[1485]
Neue Rheinische Zeitung
Organ der Demokratie.
No 264. Köln, Donnerstag, den 5. April 1849.
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Expedition Unter Hutmacher Nro. 17.
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Uebersicht.
Deutschland. Köln. (Lohnarbeit und Kapital. — Zur schlesischen Milliarde. [Die “Rezesse”]. — Mobilisirung des 8. Armeekorps). Barmen. (Die Lage der Fabrikarbeiter). Berlin. (Geschichtsfabrikation im „Pr. St.-A.“ — Kommissionsberathung über die Reichskaiser Adresse). Magdeburg. (Preußische Rechtspflege). Erfurt. (Dr. Stockmann. — Graf Keller). Grottau. (Behandlung polnischer Emigranten). Schmaleningken. (Die Russen an der Gränze).
Polen. Von der russischen Gränze. (Die russischen Truppen). Von der galizisch-schlesischen Gränze. (Honved-Transporte).
Französische Republik. Paris. (Thiers-Barrot. — Ledra-Rollin. — Die Milliarde. — Der verpfändete Napoleon. — Wahlagitation der Rue de Poitiers. — Journalschau. — Neue Krankheit in Spanien. — National-Versammlung. — Vermischtes). Bourges. (Prozeß der Maigefangenen).
Italien. (Aufklärungen).
Ungarn. (Die Südslawen und die östreichische Monarchie)
Ostindien. London (Die Niederlage der Sikhs).
Deutschland.
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Edition: [Karl Marx: Lohnarbeit und Kapital, vorgesehen für: MEGA2, I/9. ]
[ * ] Köln, 4. April.
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[ * ] Köln, 4. April.
Napoleon bearbeitete 1806 - 1807 das übermüthige Preußen mit gewaltigen Keulenschlägen. Er demüthigte es so tief, daß der damalige preußische König sich gezwungen sah, an der verrosteten Staatsmaschinerie einige Reparaturen — Reformen genannt — vornehmen zu lassen. In Folge jener Keulenschläge verblichen u. A. „Erbunterthänigkeit“ und „Zunftzwang“ eines gewaltsamen Todes. Für den Zunftzwang erhielten wir Gewerbefreiheit. Sehr bald wußte die preußische Raubritterschaft, ihr voran die schlesische, doppelten Vortheil zu ziehen, mit andern Worten, einzelne Klassen des Landvolks auf zweifache Art, modern-bürgerlich und feudal-ritterlich, auszusaugen.
Zum Verständniß einige kurze Bemerkungen.
Die „Erbunterthänigkeit“, diese wenig gemilderte, in der Praxis oft noch härtere Form der eigentlichen „Leibeigenschaft“ fiel, von einem Nachhauch der französischen Revolution angeblasen, zu Boden. Was aber nach wie vor aufrecht stehen blieb: das waren die Frohnden oder „Hofetage“ und die Geld- und Naturalleistungen an den „gnädigen“ Patrimonialherrn. Durch Abschaffung der Erbunterthänigkeit erlangte der Landmann bloß Folgendes: 1) Seine Kinder durften nicht mehr zwangsweise und für ein bestimmtes Hundegeld und ungemachten Fraß so und so viel Jahre dem Gutsherrn als Ochsen-, Pferde- und Schweine-Jungen oder als dito Knechte und Mägde dienen; 2) seine Kinder durften, ohne daß es der Erlaubniß des gnädigen Gutsherrn und der dafür zu entrichtenden Abgabe von 5 bis 15 und mehr Thalern bedurfte, ein Handwerk oder eine freie Kunst lernen, sich überhaupt einen Lebensberuf wählen, ohne die gottbegnadeten Räuber von so und so viel Ahnen dafür zu bezahlen; 3) der Landmann durfte heirathen, ohne vorgängige Erlaubniß und Bezahlung des Gutsherrn; 4) er durfte ohne vorgängige Erlaubniß und ohne so und so viel Thaler Abzugsgelder zu entrichten, sich aus einem Dorf in's andere, sogar in einen andern Kreis und noch weiter, wenn's ihm beliebte, übersiedeln. Dies waren die Haupt- „Errungenschaften“, die in Folge des Einrückens der französischen Armee 1806 und ihrer glänzenden Siege über das preußische Krautjunkerthum, dem Landmann zu Theil wurden.
Im Uebrigen fuhr die edle Ritterschaft fort, unter dem Titel von Robotdiensten, Grundzinsen, Laudemien, Marktgroschen, Zehnten und der vielen andern feudalen Abgaben und Leistungen, das Landvolk nach Kräften auszusaugen und von dem Schweiß des sich von früh bis in die tiefe Nacht abplackenden kleinen Mannes herrlich und in Freuden zu leben.
Es blieb indeß nicht einmal beim Alten, sondern die Herren Ritter schnitten von nun ab sogar doppelte Riemen aus dem Leder des Bauern.
Die Gelegenheit dazu ergab sich aus der Einführung der Gewerbefreiheit.
So lange der Zunftzwang andauerte, zahlte der ländliche Handwerker und Gewerbetreibende für sein Handwerk oder Geschäft eine jährliche — der Regel nach ziemlich hohe — Abgabe an den gnädigen Gutsherrn. Dafür genoß er den Vortheil, daß ihn der Gutsherr gegen die Konkurrenz Anderer durch Versagung der Betriebserlaubniß schützte, und daß der Gutsherr außerdem bei ihm arbeiten lassen mußte. So verhielt sich's namentlich bei den Müllern, Brauern, Fleischern, Schmieden, Bäckern, Kretscham- (Wirthshaus-) Besitzern, Krämern etc.
Zwar haben die Herren Ritter die Frechheit gehabt, bis auf die neueste Zeit herab, durch ihre eigenen und durch erkaufte Federn den Nachweis führen zu wollen, daß die von jenen Handwerkern und Gewerbetreibenden zu zahlenden Abgaben auf Grund und Boden hafteten und nichts weiter als ein Grund- oder Erbzins seien. Sie konnten aber höchstens nur denjenigen Leuten Sand in die Augen streuen, die von den ländlichen Verhältnissen in Schlesien so viel wußten, wie der Blinde von der Farbe. Aus einigen wenigen Fällen, die zu Gunsten der raubritterlichen Ansicht sprachen, suchten die Herren schlauer Weise einen allgemeinen Grundsatz zu fabriziren und da sie im innigsten Bunde standen mit jenem Scheusal, altpreußischer Richterstand genannt, einem Scheusal, das namentlich auf dem Landvolk schlimmer gelastet hat und noch lastet, als alle ägyptischen Landplagen zusammengenommen: so gelang es ihnen, den profitreichen Grundsatz auf die ungeheure Mehrheit der Fälle, auf die er nicht paßte, fortwährend anzuwenden.
Während der „gnädige“ Herr seit Einführung der Gewerbefreiheit sich immer mehr in industrielle Spekulationen einließ und z. B. Wasser- und Windmühlen, später amerikanische Dampfmühlen anlegte und nicht bloß sein eigenes Getreide, das sonst der Dorfmüller zum Vermahlen erhalten mußte, in die eigene Mühle schickte, sondern auch als übermächtiger Konkurrent seinen eigenen Dorfmüller und die Müller weit und breit mehr oder weniger ruinirte: schämte er sich gleichwohl nicht, von dem betreffenden Müller nach wie vor dieselben Abgaben zu erheben, als zur Zeit, da der Zunftzwang bestand und das herrschaftliche Getreide dem zinsenden Müller Beschäftigung und Verdienst gewährte.
Die neuen herrschaftlichen Mühlen hatten keinerlei feudale Abgaben zu entrichten, so daß die Herren Ritter schon um deswillen billiger produziren und verkaufen und damit den zinsenden Müller ruiniren konnten und wirklich ruinirten. Bei Forterhebung dieser Geld- und Naturalleistungen beriefen sich die Dominialvergnügten einerseits auf ihre Gegenleistungen an die Müller, z. B. auf die Verpflichtung, das Wehr und den Wasserlauf im Stande zu erhalten, die Mühlsteine und das nöthige Bauholz unentgeltlich anzufahren, andererseits erklärten sie die Abgaben lediglich für einen Grundzins. Davon abgesehen, daß die Leistungen der Müller mit den Gegenleistungen der Gutsherren im schreiendsten Mißverhältniß stehen, daß sie nur unter dem Zunftzwange einen Sinn hatten und als damalige Gewerbesteuer an den Gutsherrn begreif- [1486] lich sind: haben wir zum Glück an vielen Orten so schlagende Beweise von der gewerblichen Eigenschaft jener Mühlenabgaben vor Augen, daß die Herren Ritter es stets für's Klügste gehalten, solche kitzliche Dinge mit dem unverbrüchlichsten Stillschweigen zu behandeln.
Zum Beispiel. Es giebt eine große Zahl schlesischer Mühlen, die entweder gar keinen Acker besitzen oder so wenig, daß man noch schaamloser sein müßte im Behaupten, als die schlesische Ritterschaft im Rauben, wenn man die jährlichen Mühlzinsen in Geld, Getraide, Mehl und Hofediensten auch nur zu einem Theil für Grundzinsen ausgeben wollte. Uns ist eine Wassermühle von zwei Gängen bekannt, ohne allen Acker, die aber dennoch dem Gutsherrn jährlich circa 40 Thlr. — Getraide und Mehl mit in Geld berechnet — zu entrichten hat. Vor 1810 konnte der Müller diese Abgabe sehr wohl aufbringen. Der Dominialherr durfte damals keinen Scheffel Getraide anderswo, als in dieser ihm zinsenden Mühle vermahlen lassen, der gleiche Mahlzwang erstreckte sich auf das ganze Dorf und auf andere Dörfer bis dahin, wo das von den Gutsherren geschützte Monopol eines anderen zinsenden Müllers anfing. Der Müller entschädigte sich für seine Abgaben an's Dominium schon an dem herrschaftlichen Getraide. Für das Hofegesinde wurde das Mehl möglichst schlecht geliefert und von herrschaftlichem wie bäuerlichen Mahlgut doppelt „gemetzt.“
Trotzdem, daß dies Alles aufgehört, daß der Dominialherr eine eigene Mühle gebaut und der ihm zinsenden durch wohlfeilere Produktion die Kunden entrissen hat, ist ihm seit 1810 alljährlich der frühere Geld- und Naturalzins von circa 40 Thlr. fort und fort entrichtet und so ein Besitzer der Mühle nach dem andern bankrott gemacht worden. Das Zugrundegehen der verschiedenen Besitzer war stets eine neue Einnahmequelle für den gnädigen Herrn Baron. Wie bekannt, muß bei jedem Verkauf einer bäuerlichen Besitzung dem Gutsherrn unter dem Titel Laudemium eine Abgabe von 10 pCt. entrichtet werden. Je mehr Subhastationen und Verkäufe, desto mehr Laudemien, desto erfreulicher für den gutsherrlichen Geldsack.
Ferner: Ein Müller im Schweidnitzer Kreise, der seine Wehr und was zum Wasserlauf und zur Mühle gehört, selbst zu bauen hat und dem die Gutsherrschaft zu keiner Gegenleistung verpflichtet ist, zahlt jährlich über 80 Thlr. Zins an den gnädigen Herrn, d. h. die nämliche Summe, wie vor Einführung der Gewerbefreiheit. Daß es kein Grundzins ist, ergiebt sich aus Vergleichung mit andern Besitzungen in jenem Dorfe, die bei einer gleichen Morgenzahl an Grundzins 6 ½ Thlr. jährlich zu zahlen haben. Bleiben 73 ½ Thlr., die blos dieser Eine Müller jährlich oder seit 1810 insgesammt circa 2940 Thlr., für den Zunftzwang, der nicht mehr besteht, dem Gutsherrn, der freilich fort und fort und sehr wohl dabei besteht, in den Rachen geworfen hat und mit vollstem Recht auf Zurückzahlung des Raubes dringen wird, sobald der Tag der Abrechnung und einer modernen Regulirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse angebrochen ist.
Ferner: Bei Windmühlen kommt die Raubrittergier, die ihre Beute gern aus einem Rechtstitel herleitet, am Meisten ins Gedränge. Wehr- und Wasserbauten lassen sich hier doch nicht gut als Grund für den Mühlenzins anführen. Ist nun die Windmühle zugleich ohne Acker: so löst sich auch der angebliche Grundzins — der übrigens auch weiter nichts als eine raubritterliche Erpressung ist — in Rauch auf. Frägt man in solchen Fällen die Herren Ritter nach dem Grunde der Abgabe: so stehen die Ochsen am Berge und schweigen. Der gedachten Fälle sind nicht wenige. Wir erinnern uns einer Windmühle, bei der außer dem Fleck, auf welchem sie steht und herumgedreht wird, sich auch nicht eine Quadratruthe Acker befindet. Dennoch muß sie dem Gutsherrn den enormen Zins von circa 53 Thlrn. entrichten, wie unter dem Zunftzwange, der ihr das Monopol und damit das Wiederheraus des Zinses an den Gutsherrn sicherte.
Wie den Müllern, so ging's den übrigen Handwerkern und Gewerbtreibenden.
Der Schmied mußte unter dem Zunftzwange für ein festgesetztes Lohn alle sein Fach betreffenden Arbeiten für's Dominium liefern. Bei ihm allein durfte der Gutsherr die Pferde und die Wagen- und Pflugräder beschlagen, die Pflugschaare und Seche, die Eggen, Ketten etc. anfertigen lassen. Auch die Bauernschaft war an den monopolisirten Schmied gewiesen. Dafür zahlte er dem Gutsherrn jährlich so und so viel Zins und leistete ihm so und so viel Hofedienste.
Mit der Gewerbefreiheit mußte diese Abgabe sofort wegfallen. Sie ist aber durch die im preußischen Staate übermächtige Raubrittergewalt aufrecht erhalten und forterhoben worden. Während die gnädigen Herren solchergestalt ihre Beutel mit Abgaben, die aus dem Zunftzwang herrührten, bis auf den heutigen Tag zu spicken wußten: benutzten sie die Gewerbefreiheit, um, wie dem Müllerherrschaftliche Mühlen, so dem Schmiede herrschaftliche Schmieden zum eignen Bedarf wie zur Konkurrenz entgegenzustellen. So vereinigte sich das raubritterliche Talent mit dem bürgerlich-industriellen Genie und die Krone „von Gottes Gnaden“ sprach ihren Segen dazu.
Wäre das Gesetz „zur Regulirung der gutsherrlich-bäuerlichen Verhältnisse“ nicht durch und durch blos auf den Vortheil der Raubritterschaft berechnet gewesen: so durfte es wenigstens das Aufhören des Zunftzwanges nicht ignoriren. Auf Grund dieses Gesetzes haben in den letzten 30 Jahren die sogenannten „Ablösungen“ stattgefunden. Vielleicht ein Drittel des schlesischen Landvolks hat sich „abgelöst,“ mit andern Worten, hat seine Roboten und Zinsen an die gnädigen Gutsherrn in die für letztere weit bequemere und einträglichere Form von Renten verwandeln lassen oder den Ablösungsbetrag sofort baar, zum Theil auch durch Abtretung von Aeckern entrichtet. Die Schlußakte eines jeden Ablösungsverfahrens heißt „Rezeß.“ Wie diese Rezesse zu Stande gekommen, haben wir in einer frühern Nummer auseinandergesetzt. Was speziell jene aus dem Zunftzwang herrührenden gewerblichen Abgaben an die Gutsherrschaft, wie die Zinsen der Müller, Schmiede, Bäcker, Kretschmer, Fleischer etc. anlangt: so sind diese, so laut auch das Unrecht zum Himmel aufschrie, mit abgelöst und in den „Rezessen“ vermerkt worden. Zwar sind über diese Abgaben während der letzten 30 Jahre eine Menge Prozesse, insbesondere wegen der Mühlenzinsen, anhängig gemacht worden. Doch die Ritterschaft verlor selten und aus leicht begreiflichen Gründen, deren Wiederholung überflüssig. Genug, die Meisten der sogenannten „Verpflichteten“ zahlen diese Abgaben noch fort, oder haben, wo die „Ablösung“ vor sich gegangen, enorme Summen dafür aufbringen und die „Rezesse“ nolens volens unterschreiben müssen.
Betrug und Gewalt auf der einen, und theilweise Unwissenheit und Schafsgeduld des schlesischen Landvolks auf der andern Seite sind die Grundlagen, auf denen die Ablösungs-„Rezesse“ beruhen. Nicht zufrieden, solche Sächelchen, wie Mühlen-, Schmiede-, Kretscham- und andere Zinsen ablösen und in die „Rezesse“ aufnehmen zu lassen, mußte die noble Ritterschaft noch andere Dinge für sich hineinzuschmuggeln, und unter der Form des bürgerlichen Vertrages, des „Rezesses,“ durch die Unterschrift der Bauern und das Siegel der Generalkommission festzustellen. Von tausend Beispielen nur Eins. In Pitschen, Striegauer Kreises, hatte der Herr Graf Matuschka, Besitzer dieser Herrschaft, kein Urbarium, also keine Urkunde, in der irgend etwas von der Verpflichtung der Bauern zur Zahlung von Laudemien gestanden hätte. Gleichwohl hatten die Bauern fortwährend Laudemien zahlen müssen. Als nun das Dorf die Ablösung beantragt hatte, und die Sache bis zum Abschluß des „Rezesses“ gediehen war: da weiß der Dominialherr oder sein Vertreter geschickt eine Stelle von den Laudemien anzubringen, durch welche die Bauern zur Zahlung verpflichtet werden. Der „Rezeß“ ward unterschrieben, wie gewöhnlich, und nun hatten die Bauern ihre Laudemienpflicht schwarz auf weiß und mit ihrer Unterschrift bekräftigt. Mehrere Jahre später klagte aber ein Bauer, dem der edle Graf Laudemien abforderte, vor Gericht. Der Graf berief sich auf den „Rezeß.“ Doch das Oberlandesgericht zu Breslau fand diesmal die Sache doch zu arg. In seinem Erkenntniß erklärte es jene eingeschmuggelte Klausel für null und nichtig, und sprach den Bauer von der Laudemien-Zahlung frei.
In Oelse bei Striegau kam auch ein „Rezeß“ zu Stande. Die Bauern freuten sich anfangs; sie dachten, bei der Ablösung noch gut weggekommen zu sein. Bald wurden sie aber eines Andern belehrt. Es waren in dem Rezeß die beiden Wörter „exclusive“ und „inclusive“ wiederholt vorgekommen. Das Aktenstück war den Leuten, ehe sie unterschrieben, vorgelesen worden. Was sie nach ihrem Verständniß für „exclusive“ gehalten, das hatte der „Rezeß“ und der dominialvergnügte Amtsrath inclusive gemeint und umgekehrt. Als den Bauern die beiden Worte sehr bald thatsächlich durch die an sie ergehenden Forderungen aufgeklärt wurden,da kratzten sie sich hinter den Ohren und sagten mit trauriger Miene: „Hatta mer og die verpflichta beda Wörtla verstanda, sie hatta uns nich a su bscheißa sulln!“ (Hätten wir nur jene verdammten beiden Wörter verstanden, die hätten uns nicht so beschummeln sollen!)
Es genügt durchaus nicht, die bisher vorgekommenen Ablösungen oder die „Rezesse“ einer Revision zu unterwerfen, und sie, so weit sie auf Urbarien sich stützen, gelten zu lassen. Die Urabarien selbst sind im vorigen Jahrhundert mit noch größerer Gewalt und noch ärgerem Betruge Betruge theils aufgestellt, theils konfirmirt worden, als die „Rezesse“ in diesem.
Was das schlesisches Landvolk mit allem Recht zu fordern hat, das ist: Rückgabe des ritterschaftlichen Raubes, insoweit er durch die „Rezesse“ legalisirt worden, Rückgabe aller an die Gutsherrn seit 1810 entrichteten Zinsen und Naturalleistungen, die im Zunftzwange ihren Ursprung hatten, unentgeldliche Aufhebung sammtlicher Feudallasten und vollständige Entschädigung für die circa 300 Millionen Thaler, um welche der schlesische Landmann blos in den letzten 30 Jahren von seiner gottbegnadeten Raubritterschaft direkt geprellt worden ist.
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@facs1486
[ * ] Köln, 4. April.
Gestern theilte der kommiss. Oberbürgermeister Hr. Gräff im Stadtrath mit, daß von Berlin der Befehl eingetroffen sei, das 8. Armeekorps mobil zu machen und alle dazu gehörigen Landwehren der Rheinprovinz unter die Waffen zu rufen. Wir kommen darauf zurück.
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@facs1486
[ 103 ] Barmen, 2. April.
Wie fast an allen Orten, so stocken auch in unserer Stadt in Folge der contrerevolutionären Influenzen die Geschäfte der Handwerker und kleinen Gewerbtreibenden in immer steigendem Maße, was uns einen neuen Beweis von der Wahrheit der betreffenden Stelle in der Manteuffel'schen Thronrede liefert und die Excellenz A. v. d. Heydt vielleicht in dem Glauben bestärken mag, als seien Dero Verordnungen, die Gewerbeverhältnisse betreffend, von ungemein günstiger Wirkung. Unsere reichen Fabrikbesitzer machen den armen ausgehungerten Arbeitern heutzutage entweder solche enorme Abzüge, daß dieselben nur mit genauer Noth ihrer Familie das nothdürftigste Brod und Kartoffeln verschaffen können, oder sie geben ihnen nur während der Hälfte der Tageszeit Beschäftigung und halbes Lohn. Es kann natürlich nicht ausbleiben, daß die gedrückten Fabriksklaven die ihnen auferlegten Steuern nicht zahlen können.
Die sich Weigernden sind nach den Ansichten unserer Geldsäcke jedenfalls von den geheimen Wühlern irre geleitet und zu diesem unerhört schrecklichen Betragen aufgefordert worden. — Da hat denn nun unser Exlandtags-Deputirter und der Feind der Einkommensteuer, Bourgeois W. v. Eynern in einer der letzten Sitzungen unseres Gemeinderaths den philantropischen Vorschlag gemacht, man möge den Fabrikanten derjenigen Arbeiter, welche Verdienst haben (d. h. so viel Lohn, daß sie gerade nicht verhungern), die Steuerzettel zustellen, auf daß Jene den Arbeitern wöchentlich für die Steuern Abzüge machen!! Dieser Exlandtags-Deputirte, der vielleicht ein Vermögen von einigen hundert-tausend Thalern, und ein enormes jährliches Einkommen hat, er, der nie den Besuch des Gottesdienstes unterläßt, vielmehr sonntäglich die biblischen Sprüche und Gleichnisse vernimmt: dieser Mann wagte einen solchen Vorschlag zu machen und dabei zu äußern: „Es hat sogar ein Arbeiter die Steuern zu zahlen verweigert, der wöchentlich 2 Thlr. 20 Sgr. baares Geld verdient!!“
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@facs1486
[ X ] Berlin, 2. April.
Aus gut unterrichteter Quelle erfahren wir, daß von Seiten des Finanzministeriums und der Seehandlung in der letzten Woche alles Mögliche angewendet wurde, um den Kours der Stsatsschuldscheine und der freiwilligen Anleihe zu halten. Die Rüstungen zum dänischen Krieg und der Bau der Ostbahn werden bald eine Anleihe nöthig machen. Um günstige Bedingungen zu erlangen, sucht man die Kourse jetzt künstlich in der Höhe zu halten. Der Staatsschatz ist leer, und in den Staatskassen befindet sich kaum noch so viel, um die laufenden Ausgaben zu decken.
In „London Hotel“ ist gestern Abend eine sehr stürmische Parteisitzung gewesen. Es galt die Adresse in Betreff der deutschen Frage. Die beiden Entwürfe Vinke's und Arnim's wurden lebhaft diskutirt, und die tiefe Kluft, welche sogar zwischen diesen beiden Männern herrscht, sobald nicht gegen die „Anarchie“ opponirt werden muß, zeigte sich deutlich genug.
In der Kommission, welche zur Berathung über die Dringlichkeit des bekannten Vinke'schen Antrages zusammentrat, wurde von v. Unruh eine Adresse vorgeschlagen, welche später auch, mehrfach amendirt, angenommen wurde. Die Mitglieder der Linken widersetzten sich zwar dem Erlasse einer Adresse, wurden jedoch überstimmt, und so hielten sie es für ihre Pflicht, um die drei andern Adreßentwürfe der Herren Auerswald, Arnim und Vinke zu beseitigen, sich der Abstimmung nicht zu enthalten. Die Vinke-Urlich'sche Adresse vertrat das spezifische Preußenthum, während die des Herrn Arnim das diplomatische Verdienst hatte, gar keinen Gedanken zu enthalten. Herr Auerswald erging sich in poetischen Versuchen.
Aus der Debatte heben wir nur hervor, daß sich Herr Vinke wacker auf seinem Rechtsboden herumtummelte. Nach seiner Meinung ist es nothwendig, daß Deutschland dem Auslande gegenüber eine starke Centralgewalt besitze. Jedoch sei wohl zu beachten, daß außer den 28 Regierungen sich gerade die bedeutendsten, Sachsen, Baiern und Oestreich gegen ein preußisch-deutsches Kaiserthum erklärt hätten. Es sei anzunehmen, daß Würtemberg und Hannover, gedrängt von den Kammern, ihre Zustimmung geben würden, jedenfalls aber würden die diffentirenden Regierungen, mit der Zeit noch zur Besinnung kommen, und darum sei es staatsklug, zu warten bis dies geschehe. Moral: er hält den König für moralisch verpflichtet, den ihm von der deutschen Nationalversammlung zugedachten Beruf nicht abzulehnen, würde jedoch einer Adresse nicht zustimmen, welche unbedingt erklärte, der König solle jenen Beschluß ausführen, weil dann die Gefahren des Krieges zu besorgen sein.
Herr Arnim erklärte, es sei formell richtig gewesen die Krone zuerst sprechen zu lassen und ihrer Entscheidung nicht durch eine Adresse vorzugreifen. Da dies nun nicht der Fall sei, so verkenne er nicht, daß jetzt die Kammer nicht schweigen könne. Da nun vorausgesetzt werden müsse, daß ihre Worte Einfluß auf die Geschicke Deutschland's und Preußen's haben werden, so müsse sie auch den Konsequenzen entgegengehen, und dies könne mit großer Gefahr verbunden sein, weil vorübergehend, statt der Einheit ein großer Zwiespalt entstehen dürfte.
Gegen das Verlangen Ziegler's, daß die Adresse die Voraussetzung aussprechen müsse, der König werde das Verfassungswerk und die einzelnen Bestimmungen ohne Bedingung annehmen, äußerte Arnim, daß gerade die fraglichen Bestimmungen zuletzt blos im Wege der Transaktion getroffen worden sein und der innern Majorität der Nationalversammlung nicht entsprächen.
Zuletzt fand noch ein kleiner Etiquettenstreit Statt, ob es heißen solle: „verfassungsgebende“ oder „deutsche Nationalversammlung“. Herr v. Vinke erklärte das erstere zwar für einen nichtssagenden Titel, jedoch auch dabei beruhigte sich die Rechte nicht, sondern beharrte auf dem Ausdrucke: „deutsche Nationalversammlung“.
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@facs1486
[ * ] Berlin, 2 April.
Der „Preußische Staats-Anzeiger“ weiß vortrefflich offizielle Geschichte zu machen. Ueber den Empfang der reichskaiserlichen Deputation in Köln entnimmt er unter Zitirung den von der „Kölnischen“ darüber erstatteten Wollustbericht, der bekanntlich gegen Ende in rein „verthierte“ Schmerzenslaute übergeht. Sei's ästhetische Scheu, sei's Besorgniß, den Potsdamer Gottbegnadeten mit dem letzten Theil des Berichts in allzugroße Mitleidenschaft mit den in Köln schwergeprüften Froschteichlern zu versetzen: genug, der „Preußische Staats-Anzeiger“ druckt die „Kölnische“ eben nur bis dahin ab, wo die katzenmusikalische Demonstration anhebt, durch welche Köln seine Ansicht von der Frankfurter Kaiserfabrikation einem Soiron und Konsorten kundgeben wollte. Für den „Preußischen Staats-Anzeiger“ ist nur die 18 Mann hohe sogenannte Bürgerdeputation, d. h. die „Abordnung“ des aus c. 90 Mitgliedern bestehenden Heuler- oder „Bürgervereins“ vorhanden; die große „Abordnung“ des Volkes vor dem Hotel Disch und die von ihr der nach Berlin eilenden Deputation improvisirte Huldigung und die zur Auseinandersprengung aufgebotene Militärmacht, werden mit dem rührendsten Stillschweigen übergangen.
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@facs1486
[ 121 ] Magdeburg, 2. April.
Der Rheinische Kreisausschuß der Demokraten in Köln wurde wegen Aufforderung zum Widerstande gegen die Obrigkeit zur Kriminaluntersuchung gezogen, jedoch bekanntlich von der Jury freigesprochen.
Das Oberlandesgericht in Halberstadt hat in einer ähnlichen Untersuchung ebenfalls ein freisprechendes Erkenntniß erlassen.
In demselben Sinne hat sich das Kammergericht ausgesprochen, indem es den Staatsanwalt mit seiner Anklage gegen mehrere Mitglieder der Nationalversammlung, welche zugleich zur Ausführung des Steuerverweigerungsbeschlusses beigetragen hatten, zurückgewiesen hat. Sämmtliche Gerichte nahmen an, daß weder nach dem rheinischen Strafgesetzbuche, noch nach dem allgemeinen Landrechte die Verweigerung der Steuern aus politischen Gründen und die Aufforderung dazu mit Strafe bedroht sei.
Der Kriminalsenat des Oberlandesgerichts in Magdeburg hat endlich sich das Verdienst erworben, die Gesetzesstellen zu ermitteln, nach welchen dergleichen Handlungen zu bestrafen sind.
In der wider den Land- und Stadtgerichtsassessor Lindenberg und den Kaufmann Mewes in Genthin geführten Untersuchung nimmt dieses Gericht, bestehend aus dem Vicepräsidenten Martens und den Oberlandesgerichtsräthen Sombart, Hundrich, Elsholz, Schelb und Kniese, in dem am 17. März abgefaßten Erkenntnisse an, es sei gegen die Angeschuldigten nachgewiesen, daß sie am 17. November vorigen Jahres in einem Gasthofe in Genthin gesagt haben: „wir brauchen keine Steuern mehr zu bezahlen, die Nationalversammlung hat es beschlossen; wer Steuern zahlt läuft Gefahr, sie später noch einmal zu bezahlen.“
Dies geschah im Gespräche mit mehreren Personen, unter welchen auch Steuererheber, und in einer der beiden Gaststuben, in welchen sich etwa 40 Personen befanden. Das Gericht findet hierin eine Aufforderung und Anreizung zur Steuerverweigerung.
Bei Einleitung der Untersuchung erklärte der Oberlandesgerichtsrath Sombart als Inquirent auf Befragen, daß der Kriminalsenat selbst noch nicht klar darüber sei, nach welchem Gesetze die inculpirte Handlung beurtheilt werden müsse. Entweder sei der § 151, Theil II, Titel 20 des allgemeinen Landrechts: Wer durch frechen, unehrerbietigen Tadel, u. s. w. oder §. 242 daselbst: Wer dem Staate die schuldigen Abgaben und Gefälle betrüglicher Weise vorenthält, u. s. w. oder §. 92 daselbst vom Hochverrathe anzuwenden.
Am Schlusse der Untersuchung hielt der Kommissarius dem Inkulpaten zu Protoll vor, daß § 233 daselbst, betreffend die Anmaßung eines Hoheitsrechtes, nebst Vergehen wider die Verfassung des Staates, Platz greife. Gegen diese Strafbestimmungen richtete sich demgemäß die Vertheidigung.
In dem Erkenntnisse vom 17. März führt der Kriminalsenat ebenfalls aus, daß die bezeichneten Strafgesetze nicht anwendbar seien. Die inkriminirte Handlung sei vielmehr als ein Versuch zum Aufruhr nach § 167 und § 168 zu beurtheilen, worin es heißt:
§ 167. Wer eine Klasse des Volkes, oder die Mitglieder einer Stadt- und Dorfgemeinde, ganz oder zum Theil, zusammenbringt, um sich der Ausführung obrigkeitlicher Verfügungen mit vereinigter Gewalt zu widersetzen, oder Etwas von der Obrigkeit zu erzwingen: der macht sich eines Aufruhrs schuldig.
§ 168. Wer einen Aufruhr erregt, der hat, wenn auch noch keine wirkliche Gewalt verübt worden, und noch kein Schaden geschehen ist, dennoch ein- bis vierjährige Zuchthaus- oder Feststungsstrafe verwirkt.
Ueber die Bedenken, daß nicht ein Zusammenbringen der Gesellschaft durch die Inkulpaten bewirkt, noch eine Gewalt beabsichtigt sei, kommt der Gerichtshof dadurch hinweg, daß er deducirt:
„Es sei ganz gleichgültig, ob ein eigentliches Zusammenbringen des Volkes zum Zwecke des Aufruhrs geschehen, oder ob eine zufällig versammelte Menge aufgerührt sei. Auch habe das Gesetz keineswegs eine wirkliche, eigentliche Gewalt (!!!) gemeint, wie schon daraus hervorgehe, daß es sich des Ausdrucks „vereinigte Gewalt“ bediene. In einer Vereinigung Vieler liege aber immer eine Gewalt.“
Nun seien aber die bei dem Vorfalle mitanwesend gewesenen drei Schützen, zu welchen die Inkulpaten gesprochen, der Aufforderung derselben sofort entgegengetreten. Es sei mithin jene Aufforderung nur als ein Versuch zum (passiven!) Aufruhr zu betrachten. Unter Berücksichtigung dieses mildernden Umstandes erkannte der Kriminalsenat
gegen den Assessor Lindenberg auf Kassation, Unfähigkeit zu allen öffentlichen Aemtern und neunmonatliche Festungsstrafe; gegen den Kaufmann Mewes auf sechsmonatliche Festungsstrafe und gegen Beide, da sie durch ihr Benehmen ihre „unpatriotische Gesinnung“ (!!!) kundgegeben haben, auf Verlust der Nationalkokarde.
Interessante Enthüllungen über das Treiben der siegestrunkenen contrerevolutionären Partei bieten folgende zu den Untersuchungsakten gekommene in preußischer Sprache stylisirte und ortographirte Schrei- [1487] ben des „echt patriotisch gesinnten“ Landrathes Eduard v. Alvensleben auf Redekin, Kammerherrn und Ritters etc.
Eigenhändiges Antwortschreiben des Landraths von Alvensleben in Redekin bei Genthin auf die Anfrage des Untersuchungskommissarius Sombart über die Glaubwürdigkeit der in dieser Sache vernommenen Zeugen:
„Ew. Hochwohlgeboren beehre ich mich in ganz ergebenster Antwort auf die geehrte Zuschrift, Genthin d. 25. dieses Monats, in Betreff der Vernehmungen in der Untersuchungssache gegen den Land- und Stadtgerichts-Assessor Lindenberg, Folgendes ganz ergebenst zu erwidern: Die in Dero verehrten Schreiben von 1-7 genannten Schulzen und Schöppen verdienen schon als Ortsvorsteher vollkommnen Glauben, sie haben ihren Diensteid geleistet und sind sämmtlich unbescholtene, in guten Rufe stehende Leute. Der ad 3 aufgeführte Amtmann Zobel, hat nur einmal wegen Schulden Gefängnißstrafe erlitten, welches, da er sonst achtbar ist, seiner Glaubhaftigkeit keine Eintracht thun kann. Auf die Aussage der Gastwirth Dietrischen Eheleute, dürfte nicht viel Gewicht in der vorliegenden Sache zu legen sein. Ihr Haus ist der Sitz des demokratischen Treibens und sie sind von der öffentlichen Meinung als nicht patriotisch gesinnt bezeichnet. Und sowohl der gen. Lindenberg als der Mewes sollen dort ihre Umtriebe hauptsächlich treiben. Ebenso haben wahrscheinlich die ad 10 - 12 genannten Schauspieler, die mir übrigens unbekannt sind, in das Horn ihres Wirthes geblasen, dem sie verschuldet sein dürften. Der ad 13 bezeichnete Commissarius Luther besitzt, so viel ich über ihn vernommen, nur einen zweifelhaften Ruf. —
Gestatten mir nun Ew. Hochwohlgeboren geneigst noch zu bemerken, daß es doch zweckdienlich sein dürfte die einmal angefangene Untersuchung weiter fortzusetzen. Zwar kann ich es nicht beweisen, bin es aber moralisch überzeugt, daß der p. Lindenberg und Mewes weitverzweigte, republikanische Verbindungen haben. Mewes ist, wie allgemein behauptet wird, zu dem demokratischen Kongreß nach Berlin gewesen. Lindenberg ist der Schwager des berüchtigten Bisky, und seine öftern Reisen nach Berlin dürften nicht ohne politische Zwecke gewesen sein, er hält Volksversammlungen, und wenn der Kaufmann Uhtemann in Sandau vernommen wird, so dürfte sich herausstellen, daß Lindenberg ihm geschrieben, die jetzigen Zustände seien der Uebergang zur Republik. Der jetzige Zustand des Landes macht es durchaus nöthig, daß man dem ungesetzlichen Treiben auf alle mögliche Weise Einhalt thut, des Beispiels halber endlich Jemand bestraft wird, und hauptsächlich ist es gewiß nöthig, dahin zu trachten, daß kein Richter sich in das anarchische Treiben mischt, weil sonst das ganze Volk systematisch demoralisirt wird.“
Genthin, d. 28. November 1848.
Der Landrath E. von Alvensleben.
Zweites Denunciationsschreiben des Herrn Landraths v. Alvensleben.
Ew. Hochwohlgeboren
beehre ich mich in Verfolg meines ergebensten Schreibens vom 2. dieses Monats für den Fall, daß das Königliche Oberlandesgericht den Umtrieben noch weiter nachforschen will, was allerdings wünschenswerth wäre, ebenmäßig Folgendes zu berichten. Eingezogener Erkundigungen gemäß hat der Silberarbeiter Bisky in Berlin, Schwager des berüchtigten Lindenberg auf den Bahnhof bei Genthin verbrecherische Reden geführt von Prinzenkarbonade und Königsragout oder dem Aehnlichen in Beisein mehrerer Menschen gesprochen, so daß der Königliche Wegebaumeister Detto in Genthin es nicht länger anhören konnte und das Zimmer verließ, unter Anderen soll auch der Lokomotivenführer Basse zu Genthin gegenwärtig gewesen sein. Indem ich die Vernehmungen ganz ergebenst anheimstelle, bemerke, daß Zeitungsnachrichten gemäß der Bisky neulich in Berlin gefänglich eingezogen gewesen, aber wahrscheinlich aus Mangel an Beweisen seiner Strafbarkeit bald freigegeben worden. Es dürfte ein Grund mehr sein, um möglichst Entdeckungen zu versuchen.
Auch ist es schon von den segensreichsten Folgen, wenn die Wühler sehen, daß sie nicht mehr mit der unglaublichen Frechheit, womit sie die Schwachen eingeschüchtert, ihr Wesen treiben dürfen.
Genthin, den 6. Dezember 1848.
Der Landrath, E. v. Alvensleben.
An den königl. Ober-Landesgerichtsrath
Sombart in Magdeburg.
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@facs1487
[ 302 ] Erfurt, 30, März.
Heute ist der Dr. Stockmann, welcher schon seit Monaten in den Kasematten der Festung Petersberg wegen politischer Vergehen in schreckbar strenger Haft gehalten wurde, nach der Festung Magdeburg transportirt. Eine solche Versetzung halten die hiesigen Gefangenen für ein Glück. Das Oberlandesgericht zu Naumburg unter von Schlickmann, bekanntlich nächst Münster gegen politische Verirrungen das allerstrengste, soll furchtbare Urtheile gesprochen haben gegen die Excedenten vom 24. November. — Man sagt, daß nunmehr doch endlich Seitens der Ministerien gegen die hiesige Militär-Censur eingeschritten und die Aufhebung dieser Censur zu erwarten sei. Der Belagerungszustand in der ruhigsten Stadt der Welt, wird noch mit unglaublicher Strenge gehandhabt. Die Residenz des deutschen Erbkaisers kommt nach Erfurt. Diese Erwartung hat wenigstens gestern der Deputirte aus Frankfurt, Graf Keller, hier ausgesprochen. In Frankfurt hat man nichts von ihm gehört, außer, daß er einmal in Baden als Reichspolizei-Commissar verwendet wurde. Wichtig aber ist, was wir gestern von ihm gehört. Er hat vor einer aus den „gut gesinnten“ Stadtverordneten gewählten Deputation und dem „ganz gut gesinnten“ Magistrat erklärt: daß, wenn Seine Majestät der König von Preußen allergnädigst geruhe, die deutsche Kaiserkrone huldreichst anzunehmen (und wenn Herr von Manteuffel unsern Belagerungszustand aufhebe,) die Residenz des deutschen Kaisers unzweifelhaft nach Erfurt komme. In Folge dieser Eröffnung sind die Brunnenkresse und Thüringenschen Eisenbahn-Actien, (welche letztere unter der Direktion des Grafen Keller auf 19 1/2 gekommen) bereits um 1/2 pro Cent in die Höhe gegangen. Unsere vom Magistrat unter stillschweigender Sanction der Regierung seit November aufgelößte mißliebige Stadtverordneten-Versammlung tagt nunmehr wieder in Folge der Wohlgewogenheit der vormundschaftlichen Behörden, nachdem dieselbe durch Neuwahlen in etwa purificirt worden.
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Grottau, (an der sächsischen Gränze) 29. März.
Am 25. wurden 34 russisch-polnische Emigranten von Josephstadt hieher escortirt und in einem Tanzsaale untergebracht. Es sind meist junge Leute, die seit 4 Monaten alle Freuden der Festungshaft genossen haben. Ueber den Ort ihrer Bestimmung gibt es mehre Varianten. Viele und darunter die armen Polen selbst, meinen, das liebe Rußland sei ihr Ziel; andere sagen, sie bekämen französische Pässe, und wieder andere, die die Bestunterrichteten sein wollen, behaupten, die Reise gehe über Magdeburg nach Hamburg und von da direkt nach Amerika Ein gleiches soll mit anderen 59 Emigranten, die von Theresienstadt über Peterswalde nach Hamburg geschafft werden, geschehen. Es war bestimmt gewesen, daß die Emigranten hier in Grottau nur übernachten und gleich Tags darauf weiter geführt werden sollten, doch eine ministerielle Note, die unterdessen, mit einem Veto unseres Gesandten in Dresden, ankam, hat die Abreise verschoben. Zu diesem traurigen Zwitterzustand, der die armen Leute in völliger Ungewißheit hier schweben läßt, kömmt nun auch noch die Verfügung, daß sie seit vorgestern mit Niemandem Fremdem mehr conversiren dürfen. Der sie begleitende Polizeikommissär hatte nämlich das Schreckensgerücht vernommen, die Zittauer wollten über die Grenze kommen und die Polen befreien. Richtig kamen auch vorgestern Abends — fünf Burschen en costume, (Einer hatte sogar eine rothe Kappe auf) hereingezogen, stellten sich vor dem Lokale auf, wo die Polen in Verwahrung gehalten wurden und sangen ihnen ein Ständchen. Einer dieser fürchterlichen Fünf wurde vom Polizeikommissär erwischt und gestand, ein Schuhmacher und 18 Jahre alt zu sein.
[(C. Bl. a. B.)]
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Schmaleningken, 23. März.
Man spricht hier davon, daß bei Tauroggen die russische Garde in beträchtlicher Anzahl herangerückt sein soll. Unmittelbar an der Grenze ist jedoch keine Truppenbewegung und auch sonst nichts Bemerkenswerthes wahrgenommen.
(E. a. Memel).
Polen.
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@facs1487
Von der russischen Grenze.
Ein russischer General erhielt vor wenigen Tagen den Befehl, unsere Grenze genau zu inspiciren, und mehrere höhere Offiziere äußerten gegen mich, daß sie die Ordre erwarteten, über die Grenze zu marschiren. Außer den großen Truppenanhaufungen neben der Grenze wird ein Armeecorps direkt von Moskau hierher detachirt, und ist dieses Armeecorps nur noch circa 30 Meilen von seinem Bestimmungsorte entfernt. In Rossein, acht Meilen von der Grenze, befindet sich der Generalstab. Der russische General hat außerdem den Auftrag, das Terrain diesseits der russischen Grenzen genau in Kenntniß zu nehmen, und namentlich erkundigte er sich nach den Wohnsitzen der preußischen Edelleute. Es stehen längs der Grenze gegenwärtig 150,000 Mann, und die Ingenieure haben Ordre erhalten, Lager abzustecken.
(Tils. Echo.)
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@facs1487
Von der galizisch-schlesischen Grenze. 28. März.
Heute ist ein Honvéd-Transport aus ungefähr zweihundert Mann bestehend, unter einer Eskorte von 80 Mann des Regiments Nugent aus Kenty in Biala eingetroffen. Einen zweiten gleich starken Transport erwarten wir in den nächsten fünf Tagen. — Bis Tarnow hatten diese Gefangenen, die mitunter auch von dem Treffen bei Tihutza herrühren, nebst der Infanterie-Bedeckung auch noch eine Eskadron Chevauxlegers und eine halbe Batterie bei sich, um gegen jede Verlockung zur Desertation geschützt zu sein.
Französische Republik.
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[ 12 ] Paris, 1. April.
So weit ist es bereits wieder in Frankreich gekommen, daß Thiers mit „seiner klaren Darstellungsweise“ nothwendig geworden, um die komplizirten Verhältnisse klar-bürgerlich auseinanderzusetzen. Und das hat er dann auch gethan. Der bürgerlich-klare Thiers mußte dem bürgerlich-verworrenen Barrot zu Hülfe kommen, um alle bürgerlich-schwankende Männer zu Boden zu schlagen. Der bürgerlich-poetische Lamartine — der bürgerlich-kriegerisch-schurkige Cavaignac — der bürgerlich-unglückliche Bastide, mit einem Worte das bürgerlich-unglückliche Bewußtsein, wie es seit der Präsidentschaft Napoleons in den Leuten des Nationals seinen Ausdruck erhält, hat sich heute klar abspiegeln können in dem bürgerlich klaren Bewußtsein des Hrn. Thiers. Alle diese Leute, die aus einer Proletarier-Revolution hervorgegangen, sich bürgerlich festsetzen wollten, ohne einen andern bürgerlichen Fonds, ein andres bürgerliches Einlege-Kapital zu besitzen, als ihr Republikanerthum, alle diese Leute, die sich zu Thiers nach erst bürgerlich heraufarbeiten wollten, ohne mit Thiers von 1830 an die bürgerliche Entwicklung durchgemacht zu haben, mußten natürlich wieder durch Thiers aus dem Felde geschlagen werden. Ihr Leute des Nationals ihr wart damals nur verkappte Barrots, und der ehemals verkappte Barrot ist beinahe ein Thiers geworden, das ist der Sinn der Rede, welche Thiers zur Vertheidigung der Politik Barrot's hielt.
Thiers ist der Ausdruck der klein-bürgerlich-französischen Nationalität, wie sie sich in jedem Kleinkrämer kundthut, dessen Kram sich langsam fortgebildet hat. Der bürgerliche Frieden vor allen Dingen — weil er als Franzose und geborner Kleinbürger in dem bürgerlichen Frieden das einzige Mittel zum Gedeihen der sogenannten bürgerlichen Wohlfahrt sieht. Erleidet die national-bürgerliche Ehre einen Stoß, erlaubt sich England, wie damals in Syrien, Angriffe „auf den französischen Einfluß,“ dann regt sich das klein-bürgerliche Ehrgefühl und bekommt kriegerische Anfälle; dies klein-bürgerliche Ehrgefühl ist aber weiter nichts, wie ein Ueberbleibsel der nationalen Ehre aus der früheren Republik und der Kaiserzeit und diese Nationalehre selbst läuft am Ende auf den Schutz der verkannten Industrie und des nationalen Handels hinaus. In jetziger Zeit aber hat sich mit der bürgerlichen Produktionsweise auch das bürgerliche National-Ehrgefühl anders gestaltet, und jedesmal, wenn es darauf ankömmt, dieses verletzte Ehrgefühl, diese kriegerischen Anfälle in Ausübung zu setzen, dann hält auf einmal Thiers inne; die kriegerischen Rüstungen waren reine Demonstration, und Thiers findet sich in der Ausführung seiner Projekte plötzlich gelähmt. Er hat der Bourgeoisie einen ungeheuren Geldaufwand unnützer Weise verursacht und muß seinen Platz einem Guizot räumen; also jedesmal, wenn die klein-bürgerliche Nationalität sich äußerlich bethätigen soll, dann geschieht es blos auf Kosten der hohen Bourgeoisie, die aber sogleich diesem kriegerischen Muthe Einhalt zu thun weiß. So hat sie dem Herrn Thiers auch erlaubt, Paris mit ungeheuren Festungswerken zu umgeben, dem Anscheine nach gegen den äußern Feind gerichtet, während in Wahrheit die Bourgeoisie sie zur Beschützung gegen die innern Feinde gebrauchen zu können glaubte.
Die große Bourgeoisie erkennt dieses klein-bürgerliche Ehrgefühl nicht mehr an, und der wahre Ausdruck dieser Bourgeoisie ist Guizot; die große Bourgeosie hat verschwisterte Interessen in allen andern Ländern, und die mindeste Störung der Ruhe und Ordnung in diesen Ländern, das mindeste Weichen der Metalliques übt sogleich in Frankreich eine Gegenwirkung auf die französischen Course aus. Guizot war der Fall des Herrn Thiers, und gerade an diesem Falle hört die bürgerliche Klarheit des Herrn Thiers auf. Als Minister bricht er sich an der hohen Bourgeoisie, an der Macht des großen Kapitals, das ihm, wie der kleinen Bourgeoisie, seine Gesetze diktirt, und weiß keinen andern Grund dafür zu finden, als die Undankbarkeit; so klagte er damals Guizot und Louis Philipp an. Einmal aus dem Ministerium herausgeworfen, weiß er keinen andern zur Beschönigung des verletzten französischen National-Ehrgefühls zu finden, als die Nothwendigkeit, welche vor allen Dingen gebietet, die innere Sicherheit, das heißt das National-Wohlergehen der großen Bourgeois im Auge zu halten. Diese Unklarheit, dieser Widerspruch leuchtet am Besten aus der Art und Weise hervor, wie Thiers heute die Traktate von 1815 vertheidigt: „Man muß diese Traktate beobachten, aber verabscheuen!“ Also die Beobachtung der Traktate sind eine Nothwendigkeit geworden, gegen die ich innerlich ankämpfen muß. Wer legt dem nationalen Frankreich diese Nothwendigkeit auf? Doch nichts anders als die große Bourgeoisie, in deren Interesse diese Traktate allein aufrecht gehalten werden. Also diese Bourgeoisie ist's, die dem Herrn Thiers diese Nothwendigkeit auferlegt; und da die kleine Bourgeoisie für ihn nicht haltbar, nicht denkbar ist ohne die große Bourgeoisie, so erscheint ihm die letztere als die ewige Nothwendigkeit, gerade wie dem Herrn Guizot die Arbeit als der nothwendige Zaum für die Arbeiter erschien. Innerlich kämpft Thiers gegen diese Nothwendigkeit, gegen diese hohe Bourgeoisie an, er unterstützt sie aber nur in sofern, als sie ihren Ausdruck in England und in Allem, was nicht französisch ist, findet. Die hohe französische Bourgeoisie, die er nicht angreift, wie er überhaupt den ganzen Klassenkampf nicht begreifen kann, da er aus dem Studium der kleinbürgerlichen National-Ideologie des vorigen Jahrhunderts hervorgegangen — die hohe Bourgeoisie sage ich, haßt er nur in sofern, als sie ihren Ausdruck in seinem Concurrenten Guizot u. s. w. findet. Guizot, als eigentlicher Ideolog der hohen Bourgeoisie, der für jede besondere Corruption eine moralische Maxime, und jede moralische Maxime wieder an ein besonderes unmoralisches Staatsverhältniß aufzuknüpfen wußte, Guizot konnte diesen National-Haß nicht kennen — er hatte eben die entente cordiale, das herzliche Einverständniß für alle unherzlichen Fußtritte aufgefunden, welche die kleine französische Bourgeoisie von der großen Weltbourgeoisie erlitt, die, befreit von allen nationalen Vorurtheilen, im Judenthume sowohl den englischen wie den französischen National-Charakter abgestreift hatte.
Als nach der großen Februar-Revolution die Proletarier aller Länder aufgestanden, um gegen die vereinte Bourgeoisie anzukämpfen, da waren natürlich alle Blicke nach Frankreich hin gerichtet. Die französische Bourgeoisie war am Meisten Preis gegeben. Die Leute des Nationals und namentlich Lamartine kamen aber damals erst auf dem Standpunkt an, von dem Thiers längst gestürzt worden. Thiers letzte kriegerische Zuckungen waren von der Bourgeois-Nothwendigkeit überwunden worden. Die Leute des Nationals wollten sich gerade den Bourgeois nothwendig machen, indem sie den allgemeinen Drang der Proletarier nach Krieg den Bourgeois-Interessen aufopferten. Die Klarheit des Herrn Thiers besteht in der Auffassung der Bourgeois-Interessen, in sofern die richtige Verwaltung derselben Einem zum Ministerium verhelfen oder aus dem Ministerium stürzen. Und Thiers ist, wie gesagt, um so klarer darüber, als er aufgehört, Minister zu sein. Mit dieser Klarheit schlägt er Cavaignac darnieder, der jetzt, wo er nicht mehr Minister-Präsident ist, mit den 500,000 Mann, die er gegen die „innern Feinde“ aufgetrieben hatte, den äußern Feind, „Oestreich und Rußland“, bekämpfen will, blos um Barrot zu Boden zu schlagen.
Der Mann, der durch Thiers Rede den größten Stoß erhält, das ist gerade der, den er vertheidigen will — Barrot. Um Guizot und Molé zu verdrängen, nachdem sie von ihnen verdrängt worden, halten Barrot und Thiers nothwendig, das kleine nationale Ehrgefühl, den Kampf mit dem Auslande anzufackeln. Um Barrot zu verdrängen, tritt Thiers für Barrot auf; er schließt sich seiner Politik an, der Politik des Friedens; und indem er sich dieser Barrot'schen Politik anschließt, macht er die Bourgeois klar über diese Politik, über diesen innern Frieden, über diesen Kampf der vor allen Dingen gegen den innern Feind geführt werden müsse.
Aber dieser innere Feind ist in der Person des Herrn Ledru-Rollin auf eine Weise zu Tage getreten, welche die bürgerliche Klarheit auf ihren wahren Ausdruck, die klare Schuftigkeit zurückgeführt hat. Die bürgerliche Klarheit, die alle die bürgerlichen Confusions-Männer geschlagen, ist selbst von der revolutionären Klarheit geschlagen worden. Ledru-Rollin hat sich losgerissen von der Vergangenheit, von der provisorischen Regierung, von dem Manifeste Lamartines.
Von dem Augenblicke, wo ein Thiers es wagen konnte, mit seiner bürgerlichen Weisheit aufzutreten, hat Ledru-Rollin es gewagt, mit seiner revolutionären Energie aufzutreten, und hat offen bekannt, daß der Fehler der provisorischen Regierung eben darin bestand, daß sie nicht auf der Stelle die französischen Regimenter an die Gränzen habe marschiren lassen, — es stände wahrhaftig anders in Deutschland, Oestreich und Italien! „Die Despoten wären gestürzt“, und der kleine Thiers, der sich auf einmal wieder an Barrot heraufrichtet, hätte seinen großen klaren Kopf“ auf immer verloren.
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@facs1487
[ X ] Paris, 2. April.
Wie mächtig die demokratische Propaganda für die nächste legislative Kammer bereits geworden, das zeigen am deutlichsten die Gegenanstrengungen des Wahl-Comités der Rue de Poitiers. Die Milliarde und Italien — das werden bekanntlich die Hauptpunkte des demokratischen Manifestes bilden. Und was haben die Männer der Rue de Poitiers diesem Manifeste entgegenzusetzen? Was haben sie den Wahlmännern zu bieten? Moralische Abhandlungen von Thiers oder Cousin redigirt die tagtäglich als Gegengift gegen die soziale „Verlockungen“ in Form von Bülletin's erscheinen sollen. Wie wenig aber durch diese Bülletin die Bauern und Arbeiter sich bewegen lassen, von ihrer Anforderung abzustehn, geht schon daraus hervor, daß die Petitionen tagtäglich auf eine für die Bourgeoisie wahrhaft furchterregende Weise zunehmen. Trotz der Rückforderung dieser Milliarde ist das Volk großmüthig: es leitet in diesem Augenblicke eine Subscription zu Gunsten Napoleon's ein, um die von ihm geschlossene Schuld von 1 1/2 Millionen abzutragen. Jeder Franzose soll 25 Centimes beitragen, und ein Schlossergeselle Boulenvier, von dem die Idee ausging, hat bereits dem Journal „le Peuple“ seinen Beitrag eingesandt, das Volk nimmt die Sache ernsthaft, und da die Schuld Napoleon's nicht in Abrede gestellt worden, so scheint ihm der Weg der Subscription als der einfachste, um das mit Hypothek belegte Ministerium zu beseitigen. Ihrerseits hat die Rue Poitiers zur Verfolgung der Wahlagitation ebenfalls eine Subscription eröffnet und dieselbe hat in 3 Tagen nicht weniger als eine Million zusammengebracht: die Angst unter den Bourgeois muß sehr groß sein, um zu solchen Opfern sich so schnell zu verständigen.
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@facs1487
[ 090 ] Paris, 2. April.
Die Reaktion wüthet und schäumt; so keilförmig wie diesmal ist sie noch nie geschlagen worden. Wenn Thiers und Guizot sich in den Haaren lagen, war es immer noch eine elegante, gefährlich aussehende, ungefährliche Klopffechterei. Aber wie ganz anders Ledru-Rollin! Sonst hieß es „Monsieur“ hin, „Monsieur“ her; Thiers und Guizot fühlten sich unter dieser Form immer noch auf festem Boden. Heute aber weiß der kleine Mann nicht mehr, was er antworten soll: Die Apostrophe Ledru-Rollins an den „Citoyen Thiers“ klingt ihm fortwährend in den Ohren. Die reaktionären Journale der Provinz lassen sich von Paris schreiben: Ledru-Rollin hat von der Höhe der Barrikaden herabgesprochen. Die Barrikade aber ist der höchste Ausdruck der bürgerlichen Entrüstung, und selbst das Journal des Debats, welches sich besonders auf das parlamentarische Wiedersehen seines alten Freundes Thiers gefreut, ist nicht wenig verblüfft, den „Retter des Königthums vom 24. Februar“ abermals von solchen Barrikadenbildern erdrückt zu sehn. Das arme Journal des Debats, welches die süßen Worte des Hrn. Thiers über die Traktate von 1815 so gern als ein Labsal für geängstigte Bourgeois-Gemüther preis't! Die „Reforme“ hat sehr recht, wenn sie jetzt an die glorreiche Epoche des Odysseus Thiers erinnert, wo er eine Million für Auslieferung der Herzogin von Berry bot und glücklich war, sich zu diesem Zweck mit dem erlauchten Juden Deutz verbinden zu können; damals war Thiers so fein, so listig, daß er selbst den Juden Deutz noch um eine Million betrog, denn als die Herzogin von Berry eingefangen war, hatte Hr. Thiers auch zugleich das Kind gefangen, welches die Herzogin verborgen trug, und wofür dem Juden eine neue Million gebührt hätte. „Diesmal aber“, sagt die Reforme, „hat der Mäcenas aller diebischen Deutze seine verdiente Züchtigung erhalten, und weil er doch ein Mann ist, [1488] der Geschichte schreibt, so empfehlen wir das Kapitel des heutigen Tages, dem er den Titel geben kann: „„Mein Schandpfahl!““
„Nun wohlan, sagt an, Bürger Thiers, warum habt Ihr 800 Millionen im Jahre 1840 vergeudet, als Ihr die Sturmglocke in vollem Schwung läuten ließet? Ist Frankreich weniger betheiligt bei der Sache der Italiener als es bei der des Pascha von Egypten betheiligt war? Antwortet, Bürger Thiers! Ihr sagt, daß die Sympathien der Völker nichts seien, daß sie nicht ein Sandkorn Schwere in der Wagschale des Kampfes wiegen ‒ freilich, was wißt Ihr davon, Bürger Thiers; wart Ihr nicht damals nach dem Februar so tief in Eurer Furcht und Feigheit verborgen, daß Ihr nicht hörtet, wie die Monarchien krachten unter der Erhebung der Völker, welche der Klang unserer Marseillaise emporgerüttelt hatte!“
„Ja, mit den Traktaten von 1815 ist es aus; Ledrü-Rollin hat sie von der Höhe der Barrikaden durchschossen.“ (Temps.) Aber auch Cavaignac ist mit Thiers und den Traktaten vor der Rede Ledrü-Rollin's gefallen; nachdem ihn Thiers auf's Haupt geschlagen, indem er die Uebereinstimmung ihrer beiderseitigen Politik darlegte, vernichtete Ledrü-Rollin mit Thiers auch den Juni-Retter des europäischen Friedens und Helden des contrerevolutionären Bürgerkriegs, und selbst der „National“ muß diesmal seine Freunde verlassen, um sich zu Ledrü-Rollin zu schlagen.
Wie rächen sich die reaktionären Journale für diese Schlappe? Der „Courrier de la Gironde“ sagt: „Man muß ein Ende mit dieser Partei machen; nichts von Konzessionen, nichts von Verträgen, nichts von Mäßigung! Gibt es Frieden mit diesen Sozialdemokraten? Der Krieg ist erklärt, ein Krieg auf Tod und Leben; einer von uns Beiden muß fallen, um sich nie wieder zu erheben! Der Feind erhebt sein Haupt, laßt uns denn mit Kraft und ohne Zagen zuschlagen!“ So der Courrier. Der „Feind“ aber ist heute ein vielköpfiges Ungeheuer; es handelt sich nicht mehr um eine Pariser Junischlacht, wo man der „Hyder“ mit einem Schlage das Haupt abhauen kann. Die „Milliarde“ ist es, welche in den Departements eine Agitation hervorruft, welche den „Kampf auf Leben und Tod“ für die Sache der Sozialdemokratie entscheiden wird.
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@facs1488
Paris, 3. April.
Der Moniteur enthält außer einem halben Schock neuer Maires und Adjoints politisch gar nichts. Er deckt diese Blöße mit einer langen Rede über die Kleinkinderbewahranstalten, die, wie er sich ausdrückt, gleich dem Moseskistlein glücklich über die Februargewässer hinwegschwammen. Die Herren Dufaure und Cavaignac sind die Schutzheiligen, dieser Anstalten.
‒ Im Loirethale, namentlich in Rive de Gier, dauern die Arbeitseinstellungen fort. Laut dem vor uns liegenden „Courrier de Lyon“ vom 1. April stehen noch 9 Schachte leer und es liegen 40 Chefs der Arbeiter, oder Aufwiegler, im Gefängniß. Arbeiterzüge durchziehen die Gegend mit Gesänge: „Brod oder Blei!“
Dasselbe Blatt meldet, daß ihm aus Marseille vom 30. März geschrieben wird: Im dortigen Gasthofe „Hotel d'Orient“ habe der Graf Barge (Karl Albert) übernachtet.
Wir kennen bereits die weitere Marschroute dieses Exkönigs.
Heilsame Notiz für Auswanderer. In Havre liegen laut der dortigen Journale im jetzigen Augenblicke einige Hundert deutscher Auswanderer auf dem Pflaster. Daher der Befehl, keine arme Auswanderer mehr über die Gränze zu lassen. Wir haben Paupers genug im eigenen Lande, heißt es in den ministeriellen Kreisen.
‒ Heute (2. April) führt die Polizei das ministerielle Verbot den Journal-Detailverkaufs an den Straßenecken aus.
‒ Die „Opinion publique“ tritt als öffentliche Anklägerin gegen Thoré's neues Blatt auf, weil es den Untergang der «Race des Capitalistes» prophezeit habe.
‒ In Spanien soll in den Gebirgen von Quipusoa eine Krankheit ausgebrochen sein, viel schrecklicher als die Cholera. Diese Krankheit, welche in Bezug auf ihre außerordentliche Giftigkeit und Ansteckungsfähigkeit die Cholera, das gelbe Fieber und selbst die Pest übertrifft, heißt clignotte (clignotte) mit den Augen blinzeln), weil der davon befallene Kranke augenblicklich zum Teufel fährt.
Der Eintritt der Krankheit zeigt sich durch enorme gelbgrünliche Pusteln, welche gleichzeitig an der Kniekehle, dem Vorderarm und Nacken zum Vorschein kommen. In einigen Stunden schon verwandeln sie sich in breite Geschwüre, welche wie mit Staub übersäet erscheinen und aus denen sich unter fürchterlichem Geruch Myriaden von kleinen, microscopisch-belebten Körperchen herausdrängen und gleich glühender Lava über den ganzen Körper ergießen, wo sie sich unter die Oberhaut einbohren.
Nach drei Stunden der fürchterlichsten Schmerzen, ‒ denn die Thiere besitzen eine beißende Schärfe wie glühende Kohlen, nimmt der Körper des Patienten, mit vollständig aufgezogener Oberhaut, das Ansehen einer einzigen mit Flüssigkeit gefüllten Blase an, und mit Beihülfe des Fiebers, zögert der Arme nicht länger und fährt ab.
Zwei Stunden nachher ist der Kadaver vollständig verfault, und man beeilt sich so rasch wie möglich mit der Beerdigung, denn im andern Falle beginnt die Masse von Insekten, mit denen der Körper buchstäblich überzogen ist, denselben zu verschlingen.
In zwei Dörfern, welche jedes 4-500 Einwohner zählen sind in Zeit von drei Tagen, seit dem Auftauchen der Krankheit, 122 Personen jedes Alters, Geschlechts und Standes gestorben.
National-Versammlung. Sitzung vom 2. April. Anfang 12 1/2 Uhr. Präsident Marrast.
Das Protokoll wird verlesen.
Brunel beschwert sich, daß einer seiner Kollegen einen blauen Zettel in die Urne geworfen und somit gegen die Bixio'sche Tagesordnung gestimmt habe.
Marrast dringt darauf, daß künftig die Vertreter des Volks selbst und nicht mehr per procura stimmen (man lacht), dann würden dergleichen Fehler wegfallen.
Bastide zeigt sich auf der Bühne. Ich bitte um das Wort, beginnt er mit brustkranker Stimme, um einige Rektifikationen in der Debatte über Italien zu machen. (Oh! Oh!)
Links: Sprechen Sie! Sprechen Sie!
Baraguay d'Hilliers: Ich weiß, wen Sie rektifiziren wollen. Der Betreffende ist noch nicht anwesend; es wäre wohl angemessen, daß Sie seine Ankunft abwarten. (Ja! Ja!)
Bastide steigt von der Bühne.
Die Versammlung geht nach Erledigung eines Credits für die berüchtigte Republikanische Garde zu Fuß und zu Pferd, zu ihrer eigentlichen Tagesordnung und zum Büdget über.
Sie ist bis zum Büdget des Ministeriums des Innern vorgerückt.
Eine allgemeine Diskussion fand streng genommen nicht statt, und von den einzelnen Kapiteln gab nur ein Posten (Pensionen für ehemalige Präfekten) zu einer ziemlich leidenschaftlichen Debatte Veranlassung.
Perree, Charras, Favre ‒ besonders Favre ‒ griffen den Minister Faucher beißend an.
Der Herr Minister Faucher, rief Favre mit schlagender Ironie, rühmt sich, die Republik zu retten. Was thut er hiefür? Er stellt Beamte an, welche diese Regierungsform achtzehn Jahre lang bekämpften und verfluchten. (Sensation).
Der Redner greift das System Faucher's heftig an und erntet lauten Beifall. Vor der Raison politique stehe die Raison morale, aber Herr Faucher thue das Gegentheil.
Charras trägt auf eine Enquete an. Bemerken müssen wir, daß es sich vorzüglich um drei höhere Beamte (um den Schwager Barrots und einige andere Schwäger) handelt, denen man falsche Zeugnisse ausstellte, um die Präfektenpension von 6000 Fr. zu erhalten.
Odilon-Barrot bittet, die Sache zur Untersuchung der Finanzkommission zu überweisen, was den Finanzpunkt betreffe. Was die politische Raison anlange, so begreift er nicht, warum man nicht einem Pensionär, der nur Halbinvalide sei, Gelegenheit geben solle, den Rest seiner Kräfte dem Dienste seines Landes zu widmen. (Ah! Ah!)
Stimme: Aber die Moral!
Odilon-Barrot: Ja die Moral; das erste Gesetz der Moral ist die Zügelung der Leidenschaft. (Ja! Ja! rechts. Gelächter links.) Ich bin der Erste, der die Unmoral ächten will, aber erst lassen Sie untersuchen. (Häufige Unterbrechung)
Die häufigen Unterbrechungen hindern den Conseilpräsidenten, seinen Vortrag gehörig zu vollenden. Es ist 6 1/2 Uhr und er steht noch auf der Bühne.
Die Versammlung wird vor 3/4 Stunden schwerlich auseinander gehen. Die Aufregung ist ziemlich groß.
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@facs1488
[ * ] Bourges, 29. März.
(Prozeßverhandlung). Die Tribünen sind gedrängt voll. Es verlautet, daß in Folge der Vertheidigung Raspails Hr. Armand Marrast abermals vor den Gerichtshof geladen werden soll. Unter den Zuhörern befindet sich diesmal die Mutter Blanqui's.
Advokat Rivière, Vertheidiger Larger's erhält das Wort.
Larger, sagt die Vertheidigung, ist ein alter, ehrenhafter Soldat, der unter Augereau, Lecourbe und Massena in der untadelhaftesten Weise gedient hat.
Im Sitzungssaal hat Larger, wie zahlreiche Zeugen bewiesen, sich der Erhebung Blanqui's auf die Tribüne widersetzt und mehrere Repräsentanten beschützt; er hat L. Blanc gerufen, damit er zum Volk spreche und den Aufruhr besänftige; sein Eintritt in die Versammlung geschah wie der vieler Anderer aus Neugierde, und um Excesse zu verhüten.
Auf die einzelnen Zeugenaussagen eingehend, greift die Vertheidigung dann die Deposition des einzigen Belastungszeugen Quessard an, Quessard's, der den Angeklagten bei seiner Rückkehr nach Passy Listen der neuen provisorischen Regierung vertheilen läßt, während die Nationalgarden von Passy, welche Larger bei seiner Rückkehr umringten, sämmtlich nichts davon wissen. Der Vertheidiger schließt damit, daß er auf die persönliche Feindschaft zwischen dem Zeugen und dem Angeklagten, wie auf den zweideutigen Charakter Quessard's aufmerksam macht, welcher nach dem 24. Febr. die Robespierre'schen Menschenrechte proklamiren wollte, dann zu der Partei des National, und später unter Bonaparte noch weiter desertirte, gerade wie es die Verhältnisse mit sich brachten.
Advokat Decoux-Lapeyrière, amtlicher Vertheidiger für Thomas.
Die Vertheidigung resumirt die allgemein bekannten Ereignisse. Thomas war nicht an der Assemblée; er fand sich, durchaus in keiner revolutionären Haltung, aus Neugierde am Hotel-de-Ville, wo er sich von einer der aus den Fenstern fliegenden Listen die Namen der neuen provisorischen Regierung abschrieb. Die Anklage hat 10 Monate die kleinlichsten und sorgsamsten Nachforschungen nach den Gefangenen angestellt, und doch gegen Thomas nichts vorbringen können; der Vertheidiger trägt daher auf Freisprechung an.
Präsident. Der Vertheidiger Villains hat das Wort.
Advokat Rivière, der bereits für Larger plaidirt hat, zeigt an, daß Herr Leclanché, Beistand Villain's, einige allgemeine Gesichtspunkte aufstellen wolle.
Leclanché beginnt mit der Bemerkung, daß die Anklage die politischen Doctrinen in den Prozeß gezogen, daß also hier keine ordentliche gerichtliche Verhandlung, sondern ein Konflikt, ein Kampf zwischen zwei feindlichen Antagonisten der Gesellschaft stattfinde, welche sich stets verfolgten und verfolgen müßten. Der Präsident fordert den Vertheidiger auf, diese Sprache zu ändern.
Leclanché. Wenn man unsere Doctrinen angreift, haben wir auch das Recht, sie zu vertheidigen; der Präsident hat dem öffentlichen Ministerium dies Verfahren gestattet.
Präsident. Sprechen Sie über die Thatsachen, und nicht über Doctrinen.
Leclanché. Wahrhaftig, die Pairskammer war toleranter.
Nach einigem Wortwechsel entzieht der Präsident dem Vertheidiger das Wort.
Leclanché. Da man sogar die freie Vertheidigung nicht mehr gestattet, werde ich an das Land appelliren.
Präsident. Das ist dem Hof gleichgültig. Der Vertheidiger Courtais' hat das Wort.
Advokat Bethmont. Man kann Courtais nicht ernstlich als Complicen des Attentates des 15. Mai anklagen. Mit Ausnahme zweier, die er nach den Nationalgardenwahlen als seine Collegen kennen lernte, waren ihm die sämmtlichen Angeklagten, deren Complice er gewesen sein soll, unbekannt. In Betreff der Vorfälle am Gitter verweis't die Vertheidigung auf die Rede Raspails und die zahlreichen Zeugenaussagen, welche beweisen, welche Mühe sich Courtais gegeben, dem Eindringen des Volkes zu steuern. Ueber seine Absichten können keine Zweifel sein. Hat er aber Fehler begangen? Er hat im schlimmsten Fall nichts anderes gethan, als der Präsident der Nationalversammlung, Hr. Buchez selbst, welcher etwa zwanzig gleichlautende Ordres schrieb, daß zur Vermeidung von Blutvergießen kein Generalmarsch geschlagen werden solle. Wenn man das bei Hrn. Buchez Klugheit nenne, warum soll es bei Courtais Verrath und Feigheit sein? (Bewegung.)
Der Anwalt geht dann in die einzelnen Zeugenaussagen ein, um aus ihnen das loyale Benehmen des Angeklagten zu beweisen.
Schluß der Sitzung 6 Uhr.
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[ * ] Bourges, 30. März.
(Prozeßverhandlung.) Nach Eröffnung der Sitzung wird dem Advokaten Bethmont das Wort ertheilt, um sein Plaidoyer für Courtais zu vollenden.
Der Vertheidiger resumirt den Inhalt seines gestrigen Vortrags und fährt dann in der Kritik der einzelnen Zeugenaussagen fort. Dieser Theil des Plaidoyer füllt in der Sitzung über 2 1/2 Stunden. Dann geht er in den öffentlichen Charakter Courtais' und die Verfolgungen ein, deren Gegenstand derselbe nach seiner Verhaftung wurde.
Die Nationalversammlung war für die Partei, zu welcher Courtais und auch der Vertheidiger gehört, eine „ungeduldig erwartete Gewalt“. Man habe Sehnsucht und Eile gehabt, aus dem provisorischen Zustand zu einer geordneten Lage der Dinge zu kommen. Courtais trat in Folge einer Erwählung von 72,000 Stimmen in die Versammlung ein, Niemand hielt ihn eines Verrathes oder eines Mangels an Ergebenheit fähig. Am 10. Mai fand sich Courtais ohne sein Verschulden am Gitter dem Volke gegenüber; der General Negrier war es (hier verlies't der Vertheidiger eine Stelle aus dem Anklageakt selbst), welcher die Linientruppen von der Brücke zurückzog, in Folge einer Ordre des Präsidenten Buchez, welcher die Rückkehr der Truppen in die Militärschule anordnete. Erst als die Brücke frei war, konnte der Zug gegen das Gitter vordringen; hier aber vermochte Courtais nichts mehr, und alle Zeugen beweisen, daß er vergebens allen nur möglichen Widerstand versuchte.
Der Anwalt schließt, daß nach zehnmonatlichen Kerkerleiden des Angeklagten und Erduldung aller erdenklichen Verfolgungen und Verläumdungen nicht Gnade, sondern volle Gerechtigkeit ist, welche er von den Geschworenen erwartet.
Die Sitzung wird um 2 Uhr auf eine Stunde ausgesetzt.
Präsident. Der Angeklagte Blanqui hat das Wort.
Blanqui erklärt, sprechen zu wollen, wenn der Generalprokurator auf die Reden seiner Vertheidiger replicirt hat; der Generalprokurator antwortet, daß er nicht replicire, wenn Blanqui nicht vorher gesprochen habe.
Präsident. Das ist ein leeres Wortgefecht. Angeklagter, warum wollen Sie nicht vor dem Generalprokurator sprechen?
Blanqui. Weil ich ermüdet bin, und mich hier in dem Lärm nicht vorbereiten kann.
Der Generalprokurator erklärt sich darauf einverstanden, die Debatten bis auf den folgenden Tag auszusetzen und die Sitzung wird um 3 1/2 Uhr aufgehoben.
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[ * ] Bourges, 31. März.
(Prozeßverhandlung.) Die Sitzung wird um 10 Uhr eröffnet. Die Menge, welche um Blanquis Vertheidigung zu hören, zahllos herbeiströmt, findet zum übergroßen Theil keinen Platz mehr im Auditorium; große Massen treiben sich draußen in der Nähe des Gerichtshofes umher; die Militärposten sind verdoppelt und die Truppen in den Kasernen konsignirt.
Präsident. Der Angeklagte Blanqui hat das Wort.
Blanqui. Meine Herren, ich spreche zwar vor Ihren Bänken, aber ich spreche nicht für Ihre Ohren; ganz Frankreich ist es, das französische Volk, dieser einzige „hohe Gerichtshof“ den ich anerkenne, ist es, an welches ich mich heute wende. Bereits tönt der Schrei dieses Tribunals im Widerhall aus allen Winkeln des Landes zu uns zurück: Rufe der Entrüstung gegen die willkührlichen, wüthenden Verfolgungen, Rufe des Mitgefühls und der Theilnahme für die Unglücklichen, die hier auf den Bänken sitzen. Mögt Ihr beschließen was Ihr wollt, Ihr werdet euch dieser Stimme des Volkes nicht wiedersetzen können, ohne eine ungeheure Verantwortlichkeit auf Euch zu nehmen, eine Verantwortlichkeit, der die Strafe auf dem Fuße nachfolgen wird. Vor einem ordentlichen Gericht von uns gleichen Geschworenen würde man diese elende Anklage unter Hohn und Zischen verfolgt haben…
Präsident. Ich kann Ihnen nicht gestatten, in dieser Weise fortzufahren.
Blanqui. Hr. Präsident, ich habe das Recht, mich in voller Entrüstung gegen eine Anklage zu heben, die wie die gegenwärtige auch des leisesten Scheins irgend einer Begründung entbehrt.
Ah, in der That, vielleicht thäten wir besser, uns durch Demüthigung vor einer in Geschworene verwandelten Beamten-Kommission bessere Aussichten zu schaffen. Aber wo die Leidenschaft spricht, mag auch die Leidenschaft antworten. Alle Rechtsprinzipien sind hier vor diesem Tribunale verletzt; die Anklage selbst gesteht es, daß sie keine Verurtheilung aus Gerechtigkeitsgründen, nein, eine Verurtheilung aus Nützlichkeitsgründen, eine Verurtheilung zur „Beruhigung des Landes,“ zur Beruhigung der Bourgeois verlangt.
Präsident. Angeklagter, ich kann Ihnen diese Sprache nicht gestatten, Sie compromittiren selbst Ihre Sache, Sie reden gegen Ihr eignes Interesse.
Blanqui. Herr Präsident, ich selbst bin der einzig competente Richter über meine Interessen, und es beunruhigt mich nicht, meine Sache zu compromittiren. Wenn Sie mir nur gestatten wollen, die Anschuldigungen gegen mich in Betreff des 15. Mai zu bekämpfen, so habe ich nichts zu sagen, denn diese Anschuldigungen halte ich nicht für Redens werth. Meine Advokaten haben in Betreff des 15. Mai geantwortet; ich selbst habe meinen politischen Charakter zu vertheidigen, den man hier angegriffen hat. Wenn Sie das nicht gestatten, will ich schweigen.
Präsident. Wir gestatten Ihnen nicht, das Dekret der Nationalversammlung und die Kompetenz des Gerichtshofes anzugreifen.
Blanqui. Das Dekret der Nationalversammlung kann in meinen Augen nichts in der Sache ändern. Was ich in meiner Vertheidigung untersuchen will, ist erstens die Art und Weise, in welcher die Anklage hier gegen uns auftritt, und die Begünstigung, die man ihr zu Theil werden läßt…
Präsident. Ist die Vertheidigung nicht frei?
Blanqui. Nein. Man geht systematisch darauf aus, uns das Wort zu entziehen. Raspail wurde u. A. auf die brutalste Weise unterbrochen, als er sich mit der größten Mäßigung ausdrückte.
Präsident. Wir gehen allerdings systematisch darauf aus, den Angeklagten die Exposition ihrer Doktrinen zu verwehren, für die hier nicht der Ort ist.
Blanqui. Die Anklage hat also allein hier das Recht, unsere Doktrinen zu entstellen und in das Gespinst ihrer Beschuldigungen zu verweben. Hat man nicht hier Utopien und subversive Theorien uns untergebreitet?
Präsident. Wenn Sie ausführen wollen, daß Ihre Theorien nicht antisozial sind, gebe ich Ihnen das Wort nicht. Zeigen Sie, daß dieselben nicht strafbar sind.
Blanqui. Das ist grade das, was ich thun wollte.
Auf diesen Zwischenfall folgt eine kurze Unterbrechung. Der Präsident ertheilt nach einander Hrn. Léclancher, dem Rechtsbeistand, und Hrn. Rivière, dem offiziellen Advokaten Villains das Wort, um dessen Vertheidigung zu führen, während sich Blanqui mit seinen Beiständen besprechen könne. Léclancher erklärt, daß er es unter seiner Würde halte, das Wort noch zu ergreifen, nachdem man ihm vorgestern in so wohlwollender Weise die Vertheidigung abgeschnitten habe; Rivière behauptet, nur der zweite Anwalt Villains zu sein und nicht nöthig zu haben, vor der Replik des Generalprokurators zu sprechen.
Blanqui erhält wieder das Wort. (Seine Rede wird fast bei jedem Satz von dem Präsidenten oder dem Generalprokurator unterbrochen; wir lassen dieselbe des Zusammenhangs wegen in ihrem Hauptinhalt unverkürzt hier folgen.)
Blanqui. Ich sagte, vor einem ordentlichen Gericht von uns glei[unleserlicher Text]en Geschworenen würde diese elende Anklage den großen Sitzungstag nicht erlebt haben, ohne auch sogleich unter Gelächter und Zischen zusammenzufallen. Es bedurfte also einiger besseren Chancen, eines dieser Areopagen von hohem Geschmack, welche es unter ihrer Würde halten, auch nur die allerschlechteste Posse auszuzischen; ein Prevotalgericht, Retroaktivät, als Geschworene verkleidete Beamte, ausgesuchte Richter, die nicht aus der allgemeinen Wahl hervorgehen, eine Raritätensammlung mit einem Wort, vor der man alle Rechtsprinzipien ungestraft mit Füßen zu treten hoffte, von der man eine Verurtheilung nicht aus Gerechtigkeits- sondern aus Nützlichkeits-Gründen verlangen konnte. Sie, meine Herren, sind es, die man zu diesem trefflichen Werk für geeignet hielt; danken Sie das Compliment denen, die es Ihnen gemacht haben.
Was mich und alle diejenigen betrifft, welche dies Gaukelspiel einer Gerichtsverhandlung zurückgewiesen haben, so gleiten alle Dekrete der Welt an unserer Haltung ab, ohne sie zu ändern. Wir bleiben was wir waren, politische Antagonisten die man außer den gewöhnlichen Gesetzen erklärt und als Brandopfer den Staatsinteressen hingeworfen hat.
Wenn ich daher hier dies Terrain Fuß für Fuß vertheidige, so geschieht dies nicht in Besorgniß vor einem Gericht, das in meinen Augen verschwindet. Meine Worte sind kein Plaidoyer, denn es giebt hier keine Richter für mich; sie sind ein Ruf an meine Nation, um der Verläumdung die Maske abzureißen und die Ungleichheit eines Prozeßkampfes zu enthüllen, der den kläglichsten Prozessen der englischen Restauration würdig zur Seite steht.
‥‥ Seit drei Wochen haben wir hier den Haß gegen das Tageslicht und die Oeffentlichkeit sich offen erheben sehen, die scheue Vorliebe für das Dunkel und die Geheimnisse, welche den Rachedurst einer schrankenlosen Gewalt bekundet. Ich glaubte, ich weiß nicht welchen finstern Geruch des Chatelet zu athmen, der den schrecklichen Austausch von Seufzern der Gefangenen und mörderischen Fragen der Inquisition wieder vor die Seele führte, von denen die Gewölbe der Bastille widerhallten.
Hierzu eine Beilage.