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St. Galler Volksblatt. Nr. 7, Uznach, 24. 01. 1894.

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erste Seite
Uznach, Mittwoch
No 7.
den 24. Januar 1894.



St. Galler-Volksblatt.
Publikationsorgan der [Abbildung] Bezirke See und Gaster.
Obligatorisch in Uznach, Jona, Eschenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetschwil, Gommiswald, Goldingen

[Spaltenumbruch]

Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adresse in der Schweiz
halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen.
Post jährlich Fr. 5. -- Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.
40 Rp. Für das Ausland (Postverein) jede Nummer mit Adresse halbjähr-
lich Fr. 5. -- Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


[Spaltenumbruch] [Abbildung]
39. Jahrgang.

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Insertionsgebühr für den Seebezirk und Gaster (ohne Vermittlung der
Inseratenbureaux): Die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. --
Für die übrigen Inserenten kostet die kleinspaltige Petitzeile oder deren Raum
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. -- Inserate müssen jeweilen bis spä-
testens Dienstag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.


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Erscheint Mittwoch und Samstag.


[Spaltenumbruch]
Druck und Verlag von K. Oberholzer's Buchdruckerei.

[Spaltenumbruch]

Wöchentl. Gratisbeilage "Linth-Blätter".




[Spaltenumbruch]
I ha sie au.
Hüt bin i i Verlägeheit
Eu öppis Wichtigs z'brichte,
Ha d' Influenza übercho,
D'rum isch mer nöd um's dichte.
An allen Orte tuet's mer weh
Vom Chopf bis zue de Beine,
Und s'chrüselet und s'chräbelet
Wie Chäfer inere Zeine.
De Dokter chont mit Schnauz und Bart
Und tuet mi untersueche
Und seit: "Jetzt häst halt Husurest,
"Acht Tag, tues no nöd flueche!
"De Puls isch richtig ziemli schnell,
"Häst 39 Grad Fieber;
"Wenn d' grad im Bett bliebst hüt und morn,
"So isch mer ordli lieber.
"Chast esse jo, was d' wit und häst,
"Blos tue mer jetzt nöd dichte; --
"d'Frau soll denn zue mer ufe cho,
"Mer wend der öppis richte."
So bin i hushoch jetz im Bett,
Ha richtig d'Influenza;
Morn hät no d'Musig ihren Ball
Und i -- i mueß e schwänza.
No, no! Mis murre nützt nöd viel;
I wis mi d'rum ergebe,
D'Mixtur i Gottes Name neh
Und vo der Hoffnig lebe.
Ihr Lütli aber, sind so guet,
Thuends nöd em Dokter säge,
Daß i im Bett no dichtet heig;
Er chönnt mer's nöd verträge.



Amschau.



Die Einsicht der liberalen Mehrheit des Großen Rates hat
den Ausbruch eines offenen Kulturkampfes verhindert; das ent-
schiedene Auftreten des Oberhirten der Diözese hat dieses Er-
gebnis herbeigeführt. Ihm gebührt der Dank nicht nur des
katholischen Volkes, dessen religiöse Freiheit er gegen die An-
griffe der Kommissionsmehrheit vertheidigt hat, sondern das ge-
samte st. gallische Volk ist ihm zu Dank verpflichtet, weil er die
Verheerungen eines religiösen Kampfes von demselben fern ge-
halten hat. Das war eine ächt apostolische Tat, das Auftreten des
Bischofs von St. Gallen; seine ruhige und erhabene Sprache,
diese scharfe Betonung der Rechte der kath. Kirche, die keiner
ernstlich zu widerlegen versucht hat, und endlich die warme
Vaterlandsliebe, die aus jeder Zeile seines Schreibens an den
Großen Rat hervorgeht, haben ihre Wirkungen nicht verfehlen
können. Jeder verständige Politiker mußte sich sagen, daß das
katholische Volk, geführt von seinem von Gott gesetzten Ober-
hirten, im Kampfe für das Organisationsgesetz unüberwindlich
sei und daß der Kulturkampf schließlich zum großen Schaden
für die liberale Partei selbst enden werde. Dieses Schauspiel,
alle Katholiken eines Landes um ihren Bischof geschaart zu sehen,
im Kampfe für ihr heiliges Recht, ist die schönste Erscheinung mitten
in unserem politischen und sozialen Wirrwarr, und sie versöhnt
einen mit andern widerlichen Erscheinungen unserer Tage. Welche
Macht liegt im katholischen Volke, wenn sie im Dienst einer
guten Sache steht, und wenn der richtige Führer dieselbe lenkt!
Mit den st. gallischen Katholiken dürfen sich alle Katholiken des
Schweizerlandes freuen, daß der Austurm der Kulturkämpfer so
glücklich abgeschlagen wurde. Das wäre ein böser Anfang ge-
wesen, wenn St. Gallen das Zeichen zum Kulturkampf gegeben
hätte! Die radikale Partei der gesamten Schweiz befindet sich
im Zustande der Verwirrung und Auflösung; die Führer wissen
nicht wo aus und ein, und es werden gerade gegenwärtig ver-
zweifelte Anstrengungen gemacht, um die ziemlich auseinander
gegangenen Bänder zu sammeln und zu einigen. Ein Kultur-
kampf wäre da gerade zur rechten Zeit gekommen.

Wenn wir uns freuen, daß der Große Rat auf die feinen
Unterscheidungen zwischen Katholiken, welche die Autorität des
Bischofs anerkennen, und solchen, welche es nicht tun, nicht ein-
getreten ist, so gereicht doch die ganze Geschichte der Genehmigung
der kath. Organisation unserem Lande zur Beschämung. Es ist
traurig, daß unsere politischen Sitten noch nicht so weit gediehen
sind, daß der Staat auch ohne solche veraltete Einrichtungen,
wie die sogen. Oberaufsicht über die Konfessionen, glaubt aus-
kommen zu können. Diese Polizeischnüffelei des Staates gegen-
über der Kirche ist eine der widerlichsten Erscheinungen in der
Schweiz. In Amerika, in England kümmert sich der Staat nichts
um die Organisation der Konfessionen. Im Berliner Vertrag
von 1878, welcher dem russisch - türkischen Kriege ein Ende
machte und von allen Großmächten unterzeichnet ist, steht aus-
drücklich die Bestimmung, daß die einzelnen Religionsgenossen-
schaften in der Türkei und in den vom türkischen Joche befreiten
Ländern, wie Bulgarien, Griechenland, Serbien, Rumänien und
Montenegro, ihre Angelegenheiten vollständig selbständig, ohne
irgendwelche Einmischung des Staates regeln können, daß namentlich
der Verkehr zwischen den einzelnen kirchlichen Organen ein voll-
[Spaltenumbruch] ständig freier und ungehinderter set, also der Pfarrer kann mit dem
Bischof und dieser mit dem Papste in voller Freiheit verkehren.
Im Jahre 1885 wurden durch die Berliner Konferenz ähnliche
Bestimmungen für ganz Afrika aufgestellt. Und die gleichen
Staaten, welche für die Türkei und die Neger in Afrika solche
wahrhaft freiheitliche Bestimmungen aufstellen, sind daheim im
borniertesten Staatskirchentum befangen, und meinen, der Staat
würde aus den Fugen gehen, wenn in zivilisierten Staaten die
gleichen Grundsätze über religiöse Freiheit zur Geltung kommen
würden, wie bei den Asiaten und Afrikanern. Einst wird wohl
die Zeit kommen, wo dieses morsche Gebäude des Staatskirchen-
tums gänzlich zusammenbrechen wird. Bis dahin wollen wir
kämpfen, daß wir in der freien Schweiz in religiöser Beziehung
so frei werden wie die Neger und die Bulgaren.




Eidgenössisches.
-- Zum Finanzhaushalt der Kantone.

Im Jahr 1890
sind die Staatsausgaben der Kantone im Ganzen zu Fr. 80,178,000, die
Einnahmen dagegen zu Fr. 79,152,000 angegeben, während letztere im
Jahre 1870 erst Fr. 47,416,000 und im Jahre 1850 gar nur 20,145,000
Franken, erstere dagegen im Jahre 1870 nur Fr. 46,307,000 und im
Jahre 1850 nur Fr. 19,857,000 betrugen. Im Jahre 1890 belief sich die
Belastung mit der Kantonsstaatsschuld per Kopf durchschnittlich auf 27
Franken, während die Verschuldung der Eidgenossenschaft per Kopf 23
Franken ausmachte. Unter den Kantonen stehen mit der Schuldenlast
obenan Baselstadt (Fr. 85 per Kopf), Genf 54, Bern 41, Zürich 33,
Schaffhausen 31, Waadt 28, Freiburg 27, Neuenburg 25, Glarus 23,
Tessin 22, Solothurn 21, dann folgen Uri 19, Graubünden 19, Zug 17,
Aargau und Ridwalden 14, St. Gallen und Luzern 13, Thurgau und
Baselland 12, Wallis 11, Appenzell A.-Rh. 10, Obwalden 9, Schwyz 8,
Appenzell I.-Rh. 7.

-- Hochschulen.

Während des letzten Halbjahres 1893 studierten
an den fünf schweizerischen Universitäten nicht weniger als 275 Frauen-
zimmer, wozu noch 162 Zuhörerinnen kamen, also total 437 Personen
weiblichen Geschlechts. Und zwar hatte Basel 3 studierende Frauen, Bern
72, dazu 19 Zuhörerinnen. Genf 77 Studierende und 17 Zuhörerinnen,
Zürich 111 Studierende und 31 Zuhörerinnen. Von all' diesen studierten
nur 5 die Rechte, die übrigen gehörten der medizinischen und philosophi-
schen Fakultät an. Von den 275 weiblichen Studenten waren charakteristi-
scher Weise nur 16 Schweizerinnen, dagegen 138 Russinnen, 32 Schwed-
innen, 25 Polinnen, 23 Deutsche, 19 Amerikanerinnen, 5 Rumänierinnen,
je zwei Französinnen, Engländerinnen und Bulgarinnen und je eine
Dänin, Italienerin und Australierin.

-- Bern, 19. Jan. Aus dem Militärschultableau pro
1894 seien für die 7. Armeedivision folgende Kurse erwähnt:

[Tabelle]

Schießschulen in Wallenstadt. Mannschaft (Nachdienst-
pflichtige des Auszuges), Kadres vom 2. März, Mannschaft vom 5. bis
21. März. Für neu ernannte Offizziere: Schule Nr. 1, Offiziere vom
27. März bis 25. April, Mannschaft (Auszug) vom 3. bis 19. April.
Nr. 2, Offiziere vom 1. bis 30. Juni, Mannschaft (Auszug) vom 7. bis
[Spaltenumbruch] 27. Juni. Nr. 3, Offiziere vom 4. Juli bis 2. August, Mannschaft (Land-
wehr) vom 17. bis 26. Juli. Nr. 4, Offiziere vom 8. August bis 6. Sept.,
Mannschaft (Landwehr) vom 21. bis 30. August. Nr. 5, Offiziere vom
21. September bis 20. Oktober, Mannschaft (Landwehr) vom 4. bis 13.
Oktober.

Für Unteroffiziere der 7. Division vom 21. Februar bis 22. März
in St. Gallen.

Herbstübungen des IV. Armeekorps (IV. und VIII. Division)
Die Truppen rücken am Schlusse der Vorkurse in die Linie.
Beginn der Manöver am 6. September. Entlassung sämtlicher
Truppen am 14. September mit Ausnahme der beiden Ver-
waltungskompagnien 4 und 8 mit den ihnen zugeteilten Train-
abteilungen und dem Lazarettrain, welche am 15. September
aus dem Dienst treten. Uebungsgebiet: Schwyz-Uznach.

-- Der definitive Text der Zollinitiative lautet: "Der
Bund hat den Kantonen vom Gesamtbetrag der
Zölle alljährlich 2 Fr. per Kopf nach Maßgabe der
durch die jeweilige letzte eidgen. Volkszählung er-
mittelten Wohnbevölkerung zu verabfolgen
. Diese
Verfassungsbestimmung tritt zum erstenmale in Wirksamkeit für
das Jahr 1894."

-- Das Begehren, es sollen jährlich sechs Millionen
Franken von der Eidgenossenschaft aus ihren Zolleinnahmen
an die Kantone verteilt werden,
damit letztere dieselben für
Armen- und Schulzwecke, gemeinnützige Anstalten usw. benützen,
wird von radikalen Zeitungen als "Beutezug der Kantone" be-
zeichnet. Wir sehen diese Benennung als eine freche Ver-
unehrung des Volkswillens und als eine Ableugnung der be-
rechtigten Ansprüche des Landes an. Die seit Jahren stark ver-
mehrten Zölle werden aus den Taschen des Volkes erhoben,
welches die Lasten der Kantone und des Bundes tragen muß.
Die erhöhten Zölle verteuern die Verkehrsartikel der verschieden-
sten Art, welche eben das Volk aller Landesgegenden zu bezahlen
hat. An ihre vergrößerten Lasten sollen die Kantone auch etwas
erhalten und nicht bloß zusehen, wie der Bund unhaushälterisch
mit seinen Mitteln umgeht. Alle die Sorten von luxuriösen
Ausgaben für Bundespalast, Militär und unpraktische Neue-
rungen, für Posipaläste, Gesandtschaften, Reisegelder u. a. m.
sind vielfach bekannt. Wir erinnern auch an folgendes: Im
Jahre 1878 kaufte der Bund den Bernern das Postgebäude
ab für Fr. 680,000, im Jahre 1886 den Inselspital, welcher
abgebrochen werden mußte, für Fr. 750,000, anno 1889 den
Bauplatz für das Telegraphengebäude für Fr. 187,000 und
das Haus Nr. 12 in der Bundesgasse für Fr. 180,000. Die
Stadt Bern erhielt also aus der Bundeskasse im ganzen Fr.
1,797,000. Und schon sind wieder neue Kaufsverhandlungen
mit der Stadt Bern im Gange. Der Platz für das Parla-
mentsgebäude kommt allein lauf das anständige Sümmchen von
Fr. 2,000,000, sage zwei Millionen Franken zu stehen!

-- In Sachen des Banknotenmonopols vernimmt der
"Bund", daß der Vorsteher des eidgen. Finanzdepartemens dem
Bundesrate eine reine Staatsbank vorschlage.

-- Ehefreiheit.

Eine unerfreuliche Blüte am Baume der
schrankenlosen Ehefreiheit wird wieder dem "Bern. Tagbl." aus
dem Emmenthal gemeldet: "Ein Ehepaar mit neun Kindern
ließ sich scheiden, da der Mann, ein notorischer Säufer, seine
Familienpflichten arg vernachlässigte und Frau und Kinder miß-
handelte. Da beim Vater die Erziehung der Kinder gefährdet
gewesen wäre, wurden dieselben der Mutter zugesprochen, ersterer
aber zu einem Teil der Alimentationskosten verurteilt. Bei
gutem Willen wäre es ihm auch leicht gewesen, diesen Beitrag
zu leisten, indem er guten Verdienst hatte. Er zog es uber
vor, sich durch den Geldstag seinen Verpflichtungen zu entziehen.
Die Mutter starb inzwischen und die Gemeinde sah sich genötigt,
für die Kinder zu sorgen. Die vier jüngsten wurden in Hof-
verpflegung gegeben. Während sich dies alles abspinnt, geht
der pflichtvergessene Vater wieder auf Freiersfüßen. Seine
Auserkorene ist eine mit acht Kindern auf dem Notarmenetat
stehende Person!

-- Seidenindustrie.

Ueber dieses Kapitel schreibt die
"Z. Post": Die Schweiz nimmt unter den Ländern der Seiden-
industrie eine schöne Stellung ein und hat dieselbe zu behaupten
verstanden, obgleich ihr eigener Konsum ein minimer ist, und
die Länder, nach welchen sie, um lebensfähig zu bleiben, ex-
portieren mußte, sich mit Zollschranken umgeben.

Die schweizerische Produktion seidener Gewebe erreicht jähr-
lich 125--130 Millonen Fr., welche Summe durch die Geschäfte
in Zürich und Basel hervorgebracht wird und etwa 60,000
Arbeiter beschäftigt. Von diesen besuchen 27,819 Fabriken und
man zählte 1891 in 67 Betrieben (44 mechanische) 7953 Stoff-
weber; in 31 Betrieben (29 mechanische) 6090 Bandweber; in
25 Betrieben (alles mechanische) 6179 Spinner.

Zürich produziert etwa für 90,000,000 Fr. Seidenwaren
und beschäftigt vielleicht 35,000 Menschen. Von seinen 27,000
Webstühlen stehen 7000 in Fabriken mit mechanischem Betrieb,
und 20,000 werden von Hand in den Häusern der Dorfbe-
wohnern mehrerer Kantone betrieben. Zürich machte sich in dem
19. Jahrhundert nach Kraft zu nutze; seine 5000 Stühle zu
Anfang dieser Zeit vermehrte es auf 15,000 in den dreißiger
und auf die 30,000 in den siebziger Jahren.


Uznach, Mittwoch
No 7.
den 24. Januar 1894.



St. Galler-Volksblatt.
Publikationsorgan der [Abbildung] Bezirke See und Gaſter.
Obligatoriſch in Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald, Goldingen

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Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz
halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen.
Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1.
40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjähr-
lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp.


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39. Jahrgang.

[Spaltenumbruch]

Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der
Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. —
Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum
15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä-
teſtens Dienſtag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden.


[Spaltenumbruch]

Erſcheint Mittwoch und Samſtag.


[Spaltenumbruch]
Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei.

[Spaltenumbruch]

Wöchentl. Gratisbeilage „Linth-Blätter“.




[Spaltenumbruch]
I ha ſie au.
Hüt bin i i Verlägeheit
Eu öppis Wichtigs z’brichte,
Ha d’ Influenza übercho,
D’rum iſch mer nöd um’s dichte.
An allen Orte tuet’s mer weh
Vom Chopf bis zue de Beine,
Und s’chrüſelet und s’chräbelet
Wie Chäfer inere Zeine.
De Dokter chont mit Schnauz und Bart
Und tuet mi unterſueche
Und ſeit: „Jetzt häſt halt Husureſt,
„Acht Tag, tues no nöd flueche!
„De Puls iſch richtig ziemli ſchnell,
„Häſt 39 Grad Fieber;
„Wenn d’ grad im Bett bliebſt hüt und morn,
„So iſch mer ordli lieber.
„Chaſt eſſe jo, was d’ wit und häſt,
„Blos tue mer jetzt nöd dichte; —
„d’Frau ſoll denn zue mer ufe cho,
„Mer wend der öppis richte.“
So bin i hushoch jetz im Bett,
Ha richtig d’Influenza;
Morn hät no d’Muſig ihren Ball
Und i — i mueß e ſchwänza.
No, no! Mis murre nützt nöd viel;
I wis mi d’rum ergebe,
D’Mixtur i Gottes Name neh
Und vo der Hoffnig lebe.
Ihr Lütli aber, ſind ſo guet,
Thuends nöd em Dokter ſäge,
Daß i im Bett no dichtet heig;
Er chönnt mer’s nöd verträge.



Amſchau.



Die Einſicht der liberalen Mehrheit des Großen Rates hat
den Ausbruch eines offenen Kulturkampfes verhindert; das ent-
ſchiedene Auftreten des Oberhirten der Diözeſe hat dieſes Er-
gebnis herbeigeführt. Ihm gebührt der Dank nicht nur des
katholiſchen Volkes, deſſen religiöſe Freiheit er gegen die An-
griffe der Kommiſſionsmehrheit vertheidigt hat, ſondern das ge-
ſamte ſt. galliſche Volk iſt ihm zu Dank verpflichtet, weil er die
Verheerungen eines religiöſen Kampfes von demſelben fern ge-
halten hat. Das war eine ächt apoſtoliſche Tat, das Auftreten des
Biſchofs von St. Gallen; ſeine ruhige und erhabene Sprache,
dieſe ſcharfe Betonung der Rechte der kath. Kirche, die keiner
ernſtlich zu widerlegen verſucht hat, und endlich die warme
Vaterlandsliebe, die aus jeder Zeile ſeines Schreibens an den
Großen Rat hervorgeht, haben ihre Wirkungen nicht verfehlen
können. Jeder verſtändige Politiker mußte ſich ſagen, daß das
katholiſche Volk, geführt von ſeinem von Gott geſetzten Ober-
hirten, im Kampfe für das Organiſationsgeſetz unüberwindlich
ſei und daß der Kulturkampf ſchließlich zum großen Schaden
für die liberale Partei ſelbſt enden werde. Dieſes Schauſpiel,
alle Katholiken eines Landes um ihren Biſchof geſchaart zu ſehen,
im Kampfe für ihr heiliges Recht, iſt die ſchönſte Erſcheinung mitten
in unſerem politiſchen und ſozialen Wirrwarr, und ſie verſöhnt
einen mit andern widerlichen Erſcheinungen unſerer Tage. Welche
Macht liegt im katholiſchen Volke, wenn ſie im Dienſt einer
guten Sache ſteht, und wenn der richtige Führer dieſelbe lenkt!
Mit den ſt. galliſchen Katholiken dürfen ſich alle Katholiken des
Schweizerlandes freuen, daß der Auſturm der Kulturkämpfer ſo
glücklich abgeſchlagen wurde. Das wäre ein böſer Anfang ge-
weſen, wenn St. Gallen das Zeichen zum Kulturkampf gegeben
hätte! Die radikale Partei der geſamten Schweiz befindet ſich
im Zuſtande der Verwirrung und Auflöſung; die Führer wiſſen
nicht wo aus und ein, und es werden gerade gegenwärtig ver-
zweifelte Anſtrengungen gemacht, um die ziemlich auseinander
gegangenen Bänder zu ſammeln und zu einigen. Ein Kultur-
kampf wäre da gerade zur rechten Zeit gekommen.

Wenn wir uns freuen, daß der Große Rat auf die feinen
Unterſcheidungen zwiſchen Katholiken, welche die Autorität des
Biſchofs anerkennen, und ſolchen, welche es nicht tun, nicht ein-
getreten iſt, ſo gereicht doch die ganze Geſchichte der Genehmigung
der kath. Organiſation unſerem Lande zur Beſchämung. Es iſt
traurig, daß unſere politiſchen Sitten noch nicht ſo weit gediehen
ſind, daß der Staat auch ohne ſolche veraltete Einrichtungen,
wie die ſogen. Oberaufſicht über die Konfeſſionen, glaubt aus-
kommen zu können. Dieſe Polizeiſchnüffelei des Staates gegen-
über der Kirche iſt eine der widerlichſten Erſcheinungen in der
Schweiz. In Amerika, in England kümmert ſich der Staat nichts
um die Organiſation der Konfeſſionen. Im Berliner Vertrag
von 1878, welcher dem ruſſiſch - türkiſchen Kriege ein Ende
machte und von allen Großmächten unterzeichnet iſt, ſteht aus-
drücklich die Beſtimmung, daß die einzelnen Religionsgenoſſen-
ſchaften in der Türkei und in den vom türkiſchen Joche befreiten
Ländern, wie Bulgarien, Griechenland, Serbien, Rumänien und
Montenegro, ihre Angelegenheiten vollſtändig ſelbſtändig, ohne
irgendwelche Einmiſchung des Staates regeln können, daß namentlich
der Verkehr zwiſchen den einzelnen kirchlichen Organen ein voll-
[Spaltenumbruch] ſtändig freier und ungehinderter ſet, alſo der Pfarrer kann mit dem
Biſchof und dieſer mit dem Papſte in voller Freiheit verkehren.
Im Jahre 1885 wurden durch die Berliner Konferenz ähnliche
Beſtimmungen für ganz Afrika aufgeſtellt. Und die gleichen
Staaten, welche für die Türkei und die Neger in Afrika ſolche
wahrhaft freiheitliche Beſtimmungen aufſtellen, ſind daheim im
bornierteſten Staatskirchentum befangen, und meinen, der Staat
würde aus den Fugen gehen, wenn in ziviliſierten Staaten die
gleichen Grundſätze über religiöſe Freiheit zur Geltung kommen
würden, wie bei den Aſiaten und Afrikanern. Einſt wird wohl
die Zeit kommen, wo dieſes morſche Gebäude des Staatskirchen-
tums gänzlich zuſammenbrechen wird. Bis dahin wollen wir
kämpfen, daß wir in der freien Schweiz in religiöſer Beziehung
ſo frei werden wie die Neger und die Bulgaren.




Eidgenöſſiſches.
Zum Finanzhaushalt der Kantone.

Im Jahr 1890
ſind die Staatsausgaben der Kantone im Ganzen zu Fr. 80,178,000, die
Einnahmen dagegen zu Fr. 79,152,000 angegeben, während letztere im
Jahre 1870 erſt Fr. 47,416,000 und im Jahre 1850 gar nur 20,145,000
Franken, erſtere dagegen im Jahre 1870 nur Fr. 46,307,000 und im
Jahre 1850 nur Fr. 19,857,000 betrugen. Im Jahre 1890 belief ſich die
Belaſtung mit der Kantonsſtaatsſchuld per Kopf durchſchnittlich auf 27
Franken, während die Verſchuldung der Eidgenoſſenſchaft per Kopf 23
Franken ausmachte. Unter den Kantonen ſtehen mit der Schuldenlaſt
obenan Baſelſtadt (Fr. 85 per Kopf), Genf 54, Bern 41, Zürich 33,
Schaffhauſen 31, Waadt 28, Freiburg 27, Neuenburg 25, Glarus 23,
Teſſin 22, Solothurn 21, dann folgen Uri 19, Graubünden 19, Zug 17,
Aargau und Ridwalden 14, St. Gallen und Luzern 13, Thurgau und
Baſelland 12, Wallis 11, Appenzell A.-Rh. 10, Obwalden 9, Schwyz 8,
Appenzell I.-Rh. 7.

Hochſchulen.

Während des letzten Halbjahres 1893 ſtudierten
an den fünf ſchweizeriſchen Univerſitäten nicht weniger als 275 Frauen-
zimmer, wozu noch 162 Zuhörerinnen kamen, alſo total 437 Perſonen
weiblichen Geſchlechts. Und zwar hatte Baſel 3 ſtudierende Frauen, Bern
72, dazu 19 Zuhörerinnen. Genf 77 Studierende und 17 Zuhörerinnen,
Zürich 111 Studierende und 31 Zuhörerinnen. Von all’ dieſen ſtudierten
nur 5 die Rechte, die übrigen gehörten der mediziniſchen und philoſophi-
ſchen Fakultät an. Von den 275 weiblichen Studenten waren charakteriſti-
ſcher Weiſe nur 16 Schweizerinnen, dagegen 138 Ruſſinnen, 32 Schwed-
innen, 25 Polinnen, 23 Deutſche, 19 Amerikanerinnen, 5 Rumänierinnen,
je zwei Franzöſinnen, Engländerinnen und Bulgarinnen und je eine
Dänin, Italienerin und Auſtralierin.

Bern, 19. Jan. Aus dem Militärſchultableau pro
1894 ſeien für die 7. Armeediviſion folgende Kurſe erwähnt:

[Tabelle]

Schießſchulen in Wallenſtadt. Mannſchaft (Nachdienſt-
pflichtige des Auszuges), Kadres vom 2. März, Mannſchaft vom 5. bis
21. März. Für neu ernannte Offizziere: Schule Nr. 1, Offiziere vom
27. März bis 25. April, Mannſchaft (Auszug) vom 3. bis 19. April.
Nr. 2, Offiziere vom 1. bis 30. Juni, Mannſchaft (Auszug) vom 7. bis
[Spaltenumbruch] 27. Juni. Nr. 3, Offiziere vom 4. Juli bis 2. Auguſt, Mannſchaft (Land-
wehr) vom 17. bis 26. Juli. Nr. 4, Offiziere vom 8. Auguſt bis 6. Sept.,
Mannſchaft (Landwehr) vom 21. bis 30. Auguſt. Nr. 5, Offiziere vom
21. September bis 20. Oktober, Mannſchaft (Landwehr) vom 4. bis 13.
Oktober.

Für Unteroffiziere der 7. Diviſion vom 21. Februar bis 22. März
in St. Gallen.

Herbſtübungen des IV. Armeekorps (IV. und VIII. Diviſion)
Die Truppen rücken am Schluſſe der Vorkurſe in die Linie.
Beginn der Manöver am 6. September. Entlaſſung ſämtlicher
Truppen am 14. September mit Ausnahme der beiden Ver-
waltungskompagnien 4 und 8 mit den ihnen zugeteilten Train-
abteilungen und dem Lazarettrain, welche am 15. September
aus dem Dienſt treten. Uebungsgebiet: Schwyz-Uznach.

— Der definitive Text der Zollinitiative lautet: „Der
Bund hat den Kantonen vom Geſamtbetrag der
Zölle alljährlich 2 Fr. per Kopf nach Maßgabe der
durch die jeweilige letzte eidgen. Volkszählung er-
mittelten Wohnbevölkerung zu verabfolgen
. Dieſe
Verfaſſungsbeſtimmung tritt zum erſtenmale in Wirkſamkeit für
das Jahr 1894.“

Das Begehren, es ſollen jährlich ſechs Millionen
Franken von der Eidgenoſſenſchaft aus ihren Zolleinnahmen
an die Kantone verteilt werden,
damit letztere dieſelben für
Armen- und Schulzwecke, gemeinnützige Anſtalten uſw. benützen,
wird von radikalen Zeitungen als „Beutezug der Kantone“ be-
zeichnet. Wir ſehen dieſe Benennung als eine freche Ver-
unehrung des Volkswillens und als eine Ableugnung der be-
rechtigten Anſprüche des Landes an. Die ſeit Jahren ſtark ver-
mehrten Zölle werden aus den Taſchen des Volkes erhoben,
welches die Laſten der Kantone und des Bundes tragen muß.
Die erhöhten Zölle verteuern die Verkehrsartikel der verſchieden-
ſten Art, welche eben das Volk aller Landesgegenden zu bezahlen
hat. An ihre vergrößerten Laſten ſollen die Kantone auch etwas
erhalten und nicht bloß zuſehen, wie der Bund unhaushälteriſch
mit ſeinen Mitteln umgeht. Alle die Sorten von luxuriöſen
Ausgaben für Bundespalaſt, Militär und unpraktiſche Neue-
rungen, für Poſipaläſte, Geſandtſchaften, Reiſegelder u. a. m.
ſind vielfach bekannt. Wir erinnern auch an folgendes: Im
Jahre 1878 kaufte der Bund den Bernern das Poſtgebäude
ab für Fr. 680,000, im Jahre 1886 den Inſelſpital, welcher
abgebrochen werden mußte, für Fr. 750,000, anno 1889 den
Bauplatz für das Telegraphengebäude für Fr. 187,000 und
das Haus Nr. 12 in der Bundesgaſſe für Fr. 180,000. Die
Stadt Bern erhielt alſo aus der Bundeskaſſe im ganzen Fr.
1,797,000. Und ſchon ſind wieder neue Kaufsverhandlungen
mit der Stadt Bern im Gange. Der Platz für das Parla-
mentsgebäude kommt allein lauf das anſtändige Sümmchen von
Fr. 2,000,000, ſage zwei Millionen Franken zu ſtehen!

In Sachen des Banknotenmonopols vernimmt der
„Bund“, daß der Vorſteher des eidgen. Finanzdepartemens dem
Bundesrate eine reine Staatsbank vorſchlage.

Ehefreiheit.

Eine unerfreuliche Blüte am Baume der
ſchrankenloſen Ehefreiheit wird wieder dem „Bern. Tagbl.“ aus
dem Emmenthal gemeldet: „Ein Ehepaar mit neun Kindern
ließ ſich ſcheiden, da der Mann, ein notoriſcher Säufer, ſeine
Familienpflichten arg vernachläſſigte und Frau und Kinder miß-
handelte. Da beim Vater die Erziehung der Kinder gefährdet
geweſen wäre, wurden dieſelben der Mutter zugeſprochen, erſterer
aber zu einem Teil der Alimentationskoſten verurteilt. Bei
gutem Willen wäre es ihm auch leicht geweſen, dieſen Beitrag
zu leiſten, indem er guten Verdienſt hatte. Er zog es uber
vor, ſich durch den Geldstag ſeinen Verpflichtungen zu entziehen.
Die Mutter ſtarb inzwiſchen und die Gemeinde ſah ſich genötigt,
für die Kinder zu ſorgen. Die vier jüngſten wurden in Hof-
verpflegung gegeben. Während ſich dies alles abſpinnt, geht
der pflichtvergeſſene Vater wieder auf Freiersfüßen. Seine
Auserkorene iſt eine mit acht Kindern auf dem Notarmenetat
ſtehende Perſon!

Seideninduſtrie.

Ueber dieſes Kapitel ſchreibt die
„Z. Poſt“: Die Schweiz nimmt unter den Ländern der Seiden-
induſtrie eine ſchöne Stellung ein und hat dieſelbe zu behaupten
verſtanden, obgleich ihr eigener Konſum ein minimer iſt, und
die Länder, nach welchen ſie, um lebensfähig zu bleiben, ex-
portieren mußte, ſich mit Zollſchranken umgeben.

Die ſchweizeriſche Produktion ſeidener Gewebe erreicht jähr-
lich 125—130 Millonen Fr., welche Summe durch die Geſchäfte
in Zürich und Baſel hervorgebracht wird und etwa 60,000
Arbeiter beſchäftigt. Von dieſen beſuchen 27,819 Fabriken und
man zählte 1891 in 67 Betrieben (44 mechaniſche) 7953 Stoff-
weber; in 31 Betrieben (29 mechaniſche) 6090 Bandweber; in
25 Betrieben (alles mechaniſche) 6179 Spinner.

Zürich produziert etwa für 90,000,000 Fr. Seidenwaren
und beſchäftigt vielleicht 35,000 Menſchen. Von ſeinen 27,000
Webſtühlen ſtehen 7000 in Fabriken mit mechaniſchem Betrieb,
und 20,000 werden von Hand in den Häuſern der Dorfbe-
wohnern mehrerer Kantone betrieben. Zürich machte ſich in dem
19. Jahrhundert nach Kraft zu nutze; ſeine 5000 Stühle zu
Anfang dieſer Zeit vermehrte es auf 15,000 in den dreißiger
und auf die 30,000 in den ſiebziger Jahren.


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[[1]/0001] Uznach, Mittwoch No 7. den 24. Januar 1894. St. Galler-Volksblatt. Publikationsorgan der [Abbildung] Bezirke See und Gaſter. Obligatoriſch in Uznach, Jona, Eſchenbach, Schmerikon, St. Gallenkappel, Ernetſchwil, Gommiswald, Goldingen Abonnementspreis: Bei den Verträgern und mit Adreſſe in der Schweiz halbjährlich Fr. 2. 50 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 30 Rp. Bei der eidgen. Poſt jährlich Fr. 5. — Rp., halbjährlich Fr. 2. 60 Rp., vierteljährlich Fr. 1. 40 Rp. Für das Ausland (Poſtverein) jede Nummer mit Adreſſe halbjähr- lich Fr. 5. — Rp., wöchentlich ein Mal halbjährlich Fr. 3. 50 Rp. [Abbildung] 39. Jahrgang. Inſertionsgebühr für den Seebezirk und Gaſter (ohne Vermittlung der Inſeratenbureaux): Die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 10 Rp. — Für die übrigen Inſerenten koſtet die kleinſpaltige Petitzeile oder deren Raum 15 Rp. Bei Wiederholungen Rabatt. — Inſerate müſſen jeweilen bis ſpä- teſtens Dienſtag und Freitag, Vormittags 9 Uhr, abgegeben werden. Erſcheint Mittwoch und Samſtag. Druck und Verlag von K. Oberholzer’s Buchdruckerei. Wöchentl. Gratisbeilage „Linth-Blätter“. I ha ſie au. Hüt bin i i Verlägeheit Eu öppis Wichtigs z’brichte, Ha d’ Influenza übercho, D’rum iſch mer nöd um’s dichte. An allen Orte tuet’s mer weh Vom Chopf bis zue de Beine, Und s’chrüſelet und s’chräbelet Wie Chäfer inere Zeine. De Dokter chont mit Schnauz und Bart Und tuet mi unterſueche Und ſeit: „Jetzt häſt halt Husureſt, „Acht Tag, tues no nöd flueche! „De Puls iſch richtig ziemli ſchnell, „Häſt 39 Grad Fieber; „Wenn d’ grad im Bett bliebſt hüt und morn, „So iſch mer ordli lieber. „Chaſt eſſe jo, was d’ wit und häſt, „Blos tue mer jetzt nöd dichte; — „d’Frau ſoll denn zue mer ufe cho, „Mer wend der öppis richte.“ So bin i hushoch jetz im Bett, Ha richtig d’Influenza; Morn hät no d’Muſig ihren Ball Und i — i mueß e ſchwänza. No, no! Mis murre nützt nöd viel; I wis mi d’rum ergebe, D’Mixtur i Gottes Name neh Und vo der Hoffnig lebe. Ihr Lütli aber, ſind ſo guet, Thuends nöd em Dokter ſäge, Daß i im Bett no dichtet heig; Er chönnt mer’s nöd verträge. Amſchau. Die Einſicht der liberalen Mehrheit des Großen Rates hat den Ausbruch eines offenen Kulturkampfes verhindert; das ent- ſchiedene Auftreten des Oberhirten der Diözeſe hat dieſes Er- gebnis herbeigeführt. Ihm gebührt der Dank nicht nur des katholiſchen Volkes, deſſen religiöſe Freiheit er gegen die An- griffe der Kommiſſionsmehrheit vertheidigt hat, ſondern das ge- ſamte ſt. galliſche Volk iſt ihm zu Dank verpflichtet, weil er die Verheerungen eines religiöſen Kampfes von demſelben fern ge- halten hat. Das war eine ächt apoſtoliſche Tat, das Auftreten des Biſchofs von St. Gallen; ſeine ruhige und erhabene Sprache, dieſe ſcharfe Betonung der Rechte der kath. Kirche, die keiner ernſtlich zu widerlegen verſucht hat, und endlich die warme Vaterlandsliebe, die aus jeder Zeile ſeines Schreibens an den Großen Rat hervorgeht, haben ihre Wirkungen nicht verfehlen können. Jeder verſtändige Politiker mußte ſich ſagen, daß das katholiſche Volk, geführt von ſeinem von Gott geſetzten Ober- hirten, im Kampfe für das Organiſationsgeſetz unüberwindlich ſei und daß der Kulturkampf ſchließlich zum großen Schaden für die liberale Partei ſelbſt enden werde. Dieſes Schauſpiel, alle Katholiken eines Landes um ihren Biſchof geſchaart zu ſehen, im Kampfe für ihr heiliges Recht, iſt die ſchönſte Erſcheinung mitten in unſerem politiſchen und ſozialen Wirrwarr, und ſie verſöhnt einen mit andern widerlichen Erſcheinungen unſerer Tage. Welche Macht liegt im katholiſchen Volke, wenn ſie im Dienſt einer guten Sache ſteht, und wenn der richtige Führer dieſelbe lenkt! Mit den ſt. galliſchen Katholiken dürfen ſich alle Katholiken des Schweizerlandes freuen, daß der Auſturm der Kulturkämpfer ſo glücklich abgeſchlagen wurde. Das wäre ein böſer Anfang ge- weſen, wenn St. Gallen das Zeichen zum Kulturkampf gegeben hätte! Die radikale Partei der geſamten Schweiz befindet ſich im Zuſtande der Verwirrung und Auflöſung; die Führer wiſſen nicht wo aus und ein, und es werden gerade gegenwärtig ver- zweifelte Anſtrengungen gemacht, um die ziemlich auseinander gegangenen Bänder zu ſammeln und zu einigen. Ein Kultur- kampf wäre da gerade zur rechten Zeit gekommen. Wenn wir uns freuen, daß der Große Rat auf die feinen Unterſcheidungen zwiſchen Katholiken, welche die Autorität des Biſchofs anerkennen, und ſolchen, welche es nicht tun, nicht ein- getreten iſt, ſo gereicht doch die ganze Geſchichte der Genehmigung der kath. Organiſation unſerem Lande zur Beſchämung. Es iſt traurig, daß unſere politiſchen Sitten noch nicht ſo weit gediehen ſind, daß der Staat auch ohne ſolche veraltete Einrichtungen, wie die ſogen. Oberaufſicht über die Konfeſſionen, glaubt aus- kommen zu können. Dieſe Polizeiſchnüffelei des Staates gegen- über der Kirche iſt eine der widerlichſten Erſcheinungen in der Schweiz. In Amerika, in England kümmert ſich der Staat nichts um die Organiſation der Konfeſſionen. Im Berliner Vertrag von 1878, welcher dem ruſſiſch - türkiſchen Kriege ein Ende machte und von allen Großmächten unterzeichnet iſt, ſteht aus- drücklich die Beſtimmung, daß die einzelnen Religionsgenoſſen- ſchaften in der Türkei und in den vom türkiſchen Joche befreiten Ländern, wie Bulgarien, Griechenland, Serbien, Rumänien und Montenegro, ihre Angelegenheiten vollſtändig ſelbſtändig, ohne irgendwelche Einmiſchung des Staates regeln können, daß namentlich der Verkehr zwiſchen den einzelnen kirchlichen Organen ein voll- ſtändig freier und ungehinderter ſet, alſo der Pfarrer kann mit dem Biſchof und dieſer mit dem Papſte in voller Freiheit verkehren. Im Jahre 1885 wurden durch die Berliner Konferenz ähnliche Beſtimmungen für ganz Afrika aufgeſtellt. Und die gleichen Staaten, welche für die Türkei und die Neger in Afrika ſolche wahrhaft freiheitliche Beſtimmungen aufſtellen, ſind daheim im bornierteſten Staatskirchentum befangen, und meinen, der Staat würde aus den Fugen gehen, wenn in ziviliſierten Staaten die gleichen Grundſätze über religiöſe Freiheit zur Geltung kommen würden, wie bei den Aſiaten und Afrikanern. Einſt wird wohl die Zeit kommen, wo dieſes morſche Gebäude des Staatskirchen- tums gänzlich zuſammenbrechen wird. Bis dahin wollen wir kämpfen, daß wir in der freien Schweiz in religiöſer Beziehung ſo frei werden wie die Neger und die Bulgaren. Eidgenöſſiſches. — Zum Finanzhaushalt der Kantone. Im Jahr 1890 ſind die Staatsausgaben der Kantone im Ganzen zu Fr. 80,178,000, die Einnahmen dagegen zu Fr. 79,152,000 angegeben, während letztere im Jahre 1870 erſt Fr. 47,416,000 und im Jahre 1850 gar nur 20,145,000 Franken, erſtere dagegen im Jahre 1870 nur Fr. 46,307,000 und im Jahre 1850 nur Fr. 19,857,000 betrugen. Im Jahre 1890 belief ſich die Belaſtung mit der Kantonsſtaatsſchuld per Kopf durchſchnittlich auf 27 Franken, während die Verſchuldung der Eidgenoſſenſchaft per Kopf 23 Franken ausmachte. Unter den Kantonen ſtehen mit der Schuldenlaſt obenan Baſelſtadt (Fr. 85 per Kopf), Genf 54, Bern 41, Zürich 33, Schaffhauſen 31, Waadt 28, Freiburg 27, Neuenburg 25, Glarus 23, Teſſin 22, Solothurn 21, dann folgen Uri 19, Graubünden 19, Zug 17, Aargau und Ridwalden 14, St. Gallen und Luzern 13, Thurgau und Baſelland 12, Wallis 11, Appenzell A.-Rh. 10, Obwalden 9, Schwyz 8, Appenzell I.-Rh. 7. — Hochſchulen. Während des letzten Halbjahres 1893 ſtudierten an den fünf ſchweizeriſchen Univerſitäten nicht weniger als 275 Frauen- zimmer, wozu noch 162 Zuhörerinnen kamen, alſo total 437 Perſonen weiblichen Geſchlechts. Und zwar hatte Baſel 3 ſtudierende Frauen, Bern 72, dazu 19 Zuhörerinnen. Genf 77 Studierende und 17 Zuhörerinnen, Zürich 111 Studierende und 31 Zuhörerinnen. Von all’ dieſen ſtudierten nur 5 die Rechte, die übrigen gehörten der mediziniſchen und philoſophi- ſchen Fakultät an. Von den 275 weiblichen Studenten waren charakteriſti- ſcher Weiſe nur 16 Schweizerinnen, dagegen 138 Ruſſinnen, 32 Schwed- innen, 25 Polinnen, 23 Deutſche, 19 Amerikanerinnen, 5 Rumänierinnen, je zwei Franzöſinnen, Engländerinnen und Bulgarinnen und je eine Dänin, Italienerin und Auſtralierin. — Bern, 19. Jan. Aus dem Militärſchultableau pro 1894 ſeien für die 7. Armeediviſion folgende Kurſe erwähnt: Schießſchulen in Wallenſtadt. Mannſchaft (Nachdienſt- pflichtige des Auszuges), Kadres vom 2. März, Mannſchaft vom 5. bis 21. März. Für neu ernannte Offizziere: Schule Nr. 1, Offiziere vom 27. März bis 25. April, Mannſchaft (Auszug) vom 3. bis 19. April. Nr. 2, Offiziere vom 1. bis 30. Juni, Mannſchaft (Auszug) vom 7. bis 27. Juni. Nr. 3, Offiziere vom 4. Juli bis 2. Auguſt, Mannſchaft (Land- wehr) vom 17. bis 26. Juli. Nr. 4, Offiziere vom 8. Auguſt bis 6. Sept., Mannſchaft (Landwehr) vom 21. bis 30. Auguſt. Nr. 5, Offiziere vom 21. September bis 20. Oktober, Mannſchaft (Landwehr) vom 4. bis 13. Oktober. Für Unteroffiziere der 7. Diviſion vom 21. Februar bis 22. März in St. Gallen. Herbſtübungen des IV. Armeekorps (IV. und VIII. Diviſion) Die Truppen rücken am Schluſſe der Vorkurſe in die Linie. Beginn der Manöver am 6. September. Entlaſſung ſämtlicher Truppen am 14. September mit Ausnahme der beiden Ver- waltungskompagnien 4 und 8 mit den ihnen zugeteilten Train- abteilungen und dem Lazarettrain, welche am 15. September aus dem Dienſt treten. Uebungsgebiet: Schwyz-Uznach. — Der definitive Text der Zollinitiative lautet: „Der Bund hat den Kantonen vom Geſamtbetrag der Zölle alljährlich 2 Fr. per Kopf nach Maßgabe der durch die jeweilige letzte eidgen. Volkszählung er- mittelten Wohnbevölkerung zu verabfolgen. Dieſe Verfaſſungsbeſtimmung tritt zum erſtenmale in Wirkſamkeit für das Jahr 1894.“ — Das Begehren, es ſollen jährlich ſechs Millionen Franken von der Eidgenoſſenſchaft aus ihren Zolleinnahmen an die Kantone verteilt werden, damit letztere dieſelben für Armen- und Schulzwecke, gemeinnützige Anſtalten uſw. benützen, wird von radikalen Zeitungen als „Beutezug der Kantone“ be- zeichnet. Wir ſehen dieſe Benennung als eine freche Ver- unehrung des Volkswillens und als eine Ableugnung der be- rechtigten Anſprüche des Landes an. Die ſeit Jahren ſtark ver- mehrten Zölle werden aus den Taſchen des Volkes erhoben, welches die Laſten der Kantone und des Bundes tragen muß. Die erhöhten Zölle verteuern die Verkehrsartikel der verſchieden- ſten Art, welche eben das Volk aller Landesgegenden zu bezahlen hat. An ihre vergrößerten Laſten ſollen die Kantone auch etwas erhalten und nicht bloß zuſehen, wie der Bund unhaushälteriſch mit ſeinen Mitteln umgeht. Alle die Sorten von luxuriöſen Ausgaben für Bundespalaſt, Militär und unpraktiſche Neue- rungen, für Poſipaläſte, Geſandtſchaften, Reiſegelder u. a. m. ſind vielfach bekannt. Wir erinnern auch an folgendes: Im Jahre 1878 kaufte der Bund den Bernern das Poſtgebäude ab für Fr. 680,000, im Jahre 1886 den Inſelſpital, welcher abgebrochen werden mußte, für Fr. 750,000, anno 1889 den Bauplatz für das Telegraphengebäude für Fr. 187,000 und das Haus Nr. 12 in der Bundesgaſſe für Fr. 180,000. Die Stadt Bern erhielt alſo aus der Bundeskaſſe im ganzen Fr. 1,797,000. Und ſchon ſind wieder neue Kaufsverhandlungen mit der Stadt Bern im Gange. Der Platz für das Parla- mentsgebäude kommt allein lauf das anſtändige Sümmchen von Fr. 2,000,000, ſage zwei Millionen Franken zu ſtehen! — In Sachen des Banknotenmonopols vernimmt der „Bund“, daß der Vorſteher des eidgen. Finanzdepartemens dem Bundesrate eine reine Staatsbank vorſchlage. — Ehefreiheit. Eine unerfreuliche Blüte am Baume der ſchrankenloſen Ehefreiheit wird wieder dem „Bern. Tagbl.“ aus dem Emmenthal gemeldet: „Ein Ehepaar mit neun Kindern ließ ſich ſcheiden, da der Mann, ein notoriſcher Säufer, ſeine Familienpflichten arg vernachläſſigte und Frau und Kinder miß- handelte. Da beim Vater die Erziehung der Kinder gefährdet geweſen wäre, wurden dieſelben der Mutter zugeſprochen, erſterer aber zu einem Teil der Alimentationskoſten verurteilt. Bei gutem Willen wäre es ihm auch leicht geweſen, dieſen Beitrag zu leiſten, indem er guten Verdienſt hatte. Er zog es uber vor, ſich durch den Geldstag ſeinen Verpflichtungen zu entziehen. Die Mutter ſtarb inzwiſchen und die Gemeinde ſah ſich genötigt, für die Kinder zu ſorgen. Die vier jüngſten wurden in Hof- verpflegung gegeben. Während ſich dies alles abſpinnt, geht der pflichtvergeſſene Vater wieder auf Freiersfüßen. Seine Auserkorene iſt eine mit acht Kindern auf dem Notarmenetat ſtehende Perſon! — Seideninduſtrie. Ueber dieſes Kapitel ſchreibt die „Z. Poſt“: Die Schweiz nimmt unter den Ländern der Seiden- induſtrie eine ſchöne Stellung ein und hat dieſelbe zu behaupten verſtanden, obgleich ihr eigener Konſum ein minimer iſt, und die Länder, nach welchen ſie, um lebensfähig zu bleiben, ex- portieren mußte, ſich mit Zollſchranken umgeben. Die ſchweizeriſche Produktion ſeidener Gewebe erreicht jähr- lich 125—130 Millonen Fr., welche Summe durch die Geſchäfte in Zürich und Baſel hervorgebracht wird und etwa 60,000 Arbeiter beſchäftigt. Von dieſen beſuchen 27,819 Fabriken und man zählte 1891 in 67 Betrieben (44 mechaniſche) 7953 Stoff- weber; in 31 Betrieben (29 mechaniſche) 6090 Bandweber; in 25 Betrieben (alles mechaniſche) 6179 Spinner. Zürich produziert etwa für 90,000,000 Fr. Seidenwaren und beſchäftigt vielleicht 35,000 Menſchen. Von ſeinen 27,000 Webſtühlen ſtehen 7000 in Fabriken mit mechaniſchem Betrieb, und 20,000 werden von Hand in den Häuſern der Dorfbe- wohnern mehrerer Kantone betrieben. Zürich machte ſich in dem 19. Jahrhundert nach Kraft zu nutze; ſeine 5000 Stühle zu Anfang dieſer Zeit vermehrte es auf 15,000 in den dreißiger und auf die 30,000 in den ſiebziger Jahren.

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Zitationshilfe: St. Galler Volksblatt. Nr. 7, Uznach, 24. 01. 1894, S. [1]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/nn_stgaller7_1894/1>, abgerufen am 28.03.2024.