[0041]
Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No 10. Köln, Samstag 10. Juni 1848.
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Die „Neue Rheinische Zeitung“ erscheint vom 1. Juni an täglich. Der Raum des Blattes wird so oft es nöthig durch Beilagen erweitert. Der Abonnementspreis beträgt: Für das mit dem 1. Juli beginnende Vierteljahr in Köln 1 Thlr. 15 Sgr.; für alle übrigen Orte Preußens 2 Thlr 3 Sgr. 9 Pf. Außerhalb Preußens mit Zuschlag des fremden Zeitungsporto's. Das Abonnement für den Monat Juni kann nur unter gleichzeitiger Bestellung des nächsten Quartals (Juli, August, September) geschehen. Der Preis dieses viermonatlichen Abonnements beträgt: Für Köln 2 Thlr.; auswärts 2 Thlr. 25 Sgr. Man abonnirt bei allen Postanstalten und Buchhandlungen des In- und Auslandes; ‒ für Köln in der Expedition der Zeitung bei Hrn. W. Clouth, St. Agatha 12, Köln, woselbst auch fernere Aktienzeichnungen entgegen genommen werden. Briefe und Zusendungen an die Redaktion sowie die Expedition werden von unbekannten Absendern nur frankirt angenommen. ‒ Insertionsgebühren. Für die vierspaltige Petitzeile oder deren Raum 1 Sgr. 6 Pf.
Die Expedition der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Das Schild der Dynastie. ‒ Die Frankfurter National-Versammlung.) Frankfurt. (Arnims Antwort auf Blum.) Berlin. (Wildpretsteuer. ‒ Reorganisation des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. ‒ Vereinbarungsdebatten.) Breslau. (Schrift Mieroslawki's und Gegenschrift Olbergs. ‒ Erklärung von Zychlinski.) Stettin. (Resultate der Stettiner Deputation in Berlin.) Friedberg. (Militärdespotismus.) Wörrstadt. (Demokr-Kongreß.) Wien. (Gerüchte wegen Abdankung des Kaisers. ‒ Militärische Maßregeln. Schleswig-Holstein. (Stand der Armeen.)
Ungarn. Pesth. (Union mit Siebenbürgen.)
Norwegen. Christiania. (Stortingsbeschluß wegen Dänemark.)
Belgien. Brüssel. (Fünffrankenbillets. ‒ Resultat der Wahlreform.) Lüttich. (Tedesko)
Französische Republik. Paris. (Die finanzielle Mystifikation. ‒ Sitzung der National-Versammlung. ‒ Wahlen. ‒ Der Dekretentwurf über die öffentlichen Zusammenschaarungen. ‒ Stimmung in Paris. ‒ Das Martialgesetz. ‒ Marrast. ‒ Die vraie Republique über die Partei des National. ‒ Reunion der Februarverwundeten und der Julidekorirten.)
Schweiz. Luzern (Verhaftungen). Uri (Klösteraufhebung).
Italien. Mailand (Details über die Uebergabe von Peschiera und über die Insurrektion). Turin (Arrivabene. ‒ Die Presse).
Großbritannien. London (Die Times über die preußische Nationalversammlung. ‒ Bischof von Oxford über Prostitution. ‒ Palmerston über Italien und Dänemark. ‒ Die Times und der Northern Star). Manchester (Handelsnachrichten). Plymouth (Frauenemancipation). London (Unterhaussitzung v. 6. Lord Ashley über Emigration aus den Lumpenschulen. ‒ Oberhaus. Lord Brougham ‒ Sklaverei. ‒ Verhaftung von Ernest Jones. ‒ Ascot Rennen. ‒ Vereinigung Alt- und Jung-Irlands).
Amerika. (Handelsnachrichten aus Montevideo. ‒ Der franz. Gesandte. ‒ Ermordung Varelas. ‒ Rückkehr Lord Howden's.
Deutschland.
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Edition: [Karl Marx: Das Schild der Dynastie. In: MEGA2 I/7. S. 93.]
[**] Köln, 9. Juni.
Wie deutsche Blätter melden,
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[19] Köln, 9. Juni.
(Die Frankfurter Nationalversammlung.) „Die Zukunft Deutschlands erblickst du hier!“ sagt die Göttin Hammonia, indem sie den Dichter in den berühmten Zauberkessel schauen läßt. An diesen Zauberkessel und seine magischen Kräfte wirst du wunderbar erinnert, wenn du jetzt über die Ründung der Galerie in den Kessel der Frankfurter Paulskirche blickst, in jenes mixtum compositum von 36 Nationalausschüssen, aus deren Kräften die „dunkle Zukunft Deutschlands“ gebraut werden soll. Können wir der Natur der Sache nach auch im Augenblick erst an dem Vorspiel des „alten Kohls und der Juchten“ stehen, so bürgt doch der Duft der bisherigen Entwicklung für die Nothwendigkeit des weiteren Drama's, welches in Heine's prophetischem Gedicht selbst nachzulesen ist.
Die Versammlung theilt sich in vier Abtheilungen, die indeß unter einander wieder in die verschiedensten Abstufungen zerfallen. Im Allgemeinen bestehen die drei ersten, die Rechte und die beiden Centrum, aus den alten Aristokraten, der Beamtenkaste und den gemüthlichen Liberalen; die vierte Partei scheidet sich fast ganz nach einzelnen Persönlichkeiten. Worin sie alle zusammen übereinstimmen, ist jedenfalls die Redseligkeit der Wortführer aller Farben, welche in wohlgeordneten Deklamationen, die stets mit der Phrase der deutschen Einheit schließen, große Festigkeit zeigen.
Auf der Rechten erblickt man zunächst den Fürsten Lichnowsky und Ritter Vincke; Graf Arnim, der seinen Platz im linken Centrum eingenommen hat, verfehlt natürlich nicht, in der Abstimmung oder bei Gelegenheiten thatkräftiger Demonstrationen sich ihnen anzuschließen. Ritter Vincke ist bekannt von dem Berliner vereinigten Landtag, wo er durch seine persönlichen Eifersüchteleien gegen den Polizeiminister Bodelschwingh bei den Denkern in den Ruf des Liberalismus, und durch Auswendiglernen der Geschäftsordnung in den Geruch eines großen Redners kam. Der große liberale Redner Vincke, der sich hier gegen keinen ihn behindernden Minister auszulassen hat, ist jetzt zum Schrecken aller früheren Gläubigen des Rechtsbodens mit seiner ganzen preußischen Ritterlichkeit hervorgetreten, mit jenem Kamaschenritterthum
‒ das ekelhaft ein Gemisch ist
Von gothischem Wahn und modernem Lug,
Das weder Fleisch noch Fisch ist.
Fürst Lichnowsky war s. Z. bekanntlich bei jenen spanischen Schaaren welche „Mönche in der Jugend, später Räuberhauptmann wurden, und um beides zu vereinigen, Dienste bei Don Carlos nahmen“. Seine Vertheidigung der Mainzer Soldateska war der Glanzpunkt aller Logik. Daß die preußische Garnison in Mainz keine Barbareien verübt, bewies er durch die Berufung auf die Heldenthaten der Preußen in Schleswig-Holstein. Die Heldenthaten der Preußen in Posen, wo die Polen gebrandmarkt werden, die Vorfälle in Trier, Aachen und andern Städten konnten dem ehemaligen Karlistenchef von keiner Bedeutung scheinen. Den parlamentarischen Takt dieses ritterlichen Kleeblattes bewunderte man in der Verhandlung über die vorläufige Zulassung der posenschen Abgeordneten. Nachdem die Redner der Rechten und des rechten Centrums für die Zulassung der Abgeordneten eines fremden Landes gesprochen hatten, und ein Redner der Linken das Wort für die entgegengesetzte Meinung erhalten sollte, verlangten die Ritter mit großem Geschrei, daß man weiter nichts höre. Der Karlistenchef machte sich in dem Gang zwischen den Bänken der Rechten und des rechten Centrums Bewegung, rekognoszirte seine Treuen und ermahnte sie zum thatkräftigen Kampf; Graf Arnim verließ seinen Sitz im linken Centrum, setzte sich neben den Ritter Vincke und plötzlich begannen die drei Ritter, von ihrem Anhang unterstützt, mit den Fäusten auf die Bänke zu trommeln und mit den Füßen den Boden zu stampfen, so daß die Redner die Tribüne verließen und der Präsident mehrere Minuten lang vergebens die Klingel schwang. Daß der Fürst Lichnowsky sein Auftreten für ein Ereigniß hält, geht aus einer Aeußerung hervor, die er beim Abtreten von der Tribüne an seine Gefährte richteten: „Jetzt habe ich dem Gesindel, gezeigt, daß ich keine Furcht vor ihm habe!“
Von weitern Mitgliedern der Rechten, die sich bemerkbar machen, wenn auch nicht mit derselben Energie wie die drei Ritter, gewahrt man den weimarischen Geheimrath v. Wydenbrugk, der sich schon mehr dem Centrum nähert. Herr v. Wydenbrugk ist eine interessante Erscheinung; wenn er auf der Tribüne steht, ragt grade sein Haupt über die Brüstung. Seine Worte fließen wie ein Bächlein, wie ein Bächlein über Wiesen; seine Bilder duften Erinnerungen an den weimarischen Musensitz, den Thee der Herzogin Amalia und den Pudel des Herrn von Göthe. Er spricht von dem Schiff des Staates, den Wogen der Revolution und ähnliche neue Wendungen; zuweilen auch erhebt er sich zu tiefen Warnungen vor den „Wühlern“.
In dem rechten Centrum ist Herr Mittermaier zum Führer gewählt worden, der indeß mit der äußersten Rechten ebenfalls in Zusammenhang steht. In dieser Abtheilung haben sich die Beamten zusammengefunden, die Geistlichkeit und ihre Clakenre. Zuerst Herr Flottwell, der frühere Minister und jetzige Oberpräsident in Münster. Herr Flottwell ist als Büreaukratenvollblut bekannt durch die Antwort, welche er als Finanzminister den rheinischen Kaufleuten gab, die in ihren Interessen eine Reklamation an ihn richteten und dahin beschieden wurden, sich nicht um „tiefer liegende“ Maßregeln der Staatsweisheit zu bekümmern; Herr Flottwell ist auch derselbe, der in Münster den Beamten das Tragen der deutschen Kokarde untersagte, und den Lehrer Herzberg ermahnte, sich nicht öffentlich in Staatsangelegenheiten zu „meliren,“ die ihn nicht „tangirten.“ Als Mitglied der Nationalversammlung hat sich Herr Flottwell in so weit ausgezeichnet, als er in dem Ausschuß zur Prüfung der Anträge auf eine Centralgewalt (s. d. gestr. Nro.) mit dem ehemals k. bairischen Staatsminister Zenetti den Dahlmannschen Vorschlag modifiziren half, und die Ernennung des Triumvirats nicht von der „Billigung“ der National-Versammlung abhängig gemacht haben wollte. Sein Platz ist in der ersten Bank des rechten Centrums, und seine Theiknahme an den Debatten beschränkt sich größtentheils darauf, die Redner der Linken mit freundlichem Lachen zu begleiten.
Herr Bundestagsgesandter Welcker, der sich aus unbekannten Gründen ins linke Centrum gesetzt hat, ist der nächste in dieser Partie. Der „gefeierte Redner“ Badens hat in der allgemeinen National-Versammlung nicht diejenige Anerkennung gefunden, welche sein süddeutsches Gemüth wohl erwartete; sein erstes Debüt wurde mit frivolem Zischen begleitet. Seine Logik, sein Redefluß waren trotzdem bewundernswürdig. Er, von dem seine Frende rühmten, daß er allein den Bundestag zu Grabe getragen, sprach für die Berechtigung des Bundestags und die Inkompetenz der National-Versammlung, die er als „nicht konstituirend“ bezeichnete. Und nachdem er diese weise Bemerkung mit eben so starker staatsrechtlicher Logik unterstützt hatte, rief er mit erhabener Unerschrockenheit: „Ich fürchte mich nicht vor der Reaktion.“ Diese Versicherung fand den wohlverdienten Glauben; Niemand hält Herrn Welcker eines Selbstmordes fähig. Sein Freund und Genosse, der Biedermann Eisenmann, sekundirt ihm mit gleichen Erfolg. Wenn der alte „Dulder“ sein Haupt erhebt und die beiden offenen Hände ausstreckend von der Tribüne verkündet: „Ich sehe keine Reaktion!“ dann kömmt ein beseligendes Gefühl der Beruhigung über die ganze Versammlung.
Was aber Beider gewichtigen Aussprüche den größten Nachdruck verschafft, ist die Hinweisung auf ihre Vergangenheit, bei Welker die Berufung auf seine 33jährige Wirksamkeit, bei Eisenmann die Erinnerung an seine 16jährige Dulderschaft; es ist die eindringliche Taktik des „fatalen Packs,“ das
‒ um die Herzen zu rühren,
Den Patriotismus trägt zur Schau
Mit allen seinen Geschwüren.
Daß der Turnkunstmeister Vater Jahn, mit seinem weißen Bart und grauen ausgelegten Hemdkragen, in dieser Reihe nicht fehlt, versteht sich von selbst. Herr Staatsrath Mathy, der in Würtemberg Gewählte und bereits mit Abberufung Bedrohte; Herr Heckscher aus Hamburg, der die Rechte mit dem Aufwand seiner bürgerlich-kräftigen Witze unterstützt; der fürstlich-schwarzenburg-sondershausensche Oberstlieutenant v. Blumenröder, welcher seine geschriebenen Reden wegen des einseitigen Verbots der Geschäftsordnung leider nie zu Ende lesen kann, ‒ diese und andere ehrenwerthe Männer, wie Dahlmann, Wippermann, Bassermann, bilden den Kern dieses Centrums.
Auf die Linke und das Verhältniß der verschiedenen Parteien zu einander müssen wir in einem besondern Artikel zu sprechen kommen.
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[P.P.]Frankfurt, 7. Juni.
Die Nationalversammlung bekommt Relief, wie ihr interimistischer Vorgänger, der Fünfzigerausschuß, durch Scandal. Heute stand nichts auf der Tagesordnung. Es wäre also nichts eiliger zu thun gewesen, als nach Verlesung des Protokolls der letzten Sitzung, in welcher bekanntlich auch nichts geschah, heim zu gehen, allein Herr von Auerswald ritt in die Schranken, um die Versammlung vor diesem stereotypen Uebelstande heute zu retten. Sie erinnern sich wohl, daß Robert Blum bei dem Raveaux'schen Antrage wegen der preußischen Nationalversammlung die zu ständiger Verneinung entschlossene Rechte durch eine Mittheilung aus den jüngsten Kabinetsannalen erschütterte, derzufolge Preußen einem anfragenden sächsischen Hofe den Rath ertheilte: möglichst viele Ständeversammlungen zu berufen, um dadurch die Wirksamkeit der Frankfurter Nationalversammlung zu schwächen und wo möglich aufzuheben. Gewiß eine raffinirte Politik, welche sich schlau an den Fehler klammerte, der unter dem Zersplitterungssysteme der heiligen Allianz den Deutschen polizeilich anerzogen ist, ich meine den kleinstädtischen Ehrgeiz der Sonderbündelei. Die Rechte gab damals in ihrer Bestürzung über diese Machination einem Vermittlungsantrage nach, und so kam es, daß der Werner'sche Antrag durchging. Allein gleich hinterher erkannte sie, daß sie einen Fehltritt gemacht, daß sie sich wider ihren Willen auf das Gebiet der Volkssouveränetät begeben habe, und möglicherweise arg darin fortgedrängt werden könne. Aber was thun? Wie das Geschehene gewissermaßen ungeschehen machen? Eine bedenkliche Frage! Man schreibt nach Berlin und läßt sich von irgend einem Minister bescheinigen, daß er nichts davon wisse, so ist die Sache gethan und die Linke hat den Spott und Schaden. Herr von Auerswald theilte heute der Versammlung ein solches „Schreiben“ mit, um damit „die Blum'schen Verdächtigungen“ am besten zu widerlegen, und verließ siegreich wie ein Held die Tribüne. Blum ist jedoch der Mann nicht, der sich so leicht in hochadlige oder ministerielle Devotion jagen läßt: mit seiner gewohnten Kaltblütigkeit antwortete er: Auerswald berichte von einem ministeriellen Schreiben, er habe dasselbe gethan, zwischen ihnen beiden sei nur der Unterschied, daß seine Quelle von den fraglichen Unterhandlungen wisse, die Auerswald'sche dagegen nicht. Das Gescheiteste sei, man lasse die Ministerialakten einfordern, so werde es am zuverläßigsten klar. ‒ Ob dies geschehen wird, entscheidet sich erst morgen, denn da die stenographischen Berichte über diese in Rede stehende (vor 10 Tagen abgehaltene) Sitzung noch nicht vorlagen, so ‒ hatte man Veranlassung, nicht von der bisherigen Tagesordnung abzuweichen, das heißt, wie Sie wissen, die Sache zu verschieben und zur Tagesordnung überzugehen.
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Berlin, 7. Juni.
Nachtrag zur Sitzung vom 6. Juni. In seiner Rede bei Gelegenheit des Schöne'schen Antrags sagte Herr Hansemann: der Unterschied zwischen der ersten und zweiten Kammer bestände eben darin, daß die Mitglieder der einen bezahlt, der andern aber nicht bezahlt würden. ‒ (Allgemeines Murren und Ruf zur Ordnung.) Hr. Hansemann nahm den Ausdruck nachträglich natürlich zurück. Es ist indeß erfreulich zu sehen, wie Hr. Hansemann seinem Vorbild Duchâtel immer ähnlicher wird.
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@facs0041
Vereinbarungs-Debatten. Sitzung vom 7. Juni. Da Präsident Milde an der heutigen Versammlung Theil zu nehmen verhindert ist, so übernimmt Vicepräsident Esser die Leitung. Das Protokoll wird verlesen und genehmigt. Reichenbach erhält das Wort in Bezug auf den Mißbrauch der Eintrittskarten zu den Zuhörertribünen. Es hätten heute zwei Personen, wie sich hernach herausstellte, Reisende aus Hamburg, beim Portier Eintrittskarten vorgezeigt, auf welchen das Datum der Sitzung ausradirt war; dieselben hatten beim Kommissarius des Hotels diese Karten für schweres Geld gelöst; der Redner stellt, um ähnlichen Mißbräuchen für die Zukunft vorzubeugen, den Antrag, daß fernerhin keine Karten mehr ausgegeben werden. v. Berg wünscht, daß die Karten vor dem Eintritt beim Portier abgegeben werden; Schultz trägt auf Uebergang zur motivirten Tagesordnung an; der Präsident möge ersucht werden, diesen Uebelstand auf geeignete Weise abzuhelfen. Der Antrag wird angenommen. Der Vorsitzende der Adreß-Kommission, Abgeordnete Grabow, zeigt an, daß der Adreß-Entwurf bereits der Redaktion nahe sei, und ladet das Ministerium ein, schleunigst in der Kommission zu erscheinen, um noch über manche Punkte den nöthigen Aufschluß zu geben. Auf der Tagesordnung steht der Antrag des Abgeordneten Euler auf Organisation von Auswanderungsanstalten unter Vermittlung und Schutz des Staates; ein anderer der Abgeordneten Pfahl, Bauer und Hagen auf schon vor Erlaß der neuen Gemeindeordnung anzustellende Wahl der Ortsvorsteher, Bürgermeister und Landräthe nach dem Wahlmodus für die Wahlmänner zur National-Versammlung wird unterstützt und den Abtheilungen übergeben, hingegen ein Interpellations-Antrag des Abg. Wencelius an das Staatsministerium um Befürwortung einer Amnestie bei Sr. Maj. für die Zeit des Provisoriums, um die Gerüchte von reaktionären Bestrebungen zu beseitigen, durch die Erklärung des Ministers Schwerin, die Interpellation sei zu wenig motivirt, um als [0042] solche beantwortet zu werden, (!!!) zurückgewiesen. Abg. Ballnus trägt au Feststellung eines Termins, bis zu welchem Petitionen angenommen werden sollen, an; der Antrag wird unterstützt und die Debatte darüber sofort eröffnet ‒ Die Sitzung wurde um 2 Uhr geschlossen, nachdem die noch auf der Tagesordnung stehenden Anträge und Interpellationen der Abgeordneten Vogelsang, Schlink, Jung, Kutzner und Behnsch theils gleich verworfen, theils an die Abtheilung verwiesen worden. ‒ Abgeordneter Schulz aus Wanzleben interpellirte den Minister Patow wegen der 4000 brodlosen Arbeiter.
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@facs0042
Berlin, 7. Juni.
Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten hat neuerlich eine Reorganisation erfahren, durch welche die Geschäftsvertheilung und innere Einrichtung auf eine den Verhältnissen und dem Bedürfnisse entsprechende Weise umgestaltet ist. Nachdem nämlich der bisherige Direktor der zweiten Abtheilung zu einer andern Bestimmung übergegangen, ist diese Abtheilung ganz aufgehoben, und die sämmlichen Geschäfte des Ministeriums sind an für jetzt 4 Bureaus vertheilt worden. Es sind dies jetzt die folgenden:
1) das Büreau für politische Angelegenheiten;
2) das Büreau für handelspolitische Angelegenheiten;
3) das Büreau für staats- und civilrechtliche Angelegenheiten;
4) das Büreau für Etats-, Kassen-, Personal- und Ceremonial-Angelegenheiten.
Diesen Büreaus stehen als Büreauchefs vier Ministerialräthe vor, welche die zu ihrem Bereich gehörenden Angelegenheiten mit den unter ihnen stehenden Räthen und Expedienten, unter ihrer Verantwortlichkeit gegen den Minister, selbstständig und ohne kollegialische Berathung bearbeiten. Nur in zweifelhaften und mehrere Büreaus berührenden Angelegenheiten vereinigen sich die Büreau-Chefs unter dem Vorsitz des Ministers zu einer Konferenz. Das zweite, dritte und vierte Büreau haben ihre Geschäftslokale in den Räumen der ehemaligen Dienstwohnung des früheren Direktors der zweiten Abtheilung, wo auch die Registraturkanzlei dieser 3 Büreaus sich befinden und alle Geschäftsgegenstände derselben bearbeitet und abgemacht werden. Das politische Büreau nimmt einen Theil der Dienstwohnung des Ministers ein.
Es ist mit Zuversicht zu erwarten, daß durch diese neue Einrichtung, obgleich sie der bestehenden Personal-Rücksichten wegen für jetzt noch nicht vollständig nach der Absicht verwirklicht werden konnte, doch schon gegenwärtig sowohl eine raschere Geschäfts-Erledigung als auch eine namhafte Ersparung bewerkstelligt werden wird.
[(P. St. A.)]
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@facs0042
Breslau, 4. Juni.
Die Posener Zeitung vom 3. bringt eine Beilage (1 Druckbogen stark) enthaltend eine dem General v. Pfuel unterm 16. Mai eingereichte Denkschrift des L. von Mieroslawski und eine amtliche, von dem Major von Olberg angefertigte Beleuchtung derselben.
Mieroslawski schildert im Eingange seiner Denkschrift die Erwartungen, mit welchen er nach seiner Befreiung in Berlin nach dem Großherzogthum gegangen, und motivirt diese Erwartungen sowohl durch seine öffentliche, mit Acclamation aufgenommene Ansprache an das Berliner Volk, so wie durch seine Verhandlungen mit dem damaligen Ministerium und dem General Willisen. Der Eindruck, sagt M. ‒ den er nach diesen Erörterungen mitgenommen habe, war der: daß das Gouvernement nicht ostensibel den Polen beistehen könne, sich eine unabhängige Macht gegen Rußland zu schaffen, aber daß ihm nichts lieber sein würde, als diese Macht von selbst entstehen zu sehen und nachher sich den Schein zu geben, dieselbe als eine Thatsache ‒ fait accompli ‒ hinzunehmen.
Hiergegen erklärt nun die Beleuchtung des Majors v. Olberg: daß Mieroslawski sich in dieser Beziehung Illusionen mache. „Hätte ‒ so heißt es wörtlich ‒ hätte Mieroslawski einen Begriff von Staatsverträgen etc., so würde er ohne Zweifel mit einem andern Mandat, als den Acclamationen einer wüsten, vom Taumel des Augenblicks erregten Menge in Posen erschienen sein!“
[(A. O. Z.)]
‒ Da Seitens der kgl. Behörden vielfach angegeben worden ist, daß die Polen im Großherzogthum Posen die Konvention gebrochen haben, so will ich durch nachstehende Auseinandersetzung hiermit einen Gegenbeweis führen.
Nachdem die Konvention mit dem General v. Willisen Seitens der Polen geschlossen war, stand den Polen gegenüber als die allein kompetente Behörde „der General v. Willisen.“
Zufolge der Konvention sollten nun spätestens bis zum 17. April die Lager bis auf eine gewisse Anzahl vermindert werden, worauf sogleich das Militär zurückgezogen und die militärischen Maßregeln sistirt werden sollten. Daß die Polen ihre Lager vermindert und auch sonst die Konvention nicht gebrochen haben, hat der General v. W. als der allein kompetente Richter anerkannt ‒ und versprach seinerseits das Weitere zu veranlassen. Er wurde jedoch, wie es hinreichend bekannt, durch die maßlose Erbitterung der Deutschen und Juden ‒ ja auch durch das Benehmen der k. Behörden selbst ‒ daran verhindert, in der Art, daß er sofort nach Berlin zu reisen sich genöthigt sah.
Ich wiederhole noch einmal: daß wenn gleich der General von W. nach Berlin gereist war, er jedoch noch unzweifelhaft der alleinige kompetente Richter blieb, so lange Se. Majestät der König ihn seiner Stelle nicht enthoben hatte:
Während seiner Abwesenheit aber geschahen nun Excesse in den Städtchen Gostin am 18., Kozmin am 22. April, der Zusammenstoß endlich zwischen den preußischen und polnischen Truppen ebenfalls am 22. April in Adelnau. Diese Excesse nun und dann das Scharmützel wurde als Bruch der Konvention durch die Polen von Seiten der königl. Behörden dargestellt. Hierbei möge folgendes bemerkt werden: Gesetzt, daß die Reibungen durch Polen veranlaßt worden sind, gesetzt, daß der Kampf zu Adelnau von der polnischen Cadre ausgegangen wäre, so mußten die königl. Behörden sich nur daran halten, was höchsten Orts entschieden worden war. Als eine Entscheidung ist aber für sie natürlich derjenige Theil der königl. Kabinetsordre vom 26. April anzusehen, der die Konvention als nicht gebrochen wissen will. Die Kabinetsordre vom 26. April ist aber durchaus durch keine spätere entkräftet worden, und dennoch verfuhren die königl. Behörden dergestalt, daß sie einige Tage darauf faktisch die königl. Kabinetsordre aufhoben, indem sie die polnischen Lager angriffen und die Polen mit dem Namen Insurgenten belegten.
Der Rechtsboden ist also durchaus als von den königl. Behörden verrückt und lädirt zu betrachten.
Ludwig v. Zychlinski.
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@facs0042
Posen.
Schreiben des Hrn. Erzbischofs an den Minister Auerswald.
Ew. Excellenz bin ich so frei, anbei Abschrift meines an den Hrn. Minister-Präsidenten Camphausen unterm 13. d. M. über die Verhältnisse des Großherzogthums Posen erstatteten Berichts ganz ergebenst zu überreichen.
Im Verfolge dieses Berichts und gestützt auf das, wie darin angeführt, von Sr. Majestät dem Könige mir zuerkannte Vermittlerthum zwischen dem Throne und der polnischen Nationalität des Großherzogthums Posen eile ich Hochdemselben über die das Großherzogthum bedrohende Zersplitterung Folgendes ganz ergebenst vorzutragen.
Nach den blutigen Ereignissen in Berlin geruhten Se. Majestät zu erklären:
die bisher zum deutschen Bunde nicht gehörigen preußischen Provinzen sollten demselben einverleibt werden, falls die Provinzen es wünschten und der deutsche Bund sie aufnehmen wollte.
Sonach wurde auch der im April d. J. in Berlin versammelte posener Provinzial-Landtag aufgefordert:
frei ohne allen Vorbehalt höherer Bestätigung zu beschließen, ob er, rücksichtlich des Großherzogthums Posen einen solchen Wunsch hege oder nicht.
Ob der Provinzial-Landtag zur Abgabe einer solchen die Provinz bindenden Erklärung kompetent gewesen, ist mit allem Rechte zu bestreiten.
Der Landtag war dazu nicht geschaffen, in einer so höchst wichtigen, bei seiner Konstituirung gar nicht vorgesehenen Angelegenheit rechtsgültige Beschlüsse zu fassen; er war nicht legitimirt, nicht kompetent. Wollte man diese Wünsche der Provinz vernehmen, so müßten deren Einwohner viri[#]im gehört werden.
Doch der Posener Landtag erklärte sich selbst für kompetent, und seine Kompetenz war von keiner Seite angefochten.
Ein Gleiches that der preußische Landtag; sein Beschluß für den Anschluß an den deutschen Bund war als gesetzlich und rechtsgültig acceptirt.
Der Posener Landtag beschloß mit einer Stimmenmehrheit von 26 gegen 17 Stimmen:
es sei nicht sein Wunsch, daß das Großherzogthum Posen dem
deutschen Bunde einverleibt werde.
Die Kompetenz des Landtages vorausgesetzt, und, wie geschehen, allerseits faktisch anerkannt, ist sein Beschluß definitiv zurechtbeständig und unerschütterlich; die Sache ist damit auf immer abgethan.
Anderer Meinung war die Minorität des Landtages. Sie trat zu einer ungehörigen Privatsitzung zusammen, erklärte den Gesammtbeschluß des Landtages für ungültig:
weil derselbe nicht nach § 45 des Gesetzes vom 27. März 1824 (die Posener Provinzial-Stände betreffend) zwei Drittel der Stimmen des Landtages für sich hatte
und entschied sich
für den Anschluß an den deutschen Bund.
Dieser Privatbeschluß einzelner Mitglieder des Landtages ist nichtig. Der Gegenstand desselben gehört keineswegs zu denjenigen, die nach dem angezogenen Gesetze mit zwei Drittel Stimmen zu entscheiden sind; er war dem Gesammtlandtage ohne allen Vorbehalt höherer Sanction, ohne alle Einschränkung zur freien Beschlußnahme vorgelegt; er gehört zu den Gegenständen, die nach jenem Gesetze mit einfacher, absoluter Stimmenmehrheit zu entscheiden waren; dies wiederholen die Worte des allerhöchsten Propositionsdekrets vom 3: April d. J. ausdrücklich.
Kurz, der Beschluß des Gesammtlandtages steht zurechtbeständig unerschütterlich fest; der Privatbeschluß der Minorität des Landtages ist nichtig.
Dennoch ward auf den Grund dieses nichtigen Privatbeschlusses und in Folge der Petitionen einzelner Einwohner des Großherzogthums Posen, die durch unredliche Intriguen und Machinationen der Beamten herbeigeführt worden, die Vereinigung des größten Theils des Großherzogthums mit dem deutschen Bunde vermittelt.
Ich prophezeihe: wer fremde Rechte nicht achtet, wird auch die seinigen zu wahren nicht geeignet sein!
Das Verfahren verletzt das Gesetz, verletzt den von Europa garantirten Wiener Friedenstraktat, es verletzt das Völkerrecht.
Sollte der Beschluß des Gesammtlandtages nicht gültig sein, so war nicht nach dem Privatbeschlusse der Minorität zu verfahren; so waren die Wünsche der Einwohner des Großherzogthums durch unparteiische Commissarien zu erforschen. Ein solches, allein billiges, gerechtes Verfahren hätte zu einem ganz anderen Ergebnisse geführt, wie folgende Auseinandersetzung palpabel zu Tage legt.
Die Bevölkerung des Großherzogthums Posen beträgt etwa 1,200,000 Seelen, darunter 800,000 Polen, die Zahl der polnischen und deutschen Katholiken erreicht circa 900,000 Seelen; die Rubrizellen für das Jahr 1848 weisen 834,982 katholische Communikanten allein nach. Es bleiben hiernach 300,000 deutsche Akatholiken und Juden. Zieht man davon das fliegende Heer der Beamten, ihrer Familien und Anhänger, die nicht zur Einwohnerschaft gezählt werden dürfen, ab, so bleiben nicht viel über 200,000 deutsche und jüdische Einwohner.
Nun sind alle Katholiken, höchstens mit Ausnahme der äußerst wenigen katholischen Beamten, nichts weniger als geneigt, sich von ihren polnischen Brüdern zu trennen und in den deutschen Bund zu treten.
Auch kann mit Gewißheit angenommen werden, daß sehr viele der Nachkommen jener akatholischen Deutschen, die einst, in anderen Ländern blutig verfolgt, in Polen gastliche Aufnahme fanden, Leid und Freud, wie die deutschen Katholiken, mit ihren polnischen Brüdern theilten, mit der polnischen Sitte und Denkweise sich verschmolzen, gegenwärtig von den Polen nicht werden geschieden sein wollen. Die Zahl der deutschthümlernden polnischen Feinde wird höchstens 100,000 betragen, größtentheils aus späteren Ankömmlingen und vaterlandslosen Juden bestehend.
Und diese winzige Menge scheut sich nicht, die Polen unterdrücken, ihnen ihr mit Strömen patriotischen Blutes behauptetes Vaterland entreißen, dem polnischen Boden die Eigenschaft polnischen Landes rauben zu wollen! Welche empörende Ungerechtigkeit, ja Schamlosigkeit!
Ew. Exc. bin ich so frei, anbei 4 Volumina mit Protestationen gegen diese ungerechte Maßregel ganz ergebenst zu überreichen.
Sie enthalten, größtentheils aus den willkürlich von dem Großherzogthum abgetrennten Theilen, 60,323 Unterschriften katholischer Familienväter. Die Zahl der Protestationen wäre unvergleichlich größer ausgefallen, wenn Beamte und Behörden, namentlich die Behörden der Bromberger Departements auf ausdrückliche Verfügung der Bromberger Regierung ‒ den Behörden sind freie Meinungsäußerungen noch immer ein Greuel ‒ die Sammlung nicht mit Gewalt verhinderten. Dennoch werden noch viele eingehen. Ich mochte die eingegangenen wegen der drängenden Zeit nicht länger aufhalten.
Aus dem Kreise Inowraclaw sind Ew. Ex. schon 31,922 Protestationen besonders zugekommen.
Auch aus der Stadt Posen sind mehrere Tausend besonders nach Berlin befördert worden.
Die Protestationen erweisen, mit welcher Perfidie bei dem Machiniren für die Petitionen verfahren worden.
Das Auffälligste davon ist in den Sammlungen durch eingelegte Papierstreifen bezeichnet worden.
Bei Ew. Exc. trage ich ganz ergebenst darauf an:
daß durch unparteiische Commissarien ‒ Polen und nicht hiesige Deutsche, die hiesigen horrescirt man gerechtest ‒ die Einwohner des Großherzogthums Posen, Mann für Mann befragt werden, ob sie dem deutschen Bunde sich anschließen wollen, oder nicht.
Es versteht sich von selbst, daß alsdann nach allen Regeln des Rechts die Minderzahl sich den Wünschen der Mehrzahl zu fügen habe. Sonst könnten ja auch die Deutschen in Petersburg, Moskau, Warschau u. s. w. fordern, dem deutschen Bunde einverleibt zu werden. Was dorten unzulässig ist, ist es auch hier. Das Großherzogthum Posen beruht eben so gut, als andere Staaten, auf dem Völkerrechte, so lange es nach diesem besteht.
Uebrigens beziehe ich mich wiederholt überall auf meinen Bericht an den Herrn Minister-Präsidenten Camphausen ganz ergebenst.
Posen, den 18. Mai 1848.
gez. X. Przyluski.
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Friedberg, 7. Juni.
Wir haben das Recht der freien Versammlung und Vereinigung, welches auch bis jetzt überall ungestört ausgeübt wurde. Auf Grund desselben bildete sich vor einiger Zeit hier ein demokratischer Verein. An den zwei ersten ganz öffentlichen Versammlungen nahmen fünf oder sechs Soldaten Theil und unterzeichneten eine aufgelegte Beitrittsliste. Kaum hatte der Major des hiesigen Bataillons dies in Erfahrung gebracht, als er eilig den in Offenbach wohnenden Auditeur kommen ließ, um eine Untersuchung gegen die Betheiligten einzuleiten. Der Auditeur kam, verhörte die Soldaten; sie sagten, wie wir hören, offen, was sie nirgends zu läugnen brauchen. Der Auditeur reist wieder ab, die Soldaten steckt man in Untersuchungsarrest. So steht die Angelegenheit jetzt. Nun fragen wir, wie kann es verantwortet werden, einen Staatsbürger seines verfassungsmäßigen Staatsbürgerrechtes zu berauben?
[(F. J.)]
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@facs0042
Wörrstadt, 7. Juni.
Gestern fand hier eine Versammlung von Deputationen sämmtlicher demokratischen Vereine Rheinhessens (mit Ausnahme von zweien) statt, die in der Kirche abgehalten wurde und sehr zahlreich besucht war. Wir führen folgende drei Adressen an, von denen die beiden ersten mitgetheilt und angenommen wurden, während die dritte nur erst vorgeschlagen und der Entwurf derselben einer besonderen Kommission überwiesen ward. Die erste Adresse fordert die Auflösung beider Kammern mit dem ausdrücklichen Verlangen, daß die erste nicht wieder rekonstitnirt werde, die zweite aber aus direkter Wahl hervorzugehen habe; dann wird ein neues Wahlgesetz gefordert, nach dessen Erlaß die jetzige Kammer aufzulösen sei. ‒ Die zweite, an die konstituirende Nationalversammlung in Frankfurt gerichtete Adresse beschäftigt sich mit den Zuständen von Mainz, bittet um Abhülfe derselben, protestirt gegen den Beschluß der Bundesversammlung vom 2. d. M. und wünscht eine Auflösung des Bundes. Die dritte, noch zu entwerfende Adresse wird an die Bürger von Wien gerichtet werden.
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@facs0042
Hamburg, 6. Juni.
Laut allen hier angelangten Nachrichten muß die Besorgniß vor einem Bombardement Flensburgs daselbst eine sehr begründete sein. Zwei dänische Parlamentäre erschienen in der Stadt, der zweite, weil das längere Ausbleiben des zuerst Geschickten, welcher den General von Wrangel nicht sogleich angetroffen, die Dänen beunruhigt zu haben scheint. Im Fall eines Bombardements, wurde von dänischer Seite erklärt, werde man die Sicherheit der Lazarethe nicht garantiren können; die leichteren Kranken waren aus denselben jedoch schon früher fortgeschafft worden. ‒ Preußische Vorposten, jedoch nicht so weit vorgeschoben, wie früher die des 10ten Armeekorps, stehen auf Sundewitt den dänischen gegenüber. Attaken sind jedoch in den letzten Tagen nicht vorgekommen.
[(W. Z.)]
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@facs0042
Schleswig.
Prinz Friedrich von Augustenburg, der Kommandirende der schleswig-holsteinischen Truppen, ist wieder nach Flensburg zurückgereist und man erwartet allgemein diese Woche eine Schlacht. Die Parteien stehen sich zwischen Apenrade, Bau und Quars gegenüber.
Im Laufe des Tages geht hier die zuverlässige Kunde ein, daß Apenrade bereits wieder von den Dänen geräumt ist; auch nach der westlichen Seite hin sind mehrere Abtheilungen der deutschen Truppen wieder bis nach Tondern und Lügumkloster hin vorwärts gerückt.
Aus Flensburg schreibt man: Man erwartet, daß in den ersten Tagen wieder vorgerückt wird, indem General Wrangel jetzt, nach eigenem Ermessen zu handeln, Machtvollkommenheit erhalten haben soll.
[(Wes. Ztg.]
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@facs0042
Wien, 4. Juni.
Wie wir vernehmen, verfügt sich wirklich das ganze diplomatische Korps über ausdrückliche Einladung an das Hoflager nach Innsbruck. Da sich der Minister der auswärtigen Angelegenheiten nicht um die Person des Kaisers befindet, so kann diese Berufung mit den internationalen Verhältnissen Oestreichs nicht zusammenhängen. Man glaubt daher, der Kaiser werde abdanken.
Es hat sich in Wien das Gerücht verbreitet, daß in der Umgegend der Stadt, besonders bei Lundenburg und im Marchfelde große Truppenmassen versammelt werden. Das Militär der Garnison ist seit dem 26. v. M. in den Kasernen concentrirt, die Thore der Kasernen sind geschlossen und geladene Kanonen aufgefahren. Das Militär ist auf diese Weise ganz vom Civil getrennt. Diese Gerüchte und die vom Generalkommando anbefohlenen Maßregeln, haben bei der Bevölkerung Wiens und der Umgegend um so mehr die Gemüther beunruhigt, als wir die Ueberzeugung haben, daß die Reaktionspartei noch immer thätig ist. Es kam daher gestern eine Deputation vom Vereine der liberalen Volksfreunde in die Abendsitzung des Ausschusses der Bürger, Nationalgarde und Studenten, und stellte das Ansuchen, der Ausschuß möge erstens schleunigst die Anfrage an das Kriegs-Ministerium stellen, warum Truppen bei Wien concentrirt werden, und warum in den Kasernen in Wien außergewöhnliche Maßregeln eingeleitet worden sind, da die Ordnung und Ruhe in die Stadt zurückgekehrt ist. Zweitens möge der Ausschuß seine Verhandlungen der Oeffentlichkeit ungeschmälert übergeben, um dadurch das Vertrauen des Volkes zu erwecken.
Der Ausschuß ist dem Ansuchen der Deputation nachgekommen, und er erhielt vom Kriegsminister die Auskunft über die bezüglichen Fragen. In der Umgegend von Wien sind nur 2000 Mann concentrirt, und die Garnison beträgt nur 7000 Mann. Diese Garnison aber sei unumgänglich nothwendig, in der bezeichneten Stärke zu erhalten. Bezüglich der Maßregeln, welche getroffen wurden, um die Truppen in den Kasernen concentrit zu erhalten, könne er nicht sogleich Auskunft geben, da sie vom kommandirenden General ausgehen, er habe aber die Veranstaltung getroffen, daß durch den General die erbetenen Mittheilungen ehestens ertheilt werden können. Der Ausschuß wird von heute an die täglichen Verhandlungen stenographisch notiren lassen und durch den Druck der Oeffentlichkeit übergeben.
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@facs0042
Wien, 4. Juni.
Dier Wiener Zeitung veröffentlicht die „Anordnungen“ zur Wahl der Mitglieder der östreichischen konstituirenden Reichsversammlung. Die Eröffnung derselben findet am 26. Juni Statt. Für je 50,000 Einwohner wird ein Abgeordneter gewählt. Die Provinz Niederöstreich wählt im Ganzen 37 Abgeordnete, Wien mit Berücksichtigung der besonderen Interessen der kommerziellen und gewerbtreibenden Bevölkerung 15. Die Wahl der Kammermitglieder geschieht durch gewählte Wahlmänner. Stimmfähig und wählbar sind alle östreichischen Staatsbürger ohne Unterschied der Konfession, die das 24. Lebensjahr zurückgelegt haben, sich in der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte befinden und seit sechs Monaten im Wahlbezirk ihren ordentlichen Wohnsitz haben. Arbeiter gegen Tag- oder Wochenlohn, Dienstleute und Personen, die aus öffentlichen Wohlthätigkeitsanstalten Unterstützung genießen, können nicht als Wähler auftreten. Wählbar als Abgeordneter ist jeder östreichische Staatsbürger, welcher das 24. Lebensjahr zurückgelegt hat und Wahlmann für die Kammer in einem jener Theile der Monarchie ist, für welche die Verfassungsurkunde vom 25. April 1848 erlassen wurde. Die Wahl der Wahlmänner kann schriftlich durch Ueberreichung eines Wahlzettels oder mündlich geschehen; die Wahl der Abgeordneten wird mittelst Abstimmung vorgenommen.
Ungarn.
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@facs0042
Pesth, 1. Juni, 7 Uhr Abends.
So eben erhalten wir die Nachricht, daß die Union mit Siebenbürgen angenommen wurde.
[(A. O. Z.)]
Norwegen.
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@facs0042
Christiania, 30. Mai.
Heute Nacht hat der Storting bei verschlossenen Thüren „zur Theilnahme an der Vertheidigung Dänemarks gegen Preußen und den deutschen Bund“ die Linientruppen, die Ruderflotte und 260,000 Species „wie Se. Maj. es nothwendig findet“ als außerordentliche Beisteuer dem Könige zur Verfügung gestellt. Diese freundnachbarliche Hülfe hat der Storting indeß gewaltig verclausulirt, wenigstens durch die Motivirung, mit welcher sein Ausschuß den Antrag empfahl. Der Ausschuß sagt, die schleswig-holsteinische Frage geht Norwegen nichts an; nur insofern der deutsche Bund die offenbare Absicht zeigt, sich eines Theils des eigentlichen Dänemark zu bemächtigen, würde auch Skandinavien sich in seinen Interessen bedroht sehen. Nur insofern müsse der Storting die schweren Opfer auf sich nehmen; jede die Erwerbsquellen noch mehr beeinträchtigende Begebenheit sei indeß eine bedauerliche, und das Comité meint, daß die Regierung die Vermittlung zwischen Dänemark und Deutschland füglich den größern Mächten hätte überlassen können. Schweden und Norwegen seien nicht berufen, gerade zuerst für Dänemarks Unverletzlichkeit einzuschreiten, zumal das Verfahren der Deutschen [0043] eine Erklärung zulasse, nach welcher bewaffnetes Einschreiten gar nicht nothwendig erscheine. Nur im Vertrauen, daß Flotte und Heer sich auf Vertheidigung der dänischen Inseln beschränken, daß der König alles zur friedlichen Beilegung des Streites aufbieten und daß die Hülfeleistung keineswegs eine weitere Annäherung oder ein bedenkliches künftiges Schutz- und Trutzbündniß vorbei reiten werde, bewilligt der Storting die Kriegssubsidien, zumal da eine Ablehnung der von den schwedischen Ständen bereits genehmigten königl. Anträge das Bruderband zwischen den Reichen bedeutend schwächen würde. Man sieht, der Storting hat die Bewilligung nur nicht gerade ausschlagen wollen.
Belgien.
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@facs0043
Brüssel, 8. Juni.
Aus den Nachforschungen des Gouvernements über die Resultate des Gesetzes in Betreff der Wahlreform geht hervor, daß die Zahl der für nächsten Dienstag eingeschriebenen Wähler fast doppelt so groß ist wie voriges Jahr. In 1847 war die Zahl 46,436; in 1848 ist sie 79,360.
‒ Die konstitutionelle Mustermonarchie entwickelt sich immer glänzender. Das baare Geld ist so sehr aus unserm Lande verschwunden, daß man selbst für den gewöhnlichen Verkehr Papiergeld einführen muß. Die Société générale ist durch königlichen Beschluß ermächtigt worden, Fünffranken-Noten bis zum Betrage von drei Millionen auszugeben. Das diese Emission aber erst der Anfang ist, beweist der Schluß des königlichen Erlasses, wo rin es heißt: Das Maximum von 3 Millionen versteht sich nur von der gegenwärtigen ersten Emission der Fünffrankenbillets. Spätere Emissionen können wenn es nöthig ist, durch unsern Finanzminister beschlossen werden, der sich über deren Belauf mit der Direktion der Société génèrale verständigen wird. Also ein bloßer Ministerialbeschluß wird in Zukunft genügen, um Belgien mit Papiergeld zu überschwemmen!
Die Soc. gén. hat jetzt schon 8 Mill. Papiergeld emittirt (diese 3 Mill. einbegriffen).
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@facs0043
[7]Lüttich, 8. Juni.
Hr. Tédesco (dessen Verhaftung wir vor einigen Tagen anzeigten) ist nun wirklich, nachdem Haussuchung bei ihm gehalten und seine Papiere confiscirt worden, nach Brüssel transportirt. Er ist angeschuldigt der Betheiligung an der Affäre der pariser belgischen Legion, als Theilnehmer an welcher, wie Sie wissen, Hr. Spilthoorn aus Gent seit geraumer Zeit sitzt. Wie abgeschmackt die rein aus der Luft gegriffene Anklage ist, geht schon daraus hervor, daß Hr. Tédesco nie, und vollends seit der Februar Revolution nicht in Paris war. Aber die Regierung will auf die Wahlen wirken, sie will den jetzt Wähler gewordenen kleinen Bürger und Landmann einschüchtern, und zu diesem Zweck muß sie der Affäre von Risquons-Tout die riesigsten Dimensionen geben. Wie schön lebt sich's doch unter einer Konstitution, die allen andern Ländern als höchstes Gut erscheint!
Französische Republik.
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@facs0043
[*] Das französische Volk wird seit einigen Tagen mit einem finanziellen Kauderwelsch mystifizirt, das seines Gleichen in der Geschichte der Politik der Agiotage sucht. Die großen Bürger Billault, Berryer, Faucher, Lasteyrie, Bineau haben ein Mittel entdeckt, um den öffentlichen Kredit zu retten, um alle socialen Fragen zu lösen. Gegenüber den Phrasen der Februarrevolution von Organisation der Arbeit, Nationalwerkstätten, demokratischer Regulirung des Kreditwesens und dergleichen Phantastereien schlagen diese gewiegten Männer eine solide ökonomische Maßregel vor, deren Resultat alle Erwartungen übertreffen muß. Diese Maßregel ist die Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidirte, der Austausch der Schatzbons und Sparkassenbücher gegen 5prozentige Renten zu dem jetzigen Kurse der Staatsschuldscheine, nämlich zu 70 Fr.
Konsolidirte Schuld! Schwebende Schuld! 5prozentige! Kurs zu 70 Fr. Das profane Volk muß inne werden, daß die Zeit jener großen Fragen wiedergekehrt, wo nur über den Finanzen und der Börse ergraute Männer ein Wort drein zu reden haben! Aber hinter den Mysterien dieser Männer lauert sein Wohl!
Die Sache ist einfach so. Einer hat dem Staat Geld geliehen. Er erhält nicht nur Zinsen für dies Geld, sondern kann die vorgeschossene Summe selbst nach einem gewissen Zeitraume zurückerhalten oder muß sie auch zurücknehmen, sobald der Staat dies verlangt. In diesem Fall heißt die Schuld des Staats eine schwebende Schuld, die also wesentlich dadurch bestimmt ist, daß der Staat sich zur Rückzahlung des vorgeschossenen Kapitals verpflichtet. Gesetzt aber, es werde dem Staate Geld geliehen blos unter der Bedingung, Zinsen zu zahlen, ohne je das Kapital zurückzahlen zu müssen oder zurückzahlen zu dürfen ohne Einwilligung des Mannes, der's ihm geliehen hat ‒ so heißt diese Staatsschuld eine konsolidirte Schuld. Sie wird zu dem Stock der Staatsschuld geschlagen. In diesem Fall gibt der Staat einen Schuldschein, den ich, falls ich mein Kapital nöthig habe, auf der Börse verkaufen kann. Der Preis dieser Schuldscheine wechselt, wie der aller andern Werthe, jenachdem viel oder wenig Nachfrage danach auf dem Markte stattfindet. Der jedesmalige Preis dieser Scheine auf der Börse heißt ihr Kurs. Die Verwandlung einer schwebenden Schuld in eine konsolidirte Schuld läßt die Schuld also nach wie vor bestehen. Sie verändert nur die Form des Schuldverhältnisses. Und in diesem trivalen Finanzmanöver glauben die Weisen, Billault, Faucher, Berryer und Konsorten den Stein der Weisen gefunden zu haben. Aber nein. So seicht die ökonomische Bildung dieser Routiniers der alten Schule ist, sie sind weit davon entfernt, sich solche Illusion zu machen. Unter dem Vorwand, den Kredit und die Industrie zu retten und einmal wie Berryer sagt etwas Erkleckliches für das arme Frankreich zu thun, verbirgt sich eine große Mystifikation und eine ganze Reihe von kleinen Ränken, Börsenränken, und parlamentarischen Ränken. Die große Mystifikation haben wir schon angedeutet. Durch die mysteriöse Wichtigkeit, die solchen unbedeutenden Verhandlungen gegeben wird, soll die Theilnahme des Volks an den ökonomischen Fragen, die seine Lebensfragen sind, ermüdet, gefoppt, getödtet werden.
Und nun die Börsenränke! Es ist bekannt, daß die Regierung Louis Philipps das in den Sparkassen deponirte Geld der kleinen Bürger, Handwerker, Dienstboten und Arbeiter vergeudet hatte. Es ist ferner bekannt, daß die Schatzbons, von deren Verwandlung in 5pCtige Staatsschuldscheine hier die Rede ist, ebenfalls königliche Schatzbons sind, daß die Summen, wofür diese Zinsentragenden Wechsel ausgestellt wurden, von derselben königl. Regierung verausgabt worden sind. Es ist endlich bekannt, daß die Regierung der Republik in diesem Augenblicke nicht in der Lage ist, die Schulden des Königthums zu liquidiren und die von den Besitzern der Sparkassenbücher und Schatzbons vorgeschossenen Summen zurückzuzahlen. Was bezweckt nun die Verwandlung der Schatzbons und Sparkassenbücher in 5pCtige Renten zum heutigen Kurse?
In diesem Augenblick steht der Kurs der Staatspapiere sehr niedrig, auf 70 Fr. Die Besitzer der Schatzbons also erhalten 5pCtige Renten für je 70 Fr., die der Staat ihnen schuldet. Sie erhalten also wirklich 71/7 pCt. und diesen Herren 71/7 pCt. auszahlen statt der ursprünglich ihnen zukommenden 5 pCt., ist das nicht ein Mittel, die Arbeiterfrage zu lösen und Frankreich zu retten?
Ferner: Der Cours der Staatspapiere wird nicht immer auf 70 Fr. stehen. Entweder macht der Staat Bankerut oder der Cours steigt auf 80 Fr., über 80 Fr. Dieselben Herren, die früher 70 Fr. dem Staat für ihre Renten gegeben, verkaufen sie dann später auf der Börse zu 80 Fr. und ist das nicht wieder ein Nettoprofit für das Volk der Franzosen? Die kleineren Kaufleute und Industriellen werden gezwungen, die Renten, die sie für ihre Schatzbons einlösen, sofort auf der Börse loszuschlagen. Der Cours der Staats-Schuldscheine wird also durch diese enorm große Zufuhr noch mehr fallen. Die Leute müssen ihre Renten zu Spottpreisen verkaufen, aber ist so nicht den großen Kapitalisten Gelegenheit gegeben, sich auf billigerem Wege in den ausschließlichen Besitz dieser Renten zu setzen? und so sehr die Herren gegen die Konzentration der Eisenbahnen in den Händen des Staats sind, so sehr sind sie für die Konzentration der Eisenbahnen in den Händen des Staats sind, so sehr sind sie für die Konzentration der Staatsschuldscheine in den Taschen der Finanzbarone. Endlich, welch frisches Leben verspricht die Börse, sobald sie mit einer Masse neuer Effekten überschwemmt wird, welchen Handel und Wandel! Der Staat kann offenbar nicht besser die in Agonie versunkene Industrie beleben, als indem er eine fieberhafte Agiotage hervorruft. Was nun die Besitzer der Sparkassenbücher angeht, so betragen die Summen, welche sie, die kleineren Leuten, dem Staate geliehen haben, selten 100 Fr., sind also nicht einmal gegen die geringsten Staatsschuldscheine auswechselbar. Für die Sparkassenbücher ist die Maßregel daher rein illusorisch. Das sehr praktische an der Sache ist, daß die kleinen Leute abwarten können, bis der Staat die ihm vorgeschossenen Kapitalien wiedererstatten kann, die großen Herren aber 71/7 pCt. garantirt erhalten und neue Beute für die Agiotage.
Endlich die parlamentarische Ränke!
Man erschwert der Regirung den Ankauf der Eisenbahnen, indem man durch die Verwandlung der schwebenden Schuld in eine konsolidirte die Börse mit einer Masse Renten überschwemmt, den Cours der Renten also noch tiefer herabdrückt und so der Regierung, welche die Eisenbahnaktien nur mit Staatsrenten zu dem jedesmaligen Course bezahlen kann, schwierigere Bedingungen vorbereitet. Sicher ein Mittel, um die Staatslasten zu erleichtern. Aber das Ministerium steht und fällt mit dem Eisenbahngesetz und der Sturz des Ministeriums, das ist das letzte Wort dieser kleinen parlamentarischen Advokaten. Nur so kann man begreifen, daß die ganze Sitzung vom 6. Juni damit hinging, zu debattiren, welcher Gesetzvorschlag die Priorität haben solle, der Vorschlag des Finanzcomité über die Schatzbons und Sparkassenbücher oder der Vorschlag des Finanzministeriums über den Eisenbahnankauf. Die Gesetze, die Interessen des Volkes, die Rechte der Arbeiter, der Nationalreichthum, für die Cabone der konstitutionellen Monarchie, für die ernsten Männer der Praxis sind das alles nur Formeln, um ein Ministerium anzugreifen und zu vertheidigen. Bei dieser Gelegenheit fanden zudem die versteckten legitimistischen und konstitutionellen Contrerevolutionäre die schönste Gelegenheit, unter dem Vorwand der zärtlichsten Sorglichkeit für den Kredit und die Republik der geängsteten Phantasie der Bürger die schauerlichsten Bankerutgespenster vorvorzuführen. Dies war die letzte Pointe der Deklamationen eines Berryer, des Freundes Karl X. und eines Billault, des Kameraden von Thiers.
Sitzung der N-Versammlung vom 6. Juni. In der heutigen Sitzung wurde, nach einigen Neben-Diskussionen, von Hrn. Bineau der Bericht des Finanzcomités depoirt über den Vorschlag der Regierung, die Eisenbahnen anzukaufen vorgelegt. Das Comité schlug vor, diesen Vorschlag zu verwerfen. An der Tagesordnung ist die Diskussion über den Gesetzvorschlag des Finanzcomités wegen Zahlung der Schatzbons und der Sparkassengelder. Hr. Faucher, Mitglied des Comités, bemerkt daß der Vorschlag durch ein Versehen auf die Tagesordnung gekommen sei und das Comité bloß wünsche, daß zu seiner Diskussion ein Tag festgesetzt werde. Es entspinnt sich eine Diskussion darüber, welcher Gegenstand zuerst diskutirt werden soll: Der Eisenbahn Vorschlag oder der Vorschlag des Comités. An der Diskussion betheiligten sich u. A. Hr. Garnier Pagés, Lasteyrie, Duclerc, Berryer, Billault, Laboissière, Reynal. Die ganze Sitzung geht darüber hin und endlich wird entschieden mit 387/362 Stimmen, daß der ministerielle Vorschlag zuerst diskutirt werden soll.
‒ Nach den bisher bekannt gewordenen Wahlen, zählen in Paris die Herren Thiers, Changarnier, Goudchaux, Moreau, Girardin, Fould, Caussidière, Hugo, Lay, Boussel, Passy die meisten Stimmen. ‒ In Alençon soll Thiers gewählt sein. ‒ In Rouen haben die meisten Stimmen die Herren Loyer, Thiers und Ch. Dupin. ‒ Von den Wahlen im Departement du Nord sind bekannt geworden die Herren Antony Thouret, Ulysse Tencé, Mimerel und Genoude.
‒ Der von der Exutivkommission in der Sitzung vom 5. Juni durch das Organ des Herrn Recurt, Minister des Innern, vorgelegte Dekretentwurf über öffentliche Volkszusammenschaarungen lautet, wie folgt:
„Die Kommission der exekutiven Gewalt beschließt:
Art. 1. Jede bewaffnete Zusammenschaarung auf den Straßen ist untersagt. Gleichfalls ist jede nicht bewaffnete Zusammenschaarung untersagt, die die öffentliche Ruhe stören könnte.
Art. 2. Die bewaffnete Zusammenschaarung konstituirt ein Verbrechen, wenn sie nicht auf die erste Sommation sich auflöst. Sie konstituirt kein Verbrechen, wenn sie auf die erste Sommation ohne Widerstand sich auflöst.
Art. 3. Die Zusammenschaarung ist bewaffnet: 1) wenn mehre Individuen, die sie bilden, offen Waffen tragen oder geheime Waffen bei sich führen. 2) Wenn sich ein einziges Individuum, das Waffen trägt, in der Masse befindet, und nicht sofort von denen, welche die öffentliche Zusammenrottirung bilden, verjagt wird.
Art. 4. Wenn eine bewaffnete oder unbewaffnete Zusammenschaarung sich auf öffentlichem Platze gebildet hat, werden sich der Maire oder einer seiner Adjutanten, oder in Ermangelung derselben, ein Polizei-Kommissär oder jeder andre Agent oder Depositär der öffentlichen Gewalt und der exekutiven Macht, mit der trikolen Schärpe umhangen, an den Ort der Zusammenschaarung begeben. Ein Trommelwirbel wird die Ankunft des Magistrats ankündigen. Ist die Zusammenschaarung bewaffnet, so wird der Magistrat sie auffordern, sich aufzulösen und zurückzuziehn. Bleibt diese erste Aufforderung wirkungslos, so wird die Magistratur eine zweite Aufforderung erlassen, der neues Trommelwirbeln vorhergeht. Im Fall der Widersetzlichkeit, wird die Zusammenschaarung durch Gewalt zerstreut. Ist die Zusammenschaarung bewaffnet, so wird der Magistrat, nach dem ersten Trommelwirbel, die Bürger ermahnen, auseinanderzugehn. Ziehn sie sich nicht zurück, so werden drei aufeinanderfolgende Aufforderungen an sie ergehn. Im Fall der Widersetzlichkeit wird die Zusammenschaarung gewaltsam auseinandergetrieben werden.
Art. 5. Wer Theil an einer bewaffneten Zusammenschaarung nimmt, wird bestraft werden, wie folgt: Hat sich die Zusammenschaarung aufgelöst nach der ersten Sommation und ohne Gebrauch von ihren Waffen zu machen, so wird die Strafe 6 Monate bis zwei Jahre Gefängniß betragen. Hat sich die Zusammenschaarung während der Nacht gebildet, so wird die Strafe zwei bis fünf Jahre Gefängniß betragen. Hat sich die Zusammenschaarung erst nach der zweiten Sommation aufgelöst, aber vor der Anwendung von Gewalt und ohne Gebrauch von den Waffen gemacht zu haben, so wird die Strafe zwei bis fünf Jahre betragen und drei bis sechs Jahre, wenn die Zusammenschaarung sich während der Nacht gebildet hat. Hat sich die Zusammenschaarung erst zerstreut vor der Gewalt und nach Anwendung von Waffen, so wird die Strafe 5 bis 10 Jahre Einsperrung betragen. Sie wird von 8 bis 12 Jahren sein, wenn die Zusammenschaarung sich während der Nacht gebildet hat. In allen Fällen wird den Schuldigen die Ausübung ihrer bürgerlichen Rechte untersagt werden.
Art. 6. Wer Theil nimmt an einer nicht bewaffneten Zusammenschaarung und sie nicht verlassen hat nach dem Trommelwirbel, der der zweiten Sommation vorhergeht, wird mit einer Gefängnißstrafe von 3 Monaten bis zu einem Jahre bestraft werden Hat die Zusammenschaarung nur durch Waffengewalt auseinander gesprengt werden können, so wird die Strafe 15 bis 18 Monaten. betragen.
Art. 7. Jede Provocation zu einer bewaffneten oder nicht bewaffneten Zusammenschaarung durch Rede, Schrift, Drucksachen, seien sie vertheilt oder affichirt, wird bestraft werden, wie das Verbrechen oder das Vergehen selbst, gemäß den obengemachten Unterscheidungen. Die Drucker, Graveurs, Lithographen, Afficheurs und Vertheiler werden wie Mitschuldige bestraft werden. Ist die auf erwähntem Wege statthabende Provocation erfolglos so, wird sie mit 6 Monaten bis zu einem Jahre Gefängniß bestraft werden, wenn es sich von einer Provocation zu nächtlicher und bewaffneter Zusammenschaarung handelt, mit einer Gefängnißstrafe von einem bis drei Monaten, wenn es sich um eine unbewaffnete Zusammenschaarung handelt.
Art. 8. Die gerichtlichen Verfolgungen wegen des Verbrechens oder des Vergehens der Zusammenschaarung, schließen die gerichtlichen Verfolgungen für besondere Verbrechen oder Vergehen nicht aus, die während der Zusammenschaarungen Statt hatten.
Art. 9. Der Artikel 483 des Strafgesetzbuches ist anwendbar auf die durch dieses Gesesetz vorgesehenen oder bestraften Vergehen.
Art. 10. Die Verfolgungen wegen des Vergehens oder des Verbrechens der Zusammenschaarung werden vor die Assisengerichte gebracht werden.
So geschehen im Luxembourg, den 5. Juni 1848.
Die Mitglieder der Executivgewalt:
F. Arago, Ledru-Rollin, Lamartine, Marie,
Garnier-Pagès.
Dieses unglaubliche Actenstück haben die Herren Ledru-Rollin und Lamartine unterschrieben!
Herr Recurt hat die Vorlage dieses Dekretentwurfs an die Nationalversammlung mit folgenden salbungsvollen Gemeinplätzen eingeleitet: „Auf dem ersten Plan der Rechte steht das Recht der Vereinigung, das heißt für den Menschen das Recht in Gemeinschaft mit anderen Menschen zu leben, und so den gesellschaftlichen Fortschritt zu verwirklichen, durch den steten Austausch der Ideen, der Empfindungen und des Willens.“ Und um dieß erste Recht, um diese Bedingung des gesellschaftlichen Fortschritts zu verwirklichen, findet die executive Kommission kein besseres Mittel, als dem ersten besten Agenten der öffentlichen Gewalt, das heißt, der Polizei freizustellen, die unschuldigste Versammlung für Ruhestörung zu erklären und durch diese Zauberformel die Ausübung des Rechts in ein Verbrechen zu verwandeln. Aber der gute Recurt! Die alten fünf und zwanzig jährigen republikanischen Erinnerungen tauchen in ihm auf, die alten republikanischen Redensarten stürzen sich ungerufen hervor, und erst als er den Dekretentwurf vorliest, fällt ihm ein, daß er einen Anachronismus begangen hat. Das Dekret schlägt die Schreiber, Drucker, Vertheiler und Afficheurs mit Interduktion oder setzt sie allen Zufällen einer gerichtlichen Loterie aus. Schuldet man eine Schrift an, sie habe zu öffentlichen Zusammenkünften provonirt, so werden Alle als Mitschuldige betrachtet, Alle, selbst die Afficheurs. Warum nicht auch die Setzer, welche die Typen zusammengestellt, warum nicht die Arbeiter, welche die Presse geheizt, um Exemplare daraus zu ziehen und die Zeitungsfalter, welche die Bande um sie geschlagen haben? Hebert der Erfinder der complicité rorale hat seinen Meister gefunden in Ledru-Rollin, der seiner Zeit den Dupoty gegen die Lehre, von der complicité rorale vor dem Pairshofe zu Paris vertheidigte. Aber das war lang vor der Februarrevolution. Noch mehr. Wenn die Provocation zu einer Zusammenschaarung, selbst zu einer unbewaffneten Zusammenschaarung ohne Erfolg war, so konstituirt sie ein Hauptvergehen und wird mit Gefängnißstrafe belegt. Welche Consequenz! Das Dekret straft jeden, der in einer unbewaffneten Zusammenschaarung nach der ersten Sommation sich nicht freiwillig zurückzieht. Wenn die Provocation erfolglos wenn also im Sinne des Strafgesetzes keine Zusammenschaarung stattgefunden, wie hat der Schreiber, der zu ihr provocirte, ein Verbrechen begehen können! Außerdem müßte die Zusammenschaarung nach dem Dekret die öffentliche Ruhe haben stören können, denn das Dekret erklärt, nur diese Art der Zusammenschaarung zu untersagen. Und wenn die Massen nach der ersten Aufforderung auseinander gegangen, durch welche Spitzfindigkeit herausbringen, daß die öffentliche Zusammenrottung hätte gefährlich werden können! Es heißt dieß in andern Worten: Es ist verboten, zu öffentlichen Reunionen aufzufordern, es sei denn mit Willen, Wissen und Gutdünken der allergnädigsten Polizei. Die bewaffneten Zusammenschaarungen werden nun gar mit 5, 6, 10 Jahren bestraft und nach dem Dekretentwurf findet eine bewaffnete Zusammenkunft Statt, wenn ein einziges der Individuen, die sie bilden, Waffen trägt und nicht unmittelbar von den übrigen Mitgliedern der öffentlichen Zusammenkunft verjagt wird! Es braucht sich also nur ein Spion bei einem öffentlichen Auflauf einzumischen, einen Degenstock in der Hand, um jede beliebige Zusammenschaarung in eine bewaffnete zu verwandeln, sämmtliche Neugierige 6 Jahre ins Zuchthaus zu bringen, wenn sie nicht auf der Huth waren und sofort den Störefried verjagten. Die öffentlichen Zusammenschaarungen finden besser gar nicht Statt ‒ das ist die Pointe dieses Musterdekrets, die letzte Rednerblume Lamartines, die letzte Lava, die der revolutionäre Vulkan Ledru-Rollin auf die Oberfläche geschleudert hat.
‒ Letzten Samstag fand hier eine rührende Reunion Statt. Die Februarverwundeten, unter Anführung ihres Präsidenten, fraternisirten mit den Julidekorirten. Acht hundert Bürger wohnten diesem Familienfest bei. Ein Februarverwundeter entlockte der ganzen Versammlung Thränen, als er sagte, daß die Republik, kaum 3 Monate nach ihrer Geburt, ihr demokratisches Princip so sehr verläugne, daß sie es der Sorge des Zufalls und der öffentlichen Wohlthätigkeit überlasse, den Bürgern, welche für sie gefallen, die letzte Ehre zu erweisen. Nach den ersten pomphaften Ceremomonien der Bestattung der Opfer des Februars am Fuße der Julisäule, wirft man heute in die gemeinschaftliche Armengruft die plebejischen Verwundeten, die in ihrem Hause an den Folgen ihrer Wunden verschieden sind. Frauen, welche dieser Runion beiwohnten, bewiesen durch ihr Schluchzen, daß ihnen nicht einmal der Trost geblieben, auf dem Grab ihrer Männer zu weinen, die für die Republik gefallen. Wozu auch ein besonderes Grab für die Kanaille? ‒
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@facs0043
[X] Paris, 7. Juni.
Die Spannung ist ungeheuer: heute wird die Kammer über den Entwurf der Exekutiv-Kommission abstimmen, wodurch allen Versammlungen unter freiem Himmel und allem Affichenankleben ein sichres Ende gemacht wird. Daß die Bourgeoisie solche wahrhaft drakonische Gesetze zu fabriziren vermag, ist nicht zu verwundern; sie hat das Geld, sie hat die Gewalt. Die erwähnten Gesetze, wenn sie durchgehen, übertreffen das alte Martialgesetz von 1790; sie nennen z. B. jede Zusammenrottung eine bewaffnete, in welcher eine oder mehrere Personen, offen oder heimlich Waffen tragen, und befehlen, daß dieselben sofort von den Umstehenden gefangen genom- [0044] men werden sollen; die Strafen sind barbarisch, Kartätschen und bis zu 10 Jahre Kerker, je nach den dreimaligen Trommelschlägen und nach der Tageszeit. Nicht minder erboßt ist die regierende Bourgeoisie gegen die Maueraffichen, die von jetzt ab unter Verantwortlichkeit des Verfassers stehen werden, so daß „der „Urheber einer die öffentliche Ruhe störenden „Affiche gleich dem Urheber einer die öffentliche „Ruhe störenden Zusammenrottirung polizeilich „und gerichtlich zu behandeln ist.“ In der That, was bleibt noch übrig von der vielbelobten Freiheit? Gewiß folgt bald ein Gesetz gegen die Klubs, deren einige bereits 8 Tage lang nach dem 15. Mai geschlossen werden mußten. Gestern Abend war eine heftige Erbitterung im Volk wegen des von Marrast erlassenen Verbots des Zusammenrottirens und Diskutirens und wegen der über zwei angeblich ungehorsame Brigaden der Nationalwerkstätten verhängten Strafe. Um zehn Uhr ward die bewaffnete Gewalt geholt, bestehend aus Bourgeoisgarde, Linie und Mobilgarde; der Polizeikommissär gürtete die Trikolore um und marschirte vorauf. Das Volk pfiff und lief auseinander.
‒ Das Riesenbankett der hundert zehn tausend Arbeiter à fünf Sous per Kopf, im Wäldchen bei Vincennes (in dessen Schloß Barbes, Raspail, Sobrier und Blanqui liegen), wird höchst wahrscheinlich durch die obigen Gesetze hintertrieben werden. Der „National“ wird offenbar bald ganz die Leitung der Angelegenheiten übernehmen; Marrast kommt gewiß in die Kommission und wird von dort herab vielleicht mit Thiers sich wieder verständigen und mit ihm zusammen operiren. Bekannt ist der Ausspruch des greisen Cabet: „Armand Marrast c'est l'être le plus corrom-pant et le plus corrompu dans toute la France.“ Louis Philipp hatte notorisch für den Fall einer weiblichen Regentschaft, dem Marrast die Konseilpräsidentur zugesichert. ‒ Louis Blanc ist zwar gegen juridische Nachstellung vorläufig gesichert, aber er wird, heißt es, nichtsdestoweniger sich zurückziehen und dem Volke seine Rehabilitirung überlassen.
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@facs0044
Paris, 7. Juni.
Die Partei des National müßte einsehn, daß sie vollständig die Partei der Gironde erneuert. Wie die Girondisten nach dem 10. August, findet sie sich eingeklemmt zwischen der Bourgeoisie und dem Volk, zwischen der konstitutionellen Monarchie und der socialen Republik. Sie hat für sich weder die Gesellschaft von oben, noch die Gesellschaft von unten. Wie die Girondisten will sie die Republik, aber die Republik ohne das Volk, was ein Königthum ohne König sein würde. Sie sagt daher weder den Royalisten zu, noch den volksthümlichen Republikaneur. Sie ist eine Halbpartei, während man in der Revolution seine Partei ganz nehmen muß.
[(La vraie République.)]
Schweiz.
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@facs0044
Luzern.
Der bekannte, unter Siegwarts Herrschaft gefürchtete Zuchthaus-Direktor Kost und einer seiner Handlanger, Zuchtmeister Ineichen, sind wegen Verbrechen schwerster Art, die sie während ihrer Amtsführung begangen haben sollen, verhaftet worden.
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@facs0044
Schwyz.
Der Regierungsrath hat die Bruderschaft zum kostbaren Blut am Steinenberg (das berüchtigte Rollfußische Töchter-Institut) nach angestellter Untersuchung aufgehoben.
Italien.
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@facs0044
Neapel, 21. Mai.
Nehmen Sie immerhin alle möglichen Beurtheilungen des 15. Mai in Ihre Spalten auf, gestatten Sie König, Schweizern und Lazzaroni alle möglichen Entschuldigungen: die Wahrheit, daß ein längst vorbereiteter Staatsstreich Neapel dem Verderben nahe brachte, kann nicht geleugnet werden. Der König, niedergeschmettert von den Ereignissen in Sicilien, gab mit sehr gemischten Gefühlen die Konstitution; sein Ingrimm über die stets sich mehrenden Ansprüche steigerte sich von Tag zu Tag, er fing an zu bereuen, Delcarretto's Rath der Contrevolution nicht befolgt zu haben, und kampflustige Gendarmen, Schweizer und Stabsoffiziere stachelten seinen Ehrgeiz. Priester und Lazzaroni halfen. Während der König allmälig 15,000 Mann in Neapel zusammenzog, schickte er die wüthendsten Schreier als Kanonenfutter gegen die Oesterreicher, mit weiteren Truppensendungen zögerte er und bediente sich seiner Kunstgriffe, stets den Schein rettend. Es würde zu weit führen, die fabelhaften Hindernisse zu entwickeln, welche er dem Abmarsch seines Heeres entgegenstellte. Auf dem Campo wurde ein künstlicher Krawall zwischen Nationalgarde und Volk veranstaltet, Feindschaft zwischen einzelnen königlichen Truppenkorps wurde erheuchelt, tausend Galeerensträflinge wurden in Freiheit gesetzt, um die Stadt und das Land unsicher zu machen, der Kanonikus Pellicano wurde in der Kirche von Marinesoldaten verwundet, Gerüchte über hohe Steuern, welche die Deputirten demnächst ausschreiben würden, waren darauf berechnet, das Volk zu erbittern; die Nationalgarde der verschiedenen Stadtquartiere wurde gegeneinander gehetzt, Monsignor Cocle durfte plötzlich wieder erscheinen, und der Nationalgarde war man bemüht die falsche Meinung beizubringen, daß die täglich mit Essen und Trinken regalirten Schweizer als freies Volk nimmer gegen die Bürger Neapels kämpfen würden, und tausend andere Dinge. Der 15. Mai schien hier wie anderswo der zum Ausbruch der Contrerevolution bestimmte Tag. Warum ernannte der König am 14. fünfzig Pairs, da er doch wußte, daß die Nation durchaus keine Pairs wollte? Es war augenscheinlich darauf abgesehen, auf's äußerste zu reizen. Alles schien sorgfältig verabredet. Um Mittag ging von unbekannter Hand ‒ man sagt von einem als Nationalgardist verkleideten Gendarmen ‒ das verhängnißvolle Signal, der erste Schuß los. Die Schweizer hatten jeder 50 bis 60 Patronen, die 5000 kämpfenden Gegner kaum vier oder fünf jeder. Wo Schweizer und königliche Soldaten mordend und raubend eindrangen, da folgten ihnen sechzig bis siebzig wohldisciplinirte Lazzaroni und füllten ihre Säcke, welche vorher genäht und von den Weibern in Bereitschaft gehalten wurden. Ja, was das wunderbarste, diese Lazzaroni waren urplötzlich verschwunden, als Admiral Baudin energische drohende Maßregeln ergriff. Nunziante und andere hatten Befehl in den Gräben des Castello Nuovo alle eingebrachten Gefangenen zu erschießen. Es warfen sich mehrere Personen dem König zu Füßen und baten um Befehl zum Aufhören des Blutvergießens, aber König Ferdinand, welcher mehreremal geäußert, daß er große Lust hege seinen „amatis[#]imi sudditi“ die Fenster zu zerschmettern, blieb unerbittlich, ja er scheint seiner Hauptstadt eine vierundzwanzigstündige Plünderung mit Mord und Brand zugedacht zu haben, während es ihm in der Nacht vom 14. zum 15. Mai noch ein leichtes gewesen wäre den Barrikadenbau durch eine Schwadron Husaren zu hindern und die Stadt durch Auflösung der Pairskammer vorläufig zu beruhigen. Neapel verdankt seine Rettung hauptsächlich dem Admiral Baudin, und die in Neapel lebenden Deutschen haben alle Ursache der französischen Nation zu danken. Wann wird die Zeit kommen, wo ein Deutscher durch Deutschland geschützt sein wird? Der würtembergische Konsul wurde im Palast Gravina rein ausgeplündert und rettete sich mit einer Dame auf ein französisches Kriegsschiff. Es ist wahr, daß die Truppen (auch die Schweizer) grausam verfuhren. Viele unschuldige Opfer fielen unter den Bürgern. In Vico Campane z. B. wurden fünf Personen todt aus einem Brunnen gezogen, Frauen wurden verbrannt, vornehme Damen in die gemeinsten Gefängnisse geworfen, und im Pallast Gravina sah einer meiner Freunde sechs Leichen mit zerschlagenen Schädeln. Einzelne Calabresen vertheidigten sich wie Löwen: derjenige welcher den Major v. Salis erschoß, jauchzte bei seiner Gefangennehmung, ein anderer kreuzte als ihm die Munition ausging, die Arme und empfing gelassen die tödtende Kugel. Hunderte schwuren bei der Madonna und allen Heiligen den König zu ermorden. Die Aufregung in den Provinzen ist ungeheuer. Tausende von Familien sind unglücklich geworden. Grimmige Wuth kocht in allen Herzen. Es ist dem König jetzt nicht mehr möglich, Vertrauen zu erwecken er wird ‒ so glaubt man allgemein ‒ seinem Reich den Rücken wenden, nachdem er vorher Befehl ertheilt die Hauptstadt von St. Elmo aus zu beschießen. Das Wort „Konstitution“, womit der König fortdauernd prahlt, ist ein Popanz, dem jeder aus dem Wege geht. Es ist thöricht zu behaupten, daß anfänglich die Truppen in die Luft geschossen: es wurde sogleich mit Wuth der Kampf begonnen und viele Stunden lang wurde gemordet, nachdem längst aller Widerstand aufgehört hatte.
[(A. Z.)]
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Mailand, 3. Juni.
Die Besatzung von Peschiera erhielt eine ehrenvolle Kapitulation. Die Offiziere behielten ihre Seitengewehre, den Unteroffizieren und Soldaten werden die Waffen erst in Ankona überliefert. Die Festung enthielt noch große Vorrähe von Waffen und Munition, 100 Kanonen, aber wenig Lebensmittel mehr. Es wurde erzählt, und es scheint sich zu bestätigen, daß die Ungarn und Italiener, als die Besatzung von Mantua zu einem Angriffe auszog, die Thore der Festung schlossen, so, daß die Oesterreicher, welche zurückkehrten, genöthigt waren, außen zu kampiren, und von den Piemontesen heftig angegriffen wruden. Bei Goito sollen am 29. und 30. Mai etwa 7000 (?) Todte und Verwundete geblieben sein. Der Verlust der Toskaner, die sich am 29. unklugerweise mit einem viel stärkern Feind einließen, war sehr bedeutend. ‒ Die lombardische Regierung hat einen Gesandten nach Frankfurt an die Nationalversammlung geschickt.
[(Z. Z.)]
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Mailand, 3. Juni.
Ueber die Einnahme von Peschiera gibt ein offizielles Bulletin, das gestern Nachmittag hier erschienen, folgende Details: Am 30. Mai Abends 11 Uhr hat, wie bereits gemeldet wurde, Peschiera kapitulirt. Nach abgeschlossener Uebereinkunft rückten in das Fort mehrere italienische Offiziere mit einer Kompagnie Artillerie und einer Kompagnie Scharfschützen ein. Am 31. mit Tagesanbruch zog das ganze 13. Regiment und das parmesanische Milizkorps unter dem Gesang der Nationalhymme ein. Mittags zogen die Oesterreicher vor unsern Truppen vorüber mit ihren Waffen zum Thor von Brescia hinaus und legten dort die Waffen nieder. Nur die Offiziere durften die Degen behalten. Die Garnison, aus 1600 Kroaten bestehend, ist unter Bedeckung gestern in Brescia angelangt. Im Fort fanden wir viel Kriegsmaterial, Bomben, Mörser etc. Das Innere der Häuser bot den Anblick der Verwüstung dar. Der Feind wollte bis aufs Aeußerste Widerstand leisten, und hatte die Vorräthe fast ganz aufgezehrt. Von den wenigen noch übrig gebliebenen Kanonieren mußte jeder 2 Kanonen bedienen; nach Zerstörung der Mühlen nahm man zu Handmühlen seine Zuflucht; fast alle Pferde waren aufgezehrt; es fehlte an Salz, und man ersetzte es durch Salpeter; die Soldaten plünderten die durch feindliche Bomben angezündeten Häuser, die wenigen noch übrig gebliebenen Einwohner, nicht über 400, mußten größtentheils an den Verschanzungen arbeiten, und wurden in die Kasematten aufgenommen. Ueber das ebenfalls am 30. Mai bei Goito stattgefundene Haupttreffen erfährt man noch, daß die Zahl der österreichischen Todten, Verwundeten und Gefangenen sehr groß war. Ein starkes feindliches Korps mit Geschütz war zwischen Rivalta und Ceresura eingeschlossen. Der Uebergang über den Oglio bei Marcaria wird von den Toskanern und den Nationalgarden der Umgegend bewacht. Lombardische Deserteurs vom Regiment Haugwitz, sowie versprengte Ungarn und Böhmen, erzählen von Abfall bei ihren Korps, und versichern, daß die Oesterreicher in dem Gefecht bei Montanara außer mehreren getödteten Stabsoffizieren über 400 Mann auf dem Kampfplatze liegen ließen. Die Uebergabe von Peschiera und die drei Siege der letzten Maitage stellen das Gelingen des Unabhängigkeitskrieges sicher.
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Edition: [Friedrich Engels: Arrivabene - Die Presse - Details über die Übergabe von Peschiera und über die Insurrektion. In: MEGA2 I/7. S. 95.]
Turin, 31. Mai.
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Edition: [Friedrich Engels: Arrivabene - Die Presse - Details über die Übergabe von Peschiera und über die Insurrektion. In: MEGA2 I/7. S. 95.]
[*]
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@facs0044
Edition: [Friedrich Engels: Arrivabene - Die Presse - Details über die Übergabe von Peschiera und über die Insurrektion. In: MEGA2 I/7. S. 95.]
[*] Mailand.
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Großbritannien.
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[*]London, 7. Juni.
Die Times sagt in ihrer letzten Dienstags-Nummer wörtlich:
„Die preußische National-Versammlung ist aus Leuten zusammengesetzt, die weder Erfahrung, noch Charakter, noch Geschicklichkeit, ja, selbst nicht einmal gewöhnliche Erziehung haben.“
‒ In der Oberhaussitzung vom Montag bemerkte der Bischof von Oxford daß seine Bill zum Schutze der Fremden nicht eine Unterdrückung der Bordelle bezwecke, sondern daß sie „im Gegentheil“ (on the contrary) die Verhütung jener großen Uebel bedeutender Städte, wie Kuppelei u. s. w. zu ihrem Gegenstande habe. Nach den besten Notizen die er habe bekommen können, lebten jetzt in London etwa 80,000 weibliche Wesen von der Prostitution und es sei sehr wahrscheinlich, daß wenigstens der vierte Theil dieser Unglücklichen durch solche Künste in ihr Elend hereingezogen wäre, wie sie eben die betreffende Bill zu verhüten beabsichtige.
‒ Auf eine Interpellation des Hr. Munt erwiederte Lord Palmerston im Unterhause, daß das britische Gouvernement trotz seinen alten, freundschaftlichen Beziehungen zu dem Kaiser von Oesterreich, dennoch die lebendig te Sympathie für die hoffentlich erfolgreichen konstitutionellen Bestrebungen der Italiäner fühle, daß es indeß nicht beabsichtige, sich irgend wie in die Ereignisse Italiens einzumischen.
Auf eine andre Frage des Hr. Urquhart antwortete derselbe Minister, daß die wegen Deutschland und Dänemark unternommene Vermittlung einzeln und nicht gemeinschaftlich mit irgend einem andern Gouvernement von der britischen Regierung geführt werde.
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Manchester, 6. Juni.
Die neuliche Besserung im Geschäfte hat nicht ausgehalten. Wir können heute nur Ungünstiges sowohl von hier, als von der ganzen Umgegend aus berichten. In Manchester allein sind mehr als zehntausend Arbeiter ohne Beschäftigung.
[(Manchester Times.)]
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Plymonth, 3. Juni.
Ungefähr 200 junge Mädchen reißten am vorigen Donnerstag mit dem „Royal George“ nach Sydney, Neu-Süd-Wales, ab. Sie werden von den australischen Land- und Emigrations-Kommissären, welche sie in den inländischen Armenanstalten aussuchten, frei hinüber expedirt. Der Mangel an Dienstboten und die großen Seltenheit der Frauen in den Kolonieen, welche lange Zeit mit Bedauern bemerkt wurde, veranlaßte diese ungewohnte Sendung.
Ein halbes Dutzend Matronen beaufsichtigen diese Mädchen und da der „Royal George“ wohl ausgerüstet ist, so werden sie ohne Zweifel eine gute Reise haben und ein herzliches Willkommen in der andern Hemisphäre finden.
[(Plymouth Times.)]
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[**]London, 7. Juni.
Nach der Montags Debatte über die spanisch-englischen Streitigkeiten, welche damit endete, daß Lord Palmerston mit einigen Angriffen seiner Feinde und Freunde glücklich davon kam, ging das Unterhaus gestern zu einer Diskussion über, welche die innern Angelegenheiten des Landes betrifft. Lord Ashley, der Vater der Zehn-Stunden-Bill und unzähliger philantropischer Projekte, der von vielen Leuten in England mit einer wahren Verehrung betrachtet, von eben so vielen aber auch nur für einen frommen Charlatan gehalten wird, brachte nemlich den beklagenswerthen Zustand der jugendlichen Bevölkerung der Metropole vor das Parlament, indem er vorschlug, daß das Gouvernement jährlich eine gewisse Anzahl der in den sogenannten Londoner „Ragged Schools“ erzogenen Knaben und Mädchen nach den britischen Kolonieen emigriren lasse. Diese „Lumpen-Schulen“, wovon Lord Ashley spricht, sind Anstalten gottesfürchtiger Gesellschaften. Alle auf den Straßen umherlaufenden nackten, bettelnden, elternlosen Kinder, werden durch die Agenten der Anstalt eingeladen, die Straße zu verlassen und sich mit ihnen nach der Schule zu verfügen, wo sie gratis unterrichtet werden und die sie ad libitum wieder verlassen können.
In 15 Schulen, die der philantropische Lord untersuchte, waren 2345 Kinder als Besuchende eingeschrieben; 1600 konnten indeß nur als regelmäßig Wiederkommende betrachtet werden. Das Alter der Besuchenden variirte zwischen fünf und siebenzehn Jahren. Von diesen 1600 Kindern waren 162 ein oder mehrmal im Gefängniß gewesen; 116 waren von Hause fortgelaufen; 170 schliefen in den entsetzlichsten Schenken und Kneipen; 253 gestanden, daß sie ganz vom Betteln lebten; 216 hatten weder Schuhe noch Strümpfe; 280 keine Kopfbedeckung; 101 keine Hemden; 249 schliefen nie in einem Bett; 68 waren Kinder von Verbrechern; 125 hatten Stiefmütter; 306 waren halb oder ganz elternlos. Die Beschäftigung dieser Kinder, sobald sie die „Lumpenschule“ Mittags oder Abends wieder verlassen hatten, bestand in Straßenfegen, Zigarren-Orangen-, Schwefehölzer- und Balladen-Verkauf, in singen, tanzen, stehlen u. s. w.
Auf's genauste schilderte Lord Ashley in welcher Weise und an welchen Orten diese Kinder die Nacht verbringen. Er glaubte, daß sich wenigstens 30,000 derselben in London aufhielten. Dann zu seiner Motion übergehend, schlug er vor, daß das Gouvernement jährlich 500 Knaben und 500 Mädchen nach Süd-Australien verpflanze, und daß man diese Uebersiedelung in den Schulen stets so darstelle, daß die Kinder sich durch Fleiß und Aufmerksamkeit eines Herausreißens aus ihren bisherigen Verhältnissen würdig zu machen suchten. Sir H. Verney unterstützte den Vorschlag, und hoffte, daß auch andre große Städte und die Landdistrikte bei einer solchen Emigration berücksichtigt würden, worauf sich Sir G. Grey erhob und den Vorschlag Lord Ashley's ebenfalls willkommen hieß. Er hat indeß, daß der edle Lord nicht sofort auf eine Abstimmung darüber dringe und erst eine detaillirte Motion in der Angelegenheit mache, womit sich Lord Ashley denn auch einverstanden erklärte, und einstweilen seinen ersten Vorschlag wieder zurückzog.
‒ In Folge der gestern bereits erwähntrn Chartisten-Meetings auf Bethnal-green ist der bekannte Redner Ernest Jones verhaftet worden. Die Londoner Blätter sprechen darüber, als sei die Arrestation in London selbst geschehen. Nach einer mit dem elektrischen Telegraphen eingegangenen Nachricht, geschah sie in Manchester. Hr. Fussell, der die Versammlungen auf Clerkenwell-green leitete, wurde ebenfalls arretirt. Wir müssen abwarten, welchen Eindruck diese Nachrichten auf das Volk machen werden.
Amerika.
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Außer der gestern bereits mitgetheilten mexikanischen und nordamerikanischen Post, haben wir heute das Eintreffen des „Firebrand“ von Monte-Video zu melden mit Briefen vom 13. April.
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Rio, 28. April.
Baron Gros, französischer Gesandter, war hingekommen und begann mit den kriegführenden Parteien zu unterhandlen. Die Nachricht der französischen Revolution, welche ihm auf dem Fuße folgte, brachte ihn aber in eine verzweifelte Position. Französische Wechsel konnten nicht mehr acceptirt werden.
‒ Lord Howden kehrte mit dem „Firebrand“ nach England zurück. In seiner Mission an das brasilianische Gouvernement hat er nicht reussirt.
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Edition: [Friedrich Engels: Neueste Nachrichten (Schleswig-Holstein). In: MEGA2 I/7. S. 97.]
Neueste Nachrichten. Schleswig-Holstein.
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Der Gerant: Korff.
Druck von W. Clouth, St. Agatha Nro. 12.
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