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Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886.

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III. Kunstgewerbe und Verwandtes.
derart zu überdecken, dass von seiner Natur nichts zum Vorschein
kommt, und der Charakter der Lackarbeit nicht dadurch beeinflusst
wird, also auch von den ferneren Anstrichen nichts eindringen kann.

Die Abweichungen von diesem sehr umständlichen, aber soliden
Grundierungsverfahren, welches früher bei Darstellung der besten Lack-
waaren immer angewandt wurde, bezwecken Ersparniss an Material,
namentlich an Seshime-urushi, und an Zeit. Es sind folgende:

1) Bei Operation 4 wird der Gegenstand nicht mit Leinwand oder
Mino-gami bedeckt, sondern man begnügt sich, Streifen eines billigen
beschriebenen Papiers über die durch Kokuso ausgefüllten Leimfurchen
zu legen.

2) An Stelle der 3., 6. und 7. Operation tritt das Shita-ji
(Shita, unten; ji, Grund). Der zu diesem Untergrunde angewandte
Kitt enthält keinen Lackfirniss, sondern ist ein Gemisch aus gekochtem
Leim, Ziegelmehl und etwas Kienruss, wozu noch heisses Wasser ge-
fügt wird. Auch überstreicht man z. B. nur die Böden der Theebretter
damit, nicht auch die Seitenwände, noch Schalen, Kästchen u. dergl.

3) Das Sabi wird zweimal aufgetragen.

4) Zwischen die 9. und 10. Operation kommt eine neue, das Ueber-
streichen mit Shibu, dem Safte unreifer Früchte der Dattelfeige (Dios-
pyros kaki).

5) Das Naka-nuri-togi wird viel oberflächlicher vorgenommen.

In Wakamatsu, Yonezawa, Niigata und andern nördlichen Städten
mit ansehnlicher Lackindustrie folgt auf das Verkitten (Kokuso-o-kau)
ein Anstrich aus einem Gemenge von Shibu und pulverisierter Kiefern-
holzkohle oder Kienruss, dann Abschleifen, womit die ganze Grundie-
rungsarbeit beendet ist.

Keramische Gegenstände, welche mit Lack verziert werden
sollen, müssen ohne Glasur sein. Auf glasierten Thonwaaren haftet
kein Kitt, noch Lack, wie dies in der Königlichen Porzellansammlung
zu Dresden drei chinesische Vasen zeigen, deren Lackornament auf
Glasur an vielen Stellen abgesprungen ist. Die Grundierung wird
durch das Sabi (siehe 8. Operation oben) und Naka-nuri bewirkt.

b) Schlussarbeiten des Nuri-mono-shi.

Welcher Art auch immer die Grundierungsweise sein möge, so ist
doch stets das Abschleifen (togi), bis eine glatte, doch nicht spiegelnde,
dunkelgraue bis grauschwarze Fläche erzielt wurde, ihr Schluss. Auf
diese Unterlage kommen nun all die verschiedenartigen Decken, durch
welche die fertigen japanischen Lackwaaren ein so mannigfaltiges
Aussehen erhalten, so dass es nahezu unmöglich ist, hier alle Mani-

III. Kunstgewerbe und Verwandtes.
derart zu überdecken, dass von seiner Natur nichts zum Vorschein
kommt, und der Charakter der Lackarbeit nicht dadurch beeinflusst
wird, also auch von den ferneren Anstrichen nichts eindringen kann.

Die Abweichungen von diesem sehr umständlichen, aber soliden
Grundierungsverfahren, welches früher bei Darstellung der besten Lack-
waaren immer angewandt wurde, bezwecken Ersparniss an Material,
namentlich an Seshime-urushi, und an Zeit. Es sind folgende:

1) Bei Operation 4 wird der Gegenstand nicht mit Leinwand oder
Mino-gami bedeckt, sondern man begnügt sich, Streifen eines billigen
beschriebenen Papiers über die durch Kokuso ausgefüllten Leimfurchen
zu legen.

2) An Stelle der 3., 6. und 7. Operation tritt das Shita-ji
(Shita, unten; ji, Grund). Der zu diesem Untergrunde angewandte
Kitt enthält keinen Lackfirniss, sondern ist ein Gemisch aus gekochtem
Leim, Ziegelmehl und etwas Kienruss, wozu noch heisses Wasser ge-
fügt wird. Auch überstreicht man z. B. nur die Böden der Theebretter
damit, nicht auch die Seitenwände, noch Schalen, Kästchen u. dergl.

3) Das Sabi wird zweimal aufgetragen.

4) Zwischen die 9. und 10. Operation kommt eine neue, das Ueber-
streichen mit Shibu, dem Safte unreifer Früchte der Dattelfeige (Dios-
pyros kaki).

5) Das Naka-nuri-togi wird viel oberflächlicher vorgenommen.

In Wakamatsu, Yonezawa, Niigata und andern nördlichen Städten
mit ansehnlicher Lackindustrie folgt auf das Verkitten (Kokuso-o-kau)
ein Anstrich aus einem Gemenge von Shibu und pulverisierter Kiefern-
holzkohle oder Kienruss, dann Abschleifen, womit die ganze Grundie-
rungsarbeit beendet ist.

Keramische Gegenstände, welche mit Lack verziert werden
sollen, müssen ohne Glasur sein. Auf glasierten Thonwaaren haftet
kein Kitt, noch Lack, wie dies in der Königlichen Porzellansammlung
zu Dresden drei chinesische Vasen zeigen, deren Lackornament auf
Glasur an vielen Stellen abgesprungen ist. Die Grundierung wird
durch das Sabi (siehe 8. Operation oben) und Naka-nuri bewirkt.

b) Schlussarbeiten des Nuri-mono-shi.

Welcher Art auch immer die Grundierungsweise sein möge, so ist
doch stets das Abschleifen (togi), bis eine glatte, doch nicht spiegelnde,
dunkelgraue bis grauschwarze Fläche erzielt wurde, ihr Schluss. Auf
diese Unterlage kommen nun all die verschiedenartigen Decken, durch
welche die fertigen japanischen Lackwaaren ein so mannigfaltiges
Aussehen erhalten, so dass es nahezu unmöglich ist, hier alle Mani-

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[426/0454] III. Kunstgewerbe und Verwandtes. derart zu überdecken, dass von seiner Natur nichts zum Vorschein kommt, und der Charakter der Lackarbeit nicht dadurch beeinflusst wird, also auch von den ferneren Anstrichen nichts eindringen kann. Die Abweichungen von diesem sehr umständlichen, aber soliden Grundierungsverfahren, welches früher bei Darstellung der besten Lack- waaren immer angewandt wurde, bezwecken Ersparniss an Material, namentlich an Seshime-urushi, und an Zeit. Es sind folgende: 1) Bei Operation 4 wird der Gegenstand nicht mit Leinwand oder Mino-gami bedeckt, sondern man begnügt sich, Streifen eines billigen beschriebenen Papiers über die durch Kokuso ausgefüllten Leimfurchen zu legen. 2) An Stelle der 3., 6. und 7. Operation tritt das Shita-ji (Shita, unten; ji, Grund). Der zu diesem Untergrunde angewandte Kitt enthält keinen Lackfirniss, sondern ist ein Gemisch aus gekochtem Leim, Ziegelmehl und etwas Kienruss, wozu noch heisses Wasser ge- fügt wird. Auch überstreicht man z. B. nur die Böden der Theebretter damit, nicht auch die Seitenwände, noch Schalen, Kästchen u. dergl. 3) Das Sabi wird zweimal aufgetragen. 4) Zwischen die 9. und 10. Operation kommt eine neue, das Ueber- streichen mit Shibu, dem Safte unreifer Früchte der Dattelfeige (Dios- pyros kaki). 5) Das Naka-nuri-togi wird viel oberflächlicher vorgenommen. In Wakamatsu, Yonezawa, Niigata und andern nördlichen Städten mit ansehnlicher Lackindustrie folgt auf das Verkitten (Kokuso-o-kau) ein Anstrich aus einem Gemenge von Shibu und pulverisierter Kiefern- holzkohle oder Kienruss, dann Abschleifen, womit die ganze Grundie- rungsarbeit beendet ist. Keramische Gegenstände, welche mit Lack verziert werden sollen, müssen ohne Glasur sein. Auf glasierten Thonwaaren haftet kein Kitt, noch Lack, wie dies in der Königlichen Porzellansammlung zu Dresden drei chinesische Vasen zeigen, deren Lackornament auf Glasur an vielen Stellen abgesprungen ist. Die Grundierung wird durch das Sabi (siehe 8. Operation oben) und Naka-nuri bewirkt. b) Schlussarbeiten des Nuri-mono-shi. Welcher Art auch immer die Grundierungsweise sein möge, so ist doch stets das Abschleifen (togi), bis eine glatte, doch nicht spiegelnde, dunkelgraue bis grauschwarze Fläche erzielt wurde, ihr Schluss. Auf diese Unterlage kommen nun all die verschiedenartigen Decken, durch welche die fertigen japanischen Lackwaaren ein so mannigfaltiges Aussehen erhalten, so dass es nahezu unmöglich ist, hier alle Mani-

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Zitationshilfe: Rein, Johann Justus: Japan nach Reisen und Studien. Bd. 2. Leipzig, 1886, S. 426. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/rein_japan02_1886/454>, abgerufen am 28.03.2024.