[0605]
Beilage zu Nr. 120 der Neuen Rheinischen Zeitung.
Organ der Demokratie.
Donnerstag, 19. Oktober 1848.
@typejReadersLetters
@facs0605
@xml:id#ar120b_001
@typejArticle
@facs0605
Verhandlungen des Gemeinderathes zu Köln.
Sitzung vom 12. Oktober 1848. Abends 6 Uhr.
Der den Vorsitz führende erste Beigeordnete gab dem Gemeinderathe Kenntniß von einer ausführlichen Mittheilung des Herrn Ober-Bürgermeisters, wonach dieser sich veranlaßt fühlt, mit Rücksicht auf sein hohes Alter, so wie auf seine geschwächte Gesundheit, das seit 25 Jahren verwaltete Amt als Oberbürgermeister nieder zulegen. Hieran knüpfte sich die Pensionsfrage und es wurde, in Anerkennung der großen und vielen Verdienste, so wie der sonstigen preiswürdigen Vorzüge des ausscheidenden Oberbürgermeisters, und der bedeudenden persönlichen Opfer, welche er bei Uebernahme seiner Stelle gebracht hat, beschlossen, demselben sein ganzes Gehalt zu belassen. Es wurde beschlossen, daß die früher ernannte Kommission nochmals die, dermalen in sier Herstellung begriffene nördliche Flügelmauer am Sicherheitshafen bedchtigen möge, wozu auch die Herren Regierungs- und Baurath, so wie der Wasserbauinspector eingeladen werden sdllen. ‒
Der Gemeinderath erklärte sich damit einverstanden, daß die Veröffentlichung seiner Verhandlungen, so weit solche noch rückständig, in möglichst kurzer Fassung Staat finde. ‒ Die Antwort des Präsidenten der Nationalversammlung: daß die an denselben, in Folge des gemeinderäthlichen Beschlusses vom 2. d. Mts. gerichtete Eingabe, die in den jüngsten Tagen getroffenen militärischen Maaßregeln betreffend, auf dem Sekretariate der Nationalversammlung niedergelegt worden, ‒ ward mitgetheilt. ‒
Auf einen Antrag des zeitigen Kommando's der Bürgerwehr, dahin gehend, nunmehr nach aufgehobenem Belagerungszustande die nöthigen Schritte zu thun. damit die, in Folge desselben entwaffnete und in ihrer Thätigkeit suspendirte Bürgerwehr baldmöglichst wieder in den Besitz der benöthigten Waffen gelange, wurde beschlossen, bis zu der nahe bevorstehenden Emanirung des Bürgerwehrgesetzes die Sache auf sich beruhen zu lassen. ‒
Schließlich wurde an die Stelle eines ausscheidenden Mitgliedes ein neues in die Kommission für die Vorbereitung einer Vermögens- oder Einkommensteuer gewählt.
@xml:id#ar120b_002
@typejArticle
@facs0605
Demokratischer Verein des Kreises Mühlheim am Rhein.
Verhandelt zu Bensberg den 8. Oktober 1848.
Der am 10. vorigen Monats ins Leben getretene demokratische Verein des Kreises Mühlheim hielt heute hier seine monatliche Versammlung, woran bei 600 Personen Theil nahmen.
Die Versammlung wurde eröffnet durch Vorträge des Vorsitzenden Rolshofen und dessen Stellvertreters Fischbach, deren Hauptinhalt ungefähr folgender war:
Wenn es wahr ist, daß einzelne Personen in auswärtigen demokratischen Versammlungen die heilige Sache der Demokratie dadurch entweiht haben, daß sie Thaten, welche das moralische Gefühl civilisirter Völker verabscheut, gebilligt haben, so wird dies in unserer Gesellschaft keine Nachahmung finden. Unser Verein wird die Grundsätze der Moral als die theuersten Errungenschaften der Menschheit, als die Grundbedingungen des Volkswohls, welches wir als Demokraten erstreben, heilig halten. Freiheit und Gleichheit sind leere Namen ohne Bruderliebe, die alle Menschen ohne Unterschied ihrer politischen oder konfessionellen Richtung umfaßt und selbst beim Kampfe im Feinde den Menschen achtet. Als Aufgabe des Augenblicks, wo der Volkswille seine gesetzlichen Organe zu seiner Geltendmachung hat, erachten wir, unsern Grundsätzen durch Waffen des Geistes den Sieg zu verschaffen. Die Errungenschaften der Märzrevolution, welche in dem Willen der Majorität des Volkes und in dem Zustande der Dinge, wo das Sprichwort, „Roth bricht Eisen,“ zur Wahrheit wurde, ihre Begründung findet, wollen wir als heiliges Vermächtniß festhalten und weiter fortbilden. Gegenwärtig, wo die konstitutionell-monarchische Verfassung festgestellt wird, haben wir dieser Verfassung die breiteste demokratische Grundlage zu vindiziren. Diese verlangt der Wille der Majorität des Volkes, und ihm werden wir durch unsere vom und aus dem Volke gewählten Deputirten Geltung zu verschaffen suchen. Ihre Beschlüsse achten wir, und glauben wir zuweilen, daß sie den Volkswillen verkennen könnten oder bereits verkannt, so werden wir uns bestreben, den Volkswillen auf gesetzlichem Wege zu ihrer Kunde zu bringen, und nicht ruhen, bis die Wahrheit gesiegt hat.
Einstimmig erklärte die Versammlung mit diesen Grundsätzen sich einverstanden.
Es wurde hierauf vorgebracht, daß ein Gerücht, höchst wahrscheinlich ein falsches, verbreitet worden, als habe ein Mitglied des Vereines eine Proscriptionsliste fabrizirt, wonach Einzelne der Wohlhabenden des Ortes zur Zahlung verschiedener Geldsummen gewaltsam angehalten werden sollten; und die Versammlung wurde befragt, ob für den unwahrscheinlichen Fall, daß sich dies bestätige und der Proscribent ermittelt würde, damit einverstanden sei, daß derselbe sofort aus dem Vereine ausgestoßen werde. Nachdem diese Frage einstimmig bejaht worden, wurde die Gesellschaft befragt, ob irgend einer über den Thäter Aufschluß geben könne? Diese Frage wurde verneint, und das fragliche Gerücht, als ein für verläumderisch zu haltendes, mit Entrüstung abgewiesen, und bemerkt, daß man vernünftige sociale Reformen, welche das Volkswohl erheische, auf rechtlichem Wege erstreben werde.
Hierauf wurde vom Vicepräsidenten eine Petition an die hohe National-Versammlung zu Berlin um Aufhebung der Kadettenhäuser verlesen, einstimmig genehmigt und mit zahlreichen Unterschriften bedeckt.
Sodann berichtete der stellvertretende Sekretair Euler über das bisher Geschehene hinsichtlich der Gemeinde-Wald- und sonstigen Servituten des hiesigen Kreises. Zur nähern Ermittelung wurde ein Ausschuß gewählt und für zweckdienlich erklärt, daß die ermittelten Gerechtsame der einzelnen Gemeinden, zur Verbreitung unter den Berechtigten, gedruckt werden.
Sodann nahm der Präsident des Mühlheimer Arbeitervereins, Bengel, das Wort, erklärte, daß dieser Verein sich mit Freude unserm Vereine als Filialvereine angeschlossen habe, und daß durch den Centralverein das Band zwischen Stadt und Land angeknüpft sei, welches die wohlthätigsten Folgen haben werde. Seinen herzlichen Worten folgte ein allgemeines Bravo.
Hierauf trat nachdem der Präsident erklärt hatte, daß der demokratische Verein zu Bonn den unsrigen als Bruderbund begrüßt habe, ein Mitglied dieses Vereines Studiosus Hatterscheidt auf, und drückte seine Freude darüber aus, daß sich unser Verein als Demokratischen constituirt, stimmte schon im Anfange der Versammlung ausgesprochene Worten: Das Hauptband der demokratischen Vereine bestehe in ihrer Uebereinstimmung hinsichtlich des Einkammer-Systems und der Wahl ohne Census, wodurch die Durchführung des Gesammtwillens des Volkes möglich sei, bei, setzte die Punkte näher auseinander und begrüßte nochmals Namens des Bonner demokratischen Vereins mit warmen Worten den unserigen als Bruder-Verein, welches mit Jubel aufgenommen wurde.
Hierauf wurde die Versammlung geschlossen, deren würdige Haltung musterhaft war und von echt demokratischem Geiste zeugte.
Die nächste Versammlung findet am Sonntag den 12. November cur Nachmittags 2 Uhr im Gasthause des Stephan Wessel zu Bensberg statt wozu die Mitglieder des Vereins und die, welche demselben beizutreten gesonnen sind, hiermit eingeladen werden.
Der Vorstand.
@xml:id#ar120b_003
@typejArticle
@facs0605
Motto aus der „Neuen Rheinischen Zeitung:“
O Joseph, wie preis' ich glücklich Dich,
Du hast, was die Erde bietet:
Du hast Dir für Dein gutes Geld
Die vier besten Kerle gemiethet!
Unlängst frugen wir die „Kölnische Zeitung,“ ob denn ihr oder eigentlich Herrn Joseph's vier literarischen Käuzen aller Witz ausgegangen sei? Dies geschah nur aus Mitleid; wir wollten sie antreiben, der „Neuen Rheinischen Zeitung,“ welche so unbarmherzig mit der „Kölnischen“ umgeht, doch eins zu versetzen. Was thut darauf die „Kölnische Zeitung?“ Sie theilt ihren Lesern unsern Rath als Lesefrucht aus der frommen „Rhein- und Moselzeitung“ mit. Wir machen sie auf das Unpassende dieser Antwort für unsere Anfrage aufmerksam; sie begreift dies auch; die vier Käuze raffen alle ihre Kraft zusammen und lassen nun folgende Antwort vom Stapel laufen: „Die Rhein- und Moselzeitung“ enthält in ungeheuerer Schrift die unerwartete Mittheilung, daß nach den Pariser Blättern vom 13. Okt. Wien bombardirt sei und in Flammen stehe. Also für eine Zeitungs-Redaktion geht der Weg von Wien nach Koblenz ‒ über Paris!“ Dieser Stich ist tödtlich für die „Rhein- und Moselzeitung;“ aber die „Kölnische Zeitung“ kann nur mittelst ihres eigenen Todes ihrer Feindin den Tod geben; dieselbe Eule brachte die „Kölnische Zeitung“ unter demselben Datum, gerade so wie die „Rhein- und Moselzeitung,“ sogar hatte jene wie diese die Nachricht in großen Buchstaben mitgetheilt. Daß die französischen Blätter, namentlich die „Independance,“ weit früher Nachrichten aus Berlin als die „Kölnische Zeitung“ bringen, ist überhaupt nichts Ungewöhnliches.
(Rh.- u. M.-Ztg.)
Amtliche Nachrichten.
@xml:id#ar120b_004
@typejArticle
@facs0605
Berlin, 14. Oktober.
Nach dem heutigen Militär-Wochenblatte ist der General-Lieutenant Graf Dohna, kommandirender General des 1. Armee-Korps, zum General der Kavallerie ernannt worden.
Dasselbe Blatt enthält die Allerhöchste Verordnung, betreffend die Ueberweisung der Angelegenheiten der Küsten-Flotille an das Ressort des Kriegs-Ministeriums und Einsetzung der Marine-Kommission:
„Auf den Bericht des Staats-Ministeriums vom 3. September 1848, dessen Anlagen zurückerfolgen, genehmige Ich, daß Alles, was sich auf die Beschaffenheit, die Ausrüstung, Bemannung und Verwendung der zunächst zum Zwecke der Vertheidigung der Ostseeküste bestimmten Küsten-Flotille (Kanonen-Schaluppen und Jollen) bezieht, dem Ressort des Kriegs-Ministeriums überwiesen, auch unverzüglich eine Marine-Kommission in Berlin eingesetzt werde und zusammentrete, welche in vorgeschlagener Art über die Marine-Angelegenheiten das Weitere zu ermitteln, zu berathen und an das Staats-Ministeriums zur Beschlußnahme zu berichten hat. Unter Belassung in ihren anderweiten Dienstfunktionen ernenne Ich zum Vorsitzenden dieser Kommission den Prinzen Wilhelm Adalbert von Preußen, Königliche Hoh., und zu Mitgliedern derselben vorläufig den General-Major und Inspekteur der 2. Artillerie-Inspektion, von Jenichen, den General-Major und Inspekteur der 1. Ingenieur-Inspektion, Brese, den Geh. Ober-Finanzrath Oesterreich, den Major Bogun von Wangenheim vom Kriegs-Ministerium, den Geheimen Ober-Bau-Rath Severin, den Navigations-Direktor, Marine-Kapitän-Lieutenant Schröder, den J. F. Dannenberger und den Kommissions-Rath Wedding. Ich überlasse der Kommission, außerdem dasjenige technische Hülfspersonal zu ihren Berathungen heranzuziehen, resp. auf dessen Heranziehung anzutragen, welches dieselbe dazu noch etwa für erforderlich erachten sollte; ingleichen durch ihre Mitglieder an Ort und Stelle diejenigen Besichtigungen und Ermittelungen vornehmen zu lassen, die sie zur sicheren Begründung ihrer Vorschläge für nothwendig hält. Bei der Vorlegung des Berichts der Kommission, womit die Wirksamkeit derselben schließt, erwarte Ich die Vorschläge des Staats-Ministeriums für die Bildung und Zusammensetzung eines besonderen Marine-Kollegiums, welches dem Staats-Ministerium mit der Befugniß, sich mit den betreffenden Central-Verwaltungen und anderen Behörden unmittelbar zu benehmen, unterzuordnen ist und die Verwaltung der gesammten Marine-Angelegenheiten, so weit sie Preußen zufällt, zu übernehmen hat. Ich habe den Prinzen Wilhelm Adalbert von Preußen, Königliche Hoh., hiervon in Kenntniß gesetzt und überlasse dem Staats-Ministerium, danach die anderweite Bekanntmachung und Veranlassung.
Bellevue, den 5. September 1848.
Friedrich Wilhelm.
v. Auerswald. Hansemann. Frhr. v. Schreckenstein. Milde. Märcker. Gierke. Köhlwetter.
Für den Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten:
v. Ladenberg.
An das Staats-Ministerium.“
Die heute ausgegebene Nr. 45 der Gesetzsammlung enthält das Gesetz, betreffend die Sistirung der Verhandlungen über die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der Dienste, Natural- und Geld-Abgaben, so wie der über diese Gegenstände anhängigen Prozesse. Vom 9. Oct. 1848.
Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. verordnen, auf den Antrag der zur Vereinbarung der preußischen Staatsverfassung berufenen Versammlung, nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, was folgt:
§ 1.
Es werden auf den Antrag auch nur eines Theilnehmers sistirt:
a) alle Verhandlungen über die Regulirung der gutsherrlichen und bäuerlichen Verhältnisse und über die Ablösung der Dienste, Natural- und Geld-Abgaben, in denen der Rezeß noch nicht bestätigt ist;
b) die bei den Auseinandersetzungs-Behörden oder den ordentlichen Gerichten schwebenden Prozesse über Mühlen-Abgaben.
§ 2.
Von Amts wegen werden sistirt:
1) die bei den im § 1 gedachten Verhandlungen entstandenen und noch nicht rechtskräftig entschiedenen Prozesse, jedoch mit Vorbehalt interimistischer Festsetzung über die laufenden Leistungen;
2) alle bei den Gerichten oder den Auseinandersetzungs-Behörden schwebenden Prozesse über folgende Rechtsverhältnisse:
a) die Lehensherrlichkeit und die lediglich aus derselben entspringenden sonstigen Rechte bei allen Arten von Lehnen, mit alleiniger Ausnahme der Thronlehne, das Heimfallsrecht und der Anspruch auf die Regulirung eines Allodifications-Zinses für die früher aufgehobene Lehnsherrlichkeit in denjenigen Landestheilen, welche vormals eine Zeit lang zum Königreiche Westphalen, zum Großherzogthum Berg und zu französischen Departements gehört haben, ohne Unterschted, ob der Staat, moralische Personen oder Privatpersonen die Berechtigten sind;
b) das Eigenthumsrecht des Erbpächters und das Ober-Eigenthum des Erbzinnsherrn, sobald der Erbpachtskanon, Erbzins und die sonstigen Leistungen des Erbpächters oder Erbzinsbesitzers vollständig gegen Entschädigung in Land oder Kapital abgelöst sind;
c) das Recht der Guts- oder Grundherren, Ober-Eigenthümer oder Erbverpächter, zu der Veräußerung, Vererbung, Zerstückelung oder Verschuldung der ihnen verpflichteten Grundstücke ihre Einwilligung zu ertheilen oder zu versagen;
d) alle Vorkaufs-, Näher- und Retrakt-Rechte, mit alleiniger Ausnahme der Vorkaufsrechte der Miteigenthümer an den Antheilen der gemeinschaftlichen Sache;
e) das Recht, einen Antheil oder ein bestimmtes Stück aus einer Verlassenschaft vermöge guts- oder grundherrlichen Verhältnisses zu fordern, meist unter den Namen: Sterbefall, Bestfall, Besthaupt, Kurmede vorkommend;
f) das Recht, von den Erben, eines Grundbesitzers das Sterbelehn zu fordern;
g) die Berechtigung der Ober-Eigenthümer, Erbverpächter und Guts- oeer Grundherren, Besitzveränderungsabgaben irgend einer Art bei Veränderung in der herrschenden Hand zu erheben und bei Veränderungen in der dienenden Hand, desgleichen Abgaben von Erben in der auf- und absteigenden Linie, von Ehegatten oder Brautleuten, sowohl im Falle der Vererbung, als der Ueberlassung unter Lebenden zu fordern;
h) die aus dem guts- oder grundherrlichen Rechte herrührenden Leistungen und Abgaben der Nichtangesessenen und die ihnen dafür zu gewährenden Gegenleistungen;
i) die gewöhnlich unter den Benennungen Schutzgeld, Schutzzins, Jurisdiktionszins vorkommenden Beiträge der Angesessenen zu den Lasten der Polizeiverwaltung und Gerichtsbarkeit, insofern nicht eine oder die andere dieser Abgaben bei der ersten Verleihung eines vorher nicht mit bäuerlichen Wirthen besetzt gewesenen Grundstücks ausdrücklich als Grundabgabe oder Gegenleistung für die Verleihung übernommen wurde oder die Stelle der Grundsteuer vertritt;
k) die aus der Gerichtsbarkeit entspringenden Abgaben, welche außer den Kosten, deren Erhebung sich auf die gesetzlich bestehenden Gebührentaxen gründet, entweder dauernd an Gerichtspersonen oder bei einzelnen gerichtlichen Verhandlungen entrichtet werden, z. B. die Abgaben an Gerichtsdiener, die Dreidinggelder, Zählgelder, Siegelgelder;
l) der Fleisch- oder Blutzehnt, d. h. die Berechtigung, von dem gesammten in einer Wirthschaft geborenen oder aufgezogenen Vieh, oder von einzelnen Gattungen desselben, gewöhnlich das zehnte, bisweilen auch das nach einem anderen Zahlenverhältniß bestimmte Stück in Natur oder an dessen Statt einen Geldbetrag zu fordern, desgleichen der Bienenzehnt;
m) die ungemessenen Dienste in den zur Provinz Westphalen und Sachsen gehörigen, durch den Vertrag vom 29. Mai 1815 an Preußen abgetretenen, vormals hannoverschen Landestheilen und dem Herzogthum Westphalen;
n) die Jagd-Dienste, die Verpflichtung, Jagdhunde zu füttern, Jäger aufzunehmen und sonstige unmittelbar zum Zwecke der Jagd obliegende Leistungen, Dienste zur Bewachung gutsherrlicher Gebäude oder sonstiger Grundstücke, Dienste zu häuslichen Verrichtungen der Gutsherrschaft, als zum Reinigen der Häuser und Höfe, zum Krankenpflegen, Bewachen von Leichen, Dienste zu hauswirthschaftlichen Bedürfnissen der gutsherrschaftlichen Beamten, Dienste und Leistungen zu Reisen des Gutsherrn selbst oder seiner Beamten, Botendienste und Abgaben, welche lediglich die Stelle der vorbenannten Dienste und Leistungen vertreten;
o) folgende Leistungen und Abgaben: Walpurgisschoß, grundherrlicher Schoß, Bedegeld, Schäfersteuer, Bienenzins und Wachspacht, insofern beides von dem Verpflichteten für die Erlaubniß entrichtet wird, auf seinem eigenen Grund und Boden Bienen zu halten, die Verpflichtung zum Wachsverkauf, die unter dem Namen Wasserlaufszinsen, Wasserfallzinsen vorkommende Besteuerung der Wasserkraft der fließenden Gewässer, die Abgaben zur Ausstattung von Familiengliedern des Berechtigten, das Recht, die Gänse der bäuerlichen Wirthe berupfen zu lassen;
p) die auf Grundstücken haftende Verpflichtung der Besitzer, gegen das in der Gegend übliche Tagelohn zu arbeiten;
q) die Berechtigung des Erbverpächters, Erbzins- oder Zinsherrn, den zu entrichtenden Kanon zu erhöhen; auf die periodische Berechnung eines in Körnern bestimmten und in Geld abzuführenden Kanons nach den wechselnden Getreidepreisen findet diese Bestimmung nicht Anwendung;
r) das Eigenthum der Gutsherren an den auf fremden Gärten, Aeckern und Wiesen stehenden Eichen;
s) die unter den Namen Straßengerechtigkeit, Auenrecht vorkommende ausschließliche Befugniß der Gutsherren, über die nicht zu den Wegen nöthigen freien Plätze innerhalb der Dorflage zu verfügen;
3) die bei den ordentlichen Gerichten unabhängigen Prozesse über die Verpflichtung zur Entrichtung von Besitzveränderungs-Abgaben in anderen als den oben zu 2 sub g genannten Fällen, insoweit sie nicht rückständige Gefälle betreffen; desgleichen über den, deren gewerblicher Ursprung streitig ist, und die über Exmission lassitischer Wirthe;
4) die Gemeinheits-Theilungssachen, insofern Streit aus der Anwendung der §§. 86, 84 und 114 der Gemeinheitstheilungs-Ordnung vom 7. Juni 1821 obwaltet, und die darüber schwebenden Prozesse.
§. 3.
Die Verordnung über die Beschränkung des Provokationsrechts auf Gemeinheitstheilungen vom 28. Juli 1838 ‒ §. 1 bis incl. 7 ‒ findet auch in der Provinz Westfalen Anwendung.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel.
Gegeben Sanssouci, den 9. Oktober 1848.
(L. S.) Friedrich Wilhelm.
v. Pfuel. Eichmann. v. Bonin. Kisker. Graf Dönhoff.
Für den Minister der geistlichen etc. Angelegenheiten:
v. Ladenberg.“
Handels-Nachrichten.
gap: insignificant
Fruchtpreise zu Neuß am 17. Oktbr.
[0606]
@typejAnnouncements
@facs0606
@typejAn
@facs0606
Neue Rheinische Zeitung.
Es ist uns von vielen Seiten mitgetheilt worden, daß unsere auswärtigen Leser in dem Glauben sich befinden, als brauchten sie beim Beginn des neuen Quartals die Zeitung bei der Post-Anstalt nicht wieder neuerdings zu bestellen, sondern sie würden ihnen, wenn sie nicht ausdrücklich abbestellt werden, von Neuem wieder zugesandt. ‒ Die Post-Anstalten verlangen Pränumeration und neue Bestellung vor oder beim Beginn eines jeden Quartals.
Dies zur Kenntniß unserer Abonennten und Leser.
Es versteht sich von selbst, daß auch jetzt noch für das laufende Quartal auf unsere Zeitung abonnirt werden kann.
Die Abonnements-Bedingungen sind bekannt.
Köln, den 17. Oktober 1848.
Die Geranten der „Neuen Rheinischen Zeitung.“
@typejAn
@facs0606
Jules Van Ceten, geschworner Schiffsmakler in Antwerpen. Bureau zur Beförderung deutscher Auswanderer nach Amerika.
Regelmäßige Schifffahrt zwischen Antwerpen und New-York.
Abfahrten für das Jahr 1848.
Den 10 oder 25. eines jeden Monats.
Die Namen der Schiffe, alle erster Klasse, gute Segler, mit hohen Zwischendecken, und allen wünschenswerthen Einrichtungen für Kajüten- und Zwischendeck-Passagiere versehen, so wie auch die Namen der Kapitäns, werden stets mindestens 15 Tage vor jeder Abfahrt bekannt gemacht.
Auch werden Schiffe nach Baltimore, New-Orleans, Galveston, Rio-Grande, Rio-Janeiro etc. expedirt, und zwar unter den vortheilhaftesten Bedingungen.
Näheres auf frankirte Briefe über Fracht und Preise der Passage bei Jules Van Ceten in Antwerpen.
@typejAn
@facs0606
Austern-Beziehungen betreffend!
Mit Bezug auf die Anzeige der drei Austern-Parksbesitzer in Ostende bitten wir unsere geschätzten Kunden, sich durch diese Anzeige nicht irre leiten zu lassen, indem wir nach wie vor unsere Austern, Howards etc., auf direktem Wege ohne irgend eine Vermittelung beziehen und die Preise stets so billig wie möglich stellen werden.
Köln, den 2. Oktober 1848.
G. Bettger et Comp.
@typejAn
@facs0606
Vorletzte Woche! des Römischen Circus. von Alexandro Guerra.
Heute Donnerstag den 19. Oktober 1848.
Große Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen, worüber das Nahere der Tageszettel besagt. Freitag findet die große Benefiz-Vorstellung der Mlle. Kremzof statt, und zwar eine große Damen-Vorstellung mit ganz neuen Abwechselungen, worunter die Damen die Stelle der Stallmeister vertreten werden, wie Mlle. Kremzof, Mome. Tourniaire, Mlle. Baviera und Mlle. Rosina. Das Nähere der Anschlagzettel.
Alexandro Guerra.
@typejAn
@facs0606
Anzeigen.
Schifffahrts-Anzeige.
Köln, 18. Oktober 1848.
Angekommen: Joh. Budberg von Duisburg. C. Brogmann von Rotterdam mit 2656 Ctr. C. Hegewein vom Obermain. Joh. Acker von Mainz. Conr. Nees vom Niedermain. Kapt. Hempel von Rotterdam mit 4159 Ctr. Kapt. Hollemberg von Rotterdam mit 4462 Ctr. Kapt. Scholwerth von Amsterdam mit 4288 Ctr.
Abgefahren: L. Tillmann nach Koblenz. A. Castor nach der Saar. G. A. Klee nach Heilbronn. Seb. Seelig nach dem Obermain. Fr. Gerling nach dem Niedermain.
In Ladung: Nach Ruhrort bis Emmerich W. Pesch. Nach Düsseldorf bis Mülheim an der Ruhr Joh. Budberg. Nach Andernach und Neuwied A. Boecking und M. Michel. Nach Koblenz, der Mosel und Saar. Jac. Tillmann. Nach der Mosel, nach Trier und der Saar Fr. Deiß. Nach Mainz A. Dorweiler. Nach dem Niedermain C. Nees. Nach dem Mittel- und Obermain B. Kraus. Nach Worms und Mannheim Wilh. Linz. Nach Heilbronn G. A. Klee. Nach Kannstadt und Stuttgart L. Hermann. Nach Bingen H. Leineweber.
Ferner nach Rotterdam Kapt. Breyncks Köln Nr. 15.
Ferner nach Amsterdam Kapt. Koenen Köln Nr. 2.
Rheinhöhe am 18. Okt. 7 ′ ‒ ″.
@typejAn
@facs0606
Mosel-Dampfschifffahrt.
Täglicher Dienst.
Abfahrt von Trier Morgens um 5 Uhr.
Abfahrt von Koblenz (nach Ankunft der Nachtboote von Köln) Morgens um 6 Uhr.
Trier, den 24. August 1848.
Die Direktion.
@typejAn
@facs0606
Dampfschifffahrt zwischen Bremen und New-York.
Das amerikanische Post-Dampfschiff Washington, Capt. Johnston, wird am 25. Okt. von der Weser nach New-York abgehen.
Passagepreis nach New-York in 1. Cajüte Thlr. Gold 195,
Passagepreis nach New-York in 2. Cajüte Thlr. Gold 100.
Passagepreis nach Southampton in 1. Cajüte Thlr. Gold 25
Für Kinder und Domestiken in erster Cajüte die Hälfte.
Güterfracht 25 und 35 Dollars per 40 Cub.-Fuß mit 5 pCt. Primage.
Die zweite Cajüte ist für diese Reise besetzt Näheres bei C. A. Heineken et Comp. in Bremen, Agenten der Oc. Steam Nav. Comp.
@typejAn
@facs0606
Bollwerk Nr. 15 wird ein gutes Klavier zu miethen gesucht.
@typejAn
@facs0606
Bekanntmachung.
Durch den vom 15. Oktober c. ab, für vier verschiedene Jahreszeiten, und zwar für die Zeiten:
  • A. vom 1. Oktober bis 15. November 1848,
  • B. vom 16. Nov. 1848 bis Ende Februar 1849,
  • C. vom 1. März bis 15. April 1849,
  • D. vom 16. April bis Ende September 1849,
ins Leben tretenden neuen Fahrplan der bonn-kölner Eisenbahn-Gesellschaft, wird der Gang der Posten:
  • I zwischen Brühl und Euskirchen,
  • II. zwischen Brühl und Kirschseifen,
  • III. zwischen Brühl und Lechenich,
  • IV. zwischen Euskirchen und Flammersheim,
  • V. zwischen Euskirchen und Zulpich
wie folgt, Statt finden:
Ad 1. zwischen Brühl und Euskirchen, für die Zeitperiode A. und C.
Aus Brühl: erste Post täglich des Morgens 8 Uhr, nach der Ankunft des ersten Dampfwagens aus Köln und Bonn zum Anschluß an die Post IV. nach Flammersheim; zweite Post täglich Nachmittags 3 1/2 Uhr, nach Ankunft des vierten Zuges aus Köln und Bonn.
Aus Euskirchen: erste Post täglich Morgens 9 Uhr zum Anschluß an den dritten Zug nach Köln und Bonn; zweite Post täglich Nachmittags 4 1/2 Uhr, nach Ankunft der Posten IV. und V. aus Flammersheim und Zülpich, zum Anschluß an den sechsten Zug nach Köln und Bonn.
In der Zeitperiode B.
Aus Brühl: erste Post täglich Morgens 8 1/2 Uhr nach Ankunft des ersten Zuges aus Köln und Bonn, zum Anschluß an die Post IV. nach Flammersheim; zweite Post täglich Nachmittags 3 1/2 Uhr nach Ankunft des vierten Zuges aus Köln und Bonn.
Aus Euskirchen: erste Post täglich Morgens 9 Uhr, zum Anschluß an den dritten Zug nach Köln und Bonn; zweite Post täglich Nachmittags 4 1/2 Uhr, nach Ankunft der Posten IV. und V. aus Flammersheim und Zülpich, zum Anschluß an den sechsten Zug nach Köln und Bonn.
In der Zeitperiode D.
Aus Brühl: erste Post täglich des Morgens 7 1/2 Uhr, nach Ankunft des ersten Zuges aus Köln und Bonn, zum Anschluß an die Post IV. nach Flammersheim; zweite Post täglich Nachmittags 3 1/2 Uhr nach Ankunft des vierten Zuges aus Köln und Bonn.
Aus Euskirchen: erste Post täglich Morgens 9 Uhr, zum Anschluß an den dritten Zug nach Köln und Bonn; zweite Post täglich Abends 5 1/2 Uhr, nach Ankunft der Posten IV. und V. aus Flammersheim und Zülpich, zum Anschluß an den sechsten Zug nach Köln und Bonn.
Ad II. zwischen Brühl und Kirschseifen per Euskirchen, Commern, Gemünd und Schleiden.
In der Zeitperiode A. B. C. D.
Aus Brühl: täglich Nachmittags 1 1/4 Uhr ‒ passirt Euskirchen um 3 1/2 Uhr ‒ nach Ankunft des dritten Zuges aus Köln und Bonn, zum Anschluß an die Post V. nach Zülpich.
Aus Kirschseifen: täglich Morgens 6 1/2 Uhr ‒ passirt Euskirchen um 11 Uhr ‒ zum Anschluß an den vierten Zug nach Köln und Bonn.
Ad III. zwischen Brühl und Lechenich.
Aus Brühl:
In der Zeitperiode A. B. C. D.
täglich Abends 6 Uhr nach Ankunft des fünften Zuges aus Köln und Bonn.
Aus Lechenich
In der Zeitperiode A. und C.
täglich Morgens 7 Uhr.
In der Zeitperiode B.
täglich Morgens 7 1/2 Uhr.
In der Zeitperiode D.
täglich Morgens 6 1/2 Uhr zum Anschluß an den zweiten Zug nach Köln und Bonn.
Ad IV. zwischen Euskirchen und Flammersheim.
In der Zeitperiode A. und C.
Aus Euskirchen: täglich Vormittags 10 3/4 Uhr nach Ankunft der ersten Post aus Brühl.
Aus Flammersheim: täglich Nachmittags 3 1/2 Uhr zum Anschluß an die zweite Post nach Brühl.
In der Zeitperiode B.
Aus Euskirchen: täglich Vormittags 11 1/4 Uhr nach Ankunft der ersten Post aus Brühl.
Aus Flammersheim: täglich Nachmittags 3 Uhr zum Anschluß an die zweite Post nach Brühl.
In der Zeitperiode D.
Aus Euskirchen: täglich Vormittags 10 Uhr nach Ankunft der ersten Post aus Brühl.
Aus Flammersheim: täglich Nachmittags 4 Uhr zum Anschluß an die zweite Post nach Brühl.
Ad V. zwischen Euskirchen und Zülpich.
In der Zeitperiode A B. C.
Aus Euskirchen: täglich Nachmittags 4 1/2 Uhr nach dem Durchgange der Post II. von Brühl nach Kirschseifen.
Aus Zülpich: täglich Nachmittags 2 3/4 Uhr, zum Anschluß an die zweite Post nach Brühl.
In der Zeitperiode D.
Aus Euskirchen: täglich Nachmittags 4 1/2 Uhr nach dem Durchgange der Post II von Brühl nach Kirschseifen.
Aus Zülpich: täglich Nachmittags 2 1/2 Uhr zum Anschluß an die zweite Post nach Brühl.
Die Post von Köln über Brühl, Euskirchen, Münstereifel, Blankenheim, Prüm etc. nach Trier behält ihren Gang unverändert, und zwar:
Aus Köln: täglich Abends 7 Uhr, in Prüm 8 1/2 Uhr Morgens, in Trier 5 1/2 Uhr Nachmittags.
Aus Trier: täglich Morgens 6 Uhr, in Prüm 3 3/4 Uhr Nachmittags, in Köln 6 Uhr Morgens.
Köln, 8. Oktober 1848.
Der Ober-Post-Direktor, Rehfeldt.
@typejAn
@facs0606
Kölnischer Kunst-Verein.
Die zehnte Kunst-Ausstellung auf dem Saale Gürzenich ist jeden Tag von Morgens 9 bis Abends 6 Uhr geöffnet. Eintrittspreis für die Wochentage 5 Sgr., für Sonn- und Feiertage 2 1/2 Sgr. Das Personal-Abonnement für die Dauer der Ausstellung 1 Thaler. Verzeichnisse der ausgestellten Kunstwerke sind zu 5 Sgr. am Ausgange zum Saale bei St. Alban zu haben.
Anmeldungen zu Aktien können auf dem Saale in die dazu bereit liegenden Listen eingeschrieben werden.
Dr. Ernst Weyden, Sekretär.
@typejAn
@facs0606
Berlin: Oekonomie-Administratoren ‒ Wirthschafts-Inspektoren ‒ Forst- und Domainen-Beamte ‒ Rentmeister ‒ Sekretaire ‒ Oberkellner ‒ Brennerei-Verwalter ‒ Braumeister ‒ Destillateure ‒ Fabrikaufseher und herrschaftliche Diener können sehr einträgliche und dauernde mit hohem Gehalt verbundene Stellen erhalten. Näheres auf briefliche Meldungen in der Agentur des Apothekers Schultz in Berlin, Alexanderstraße N. 63.
@typejAn
@facs0606
Meinen geehrten Kunden hiermit die ergebene Anzeige, daß mein Lager für die bevorstehende Saison in allem was das In- und Ausland Neues bieten, aufs geschmackvollste assortirt ist.
Außer den mannigfaltigsten Stoffen darf ich meine außergewöhnlich billigen Shwales und mein reiches Assortiment fertiger Mäntel in den gefälligsten Facons besonders anempfehlen. Jos. Baum, Obermarspforten 11.
@typejAn
@facs0606
Freie Volksblätter erscheinen wöchentlich 3 Mal. ‒ Pränumerations-Preis für Köln und Mülheim 15 Sgr.; auswärts durch die Postanstalten bezogen 18 3/4 Spr. pro Quartal.
Freunde der demokratischen Sache werden zum Abonnement freundlichst eingeladen. ‒ Die bereits erschienenen Nummern dieses Quartals werden nachgeliefert.
Cöln, den 14. Oktober 1848.
Der Herausgeber, Bernh. Dietz.
@typejAn
@facs0606
Einige aber nur ganz erfahrene Kleidermacher-Gehülfen finden Arbeit bei J. H. Schulz, Schildergasse Nr. 14.
@typejAn
@facs0606
à Thlr. 72 per Jahr zu vermiethen: das Haus Nr. 28 unter Krahnenbäumen enthaltend 6 Zimmer, Speicher, Keller und kleinen Hofraum. Näheres am Kaufhaus Nr. 33.
@typejAn
@facs0606
Herrenkleider werden gewaschen und reparirt, Herzogstraße Nr. 11.
@typejAn
@facs0606
Bei J. W. Dietz in Köln ist erschienen und in Welter's Buchhandlung (Gebr. Stienen), Hochstraße Nr. 160, zu haben:
Austritt dreier Offiziere aus der preussischen Armee nach der März-Revolution.
Von Wülfing, Attaché der deutschen Gesandtschaft in Bern, Lieutenant a. D.
Ohne die ausgedehntesten volksthümlichen Reformen in der Armee haben wir keine Garantie für die Freiheit.
Preis 5 Sgr.
Ein höchst interessantes, empfehlenswerthes Schriftchen, welches mit ungemeiner Schärfe und Klarheit einen Vorfall bespricht, der nach den Errungenschaften des März nicht mehr hätte vorkommen dürfen, und zugleich von den Ansichten des Militärs über Diensteid etc., sowie dem reaktionären Geiste desselben, bündiges Zeugniß gibt.
@typejAn
@facs0606
Im Verlage von J. W. Dietz in Köln (unter Hutmacher Nr. 17) ist erschienen und zu haben:
Cavaignac in Köln.
Eine wahrheitsgetreue Erzählung der Kölner Ereignisse.
mit steter Berücksichtigung der aktenmäßigen Darstellung Zusammengestellt von mehreren Augenzeugen.
Mit einer Einleitung.
Preis: 1 1/2 Sgr
@typejAn
@facs0606
Die Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt versichert alle Mobilar- und Immobilar-Güter, auch Fruchthaufen auf freiem Felde, so wie die Waaren auf der Reise begriffen zu den der Gefahr angemessenen billigst gestellten Prämien-Sätzen. Meine Herren Hülfsagenten, die dem verehrlichen Publikum bereits bekannt, sind stets bereit, Anträge entgegen zu nehmen, um mir solche zur Ausfertigung der Policen einzusenden und über die Bedingungen genügende Auskunft zu ertheilen.
Alle Versicherungen bis zu sehr bedeutenden Summen werden durch mich in Vollmacht und im Namen der Anstalt sofort gezeichnet und sind von dem Augenblicke an, wo die Prämie gegen Aushändigung der Police bezahlt ist, in Obligo für die Anstalt.
Köln, im August 1848.
Der General-Agent der Leipziger Feuer-Versicherungs-Anstalt für die Regierungs-Bezirke Köln und Koblenz.
Mainone.
@typejAn
@facs0606
Anfrage an die Behörde.
War 1840 die Wahl eines Gensdarmerie-Wachtmeisters zum Polizei-Kommissair etwa so vortrefflich, daß jetzt schon wieder ein solcher zu diesem Posten ernannt werden soll?
X Y. Z.
@typejAn
@facs0606
Der politische Wetterprophet.
Was es doch heute zu Tage allerlei Wetterpropheten gibt. Außer den bisherigen ist uns hier in Köln nun auch das Glück zu Theil, noch einen weitern „einen politischen Wetterpropheten“ in Gestalt eines Offiziers in grünem Leibrock, zu besitzen. Verdunkelt sich der politische Himmel, im Nu ist dieser neue Wetterprophet verschwunden, klärt er sich indessen auf und die Luft ist wieder rein, so erscheint solcher wie ein aufgeblasener Truthahn, in Helm und Haarschwanz durch die Straßen stolpernd.
X. Y. Z.
@typejAn
@facs0606
Die Heuler haben in der Wahl gesiegt!
Am Samstag kömmt Herr Justizrath Kyll zurück. Wir fordern Alle Freigesinnten auf sich am Samstag Abend an dem Fackelzug für Hrn. Kyll zu betheiligen.
@typejAn
@facs0606
Die „Kölnische Zeitung“ hat wieder ihre Loyalität bewiesen: Sie wollte untenstehende Erwiederung nicht aufnehmen:
Erwiederung oder resp. Berichtigung des in Nr. 282 stehenden Artikels der Kölnischen Zeitung, über die Volks-Versammlung in Worringen.
Da es dem verehrlichen Arbeitervereine in Worringen, zur Verherrligung des Königs-Geburtstages (Aha) gefallen hat, durch Plakate eine Volks-Versammlung zu berufen, die auf der dortigen Heide abgehalten werden sollte, requirirten die Behörden des Worringer Kreises, zum Schutze des Staates und der Krone, welche leicht auf der dortigen Heide, unversehens oder unglücklicher Weise hätte umgestoßen werden können, aus hiesiger Garnison zwei Schwadronen Uhlanen und zwei Geschütze, die die Aufrechthaltung obengenannter Theile besorgen mußten. Da aber den sämmtlichen Vereinen die Anzeige von Seiten des Arbeitervereins aus Worringen gemacht worden war, daß keine Versammlung stattfinden werde, und die Anzeige durch Plakate nur bezwecken sollte, die Wachsamkeit, Standhaftigkeit und unermüdliche Ausdauer der Soldateska, wie die der Behörden, welche fest entschlossen ist, zu erproben, so erklären wir sämmtliche Mitglieder, den Artikel der Kölnischen Zeitung als rein erdichtet, und in fast allen Theilen erlogenen Bericht; denn es sind weder Anstalten zur Rednerbühne, noch weniger Aufforderung zum Auseinandergehen auf der Heide, von Seiten der Behörde gemacht worden (und warum nicht) weil keine zugegen waren.
Ob aber vielleicht diese Aufforderung der Behörden an den Worringer Schäfer, der zufällig daselbst seine Heerde Schafe weidete, ergangen ist, wissen wir nicht. Schließlich werden alle tapfere Helden der Armee, so wie sämmtliche reaktionäre Behörden aufgefordert: an dem Leichenbegängnisse, der verflossenen Sonntag zu Worringen gefallenen Helden, Theil zu nehmen.
Auch sind sämmtliche Demokratische und Arbeitervereine aufgefordert, dieser Aufforderung, wie der der vorigen Woche entsprechen zu wollen.
Im Auftrag des Arbeitervereins: Gez. H. Wasserfall.
@typejAn
@facs0606
Wie man doch leicht in der Welt vom Hund auf den Esel kommen kann!!!!
@typejAn
@facs0606
Abgegangener Volksmann. ‒ Durchgeklüngelter Volksvertreter!
@typeimprint
@facs0606
Der Gerant: Korff.
Druck von J. W. Dietz, unter Hutmacher Nro. 17