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Neue Rheinische Zeitung. Nr. 93. Köln, 3. September 1848.

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110 Düsseldorf, 1. September.

Die Deputation Düsseldorfer Bürger, welche sich gestern Morgen mit einigen Abgeordneten des Kölner- Arbeitervereins zum Oberprokurator Schnaase begab, um wegen der Verhaftung Freiligrath's sich zu verwenden, hat folgende Erklärung veröffentlicht:

"Die von der am 30. d. abgehaltenen Volksversammlung zum Oberprokurator Dr. Schnaase in Bezug auf die Verhaftung Freiligrath's gesandte Deputation sieht sich zu der öffentlichen Mittheilung veranlaßt, daß ihr der Oberprokurator die Erklärung abgelegt, es sei die Verfolgung und Verhaftung Freiligrath's auf Grund seines Gedichts, "Die Todten an die Lebenden," nicht von der hiesigen Behörde ausgegangen, sondern von höheren Orts, von Köln her aufgetragen worden.

"Wer sonst noch daran zweifeln könnte, daß diese wie ähnliche Verfolgungen nicht sowohl einer wirklich vorliegenden Gesetzverletzung als dem tendenziösen Bestreben der höhern und höchsten Behörden entspringen, die Reihen der besten Bürger zu dezimiren, der wird sich durch diese offizielle Erklärung, nach welcher diese Verfolgung, ohne daß die hiesigen zuständigen Behörden in jenem Gedichte Freiligrath's einen Grund zur Verfolgung erblicken konnten, von Oben herab verordnet ist, nun sicherlich belehren lassen.

"Die Deputation erachtet es in diesem Interesse für ihre Pflicht, jene amtliche Erklärung zur öffentlichen Kunde zu bringen

Düsseldorf den 31. August 1848.

Die Deputation."

113 Düren, 31. August.

Der §. 10 des Bürgerwehrgesetzentwurfs enthält mehrere Kategorien von zum Wehrdienste nicht verpflichteten Personen, unter denen sich aber befremdlicher Weise die Mediziner nicht befinden. Und doch springt in die Augen, daß hier gerade am häufigsten Kollisionen mit ihren Berufspflichten eintreten können. Ohne sich daher dem Bürgerwehrdienste aus egoistischen Gründen entziehen zu wollen, verlangen sie nur, daß ihnen mit dem Rechte, sich daran zu betheiligen, nicht zugleich auch die Zwangspflicht dazu auferlegt werde, und erwarten von ihren Kollegen in der Vereinbarungsversammlung, besonders von Dr. D'Ester, daß er einen Zusatzparagraphen in diesem Sinne beantragen und durchzubringen wissen wird.

30 Provinz Sachsen, 31. August.

Die Verhaftungen in der Provinz Sachsen "wegen frechen, unehrerbietigen Tadels der Landesgesetze und Unordnungen im Staate etc." sind eben so häufig als die Entlassungen; denn nachdem die gefangenen Tadler eine Reihe von Wochen gemartert worden, werden sie freigegeben, weil gar kein Grund da war, oder weil sie förmlich freigesprochen werden. Zu den letzten Opfern dieser Art gehörten Hr. Striegnitz zu Eckardtsberga und der Dr. Eisele zu Erfurt. Der letztere wurde von der Regierung zu Erfurt denuncirt, weil er in einem Lokalblättchen die Meinung ausgesprochen, daß er die republikanische Staatsform für die beste halte, den entgegenstehenden Frankfurter Beschluß aber wegen des unverantwortlichen Reichsverwesers für den schlechtesten. Nachdem er wochenlang im Gefängniß zu Erfurt geschmachtet, bis er gegen Bürgschaft der Bürger freigelassen wurde, ist nunmehr vom Ober-Landesgericht zu Naumburg erkannt worden, daß gar kein Grund zur Anklage und Verhaftung vorliege. Seit seiner Entlassung liegt nun der Dr. Eisele in Folge der erlittenen Mißhandlung krank darnieder. Was kümmert das die Macht, welche in der Provinz Sachsen regiert: die Polizei und die Polizei-Justiz? Es ist dabei sehr bezeichnend, daß sich die ersten Mitglieder der denuncirenden Regierung zu Erfurt an die Spitze eines Vereins gestellt haben, welcher für das specifische Preußenthum schwärmt, und, obwohl nur 60 Mitglieder zählend, Aufregung, Mißtrauen und Haß erzeugt, zumal in ihm nur solche Mitglieder durch Ballottement des Vorstandes aufgenommen werden, welche sich als "gesinnungstüchtig" ausweisen, während die vorhandenen Mitglieder nach ihrer Stellung, durch ihr Amt, oder durch ihren Adel, oder durch ihren Besitz eine große Macht haben. Der Herr Minister Kühlwetter will Thatsachen, hier sind Thatsachen.

101 Frankenstein in Schl., 27. Aug.

Das von dem Blutbade in Schweidnitz her berüchtigte Bataillon des 22. Regiments sollte hier auf seinem Durchmarsche in Quartier kommen. Bei der Nachricht hiervon entstand eine ungemeine Aufregung in der ganzen Bevölkerung. Es wurde deshalb für angemessen gehalten, dem Bataillon eine Deputation entgegen zu senden und den Kommandeur desselben von der Stimmung in der Stadt zu benachrichtigen, so wie zu verlangen, daß das Bataillon nicht durch, sondern um die Stadt weiter marschire. Dies geschah. Im entgegengesetzten Fall wäre ein blutiger Zusammenstoß unvermeidlich gewesen. Selbst in unserer Nachbarstadt Glatz, wo das Bataillon früher lange Zeit in Garnison gewesen, protestirte man entschieden gegen dessen Aufnahme.

Weimar, 28. August.

Gleichsam zum abschreckenden Beispiele für das Volk, enthält die "Weimarische Zeitung" einen wahrscheinlich offiziellen Artikel über die bei dem Aufstande vom 29. und 30. März zu Großrudestadt Betheiligten verhängten Strafen in erster Instanz. Es kommen darin Strafen von ein, zwei, drei, sechs, acht und dreizehn Jahre Zuchthaus vor. Diese Strafen sind nach dem vorsündfluthlichen Gesetz erkannt und mögen darauf hin auch gesetzlich begründet sein. Also die weimarische Revolution zum Verbrechen erklärt!

(Fr. J.)
Altenburg, 26. August.

Die kleinen Fürstenhäuser fangen an, ihre Mediatisirung zu befürchten. Sie ziehen es daher vor, sich lieber jetzt gegen angemessene Entschädigung mit ihren größern Nachbarn zu verschmelzen. Seit einigen Wochen unterhandeln bereits deßhalb von Neuß und Altenburg mit dem sächsischen Königshause.

(Brem. Z.)
117 Gießen, 31. Aug.

Unsere Stadt ist gestern Abend der Schauplatz von Tumult und Blutvergießen gewesen. Ein betrunkener Student warf beim Nachhausegehen Fenster ein, und wurde von der Bürgerwehr arretirt. Die braven Bürger, die im erhebenden Gefühl ihrer Macht hier wie überall den angebornen Polizistensinn, den "inwendigen Gensd'armen" in sich fühlen, mißhandelten dabei den Verhafteten mit Kolbenschlägen und Fußtritten, so daß dieser ein Messer zog und als man ihn rasch fortschleppte, fortwährend "Burschen heraus!" rief. Die Studenten eilten allenthalben auf die Straßen, von Seiten der Bürgerwehr wurde Generalmarsch geschlagen. Am Marktplatz kam es zu einem Zusammenstoß, da die Bürgerwehr den Platz mit gefälltem Bajonett zu räumen suchte. Die Studenten empfingen sie mit einem Hagel von Steinen, man versuchte durch umgeworfene Wagen eine Barrikade zu bilden, als plötzlich ein Schuß fiel, der einen Studenten todt zu Boden streckte. Die übrigen wurden durch Gewalt, mit Säbelhieben und Bajonettstichen auseinandergesprengt. -- Unter den Studenten herrscht gegen die Bürger, wegen deren Brutalitäten, die wüthendste Erbitterung; ein Ausschuß ist gebildet, der für strenge Untersuchung der Vorfälle sorgen soll.

Darmstadt, 30. August.

Während der so vielfach besprochene Prozeß wegen des räthselhaften Todes der Gräfin v. Görlitz sich seinem Ziele nähert, indem das hiesige Hofgericht im Begriff ist, zur Aburtheilung zu schreiten, soll ein anderes Strafverfahren beginnen, welches die Aufmerksamkeit noch mehr auf sich ziehen wird, da es die Politik berührt; der Prozeß Georgi, der zweite Theil, die Kehrseite des Prozesses Weidig. Das oberste Gericht hat das hiesige Hofgericht als den Gerichtshof bezeichnet, welcher das Verfahren leiten soll. Es ist aus der Literatur des Prozesses Weidig hinreichend bekannt, daß gleich nach dem blutigen Tode Weidig's sich Anzeichen ergeben haben, welche zur Erörterung der Frage führen mußten, ob eine Untersuchung gegen seinen Inquirenten einzuleiten sei. Die ärztlichen Zeugnisse deuten, darauf hin,, daß Weidig, welcher früher mit einer Kette an den Boden gefesselt worden war und solchem Jammer zu erliegen begann, Schläge erhalten hatte, obgleich der Gerichtshof, welcher die Untersuchung leitete, das Hofgericht in Gießen, dieses verboten hatte (Georgi hatte darauf angetragen, daß er schlagen lassen dürfe). Ebenso sollen die nach dem Tode Weidig's erwachsenen Aktenstücke darthun, daß, nachdem Inquirent zu dem nach lebenden und an seinen Wunden verblutenden getreten war, denselben hülflos und ohne Zurücklassung eines Wächters verließ, die Thüre des Gefängnisses verschließend. Darauf hin hatte der Referent bei hiesigem Hofgericht, Herr v. Lepel, darauf angetragen, wegen dieser "höchst" schuldvollen Vernachlässigung des Unglücklichen einzuschreiten. Dieser Antrag fand aber keinen Anklang. Welche Resultate jetzt, nachdem der Rost der Zeit sich angesetzt, erzielt werden, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls sind jetzt viele Spuren verwischt. Uebrigens wird das blutige Drama noch einmal vor den Augen des Publikums vorübergeführt werden, da die Competenz des Assisenhofs eintreten wird.

(O. P. A. Z.)
* Hohenzollern-Siegmaringen.

Das hiesige "Verordnungs- und Anzeigeblatt" theilt die interessante Nachricht mit, daß der regierende Fürst Karl sein erhabenes und schweres Amt in die Hände seines Sohnes niedergelegt hat. Man glaubt, daß das Gleichgewicht Europas hierdurch nicht gefährdet werde.

* Manheim, 31. Aug.

Heute Morgen hat das Hof- (nomen est omen) Gericht den Redakteur der in Heidelberg erscheinenden "Republik", G. Renner, wegen durch die Presse versuchten Hochverraths und Aufreizung gegen die badische Regierung zu 4 monatlichem Gefängniß verurtheilt. -- Der Prozeß des Redakteurs der Mannh. Ab. Ztg., Grohe, wird Morgen zur Verhandlung kommen.

X Schleswig-Holstein.

Wie gänzlich die reaktionairen preußischen Offiziere die hiesigen Truppen von allen Nachrichten aus der Außenwelt abzusperren suchen, geht aus einem Briefe eines aus Köln gebürtigen preußischen Soldaten hervor, der der Reaktion mitgetheilt wird: der Soldat erwischte durch Zufall ein Zeitungsblatt das weiß Gott wie alt war. Er las darin, als sein Lieutenant dazu kam und ihm erklärte: "Sie dürfen die Zeitung nicht lesen. Es ist gar nicht gut für den Soldaten wenn er die Zeitung liest. Der Soldat muß glauben ohne zu lesen." Also unseren Soldaten, die ohnehin so selten und so verspättet briefliche Nachricht aus ihrer Heimath erhalten, wird auch noch verboten, in Zeitungen sich nach solchen Nachrichten umzusehen!

(Siehe den Verfolg in der Beilage).

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

Vom 29. Elis., T. v. Joh. Könen, Kutscher, Geygergasse.

Den 30. Maria Anna Ther. Hub., T. v. Joh. Ludw. Kamps, Dampfschiffkondukteur, Altenmarkt -- Elis., T. v. Wien. Riem, Tagl., Schafenstr. -- Joh. Maxim. Tilm Jos, S. v. Jacob Witt, Schneider, gr. Griechenm. -- Elis, T. v. Joh. Bern. Alk#, Dampfbotheizer, Kranenbäumen. -- Bernard, S. v Wilh. Kluth, Zimmermstr. Kranenbäumen. -- Wilh., S. v. Wilh. Horstmann, Schmied Thurnw. -- Clara, T. v. Jacob Mayer, Schuhmacher, gr. Sandkaul. -- Elis., T. v. Christ. Breich, Tagl. Kranenbäumen. -- Conr., S. v. Franz Jos. Nagelschmied, Schlosserges. Maximinstr. -- Cha[?]h. Jacob., T. v. Herm. Jansen, Pumpenmacher Burgmauer. -- Rob. Heinr. Hub., S. v. Wilh. Gottfr. Wittgens, Spezereih. Marzellenstr. -- Joh. Jos Wilh, S. v. Carl Rob. Brebeck, Provinzial-Steuer-Sek., Quirinstr. -- Ein unehel. Mädchen

Heirathen.

Christ. Haupt, Ackerer v. Roesberg, mit Marg. Katzenburg v Schwedorf. -- Joh. Engelb. Simons, Schmied v. Euskirchen, mit Anna Maria Inden, v. Gymnich -- Arnold Bädorf, Cigarrenm. v. hier, mit Hubert. Schumacher v. Euskirchen. -- Fried. Bern. Menne, Schreinermeister v. Oberbergheim m. Anna Mar. Cath. Kollen, v. hier. -- Joh August Dorand, Schuster, u. Anna Cath. Hub. Adam, beide v. hier. -- Gerhard Ant. Sartory, Büchsenmacher v. Mintard u. Cath. Hüpgen von Deutz. -- Heinr. Vianden, Kaufm. v. Oedekoven mit Maria Cath. Kall v. Adenau. -- Paul Sauen, Wttwr., Maurermstr. v. Sürth, mit Anna Cath Heymen oder Heunerich von Adenau.

Brodpreis der Stadt Köln.

Vom 3. bis zum 10. Sept.

Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 8 Pf.

Köln, 2. Sept. 1848.

Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 2. September 1848.

Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von Kannstadt.

Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr. Elbert nach Mannheim.

In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied M. Pera. Nach Koblenz, der Mosel und der Saar L. Tillmann. Nach der Mosel, und Trier und der Saar M. J. Deiß. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Ober main Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.

Ferner nach Rotterdam Capt. Kamps Köln Nr. 32

Ferner nach Amstrdam Capt. Kalfs Köln Nr. 1.

Rheinhöhe am 30. Aug. 7' 5".

Außer unsern bekannten Artikeln haben wir wieder ganz frische Austern und Caviar vorräthig, welche wir zur gef. Abnahme, so wie zum Genusse auf unserer Austernstube. empfehlen.

G. Bettger et Comp.

Kl. Budengasse Nr 6

Glockengasse Nr. 28 ist das halbe Unterhaus zu vermiethen, zu Faßbinder, Schreiner und derartiges Geschäft geeignet.

Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues Engagement. Die Expedition sagt wer.

Im Verlag von Bernh. Dietz ist erschienen und der Buchhandlung von Gebr. Stienen in Kommission gegeben:

Wie's jetzt im preußischen Heere aussieht.

Von F. Anneke, ehemals Lieutenant in der preußischen Artillerie.

Preis 2 Sgr.

Im Verlage von Bernh. Dietz ist erschienen und in Köln unter Hutmacher Nr 17 zu haben:

Das neue goldene A B C für das deutsche Volk.

Von Friedensrichter Fischbach.

Preis 1 1/2 Sgr.

Diese alphabetische Zusammenstellung von schönen und passenden Spruchversen auf die neueste Zeit hat bereits eine ausgedehnte Theilnahme gefunden; es kann diese Sammlung auch ihrer hübschen Ausstattung wegen noch besonders empfohlen werden

Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier, gutem Moselwein, die große Flasche a 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher Bedienung zu empfehlen suchen.

Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr 1.

Versteigerung.

Am Montag den 4. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Heumarkte zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien als: Sopha, Kommode, Tische, Stühle, Sekretair, Ofen, Kleiderschränke etc. etc. und 36 geräucherte westphälische Schinken, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Versteigerung.

Am Montag den 4 September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu St Aposteln zu Köln, verschiedene Mobilar-Effekten, als: 1 Theke, Schreibpult, Kommode, Spiegel, Sopha, Stühle, Tische, Schränke Bettladen etc. etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Versteigerung.

Am Dienstag den 5. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Markte zu St Aposteln zu Koln 26 3/4 Ellen Tuch, Nussischgrün. -- 27 3/4 Ellen melirten Boukskiu, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt Auskunft.

Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94!

Futter gegen Ratten, Mäuse, Wanzen und Schwaben Thurnmarkt Nr. 39.

Je demeure, Malzbüchel Nr. 7.

Joh. Maton, Prof. de langues.

Wohnungs-Veränderung.

Aus der Poststraße Nr. 28 nach dem Filzengraben Nr. 11.

Zugleich empfehle ich mich, durch langjährige Erfahrnng befähigt, alle Mängel an fehlerhaften, die gehörige Feuerung behinderndenn Luftzügen abzuhelfen, und garantire für jeden Auftrag Auch habe ich wegen Mangel an Raum ein Comfoir mit 3 Löcher und Backofen zu verkaufen.

Traugott Lebrecht Völker, Vater, Filzengraben Nr. 11.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Geriss für die Armen der Stadt Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März 1849 in unbestimmten Quantitäten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation bringen können.

Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am Montag, den 4. September c, Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber protokollarisch zu verpflichten.

Köln, den 23. August 1848.

Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.

Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.

Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.

Köln, im August 1848.

Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.

Mainone.

Eine Weste ist gefunden worden, zuruckzuerhalten Filzengraben Nr 20.

Heute Sonntag den 3. Sept 1848 große Harmonie und Tanz im großen neu dekorirten Eiser'schen Saale.

Komödienstraße Nr. 34. Anfang 6 Uhr.

General-Versammlung des Arbeiter-Vereins Sonntag den 3. September, Mittags halb 2 Uhr, im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.

Handels-Gesellschaft.

Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt "de Zwaan" auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird:

44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam.

39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.

Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.

Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben.

Amsterdam, 21. August 1848.

Van der Oudermeulen, Präsident.

Goudswaard, Direkt, z Z Sekretär.

Buchheimer Kirmeß.

Vorläufige Anzeige.

Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewahren wird.

Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.

Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der weitberühmten "Buchheimer Kirmeß" aufmerksam gemacht, und zu deren Beiwohnung ergebenst eingeladen.

Mülheim, den 1. September 1848.

Joh. Hub. Breuer.

Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen Reichsverweser.

Weinverkauf.

Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.

Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36. Zum Deutschen Reichsverweser.

Theater.

Sonntag den 3. Sept.

Auf Verlangen:

Die Jüdin.

Große Oper in 5 Akten von Halevy.

Montag den 4. Sept.

(Zum Erstenmal):

Tiphonia.

Schauspiel in 5 Akten von Zwengsan.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

(Hierbei eine Beilage).

110 Düsseldorf, 1. September.

Die Deputation Düsseldorfer Bürger, welche sich gestern Morgen mit einigen Abgeordneten des Kölner- Arbeitervereins zum Oberprokurator Schnaase begab, um wegen der Verhaftung Freiligrath's sich zu verwenden, hat folgende Erklärung veröffentlicht:

„Die von der am 30. d. abgehaltenen Volksversammlung zum Oberprokurator Dr. Schnaase in Bezug auf die Verhaftung Freiligrath's gesandte Deputation sieht sich zu der öffentlichen Mittheilung veranlaßt, daß ihr der Oberprokurator die Erklärung abgelegt, es sei die Verfolgung und Verhaftung Freiligrath's auf Grund seines Gedichts, „Die Todten an die Lebenden,“ nicht von der hiesigen Behörde ausgegangen, sondern von höheren Orts, von Köln her aufgetragen worden.

„Wer sonst noch daran zweifeln könnte, daß diese wie ähnliche Verfolgungen nicht sowohl einer wirklich vorliegenden Gesetzverletzung als dem tendenziösen Bestreben der höhern und höchsten Behörden entspringen, die Reihen der besten Bürger zu dezimiren, der wird sich durch diese offizielle Erklärung, nach welcher diese Verfolgung, ohne daß die hiesigen zuständigen Behörden in jenem Gedichte Freiligrath's einen Grund zur Verfolgung erblicken konnten, von Oben herab verordnet ist, nun sicherlich belehren lassen.

„Die Deputation erachtet es in diesem Interesse für ihre Pflicht, jene amtliche Erklärung zur öffentlichen Kunde zu bringen

Düsseldorf den 31. August 1848.

Die Deputation.“

113 Düren, 31. August.

Der §. 10 des Bürgerwehrgesetzentwurfs enthält mehrere Kategorien von zum Wehrdienste nicht verpflichteten Personen, unter denen sich aber befremdlicher Weise die Mediziner nicht befinden. Und doch springt in die Augen, daß hier gerade am häufigsten Kollisionen mit ihren Berufspflichten eintreten können. Ohne sich daher dem Bürgerwehrdienste aus egoistischen Gründen entziehen zu wollen, verlangen sie nur, daß ihnen mit dem Rechte, sich daran zu betheiligen, nicht zugleich auch die Zwangspflicht dazu auferlegt werde, und erwarten von ihren Kollegen in der Vereinbarungsversammlung, besonders von Dr. D'Ester, daß er einen Zusatzparagraphen in diesem Sinne beantragen und durchzubringen wissen wird.

30 Provinz Sachsen, 31. August.

Die Verhaftungen in der Provinz Sachsen „wegen frechen, unehrerbietigen Tadels der Landesgesetze und Unordnungen im Staate etc.“ sind eben so häufig als die Entlassungen; denn nachdem die gefangenen Tadler eine Reihe von Wochen gemartert worden, werden sie freigegeben, weil gar kein Grund da war, oder weil sie förmlich freigesprochen werden. Zu den letzten Opfern dieser Art gehörten Hr. Striegnitz zu Eckardtsberga und der Dr. Eisele zu Erfurt. Der letztere wurde von der Regierung zu Erfurt denuncirt, weil er in einem Lokalblättchen die Meinung ausgesprochen, daß er die republikanische Staatsform für die beste halte, den entgegenstehenden Frankfurter Beschluß aber wegen des unverantwortlichen Reichsverwesers für den schlechtesten. Nachdem er wochenlang im Gefängniß zu Erfurt geschmachtet, bis er gegen Bürgschaft der Bürger freigelassen wurde, ist nunmehr vom Ober-Landesgericht zu Naumburg erkannt worden, daß gar kein Grund zur Anklage und Verhaftung vorliege. Seit seiner Entlassung liegt nun der Dr. Eisele in Folge der erlittenen Mißhandlung krank darnieder. Was kümmert das die Macht, welche in der Provinz Sachsen regiert: die Polizei und die Polizei-Justiz? Es ist dabei sehr bezeichnend, daß sich die ersten Mitglieder der denuncirenden Regierung zu Erfurt an die Spitze eines Vereins gestellt haben, welcher für das specifische Preußenthum schwärmt, und, obwohl nur 60 Mitglieder zählend, Aufregung, Mißtrauen und Haß erzeugt, zumal in ihm nur solche Mitglieder durch Ballottement des Vorstandes aufgenommen werden, welche sich als „gesinnungstüchtig“ ausweisen, während die vorhandenen Mitglieder nach ihrer Stellung, durch ihr Amt, oder durch ihren Adel, oder durch ihren Besitz eine große Macht haben. Der Herr Minister Kühlwetter will Thatsachen, hier sind Thatsachen.

101 Frankenstein in Schl., 27. Aug.

Das von dem Blutbade in Schweidnitz her berüchtigte Bataillon des 22. Regiments sollte hier auf seinem Durchmarsche in Quartier kommen. Bei der Nachricht hiervon entstand eine ungemeine Aufregung in der ganzen Bevölkerung. Es wurde deshalb für angemessen gehalten, dem Bataillon eine Deputation entgegen zu senden und den Kommandeur desselben von der Stimmung in der Stadt zu benachrichtigen, so wie zu verlangen, daß das Bataillon nicht durch, sondern um die Stadt weiter marschire. Dies geschah. Im entgegengesetzten Fall wäre ein blutiger Zusammenstoß unvermeidlich gewesen. Selbst in unserer Nachbarstadt Glatz, wo das Bataillon früher lange Zeit in Garnison gewesen, protestirte man entschieden gegen dessen Aufnahme.

Weimar, 28. August.

Gleichsam zum abschreckenden Beispiele für das Volk, enthält die „Weimarische Zeitung“ einen wahrscheinlich offiziellen Artikel über die bei dem Aufstande vom 29. und 30. März zu Großrudestadt Betheiligten verhängten Strafen in erster Instanz. Es kommen darin Strafen von ein, zwei, drei, sechs, acht und dreizehn Jahre Zuchthaus vor. Diese Strafen sind nach dem vorsündfluthlichen Gesetz erkannt und mögen darauf hin auch gesetzlich begründet sein. Also die weimarische Revolution zum Verbrechen erklärt!

(Fr. J.)
Altenburg, 26. August.

Die kleinen Fürstenhäuser fangen an, ihre Mediatisirung zu befürchten. Sie ziehen es daher vor, sich lieber jetzt gegen angemessene Entschädigung mit ihren größern Nachbarn zu verschmelzen. Seit einigen Wochen unterhandeln bereits deßhalb von Neuß und Altenburg mit dem sächsischen Königshause.

(Brem. Z.)
117 Gießen, 31. Aug.

Unsere Stadt ist gestern Abend der Schauplatz von Tumult und Blutvergießen gewesen. Ein betrunkener Student warf beim Nachhausegehen Fenster ein, und wurde von der Bürgerwehr arretirt. Die braven Bürger, die im erhebenden Gefühl ihrer Macht hier wie überall den angebornen Polizistensinn, den „inwendigen Gensd'armen“ in sich fühlen, mißhandelten dabei den Verhafteten mit Kolbenschlägen und Fußtritten, so daß dieser ein Messer zog und als man ihn rasch fortschleppte, fortwährend „Burschen heraus!“ rief. Die Studenten eilten allenthalben auf die Straßen, von Seiten der Bürgerwehr wurde Generalmarsch geschlagen. Am Marktplatz kam es zu einem Zusammenstoß, da die Bürgerwehr den Platz mit gefälltem Bajonett zu räumen suchte. Die Studenten empfingen sie mit einem Hagel von Steinen, man versuchte durch umgeworfene Wagen eine Barrikade zu bilden, als plötzlich ein Schuß fiel, der einen Studenten todt zu Boden streckte. Die übrigen wurden durch Gewalt, mit Säbelhieben und Bajonettstichen auseinandergesprengt. — Unter den Studenten herrscht gegen die Bürger, wegen deren Brutalitäten, die wüthendste Erbitterung; ein Ausschuß ist gebildet, der für strenge Untersuchung der Vorfälle sorgen soll.

Darmstadt, 30. August.

Während der so vielfach besprochene Prozeß wegen des räthselhaften Todes der Gräfin v. Görlitz sich seinem Ziele nähert, indem das hiesige Hofgericht im Begriff ist, zur Aburtheilung zu schreiten, soll ein anderes Strafverfahren beginnen, welches die Aufmerksamkeit noch mehr auf sich ziehen wird, da es die Politik berührt; der Prozeß Georgi, der zweite Theil, die Kehrseite des Prozesses Weidig. Das oberste Gericht hat das hiesige Hofgericht als den Gerichtshof bezeichnet, welcher das Verfahren leiten soll. Es ist aus der Literatur des Prozesses Weidig hinreichend bekannt, daß gleich nach dem blutigen Tode Weidig's sich Anzeichen ergeben haben, welche zur Erörterung der Frage führen mußten, ob eine Untersuchung gegen seinen Inquirenten einzuleiten sei. Die ärztlichen Zeugnisse deuten, darauf hin,, daß Weidig, welcher früher mit einer Kette an den Boden gefesselt worden war und solchem Jammer zu erliegen begann, Schläge erhalten hatte, obgleich der Gerichtshof, welcher die Untersuchung leitete, das Hofgericht in Gießen, dieses verboten hatte (Georgi hatte darauf angetragen, daß er schlagen lassen dürfe). Ebenso sollen die nach dem Tode Weidig's erwachsenen Aktenstücke darthun, daß, nachdem Inquirent zu dem nach lebenden und an seinen Wunden verblutenden getreten war, denselben hülflos und ohne Zurücklassung eines Wächters verließ, die Thüre des Gefängnisses verschließend. Darauf hin hatte der Referent bei hiesigem Hofgericht, Herr v. Lepel, darauf angetragen, wegen dieser „höchst“ schuldvollen Vernachlässigung des Unglücklichen einzuschreiten. Dieser Antrag fand aber keinen Anklang. Welche Resultate jetzt, nachdem der Rost der Zeit sich angesetzt, erzielt werden, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls sind jetzt viele Spuren verwischt. Uebrigens wird das blutige Drama noch einmal vor den Augen des Publikums vorübergeführt werden, da die Competenz des Assisenhofs eintreten wird.

(O. P. A. Z.)
* Hohenzollern-Siegmaringen.

Das hiesige „Verordnungs- und Anzeigeblatt“ theilt die interessante Nachricht mit, daß der regierende Fürst Karl sein erhabenes und schweres Amt in die Hände seines Sohnes niedergelegt hat. Man glaubt, daß das Gleichgewicht Europas hierdurch nicht gefährdet werde.

* Manheim, 31. Aug.

Heute Morgen hat das Hof- (nomen est omen) Gericht den Redakteur der in Heidelberg erscheinenden „Republik“, G. Renner, wegen durch die Presse versuchten Hochverraths und Aufreizung gegen die badische Regierung zu 4 monatlichem Gefängniß verurtheilt. — Der Prozeß des Redakteurs der Mannh. Ab. Ztg., Grohe, wird Morgen zur Verhandlung kommen.

X Schleswig-Holstein.

Wie gänzlich die reaktionairen preußischen Offiziere die hiesigen Truppen von allen Nachrichten aus der Außenwelt abzusperren suchen, geht aus einem Briefe eines aus Köln gebürtigen preußischen Soldaten hervor, der der Reaktion mitgetheilt wird: der Soldat erwischte durch Zufall ein Zeitungsblatt das weiß Gott wie alt war. Er las darin, als sein Lieutenant dazu kam und ihm erklärte: „Sie dürfen die Zeitung nicht lesen. Es ist gar nicht gut für den Soldaten wenn er die Zeitung liest. Der Soldat muß glauben ohne zu lesen.“ Also unseren Soldaten, die ohnehin so selten und so verspättet briefliche Nachricht aus ihrer Heimath erhalten, wird auch noch verboten, in Zeitungen sich nach solchen Nachrichten umzusehen!

(Siehe den Verfolg in der Beilage).

Civilstand der Stadt Köln.

Geburten.

Vom 29. Elis., T. v. Joh. Könen, Kutscher, Geygergasse.

Den 30. Maria Anna Ther. Hub., T. v. Joh. Ludw. Kamps, Dampfschiffkondukteur, Altenmarkt — Elis., T. v. Wien. Riem, Tagl., Schafenstr. — Joh. Maxim. Tilm Jos, S. v. Jacob Witt, Schneider, gr. Griechenm. — Elis, T. v. Joh. Bern. Alk#, Dampfbotheizer, Kranenbäumen. — Bernard, S. v Wilh. Kluth, Zimmermstr. Kranenbäumen. — Wilh., S. v. Wilh. Horstmann, Schmied Thurnw. — Clara, T. v. Jacob Mayer, Schuhmacher, gr. Sandkaul. — Elis., T. v. Christ. Breich, Tagl. Kranenbäumen. — Conr., S. v. Franz Jos. Nagelschmied, Schlosserges. Maximinstr. — Cha[?]h. Jacob., T. v. Herm. Jansen, Pumpenmacher Burgmauer. — Rob. Heinr. Hub., S. v. Wilh. Gottfr. Wittgens, Spezereih. Marzellenstr. — Joh. Jos Wilh, S. v. Carl Rob. Brebeck, Provinzial-Steuer-Sek., Quirinstr. — Ein unehel. Mädchen

Heirathen.

Christ. Haupt, Ackerer v. Roesberg, mit Marg. Katzenburg v Schwedorf. — Joh. Engelb. Simons, Schmied v. Euskirchen, mit Anna Maria Inden, v. Gymnich — Arnold Bädorf, Cigarrenm. v. hier, mit Hubert. Schumacher v. Euskirchen. — Fried. Bern. Menne, Schreinermeister v. Oberbergheim m. Anna Mar. Cath. Kollen, v. hier. — Joh August Dorand, Schuster, u. Anna Cath. Hub. Adam, beide v. hier. — Gerhard Ant. Sartory, Büchsenmacher v. Mintard u. Cath. Hüpgen von Deutz. — Heinr. Vianden, Kaufm. v. Oedekoven mit Maria Cath. Kall v. Adenau. — Paul Sauen, Wttwr., Maurermstr. v. Sürth, mit Anna Cath Heymen oder Heunerich von Adenau.

Brodpreis der Stadt Köln.

Vom 3. bis zum 10. Sept.

Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 8 Pf.

Köln, 2. Sept. 1848.

Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.

Schifffahrts-Anzeige.

Köln, 2. September 1848.

Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von Kannstadt.

Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr. Elbert nach Mannheim.

In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied M. Pera. Nach Koblenz, der Mosel und der Saar L. Tillmann. Nach der Mosel, und Trier und der Saar M. J. Deiß. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Ober main Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.

Ferner nach Rotterdam Capt. Kamps Köln Nr. 32

Ferner nach Amstrdam Capt. Kalfs Köln Nr. 1.

Rheinhöhe am 30. Aug. 7′ 5″.

Außer unsern bekannten Artikeln haben wir wieder ganz frische Austern und Caviar vorräthig, welche wir zur gef. Abnahme, so wie zum Genusse auf unserer Austernstube. empfehlen.

G. Bettger et Comp.

Kl. Budengasse Nr 6

Glockengasse Nr. 28 ist das halbe Unterhaus zu vermiethen, zu Faßbinder, Schreiner und derartiges Geschäft geeignet.

Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues Engagement. Die Expedition sagt wer.

Im Verlag von Bernh. Dietz ist erschienen und der Buchhandlung von Gebr. Stienen in Kommission gegeben:

Wie's jetzt im preußischen Heere aussieht.

Von F. Anneke, ehemals Lieutenant in der preußischen Artillerie.

Preis 2 Sgr.

Im Verlage von Bernh. Dietz ist erschienen und in Köln unter Hutmacher Nr 17 zu haben:

Das neue goldene A B C für das deutsche Volk.

Von Friedensrichter Fischbach.

Preis 1 1/2 Sgr.

Diese alphabetische Zusammenstellung von schönen und passenden Spruchversen auf die neueste Zeit hat bereits eine ausgedehnte Theilnahme gefunden; es kann diese Sammlung auch ihrer hübschen Ausstattung wegen noch besonders empfohlen werden

Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier, gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher Bedienung zu empfehlen suchen.

Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr 1.

Versteigerung.

Am Montag den 4. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Heumarkte zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien als: Sopha, Kommode, Tische, Stühle, Sekretair, Ofen, Kleiderschränke etc. etc. und 36 geräucherte westphälische Schinken, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Versteigerung.

Am Montag den 4 September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu St Aposteln zu Köln, verschiedene Mobilar-Effekten, als: 1 Theke, Schreibpult, Kommode, Spiegel, Sopha, Stühle, Tische, Schränke Bettladen etc. etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Versteigerung.

Am Dienstag den 5. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Markte zu St Aposteln zu Koln 26 3/4 Ellen Tuch, Nussischgrün. — 27 3/4 Ellen melirten Boukskiu, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.

Der Gerichtsvollzieher, Clören.

Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt Auskunft.

Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94!

Futter gegen Ratten, Mäuse, Wanzen und Schwaben Thurnmarkt Nr. 39.

Je demeure, Malzbüchel Nr. 7.

Joh. Maton, Prof. de langues.

Wohnungs-Veränderung.

Aus der Poststraße Nr. 28 nach dem Filzengraben Nr. 11.

Zugleich empfehle ich mich, durch langjährige Erfahrnng befähigt, alle Mängel an fehlerhaften, die gehörige Feuerung behinderndenn Luftzügen abzuhelfen, und garantire für jeden Auftrag Auch habe ich wegen Mangel an Raum ein Comfoir mit 3 Löcher und Backofen zu verkaufen.

Traugott Lebrecht Völker, Vater, Filzengraben Nr. 11.

Bekanntmachung.

Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Geriss für die Armen der Stadt Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März 1849 in unbestimmten Quantitäten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation bringen können.

Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am Montag, den 4. September c, Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber protokollarisch zu verpflichten.

Köln, den 23. August 1848.

Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.

Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.

Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.

Köln, im August 1848.

Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.

Mainone.

Eine Weste ist gefunden worden, zuruckzuerhalten Filzengraben Nr 20.

Heute Sonntag den 3. Sept 1848 große Harmonie und Tanz im großen neu dekorirten Eiser'schen Saale.

Komödienstraße Nr. 34. Anfang 6 Uhr.

General-Versammlung des Arbeiter-Vereins Sonntag den 3. September, Mittags halb 2 Uhr, im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.

Handels-Gesellschaft.

Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird:

44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam.

39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.

Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.

Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben.

Amsterdam, 21. August 1848.

Van der Oudermeulen, Präsident.

Goudswaard, Direkt, z Z Sekretär.

Buchheimer Kirmeß.

Vorläufige Anzeige.

Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewahren wird.

Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.

Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der weitberühmten „Buchheimer Kirmeß“ aufmerksam gemacht, und zu deren Beiwohnung ergebenst eingeladen.

Mülheim, den 1. September 1848.

Joh. Hub. Breuer.

Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen Reichsverweser.

Weinverkauf.

Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.

Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36. Zum Deutschen Reichsverweser.

Theater.

Sonntag den 3. Sept.

Auf Verlangen:

Die Jüdin.

Große Oper in 5 Akten von Halevy.

Montag den 4. Sept.

(Zum Erstenmal):

Tiphonia.

Schauspiel in 5 Akten von Zwengsan.

Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17.

(Hierbei eine Beilage).

<TEI>
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        <div xml:id="ar093_014" type="jArticle">
          <head><bibl><author>110</author></bibl> Düsseldorf, 1. September.</head>
          <p>Die Deputation Düsseldorfer Bürger, welche sich gestern Morgen mit einigen                         Abgeordneten des Kölner- Arbeitervereins zum Oberprokurator Schnaase begab,                         um wegen der Verhaftung Freiligrath's sich zu verwenden, hat folgende                         Erklärung veröffentlicht:</p>
          <p>&#x201E;Die von der am 30. d. abgehaltenen Volksversammlung zum Oberprokurator Dr.                         Schnaase in Bezug auf die Verhaftung Freiligrath's gesandte Deputation sieht                         sich zu der öffentlichen Mittheilung veranlaßt, daß ihr der Oberprokurator                         die Erklärung abgelegt, <hi rendition="#g">es sei die Verfolgung und                             Verhaftung Freiligrath's auf Grund seines Gedichts, &#x201E;Die Todten an die                             Lebenden,&#x201C; nicht von der hiesigen Behörde ausgegangen, sondern von                             höheren Orts, von Köln her aufgetragen worden</hi>.</p>
          <p>&#x201E;Wer sonst noch daran zweifeln könnte, daß diese wie ähnliche Verfolgungen                         nicht sowohl einer wirklich vorliegenden Gesetzverletzung als dem                         tendenziösen Bestreben der höhern und höchsten Behörden entspringen, die                         Reihen der besten Bürger zu dezimiren, der wird sich durch diese offizielle                         Erklärung, nach welcher diese Verfolgung, ohne daß die hiesigen zuständigen                         Behörden in jenem Gedichte Freiligrath's einen Grund zur Verfolgung                         erblicken konnten, von Oben herab verordnet ist, nun sicherlich belehren                         lassen.</p>
          <p>&#x201E;Die Deputation erachtet es in diesem Interesse für ihre Pflicht, jene                         amtliche Erklärung zur öffentlichen Kunde zu bringen</p>
          <p><hi rendition="#g">Düsseldorf</hi> den 31. August 1848.</p>
          <p><hi rendition="#g">Die Deputation</hi>.&#x201C;</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_015" type="jArticle">
          <head><bibl><author>113</author></bibl> Düren, 31. August.</head>
          <p>Der §. 10 des Bürgerwehrgesetzentwurfs enthält mehrere Kategorien von zum                         Wehrdienste nicht verpflichteten Personen, unter denen sich aber                         befremdlicher Weise die Mediziner nicht befinden. Und doch springt in die                         Augen, daß hier gerade am häufigsten Kollisionen mit ihren Berufspflichten                         eintreten können. Ohne sich daher dem Bürgerwehrdienste aus egoistischen                         Gründen entziehen zu wollen, verlangen sie nur, daß ihnen mit dem Rechte,                         sich daran zu betheiligen, nicht zugleich auch die Zwangspflicht dazu                         auferlegt werde, und erwarten von ihren Kollegen in der                         Vereinbarungsversammlung, besonders von Dr. <hi rendition="#g">D'Ester,</hi> daß er einen Zusatzparagraphen in diesem Sinne beantragen und durchzubringen                         wissen wird.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_016" type="jArticle">
          <head><bibl><author>30</author></bibl> Provinz Sachsen, 31. August.</head>
          <p>Die Verhaftungen in der Provinz Sachsen &#x201E;wegen frechen, unehrerbietigen                         Tadels der Landesgesetze und Unordnungen im Staate etc.&#x201C; sind eben so häufig                         als die Entlassungen; denn nachdem die gefangenen Tadler eine Reihe von                         Wochen gemartert worden, werden sie freigegeben, weil gar kein Grund da war,                         oder weil sie förmlich freigesprochen werden. Zu den letzten Opfern dieser                         Art gehörten Hr. Striegnitz zu Eckardtsberga und der Dr. Eisele zu Erfurt.                         Der letztere wurde von der Regierung zu Erfurt denuncirt, weil er in einem                         Lokalblättchen die Meinung ausgesprochen, daß er die republikanische                         Staatsform für die beste halte, den entgegenstehenden Frankfurter Beschluß                         aber wegen des <hi rendition="#g">unverantwortlichen</hi> Reichsverwesers                         für den schlechtesten. Nachdem er wochenlang im Gefängniß zu Erfurt                         geschmachtet, bis er gegen Bürgschaft der Bürger freigelassen wurde, ist                         nunmehr vom Ober-Landesgericht zu Naumburg erkannt worden, daß gar kein                         Grund zur Anklage und Verhaftung vorliege. Seit seiner Entlassung liegt nun                         der Dr. Eisele in Folge der erlittenen Mißhandlung krank darnieder. Was                         kümmert das die Macht, welche in der Provinz Sachsen regiert: die Polizei                         und die Polizei-Justiz? Es ist dabei sehr bezeichnend, daß sich die ersten                         Mitglieder der denuncirenden Regierung zu Erfurt an die Spitze eines Vereins                         gestellt haben, welcher für das specifische Preußenthum schwärmt, und,                         obwohl nur 60 Mitglieder zählend, Aufregung, Mißtrauen und Haß erzeugt,                         zumal in ihm nur solche Mitglieder durch Ballottement <hi rendition="#g">des                             Vorstandes</hi> aufgenommen werden, welche sich als &#x201E;gesinnungstüchtig&#x201C;                         ausweisen, während die vorhandenen Mitglieder nach ihrer Stellung, durch ihr                         Amt, oder durch ihren Adel, oder durch ihren Besitz eine große Macht haben.                         Der Herr Minister Kühlwetter will Thatsachen, hier sind Thatsachen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_017" type="jArticle">
          <head><bibl><author>101</author></bibl> Frankenstein in Schl., 27.                         Aug.</head>
          <p>Das von dem Blutbade in Schweidnitz her berüchtigte Bataillon des 22.                         Regiments sollte hier auf seinem Durchmarsche in Quartier kommen. Bei der                         Nachricht hiervon entstand eine ungemeine Aufregung in der ganzen                         Bevölkerung. Es wurde deshalb für angemessen gehalten, dem Bataillon eine                         Deputation entgegen zu senden und den Kommandeur desselben von der Stimmung                         in der Stadt zu benachrichtigen, so wie zu verlangen, daß das Bataillon                         nicht durch, sondern um die Stadt weiter marschire. Dies geschah. Im                         entgegengesetzten Fall wäre ein blutiger Zusammenstoß unvermeidlich gewesen.                         Selbst in unserer Nachbarstadt Glatz, wo das Bataillon früher lange Zeit in                         Garnison gewesen, protestirte man entschieden gegen dessen Aufnahme.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_018" type="jArticle">
          <head>Weimar, 28. August.</head>
          <p>Gleichsam zum abschreckenden Beispiele für das Volk, enthält die &#x201E;Weimarische                         Zeitung&#x201C; einen wahrscheinlich offiziellen Artikel über die bei dem Aufstande                         vom 29. und 30. März zu Großrudestadt Betheiligten verhängten Strafen in                         erster Instanz. Es kommen darin Strafen von ein, zwei, drei, sechs, acht und                         dreizehn Jahre Zuchthaus vor. Diese Strafen sind nach dem vorsündfluthlichen                         Gesetz erkannt und mögen darauf hin auch gesetzlich begründet sein. Also die                         weimarische Revolution zum Verbrechen erklärt!</p>
          <bibl>(Fr. J.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar093_019" type="jArticle">
          <head>Altenburg, 26. August.</head>
          <p>Die kleinen Fürstenhäuser fangen an, ihre Mediatisirung zu befürchten. Sie                         ziehen es daher vor, sich lieber jetzt gegen angemessene Entschädigung mit                         ihren größern Nachbarn zu verschmelzen. Seit einigen Wochen unterhandeln                         bereits deßhalb von Neuß und Altenburg mit dem sächsischen Königshause.</p>
          <bibl>(Brem. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar093_020" type="jArticle">
          <head><bibl><author>117</author></bibl> Gießen, 31. Aug.</head>
          <p>Unsere Stadt ist gestern Abend der Schauplatz von Tumult und Blutvergießen                         gewesen. Ein betrunkener Student warf beim Nachhausegehen Fenster ein, und                         wurde von der Bürgerwehr arretirt. Die braven Bürger, die im erhebenden                         Gefühl ihrer Macht hier wie überall den angebornen Polizistensinn, den                         &#x201E;inwendigen Gensd'armen&#x201C; in sich fühlen, mißhandelten dabei den Verhafteten                         mit Kolbenschlägen und Fußtritten, so daß dieser ein Messer zog und als man                         ihn rasch fortschleppte, fortwährend &#x201E;Burschen heraus!&#x201C; rief. Die Studenten                         eilten allenthalben auf die Straßen, von Seiten der Bürgerwehr wurde                         Generalmarsch geschlagen. Am Marktplatz kam es zu einem Zusammenstoß, da die                         Bürgerwehr den Platz mit gefälltem Bajonett zu räumen suchte. Die Studenten                         empfingen sie mit einem Hagel von Steinen, man versuchte durch umgeworfene                         Wagen eine Barrikade zu bilden, als plötzlich ein Schuß fiel, der einen                         Studenten todt zu Boden streckte. Die übrigen wurden durch Gewalt, mit                         Säbelhieben und Bajonettstichen auseinandergesprengt. &#x2014; Unter den Studenten                         herrscht gegen die Bürger, wegen deren Brutalitäten, die wüthendste                         Erbitterung; ein Ausschuß ist gebildet, der für strenge Untersuchung der                         Vorfälle sorgen soll.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_021" type="jArticle">
          <head>Darmstadt, 30. August.</head>
          <p>Während der so vielfach besprochene Prozeß wegen des räthselhaften Todes der                         Gräfin v. <hi rendition="#g">Görlitz</hi> sich seinem Ziele nähert, indem                         das hiesige Hofgericht im Begriff ist, zur Aburtheilung zu schreiten, soll                         ein anderes Strafverfahren beginnen, welches die Aufmerksamkeit noch mehr                         auf sich ziehen wird, da es die Politik berührt; der Prozeß <hi rendition="#g">Georgi,</hi> der zweite Theil, die Kehrseite des                         Prozesses <hi rendition="#g">Weidig</hi>. Das oberste Gericht hat das                         hiesige Hofgericht als den Gerichtshof bezeichnet, welcher das Verfahren                         leiten soll. Es ist aus der Literatur des Prozesses Weidig hinreichend                         bekannt, daß gleich nach dem blutigen Tode Weidig's sich Anzeichen ergeben                         haben, welche zur Erörterung der Frage führen mußten, ob eine Untersuchung                         gegen seinen Inquirenten einzuleiten sei. Die ärztlichen Zeugnisse deuten,                         darauf hin,, daß Weidig, welcher früher mit einer Kette an den Boden                         gefesselt worden war und solchem Jammer zu erliegen begann, Schläge erhalten                         hatte, obgleich der Gerichtshof, welcher die Untersuchung leitete, das                         Hofgericht in Gießen, dieses verboten hatte (Georgi hatte darauf angetragen,                         daß er schlagen lassen dürfe). Ebenso sollen die nach dem Tode Weidig's                         erwachsenen Aktenstücke darthun, daß, nachdem Inquirent zu dem nach lebenden                         und an seinen Wunden verblutenden getreten war, denselben hülflos und ohne                         Zurücklassung eines Wächters verließ, die Thüre des Gefängnisses                         verschließend. Darauf hin hatte der Referent bei hiesigem Hofgericht, Herr                         v. Lepel, darauf angetragen, wegen dieser &#x201E;höchst&#x201C; schuldvollen                         Vernachlässigung des Unglücklichen einzuschreiten. Dieser Antrag fand aber                         keinen Anklang. Welche Resultate jetzt, nachdem der Rost der Zeit sich                         angesetzt, erzielt werden, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls sind jetzt viele                         Spuren verwischt. Uebrigens wird das blutige Drama noch einmal vor den Augen                         des Publikums vorübergeführt werden, da die Competenz des Assisenhofs                         eintreten wird.</p>
          <bibl>(O. P. A. Z.)</bibl>
        </div>
        <div xml:id="ar093_022" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Hohenzollern-Siegmaringen.</head>
          <p>Das hiesige &#x201E;Verordnungs- und Anzeigeblatt&#x201C; theilt die interessante Nachricht                         mit, daß der regierende Fürst Karl sein erhabenes und schweres Amt in die                         Hände seines Sohnes niedergelegt hat. Man glaubt, daß das Gleichgewicht                         Europas hierdurch nicht gefährdet werde.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_023" type="jArticle">
          <head><bibl><author>*</author></bibl> Manheim, 31. Aug.</head>
          <p>Heute Morgen hat das Hof- (nomen est omen) Gericht den Redakteur der in                         Heidelberg erscheinenden &#x201E;Republik&#x201C;, G. Renner, wegen durch die Presse                         versuchten Hochverraths und Aufreizung gegen die badische Regierung zu 4                         monatlichem Gefängniß verurtheilt. &#x2014; Der Prozeß des Redakteurs der Mannh.                         Ab. Ztg., Grohe, wird Morgen zur Verhandlung kommen.</p>
        </div>
        <div xml:id="ar093_024" type="jArticle">
          <head><bibl><author>X</author></bibl> Schleswig-Holstein.</head>
          <p>Wie gänzlich die reaktionairen preußischen Offiziere die hiesigen Truppen von                         allen Nachrichten aus der Außenwelt abzusperren suchen, geht aus einem                         Briefe eines aus Köln gebürtigen preußischen Soldaten hervor, der der                         Reaktion mitgetheilt wird: der Soldat erwischte durch Zufall ein                         Zeitungsblatt das weiß Gott wie alt war. Er las darin, als sein Lieutenant                         dazu kam und ihm erklärte: &#x201E;Sie dürfen die Zeitung nicht lesen. Es ist gar                         nicht gut für den Soldaten wenn er die Zeitung liest. Der Soldat muß glauben                         ohne zu lesen.&#x201C; Also unseren Soldaten, die ohnehin so selten und so                         verspättet briefliche Nachricht aus ihrer Heimath erhalten, wird auch noch                         verboten, in Zeitungen sich nach solchen Nachrichten umzusehen!</p>
          <p>
            <ref type="link"> <hi rendition="#b">(Siehe den Verfolg in der                             Beilage).</hi> </ref>
          </p>
        </div>
      </div>
      <div n="1">
        <head>Civilstand der Stadt Köln.</head>
        <div type="jAn">
          <p>Geburten.</p>
          <p>Vom 29. Elis., T. v. Joh. Könen, Kutscher, Geygergasse.</p>
          <p>Den 30. Maria Anna Ther. Hub., T. v. Joh. Ludw. Kamps, Dampfschiffkondukteur,                         Altenmarkt &#x2014; Elis., T. v. Wien. Riem, Tagl., Schafenstr. &#x2014; Joh. Maxim. Tilm                         Jos, S. v. Jacob Witt, Schneider, gr. Griechenm. &#x2014; Elis, T. v. Joh. Bern.                         Alk#, Dampfbotheizer, Kranenbäumen. &#x2014; Bernard, S. v Wilh. Kluth, Zimmermstr.                         Kranenbäumen. &#x2014; Wilh., S. v. Wilh. Horstmann, Schmied Thurnw. &#x2014; Clara, T. v.                         Jacob Mayer, Schuhmacher, gr. Sandkaul. &#x2014; Elis., T. v. Christ. Breich, Tagl.                         Kranenbäumen. &#x2014; Conr., S. v. Franz Jos. Nagelschmied, Schlosserges.                         Maximinstr. &#x2014; Cha[?]h. Jacob., T. v. Herm. Jansen, Pumpenmacher Burgmauer. &#x2014;                         Rob. Heinr. Hub., S. v. Wilh. Gottfr. Wittgens, Spezereih. Marzellenstr. &#x2014;                         Joh. Jos Wilh, S. v. Carl Rob. Brebeck, Provinzial-Steuer-Sek., Quirinstr. &#x2014;                         Ein unehel. Mädchen</p>
          <p>Heirathen.</p>
          <p>Christ. Haupt, Ackerer v. Roesberg, mit Marg. Katzenburg v Schwedorf. &#x2014; Joh.                         Engelb. Simons, Schmied v. Euskirchen, mit Anna Maria Inden, v. Gymnich &#x2014;                         Arnold Bädorf, Cigarrenm. v. hier, mit Hubert. Schumacher v. Euskirchen. &#x2014;                         Fried. Bern. Menne, Schreinermeister v. Oberbergheim m. Anna Mar. Cath.                         Kollen, v. hier. &#x2014; Joh August Dorand, Schuster, u. Anna Cath. Hub. Adam,                         beide v. hier. &#x2014; Gerhard Ant. Sartory, Büchsenmacher v. Mintard u. Cath.                         Hüpgen von Deutz. &#x2014; Heinr. Vianden, Kaufm. v. Oedekoven mit Maria Cath. Kall                         v. Adenau. &#x2014; Paul Sauen, Wttwr., Maurermstr. v. Sürth, mit Anna Cath Heymen                         oder Heunerich von Adenau.</p>
        </div>
      </div>
      <div type="jAnnouncements" n="1">
        <div type="jAn">
          <p>Brodpreis der Stadt Köln.</p>
          <p>Vom 3. bis zum 10. Sept.</p>
          <p>Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 8 Pf.</p>
          <p>Köln, 2. Sept. 1848.</p>
          <p>Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Schifffahrts-Anzeige.</p>
          <p>Köln, 2. September 1848.</p>
          <p>Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von                         Kannstadt.</p>
          <p>Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr. Elbert                         nach Mannheim.</p>
          <p>In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Schaaf.                         Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und                         Neuwied M. Pera. Nach Koblenz, der Mosel und der Saar L. Tillmann. Nach der                         Mosel, und Trier und der Saar M. J. Deiß. Nach Bingen A. Hartmann. Nach                         Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Ober                         main Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig.                         Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee.</p>
          <p>Ferner nach Rotterdam Capt. Kamps Köln Nr. 32</p>
          <p>Ferner nach Amstrdam Capt. Kalfs Köln Nr. 1.</p>
          <p>Rheinhöhe am 30. Aug. 7&#x2032; 5&#x2033;.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Außer unsern bekannten Artikeln haben wir wieder ganz frische Austern und                         Caviar vorräthig, welche wir zur gef. Abnahme, so wie zum Genusse auf                         unserer Austernstube. empfehlen.</p>
          <p>G. Bettger et Comp.</p>
          <p>Kl. Budengasse Nr 6</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Glockengasse Nr. 28 ist das halbe Unterhaus zu vermiethen, zu Faßbinder,                         Schreiner und derartiges Geschäft geeignet.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem                         bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung                         eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues                         Engagement. Die Expedition sagt wer.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Im Verlag von Bernh. Dietz ist erschienen und der Buchhandlung von Gebr.                         Stienen in Kommission gegeben:</p>
          <p>Wie's jetzt im preußischen Heere aussieht.</p>
          <p>Von F. Anneke, ehemals Lieutenant in der preußischen Artillerie.</p>
          <p>Preis 2 Sgr.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Im Verlage von Bernh. Dietz ist erschienen und in Köln unter Hutmacher Nr 17                         zu haben:</p>
          <p>Das neue goldene A B C für das deutsche Volk.</p>
          <p>Von Friedensrichter Fischbach.</p>
          <p>Preis 1 1/2 Sgr.</p>
          <p>Diese alphabetische Zusammenstellung von schönen und passenden Spruchversen                         auf die neueste Zeit hat bereits eine ausgedehnte Theilnahme gefunden; es                         kann diese Sammlung auch ihrer hübschen Ausstattung wegen noch besonders                         empfohlen werden</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit                         ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier,                         gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher                         Bedienung zu empfehlen suchen.</p>
          <p>Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr 1.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Versteigerung.</p>
          <p>Am Montag den 4. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Heumarkte                         zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien als: Sopha, Kommode,                         Tische, Stühle, Sekretair, Ofen, Kleiderschränke etc. etc. und 36                         geräucherte westphälische Schinken, gegen gleich baare Zahlung versteigert                         werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, Clören.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Versteigerung.</p>
          <p>Am Montag den 4 September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu                         St Aposteln zu Köln, verschiedene Mobilar-Effekten, als: 1 Theke,                         Schreibpult, Kommode, Spiegel, Sopha, Stühle, Tische, Schränke Bettladen                         etc. etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, Clören.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Versteigerung.</p>
          <p>Am Dienstag den 5. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Markte                         zu St Aposteln zu Koln 26 3/4 Ellen Tuch, Nussischgrün. &#x2014; 27 3/4 Ellen                         melirten Boukskiu, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden.</p>
          <p>Der Gerichtsvollzieher, Clören.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von                         Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt                         Auskunft.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94!</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Futter gegen Ratten, Mäuse, Wanzen und Schwaben Thurnmarkt Nr. 39.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Je demeure, Malzbüchel Nr. 7.</p>
          <p>Joh. Maton, Prof. de langues.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Wohnungs-Veränderung.</p>
          <p>Aus der Poststraße Nr. 28 nach dem Filzengraben Nr. 11.</p>
          <p>Zugleich empfehle ich mich, durch langjährige Erfahrnng befähigt, alle Mängel                         an fehlerhaften, die gehörige Feuerung behinderndenn Luftzügen abzuhelfen,                         und garantire für jeden Auftrag Auch habe ich wegen Mangel an Raum ein                         Comfoir mit 3 Löcher und Backofen zu verkaufen.</p>
          <p>Traugott Lebrecht Völker, Vater, Filzengraben Nr. 11.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Bekanntmachung.</p>
          <p>Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Geriss für die Armen der Stadt                         Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März                         1849 in unbestimmten Quantitäten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen                         in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen                         eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer                         ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am                         Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem                         darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation                         bringen können.</p>
          <p>Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am                         Montag, den 4. September c, Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der                         Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu                         erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich                         in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber                         protokollarisch zu verpflichten.</p>
          <p>Köln, den 23. August 1848.</p>
          <p>Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und                         Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf                         der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten                         Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum                         bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir                         solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen                         genügende Auskunft zu ertheilen.</p>
          <p>Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in                         Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem                         Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in                         Obligo für die Anstalt.</p>
          <p>Köln, im August 1848.</p>
          <p>Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die                         Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.</p>
          <p>Mainone.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Eine Weste ist gefunden worden, zuruckzuerhalten Filzengraben Nr 20.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Heute Sonntag den 3. Sept 1848 große Harmonie und Tanz im großen neu                         dekorirten Eiser'schen Saale.</p>
          <p>Komödienstraße Nr. 34. Anfang 6 Uhr.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>General-Versammlung des Arbeiter-Vereins Sonntag den 3. September, Mittags                         halb 2 Uhr, im Eiser'schen Saale, Komödienstraße.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Handels-Gesellschaft.</p>
          <p>Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26.                         September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt &#x201E;de Zwaan&#x201C; auf dem                         Nieuwendyk, verkaufen wird:</p>
          <p>44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam.</p>
          <p>39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch                         verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht.</p>
          <p>Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen                         werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849.</p>
          <p>Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden                         sollen, werden zeitig ausgegeben.</p>
          <p>Amsterdam, 21. August 1848.</p>
          <p>Van der Oudermeulen, Präsident.</p>
          <p>Goudswaard, Direkt, z Z Sekretär.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Buchheimer Kirmeß.</p>
          <p>Vorläufige Anzeige.</p>
          <p>Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer                         Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so                         auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewahren wird.</p>
          <p>Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich                         aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und                         prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt.</p>
          <p>Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der                         weitberühmten &#x201E;Buchheimer Kirmeß&#x201C; aufmerksam gemacht, und zu deren                         Beiwohnung ergebenst eingeladen.</p>
          <p>Mülheim, den 1. September 1848.</p>
          <p>Joh. Hub. Breuer.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen                         Reichsverweser.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Weinverkauf.</p>
          <p>Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3,                         4, 5, 6 bis zu 12 Thlr.</p>
          <p>Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36. Zum Deutschen Reichsverweser.</p>
        </div>
        <div type="jAn">
          <p>Theater.</p>
          <p>Sonntag den 3. Sept.</p>
          <p>Auf Verlangen:</p>
          <p>Die Jüdin.</p>
          <p>Große Oper in 5 Akten von Halevy.</p>
          <p>Montag den 4. Sept.</p>
          <p>(Zum Erstenmal):</p>
          <p>Tiphonia.</p>
          <p>Schauspiel in 5 Akten von Zwengsan.</p>
        </div>
      </div>
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        <p>Der Gerant: <hi rendition="#g">Korff</hi>.<lb/>
Druck von J. W. <hi rendition="#g">Dietz</hi>, unter Hutmacher Nr. 17.</p>
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        <p>
          <ref type="link"> <hi rendition="#b">(Hierbei eine Beilage).</hi> </ref>
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[0470/0004] 110 Düsseldorf, 1. September. Die Deputation Düsseldorfer Bürger, welche sich gestern Morgen mit einigen Abgeordneten des Kölner- Arbeitervereins zum Oberprokurator Schnaase begab, um wegen der Verhaftung Freiligrath's sich zu verwenden, hat folgende Erklärung veröffentlicht: „Die von der am 30. d. abgehaltenen Volksversammlung zum Oberprokurator Dr. Schnaase in Bezug auf die Verhaftung Freiligrath's gesandte Deputation sieht sich zu der öffentlichen Mittheilung veranlaßt, daß ihr der Oberprokurator die Erklärung abgelegt, es sei die Verfolgung und Verhaftung Freiligrath's auf Grund seines Gedichts, „Die Todten an die Lebenden,“ nicht von der hiesigen Behörde ausgegangen, sondern von höheren Orts, von Köln her aufgetragen worden. „Wer sonst noch daran zweifeln könnte, daß diese wie ähnliche Verfolgungen nicht sowohl einer wirklich vorliegenden Gesetzverletzung als dem tendenziösen Bestreben der höhern und höchsten Behörden entspringen, die Reihen der besten Bürger zu dezimiren, der wird sich durch diese offizielle Erklärung, nach welcher diese Verfolgung, ohne daß die hiesigen zuständigen Behörden in jenem Gedichte Freiligrath's einen Grund zur Verfolgung erblicken konnten, von Oben herab verordnet ist, nun sicherlich belehren lassen. „Die Deputation erachtet es in diesem Interesse für ihre Pflicht, jene amtliche Erklärung zur öffentlichen Kunde zu bringen Düsseldorf den 31. August 1848. Die Deputation.“ 113 Düren, 31. August. Der §. 10 des Bürgerwehrgesetzentwurfs enthält mehrere Kategorien von zum Wehrdienste nicht verpflichteten Personen, unter denen sich aber befremdlicher Weise die Mediziner nicht befinden. Und doch springt in die Augen, daß hier gerade am häufigsten Kollisionen mit ihren Berufspflichten eintreten können. Ohne sich daher dem Bürgerwehrdienste aus egoistischen Gründen entziehen zu wollen, verlangen sie nur, daß ihnen mit dem Rechte, sich daran zu betheiligen, nicht zugleich auch die Zwangspflicht dazu auferlegt werde, und erwarten von ihren Kollegen in der Vereinbarungsversammlung, besonders von Dr. D'Ester, daß er einen Zusatzparagraphen in diesem Sinne beantragen und durchzubringen wissen wird. 30 Provinz Sachsen, 31. August. Die Verhaftungen in der Provinz Sachsen „wegen frechen, unehrerbietigen Tadels der Landesgesetze und Unordnungen im Staate etc.“ sind eben so häufig als die Entlassungen; denn nachdem die gefangenen Tadler eine Reihe von Wochen gemartert worden, werden sie freigegeben, weil gar kein Grund da war, oder weil sie förmlich freigesprochen werden. Zu den letzten Opfern dieser Art gehörten Hr. Striegnitz zu Eckardtsberga und der Dr. Eisele zu Erfurt. Der letztere wurde von der Regierung zu Erfurt denuncirt, weil er in einem Lokalblättchen die Meinung ausgesprochen, daß er die republikanische Staatsform für die beste halte, den entgegenstehenden Frankfurter Beschluß aber wegen des unverantwortlichen Reichsverwesers für den schlechtesten. Nachdem er wochenlang im Gefängniß zu Erfurt geschmachtet, bis er gegen Bürgschaft der Bürger freigelassen wurde, ist nunmehr vom Ober-Landesgericht zu Naumburg erkannt worden, daß gar kein Grund zur Anklage und Verhaftung vorliege. Seit seiner Entlassung liegt nun der Dr. Eisele in Folge der erlittenen Mißhandlung krank darnieder. Was kümmert das die Macht, welche in der Provinz Sachsen regiert: die Polizei und die Polizei-Justiz? Es ist dabei sehr bezeichnend, daß sich die ersten Mitglieder der denuncirenden Regierung zu Erfurt an die Spitze eines Vereins gestellt haben, welcher für das specifische Preußenthum schwärmt, und, obwohl nur 60 Mitglieder zählend, Aufregung, Mißtrauen und Haß erzeugt, zumal in ihm nur solche Mitglieder durch Ballottement des Vorstandes aufgenommen werden, welche sich als „gesinnungstüchtig“ ausweisen, während die vorhandenen Mitglieder nach ihrer Stellung, durch ihr Amt, oder durch ihren Adel, oder durch ihren Besitz eine große Macht haben. Der Herr Minister Kühlwetter will Thatsachen, hier sind Thatsachen. 101 Frankenstein in Schl., 27. Aug. Das von dem Blutbade in Schweidnitz her berüchtigte Bataillon des 22. Regiments sollte hier auf seinem Durchmarsche in Quartier kommen. Bei der Nachricht hiervon entstand eine ungemeine Aufregung in der ganzen Bevölkerung. Es wurde deshalb für angemessen gehalten, dem Bataillon eine Deputation entgegen zu senden und den Kommandeur desselben von der Stimmung in der Stadt zu benachrichtigen, so wie zu verlangen, daß das Bataillon nicht durch, sondern um die Stadt weiter marschire. Dies geschah. Im entgegengesetzten Fall wäre ein blutiger Zusammenstoß unvermeidlich gewesen. Selbst in unserer Nachbarstadt Glatz, wo das Bataillon früher lange Zeit in Garnison gewesen, protestirte man entschieden gegen dessen Aufnahme. Weimar, 28. August. Gleichsam zum abschreckenden Beispiele für das Volk, enthält die „Weimarische Zeitung“ einen wahrscheinlich offiziellen Artikel über die bei dem Aufstande vom 29. und 30. März zu Großrudestadt Betheiligten verhängten Strafen in erster Instanz. Es kommen darin Strafen von ein, zwei, drei, sechs, acht und dreizehn Jahre Zuchthaus vor. Diese Strafen sind nach dem vorsündfluthlichen Gesetz erkannt und mögen darauf hin auch gesetzlich begründet sein. Also die weimarische Revolution zum Verbrechen erklärt! (Fr. J.) Altenburg, 26. August. Die kleinen Fürstenhäuser fangen an, ihre Mediatisirung zu befürchten. Sie ziehen es daher vor, sich lieber jetzt gegen angemessene Entschädigung mit ihren größern Nachbarn zu verschmelzen. Seit einigen Wochen unterhandeln bereits deßhalb von Neuß und Altenburg mit dem sächsischen Königshause. (Brem. Z.) 117 Gießen, 31. Aug. Unsere Stadt ist gestern Abend der Schauplatz von Tumult und Blutvergießen gewesen. Ein betrunkener Student warf beim Nachhausegehen Fenster ein, und wurde von der Bürgerwehr arretirt. Die braven Bürger, die im erhebenden Gefühl ihrer Macht hier wie überall den angebornen Polizistensinn, den „inwendigen Gensd'armen“ in sich fühlen, mißhandelten dabei den Verhafteten mit Kolbenschlägen und Fußtritten, so daß dieser ein Messer zog und als man ihn rasch fortschleppte, fortwährend „Burschen heraus!“ rief. Die Studenten eilten allenthalben auf die Straßen, von Seiten der Bürgerwehr wurde Generalmarsch geschlagen. Am Marktplatz kam es zu einem Zusammenstoß, da die Bürgerwehr den Platz mit gefälltem Bajonett zu räumen suchte. Die Studenten empfingen sie mit einem Hagel von Steinen, man versuchte durch umgeworfene Wagen eine Barrikade zu bilden, als plötzlich ein Schuß fiel, der einen Studenten todt zu Boden streckte. Die übrigen wurden durch Gewalt, mit Säbelhieben und Bajonettstichen auseinandergesprengt. — Unter den Studenten herrscht gegen die Bürger, wegen deren Brutalitäten, die wüthendste Erbitterung; ein Ausschuß ist gebildet, der für strenge Untersuchung der Vorfälle sorgen soll. Darmstadt, 30. August. Während der so vielfach besprochene Prozeß wegen des räthselhaften Todes der Gräfin v. Görlitz sich seinem Ziele nähert, indem das hiesige Hofgericht im Begriff ist, zur Aburtheilung zu schreiten, soll ein anderes Strafverfahren beginnen, welches die Aufmerksamkeit noch mehr auf sich ziehen wird, da es die Politik berührt; der Prozeß Georgi, der zweite Theil, die Kehrseite des Prozesses Weidig. Das oberste Gericht hat das hiesige Hofgericht als den Gerichtshof bezeichnet, welcher das Verfahren leiten soll. Es ist aus der Literatur des Prozesses Weidig hinreichend bekannt, daß gleich nach dem blutigen Tode Weidig's sich Anzeichen ergeben haben, welche zur Erörterung der Frage führen mußten, ob eine Untersuchung gegen seinen Inquirenten einzuleiten sei. Die ärztlichen Zeugnisse deuten, darauf hin,, daß Weidig, welcher früher mit einer Kette an den Boden gefesselt worden war und solchem Jammer zu erliegen begann, Schläge erhalten hatte, obgleich der Gerichtshof, welcher die Untersuchung leitete, das Hofgericht in Gießen, dieses verboten hatte (Georgi hatte darauf angetragen, daß er schlagen lassen dürfe). Ebenso sollen die nach dem Tode Weidig's erwachsenen Aktenstücke darthun, daß, nachdem Inquirent zu dem nach lebenden und an seinen Wunden verblutenden getreten war, denselben hülflos und ohne Zurücklassung eines Wächters verließ, die Thüre des Gefängnisses verschließend. Darauf hin hatte der Referent bei hiesigem Hofgericht, Herr v. Lepel, darauf angetragen, wegen dieser „höchst“ schuldvollen Vernachlässigung des Unglücklichen einzuschreiten. Dieser Antrag fand aber keinen Anklang. Welche Resultate jetzt, nachdem der Rost der Zeit sich angesetzt, erzielt werden, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls sind jetzt viele Spuren verwischt. Uebrigens wird das blutige Drama noch einmal vor den Augen des Publikums vorübergeführt werden, da die Competenz des Assisenhofs eintreten wird. (O. P. A. Z.) * Hohenzollern-Siegmaringen. Das hiesige „Verordnungs- und Anzeigeblatt“ theilt die interessante Nachricht mit, daß der regierende Fürst Karl sein erhabenes und schweres Amt in die Hände seines Sohnes niedergelegt hat. Man glaubt, daß das Gleichgewicht Europas hierdurch nicht gefährdet werde. * Manheim, 31. Aug. Heute Morgen hat das Hof- (nomen est omen) Gericht den Redakteur der in Heidelberg erscheinenden „Republik“, G. Renner, wegen durch die Presse versuchten Hochverraths und Aufreizung gegen die badische Regierung zu 4 monatlichem Gefängniß verurtheilt. — Der Prozeß des Redakteurs der Mannh. Ab. Ztg., Grohe, wird Morgen zur Verhandlung kommen. X Schleswig-Holstein. Wie gänzlich die reaktionairen preußischen Offiziere die hiesigen Truppen von allen Nachrichten aus der Außenwelt abzusperren suchen, geht aus einem Briefe eines aus Köln gebürtigen preußischen Soldaten hervor, der der Reaktion mitgetheilt wird: der Soldat erwischte durch Zufall ein Zeitungsblatt das weiß Gott wie alt war. Er las darin, als sein Lieutenant dazu kam und ihm erklärte: „Sie dürfen die Zeitung nicht lesen. Es ist gar nicht gut für den Soldaten wenn er die Zeitung liest. Der Soldat muß glauben ohne zu lesen.“ Also unseren Soldaten, die ohnehin so selten und so verspättet briefliche Nachricht aus ihrer Heimath erhalten, wird auch noch verboten, in Zeitungen sich nach solchen Nachrichten umzusehen! (Siehe den Verfolg in der Beilage). Civilstand der Stadt Köln. Geburten. Vom 29. Elis., T. v. Joh. Könen, Kutscher, Geygergasse. Den 30. Maria Anna Ther. Hub., T. v. Joh. Ludw. Kamps, Dampfschiffkondukteur, Altenmarkt — Elis., T. v. Wien. Riem, Tagl., Schafenstr. — Joh. Maxim. Tilm Jos, S. v. Jacob Witt, Schneider, gr. Griechenm. — Elis, T. v. Joh. Bern. Alk#, Dampfbotheizer, Kranenbäumen. — Bernard, S. v Wilh. Kluth, Zimmermstr. Kranenbäumen. — Wilh., S. v. Wilh. Horstmann, Schmied Thurnw. — Clara, T. v. Jacob Mayer, Schuhmacher, gr. Sandkaul. — Elis., T. v. Christ. Breich, Tagl. Kranenbäumen. — Conr., S. v. Franz Jos. Nagelschmied, Schlosserges. Maximinstr. — Cha[?]h. Jacob., T. v. Herm. Jansen, Pumpenmacher Burgmauer. — Rob. Heinr. Hub., S. v. Wilh. Gottfr. Wittgens, Spezereih. Marzellenstr. — Joh. Jos Wilh, S. v. Carl Rob. Brebeck, Provinzial-Steuer-Sek., Quirinstr. — Ein unehel. Mädchen Heirathen. Christ. Haupt, Ackerer v. Roesberg, mit Marg. Katzenburg v Schwedorf. — Joh. Engelb. Simons, Schmied v. Euskirchen, mit Anna Maria Inden, v. Gymnich — Arnold Bädorf, Cigarrenm. v. hier, mit Hubert. Schumacher v. Euskirchen. — Fried. Bern. Menne, Schreinermeister v. Oberbergheim m. Anna Mar. Cath. Kollen, v. hier. — Joh August Dorand, Schuster, u. Anna Cath. Hub. Adam, beide v. hier. — Gerhard Ant. Sartory, Büchsenmacher v. Mintard u. Cath. Hüpgen von Deutz. — Heinr. Vianden, Kaufm. v. Oedekoven mit Maria Cath. Kall v. Adenau. — Paul Sauen, Wttwr., Maurermstr. v. Sürth, mit Anna Cath Heymen oder Heunerich von Adenau. Brodpreis der Stadt Köln. Vom 3. bis zum 10. Sept. Ein Schwarzbrod von 8 Pfd. soll kosten 4 Sgr. 8 Pf. Köln, 2. Sept. 1848. Der interimistische Polizei-Direktor, Geiger. Schifffahrts-Anzeige. Köln, 2. September 1848. Angekommen: D. Hogewegh von Amsterdam mit 3272 Ctr. H Huber von Kannstadt. Abgefahren: Pet. Schoen nach dem Obermain. A. Meyer nach Duisburg. Fr. Elbert nach Mannheim. In Ladung: Nach Antwerpen P. Verschur. Nach Ruhrort bis Emmerich J. Schaaf. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr L. Ducoffre. Nach Andernach und Neuwied M. Pera. Nach Koblenz, der Mosel und der Saar L. Tillmann. Nach der Mosel, und Trier und der Saar M. J. Deiß. Nach Bingen A. Hartmann. Nach Mainz Ph. Kimpel Nach dem Niedermain Seb. Schulz. Nach dem Mittel- und Ober main Seb. Schön Nach Worms und Mannheim J. Wiemer. Nach Heilbronn H. Müßig. Nach Kannstadt und Stuttgardt L. Klee. Ferner nach Rotterdam Capt. Kamps Köln Nr. 32 Ferner nach Amstrdam Capt. Kalfs Köln Nr. 1. Rheinhöhe am 30. Aug. 7′ 5″. Außer unsern bekannten Artikeln haben wir wieder ganz frische Austern und Caviar vorräthig, welche wir zur gef. Abnahme, so wie zum Genusse auf unserer Austernstube. empfehlen. G. Bettger et Comp. Kl. Budengasse Nr 6 Glockengasse Nr. 28 ist das halbe Unterhaus zu vermiethen, zu Faßbinder, Schreiner und derartiges Geschäft geeignet. Es wünscht ein gut empfohlener gewandter junger Mann, der in einem bedeutenden Speditionshause gearbeitet und zuletzt die kommerzielle Leitung eines Mühlenfabrikanten-Geschäfts besorgt hat, baldigst ein neues Engagement. Die Expedition sagt wer. Im Verlag von Bernh. Dietz ist erschienen und der Buchhandlung von Gebr. Stienen in Kommission gegeben: Wie's jetzt im preußischen Heere aussieht. Von F. Anneke, ehemals Lieutenant in der preußischen Artillerie. Preis 2 Sgr. Im Verlage von Bernh. Dietz ist erschienen und in Köln unter Hutmacher Nr 17 zu haben: Das neue goldene A B C für das deutsche Volk. Von Friedensrichter Fischbach. Preis 1 1/2 Sgr. Diese alphabetische Zusammenstellung von schönen und passenden Spruchversen auf die neueste Zeit hat bereits eine ausgedehnte Theilnahme gefunden; es kann diese Sammlung auch ihrer hübschen Ausstattung wegen noch besonders empfohlen werden Die Eröffnung meiner neuen Restauration zum Weichser-Hofe zeige ich hiermit ergebenst an und werde mich mit vorzüglichem ächten bayerischen Lagerbier, gutem Moselwein, die große Flasche à 2 1/2 Sgr. und prompter freundlicher Bedienung zu empfehlen suchen. Wilhelm Kindeler an dem ehemaligen Weichser-Hofe Weberstraße Nr 1. Versteigerung. Am Montag den 4. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Heumarkte zu Köln, verschiedene gut erhaltene Hausmobilien als: Sopha, Kommode, Tische, Stühle, Sekretair, Ofen, Kleiderschränke etc. etc. und 36 geräucherte westphälische Schinken, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher, Clören. Versteigerung. Am Montag den 4 September 1848, Vormittags 11 Uhr, sollen auf dem Markte zu St Aposteln zu Köln, verschiedene Mobilar-Effekten, als: 1 Theke, Schreibpult, Kommode, Spiegel, Sopha, Stühle, Tische, Schränke Bettladen etc. etc. gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher, Clören. Versteigerung. Am Dienstag den 5. September 1848, Vormittags 10 Uhr, sollen auf dem Markte zu St Aposteln zu Koln 26 3/4 Ellen Tuch, Nussischgrün. — 27 3/4 Ellen melirten Boukskiu, gegen gleich baare Zahlung versteigert werden. Der Gerichtsvollzieher, Clören. Eine einzelne Person sucht ein reinliches Frauenzimmer zur Verrichtung von Kommissionen und für die Reinlichkeit der Zimmer. Die Expedition gibt Auskunft. Ein ganz erfahrner Tischlergeselle wird gesucht, Thieboldsgasse Nr. 94! Futter gegen Ratten, Mäuse, Wanzen und Schwaben Thurnmarkt Nr. 39. Je demeure, Malzbüchel Nr. 7. Joh. Maton, Prof. de langues. Wohnungs-Veränderung. Aus der Poststraße Nr. 28 nach dem Filzengraben Nr. 11. Zugleich empfehle ich mich, durch langjährige Erfahrnng befähigt, alle Mängel an fehlerhaften, die gehörige Feuerung behinderndenn Luftzügen abzuhelfen, und garantire für jeden Auftrag Auch habe ich wegen Mangel an Raum ein Comfoir mit 3 Löcher und Backofen zu verkaufen. Traugott Lebrecht Völker, Vater, Filzengraben Nr. 11. Bekanntmachung. Die Lieferung von circa 1[?],000 Scheffeln Geriss für die Armen der Stadt Köln soll während der Wintermonate Dezember 1848. Januar, Februar und März 1849 in unbestimmten Quantitäten an möglichst viele hiesige Gerißhandlungen in der Art vergeben werden, daß die Armen gegen Abgabe der ihnen eingehändigten Gerißbriefchen das darin bestimmte Quantum Geriß in einer ihnen beliebigen Gerißhütte in Empfang nehmen und die Lieferanten am Schlusse eines jeden Lieferungs-Monates die eingelosten Briefchen zu dem darin ausgedrückten Geldbetrage bei der Armen-Verwaltung zur Liquidation bringen können. Demgemäß werden die sammtlichen hiesigen Gerißhüttenbesitzer eingeladen am Montag, den 4. September c, Nachmittags 3 Uhr, persönlich in der Sitzung der Armen-Verwaltung, Abth. II. und III, Cäcilienstraße hierselbst zu erscheinen, um von den desfallsigen Bedingungen Kenntniß zu nehmen, und sich in Betreff der Uebernahme dieser Lieferung der Armen-Verwaltung gegenüber protokollarisch zu verpflichten. Köln, den 23. August 1848. Die Armen-Verwaltung II. und III. Abth. Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen. Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt. Köln, im August 1848. Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz. Mainone. Eine Weste ist gefunden worden, zuruckzuerhalten Filzengraben Nr 20. Heute Sonntag den 3. Sept 1848 große Harmonie und Tanz im großen neu dekorirten Eiser'schen Saale. Komödienstraße Nr. 34. Anfang 6 Uhr. General-Versammlung des Arbeiter-Vereins Sonntag den 3. September, Mittags halb 2 Uhr, im Eiser'schen Saale, Komödienstraße. Handels-Gesellschaft. Die Direktion macht bekannt, daß sie Zu Amsterdam am Dienstag, den 26. September 1848, Mittags um 12 Uhr, in dem Lokal, genannt „de Zwaan“ auf dem Nieuwendyk, verkaufen wird: 44868 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Amsterdam. 39706 Bündel Stuhlrohr (Bindrotting), lagernd zu Rotterdam, durch verschiedene Schiffe direkt von Java angebracht. Dieser Verkauf geschieht in Partieen, wie sie durch die Notizen angewiesen werden sollen, und mit Stillstand bis Mitte Februar 1849. Die Notizen, wodurch die näheren Verkaufsbedingungen mitgetheilt werden sollen, werden zeitig ausgegeben. Amsterdam, 21. August 1848. Van der Oudermeulen, Präsident. Goudswaard, Direkt, z Z Sekretär. Buchheimer Kirmeß. Vorläufige Anzeige. Am Sonntag den 10. d. Mts. und die nächstfolgenden Tage wird die Buchheimer Kirmeß stattfinden, welche ihren Ruf, gleichwie in den früheren Jahren, so auch in diesem Jahre wieder auf's glänzendste bewahren wird. Das bekannte größte Kaiserzelt, welches seines Gleichen wohl schwerlich aufzuweisen hat, ist wieder auf derselben Stelle erbaut und auf's neue und prachtvollste, besonders mit den Reichs- und Nationalfarben dekorirt. Freunde des ländlichen Vergnügens werden schon im Voraus auf den Genuß der weitberühmten „Buchheimer Kirmeß“ aufmerksam gemacht, und zu deren Beiwohnung ergebenst eingeladen. Mülheim, den 1. September 1848. Joh. Hub. Breuer. Große Schoppen und große Portionen bei Louis Kertell, zum Deutschen Reichsverweser. Weinverkauf. Alle Sorten Wein billig und gut, das Quart von 3 bis 25 Sgr. Der Anker von 3, 4, 5, 6 bis zu 12 Thlr. Louis Kertell, große Neugasse Nr. 36. Zum Deutschen Reichsverweser. Theater. Sonntag den 3. Sept. Auf Verlangen: Die Jüdin. Große Oper in 5 Akten von Halevy. Montag den 4. Sept. (Zum Erstenmal): Tiphonia. Schauspiel in 5 Akten von Zwengsan. Der Gerant: Korff. Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nr. 17. (Hierbei eine Beilage).

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Die angegebenen Seitenzahlen beziehen sich auf die Ausgabe: Neue Rheinische Zeitung. Organ der Demokratie. Bd. 1 (Nummer 1 bis Nummer 183) Köln, 1. Juni 1848 bis 31. Dezember 1848. Glashütten im Taunus, Verlag Detlev Auvermann KG 1973.




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Zitationshilfe: Neue Rheinische Zeitung. Nr. 93. Köln, 3. September 1848, S. 0470. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_nrhz093_1848/4>, abgerufen am 29.03.2024.