausdrücklich gesagt, daß dies nur im Kölnischen Hof hier angeblich Statt gehabt habe. Wie kömmt er jetzt dazu andere Angaben zu machen, die er vorgestern nicht machen konnte? Präs. zu Hoppe. Wissen Sie den Namen, unter welchem der Angeklagte sich damals einschrieb. Hoppe. Nein. Angekl. Ich bemerke, daß auch Hr. Rener ausdrücklich ausgesagt, ich hätte vor dem Cass. Diebstahl nie bei ihm gewohnt. Präs. Herr Rener kann nur aussagen, daß er sich dessen nicht erinnert. Rener. Wenn man unter falschem Namen bei mir wohnt, so kann ich das nicht wissen. Präs. Hat der Angekl. einmal unter falschem Namen bei Ihnen gewohnt. Rener. Das kann ich nicht sagen, aber sehr lange Zeit habe ich und meine Kellner ihn immer Baron genannt. Präs. Haben Sie sich denn für einen Baron ausgegeben? Angekl. Nie. Aber es ist mir unzähligemal vorgekommen, daß mich die Kellner eines Gasthofes, wo ich noch nicht persönlich genau bekannt war, wenn ich mit der Gräfin Hatzfeld dahin kam, mich Graf oder Baron oder mindestens Hr. von titulirten. Die Kellner schlossen, weil ich mit der Gräfin v. H. reiste, müßte ich wenigstens von irgend einem Adel sein. Dagegen ist nichts zu machen. Präs. Das mag wohl sein. Hoppe, können Sie nähere Angaben über den Aufenthalt des Angeklagten zu Deuz am 2. u. 3. Aug. 46 machen. Sie sagten, er sei von Düsseldorf aus dahin gekommen. Hoppe. Ja, wir kamen von Düsseldorf hin. Mendelssohn wohnte auf Nro. 2. Das Zimmer daneben hatte einen Rauchfang; es ist, glaube ich, das Zimmer Nr. 30. Rener. Das ist der Schornstein, welcher von der Küche aus hineingeht; es ist Nro. 30. Präs. Im Fremdenbuch steht unter Nro. 30 ein Baron Dr. Richthofen aus Silesie von Düsseldorf kommend. Hoppe. Ja, Baron Richthofer hat er sich damals genannt. Rener. Ich bemerke in meinen Rechnungsbüchern, daß für die Gräfin zuerst vier Couverts zum Diner bestellt wurden, dann wurden zwei abbestellt; der Dr. Mendelssohn und Baron Richthofer dinirten jeder auf seinem Zimmer. Präs. Dies scheint also damit zu stimmen, daß Sie der Richthofer waren. Angekl. Welcher Beweis! kann die Gräfin nicht Gäste erwartet haben, welche dann nicht kamen! Es beweist dies vielmehr, daß ich nicht der Richthofer war. Ich habe stets, es ergiebt sich dies aus allen Gasthausrechnungen ohne Ausnahme, wenn ich mit der Gräfin in einem Hotel wohnte, bei ihr gespeist. Richthofer aber soll auf seinem Zimmer dinirt haben. Pr. Es scheint, daß Sie damals wünschten Ihren Zusammenhang mit der Gräfin zu verbergen, daher auch der falsche Name. Angekl. Dies kann um so weniger der Fall gewesen sein, als sich Mendelsohn, der doch oft unter falschem Namen reiste, damals gerade unter seinem wirklichen Namen im Fremdenbuch eingetragen hat. Der Grund einen falschen Namen anzunehmen war entweder für uns beide gemeinschaftlich da, und noch weit mehr für Mendelsohn, der dies oft gethan, als für mich, von dem es nie nachgewiesen ist; oder er war gar nicht da: Pr. Das „Baron Dr. v. Richthofen“ scheint mir aber von Ihrer Hand geschrieben zu sein. Wollen Sie herunterkommen es sich ansehen? Angekl. Ich entdecke eine flüchtige Aehnlichkeit mit meiner Handschrift; doch ist es dieselbe nicht. Das Fremdenbuch wird den Geschworenen herumgereicht. Die Geschworenen erklären, daß sie allerdings Aehnlichkeit zwischen der Eintragung und den von dem Angeklagten anerkannten Briefen fänden, diese jedoch nicht so groß sei, daß sie darauf ein Urtheil fällen könnten, sie bitten daher um eine Expertise. Der Präsident überträgt die Vergleichung der Handschriften. Angekl. Ich kann sofort diesem ganzen Streit auf positive Weise ein Ende machen. Hier ist meine Rechnung aus dem Hotel des Hrn. Kostelezki; er selbst ist mit seinen Büchern da. Dieselben weisen nach, daß ich den 28. Juli bei ihm eingezogen und sein Haus vor dem 22. August nicht verlassen habe. Es ist Tag für Tag das Logis berechnet. Pr. Das Logis könnten Sie behalten haben, auch wenn Sie eine kurze Reise unternahmen. Angekl. Möglich. Aber Sie finden auf der Rechnung täglich und ebenso am 2. wie am 3. August, wo ich doch in Köln gewesen sein soll, das Frühstück anberechnet. Präsident zum Gastwirth Kostelezki Wird das Frühstück auch berechnet, wenn es nicht genommen wird, oder sollte dies nicht zum Mindesten möglich sein? Kostelezki. Nein, dies ist nicht möglich. Das Frühstück wird nur berechnet, wenn es wirklich genommen wird. Angekl. Ferner finden Sie gerade am 2. August eingetragen, „Wagen nach dem Ball, hin und zurück.“ Wenn ich also in Aachen am 2. Abends auf einem Ball war, so kann ich nicht zugleich am 2. in Köln geschlafen haben. Präs. rechnet aus einem Kalender heraus, daß der 2. ein Sonntag gewesen; zu Kostelezki: „Wann finden die Redoutenbälle in Aachen Statt, an welchem Wochentag.“ Kostelezki. An einem Sonnabend. Präs. Wann sind sie zu Ende? Kostelezki. Um 1 Uhr Nachts gewöhnlich. Präs. Am Sonnabend war der erste August. Es könnte also sehr leicht, wenn der Angeklagte am Abende des 1. August auf dem Balle war, der Wagen dennoch erst am andern Tage, am 2., auf die Rechnung gesetzt worden und der Angeklagte daher dennoch am 2. in Köln gewesen sein. Angekl. Aber dies ist eine bloße Kombination. Und wie wird das Frühstück am 3. Aug. hinweggeräumt? Präs. zu Kostelezki. Ist es denn gar nicht möglich, daß das Frühstück auch einmal auf die Rechnung gesetzt wird, wenn es nicht genossen wird? Kostelezki. Nein, dies ist schlechterdings nicht möglich. Präs. Aber es könnte das zweite Frühstück sein. Der Angeklagte kann am 3. August, als er mit dem ersten Bahnzug in Aachen wieder eintraf, das zweite Frühstück bei Ihnen genommen haben? Kostelezki. Nein, dies sehe ich aus dem Preise, wie aus der Bezeichnung. Es ist Kaffee gewesen. Präs. Wir wollen hier eine Pause machen. Angekl. Das Alibi gegen die Majunke werde ich bei Gelegenheit des Pastors Bochum darthun. Nach der Pause nimmt der Vertheidiger, sich auf manigfache Unwahrheiten und Widersprüche der Hoppe'schen Aussage, besonders aber darauf stützend, daß Hoppe behauptet, Lassalle habe den Brief an die Meyendorf, sofort als er von der Post gebracht worden wäre, was in seiner (Hoppe's) Gegenwart geschehen sei, der Gräfin in ihr Zimmer hinaufgetragen, während die Gräfin nachgewiesenermaßen erst an 14 Tage später nach Aachen gekommen sei, so wie auf die bereits durch die Verhandlungen konstatirten Bestechungen, welche nach den dem Präsidenten vorliegenden Akten noch weiter konstatirt werden würden, auf Grund des Art. 330 der Crim-Pr.-Ord. den Antrag, Hoppe zu verhaften. Das Oeffentliche Ministerium meint, ein solcher Antrag könne nur von ihm ausgehen. Es sei zwar allerdings die Angabe Hoppe's über den Brief eine Unrichtigkeit. Aber nicht an solche Nebenpunkte solle der Angeklagte sich halten. Er beweise uns, daß er den Auftrag, den Hoppe am 20. August von ihm gehört haben will, nicht gegeben hat, und dann soll Hoppe verhaftet werden. Der Präsident meint auch zuerst, es könne die Vertheidigung überhaupt nicht einen Verhaftungsantrag nehmen, giebt dies jedoch dann nach und behält sich die Entscheidung vor. Nachtrag. !!! Frankfurt, 24. August. 65. Sitzung der Nationalversammlung. Präsident v. Gagern. Curanda, Bürger aus Triest, und Dr. Winiwalter treten aus der Versammlung aus. Schwarzenberg (im Namen des Ausschusses für Geschäftsordnung) reicht den Bericht über die abgerissenen Gallerien zum Druck ein. In diesem Bericht beantragt der Ausschuß: die dem Publikum entzogenen Räume demselben unter gewissen Beschränkungen wieder zu eröffnen. (Mißfallen). Soiron überreicht für Scheller einen Bericht des Ausschusses über den Antrag Schoders, betreffend die Verminderung der Civillisten, zum Druck (man ruft: den Antrag verlesen). Der Antrag lautet, zur Tagesordnung überzugehen. (Homerisches Gelächter). Präsident theilt einen Beitrag von 562 Fl. zur deutschen Flotte mit, erzielt durch ein Konzert des Frankfurter Liederkranzes. (Bravo). Zachariä (Namens des völkerrechtlichen Ausschusses) überreicht den Bericht über Schülers Antrag: „bis Ende August die Gesandschaften von den deutschen Einzelstaaten bei fremden Höfen aufhören zu lassen.“ Ausschuß, anerkennend die Richtigkeit dieser Ansicht, überweist diesen Antrag der Centralgewalt (zu beliebigem Gebrauch), Tagesordnung. Fortsetzung der allgemeinen Debatte über Art. 3. Sepp: (baierischer Professoren-Humor) Vogt und Jordan hätten uns nur noch den Antrag stellen sollen „kein Judenthum, kein Christenthum mehr.“ Man weissagt uns einen Kampf gegen die Kirche. Dieser Kampf wird kommen, aber die Kirche wird siegen. (Gelächter). Der Redner spricht von der Religion ultra montes. (Allgemeines Gelächter; links: denken Sie an die Lola). Ich bin aufrichtiger Christ. Das Christenthum ist die Religion der Freiheit. (Gelächter.) Wenn heute Karl der Große auferstehen könnte, er würde die Hände über dem Kopf zusammenschlagen. Sein Reich hat 300 Jahre gedauert. Das heutige (auf die Tribüne paukend) ohne Religion, wird keine 10 Jahre dauern (Geschrei: Huhu). Sehen sie nach Oestreich, dort ist die Religion verachtet. (Unterbrechungen). Präsident zum Redner: Es kommt Ihnen nicht zu, zu sagen, daß in einem ganzen Staat die Religion verachtet ist. Der Redner, sehr weinerlich: Man hat sich für Errichtung von Synoden ausgesprochen. Bei Synoden aber steht der Staat sich besser, doch nicht die Kirche. (Ironischer Beifall und Vergnügen.) Mit dem jus circa sacra ist es wie mit dem jusqu'à la mer. Dasselbe giebt Freiheit bis zur Sakristeithüre. (Unterbrechungen. Schluß. Weiterreden.) Gagern. Der Redner soll sich kürzer fassen. Redner. Was ist der Staat, daß man ihm Alles aushändigen soll? Der Staat ist ein Ding ohne Charakter. Der Staat ist der eigentliche Jesuit. (Horribles Gelächter. Hört, hört!) Keine Trennung wollen wir, (der Besoldung wegen) sondern völlige Unabhängigkeit der Kirche. Nauwerk. Da die Stimme, die vor mir sprach, von „jenseits der Berge“ kam, habe ich wenig verstanden. Daß der Herr Vorredner und seine Konsorten auch für politische Freiheit gekämpft, ist mir ganz neu. Jetzt sprechen diese Herren für Trennung der Kirche vom Staat, warum nicht damals, als sie den Staat umschlungen hielten unter Abel, als der Staat wirklich ein Jesuit war? (Sepp widerspricht vom Platz. Gagern. Schweigen Sie, bis Sie einmal wieder zum Wort kommen. Gelächter.) Wir Demokraten vergessen, sonst würden wir uns erinnern, daß eure kirchlichen Vorfahren die unsrigen verbrannt haben. Der Redner erklärt sich für die Minoritätsgutachten zu §. 14. Bisher arbeitete Staat und Kirche Hand in Hand zur Verdummung und Verknechtung des Volks. Die Kirche im Namen Gottes, der Staat in seinem eignen Namen. (Bravo!) Radowitz (Geschrei nach Ruhe, diplomatische Stille): Niemand kann inniger wünschen als ich, daß unser großes Verfassungswerk vom Kampf der Confessionen unberührt bleibt. Aber deswegen hauptsächlich stimme ich für die gänzliche Trennung der Kirche vom Staate. Alle Bedenken dagegen bekämpfe ich. Radowitz gibt zu, daß unser jetziges Deutschland keine Jesuiten nöthig hat. (Weshalb wäre auch Hr. Radowitz gewählt?) Hagen, Professor aus Heidelberg, faßt die Resultate der bisherigen Berathung zusammen. Von verschiedenen Gesichtspunkten ausgehend, haben die Redner im Allgemeinen sich für Unabhängigkeit der Kirche ausgesprochen. Der Redner ist ebenfalls für gänzliche Unabhängigkeit. Auch völliger Unglaube muß jedem Individuum freistehen, um die religiöse Heuchelei zu verhüten (doch muß der Ungläubige für Unterhaltung der Glaubensprediger bezahlen). Zimmermann aus Stuttgart. Ich will Freiheit überall, deshalb auch die der Kirche, aber ich nehme die Trennung der Kirche vom Staat nicht so leicht. Ich fürchte die Folgen. Ich sehe die Gefahren, den Kampf zwischen Kirche und Staat. Schaudernd denke ich an die Opfer zurück, die die Kirche bis jetzt, die protestantische und katholische, durch Martern, Gefangenschaften, Qualen aller Art sich erlesen. Wenn ich nicht sehr irre, waren die Herren Dieringer und Sepp unter denen, die vor ein paar Jahren in Baiern für die Kniebeugungen sprachen, (Aha, aha!!) und sogar diese sprechen jetzt für die allgemeine Freiheit. Ein absonderliches

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Marx-Engels-Gesamtausgabe: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-03-20T13:08:10Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 86. Köln, 26. August 1848. Beilage, S. 0443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz086b_1848/1>, abgerufen am 25.04.2024.