Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840.

Bild:
<< vorherige Seite
Achtes Capitel.
Fortschritt der Kirchenreformation in den Jahren
1532--34.

Es leuchtet ein, wie sehr das reformatorische Prin-
zip in den Gebieten, wo es in Folge des Reichsschlus-
ses von 1526 die Herrschaft erlangt hatte, schon durch ein
Ereigniß, wie der Nürnberger Friede war, befestigt und
entwickelt werden mußte.

Die Protestanten hatten sich daselbst die bischöfliche
Jurisdiction nicht wieder aufdringen lassen; durch die Zu-
sage des Kaisers glaubten sie gegen die Processe des Kam-
mergerichts und mithin gegen die nächsten Feindseligkeiten
der in demselben ausgesprochenen Mehrheit der Reichsstände
gesichert zu seyn.

Hierauf trug der sächsische Landtag, der gegen Ende
1532 zu Weimar versammelt worden, kein Bedenken weiter,
die Wiederaufnahme der in den Zeiten wo alles schwankte
natürlicher Weise unterbrochenen Visitation der Kirchen zu
genehmigen.

Nun erst ward die Messe, die sich noch an einigen
Stellen gehalten, vollends überall aufgehoben; die paar

Achtes Capitel.
Fortſchritt der Kirchenreformation in den Jahren
1532—34.

Es leuchtet ein, wie ſehr das reformatoriſche Prin-
zip in den Gebieten, wo es in Folge des Reichsſchluſ-
ſes von 1526 die Herrſchaft erlangt hatte, ſchon durch ein
Ereigniß, wie der Nürnberger Friede war, befeſtigt und
entwickelt werden mußte.

Die Proteſtanten hatten ſich daſelbſt die biſchöfliche
Jurisdiction nicht wieder aufdringen laſſen; durch die Zu-
ſage des Kaiſers glaubten ſie gegen die Proceſſe des Kam-
mergerichts und mithin gegen die nächſten Feindſeligkeiten
der in demſelben ausgeſprochenen Mehrheit der Reichsſtände
geſichert zu ſeyn.

Hierauf trug der ſächſiſche Landtag, der gegen Ende
1532 zu Weimar verſammelt worden, kein Bedenken weiter,
die Wiederaufnahme der in den Zeiten wo alles ſchwankte
natürlicher Weiſe unterbrochenen Viſitation der Kirchen zu
genehmigen.

Nun erſt ward die Meſſe, die ſich noch an einigen
Stellen gehalten, vollends überall aufgehoben; die paar

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <pb facs="#f0485" n="[469]"/>
        <div n="2">
          <head><hi rendition="#g">Achtes Capitel</hi>.<lb/>
Fort&#x017F;chritt der Kirchenreformation in den Jahren<lb/>
1532&#x2014;34.</head><lb/>
          <p>Es leuchtet ein, wie &#x017F;ehr das reformatori&#x017F;che Prin-<lb/>
zip in den Gebieten, wo es in Folge des Reichs&#x017F;chlu&#x017F;-<lb/>
&#x017F;es von 1526 die Herr&#x017F;chaft erlangt hatte, &#x017F;chon durch ein<lb/>
Ereigniß, wie der Nürnberger Friede war, befe&#x017F;tigt und<lb/>
entwickelt werden mußte.</p><lb/>
          <p>Die Prote&#x017F;tanten hatten &#x017F;ich da&#x017F;elb&#x017F;t die bi&#x017F;chöfliche<lb/>
Jurisdiction nicht wieder aufdringen la&#x017F;&#x017F;en; durch die Zu-<lb/>
&#x017F;age des Kai&#x017F;ers glaubten &#x017F;ie gegen die Proce&#x017F;&#x017F;e des Kam-<lb/>
mergerichts und mithin gegen die näch&#x017F;ten Feind&#x017F;eligkeiten<lb/>
der in dem&#x017F;elben ausge&#x017F;prochenen Mehrheit der Reichs&#x017F;tände<lb/>
ge&#x017F;ichert zu &#x017F;eyn.</p><lb/>
          <p>Hierauf trug der &#x017F;äch&#x017F;i&#x017F;che Landtag, der gegen Ende<lb/>
1532 zu Weimar ver&#x017F;ammelt worden, kein Bedenken weiter,<lb/>
die Wiederaufnahme der in den Zeiten wo alles &#x017F;chwankte<lb/>
natürlicher Wei&#x017F;e unterbrochenen Vi&#x017F;itation der Kirchen zu<lb/>
genehmigen.</p><lb/>
          <p>Nun er&#x017F;t ward die Me&#x017F;&#x017F;e, die &#x017F;ich noch an einigen<lb/>
Stellen gehalten, vollends überall aufgehoben; die paar<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[469]/0485] Achtes Capitel. Fortſchritt der Kirchenreformation in den Jahren 1532—34. Es leuchtet ein, wie ſehr das reformatoriſche Prin- zip in den Gebieten, wo es in Folge des Reichsſchluſ- ſes von 1526 die Herrſchaft erlangt hatte, ſchon durch ein Ereigniß, wie der Nürnberger Friede war, befeſtigt und entwickelt werden mußte. Die Proteſtanten hatten ſich daſelbſt die biſchöfliche Jurisdiction nicht wieder aufdringen laſſen; durch die Zu- ſage des Kaiſers glaubten ſie gegen die Proceſſe des Kam- mergerichts und mithin gegen die nächſten Feindſeligkeiten der in demſelben ausgeſprochenen Mehrheit der Reichsſtände geſichert zu ſeyn. Hierauf trug der ſächſiſche Landtag, der gegen Ende 1532 zu Weimar verſammelt worden, kein Bedenken weiter, die Wiederaufnahme der in den Zeiten wo alles ſchwankte natürlicher Weiſe unterbrochenen Viſitation der Kirchen zu genehmigen. Nun erſt ward die Meſſe, die ſich noch an einigen Stellen gehalten, vollends überall aufgehoben; die paar

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/485
Zitationshilfe: Ranke, Leopold von: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation. Bd. 3. Berlin, 1840, S. [469]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ranke_reformation03_1840/485>, abgerufen am 28.03.2024.