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Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797.

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Ehre auch gleich einem solchen erwiesen wird, der sie nicht wegen seines persönlichen Werths, sondern nur wegen seiner Abstammung verdient?

Doch für diejenigen, welchen dieser Beweis zu spizfindig und zu scharfsinnig lautet, - der auch, mit aller Bescheidenheit sey es gestanden, nicht in meinem eigenen Kopfe gewachsen ist - mag die Bemerkung genug seyn, daß die heilige Schrift selbst, ausdrücklich auf die Gerechtigkeit der durch die Geburt, erlangten Vorzüge hindeutet. Würde wohl in der alttestamentischen Zeit ein so grosser Werth auf die Herkunft aus Abrahams Samen gelegt, und so genau über der strengen Ordnung in Ansehung der Geschlechtsregister gehalten worden seyn, wenn man nicht den Grundsaz, auf dem die Rechte des Adels beruhen, für gültig angesehen hätte? Auch beruhet die Verheissung und die Drohung, welche der Gesetzgeber auf Sinai seinem

Ehre auch gleich einem solchen erwiesen wird, der sie nicht wegen seines persönlichen Werths, sondern nur wegen seiner Abstammung verdient?

Doch für diejenigen, welchen dieser Beweis zu spizfindig und zu scharfsinnig lautet, – der auch, mit aller Bescheidenheit sey es gestanden, nicht in meinem eigenen Kopfe gewachsen ist – mag die Bemerkung genug seyn, daß die heilige Schrift selbst, ausdrücklich auf die Gerechtigkeit der durch die Geburt, erlangten Vorzüge hindeutet. Würde wohl in der alttestamentischen Zeit ein so grosser Werth auf die Herkunft aus Abrahams Samen gelegt, und so genau über der strengen Ordnung in Ansehung der Geschlechtsregister gehalten worden seyn, wenn man nicht den Grundsaz, auf dem die Rechte des Adels beruhen, für gültig angesehen hätte? Auch beruhet die Verheissung und die Drohung, welche der Gesetzgeber auf Sinai seinem

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[20/0020] Ehre auch gleich einem solchen erwiesen wird, der sie nicht wegen seines persönlichen Werths, sondern nur wegen seiner Abstammung verdient? Doch für diejenigen, welchen dieser Beweis zu spizfindig und zu scharfsinnig lautet, – der auch, mit aller Bescheidenheit sey es gestanden, nicht in meinem eigenen Kopfe gewachsen ist – mag die Bemerkung genug seyn, daß die heilige Schrift selbst, ausdrücklich auf die Gerechtigkeit der durch die Geburt, erlangten Vorzüge hindeutet. Würde wohl in der alttestamentischen Zeit ein so grosser Werth auf die Herkunft aus Abrahams Samen gelegt, und so genau über der strengen Ordnung in Ansehung der Geschlechtsregister gehalten worden seyn, wenn man nicht den Grundsaz, auf dem die Rechte des Adels beruhen, für gültig angesehen hätte? Auch beruhet die Verheissung und die Drohung, welche der Gesetzgeber auf Sinai seinem

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Zitationshilfe: Käsbohrer, Sebastian [i. e. Johann Gottfried Pahl]: Vernunft- und schriftmäßiges Schutz- Trutz- und Vertheidigungs-Libell für den Wirtembergischen Adel, gegen die demokratischen und jakobinischen Belialssöhne unserer Zeit. Waldangelloch und Leipzig [Stuttgart], 1797, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/pahl_libell_1797/20>, abgerufen am 23.04.2024.