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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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sich zu Prag wie angeführt, eine besondere Malergilde gebildet,1) welche zugleich die Bildhauer, Glaser und Goldschläger umfasste, jedoch gehörten zu den Malern noch die Schilder oder bildeten wenigstens eine Bruderschaft mit denselben, das Original der Statuten, welches noch bis in die neuere Zeit auf einem Pergamentblatte vorhanden war, konnte leider von Rössler, das altprager Stadtrecht. S. XCII, nicht aufgefunden werden. Besold, thesaurus pract., II. S. 469, Nr. 94, nimmt die Schilder- oder Malerkunst als gleichbedeutend. Derselbe Besold, I. S. 738, Nr. 94, theilt aus Wolfgang Lazius eine Stelle mit, wornach die Junkern von Prag vortreffliche Maler gewesen, von welchen die Maler ihr Wappen weiss und roth bekommen haben, d. h. das Wappenschild der prager Malergilde war weiss und roth (schräg?) getheilt. Die Tafelmalerei blühte in Böhmen schon um die Mitte des 14ten Jahrh., also früher selbst als in Cöln.2) Neben Prag besass Nürnberg die bedeutendste Kunstschule mit Kunz Imhof (+ 1449) an der Spitze, welche den Mittelpunkt der fränkischen, ähnlich wie Cöln der rheinischen Lande ausmachte.3) Die böhmische Schule blühte unter Kaiser Karl IV. (1346 - 1378), als eine deutsche Künstlerkolonie in einem slavischen Lande unter dem Statut von 1348 als zunftmässige Bruderschaft gestiftet, nicht frei von ältern böhmischen Einflüssen.

Indem wir hier das für die Baukunst und für die gesammte Kunst dieser Zeiten so einflussreiche und vorbildliche Cöln nochmals berührten, muss auch an die oben erwähnten Vehmgerichte Westphalens, der rothen oder östlichen Erde, der Vollständigkeit wegen erinnert werden, indem dieselben, welche unter dem Erzbischofe und Churfürsten von Cöln als ihrem obersten Stuhlherrn, gleichsam obersten Meister standen, da er wirklich die kaiserliche Statthalterschaft über alle Freigerichte Westphalens erhalten hatte und im Namen des Kaisers, als Herzog mit

1) Schnaase, Vl. S. 478.
2) Schnaase, Vl. S. 483; Otte, S. 161.
3) Schnaase, Vl. S. 488 ff.; Otte, S. 161.

sich zu Prag wie angeführt, eine besondere Malergilde gebildet,1) welche zugleich die Bildhauer, Glaser und Goldschläger umfasste, jedoch gehörten zu den Malern noch die Schilder oder bildeten wenigstens eine Bruderschaft mit denselben, das Original der Statuten, welches noch bis in die neuere Zeit auf einem Pergamentblatte vorhanden war, konnte leider von Rössler, das altprager Stadtrecht. S. XCII, nicht aufgefunden werden. Besold, thesaurus pract., II. S. 469, Nr. 94, nimmt die Schilder- oder Malerkunst als gleichbedeutend. Derselbe Besold, I. S. 738, Nr. 94, theilt aus Wolfgang Lazius eine Stelle mit, wornach die Junkern von Prag vortreffliche Maler gewesen, von welchen die Maler ihr Wappen weiss und roth bekommen haben, d. h. das Wappenschild der prager Malergilde war weiss und roth (schräg?) getheilt. Die Tafelmalerei blühte in Böhmen schon um die Mitte des 14ten Jahrh., also früher selbst als in Cöln.2) Neben Prag besass Nürnberg die bedeutendste Kunstschule mit Kunz Imhof (+ 1449) an der Spitze, welche den Mittelpunkt der fränkischen, ähnlich wie Cöln der rheinischen Lande ausmachte.3) Die böhmische Schule blühte unter Kaiser Karl IV. (1346 – 1378), als eine deutsche Künstlerkolonie in einem slavischen Lande unter dem Statut von 1348 als zunftmässige Bruderschaft gestiftet, nicht frei von ältern böhmischen Einflüssen.

Indem wir hier das für die Baukunst und für die gesammte Kunst dieser Zeiten so einflussreiche und vorbildliche Cöln nochmals berührten, muss auch an die oben erwähnten Vehmgerichte Westphalens, der rothen oder östlichen Erde, der Vollständigkeit wegen erinnert werden, indem dieselben, welche unter dem Erzbischofe und Churfürsten von Cöln als ihrem obersten Stuhlherrn, gleichsam obersten Meister standen, da er wirklich die kaiserliche Statthalterschaft über alle Freigerichte Westphalens erhalten hatte und im Namen des Kaisers, als Herzog mit

1) Schnaase, Vl. S. 478.
2) Schnaase, Vl. S. 483; Otte, S. 161.
3) Schnaase, Vl. S. 488 ff.; Otte, S. 161.
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[443/0463] sich zu Prag wie angeführt, eine besondere Malergilde gebildet, 1) welche zugleich die Bildhauer, Glaser und Goldschläger umfasste, jedoch gehörten zu den Malern noch die Schilder oder bildeten wenigstens eine Bruderschaft mit denselben, das Original der Statuten, welches noch bis in die neuere Zeit auf einem Pergamentblatte vorhanden war, konnte leider von Rössler, das altprager Stadtrecht. S. XCII, nicht aufgefunden werden. Besold, thesaurus pract., II. S. 469, Nr. 94, nimmt die Schilder- oder Malerkunst als gleichbedeutend. Derselbe Besold, I. S. 738, Nr. 94, theilt aus Wolfgang Lazius eine Stelle mit, wornach die Junkern von Prag vortreffliche Maler gewesen, von welchen die Maler ihr Wappen weiss und roth bekommen haben, d. h. das Wappenschild der prager Malergilde war weiss und roth (schräg?) getheilt. Die Tafelmalerei blühte in Böhmen schon um die Mitte des 14ten Jahrh., also früher selbst als in Cöln. 2) Neben Prag besass Nürnberg die bedeutendste Kunstschule mit Kunz Imhof (+ 1449) an der Spitze, welche den Mittelpunkt der fränkischen, ähnlich wie Cöln der rheinischen Lande ausmachte. 3) Die böhmische Schule blühte unter Kaiser Karl IV. (1346 – 1378), als eine deutsche Künstlerkolonie in einem slavischen Lande unter dem Statut von 1348 als zunftmässige Bruderschaft gestiftet, nicht frei von ältern böhmischen Einflüssen. Indem wir hier das für die Baukunst und für die gesammte Kunst dieser Zeiten so einflussreiche und vorbildliche Cöln nochmals berührten, muss auch an die oben erwähnten Vehmgerichte Westphalens, der rothen oder östlichen Erde, der Vollständigkeit wegen erinnert werden, indem dieselben, welche unter dem Erzbischofe und Churfürsten von Cöln als ihrem obersten Stuhlherrn, gleichsam obersten Meister standen, da er wirklich die kaiserliche Statthalterschaft über alle Freigerichte Westphalens erhalten hatte und im Namen des Kaisers, als Herzog mit 1) Schnaase, Vl. S. 478. 2) Schnaase, Vl. S. 483; Otte, S. 161. 3) Schnaase, Vl. S. 488 ff.; Otte, S. 161.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 443. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/463>, abgerufen am 25.04.2024.