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Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434

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schämte sich besonders sehr, seinen Eltern wieder unter die Augen zu kommen."

"Ein anderer unkeuscher Jüngling kam mir mit verstümmelter Nase entgegen. Das fressende Gift der Unzucht konnte durch kein Gegengift ganz geschwächt werden. Ein großer Theil der Nase war zerfleischt, und im Gesichte kettete sich Ein kleines Geschwür an das andere."

"Einem andern Jünglinge, noch nicht zwanzig Jahr alt, der sich mit einer schändlichen Straßenhure abgegeben hatte, war vor einigen Tagen das Glied abgenommen, womit er gesündigt und das Gift aufgenommen hatte. Man zweifelte, ob er jemals wieder genesen würde."

"Ein Bedienter hatte sich in den verabscheuungswürdigen Häusern hurischer Personen einen venerischen Ausschlag im Halse zugezogen und dadurch sich fast ganz um das Vermögen zu reden gebracht. Ohne große Aufmerksamkeit verstand man fast kein Wort. Er war sehr niedergeschlagen, besonders auch deswegen, weil er zweifelte, daß ihn seine ehemalige gute Herrschaft wieder in Dienst nehmen und seine Bekannte ihn unter sich wieder leiden würden."

"Noch schreckenvoller war die Geschichte eines Vaters, welcher auch venerisch krank war. Er

schämte sich besonders sehr, seinen Eltern wieder unter die Augen zu kommen.“

„Ein anderer unkeuscher Jüngling kam mir mit verstümmelter Nase entgegen. Das fressende Gift der Unzucht konnte durch kein Gegengift ganz geschwächt werden. Ein großer Theil der Nase war zerfleischt, und im Gesichte kettete sich Ein kleines Geschwür an das andere.“

„Einem andern Jünglinge, noch nicht zwanzig Jahr alt, der sich mit einer schändlichen Straßenhure abgegeben hatte, war vor einigen Tagen das Glied abgenommen, womit er gesündigt und das Gift aufgenommen hatte. Man zweifelte, ob er jemals wieder genesen würde.“

„Ein Bedienter hatte sich in den verabscheuungswürdigen Häusern hurischer Personen einen venerischen Ausschlag im Halse zugezogen und dadurch sich fast ganz um das Vermögen zu reden gebracht. Ohne große Aufmerksamkeit verstand man fast kein Wort. Er war sehr niedergeschlagen, besonders auch deswegen, weil er zweifelte, daß ihn seine ehemalige gute Herrschaft wieder in Dienst nehmen und seine Bekannte ihn unter sich wieder leiden würden.“

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[427/0135] schämte sich besonders sehr, seinen Eltern wieder unter die Augen zu kommen.“ „Ein anderer unkeuscher Jüngling kam mir mit verstümmelter Nase entgegen. Das fressende Gift der Unzucht konnte durch kein Gegengift ganz geschwächt werden. Ein großer Theil der Nase war zerfleischt, und im Gesichte kettete sich Ein kleines Geschwür an das andere.“ „Einem andern Jünglinge, noch nicht zwanzig Jahr alt, der sich mit einer schändlichen Straßenhure abgegeben hatte, war vor einigen Tagen das Glied abgenommen, womit er gesündigt und das Gift aufgenommen hatte. Man zweifelte, ob er jemals wieder genesen würde.“ „Ein Bedienter hatte sich in den verabscheuungswürdigen Häusern hurischer Personen einen venerischen Ausschlag im Halse zugezogen und dadurch sich fast ganz um das Vermögen zu reden gebracht. Ohne große Aufmerksamkeit verstand man fast kein Wort. Er war sehr niedergeschlagen, besonders auch deswegen, weil er zweifelte, daß ihn seine ehemalige gute Herrschaft wieder in Dienst nehmen und seine Bekannte ihn unter sich wieder leiden würden.“ „Noch schreckenvoller war die Geschichte eines Vaters, welcher auch venerisch krank war. Er

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Zitationshilfe: Oest, Johann Friedrich: Nöthige Belehrung und Warnung für Jüngling und solche Knaben. In: Allgemeine Revision des gesammten Schul- und Erziehungswesens: von einer Gesellschaft practischer Erzieher, Bd. 6. Wolfenbüttel, 1787. S. 293-434, S. 427. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/oest_knaben_1787/135>, abgerufen am 29.03.2024.