[0093]
Beilage zu Nr. 21 der Neuen Rheinischen Zeitung,
Mittwoch, 21. Juni.
[Großbritannien]
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[Verfolg von Seite 91]
Hut nach dem Sitzungssaale mitbringen und dort in voller Versammlung ihr Mittagsmahl halten. Der bäuerliche Wagen ‒ dura ilia messorum ‒ ist bei Ermangelung eines deutschen Bellamy nicht im Stande, die lange Discussionszeit auszudauern, Außerdem legt man ihnen übertriebene Sparsamkeit zu Last. Es ist berechnet worden, daß die Deputirten vom Dorfe an ihren Diäten täglich 2 Thlr. 15 Slbrg. sparen und wenn die Session lange währen sollte, als reiche Leute nach Hause kommen werden. Die Deputirten kosten bereits 27000 Thlr. für ‒ Nichts. Ein satyrischer Schelm macht den Vorschlag, die Deputirten sollen auf Akordarbeiten, zu so und so viel jeder Paragraph der Verfassung. Die Deputirten vom Dorfe werden fleißig zu den soirées der verschiedenen Minister eingeladen. Hier erregen sie die nämliche Aufmerksamkeit, wie es etwa ein Trupp der Ojibbeways-Indianer in den Salons des Herzogs von Devonshire thun würde. In gesellschaftlicher Beziehung fühlen sie sich unbehaglich und nicht am Platze; in politischer Hinsicht sind sie unfähig, sei's dem Lande, sei's ihrer eigenen Klasse, irgend einen Dienst zu leisten, Der Volksinstinct hat mit auffallender Schnelligkeit ihre Mängel entdeckt und die arbeitende Klasse selbst ist es, die ihnen am energischsten ihre Mißachtung zu erkennen giebt.“
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[ * ] London, 18. Juni.
Eine der größten Tagesfragen ist hier zu Lande augenblicklich das Schicksal der westindischen Kolonieen. Unter dem britischen Westindien versteht man die Inseln Antigua, Barbados, Barbuda, Auguilla, Dominica, Grenada, St. Lucia, St. Vincent, Tobago, Trinidad, die Virginien Inseln und Jamaica, so wie auf dem südamerikanischen Kontinente, das sogenannte britische Guiana. Die Erzeugnisse dieser Kolonien bestehen fast ausschließlich aus Zucker, Syrop, Rum, Kaffé und Cacao; der Zucker-Produktion wegen, waren sie dem Mutterlande vor allen Dingen wichtig.
Nach jahrelanger Prosperität, die freilich auch bisweilen durch eine Periode des Darniederliegens unterbrochen wurde, hat sich die Lage dieser Kolonien in der letzten Zeit so sehr verschlechtert, daß sie der Gegenstand der ausführlichsten Parlaments-Debatten geworden ist. Fassen wir daraus die Hauptpunkte zusammen. Zwei Sachen sind es, welche die Westindianer namentlich als Grund ihres Verarmens angegeben. Die Emancipation der Sclaven und die Freihandelsmaßregeln von 1844 und 1846. Wie bekannt unterstützte das britische Parlament den Sclavenhandel eine Reihe von Jahren lang und es bedurfte der 20jährigen Agitation einiger eifrigen Philanthropen, eines Wilberforce, eines Thomas Clarkson, ehe man sich dazu entschloß, in dem bisherigen System eine Aenderung eintreten zu lassen. Am 28. Aug. 1833 passirte indeß endlich ein Akt, wonach am 1. Aug. 1834 die Sclaverei in allen britischen Kolonieen ein Ende erreichte, indem sämmtlich Schwarze indeß noch für einen gewissen Zeitraum die Lehrlinge ihrer früheren Herren blieben. Wir brauchen hier nicht auseinander zu setzen, in wie weit man sich aus rein philanthropischen oder aus ökonomischen Gründen zu diesem Experimente verleiten ließ; genug, der Staat kaufte 770, 280 Sclaven zu 12 bis 53 Pfund Sterling per Kopf, aus ihren frühern Verhältnissen los und vergütete den Pflanzern zusammen 20 Millionen Pfund. Man glaubte hiermit allen vernünftigen Anforderungen entsprochen zu haben; da indeß von jenen 20 Millionen der größere Theil für früher geleistete Vorschüsse gleich wieder in die Hände der Londoner Kapitalisten floß und die Maßregel, daß sämmtliche Sclaven noch für eine Zeit lang die Lehrlinge ihrer Herren blieben, schon im Jahre 1838 wieder aufgehoben wurde, so konnte ein Verlangen höheren Lohnes von Seiten der nun wirklich emancipirten Schwarzen eben aus Mangel an gehörigen Fonds nicht durch den Import weiterer freien Arbeiter und durch die daraus hervorgehende Konkurrenz derselben untereinander, balancirt werden. Die Vortheile der alten Sclaverei waren verschwunden; die Vortheile der auf freier Konkurrenz basirten Arbeitermisère, waren nicht so schnell wie man wünschte herbeizuführen. Selbst die im Jahre 1843 getroffene Maßregel des Parlamentes, den westindischen Pflanzern von Ost-Indien aus die Einwanderung der sogenannten Coolies zu erleichtern, konnte nicht wirksam benutzt werden. Die Klagen der Westindianer über die Thorheit jenes großen philanthropischen Experimentes wurden daher immer lauter; sie erreichten indeß ihren Gipfel, als durch die Freihandelsmaßregeln Peel's und Russel's die Zucker-Einfuhr fremder noch durch Sclavenarbeit betriebener Kolonieen mit dem Produkt der emancipirten westindischen Besitzungen auf denselben Eingangszoll gebracht wurde. Wenn man damals John Bull als einen kranken kleinen Knaben karrikirte, dem die Mutter Peel die bittere Medizin der Income-Tax mit der Vertröstung eingab, daß er auch ein recht großes Stück Zucker haben solle, wenn er das Verhaßte ruhig hinunterschlucke, so illustrirte man dadurch nur gar zu hübsch die Vortheile, welche das Mutterland von einer billigen Zucker-Einfuhr zu erwarten hatte.
Dem westindischen Pflanzer konnte damit natürlich aber wenig gedient sein, denn ob der Konsumo sich auch durch die verringerten Zölle um ein Bedeutendes steigerte, so kehrten sich die moralischen Engländer, die kurz vorher noch ungemein sensibel in Betreff der Sclaven gewesen waren, sehr wenig daran, ob sie Sclaven- oder Frei-Arbeiter-Zucker in ihren Thee warfen und kauften bei etwas niedrigem Preise bald von den Westindianern, so daß die Letztern schließlich die Kosten des ganzen Spaßes zu bezahlen hatten.
Die verwickelten Geldverhältnisse der zwei letzten Jahre und der Sturz einiger der ersten nach Westindien handelnder Londoner Häuser steigerte die Noth, namentlich der Eigner von Mauritius bis zur Verzweiflung und führte die Debatten herbei, welche eben in diesen Tagen die Zeit des Parlamentes mehr als je in Anspruch nehmen. Die alten politischen Parteien der Wigs und der Tory's, die sich in der letzten Zeit fast durchaus zu den Parteien der Protektionisten und der Freetrader umgestalten, stehen sich dabei schroff gegenüber. Auf der einen Seite die Protektionisten mit Lord George Bentinck und Disraeli an der Spitze, welche alle Schuld auf die jüngsten Freihandelsmaßregeln werfen und die Emancipation des Sclaven aufrecht erhhalten wollen; auf der andern die Freiheitsmänner, mit Russel, Peel, Cobden, Bright u. s. w. welche die Noth der Kolonien nur durch ein weiteres Befolgen des Freihandels-Systems und, wie es es namentlich Hr. Bright offen ausspricht, durch ein Wiedereinführen der Sclaverei gut zu machen suchen.
Ein wunderlicher Kampf! die hohen moralischen Lords und die demoralisirten Repräsentanten des Kommerzes treiben wieder ihr altes Spiel und es ist nur zu verwundern, daß man nicht daran denkt, wie auch wohl der ausgesogene Boden der westindischen Kolonieen, dem jungfräulichen Terrain der brasilianischen und ostindischen Flächen gegenüber, ein Grund des Verfalls der britischen Besitzungen sein kann.
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[ 27 ] London, 18. Juni.
Die Feinde der arbeitenden Klassen haben ihrer Ansicht nach durch die Verhinderung des Meetings auf Kennington Common einen großen Triumph errungen. Sie behaupten, jetzt sei es für immer mit den Chartisten vorbei, von nun an stehe die Herrschaft der privilegirten Klassen unerschütterlich fest. „Quem Deus vult perdere prius dementat,“ zu deutsch: „Wen die Götter verderben wollen, den schlagen sie mit Blindheit.“ Dieses Sprüchwort geht hier zu Lande seiner Erfüllung sichtbar entgegen. Die Whigs erließen weitere Siegesbülletins, als sie die Chartisten-Demonstration am Pfingstmontage wiederum durch Aufbietung von Truppen aller Waffengattungen, durch die gewöhnlichen und die Spezial-Constablers unterdrückt hatten. Zu der Zwangsbill für Irland fügten sie das Mundsperr-Gesetz gegen die arbeitende Klasse in ganz Großbritannien. Die Verurtheilung Mitchell's durch eine parteiische Jury genügt ihnen nicht, sie sperren auch diesseits über 200 Chartisten in's Gefängniß und vermehren diese Zahl noch jeden Tag. Ernest Jones wird nach Newgate geschleppt und damit er ja nicht auf freiem Fuße den Ausgang des Prozesses abwarten solle, verlangt man von ihm nicht blos eine unverschämt hohe Kaution, sondern weist auch die gleichwohl gestellten Bürgen unter allerhand Vorwände als nicht gehörig sicher zurück. Wo die Arbeiter von dem „geheiligten“ Rechte der Versammlung unter freiem Himmel Gebrauch machen wollen, erläutert man ihnen dieses Recht nicht blos mit Polizei-Knütteln und Hirschfängern, sondern mit Bajonnetten und Kanonen. Die liberalen Bourgeois, Cobden, Hume und Konsorten an der Spitze, ersinnen den Humbug einer neuen Reformbewegung, um damit die arbeitende Klasse zu äffen, hinzuhalten und wenn's möglich wäre, von dem eigentlichen Ziele abzuwenden. Entblödet sich der abgenutzte Lord J. Russell nicht zu behaupten, das Volk verlange keine Reform, so ist das im Vergleich zu den Preßorganen des Ministeriums und der gesammten Bourgeoisie nur eine Kleinigkeit. Schaamloser und gemeiner ist noch nie die Presse aufgetreten, als jetzt in England Seitens der Bourgeoisie gegenüber dem Proletariat. Unter den mit jeder erdenkbaren Schmach, mit Verläumdung und Schimpf, mit Spott und Hohn von dieser Bourgeoispresse überhäuften steht O'Connor oben an. Er ist indeß nicht der Mann, der sich durch solche Manöver mürbe machen läßt. In der neuesten Nummer des „Northern Star“ spricht er zu jener Zeitungsbande:
„Kommt her, ihr Krüppel! Kommt her, ihr H...., ihr Schurken, Räuber und Mörder. Ihr viehisches Gesindel steht noch unter den H....; diese armen Geschöpfe gehorchen ihrer natürlichen Leidenschaft; ihr aber folgt nur eurer unnatürlichen Lust. Wie dürft ihr zu schreiben, zu reden, zu denken wagen über etwas, das mit dem Stempel der Mannesfreiheit versehen ist? Ihr jämmerlichen Sykophanten seid gemiethete Sklaven, ihr vom „Chronicle“, von den „Daily News“, vom „Sun“, „Dispatch“ und „Manchester Examiner“! Ihr lüderliche Bande, was veranlaßt euch, über die Land-Comité verfälschte Berichte zu entwerfen und den Landplan eine Gaunerei zu nennen, während ihr gegen Bezahlung allen Eisenbahn-Gaunereien, allen Bergbau-Seifenblasen, Geldklubs, Bau-Projekten und tausend andern Täuschungen euern besten Beistand geliehen?....“ Und nun, meine Freunde, wende ich meine Betrachtung von diesen Schurken, ‒ deren Hauptheld ein notorischer Sodomit ist ‒ ab und kehre zu meiner Wochenarbeit zurück.“ Er schildert hierauf seine Ankunft in Sheffield, wo ihn die gesammte Arbeiterbevölkerung in unabsehbarer Zahl an der Eisenbahnstation empfing. Unter den zahlreichen Fahnen befand sich eine, worauf ein großes Herz abgemalt war, mit der Unterschrift: „Die des Volkes Lebenskraft aussaugende Aristokratie.“ Auf einer andern stand: „John Mitchell, das erste Opfer der neuen Knebelungsbill“; auf einer dritten: „das größte Wohlsein für die große Masse des Volkes.“
In Nottingham wurde ein großes Chartisten-Meeting abgehalten; diesmal ohne Widerstand Seitens der Regierung. Man faßte einstimmig die Resolution, „daß die Arbeiter von Nottingham den Hrn. Cobden überzeugen wollen, daß die Chartisten nicht die unbedeutend Minorität sind, als welche er sie dargestellt und den Lord J. Russell, daß die Arbeiter entschlossen sind, das, wofür sie so lange gekämpft ‒ die Volkscharte ‒ unverstümmelt durchzusetzen.“ Eine zweite Resolution drückt den „äußer-Ekel vor dem neulichen Verfahren der Regierung gegen J. Mitchell und vor den feigen und unkonstitutionellen Mitteln aus, durch welche die Verurtheilung jener edeln Natur erwirkt worden.“ Aehnliche Meetings in Derby, Paisley und anderen Orten, wo es der Regierung an Zeit fehlte, die nöthige Truppenmacht zur Verhinderung aufzubieten.
Auf dem Kontinent, namentlich in Deutschland, bildet sich die Bourgeois-Presse ein, daß die Chartisten-Bewegung so gut wie todt sei. Der Glaube vom Gegentheil wird ihr bald in die Hand kommen. Eine mächtige Bourgeoisie zu stürzen, ist allerdings schwerer, als einem verfaulten, korrupten Königthum „von Gottes Gnaden“ mit seinen mittelalterlichen Granden und sonstigem Zubehör ein Ende zu machen. Allein das englische Proletariat wird desungeachtet seiner Feinde Meister werden, dann aber auch schnell und gründlich die bisherige Ordnung der Dinge beseitigen. Die arbeitende Klasse in Deutschland kann dieserhalb unbesorgt sein. Möge sie nur bei der gegenwärtigen revolutionären Umgestaltung dafür sorgen, daß sich die Bourgeoisie nicht eben so fest einnistet, wie die hiesige; es würde sonst eben so lange und so große Anstrengung kosten, sich ihrer Herrschaft zu entledigen, als in England.
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@facs0093
Dublin, 14. Juni.
Hier ist das Volk über die Verhaftungen von Chartisten in London und andern Orten äußerst erbittert. Eine vollständige Harmonie, ein gemeinsames Gefühl herrscht jetzt zwischen den um ihre Rechte kämpfenden Volksklassen Irlands und Englands. Die Iren sind nicht mehr gleichgültige Zuschauer bei den Bestrebungen ihrer Brüder, der Chartisten in England, gegen Whigthum und seine Korruption. Ernest Jones ist in unserer Hauptstadt sehr populär; man bewundert seine Talente und seinen unbeugsamen Muth im Kampf gegen den gemeinsamen Feind. Der heißeste Wunsch unter dem Volke ist, daß er den blutdürstigen Schurken, in deren Schlingen er gerathen, nicht ebenfalls zum Opfer fallen möge. ‒ Es werden bald mehrere neue Blätter erscheinen, die im republikanischen Geiste die Rechte Irlands und der arbeitenden Klassen im ganzen Reiche zu verfechten bestimmt sind. An die Stelle des „United Irishman“ (der durch Mitchell's Deportation untergegangen) tritt am 24. Juni der „irische Hochverräther.“ Ein anderes Blatt (der „irische Tribun“) erscheint seit Sonnabend. Mit dem O'Connell'schen Humbug in der „Versöhnungshalle“ ist es für immer zu Ende. Der Abkömmling des „dicken irischen Bettlers“ mag sein politisches Bündel schnüren; mit seinem Geschäft ist es aus und seine Repeal-Firma bankerott.
Bei Ipswich wurden in diesen Tagen, was das Fortrücken von Häusern betrifft, die Amerikaner, die es darin zu einer außerordentlichen Geschicklichkeit gebracht haben, noch überboten. Unter Leitung des Ingenieurs Hrn. Worby ward ein 2 Stock hohes, aus Ziegeln erbautes 26 Fuß langes und 18 Fuß breites Haus 70 Fuß weit fortgerückt und um 21/2 Fuß erhöht, ohne daß die Mauern oder Decken auch nur den geringsten Ritz davon trugen. Die Wanderung des Hauses ging allerdings langsam vor sich, 25 Fuß in einem Tage; langsam aber sicher.
Amerika.
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@facs0093
Boston, 29. Mai.
Nach allen geschriebenen gedruckten und mündlichen Berichten steht dies Jahr wiederum eine der reichsten Ernten für das ganze umfangreiche Gebiet der Vereinigten Staaten in Aussicht. ‒ Der vor 8 Tagen in Baltimore versammelte demokratische Kongreß hatte zum Zweck, Kandidaten für die im November stattfindende Wahl eines Präsidenten und Vicepräsidenten zu ernennen. Nach 5tägigen Vorbereitungen und Debatte wurde General Caß (früher Gesandter in Paris und der nämliche welcher in der Oregonfrage am heftigsten gegen England auftrat) als Kandidat für den Präsidentenstuhl und Gen. Butler (gegenwärtig in Mexiko) für die Vice-Präsidentschaft aufgestellt. Gleich vom Beginn des Kongresses an bis zu seinem Schluß trat es klar hervor, daß General Caß der allgemeine Lieblings ist. Wurden gleich ein halb Dutzend Namen laut, so hatte er doch eigentlich nur zwei Mitbewerber: Woodburg (New Hampshire) und Buchanan (Pennsylvania), denen jedoch nur wenig Stimmen zufielen. Ich ziehe daraus einen günstigen Schluß für die Einmüthigkeit der demokratischen Parthei und den glücklichen Erfolg ihrer Kandidaten.
Der Whig-Kongreß tritt in 9 Tagen zu Philadelphia zusammen und man bezeichnet Henry Clay, Gen. Scott und Gen. Taylor als die drei Bewerber um die Präsidentschaft. Entschlösse man sich für Clay oder Scott, so ist die Niederlage der Whig-Parthei gewiß. Entscheidet man sich andererseits für den „alten Zack“, wie Gen. Taylor beim Volke heißt, so würde ein großer Theil der demokratischen Parthei für ihn stimmen und ein heißer Kampf zwischen den beiden Generalen (Caß und Taylor) entstehen. Jedoch, die Whig-Parthei ist sehr getheilt und desorganisirt. Daraus und aus andern Umständen folgere ich, daß die Ernennung Caß zum Präsidenten fast gewiß ist. In solchem Fall bleibt die bisherige Politik, die Handlungsweise der jetzigen Verwaltung, in voller Kraft.
Sie wissen, daß ich auf Prophetenthum keinen Anspruch mache; allein in Betreff des Friedensvertrages mit Mexiko, hat sich meine Voraussagung als richtig erwiesen. Er ist verworfen worden, und wir müssen den Krieg auf's Neue beginnen, um das ganze Land zu erobern und zu annexiren. So werden die südlichen Sklaven Staaten in der Union den Ausschlag geben.
Ich erwähnte schon früher mehrmals, daß der Süden in der Fabrikindustrie mittelst Sklavenarbeit reißende Fortschritte macht. Verschiedene neue Fabriken gehen ihrer Vollendung entgegen, und andere sind eben jetzt in Thätigkeit getreten. Das ist ein sehr bedeutsames Moment in dem Fortschreitten dieses Landes und für die Fabrikanten der Nord- und Ost-Staaten, wie für die in Großbritannien, von höchster Wichtigkeit. Die Transportkosten für ein Pfund Baumwolle von Mobile nach Boston belaufen sich auf 11/2 Cents; mehr noch kostet es, die verarbeitete Waare dahin zurück zu schaffen. Rechnet man hinzu, daß die Sklavenarbeit 40 Prozent am Salär erspart, so liegt es auf der Hand, daß der Süden Baumwollenzeuge und Mischwaaren aus Wolle und Baumwolle um mindestens 30 Prozent billiger fabrizirt als dies in Lowell oder Lawrence geschehen kann. Einen Beweis hierfür liefert der eben jetzt von der Regierung mit einer großen Fabrik in Georgia abgeschlossene Kontrakt wegen einer bedeutenden Lieferung von „Osnabrugs“ für die Armee. Nach einer genauen Prüfung der Qualität und Preise im Vergleich zu ähnlichen Fabrikanten der mittleren und östlichen Staaten hat sich die Regierung zum Abschluß jenes Kontraktes veranlaßt gefunden.
[(The Economist.)]
[Deutschland]
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@facs0093
Ludwigsburg, 17. Juni.
Gestern Nacht um 9 Uhr marschirte eine Abtheilung Militär (1 Regiment Reiterei, 1 Bataillon Infanterie und 1 Batterie reitende Artillerie) von Ludwigsburg nach Heilbronn ab, um den dortigen Tumulten steuern zu helfen. Sie zogen von Ludwigsburg ab unter dem häufig wiederholten Rufe: „Hecker hoch!“ ein Ruf, in welchen jedoch die Reiterei nicht einzustimmen schien. ‒ Von Stuttgart wurde das 4. Infanterieregiment nach Heilbronn beordert und durch drei verschiedene Eisenbahnzüge nach Ludwigsburg befördert. Jeder Zug, von denen der letzte erst halb 11 Uhr ankam, wurde in Ludwigsburg von einer großen Volksmasse mit lauten Lebehochrufen auf Hecker, die weithin durch die Nacht erschallten, im Vorbeifahren begrüßt.
[(Südd. polit. Zeit.)]
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@facs0093
[ 7 ] Frankfurt, 15. Juni.
Die drei Ausgewiesen, Esselen, Pelz und Löwenstein sind hieher zurückgekehrt, nachdem sie der Polizei einfach angezeigt hatten, sie würden trotz ihrer Ausweisung dem Demokratenkongreß beiwohnen, da sie von ihren Committenten dazu beauftragt seien.
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@facs0093
Bericht
des Ausschusses der konstituirenden Nationalversammlung wegen Errichtung einer provisorischen Centralgewalt für Deutschland.
Berichterstatter: Dahlmann.
Bereits seit manchem Jahrzehend lebt in dem deutschen Volke die Ueberzeugung, die bisherige Bundesverfassung sei ungenügend für die Sicherstellung Deutschlands vor inneren und äußeren Gefahren, und nach den großen Umwälzungen vom März d. J. hat der Fünfzigerausschuß in seinen Sitzungen vom 18., 26. und 27. April die wunde Seite unseres Gemeinwesens vollends aufgedeckt. Man stellte hier, im Einverständniß mit einem Ausschusse der 17 Vertrauensmänner, den Antrag auf eine exekutive Gewalt, welche in eilenden Fällen unter eigener Verantwortlichkeit handle, in allen andern Fällen aber nach dem Rathe der Bundesversammlung verfahre. Man lehnte somit den Plan an die bestehenden Gewalten an, ja die drei Männer, welchen man die exekutive Gewalt vertraut wissen will, werden lediglich als eine Verstärkung der Bundesversammlung betrachtet, in welcher sie mit berathender Stimme Platz nehmen. Sie sollen von der Bundesversammlung im Einverständniß mit den Vertrauensmännern und den Fünfzigern, den Regierungen vorgeschlagen werden.
Von da an ist der Plan häufigst in kleineren und größeren Kreisen, bei den deutschen Höfen und in der Bundesversammlung, allein und in Verbindung mit den 17 Vertrauensmännern, besprochen; man fühlte das gesteigerte Bedürfniß, aber die Erledigung blieb aus. Dieselben Uebel, welche man durch eine Verstärkung des Vollziehungs-Organs heilen wollte, waren vermuhlich die Ursache, daß diese nicht zur Vollziehung kam.
Seit dem Zusammentritt der konstituirenden Nationalversammlung häuften sich die dringendsten Anträge in dieser Richtung. Es liegen deren eine große Anzahl, zum Theil von einer bedeutenden Zahl von Abgeordneten unterzeichnet, dem Ausschusse vor und eine Beilage (A) zu diesem Berichte wird solche, nebst einer Anzeige vom Inhalte der vielen Bittschriften dieses Gegenstandes, zur Kenntniß der hohen Versammlung bringen.
Möchten die Ansichten der verschiedenen Antragsteller noch so sehr auseinanderlaufen, und würde es ermüdend sein, in ihre Unterschiede hier einzugehen, die hohe Versammlung hat augenscheinlich einem in ganz Deutschland tiefgefühlten Bedürfnisse entsprochen, als sie am 8. d. M. den Ausschuß von 15 Mitgliedern aus den Abtheilungen zu erwählen, niedersetzte, welcher sich heute beehrt, derselben von dem Ergebniß seiner vielfachen Berathungen, vom 3. bis zum 16. d. gepflogen, Bericht zu erstatten.
[0094]
Alles beruhte hier auf dem System, welchem Ihr Ausschuß folgen wollte. Die einander am schroffsten entgegenstehenden politischen Parteien möchten zu demselben Ziele auf entgegesetzten Wegen gelangen; die einen laden vielleicht bei ihren politischen Gegnern den Vorwurf der bedenklichsten Neuerung auf sich, erhalten dagegen von diesen den Vorwurf zurück, daß sie auf dem alten morschen Grunde das neue Gebäude aufführen wollen und somit nichts ausrichten werden.
Allein es lassen sich die beiden extremen Systeme schon darum schärfer bezeichnen, weil sie inmitten unseres Ausschusses ihre lebendigen Vertreter gefunden haben.
Das erste System erblickt, vermöge des Grundsatzes der Volkssouveränität, in der Nationalversammlung die erste und alleinige Quelle der Exekutivgewalt. Es verlangt eine Vollziehungsgewalt, von der Nationalversammlung allein ernannt und aus ihrem Schoße entspringend; ihre Aufgabe ist, die Beschlüsse der Nationalversammlung zu vollziehen. Dieses System nimmt keine Rücksicht auf die Rechte der deutschen Regierungen, keine auf ihr Organ, die Bundesversammlung. Wird es angenommen, so hat die Nationalversammlung die Regierung über Deutschland thatsächlich angetreten; es kann sein, daß sie sich ihres Rechts mit Mäßigung bedient und die bestehenden Regierungen fortbestehen läßt; allein die vollziehende Gewalt ist dem Grundsatze nach ihr, als der wahren und einzigen Centralgewalt, untergeordnet und so der Weg zur Republik praktisch angebahnt. Es ist hier nicht die Stelle für die Untersuchung, ob die Republik denn wirklich dem Volke, und einem Volke von 45 Millionen, mehr Freiheit und mehr Freiheitssicherstellung und mehr Macht nach Außen gewähre, als die monarchische Verfassung. Hier genügt die einfache Thatsache, daß die überwiegend große Mehrzahl unseres Volks der Monarchie anhängt, wovon die Folge, daß die Republik durch blutigen Bürgerkrieg und auf dem Wege langer Anarchie auf deutschem Boden errichtet werden könnte. Der Geist dieses republikanischen Systems zeichnet sich schon in verschiedenen Anträgen und Petitionen ab, welche in der Beilage (A) aufgeführt werden, am entwickelsten in dem Antrage der Ausschußmitglieder Robert Blum und von Trützschler (Beilage 1, 3.) Ihr Ausschuß erklärte sich gegen dieses System, mit einer Majorität von 13 gegen 2.
Das entgegengesetzte System schließt sich um so fester an die gegebenen Verhältnisse an. Es will die (immerhin 3) mit der Exekutivgewalt betrauten Männer von den Regierungen ernannt, und als Minister der Regierungen oder auch der Bundesversammlung angesehen wissen; sie sollen der National-Versammlung verantwortlich sein. Diesem Plane aber tritt ein Haupteinwand entgegen. Gleich in der ersten Ausschußsitzung vom 4. d. waren nämlich alle Mitglieder darin einverstanden, daß die Errichtung einer provisorischen Exekutivgewalt für Deutschland nothwendig sei, weil ohne sie man schwerlich hoffen könne, die mannichfachen Gefahren, die dem Vaterlande von Innen und von Außen drohen, zu überwinden. Wenn aber diese Wahrheit mit so großer Uebereinstimmung erkannt wird, so kommt es auch gewiß darauf an, eine Gewalt einzusetzen, die es wirklich und nicht blos dem Namen nach sei. Daß die deutsche Bundesversammlung neuerdings durch eine bedeutende Zahl verdienstvoller und vaterländisch bewährter Mitglieder verstärkt worden ist, wer möchte das in Abrede stellen. Von der andern Seite aber, wer möchte behaupten, daß durch diese veränderte Besetzung das Unmögliche möglich gemacht und es gelungen sei, das Uebel hinwegzutilgen, welche unvermeidlich an dieser ganzen Institution haften ‒ die Uebel der Vielherrschaft und in Folge davon der streitenden, mithin gefährlich verzögernden Interessen. Daher die politische Thatlosigkeit und völlige Unbeholfenheit eines Gemeinwesens von so vielen Millionen Deutschen, in allen Fällen, wo im raschen einheitlichen Zusammenwirken das einzige Heil zu finden ist. Fragt es sich nun aber, ob durch die Zuordnung eines verantwortlichen Ministeriums diesem Uebel gesteuert werde, so liegt das Nein darauf in nächster Nähe. Es ist im hohen Grade thunlich, der constitutionelle Minister einer einzigen Regierung zu sein; ein solcher Minister wird aus allen Kräften die Würde seiner Regierung aufrecht halten; sobald er aber einen übermächtigen Willen aufkommen sieht, der mit seiner gewissenhaften Ueberzeugung im Widerspruche steht, so tritt er von seinem Amte zurück und ein anders überzeugter Minister tritt an seine Stelle. So bleibt Alles in ungestörter Ordnung. Wie es aber möglich sein könne, zu gleicher Zeit Minister von mehr als dreißig Regierungen zu sein, von welchen der Natur der Dinge nach ohnehin die eine hierhin, die andere dorthin will, und wie man in solcher Einrichtung eine Verbesserung der bisherigen Exekutivgewalt entdecken könne, das ist schwer zu begreifen. Blicken wir auf ganz neue Ereignisse. Es ist allbekannt, daß in dem obwaltenden dänischen Kriege gegen Deutschland, die Krone Preußen ihre Bundespflicht treulich erfüllt hat, daß aber andere norddeutsche Regierungen sich in Stellung ihrer Kontingente nachlässig bewiesen haben. Nun liegt es in der Natur der Verhältnisse, daß ein Ministerium seine Regierung vertrete und für ihre Beschlüsse verantwortlich sei, wie eines aber zugleich für Ja und für Nein, für Thun und Unterlassen verantwortlich sein könne, das ist schwer zu begreifen.
Dieses zweite System rühmt gern von sich, daß es an der bestehenden Ordnung, an der Bundesversammlung halte, indem es sie zugleich verbessere. Wie es mit der Verbesserung bewandt sei, davon war so eben die Rede, und es liegt das so klar vor Augen, daß die eifrigsten Vertheidiger des Systems sich gedrungen fühlen, um es zu halten, einen starken Schritt weiter zu gehen. Sie sagen: „die Bundesversammlung ist durch die letzten schwierigen Zeitläufe bereits gewöhnt, ohne Instruktionen zu handeln; sie wird eine ähnliche Befugniß fortan den Triumvirn beilegen, oder die Bundesregierungen veranlassen, es zu thun, also, daß die Triumvirn in allen eiligen Fällen aus eigener Macht handeln dürfen.“ Was aber hat man hiermit bewirkt? Man hat die Bundesversammlung hiermit in ein Schattenbild verwandelt, indem man die eiligen Fälle, d. h. alle Fälle wichtigerer Art, ihrer Mitwirkung entzieht, und man hat zu gleicher Zeit eine Zwittergestalt aus den Triumvirn gemacht. Denn für die gewöhnlichen Fälle sind die Minister (Minister der Bundesversammlung oder auch der Bundesregierungen, wie sich denn Jeder das in seiner Weise ausmalt), und als solche der Nationalversammlung verantwortlich; für die eiligen Fälle aber sie sind die Centralgewalt. Sollen sie nun auch als letztere der Nationalversammlung verantwortlich sein, so steht die Nationalversammlung über der sogenannten Centralgewalt und die Triumvirn sind in allen Hauptsachen lediglich Vollzieher der Befehle der Nationalversammlung. Dergestalt treten alle Bedenken des ersten Systems in dem zweiten hervor, sobald dieses nämlich den Versuch macht, etwas mehr zu leisten, als ein fünftes Rad thut, welches einem zerbrochenen Wagen aufhelfen soll. Ein Ausschußmitglied, v. Lindenau, hat ein gemischtes System aufgestellt, welches sich am meisten dem zweiten anzuschließen scheint. Es ist in der Beilage C abgedruckt. In dem Ausschusse fand dasselbe keine Unterstützung.
In der Mitte zwischen beiden Systemen steht ein drittes, welchem die Mehrzahl des Ausschusses ihren Beifall gibt. Es legt dasselbe eine wirkliche Regierungsgewalt in die Hände von drei Männern des Vertrauens provisorisch nieder und hat dessen kein Hehl; aber die Gewalt dieser drei beschränkt sich auf Alles, was die allgemeine Sicherheit und Wohlfahrt des deutschen Bundesstaates angeht, und greift somit weder in die Befugnisse der einzelnen Regierungen, noch in die Rechte ein, welche der Nationalversammlung als einer konstituirenden in Hinsicht auf das deutsche Verfassungswerk zustehen. Das Bundesdirektorium (denn diesen Namen würde die Gesammtheit dieser drei Männer führen) ernennt die erforderlichen Minister, die der Nat.-Versammlung für ihr Thun und Lassen verantwortlich sind.
(Schluß folgt.)
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Köln, 18. Juni.
Am 14. d. M. wurde im Harf 'schen Saale nachstehende Adresse an die National-Versammlung zu Frankfurt verfaßt, und ogleich mit einer bedeutenden Menge von Unterschriften bedeckt.
Hohe Versammlung!
Die Kunde, daß im Ausschusse zur Vorbereitung des Verfassungsentwurfes „die Unabhängigkeit jeder Kirche vom Staate“ mit dreizehn gegen zwölf Stimmen verworfen worden ist, hat unter den Katholiken Deutschlands großes Erstaunen und gerechte Entrüstung hervorgerufen. Wir Unterzeichnete protestiren daher feierlich gegen eine solche Ausführung der von allen Seiten verlangten, und vom Ausschusse selbst gebilligten Gewissensfreiheit. Mit fester Zuversicht erwarten wir, daß die Hohe Versammlung, als das Organ zur Herstellung wahrer Freiheit und Gerechtigkeit für Alle und in Allem, die Gewissens- und Kultusfreiheit, die Trägerin aller andern Freiheiten, in einer gerechtern und umsichtigern Weise behandeln wird, als dieses im Ausschusse geschehen ist. Wir Rheinländer wollen keine Art von Bevormundung, und am allerwenigsten Bevormundung in diesem Punkte. Wir wollen uns nicht mit ewiger Schmach und Schande vor unsern freien Nachbarn in Belgien beladen, wo man schon vor achtzehn Jahren diese Freiheit besser verstanden und ausgeführt hat. Wenn die Hohe Versammlung ihren verantwortungschweren Beruf durch die Vorsehung erhalten hat, so beruht ihre Kraft nicht im Willen der Gewalthaber, sondern im Vertrauen des deutschen Volkes. Sie wird, so hoffen wir zu Gott, das Vertrauen der vielen Millionen deutscher Herzen, denen ihr angestammter Glaube noch das kostbarste Erbtheil größerer und glücklicherer Vorfahren ist, nicht durch einen Schritt verwirken, der diesen mächtigen und wahren Kern der Nation der theuersten Freiheit zu berauben droht. ‒ Zugleich mit diesem Proteste legen wir der Hohen Versammlung die Forderungen vor, deren vollständige Vertretung wir erwarten, soll unser Vertrauen zu den gewählten Abgeordneten gerechtfertigt werden und fortbestehen.
Die drei großen geistigen Freiheiten, Cultusfreiheit, Preßfreiheit, und Unterrichtsfreiheit müssen vollständig durchgeführt und nicht nur in vieldeutigen Worten verheißen werden.
Geschichte und Erfahrung haben das Volk hinreichend belehrt, daß Cultus- und Gewissensfreiheit, trotz einer in politischer Beziehung freien Verfassung, zur Lüge werden, wenn nicht volle Unabhängigkeit der Kirche vom Staate durchgeführt ist. Dem Rheinländer haben insbesondere die kölner Ereignisse diese Erfahrung im frischen und unauslöschlichen Andenken erhalten. ‒ Wir verlangen daher Freiheit und Unabhängigkeit jeder Kirche vom Staate, und sehen dieselbe für die römisch-katholische Kirche verwirklicht durch:
a. Gänzliches Wegfallen des Placet von Seiten der Staatsgewalt.
b. Gänzliches Wegfallen des Einflusses der Staatsgewalt bei Besetzung geistlicher Aemter.
c. Aufhebung der Landsherrlichen Patronate.
d. Wegfallen der Berufung an die weltliche Gewalt in geistlichen Sachen
e. Freien Verkehr der Bischöfe mit dem Oberhaupte und mit ihren Untergebenen.
f. Garantie für die Unverletzlichkeit des Eigenthumes der Kirche, Anerkennung der Kirche als selbstständiges Rechtssubjekt, mit der freien Befugniß Güter zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern.
g. Unbeschränkte Associations-Freiheit, ohne Ausschluß geistlicher Korporationen.
Da Preßfreiheit und Unterrichtsfreiheit mit der Cultusfreiheit in innigster Wechselbeziehung stehen, so verlangen wir ferner:
1. daß die Presse wahrhaft frei gegeben werde. Wir halten die Press nur dann erst für frei, wenn die Verfassung bestimmt, daß die Frage wegen Mißbrauchs der Presse ausschließlich durch Geschworene beurtheilt werden soll.
2. Unbeschränkte Lehr- und Unterrichtsfreiheit, unter Aufhebung aller Beschränkungen, welche derselben bisher entgegenstanden.
Deutschlands Zerrissenheit hat größtentheils ihren Grund in der konfessionellen Zwietracht. Der Friede der Konfessionen kann aber nur durch gleiche Berechtigung Aller, und durch völlige Unabhängigkeit Aller von der Staatsgewalt herbeigeführt werden. Wir halten nur dann eine wahrhafte und dauernde Einheit Deutschlands gesichert, wenn die Unabhängigkeit jeder Kirche vom Staate, unter Aufhebung aller entgegenstehenden Gesetze, in allen Territorien durch die Reichsgrundverfassung ausgesprochen und gewährleistet ist. Hierin finden wir eine der ersten Aufgaben der Hohen Reichsversammlung; diese Frage unberührt zu lassen, würde ein eben so beklagens werthes Unglück sein, wie ihre einseitige Behandlung im Geiste einer Partei.
Köln, am Vorabende des h. Pfingstfestes 1848.
Die Adresse liegt zum Unterzeichnen noch an folgenden Orten offen:
Bei den Hrn. Bachem, Marzellenstr. Nr. 20; Ludowigs, klein Martin Nr. 7; Thießen, Pfarrhaus von St. Alban; von Devivère, Christophstr. Nr. 1; Baudevin, Eigelstein Nr. 28; Hermanns, Augustinerbogen Nr. 7; Dr. Morkwort, Domstraße Nr. 7; Siebold, Pfarrhaus von St. Martin Riphahn, Große Sandkaul Nr. 26.
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Adresse aus Stadt und Kreis Lauban (Schlesien) an die Berliner Versammlung.
Hohe Versammlung!
In der Voraussetzung, daß Einer hohen Versammlung die Mittheilung von Ansichten über den von der Regierung vorgelegten Verfassungsentwurf nicht unangemessen erscheinen wird, erlaubt sich der unterzeichnete Verein auch die seinige hierüber vorzulegen.
Dieselbe geht dahin, daß der vorgelegte Entwurf den Bedürfnissen unserer Zeit nicht entspricht, die Wohlfahrt des Volks dadurch nicht begründet werden wird und derselbe keine dauerhafte Grundlage für die künftige Entwickelung des Volks- und Staatslebens bietet.
Wir glauben, daß die Geschichte das System des neuen Konstitutionalismus bereits gerichtet hat und durch die Revolutionen des Jahres 1848 insbesondere die Hohlheit und Lüge derselben unwiderleglich bewiesen ist. Wir halten es für einen Rückschritt in Preußen mit diesem System erst noch experimentiren zu wollen; selbst die breitesten Grundlagen werden ihm keine Dauer geben. Das rein-konstitutionelle System schafft nur künstliche politische Gewalten, deren hauptsächliche Thätigkeit darin besteht, sich gegenseitig zu bekämpfen nicht aber die wahren Bedürfnisse der Nation zu befriedigen.
Wir verlangen von einer Verfassung, die dem Bedürfnisse und der Zeit entsprechen soll, nicht blos, daß dem Volke gewisse abstrakte politische Rechte gewährleistet werden und dasselbe durch Abgeordnete an der Gesetzgebung Theil nehme, wir verlangen vielmehr die Anerkennung und Durchführung des Grundsatzes, daß der Gesammtwille der Nation der allein berechtigte im Staate ist, und die Verfassung den Staat daher in allen Kreisen seiner Thätigkeit auf wahrhaft volksthümlichen Grundlagen organisire. Wir verlangen daher nur eine gesetzgebende Gewalt und ein beschränktes Veto des Königs. Wir verlangen aber auch, daß durch Gemeinde-, Kreis- und Privatordnungen die lokalen und partikularen Interessen gesichert, und Preußen vor einem Centralisationssysteme bewahrt werde, welches dem Volke die Selbstständigkeit und Autonomie in denjenigen Angelegenheiten entzieht, die für dasselbe die nächsten sind. Wir verlangen eine Wahl der Beamten durch das Volk, nicht blos in den Stadt- und Landgemeinden, sondern auch, theilweise wenigstens, bei den hohen administrativen Behörden, weil sonst die Bureaukratie nicht aufhören wird und die wahren Interessen des Volks nur kümmerlich zur Geltung und Anerkennung werden gebracht werden. Wir verlangen mit einem Worte möglichste Selbstregierung des Volks. Wir verlangen ferner, daß die wahrhaften Stände der Nation, nicht die künstlichen Stände des hohen Adels, der Rittergutsbesitzer etc. gesetzliche Organe zur Wahrung und Geltendmachung ihrer Interessen erhalten. Die Wohlfahrt des Volkes in materieller und geistiger Beziehung ist der alleinige Staatszweck; die Wohlfahrt des Volkes aber besteht in der Wohlfahrt der arbeiterden Klasse, der Landbauer, der Handwerker und übrigen Gewerbtreibenden. Sie sind der Staat, nicht der König mit einer oder zwei Kammern. Wir verlangen daher, daß diese Stände organisirt, und mit den Behörden in einen lebendigen Zusammenhang gebracht werden.
Man sollte glauben, es könne darüber kein Zweifel bestehen, daß die sociale Frage bald gelöst werden muß und daß jeder Tag, an welchem zu ihrer Lösung kein Schritt geschieht uns einem Abgrunde zuführt, in welchem unsere ganze Bildung und Civilisation zu Grunde zu gehen droht. Die unverschuldete Noth von Millionen, ist ebenso wenig eine Schickung des Himmels wie der Despotismus, und die Befreiung von dieser Noth, konstituirt erst die wahre Freiheit. Die Verfassung kann die sociale Frage nicht lösen, sie muß aber dem Staate solche Organisation geben, welche die Lösung derselben auf friedlichem Wege möglich macht. Wie verhielt sich nun der Verfassungsentwurf zu dieser Aufgabe? Er verspricht dem Volke Preßfreiheit, Associationsrecht, persönliche Freiheit, Gleichheit vor dem Gesetze u. s. w. Das erste Recht des Menschen, aber auf Ausbildung seiner physischen und geistigen Kräfte, auf die Möglichkeit der Anwendung dieser Kräfte und den Genuß der Früchte seiner Thätigkeit wird nicht garantirt. Und gleichsam um die Lösung der socialen Frage unmöglich zu machen, konstituirt der Verfassungsentwurf in der ersten Kammer eine Gewalt, die die Herrschaft des Kapital, über die freie Arbeit zu verewigen bestimmt scheint.
Wird der vorgelegte Verfassungsentwurf angenommen, so lassen sich die Folgen leicht voraussehen. Die zweite Kammer wird das Bild des nicht befriedigten Volkswillens werden und ihre Haltung wird desto leidenschaftlicher ihre Forderungen werden desto ungestümer sein, je weniger der politischen Thätigkeit auch in andern Kreisen des Staatslebens ein Spielraum geboten ist, je mehr im Gegentheil in ihr sich alle Wünsche, alle Hoffnungen des Volks koncentriren. Sie wird sofort in einen scharfen Gegensatz treten zu der Krone und der ersten Kammer, zwei Gewalten, die ihre besondern Interessen für ebenso berechtigt ansehen werden, als die des Volks. So wird ein neuer Kampf der politischen Gewalten unter einander beginnen, ein Kampf eben so nachtheilig für die Wohlfahrt der Nation wie für die Krone, da er nur dazu dienen kann, die Bande immer mehr zu lösen, welche jetzt noch das Volk und unser Königshaus vereinigen.
Im Interesse der Nation wie der Krone, bitten wir daher Eine hohe Versammlung dem vorgelegten Verfassungsentwurfe ihre Zustimmung zu versagen und eine andere Verfassung auf wahrhaft volksthümlichen Grundlagen zu entwerfen.
Der Verein für die Volksthümliche Verfassung
Lauban, den 5. Juni 1848.
(Folgen einige Tausend Unterschriften.)
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Leipzig.
Attentat auf die Preßfreiheit. Dem Kriminal-Amte Leipzigs hat es gefallen, gegen mich auf Grund der beiden Flugblätter: „Nieder mit dem Deutschen Kaiser!“ und „freie Wahl und freie Presse,“ eine Untersuchung einzuleiten. Das Amt beruft sich wie gewöhnlich auf § 84 des Kriminalgesetzbuchs, das den alten Begriff „Hochverrath“ der neuen Zeit aufbringen will. Aber das Alte hat nicht deshalb Recht, weil es alt ist. Das Kriminalgesetzbuch ist bekanntlich zu einer Zeit, wo man die Februarrevolution von 1848 noch nicht kannte, und man Personen entworfen, welche andere engherzige Ideen im Kopfe hatten, als wir sie heute haben.
Die Preßfreiheit umfaßt alle Gebiete des menschlichen Lebens, vor ihr ist nichts heilig und unverletzlich. Am wenigsten kann sie an verjährten Begriffen scheitern, wenn sie das edle Gut sein soll, als welches man sie allgemein schätzt. Ansichten und Ideen können, wenn wir keine Geistestortur wollen, nicht einem Urtheilspruch ausgesetzt werden; sie erkennen nichts Höheres und nur mit gleichen Waffen ist ein ehrlicher Kampf möglich. Nach dem Kriminalgesetzbuch ist jeder Republikaner ein Hochverräther : wozu Preßfreiheit? Die Hochverrathsparagraphen können also auf die neue Zeit keine Anwendung leiden, Preßfreiheit und Hochverrath können nicht neben einander gehen. Ja, diese Preßfreiheit selbst ist ein Hochverrath am Kriminalgesetzbuch, wonach gegen diejenigen zu verfahren wäre, welche die Preßfreiheit gewähren lassen.
Den Drucker zur Verantwortung zu ziehen, ist, wenn der Verleger bekannt, nicht einmal gesetzlich gestattet, es würde zu einem Schreckenssystem führen, gegen welches alle früheren Polizeimaßregeln Kinderspiele wären.
Ich erkläre demnach das Kriminalgesetzbuch mit seinem der neuen Freiheit hochverrätherischen Begriff als nicht maßgebend. Es sucht eine der meinigen entgegengesetzte Ansicht mit ungleichen Waffen zu bekämpfen d. h. zu unterdrücken.
E. O. Weller,
Buchhändler.
Handels-Nachrichten.
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