[0413]
Neue Rheinische Zeitung.
Organ der Demokratie.
No 82. Köln, Dienstag 22. August 1848.
Deutschland.
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Edition: [Friedrich Engels: Die Polendebatte in Frankfurt. In: MEGA2 I/7. S. 517.]
[ ** ] Köln, 21. Aug..
Die Polendebatte in Frankfurt. (Fortsetzung.)
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Das Domfest von 1848.
(Fortsetzung.)
Nachdem noch der Erzbischof von Köln den Segen über die Eintracht der Völker und der Fürsten ausgesprochen, v. Gagern einen Toast auf die Berliner Versammlung ausgebracht und der Vice-Präsident des preußischen Parlaments, Hr. Philipps, für diese Artigkeit gedankt hatte, verließen Se. Majestät der König und der Erzherzog Reichsverweser den Saal. In ihrem Gefolge bemerkte man mehrere schöne Krieger in prächtigen Uniformen; im schwarzen Frack auch einen gewissen Fürsten Lichnowsky. Weshalb sprach der Hr. Lichnowsky nicht ein einziges Wort? Der Abgeordnete Lichnowsky würde uns gar zu glücklich gemacht haben, wenn er einmal das Feuerwerk seiner Beredsamkeit losgebrannt hätte. Wir hatten uns schon darauf gefreut. Wir lieben den Fürsten, er ist unser spezieller Freund, wir kennen ihn von seinen denkwürdigen Seiten. Wir hätten für unser Leben gern eine Rede des geistreichsten aller Männer zu Protokoll genommen, welch' ein Stoff für ein neues Feuilleton! Aber der Fürst verschmähte es, zu seinen besten Bekannten zu sprechen. Treulos verließ er den Saal ‒ treuloser Fürst!
Die Herren des Tages hatten geredet. Das Gürzenich-Bankett ging seinem Ende entgegen, schon war mein Oesterreicher in dem Studium des Speisezettels bis zu den Salatbohnen, zu dem gefüllten Geflügel und zu dem Nationalgerichte des Wansbecker Boten fortgeschritten, da sollte die Feier plötzlich noch einen neuen Schwung durch das Auftreten des Abgeordneten Franz Raveaux erhalten. Der Jupiter der Nationalversammlung führte den kölnischen Deputirten an den blumenbekränzten Rand der Tribüne. Da stand nun der bleiche, schnurrbärtige Mann, dessen Namen alle Zeitungen durch halb Europa trugen und den das letzte kleine Mädchen, der letzte spielende Knabe seiner Vaterstadt kennt. Raveaux ist nicht so berühmt wie der Kölner Dom; er ist fast so bekannt wie der Kölnische Karneval, und jedenfalls wird er die Unsterblichkeit mit der Eeau de Cologne theilen. Nach einer Jugend, die ebenso gewöhnlich als unbedeutend war, nach einem Jünglingsalter, das vom Schicksal nicht ungeschoren blieb und nach einer Manneszeit, die halb und halb auf der mühsamen Reise durch den Morast kleinbürgerlicher Misère verstrich, ist Raveaux theils durch eigenes Streben, noch mehr vielleicht durch das Spiel des Zufalls auf einen Punkt gerathen, wo er fast mit einem bessern Manne sagen könnte:
Nun ich hier als Altvater sitz'
Rufen sie mich auf Plätzen und Gassen,
Zu sehen bin ich wie der alte Fritz
Auf Pfeifenköpfen und auf Tassen.
Ja, Raveaux ist ein großer Mann geworden. Wer kennt den Plato und den Socrates? Einige Schulmeister und Gymnasiasten. Wer spricht noch von Newton und Milton? Einige Naturforscher und Poeten. Wer beschäftigt sich mit Sebastian Bach und mit Michel Angelo? Einige Musikanten und Künstler. Wer aber weiß von Raveaux zu erzählen? Jeder Pfeifenkopf und jede Tasse!
Franz Raveaux hat den Gipfel des Ruhms erreicht, er steht auf der Höhe des Jahrhunderts. Wenn er noch nicht im Munde jedes Orgeldrehers lebt, so kann er noch dazu kommen; jedenfalls hat er es schon weiter gebracht, denn die Tabakshändler klebten das Bild ihres alten Konkurrenten, das Bild Raveaux' auf ihre Tabakstuten!
Wir freuen uns, daß Raveaux so emporkam, wir freuen uns doppelt darüber, weil es uns lieber ist, wenn sich die Adler vom Staube erheben, als wenn sie von stolzen Forsten hinauf in die Wolken steigen und wir freuen uns namentlich, daß er zu Ehren kam, weil unser Mitbürger schon vor dem großen Wendepunkt der neuern Zeit, weil er auch schon vor den Tagen der Revolution bei dem Volke zu Ehren zu kommen wußte.
Damit ist aber auch unsere freudige Theilnahme zu Ende. Die lokale Anhänglichkeit, mit der wir unsern Freund auf seinem Fluge begleiteten, sie verwandelt sich in ein ernstes Beobachten, sobald dieser Flug zu seinem ersten Ziele führte. Wir haben den Raveaux, der von Frankfurt für einige Zeit zurückkehrte, mit andern Augen zu betrachten, als den Raveaux, den wir seiner Zeit dorthin sandten.
Stadtliteraten berichteten seiner Zeit in jenem komischen Mausefängerstyl, der auch nicht die kleinsten Kinder davonzulocken pflegt, daß man dem nach Frankfurt abreisenden Deputirten in Brühl ein Fest gegeben habe. „Es war so schön,“ heißt es bei dieser Gelegenheit, „in dem alten grünen Eichenhaine den kernigen Deputirten Raveaux, den Polizeidirektor Müller und den würdigen Präsidenten Heintzmann begeisterungsvoll von Deutschlands Einheit und Freiheit sprechen und ihre Aufforderung zu hören, aus Worten müsse nun auch die starke, kräftige That werden.“ Wir waren nicht so glücklich, diese Feier mitzumachen; wir sahen den frischgebackenen Deputirten erst, als er mit seinen Verehrern von Brühl nach Köln zurückgekehrt war und ans Fenster trat, um durch eine kurze Rede den festlichen Tag zu beschließen.
„Der heutige Tag ist ein hoher Freudentag“ sagte Hr. Raveaux, der heutige Tag ist ein unvergeßlicher für mich; möge er es auch für Euch sein. ‒ Preßt ihn Euch tief ‒ ‒ tief in's Gedächtniß ‒ die Bürgerschaft Kölns hat heute einen großen Sieg errungen. Vergeßt nie diesen schönen Tag! Es ist heute der 10. Mai ‒ der 10. Mai lebe hoch! Ihr wähltet einen Mann, der die Eigenschaften besitzt, die den Kölner charakterisiren: treu, ehrlich und bieder“. Die rhetorischen Floskeln weggelassen, sprach Hr. Raveaux nach den besten Ueberlieferungen wörtlich so. Nach unseren eigenen Notizen drückte sich der ehrenwerthe Abgeordnete noch viel unzweideutiger aus. So viel wir hörten, sagte Hr. Raveaux nämlich geradezu: daß die Stadt Köln einen ewig denkwürdigen Tag erlebt habe, weil sie ihn, den Hrn. Raveaux, zum Deputirten gewählt habe.
Man mußte lächeln über die Naivetät eines Mannes, der so vor allem Volke erklärte, daß er treu, ehrlich und bieder sei. Wenn man etwas Takt hat, so ist man gewöhnlich so gescheid, derlei herrliche Eigenschaften nicht so renommirend zur Schau zu tragen; man bewahrt sie wie kostbare Juwelen und läßt sie nur zu rechter Zeit und am rechten Orte schimmern; am allerwenigsten nimmt man sie aber in den Mund. Die Prätension: ein treuer, ein ehrlicher und ein Biedermann zu sein, war Hrn. Raveaux indeß noch zu verzeihen. Wenn er als Redner auch eine Geschmacklosigkeit beging, so ließ sich die Sache trotzdem noch hören, da der schwärmerische Abgeord- [Fortsetzung]
[0414]
[Deutschland]
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[ !!! ] Frankfurt, 18. Aug.
62. Sitzung der Nationalversammlung. Präsident: v. Gagern.
Nach Genehmigung des Protokolls zeigt der Präsident den Austritt von 6 Mitgliedern der Versammlung an, Beinhauer, Oestreich, Jaupp Ranzoni u. s. w.
Tagesordnung: §. 9 ter Grundrechte.
1. Das Briefgeheimniß ist gewährleistet. 2. Die bei strafgerichtlichen Untersuchungen und in Kriegsfällen nothwendigen Beschränkungen sind durch die Gesetzgebung festzustellen. 3. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.
Hierzu die Verbesserungs-Vorschläge des volkswirthschaftlichen Ausschusses. 1. Das Briefgeheimniß ist unverletzlich. 2. Ausnahmen können nur durch ein Reichsgesetz festgestellt werden.
Minoritätsantrag: Das Briefgeheimniß ist unverletzlich.
Außerdem einzelne Amendements.
Cnyrim. (Kurhessen.) Er erinnert an das Kabinet noir, worin vorzüglich Minister und Beamte ihre höhere Stellungen mißbrauchten, um sich in den Besitz von Briefgeheimnissen zu setzen. England, schließt der Redner, wollen wir in der Staatsweisheit nacheifern, in der Staatsmoral übertreffen.
Trütschler, Stedtmann, Rieser etc. reichen ein Amendent ein, statt Briefgeheimniß Postgeheimniß zu setzen.
Grüel aus Burg ist mit diesen drei Herren nicht einverstanden. Nicht bloß Postbriefe, sondern alle Briefe sind unverletzlich. Stellt den Verbesserungs-Antrag:
Die hohe Nationalversammlung wolle beschließen, den §. 9 in folgender Fassung anzunehmen:
Das Briefgeheimniß ist gewährleistet. Die Beschlagnahme eines Briefes ist nur zulässig zum Zwecke der Verhütung oder Verfolgung eines bestimmten Verbrechens. Jeder in Beschlag genommene Brief muß sofort und spätestens binnen 24 Stunden einem Richter übergeben werden. Nur der Richter darf die Oeffnung eines solchen Briefes nach Maaßgabe der Gesetze verfügen.
Osterrath vertheidigt das Minoritätserachten des volkswirthschaftlichen Ausschusses. Durch den Majoritätsbeschluß des volkswirthschaftlichen Ausschusses: „Ausnahmen können nur durch ein Reichsgesetz festgestellt werden“, wird allen möglichen Ausnahmefällen Thor und Thür geöffnet. Der Redner ist gegen alle Ausnahmen.
Riesser (Lauenburg) empfiehlt den Ausdruck Postgeheimniß nach seinem und Trütschler's etc. Amendement. Es solle der §. nur vor Postmißbräuchen verwahren; nur deswegen gehört er in die Grundrechte. (Dürftiges Bravo.)
Eisenstuck will nur bemerken, daß es sich um das geistige Eigenthum eins der heiligsten Volksrechte handelt. Grundsätzlich ist er gegen alle Ausnahmefälle. Die Nachtheile, die die Verletzung des Prinzips bringen kann, werden durch einzelne Vortheile bei Ausnahmsfällen nicht aufgewogen. Empfiehlt das Minoritätserachten, wonach der §. schlichtweg heißt: Das Briefgeheimniß ist unverletzlich. ‒ Die Veränderung von Brief in Post ist unpassend. Nur das Staatsinstitut ist dabei berücksichtigt. (Bravo. Schluß!)
Wesendock reicht einen Zusatz-Antrag ein: „Die Verletzung des Briefgeheimnisses ist an allen daran betheiligten Beamten nach Maaßgabe eines zu erlassenden Strafgesetzes zu strafen.“
Wiesner (Oestreich.) Postgeheimniß ist ein unpassender Ausdruck. Die Post besitzt das Geheimniß nicht, der Brief trägt es in sich. (Anerkennung. Herr Stedtmann hat das Malheur, immer unpassende Amendements einzubringen.) Er ist gegen alle Ausnahmen. Wer die Gedanken eines anderen, für deren Beförderung er bezahlt wird, stiehlt, ist schlimmer als ein gewöhnlicher Dieb. (Heftiger Schlußruf.)
Frank (Oestreich). Ich bin sehr kurz, und halte sie nie sehr lange auf. Ausnahmen müssen stattfinden. Spricht für den Vorschlag des volkswirthschaftlichen Ausschusses.
Schluß der Debatte. Beseler als Berichterstatter, (für diesen nehme ich das Privileg in Anspruch, nur wenig zu notiren, sonst verlieren Sie ihre Leser) spricht vom technischen Sinne der Briefgeheimnisse, und für die Fassung des Verfassungsausschusses. Es ist doch besser, wenn ein Gesetz einigermaßen eine Garantie giebt (d.h. durch die Ausnahmefälle), als wenn man mit einer Phrase (so nennt Herr Beseler das Minoritätsgutachten) sich begnügt.
Abstimmung: Zuerst, ob es heißen soll: Briefgeheimniß oder Postgeheimniß. Antwort: Briefgeheimniß. Das „Postgeheimniß“ des Herren Stedtmann und Konsorten ist verworfen.
Der erste Satz des Verfassungsausschusses: „Das Briefgeheimniß ist gewährleistet,“ wird angenommen.
Der zweite Punkt des Verfassungsausschusses, (s. oben) so wie der zweite Punkt des volkswirthschaftlichen Ausschusses (s. oben) ebenso Berger's und Wesendock's Amendements werden verworfen, dagegen Punkt 3 des Verfassungsausschusses fast einstimmig angenommen.
Somit lautet der Paragraph 9 also:
„Das Briefgeheimniß ist gewährleistet. Die Beschlagnahme von Briefen und Papieren darf nur auf Grund eines richterlichen Befehls vorgenommen werden.“
Wesendonk. Ich habe gestern in der gesetzlichen Form eine schriftliche Interpellation an den Minister des Aeußern eingereicht. Herr Vogt hat ebenfalls zwei dergleichen an den Kriegsminister eingereicht. Meine Interpellation ist sehr wichtig. Sie bezieht sich auf die Deutschen, die an der Pariser letzten Insurrektion betheiligt, und über die bereits von der französischen Regierung verfügt wird. Auf keine dieser Interpellationen ist von den betreffenden Ministern geantwortet.
Gagern. Der Minister ist unschuldig. Ich habe Ihre Interpellation zu spät abgegeben. (In Folge des Kölner Zweckessens.)
Vogt frägt vom Platze, wie es sich mit den seinigen verhält, und bemerkt, die Minister müssen sich nach dem Gesetze richten.
Gagern verspricht mit dem Minister zu sprechen. (Damit ist die Sache wie gewöhnlich abgemacht.)
Tagesordnung: §. 10 der Grundrechte. Nach dem Verfassungsausschuß lautet er:
§. 10. 1. Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort und Schrift seine Meinung frei zu äußern.
2. Ueber Preßvergehen wird durch Schwurgerichte geurtheilt.
Minoritäts-Erachten. 1. Es sei der Schutz der Presse gegen den Nachdruck in den Grundrechten aufzunehmen. (Mühlfeld, R. Mohl, Hergenhahn, v. Beckerrath, Lasaulx.)
2 Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise, (namentlich weder durch die Censur, noch durch Konzessionen oder durch Sicherheitsstellungen) beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden.
Mittermayer. Ueber Preßfreiheit noch zu sprechen, ist zeitraubend. Ich freue mich über die politischen Errungenschaften, die wir der Märzrevolution verdanken. Die verschiedenen Preßgesetze der Einzelstaaten aber gehen mir zu weit auseinander. Gegen Verleger und Drucker kann ich die Härte vieler derselben nicht billigen. Die Unverantwortlichkeit der Redakteure ist nicht genug festgestellt. Auch mit den verschiedenen Bestrafungsarten bin ich nicht einverstanden. Alle Augenblicke muß ein Redakteur fürchten, ein Preßvergehen zu verüben. Der Beweis der Wahrheit eines Artikels muß frei sein. (Kein Zweiffel!) Schwurgerichte in dieser Beziehung billige ich, aber diese selbst müssen besser geordnet werden. Ich kann mir denken, daß es eine Art von Preßfreiheit giebt, die schlimmer ist als Censur. (Links: Bravo.) Er stellt einen Antrag, das Verfahren bei Preßvergehen durch ein Reichsgesetz zu ordnen.
Spatz aus Frankenthal. In Frankreich war zur Zeit Napoleons auch Preßfreiheit, aber Napoleon fand ein sehr bequemes Mittel, dieselbe durch ein willkührliches Dekret zu beschränken. Ebenso könnte man durch ähnliche Dekrete bei uns die Censur wieder einzuschmuggeln versuchen.
Römer aus Stuttgart schließt sich allen Anträgen an, die die Freiheit der Presse am meisten garantiren. (Bravo.) Auch in außerordentlichen Zeiten ist die Preßfreiheit nicht zu beschränken. (Bravo.)
Rheinwald empfiehlt seinen Antrag: „Jeder Deutsche hat das Recht, seine Meinung durch Rede und Schrift zu äußern.“
Dahm aus Preußen beantragt auch Stempel und Auflagen auf Zeitungen aufzuheben. Es ist dies eine Geistessteuer.
Behr aus Bamberg, ganz unverständlich. Man ruft nach Schluß. Die Debatte wird geschlossen.
Wesendonk beantragt namentliche Abstimmung für das zweite Minoritätserachten.
Beseler, Berichterstatter: Man hätte diese Debatte zu schnell geschlossen. Deshalb muß er noch ausführlich sprechen. Es ist meine formelle Pflicht als Berichterstatter (nur formell?) scheinbar (?) immer für die Beschränkungen der Freiheit das Wort zu nehmen, so auch hier. Außer Mittermayer's Antrag erklärt er sich gegen alle Amendements inclusive der Minoritätsgutachten. Die Majorität sei bescheidener in ihren Ausdrücken gewesen. Er glaubt nicht, daß es gelingen wird, einer Regierung, wenn sie reaktionär, hindernd in den Weg zutreten. (Gelächter. Links: Ruf nach Schluß.)
Gagern: Lassen Sie den Redner ausreden.
Links: Stimme vom Platz: Wir erbitten uns desselbe Zeitmaß zum Sprechen.
Beseler: Ich schließe, weil ich fertig bin, (sehr gut!) nicht etwa weil diese Herren (links) es wünschen.
Abstimmung: Rheinwald's Antrag (s. oben) angenommen, wodurch der erste Punkt des Verfassungsausschusses erledigt ist.
Der zweite Punkt des Ausschusses (s. oben) wird vorbehaltlich aller zusätzlichen Anträge und der Minoritätserachten zur Abstimmung gebracht und angenommen.
Das zweite Minoritätserachten (s. oben) wird, unter lautem Bravo, mit großer Majorität angenommen, und hiernach nimmt die Linke ihre durch Wesendonk beantragte namentliche Abstimmung zurück.
Folgender Antrag von Trützschler, Schlöffel u. A.:
Bei dem § 10 in dem Minoritätserachten Nro. 14 die Worte „oder durch“ zwischen „Concessionen“ und „Sicherheitsstellungen“ zu streichen, und statt dessen hinter dem letzteren Worte „oder durch Staatsauflagen“ einzuschalten, wird angenommen.
Ein Antrag von Spatz:
Absatz 2 möge in folgender Weise gefaßt werden:
„Die Preßfreiheit darf weder durch Censur, noch durch Concessionen oder Sicherheitsstellungen, noch durch Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, noch durch Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt werden“, nebst einem zusätzlichen Antrag von Moritz Mohl:
„Die Preßfreiheit etc. etc. darf weder durch Postverbote noch andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt werden“, wird angenommen.
Ein Antrag von Raumer und Schubert: an die Stelle des Punkt 3 des Verfassungsausschusses „über Preßvergehen wird durch Schwurgerichte geurtheilt“ die Worte zu setzen „über Preßvergehen wird durch Schwurgerichte nach einem zu erlassenden Reichsgesetze geurtheilt,“ wird angenommen. (Alle diese Abstimmungen werden von Bravoruf begleitet.)
Das erste Minoritätserachten, betreffend den Schutz der Presse gegen Nachdruck (s. oben) beschließt die Versammlung erst bei § 25 der Grundrechte zu berücksichtigen. ‒ Demnach lautet § 10 in der heute sanctionirten Verfassung folgendermaßen:
„Jeder Deutsche hat das Recht, durch Wort und Schrift, Druck und bildliche Darstellungen etc. seine Meinung frei zu äußern.
Die Preßfreiheit darf unter keinen Umständen und in keiner Weise, namentlich weder durch die Censur, noch durch Concessionen oder Sicherheitstellungen, noch durch Staatsauflagen, noch durch Beschränkungen der Druckereien oder des Buchhandels, noch durch Postverbote und andere Hemmungen des freien Verkehrs beschränkt, suspendirt oder aufgehoben werden. ‒ Ueber Preßvergehen wird durch Schwurgerichte nach einem zu erlassenden Reichsgesetze geurtheilt.“
Einen Antrag Vogt's und Wesendonk's: „dies Preßgesetz gleich einer Kommission zur Sanctionirung zu übergeben“, erkennt die Versammlung nicht als dringlich, weil Gagern und der Reichsjustizminister, Robert Mohl, sich dagegen aussprechen.
Ein zweiter Antrag: „den sofortigen Druck der einmal angenommenen Paragraphen der Grundrechte zu veranstaltten, um so dem Volke wenigstens vorläufig etwas zu bieten“, wird auf Gagern's Rath ebenfalls verworfen. Derselbe meint, es könnte dies beim Volke zu Mißverständnissen Anlaß geben. Er verweist auf die zweite Berathung. (Vor welcher nämlich noch „Vereinbarung mit den Regierungen“ möglich wäre. „Kühner Griff!“)
Der Justizminister Mohl entschuldigt die Minister wegen der unbeantworteten Interpellationen. Dieselben wären noch nicht an die Minister gelangt! Auch hätten die Minister bei der vorläufigen unvollkommenen Einrichtung der Ministerien ganz furchtbar viel zu thun. Müßten alle Briefe selber schreiben, ja beinahe selbst auf die Post tragen! (Hr. Stedtmann weint, und wird bald von den Gehältern sprechen.) Uebrigens hätten sie in einem Briefe (von dem Niemand etwas weiß) der Versammlung für nächste Woche einen Tag festgestellt, wo sie alle Interpellationen auf Einmal (summarisch) beantworten würden.
Der Vicepräsident erstattet Bericht über die neuesten Urlaubsgesuche. Er sind ihrer neunzehn. Einige davon sind seltsam motivirt, z.B. Einer (von den Deutsch-Polen) will seine Familie nach Frankfurt abholen. Ein Anderer ist von den Geschäften angegriffen. Ein Dritter hat zu Hause Geschäfte mit seinem Bruder. (Man wird an ein bekanntes Evangelium erinnert.)
Fuchs (der schlaue Jurist) will bestimmte Urlaubsgrundsätze; wird unterbrochen und ruft empört aus: Dixi et salvavi animam meam!
R. R. frägt den Präsidenten, was an dem Gerücht wäre, daß im September die Versammlung wegen Heizung der Paulskirche, sich vertagen würde.
Gagern weiß nichts davon, und ist der Meinung, eine konstituirende Versammlung dürfe sich nicht vertagen.
Schluß der Sitzung. Sonnabend und Sonntag Erholungstage. Tagesordnung für Montag: Diskussion über einige durch Vischer aus Tübingen eingereichte Anträge, betreffend: beschleunigte und veränderte Verfahrungsweise bei der Berathung der Grundrechte.
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[ pp ] Frankfurt, 19. Aug.
Die ihre Führer und Getreuen mit Stellen beglückende Majorität der Nationalversammlung hatte Herrn Lichnowsky zu des deutschen Reichs würdigen Gesandten in Petersburg bestimmt, und die glückliche Wahl war bereits von dem Reichsverweser huldvoll gebilligt worden. Ministerpräsident Leiningen jedoch erklärte sich dagegen, und verlangte eventuell für den Fall von Lichnowsky's Ernennung seine Entlassung. Der Reichsverweser hat darauf die Sache von der Hand gewiesen, da er Herrn Leiningen aus verschiedenen Gründen nicht verlieren will. ‒ Herr Leiningen geht, wie wir aus guter Quelle erfahren, mit großen Plänen um. Als Mediatisirter ist derselbe kein sehr begeisterter Freund der regierenden Fürsten, die ihn aus ihren Reihen drängten. Herr Leiningen beabsichtigt nun, als Gegendienst ebenfalls mehrere kleine Fürsten zu mediatisiren, und gedenkt, trotz des bisherigen Widerspruchs der übrigen Minister, binnen wenigen Wochen die 38 Deutschländer auf 20 zu reduziren. Uebrigens ist die Ernennung des Herrn Leiningen zum Ministerpräsidenten für die deutschen Interessen im Ausland ebenso erfreulich, wie es die von der Times so freudig begrüßte Ernennung des Ritter Bunsen zum Reichsgesandten in England sein würde; Herr Leiningen, der nahe Verwandte der Königin von England, wird den deutschen Handel den Engländern gegenüber nicht minder emporheben, wie Herr Bunsen bereits früher die Interessen der Industrie und der Katholiken vertreten hat.
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@facs0414
[ 28 ] Düsseldorf, 19. August.
Die Leichenfeier des gefallenen Füseliers vom 13. Infanterie-Regiment fand gestern Morgen statt; Bürger und Militärs wechselten in dem unabsehbaren Zuge ab; auf dem Friedhofe hielt der Divisionsprediger eine versöhnende Rede. Man will Subscriptionslisten zum Besten der verwittweten Mutter des Bestatteten circuliren lassen.
Jetzt, wo sich allmälig die moralischen Folgen des 14. Aug. zeigen, muß ich noch zwei wichtige Momente meinen Berichten nachtragen und zwar zuerst, daß der Gemeinderath am 10. d. mit 8 gegen 7 Stimmen die Nichtbegrüßung des Königs beschloß, dieser Beschluß aber in einer andern Sitzung, als von einer incompetenten Zahl gefaßt, umgestoßen und das Gegentheil mit 21 gegen 8 Stimmen durchgesetzt wurde; ferner, daß in den königlichen Wagen am Hotel des Prinzen Dreck geworfen worden sein soll. Letzteres wird zwar widerstritten von Vielen, ist aber von dem größten Theile der Bewohner als unumstößliches Faktum angenommen und ist die Waffe, womit eine gewisse Partei ihre Pläne vertheidigt. Geben Sie wohl Acht, wie genial dasselbe benutzt wird; erstens heißt es, diese Rohheit (die doch vernünftigerweise nur dem Muthwillen eines Gassenbuben zuzuschreiben ist) rührt von jener frechen ehrlosen Partei her und dient zu ihrer schönen Charakteristik; zweitens ist nur das Benehmen der Bürgerwehr daran Schuld, denn wenn dieselbe Parade gehalten hätte, hätte Keiner gemurrt und gepfiffen, und gewiß hätte es kein Straßenjunge gewagt, Dreck in den Wagen zu werfen (was sagen Sie zu dieser Logik?) und am schlimmsten haben sich die 8 Gemeinderathsmitglieder versündigt, weil sie durch ihr schamloses Abstimmen Aergerniß gegeben. So lautet das Raisonnement des gutgesinnten Bürgers, der gestern mit zur Leiche ging; ich enthalte mich einstweilen weiterer Reflexionen, da man ohne Zweifel bald mit Machinationen gegen Bürgerwehr und die 8 Gemeinderathsmitglieder hervortreten und mir so eine bessere Gelegenheit geben wird, daran anzuknüpfen.
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@facs0414
[ 103 ] Berlin, 18. Aug.
Durch die vom „Preußenverein für constitutionelles Königthum“ an seine preußischen Brüder in den Provinzen zugesandte Statuten dieses Vereins und einer angehängten Einladung zum Beitritt sind die anarchischen und reaktionären Bestrebungen dieses Vereins, welcher unter der Vorgabe, die vom Könige verheißene constitutionelle Verfassung durch Wort und That zu fördern, in Wahrheit aber volks- und staatsfeindliche Tendenzen verfolgt, recht ans Tageslicht gekommen. Der Preußenverein stellt den „alten“ preußischen patriotischen Sinn als das höchste erstrebenswerthe Endziel eines jeden Preußen hin; erfüllt von ihm „weint er,“ wie er sagt, „der Monarchie des großen Friedrich nach!“ [Fortsetzung]
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@facs0414
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@facs0414
[Fortsetzung] nete nicht zu einem kalten rücksichtslosen Publikum, sondern zu seinen Stadt- und Standesgenossen sprach, zu Leuten, mit denen er Billard gespielt, Wein getrunken und Mummenschanz getrieben hatte. In bei weitem größeres Erstaunen setzt uns die andere Behauptung, daß die Stadt Köln nur deshalb einen so ewig denkwürdigen Tag erlebt habe, weil sie gerade Niemand anders als den Hrn. Raveaux zum Deputirten wählte. Wir haben belgische Deputirte, wir haben viele französische Abgeordnete und wir haben noch mehr englische Parlamentsmitglieder zu ihren Wählern reden hören, aber wir müssen gestehen, es ist uns bei solchen Gelegenheiten nie eine so eitle und selbstüberschätzende Bemerkung zu Ohren gekommen.
Als der große Sir Robert Peel neuerdings wieder in Tamworth gewählt wurde, da sagte er nicht zu seinen Wählern: Bürger von Tamworth, ihr habt einen ewig denkwürdigen Tag erlebt, weil ihr mich, den großen Sir Robert Peel, zu eurem Abgeordneten wähltet ‒ nein, Sir Robert sprach: Bürger von Tamworth ich danke euch, daß ihr mich wähltet und ich werde suchen, mich dieser Wahl würdig zu machen. So sprach Sir Robert Peel, der erste Mann Englands, einer der ersten Redner der Welt, der seit dreißig Jahren die Geschicke seines Vaterlandes lenkt, der mit eiserner Faust das britische Scepter zu Ehren brachte in Europa, in halb Asien, in Australien und Amerika.
Ein Mann wie Sir Robert war bescheidener als Raveaux, bescheidener wie der Mann, der nach einer allerdings anzuerkennenden lokalen Wirksamkeit sich erst die parlamentarischen Sporen zu verdienen sucht!
Raveaux ist jetzt für einige Zeit von Frankfurt zurückgekehrt. Die Ansichten über seine dortige Thätigkeit sind sehr getheilt; jedenfalls scheint man aber darüber einverstanden zu sein, daß er der Rechten eben so wenig schadete, wie er der Linken wenig nutzte. Im Vorparlamente an den Republikaner streifend, hat der ehrenwerthe Abgeordnete später durch seine Unschlüssigkeit und durch seinen Mangel an Energie einen Antrag aufgeben müssen, der dem Vaterlande von unendlichem Nutzen sein und dem ehrenwethen Antragsteller bei kräftigerem Auftreten zu unsterblichem Ruhme gereichen konnte, so wie später, wir bedauern es aufrichtig, in Betreff des französischen Votums nicht aus eigenem demokratischen Instinkt gehandelt, sondern nur mit vorbereitetem Enthusiasmus den Auftrag einer parlamentarischen Coterie ausgeführt.
Nichtsdestoweniger erkennen wir das Gute der Raveaux'schen Thätigkeit gern an. Aber dafür hat er denn auch den Dank seiner Vaterstadt in einem Empfang geärntet, wie ihn Könige und Kaiser nicht besser verlangen konnten. Es machte einen eigenthümlichen Eindruck auf uns, als wir bei der neulichen Ankunft Raveaux auf der Brücke unseres schönen Stromes standen, und seine Wellen von Feuer wogen, den Himmel von Raketen sprühen und die alte graue Stadt plötzlich von Fackeln und Lichtern taghell beleuchtet sahen, als wir den Jubelruf vieler Tausende vernahmen, die sich hin- und herüber drängten und als wir dann mit einem Male daran dachten, wie man noch vor wenigen Wochen, statt aller dieser Festlichkeiten einen Mann wie Camphausen mit nichts anderm als damit erfreute ‒ daß man ihm die Fenster einwarf!
Raveaux und Camphausen ‒ Camphausen und Raveaux! Wir haben gewiß nicht zu denen gehört, die dem Ministerpräsidenten, während seiner kurzen Herrschaft Rosen und Lorbeern streuten; wenn irgend ein Organ die Schwäche des Herrn Camphausen zu rügen wußte, so war es das unsrige ‒ aber Herrn Camphausen mit Raveaux vergleichen ‒ wir müssen gestehen, wir möchten es nicht wagen!
Doch genug. Der Repräsentant des Kleinbürgerthums hat sich wohl gehütet, des Falls des Repräsentanten der hohen Bourgeoisie zu gedenken. Wie Herr Raveaux nach jenem Brühler Feste erklärte, daß die Stadt Köln einen ewig denkwürdigen Tag erlebt habe, weil sie ihn zum Deputirten wählte, so hat er neulich nach jenem brillanten Empfang seinen gutmüthigen Wählern erklärt, daß sie durch eine derartige solenne Aufnahme seine Verdienste nur gebührend anerkannt hätten. Wir überlassen den Herrn Raveaux seiner eignen Klugheit und der Aufmerksamkeit seiner Wähler; wir warnen ihnen aber vor seiner Eitelkeit und vor seiner Selbstüberschätzung. Es sollte uns leid thun, wenn der gesunde Menschenverstand und das gefällige Talent des Herrn Raveaux einmal auf eine zu harte staatsmännische Probe gestellt würde, und wenn dann der ehrenwerthe Deputirte strauchelte und unsre wohlwollende Kritik von einer schärfern Feder fortgesetzt werden müßte, und die Bonhomie alter Billard- und Fastnachtsgenossen, durch die Eitelkeit des großen Deputirten verletzt, sich in Spotten und Lächeln verwandelte und aus den Fackelzügen düstre verdrießliche Nächte würden, aus den Jubelouvertüren Katzenmusiken und aus dem berühmten kölnischen Staatsmann ein enttäuschter Parvenü.
O das wäre sehr schlimm! Da werden die lieblichen Frauen und Mädchen nicht mehr aus den Tassen trinken, auf denen ihr Raveaux steht; da werden die lustigen Burschen die Pfeifenköpfe zerbrechen auf denen das interessante schnurrbärtige Antlitz ihres alten Freundes strahlt und da wird der Ruhm des großen Mannes verrauchen wie der Tabak, den sein bleiches Bildniß schmückt.
Ja wahrhaftig, die Eau de Cologne wird dann zuletzt noch berühmter bleiben als Herr Raveaux.
Ich bitte meine Leser auf's demüthigste um Verzeihung, daß ich von Herrn Raveaux nicht schon längst zu viel wichtigern Personen und Sachen übergegangen bin. Aber Herr Raveaux ist nun einmal ein Abgeordneter ‒ ‒
Wir waren langmüthig mit unsern Fürsten und wir sind elend gewesen Jahrhunderte lang. Begehen wir nicht dieselbe Thorheit mit unsern Deputirten!
Herr Raveaux hielt auf dem Domfest des Gürzenich eine unbedeutende Rede.
(Forts. folgt.)
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Die Vergnügungsreihe der Herren der Nationalversammlung zum Dombaufeste in Köln kostet dem deutschen Volke circa fl. 9,500.
Deutsche Reichstags-Zeitung von Robert Blum.
[0415]
[Deutschland]
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@facs0415
[Fortsetzung] ‒ Er sagt in seiner Einladung, daß er an Stelle der richterlichen und polizeilichen Gewalt, welche sich als „ohnmächtig erwiesen und der Privatgewalt die Ausübung ihrer Aemter stillschweigend abgetreten hätte,“ den gesetzmäßigen Zustand zurückführen wolle! ‒ Warum wird von Seiten der Staatsanwaltschaft nicht eben so gegen sie eingeschritten, als gegen diejenigen, die für eine republikanische Verfassung sprechen?
Dem Abgeordneten Waldeck, welcher bekanntlich im zweiten hiesigen Wahlbezirke gewählt ist, wurde in der vergangenen Woche von den Urwählern seines Bezirks, als Zeichen ihrer Anerkennung, ein solennes Ständchen gebracht. Diese dem Haupte der Opposition von Berliner Bürgern gewährte Auszeichnung scheint den Finanzminister der That Herrn Hansemann sehr zu wurmen und er konnte es nicht unterlassen einer an ihn abgesandten Deputation der Stadtverordneten, welche, als Grund der noch theilweise herrschenden Nahrungslosigkeit, die Abwesenheit vieler wohlhabenden Familien von hier aufstellte, zu erwiedern: „Wie wollen Sie verlangen, daß das Vertrauen sich wieder belebe, und daß die reichen Leute zurückkehren, wenn man auswärts in den Zeitungen liest, daß Berliner Bürger einem Manne wie Waldeck Ovationen darbringen?“ ‒ Nun muß man bedenken, daß der Abgeordnete Waldeck schon bejahrt ist und eine der höchsten Richterstellen des Staats, mit dem Titel eines Geheimen Ober-Tribunal-Raths, bekleidet.
Von dem reaktionären Treiben der nächsten Umgebung des Königs erhält man täglich neue Beweise. So erzäht man sich heute, daß der Geheime Cabinetsrath Illaire, der Vorstand des „Cabinets des Königs“, viele an denselben gerichteten Briefe und Bittschriften, da er den Auftrag vom König hat Alle ankommenden Schreiben zu erbrechen, demselben nicht vorlegen läßt, wenn ihm dies angemessen scheint. So soll ein höherer, dem Könige persönlich nahe stehender Offizier, in einem an denselben gerichteten Privatschreiben, die Aufnahme einiger Bürgerwehroffiziere in das den Hof nach Cöln geleitende militärische Gefolge als zweckmäßig anempfohlen haben. Es soll sich, da dieser Vorschlag unbeachtet geblieben ist, auf Nachforschung des Verfassers jenes Schreibens herausgestellt haben, daß der Brief sich noch nach der Abreise des Königs unter den, von dem Geh. Cabinetsrath Illaire noch nicht vorgelegten Schriften befindet, demnach zur Kenntniß des Königs gar nicht gelangte, weil der Inhalt wahrscheinlich den Herrn Geh. Cabinetsrath nicht ansprechen mochte, indem sich seine Bestallung aus einer Zeit herschreibt, wo man noch keine Bürgerwehroffiziere kannte. ‒ Müßten aber solche Personen, von einem wirklich constitutionellen Ministerium und nun gar von einem Ministerium der That nicht aus der Nähe des Königs entfernt werden?
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@facs0415
[ 15 ] Berlin, 18. Aug.
Was kümmert es das berliner Universitätsgericht, ob durch „allerhöchsten Erlaß“ die Karlsbader Beschlüsse aufgehoben sind oder nicht? Ein Universitätsgericht nimmt nur von Gesetzen, welche zur Beschränkung der Freiheit dienen Notiz. Am Abend des 1. August begegnete der stud. med. Carl Meyer einem Haufen Constabler, welche einen Studenten gefangen mit sich schleppten. Er trat auf den Führer der Schutzengel zu und fragte sie ganz bescheiden, was der Gefangene denn verbrochen habe. Diese Frage war zu keck. Auf einen Wink ihres Führers fallen die Constabler über Meyer her und schleppen ihn nach der Wache fort. Nach ungefähr einer Stunde wird er, nachdem er seine Erkennungskarte zwar hatte abgeben müssen, wieder losgelassen. Auf Grund dieses gewaltigen Attentats einer Interpellation an die Herren Constabler wurde Meyer in dieser Woche vor das Universitätsgericht citirt, und ihm eine Rüge wegen Theilnahme an öffentlichen Tumulten zugesteckt. Er lehnte jedoch diese Rüge entschieden von sich ab, indem er erklärte, sich keiner Betheiligung an Tumulten bewußt zu sein. Da zog der wackere Herr Universitätsrichter ‒ Lehnert ist sein Name ‒ folgenden Paragraphen der Karlsbader Beschlüsse hervor: „Studenten, welche sich zur Zeit eines Tumultes oder in größerer Anzahl nach Mitternacht auf der Straße finden lassen, haben die Vermuthung böser Absicht oder eines liederlichen Lebenswandels wider sich; auch darf Niemand sich nach 10 Uhr Abends in einem Wirthshaus antreffen lassen.“ ‒ Der Umstand, daß dies Gesetz als §. 85, Anhang 37, Nro. 9, Th. II., Tit. 12, dem allgemeinen Landrecht einverleibt ist, kann hier gewiß nicht zur Vertheidigung des Universitätsrichters angeführt werden; es ist klar, daß, wenn jene Bestimmung als solche aufgehoben wurde, diese Aufhebung sich nicht blos auf den Codex der Universitätsgesetze, sondern auch auf das Landrecht bezog. Ein aufgehobenes Gesetz hat keine Gültigkeit mehr, außer ‒ in dem Gehirn eines Universitätsrichters. Genug, Herr Meyer, den Universitätsbehörden schon längst anrüchig, erhielt einen glänzenden Verweis und wurde außerdem bedeutet, daß, da er schon vor mehreren Jahren wegen Theilnahme an verbotenen Verbindungen mit Carcer bestraft worden, und demgemäß das consilium ablundi bereits unterschrieben, er sich in Acht nehmen möge, daß dasselbe nicht bei der ersten Gelegenheit über ihn verhängt werde.
Dem neugegründeten Adelsinstitut zu Warschau hat der Kaiser folgende Privilegien ertheilt: 1) Sämmtliche Schüler der Anstalt sind von der Militärpflicht befreit; 2) diejenigen, welche sich während der ganzen Unterrichtszeit die Zufriedenheit ihrer Vorgesetzten erworben haben, erhalten, wenn sie hernach in den Civildienst treten wollen, die vierzehnte Rangklasse; wenn sie in das Militär treten, erhalten sie nach 6 monatlichem Unteroffizierdienst den Offizierrang; 3) Diejenigen, deren Leistungen und Betragen während ihres Aufenthaltes in der Anstalt keinem Tadel unterlag, haben das erste Anrecht zu Universitätsstipendien.
In Kalisch sind sämmtliche polnische Schulen noch immer geschlossen; als am 3. August in Posen das polnische Gymnasium eröffnet wurde, faßten die Bewohner von Kalisch wieder Hoffnung und schickten eine Deputation nach Warschau zum Fürsten Paskiewicz, der ihnen denn mittheilen ließ, daß möglicherweise die Schulen bald wieder eröffnet werden könnten!
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Berlin, 19. August.
In den nächsten Wochen steht uns auf dem Criminalgericht eine lange Reihe interessanter Gerichtsverhandlungen bevorgegenden Kaufmann Herold wegen Stiftung von Aufruhr bei Einholung des neunten Regiments, gegen den Schneider Bormann, den Literaten Hopf, den Schneider Igel, den Weinhändler Fähndrich, den Student Fernbach, wegen Majestätsbeleidigung, gegen die Literaten Bettziech und Leid-Brandt wegen desselben Verbrechens und Errergung von Mißvergnügen, gegen Hrn. Löwenberg wegen Beleidigung des Ober-Bürgemeisters Krausnick, gegen mehrere Buchdrucker wegen Theilnahme an diesem Verbrechen, gegen etwa 30 Personen, welche bei dem Zeughaus-Attentat noch betheiligt sind, gegen etwa 10 Personen, welche mit Bezug auf das Zeughaus-Attentat die Wohnung des Majors Benda geplündert haben, gegen mehrere Personen, welche theils im Kastanienwalde, theils bei anderen Gelegenheiten Tumult erregt haben sollen, gegen diejenigen Gefangenen des Arbeitshauses, welche dort vor einiger Zeit einen allgemeinen Ausbruch versucht haben, endlich gegen diejenigen Personen, welche vor einigen Monaten die Streitsche Stiftung im Gymnasium zum grauen Kloster um mehrere tausend Thaler bestohlen haben. Auch gegen Dr. Eichler ist gegenwärtig wegen Widersetzlichkeit gegen die Constabler bei den bekannten Vorfällen unter den Linden die Criminal-Untersuchung eingeleitet worden.
[(V. Z.)]
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@facs0415
[ 119 ] Berlin, 18. Aug.
Seit langer Zeit hat die demokratische Partei bei uns kein so erfreuliches Zeichen der Anerkennung aus den Provinzen erhalten, als in diesen Tagen durch die in Striegau erfolgte Wahl des Assessor Schramm zum Deputirten für die Preußische Constituante. Ohne Zweifel war die einzige Empfehlung des Kandidaten, daß er Präsident des demokratischen Klubs, also Demokrat par excellence ist. Wir können nur hoffen, daß er das Vertrauen seiner Wähler zu rechtfertigen suchen wird. Die „Neue Preußische Zeitung“ sagt über den Schweidnitzer Vorfall: „Der Kommandant, du Rosey, ist nicht vom Dienst suspendirt, sondern auf sein Ansuchen mit Urlaub versehen worden. Nach derselben Zeitung spricht dies „deutlich“ dafür, daß in den Augen Sachkundiger der Kommandant von dem Scheine eines erheblichen Versehens nicht betroffen wird.“
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@facs0415
[ 103 ] Berlin, 19. August.
Herr Korn der bekanntlich in Folge der Zeughaus-Excesse, wegen Erregung von Aufruhr zu sieben Jahr Festungsstrafe verurtheilt ist, stand heute wieder vor der zweiten Abtheilung des Kriminal-Gerichts, der Majestätsbeleidigung angeklagt. Herr Korn war nämlich mit Herr Löwinson Anfangs Mai d. J. von der Volksversammlung vor den Zelten nach Posen geschickt worden, um über die dortigen Verhältnisse einen wahrheitsgetreuen Bericht zu erstatten. Nach der Zurückkunft von seiner Mission erstattete Herr Korn in einem Plakat seinen Bericht ab, worin der Passus „absolutistischer Dünkel der Hohen-Zollern“ enthalten war. Dieser Passus wurde damals dem Staatsanwalt Temme von einem Mitgliede des Preußenvereins denuncirt, der aber keine Majestätsbeleidigung darin erblicken konnte. Der Denunciant appellirte an das Justizministerium, welches die Sache einfach nochmals an den Staatsanwalt zurückwies, der es aber zum zweiten Male abschlug eine Untersuchung einzuleiten. Da aber später Herr Neumann die Staatsanwaltschaft übernahm, machte derselbe auf wiederholtes Dringen des Denuncianten die Klage anhängig. ‒ Die Richter erklärten sich inkompetent, da der Angeklagte schon wegen eines schwereren Vergehens verurtheilt, nach dem Gesetze aber kleinere Vergehen mit dem größeren zusammen abgeurtheilt werden müssen und das kleinere nur als Schärfungsgrund bei der Strafbestimmung des größeren angesehen werden kann. ‒
Die Central-Abtheilung, welche sich schon gegen die Erhöhung der Rübenzucker-Steuer ausgesprochen hat, beschloß in ihrer gestr. Sitzung hinsichtlich der Maisch-Steuer (Spiritus), daß die Erhöhung nach Vorlagen des Finanzministers nur bei den größeren Brauereien den stattfinden solle, die kleineren hingegen nur den bisherigen Steuersatz zahlen sollten. Die Central-Abtheilung giebt als Grund ihres Beschlusses an, daß durch die vorzüglichere Construktion der Brenn-Apparate in den größeren Brennereien, dieselben einen viel höheren Ertrag erzielen als die kleineren. Es frägt aber noch sehr ob dieser Beschluß der Central-Abtheilung die Zustimmung der Plenar-Versammlung erhalten wird, da die adlichen Gutsbesitzer Alles aufbieten um gegen die Vorlagen des Finanzministers zu agitiren. ‒
Der Kongreß der adlichen Gutsbesitzer, welcher von Herrn von Bülow-Commerow unter der Firma: „General-Versammlung zur Wahrung der materiellen Interessen aller Klassen des preußischen Volks“ zusammenberufen ist, wurde gestern eröffnet. Es hatten sich dazu etwa 200 Theilnehmer, fast lauter adliche Gutsbesitzer, und darunter viele Marschälle und Mitglieder des früheren vereinigten Landtags, eingefunden. Obgleich einem Jedem gegen ein Eintrittsgeld von einem Thaler, der Zutritt für die Dauer des Kongresses gestattet war, hatten sich doch nur Wenige eingefunden, was auch von den Leitern des Kongresses erwartet wurde, denn diese wollten nur den aristokratischen Grundbesitz repräsentirt sehen, um eine imposante Opposition gegen die Vereinbarer zu bilden. Es liegt in ihrer Absicht sich gewissermaßen als eine erste Kammer zu konstituiren; sie verlangten von dem Ministerium die nöthige Auskunft, und setzten voraus, daß dasselbe seine Räthe in die ferneren Versammlungen senden werde, um da die nöthige Auskunft auch mündlich zu ertheilen!! ‒ Die früheren Minister von Bodelschwingh und Graf Arnim-Boytzenburg nebst vielen Königlichen Landräthen, Hofmarschällen und andren Inhabern hoher Stellen nahmen Theil an dieser ersten Sitzung Bülow-Cummerow beantragte die Errichtung eines großen permanenten Ausschusses zur Abwehr der, den Eingriff in das Eigenthum bezweckenden Maßregeln. Dieser Ausschuß solle mit den gleichartigen Kreisvereinen ununterbrochen in Wechselverkehr bleiben, wobei dem Ausschuße ein „energisches“ Einschreiten zur Pflicht gemacht werden muß. Er soll auch einen Unterausschuß zur Prüfung der Lage der Staatsfinanzen, des Ausgabe-Etats und zur kritischen Beleuchtung der Finanzpläne abordnen. Das Material dazu werde wohl das Staatsministerium, welchem man keine weitere Verlegenheiten bereiten wolle, nicht versagen. ‒ Schließlich gedachte er unserer Zeit, „wo Alles reizen will“ und mahnte daran, „den Rechtsboden zu vertheidigen,“ wie der „politischen Debatte fern zu bleiben.“
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@facs0415
[ 15 ] Posen, 17. August.
In der Provinz Posen feiert das Preußen- und Soldatenthum jetzt in aller Muse sein Sieges-Tedeum. Auf der Citadelle zu Posen dürfen jetzt nur preußische, keine deutsche Fahnen wehen. Die Besatzung der Stadt beträgt jetzt 6000 Mann außer den Husaren und der Artillerie. Die Städte Kurnik und Schrimm, welche befestigt worden sind, haben jede eine Batterie erhalten. Das deutsche Komite ist ganz wüthend, daß die Reorganisation und Demarkation noch immer nicht erfolgt sind. Erst neulich fand wieder eine Volksversammlung im Posener Odeum statt, worin eine Petition an das Preußische Ministerium berathen, und dasselbe zur endlichen Ausführung der Reorganisation und Demarkation gedrängt werden sollte. ‒ Das anstatt des 18. in die Stadt eingerückte 5. Infanterie-Regiment hat bereits herrliche Beweise geliefert, daß es eine allzugroße Pedanterie in der Disciplin für überflüssig hält. Schon sind von vielen Seiten Klagen über grobe Mißhandlungen und Verwundungen, welche die Soldaten ausüben, laut geworden; in den Schenken und Wirthshäusern fallen fortwährend Prügeleien vor. Neulich mußte sich sogar der General Steinäcker selbst in einen Tumult hineinbegeben und konnte nur mit Mühe Frieden stiften.
Trotz der Erklärung, welche der General von Brünneck erlassen hat, daß die Provinz sich im schönsten Friedenszustande befinde und deshalb der Belagerungszustand aufgehoben werde, hat der Hauptmann, Freiherr von Grotthusz, wie folgendes Schreiben an den Magistrat von Miloslaw beweist, dennoch die Absicht, den Kriegszustand aufrecht zu erhalten. Wir theilen das Schreiben hier mit: „Einen wohllöbl. Magistrat ersuche ich hiermit ergebenst, der gesammten Einwohnerschaft bekannt zu machen: 1) daß alle Ueberschreitungen der bestehenden polizeilichen Vorschriften und Landesgesetze sofort von mir durch Arretirung der Betreffenden und Ablieferung an die Behörde geahndet werden; 2) daß jeder Einwohner den Schildwachen Folge zu leisten, und des Nachts, wenn er von den Schildwachen angerufen wird, sofort stehen muß und ihnen seinen Namen nennen. Geschieht es nicht, so sind die Schildwachen angewiesen auf den Unfolgsamen zu schießen, um sich seiner zu bemächtigen; 3) daß alle Zusammenrottungen stets unterbleiben müssen, indem die Wachen angewiesen sind, Haufen von 10 und mehr Menschen zu zerstreuen und die Widerspenstigen zu arretiren; 4) daß von Abends 10 Uhr ab jede Schenkwirthschaft geschlossen ist. ‒ Um diese Zeit werden Wirthshäuser und Schenken durch Patrouillen revidirt werden, um das Verbot aufrecht zu erhalten. Einen wohllöbl. Magistrat ersuche ich schließlich noch, dem hiesigen Distriktskommissarius den Punkt 2 mitzutheilen, damit derselbe ihn den unterhabenden Gemeinden bekannt machen kann. Wenn die Bekanntmachung der vier Punkte an die Einwohnerschaft geschehen ist, bitte ich, mich davon zu benachrichtigen. Hauptquartier Miloslaw, den 11. Aug. 1848. Frhr. v. Grotthusz, Hauptmann und Kompagnie-Ehe im 7. Infanterie-Regiment.
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@facs0415
Magdeburg, 15. August.
Der konstitutionelle Club, die Volksversammlung, der Verein der jungen Kaufleute, der Handwerkerein, der Gesellenverein, die Maschinenfabrikarbeiter und die Gesangvereine hatten sich vereinigt, an der Spitze eines Fackelzuges eine Deputation an Se. Maj. den König zu senden, um demselben in einer Ansprache ihre Huldigung darzubringen und ihre Gesinnung auszusprechen. Der von diesen Vereinen erwählten Deputation wurde nach Vorlage der Anrede wegen einiger Stellen derselben vom Ministerpräsidenten v. Auerswald und dem Oberpräsidenten v. Bonin der Zutritt zu Sr. Majestät versagt. Indem wir uns noch einen genaueren Bericht zur Widerlegung unsinnigster Gerüchte vorbehalten, veröffentlichen wir die vom Ministerpräsidenten gestrichenen Stellen.
Majestät, wir erkennen die große Macht, welche Gott in dieser großen Zeit in Ihre Hand gelegt hat; in Ihrer Hand liegt zum Theil das Geschick des nach Freiheit ringenden Europa. Von der Gestaltung Preußens wird die Gestaltung Deutschlands abhängen. Ohne Preußens innige Hingebung, ohne Preußens festen und dauernden Anschluß kann Deutschland nicht innig, nicht groß und mächtig sein, mit Preußen wird es die großartigste Macht der Welt.
Ew. Majestät Regierung wird Preußen festeren Schrittes, als bis heute geschehen, (statt dieses Satzes sollte gesagt werden: festen Schrittes) fortführen auf der Bahn volksthümlicher Entwicklung. Ew. Majestät kräftiges Wort wird sicher dahin wirken, daß der Gegensatz zwischen Volk und Heer völlig beseitigt werde.
[(M. Z.)]
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@facs0415
Königsberg, 14. August.
Die durch die letzten Vorgänge im Preußenvereine hervorgerufene Aufregung hat ihre Früchte getragen. Die ganze bisher so ruhige Stadt ist wie umgewandelt und ‒ die Sache der deutschen Einheit hat moralisch gesiegt. Das Stockpreußenthum hält sich sterbend durch einige gedungene Arbeiter, die nebenbei in der letzten Sitzung Taschentücher und Börsen stahlen, und durch die Säbel einiger kommandirten Unteroffiziere.
Der kommandirende General hat, mit Denunciationen überschüttet und durch die Haltung der Nationalversammlung in der Schweidnitzer Tragödie imponirt, den gemeinen Soldaten jetzt unbedingt das Tragen des Seitengewehrs in Versammlungen verboten, den Offizieren es anheimgestellt, aber befohlen, sogleich die Waffen niederzulegen, sobald die Versammlung es verlange.
Vorgestern Nacht betrat nun die Epidemie der Katzenmusiken zunächst unseren Boden; sämmtlichen Stiftern und Koryphäen des Preußenvereins wurden solche gebracht. Mitten unter der musikalischen Menge standen Gensdarmen und Polizeikommissäre ruhig und ohne einzuschreiten. Es haben jedoch schon polizeiliche Untersuchungen begonnen. Am nächsten Abend brachte das Militär allen Märtyrern der Katzenmusiken feierliche Ständchen, wobei „Ich bin ein Preuße“ angestimmt wurde. Da das Volk an einigen Orten: „Was ist des Deutschen Vaterland“ zu singen begann, so wurde von einem Unteroffiziere mit scharfer Waffe eingehauen. Glücklicherweise entstand keine ernste Collision; die Bürgerwehr trat zu starken Patrouillen zusammen. Der kommandirende General ließ sofort der Militärmusik durch einen Adjudanten den Befehl zukommen, sich zurückzuziehen, und so wollte es denn die Ironie des Schicksals, daß sich bei dem Professor Meier, am botanischen Garten, das nunmehr bloß in Gesang bestehende Ständchen in eine Katzenmusik, demnach die zweite ihm zu Theil werdende, verwandelte.
Gestern war die Stadt nunmehr in tiefer Gährung. Da traten 15 Männer zusammen, unter ihnen Dr. Falkson, Ingenieurlieutenant Rüstov und Professor Heinrich, und beriefen zur Verständigung über die deutsche Einheit eine große Volksversammlung. Gestern Nachmittag waren 4-5000 Menschen zu derselben versammelt. Dr. Falkson ward zum Präsidenten erwählt und eine Reihe von Rednern setzte dem Volke in so populärer Weise die hohen Vortheile der deutschen Einheit auseinander, daß dies, in Verbindung mit einer musterhaften Ordnung und Ruhe, der Partei der deutschen Einheit den vollständigsten moralischen Sieg sicherte. Die Begeisterung erhöhte sich, als ein Handwerker aus Kurland, der so eben vom Tann'schen Freikorps entlassen war, der Gesellschaft vorgestellt und mit einem Hoch! begrüßt ward. Bis spät in die Nacht durchzogen singende Volkshaufen und Patrouillen die Straßen; das Militär hatte strengen Befehl nach 9 Uhr in seinem Quatiere zu sein und die Straße zu meiden, und die Korporale hatten die Quatiere zu revidiren.
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@facs0415
[ ! ] Kassel, 17. August.
Die Agitation für ein neues Wahlgesetz wächst. Die Provinzialstädte Marburg und Hanau hatten den Impuls gegeben. Petitionen mit Tausenden von Unterschriften laufen bei dem Ministerium des Innern ein, um sofortige Vorlage eines neuen Wahlgesetzes an die Ständekammer. Das ganze Land scheint gemeine Sache zu machen.
Da erwachte auch die Hauptstadt aus ihrer Lethargie. Der demokratisch-sozialistische Verein regte in öffentlicher Sitzung die Wahlgesetzangelegenheit an und beschloß, sich mit Männern aller Parteien zur Erlangung eines neuen freisinnigen Wahlgesetzes zu verbinden. Er vereinigte sich sofort mit Mitgliedern des Bürgervereins und des Arbeitervereins. Diese und der demokratische sind die drei politischen Vereine Kassels.
Der Bürgerverein hielt es inzwischen nicht für möglich noch bei dem jetzigen Landtag ein neues Wahlgesetz durchzubringen. Zu diesem Glauben hatte er allerdings seine guten Gründe. Er beabsichtigte nur eine Agitation für den zukünftigen Landtag.
Aber der Sturm im Lande wuchs. Und so gelang es denn gestern in einer großen Volksversammlung, wie sie hier alle 14 Tage unter einem von 4000 Stimmenden gewählten Volkscomité gehalten werden, den Wortführern der Agitation für sofortige Einführung eines neuen Wahlgesetzes, Dr. Keller, H. Heise und Wallach, die Volksversammlung zur einstimmigen Annahme ihrer Vorschläge zu bewegen.
Diese Vorschläge bestanden darin: 1. vom Ministerium Vorlage eines neuen Wahlgesetzes zu verlangen, ohne Zensus, ohne alle Standesunterschiede, mit direkten Wahlen und Herabsetzung der aktiven Wahlfähigkeit auf 25 Jahre. Die andern Städte verlangen blos Volljährigkeit für aktive und passive Wahlfähigkeit Die lieben Kasselaner mögen davon noch Nichts wissen. Außerdem scheint es ihnen sehr bedenklich, daß Städter und Landbewohner (Gewerb und Ackerbau!!) zusammen wählen sollen. Außerdem ist dem Minist. erklärt worden, daß es die Durchsetzung dieses Gesetzes als Frage seiner eignen Existenz betrachten müsse. 2) Eine Petition an die Ständekammer um sofortige einstimmige Annahme eines solchen neuen Wahlgesetzes. 3) Ein Aufruf an's flache Land sich zu betheiligen bei diesen Petitionen und sich der Wahlen zum neuen Landtag einstweilen zu enthalten.
Das demokratische Prinzip hat einen großen Sieg erfochten. ‒ Das aus dem Bürgerverein hervorgegangene Wahlkomite wird sich nun wahrscheinlich mit dem aus dem demokratischen und Arbeiter-Verein gewählten Wahlkomite und mit dem Volksrath vereinigen, um gemeinsam alle Schritte zu berathen, ein neues Wahlgesetz in's Leben zu rufen.
Alle Parteien haben gemeinsam den ersten Akt der Revolution nur mit Erlangung eines demokratischen Wahlgesetzes für beendigt erklärt. Auf diesem Boden wird dann der zweite Akt beginnen, der parlamentarische Kampf der Parteien für den Sieg ihres politischen Prinzips.
Und die Ständeversammlung? Ihr wird unangenehm zu Muthe. Der Dr. Henkel, der Hauptopponent, hat den Moment zu benutzen gewußt; er verlangte in der Sitzung vom 15. ebenfalls ein [0416] neues Wahlgesetz auf den oben angeführten Grundlagen. Die kurhessische Ritterschaft zitterte. Der Präsident v. Brumbach ging mit hochherzigem Beispiel voran, indem er sich bereit erklärte seinen Vorrechten zu entsagen. Aber die andern Herrn „zagen und zaudern“; der eine Kammerherr hält die Kammer für inkompetent, der andere Ritter will noch warten. Der Universitätsvertreter Professor Bengk (der Philolog) und der Dep. König (der Dichter) sind ähnlicher ritterlicher Meinung. Endlich wird der Antrag Henkels zur „Erwägung gezogen“ und an die Regierung verwiesen. ‒ Meinen Wunder, was sie gethan haben! Einstimmigkeit wäre nöthig nach der Verfassungs-Urkunde wenn das neue Gesetz durchgehen soll. Es fehlt noch Viel daran. Aber ich prophezeihe den Landständen kein sanftes Ruhekissen, die ihr Veto einlegen. Auch das Ministerium Eberhardt wird sich nicht auf lange halten können, wenn es sich gegen ein solches Gesetz erklärt.
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@facs0416
München, 14. Aug.
Eine nicht unbedeutende Ruhestörung verursachten gestern Nacht 30-40 Soldaten verschiedener Waffengattungen bei einem Wirth in der Löwenstraße. Nachdem dieselben ein gehöriges Quantum Bier zu sich genommen hatten, demolirten sie das Wirthslokal und alles in demselben Befindliche auf jämmerliche Weise, ohne daß die Polizei oder Militairbehörde dagegen einschreiten ließ, obwohl das strafwürdige Verfahren volle drei Viertelstunden dauerte. Ein anwesender Feldwebel von der Garnisonscompagnie, der abwehren wollte, wurde von der tobenden Schaar verwundet, zwei in der Nachbarschaft wohnende Bürger, die das Gleiche beabsichtigten, bis in ihre Wohnungen verfolgt. Die Veranlassung zu diesem, wie es scheint, verabredeten Krawall soll der Umstand gegeben haben, daß der Wirth vor einigen Tagen einem sein Bier nicht zahlenden Unteroffizier den Säbel abnahm, nach andern Angaben verschiedene Aeußerungen des Wirthes über das Militair
[(N. C.)]
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@facs0416
Stuttgart, 17. August.
In Cannstadt kam es gestern in Folge einer Weigerung des Oberamtmanns, einen als Polizeispion verhaßten Schriftsetzer, Namens Benz, der um elenden Sündenlohn mehrere Bürger und Arbeiter fälschlich denunzirt hatte, zur Bestrafung an das Oberamtsgericht herauszugeben, der seine Anwesenheit auf dem Oberamt sogar dem Stadtschultheißen von Cannstadt verläugnete, zu unruhigen Auftritten, wobei sich indeß sowohl die Bürger als die Bürgerwehr sehr besonnen benahm, indem sie zwar auf die Auslieferung des verätherischen Schurken bestand und ihn an das Oberamtsgericht ablieferte, aber ihn auch auf dem Wege dahin, sowie bei seiner gleich darauf erfolgten Ablieferung an das Criminalamt Stuttgart vor der Volkswuth schützte, indem er sonst massacrirt worden wäre.
[(F. J.)]
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@facs0416
Stuttgart, 18. Aug.
Sicherem Vernehmen nach ist die Untersuchung gegen die bis jetzt von der großherzogl. badischen Regierung ausgelieferten, bei dem bewaffneten Einfall in Baden betheiligten Würtemberger ‒ 31 an der Zahl ‒ durch höchste Entschließung niedergeschlagen worden.
Gestern fielen in Kannstatt unruhige Auftritte wegen eines verdächtigen Subjektes, Schriftsetzer Benz von Ulm vor. Derselbe trieb sich schon längere Zeit arbeitslos herum, spielte den überspannten Freiheitsmann und Anhänger Hecker's, soll aber dabei die Leute ausgeholt und verathen haben, weßwegen schon seit einiger Zeit Mißstimmungen gegen die Behörde herrschte, die sein Treiben gewähren ließ. Derselbe wurde nun verhaftet und gestern hierher abgeführt, wobei ein kleiner Auflauf vorfiel. Nachts gingen Patrouillen des hier liegenden 4. Reiterregiments in der Richtung nach Kannstatt; weiter fand keine militärische Einschreitung statt. Ein Bürger soll verhaftet, jedoch bald wieder frei gegeben worden sein. Die Ordnung ist nicht weiter [unleserlicher Text] worden.
[(Schw. M.)]
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@facs0416
[ ** ] Hamburg, 18. August.
Endlich ist auch in Hamburg die Volkssouveränetät anerkannt. Die democratischen Vereine haben dem Senate den Beschluß abgenöthigt daß er eine konstituirende Versammlung beruft, die ohne Rath- und Bürgerschaft allein über die künftige Verfassung Hamburgs entscheide. Senator Haller theilt heute der Deputation der demokr. Vereinsversammlung den Bescheid des Senates mit, derselbe lautet:
„Nach sorgfältiger Erwägung der eingegangenen verschiedenen Petitionen ist der Senat Seinerseits der Ansicht, daß die Feststellung der künftigen Verfassung abseiten der zu diesem Zwecke zu berufenden konstituirenden Versammlung unabhängig von Rath und Bürgerschaft zu beschaffen sein werde, und wird Er daher Seinen Antrag an Erbges. Bürgerschaft hierauf richten.“
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@facs0416
[ 61 ] Wien, 16. August.
Das von früheren Spionen Metternichs redigirte Hofblatt „die Presse“ zeigt sich heute sehr ungehalten darüber, daß der Reichstag in seiner Sitzung vom 14. den Antrag des Abg. Selinger auf Anerkennung der Armee-Verdienste um's Vaterland so gänzlich hat abfahren lassen. Sie sagt: „Einen wahrhaft betrübenden Eindruck mußte die Stimmung der Kammer bei Gelegenheit des Antrags des Abg. Selinger auf diejenigen hervorbringen, welche die Ehre und die Größe des Landes höher stellen, als Ansichten und Theorien der Parteien. Herr Selinger hatte von der Kammer die Anerkennung des Ruhmes verlangt, welchen die österreichische Armee durch Aufopferung und glänzende Waffenthaten in Italien verdient hat. Ein solcher Antrag hätte der Begründung nicht bedurft. Die Stimme des Parlamentes mußte ihn unterstützen, sowie die Stimme des Volkes. Wir wissen es, es gibt in unserer Versammlung eine Partei, welche Neues aufzubauen strebt mit gänzlichem Absehen von dem Alten und Bestehenden. Sie ist eine Minorität, (?) aber sie ist gestern insoweit durchgedrungen, als sie einen Beschluß unmöglich machte, dem Einstimmigkeit allein Werth und Würde geben konnte. Glauben wohl die Herrn der Linken, sie hätten den Ansprüchen des Auslandes gegenüber Oesterreich (?) gekräftigt? Wird man nicht die öffentliche Meinung in Oesterreich selbst anrufen, um gebetenden Ansprüchen mehr Geltung zu verschaffen? Wir wären durchaus nicht erstaunt, wenn die französischen Journale und die französischen Minister den Vorgang in der Versammlung vom 14. als gefährliche Waffe gegen uns wenden sollten. Das Centrum, dem diese Ideen nicht ganz ferne gelegen zu sein scheinen, hätte durch kräftiges Auftreten das offene Wiederstreben der Linken und die berechnende Gleichgültigkeit der Rechten überwinden müssen.“
Soviel ist gewiß, der Hof hat sich im Reichstag geirrt, die öffentliche Meinung hat ihn für unmöglich gehalten; er scheint beiden zu trotzen. Graf Stadion glaubte die 80 und mehr galizischen Bauern, welche im Reichstag sitzen und kein deutsch verstehen, wie ein Leithammel führen, und nach seinen Zwecken benutzen zu können; Pillersdorf hoffte auf eine ähnliche Umscharung durch deutsche Bauern. Doch, in den Sprachen verschieden, haben all diese Leute ein gemeinsames Gefühl, ein gemeinsames Wollen aus der Heimath mitgebracht, und dies ist ihre gemeinschaftliche Sprache. Sie alle reden die Sprache der Demokratie und lernen sie täglich, je mehr sie ihre Leithämmel erkennen, besser reden. Anfangs stimmte der Bauer nach dem Wink der Pillersdorfs und Stadions, jetzt besucht er die Klubs und unterrichtet sich in den Abendzusammenkünften der, obwohl national gemischten, doch nur die eine Sprache der Demokratie redenden Linken, so wunderbar rasch, daß er selbstständige Anträge zu stellen und, wenn auch mit ungeübter Zunge, à la Popiel, zu reden beginnt.
Mit Ungarn scheints zum ernstlichen Zwiste zu kommen. Finanzminister Kossuth hat den öffentlichen Kassen Ungarns verboten, die österreichischen 1 und 2 Guldenzettel anzunehmen. Zugleich hat er die Ausfuhr des Silbergeldes nach nichtöstereichischen Ländern gänzlich verboten, nach Oesterreich aber darf Niemand über 500 fl. Silbergeld führen. Für das mit Beschlagnahme aufgegriffene Geld erhält der Eigenthümer ebensoviel in österreichischen Banknoten und das Silber wird an die öffentlichen Kassen abgegeben. Diese Verordnungen sind Repressalien gegen ähnliche Verordnungen des Wiener Finanzministeriums. Die Krämerwelt Wiens ist vor Wuth über Kossuth außer sich. Man nennt in öffentlichen Blättern Kossuth einen Dieb, den Erzherzog Stephan einen Verräther, weil große aus der Türkei durch Ungarn geführte Silbersendungen nach dieser Verordnung in die ungarischen Kassen spaziert sind und die Adressaten in Wien nur östreichische Banknoten dafür erhalten haben. Der Kamarilla ist nichts erwünschter, als diese Stimmung Wiens; sie kann die Ungarn dann von allen Seiten packen. Ihre Blätter bieten Alles auf, das Verfahren Kossuths im März, wo er den Schrecken des östreichischen Absolutismus benutzt habe, das separatistische Bestreben Ungarns durchzusetzen, als eine niederträchtige Perfidie darzustellen; auch zu der List hat sie gegriffen, die Ungarn als politische Reaktionäre darzustellen und Jellachich ist, um dies zu beweisen, sogar so weit gegangen, unter dem Vorbehalt der kaiserl. Genehmigung, den Gränzern ganz besondere Rechte einzuräumen. Ich sende Ihnen die deshalb von ihm erlassene Verordnung beifolgend mit. Sie lautet:
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@facs0416
Agram, 12. August.
Der Ban verordnet in Berücksichtigung der ganzen Monarchie, für deren Integrität das Grenzvolk die meisten Opfer leistet; in Erwägung der kritischen Verhältnisse diesesLandes, auf dessen Demoralisation man von so vielen Seiten einzuwirken nicht ansteht; in Erwägung der gedrückten Lage der Militärgränze überhaupt, wo schon die Möglichkeit eines anarchischen Zustandes um jeden Preis vermieden werden muß, auf Grundlage der gefaßten und Sr. Majestät dem Kaiser zur allerhöchsten Bestätigung vorgelegten Landtagsbeschlüsse und mit Rückblick auf die ertheilte Konstitution für die Gesammtmonarchie, ‒ zur Erleichterung des Grenzvolkes in Anhoffnung der allerh. Bestätigung der eingesendeten Gesetzvorlagen unter anderen folgende Begünstigungen und Zugeständnisse in Wirksamkeit treten zu lassen, und zwar:
Das unbewegliche Vermögen des Grenzvolkes ist dessen wahres Eigenthum.
Die Gemeindehutweiden sind ein Eigenthum der Gemeinden.
Aus den Aerarial-Waldungen sind den Grenzhäusern alle Bedürfnisse auf die möglichst leichte Art zu erfolgen.
Jeder Grundvertrag kann schriftlich vor der Compagnie-Session rechtsgiltig unter Beobachtung der bevorstehenden Normen abgeschlossen und ohne weitere Umstände durch die Compagnie mit Hinterlegung eines Pare in den Akten im Grundbuch behandelt werden.
Die Grenzjugend hat ohne Ausnahme das Recht niedere und höhere Schulen zu besuchen, und Handwerke zu erlernen.
Die Familientheilungen sind unter erleichterten Bedingungen anstandlos zu gestatten:
Jeder Grenzer kann aus einem Hause in ein anderes Grenzhaus mit Einwilligung der beiderseitigen Familien und der Kompagnie Session übertreten, wenn seine Militärpflicht dadurch nicht umgegangen wird.
Die bisherige Aerarial-Arbeit wird ganz aufgehoben.
Die bisher gegen Aerarial-Arbeit beigestellte Vorspann ist künftig auf kriegskommissariatisch angewiesene Marsch-Routen gegen Bezahlung in conto aerarii beizustellen, wobei jedoch alle Mißbräuche streng hintanzuhalten sind.
Vom Salzhandel wird keine Steuer gezahlt.
Die Preise des Meersalzes sind herabgesetzt.
Auf den Waldblößen ebenso als in den offenen Waldungen ist die Waldweide unentgeldlich gestattet.
Die Grenzer können auf eigenen Grundstücken auch Waldanlagen machen.
Die Heirathslicenzen sind dem Grenzvolke bei der Compagnie-Session zu erfolgen.
Zwangsweise Kommandirungen gegen Bezahlung, mit Ausnahme der Vorspann auf Marsch-Routen, dürfen nicht stattfinden.
Das Recht der freien Holzung, Viehweide und Mastung zum häuslichen Bedarf steht allen Grenzbewohnern zu.
Die im Dienste erkrankten Grenzer haben auch fernerhin ab aerario die Medikamente zu erhalten
Mit Ausnahme der Grundstücke kann jeder Grenzer ein eigenes Vermögen besitzen.
Der letzte Sprosse einer Haus-Kommunion kann auch über Grundstücke testiren.
Da alle grundbesitzenden Grenzbewohner gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben, so ist der unbeschränkte Grunderwerb auch allen Offizieren, Beamten, Geistlichen, Grenz-Handels- und Gewerbsleuten, welche in der Grenze beständigen Wohnsitz haben, gestattet.
Die Worte: „in Anhoffnung allerhöchster Bestätigung“ werden dabei wol der Rückhalt zum spätern Wiederabnehmen.
Das Schwarzgelbthum [unleserlicher Text] ist entzückt über die französische Regierung; ihre Verweigerung Karl Albert zu Hülfe zu eilen, hat es außer sich gebracht. Die Presse bringt in dieser Beziehung seinem ganzen Inhalte nach einen Aufsatz der Estaffette, worin unter Anderem gesagt ist: „Die sardinische Regierung hat es für nöthig erachtet, die französische Intervention anzusuchen, was gestern durch Marquis Rieci geschehen ist. ‒ Ohne eben in die Details der Konferenz einzugehen, können wir versichern, daß die französische Regierung dem sardinischen Könige ihr aufrichtiges Bedauern ausgedrückt hat, daß sie ihm den materiellen Beistand heute nicht mehr zusichern könne, den sie ihm vor zwei Monaten angeboten habe. Bei den ungeheuren Veränderungen, welche seit der Zeit in Europa stattgefunden haben, (der Schacher-Kalkul und seine Fußschemel, die Throne, sind wieder Herr geworden) könnte Frankreich nicht interveniren, ohne einen allgemeinen europäischen Krieg herbei zu führen. Frankreich werde übrigens aus Sympathie (Schacherhohn) für die italienische Unabhängigkeit sich mit dem englischen Kabinette in Einvernehmen setzen u. s. w.
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@facs0416
[ 61 ] Wien, 16. Aug.
Unter dem Vorwande der Beeinträchtigung der Kommunikation haben Sicherheitsbeamte der Stadthauptmannschaft (gegenwärtiger Name der Polizei) gestern den Versuch gemacht, die fliegenden Buchhändler mit ihren fahrenden Magazinen, Trompeten und sonstigen Ausrufungsinstrumenten vom Michaeler- und Stephansplatz zu vertreiben. Die neue Industrie leistete indessen kräftig Widerstand und behauptet heute wieder ihre Posten. Wenn Sie uns keine rheinländischen Schacher- und Konstabler-Genies hieher schicken, gehen wir wahrhaftig in der Anarchie, diesem steten Freiheitsprügel des Philisterthums, unter. In Hietzing soll es am Sonntag zwischen Studenten und zurückgekehrtem schwarzgelbem Junkerthum zu Händeln gekommen sein. Die Studenten hatten den Ort, eine Sommersprosse Schönbrunns, welches nebenan liegt, auf gewisse, Ihnen mitgetheilte Gerüchte hin, rekognoszirt, sich dann bei dem Aristokratenwirth Dommayr niedergelassen und auf diese Weise die Kamarilla und ihre Trabanten in Angst und Besorgniß versetzt.
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@facs0416
[ 61 ] Wien, 16. Aug.
(21. Sitzung des Reichstags vom 14. Aug. Vorsitz: Strobach; Tagesordnung, Berathung über den Antrag Kudlichs auf Aufhebung der Unterthänigkeitsverhältnisse).
Nachdem schon in der Sitzung vom 13. die Berathung in Folge der erschöpften Amendements mit einer langen, unerquicklichen Rede des Abgeordneten Jonak ihren Anfang genommen ward dieselbe in einem Vortrage Trogans fortgesetzt, dessen wesentlichen Inhalt ich bereits gestern referirt habe. Hierauf interpellirte der Abg. Smolka den Minister Dobblhof, indem er einen amtlichen Erlaß des Kreisamtes zu Zolkiem vorwies, wonach dieses auf eine Verfügung des Landesguberniums vom 29. Juni erklärt, daß es den Nationalgarden nicht erlaubt sei, außer ihrem Orte Waffen und Uniformen zu tragen, und daß ferner die Ausweiskarten der Kommandanten nicht als Legitimationsdokumente gelten sollen. Zuwiderhandelnde sollen angehalten und vom Kreisamte unter Eskorte oder gebunden an das Lemberger Nationalgardenkommando abgesendet werden. Daraus könne man entnehmen, wie das Landespräsidium in Galizien durch die Kreisämter regiren lasse und wie es komme, daß das Landvolk gegen das Institut der Nationalgarde mißtrauisch sei. (Soll die metternich'sche Banditenpolitik nun vielleicht auch gegen den polnischen Bürgerstand ausgeführt werden?) Er frage daher das Ministerium, ob jene Verfügung in Folge eines Ministerialerlasses geschehen, ob dasselbe davon Kunde habe, und was es zu thun gedenke, um den inkonstitutionellen Akt rückgängig zu machen?
Dobblhof: (à l'ordinaire) der Vorgang sei dem Ministerium nicht bekannt und stimme nicht mit den Grundsätzen überein, die das Ministerium bezüglich des Instituts der Nationalgarde eingehalten wissen will. Er könne den Vorgang nicht billigen, sei dem Interpellanten für dessen Mittheilung verbunden und werde das Nöthige sogleich veranlassen.
Meimershoffer: Der Amtmann in Wisowitz habe in Lippa die Ablieferung der Waffen verlangt und, weil er sie nicht erhalten, vom Kreisamte Dragoner requirirt, Haussuchungen gehalten und die Waffen weggenommen; ob jene Verletzung des Hausrechts nicht auf höhern Befehl geschehen sei? (Man befürchtet hier eine Erhebung Galiziens).
Dobblhof: So lange die Sache nicht amtlich konstatirt sei, könne er nichts vornehmen. (?!)
Demel interpellirt wegen Verletzung des Briefgeheimnisses, indem er einen erbrochenen Brief, den er an seine Kommittenten gesendet, vorzeigt. Dobblhoff weist jede Zumuthung, als ob das Ministerium das Briefgeheimniß nicht achte, zurück. Die Verletzung sei bei Briefen, die spät kommen und schnell eingepackt werden müssen, oft eine Folge der Manipulation, (gar zu naiv, weil sehr wahr).
Finanzminister Kraus: Die Sache gehe ihn an; er habe Befehl gegeben, das Briefgeheimniß zu achten. Auch vor einigen Tagen sei ihm ein solcher Fall mitgetheilt worden; er erbittet sich den Brief, nimmt ihn mit und verspricht Untersuchung. Löhner interpellirt 1) wider das Abhalten von Provinziallandtagen, 2) wegen der bewaffneten Sonderkorps (Swornost) die sich in Prag gebildet, und ob dieselben der Nationalgarde gegenüber bestehen könnten? ‒ Dobblhof ad 1) der Interpellant werde wohl einsehen, daß einige Zeit erforderlich sei, so viele Fragen zu beantworten; er werde dies in der nächsten Sitzung thun; ad 2) verspricht er ein Nationalgardegesetz bald vorlegen zu können. Was aber die Swornost anbetreffe, so könne das Ministerium über einen Gegenstand, der in Verhandlung begriffen ist, nie sagen, was es thun werde.
Der Kriegsminister theilt den von Radetzky mit Karl Albert abgeschlossenen 6wöchentlichen Waffenstillstand mit.
Schon nach den ersten Siegesberichten im Juli hatte der Abg. Selinger den Antrag gestellt, der Reichstag möge erklären, die Armee Italiens habe sich um das Vaterland verdient gemacht, allein dieser Antrag wurde Kudlich's Antrag, weil dieser dringlicher sei, von Anfang an hintangesetzt.
Präsident: erhält der Antrag des Abg. Selinger Unterstützung?
Wird unterstützt. (Ruf von mehren Seiten! Tagesordnung! Tagesordnung!)
Präsident stellt die Frage, ob die Versammlung zur Tagesordnung übergehen wolle; sie bleibt in der Minorität. Bielinski: Man hätte diese Frage gar nicht stellen sollen.
Präsident: Ueber jeden Antrag muß angefragt werden. Er stelle jetzt die Frage, ob man dem Abg. Selinger 10 Minuten zur Begründung seines Antrags gewähren wolle. (Angenommen).
Selinger will die Tribüne besteigen, findet aber den für den Kudlichischen Antrag eingeschriebenen Redner Schneider schon dort, weßhalb ihn der Präsident ersucht, von seinem Sitze aus zu sprechen. (Ruf von mehren Seiten: Auf die Tribüne. ‒ Schneider verläßt dieselbe).
Selinger: (Auf der Tribüne). Die Armee habe neue Blumen in den alten Siegeskranz Oesterreichs gewunden; ein Reich, welches auf solche Siege hinweisen könne, sei kein Reich des Verfalls, sondern ein Reich des Emporblühens, dem eine glänzende Zukunft winke. Es liege den Nationen die Pflicht der Dankbarkeit ob, wenn ihre Krieger ihnen materielle Vortheile erkämpfen. Ob es etwa ein Kampf gewesen sei, der Millionen hätte knechten und ihrer Freiheit berauben sollen? Man habe die Zusicherung des freisinnigen (?) Ministeriums, man habe das Wort, das vom Throne herab geklungen, daß nicht Unterdrückung Zweck des Kriegs gewesen u. s. w. Er trage daher darauf an, daß man sich jeder Debatte entschlagen (nein! nein!) und erklären solle, die Armee habe sich durch ihre Tugenden um das Vaterland verdient gemacht, die Völker zollen daher ihrer Tapferkeit die verdiente Anerkennung. Er fordere den Präsidenten auf, ob man sich jeder Debatte enthalten und diesen Entschluß annehmen wolle? (Nein! nein! ja, ja!)
Borokowski: Er habe sich früher für diese Frage bereits einschreiben lassen.
Präsident: Der Beschluß der Versammlung, daß der Abgeordnete seinen Antrag begründen solle, sei bereits erfüllt; es müßte ein neuer Beschluß gefaßt werden, ob jener Beschluß zur Abstimmung kommen solle, was unthunlich sei.
Selinger: Sein Antrag sei mit Akklamation angenommen worden. (Von allen Seiten: Nein, nein!)
Präsident: Nach dem Stand der Debatte hat der Abg. Schneider das Wort:
Schneider aus Schlesien: Ich will Sie nicht durch Deklamationen ermüden, meine Absicht ist blos, einen Strahl des Lichts in die Nacht eines Gebietes hineinzubringen, das nahe liegt. Wenn ich für den Abgeordneten Kudlich das Wort ergreife, so drängt mich dazu die Menschlichkeit und offenliegende Gerechtigkeit, die Nothwendigkeit und Dringlichkeit des Gegenstandes. Soll die Verfassung volksthümlich sein, so darf kein Stand einen wichtigern Platz darin einnehmen, als der wackere Bauernstand. Ich will nicht wie die Katze um den Brei gehen, ich will entschieden sprechen, ich will, daß der Landmann von der Unterthänigkeit frei sei; daß er nicht abhängig sei von Gesetzen, durch welche Willkühr, Laune und Gewalt ihn ausbeuten. Warum so viele Klagen, die hier zusammenströmen, daß der Tisch des Hauses darunter zusammenzubrechen droht? Wenn wir beim Durchlesen des Registers der Giebigkeiten und Arbeiten schon bei den bloßen Namen kaum zu Athem kommen können, wie viel mehr ist es unmöglich, das zu bezeichnen, was den Menschen niederdrückt. Ein Abgeordneter aus Tirols Alpenland, vielleicht aus Sympathie für ein anderes Alpenbrüdervolk, hat das Auge der Versammlung hingerichtet auf das Volk in den Sudeten, auf ein Land des Elends. Dies Land heißt: Schlesien. Darauf schildert der Redner das Elend Schlesiens und dankt mit einem Gott lohn' es euch! für den Beistand Wiens. (Anhaltender Beifall). Was der Himmel schickt, das wendet er, aber was der Mensch dem Menschen zufügt, weicht schwer, ist schwer zu ertragen. (Beifall). Schwer trägt der Schlesier, er scheut die Arbeit nicht, will sie aber nicht leisten, wie der Sklave, der nur der Geißel des Drängers folgt. Er will nicht blos mit sauerm Schweiße den Boden allein düngen, er will ihn Eigenthum nennen, will frei sein. Die neue Zeit der Freiheit hat das Rechtsgefühl in seiner Brust geweckt, und er fragt, warum geht der Ruf, der andern ertönt, mich nicht an? Warum bin ich allein auserkoren, die Wege zu machen und die Straßen zu bauen? warum ergeht an mich allein der Ruf: „Bauer spann' an!“ während die Pferde der Herrschaften sich an der Krippe mästen? Sehen Sie in das schlesische Gebirge, da finden Sie einzelne Hütten zerstreut, der Rauch durchzieht sie, armselige Menschen bewohnen sie, deren einzige Nahrung Haferbrod ist. Dort gibt es Dominikalklagen, welche zeigen, wie die Obrigkeit ihre Verträge hält. Dort muß noch Miethzins und Steuer bezahlt werden. Dort lastet noch die Robot auf dem Häusler, obwohl sie in der reichern Provinz Mähren bereits abgeschafft. Dort gab es Fälle, wo das Laudemium dreimal nacheinander gefordert wurde. Mir blutet das Herz, wenn ich an Schlesien denke, aber ich spreche gleiches Recht an für alle Landleute. Das Volk verdiene es, es legt den Kern, der den Boden abgeben soll für die neuen Institutionen. Das Herz wird mir weit, wenn ich bedenke, wie die Leute heranreifen werden unter der Sonne der Freiheit. Es gibt große Schwierigkeiten, den Knäul zu lösen, aber mit Muth, mit Eifer, mit Fleiß, wird man ihn lösen können. Ich will, daß wir alle beitragen, um auf die Linie zu kommen, wohin wir streben, auf das Feld der Demokratie! (Rauschender Beifall) wo alle sich die Hände reichen, daß das Wort in Erfüllung gehe: „Liebe und Friede werden einander küssen.“ In ihrer Erfahrung und in ihrem geprüften Leben haben die Landleute ein corpus juris und natürliche Pandekten in ihrer Brust, die nicht leicht irre leiten. Wenn die Arbeiterklasse im Momente großer Aufregung die wildtobenden Leidenschaften zurückdrängen konnte, wie können wir zweifeln, daß dem Landvolke ein solcher gesunder sittlicher Sinn fehle? Armes Volk, wir wollen uns deiner annehmen. Die Kammer darf keinem Terrorismus weichen, weder dem der Bajonnette, noch dem der Keulen. Aber die Verzweiflung tritt ein, wenn der Hoffnungsstern erbleicht.
Popiel, Grundbesitzer und Abgeordneter aus Starasol in Galizien, in gebrochener Mundart. Es gebe nur ein Recht, und dieses Recht kenne keine Bedingung, keine Ausnahme. Sobald man aber die Frage, ob das Unttrthänigkeitsverhältniß ungerecht sei, in's Klare gekommen, dann sei es auch an dem Reichstage, ohne alle Bedingung die Lasten desselben aufzuheben. Das historische Recht spricht für die Dinge wie sie sind, das natürliche wie sie sein sollen. Nach ersterem wäre es zu gewagt, behaupten zu wollen, das Unterthänigkeitsverhältniß sei darum gerecht, weil Deutschland ursprünglich nur von Baronen, Freiherren und Grafen besetzt worden sei, so wie das Land der Slaven von Starosten und Wojwoden, das anzunehmen, wäre wohl zu gewagt! (Allgemeine Heiterkeit.) Es ist ferner wohl richtig bemerkt worden, daß den Grund und Boden des Landmannes der Grundherr besessen, und ihm unter Bedingung verkauft habe, ich frage aber, kann irgend wer mehr Recht verkaufen, als er je besessen? Glaubt das ein Grundherr, so appellire er an die Geister seiner hohen Ahnen. (Stürmischer Beifall.) Das historische Recht ist nicht von gestern, das kann uns nicht binden ‒ das wahre historische Recht dringt auf unbedingte Auflösung des Unterthänigkeitsverhältnisses. Nach dem Rechte der Natur? hätte dann der höher Geborene etwa mehr Recht als der Geringe? (Beifall.) Man hat sich sogar diese Tage auf die Bestätigung der Robot durch Kaiser und Fürsten berufen, wollten wir hier alle die (Siehe den Verfolg in der Beilage.)
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@facs0416
Der Gerant, Korff.
Druck von Wilhelm Clouth in Köln.
(Hierzu eine Beilage.)