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Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900.

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Einleitung. Begriff. Psychologische und sittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
suchen gehen dauernde Bildungen hervor. "Zufällige Berührungen und gegenseitige
Hülfeleistungen führen zum Gefühl von Vorteil und Nachteil; nach vielen Wandlungen
stellen sich haltbare Formen des Zusammenlebens fest, in denen, wie in jedem Orga-
nismus, die Bedürfnisse der Teile in Einklang mit den Daseinsbedingungen des Ganzen
gesetzt sind" (Lotze). Je komplizierter die Gesellschaft wird, desto mehr kann der Mensch
Mitglied einer Reihe der verschiedensten socialen Organe sein, denen er teils auf immer,
teils vorübergehend, teils mit ganzer Hingabe, teils nur mit kleinen Bruchteilen seines
Interesses angehört. Alle diese Organe sind entweder mehr Herrschafts- und Abhängigkeits-
verhältnisse, oder mehr genossenschaftliche Bildungen. In jedem Organe oder Verband
bleibt jedem Individuum eine gewisse Freiheitssphäre. Es handelt sich stets um eine
dauernde, auf einen Zweckzusammenhang gegründete Willensmehrheit mehrerer Personen,
die eine gewisse Struktur und Verfassung hat; die Willen sind in einer bestimmten
Form zum Zusammenwirken verbunden (Dilthey), während sie nach anderer Seite frei
sind; der gemeinsame Zweck bestimmt diese Form, diese Struktur, welche in einer
bestimmten historischen Entwickelung nach und nach ihren typischen Charakter erhält.
Die größeren und festeren Organe haben durch ihre rechtlich fixierte Verfassung, durch
die Herstellung einer selbständigen, über den einzelnen stehenden leitenden Spitze ein
dauerndes Leben, wie der Staat und die Korporationen, die Aktiengesellschaften; sie
erhalten sich dadurch, daß sie die im Laufe des Generationswechsels absterbenden oder
sonst ausscheidenden Glieder durch neue, in der verschiedensten Form herangezogene
ersetzen. Die heutigen Familien, auch die meisten Privatunternehmungen, viele Vereine
und Gesellschaften sind Organbildungen, deren einzelne Exemplare im Laufe des Gene-
rationswechsels immer wieder mit Leben und Sterben, mit Ein- und Austritt der
Gründer und Mitglieder erlöschen, um neuen gleichen Bildungen Platz zu machen. Jedes
Organ hat seine leitenden und seine ausführenden Kräfte. Fast alle Menschen befriedigen
einen erheblichen Teil ihrer Bedürfnisse und erfüllen ihre meisten Pflichten nicht als
Individuen, sondern als Glieder bestimmter socialer Organe. Selbst das kleinste Geschäft
einer Wäscherin, eines Packträgers ist angelehnt an eine Familienwirtschaft. Selbst der
Haushalt des Junggesellen ist an eine Familienwohnung angehängt, hat Hülfskräfte
aus einer anderen Familie; sein Essen enthält der Betreffende in einem Gasthof, seine
Arbeit verrichtet er in irgend einem Geschäftsbureau. Für die Gesamtheit, ihre Ord-
nungen, ihre Leitung kommen so stets ebenso sehr die socialen Organe als die Individuen
in Betracht.

Die verschiedenen Organe unterscheiden sich vor allem durch die verschiedene Art,
wie Sitte und Recht die einzelnen Individuen zusammenbindet und das Vermögen
beschafft, wie das sociale Organ nach außen als Einheit, nach innen als gegliederte
Vielheit, mit bestimmten Pflichten und Einsätzen, wie mit bestimmtem Anteil an den
Erfolgen der Thätigkeit organisiert ist. Auf allen Lebensgebieten zeigt sich eine unendliche
Verschiedenheit der Organe und ein gegenseitiges sich Stützen und Helfen verschiedenartiger
Organe von der losesten Privatverbindung bis zum geschlossensten Korporationszwang.
Aber allerdings haben die einzelnen Lebensgebiete ihren Schwerpunkt in gewissen Arten
der Organbildung: das militärische Leben ist heute überwiegend Staatsorganisation,
während daneben einzelne Vereine für Zwecke der Verwundetenpflege und derartigem
bestehen; das wirtschaftliche Leben ist heute teils Familien-, teils Unternehmungs-
organisation, reicht aber in wichtigen Punkten in die Korporations- und Staats-
organisation hinein und wird das künftig wahrscheinlich noch mehr thun. Das
kirchliche Leben ist teils Vereins-, teils Korporationsorganisation, das wissenschaftliche
und künstlerische ist überwiegend individuell persönlich, an Familie und kleine Unter-
nehmungen angelehnt. Jedes Lebensgebiet, das einheitliche Zwecke verfolgt, hat so ein
System von Organen, die ein Ganzes bilden, aber in innigster Verbindung und teilweise
in Parallelentwickelung mit den Organen anderer Gebiete sich ausbilden. Wo auf einem
Gebiete die Organe fehlen, treten die auf anderen Gebieten entstandenen stellvertretend
in die Lücke. Die Sitten- und Rechtsbildung ist eine einheitliche; dieselben Personen
handeln auf den verschiedenen Gebieten und übertragen die Anschauungen von einem

Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode.
ſuchen gehen dauernde Bildungen hervor. „Zufällige Berührungen und gegenſeitige
Hülfeleiſtungen führen zum Gefühl von Vorteil und Nachteil; nach vielen Wandlungen
ſtellen ſich haltbare Formen des Zuſammenlebens feſt, in denen, wie in jedem Orga-
nismus, die Bedürfniſſe der Teile in Einklang mit den Daſeinsbedingungen des Ganzen
geſetzt ſind“ (Lotze). Je komplizierter die Geſellſchaft wird, deſto mehr kann der Menſch
Mitglied einer Reihe der verſchiedenſten ſocialen Organe ſein, denen er teils auf immer,
teils vorübergehend, teils mit ganzer Hingabe, teils nur mit kleinen Bruchteilen ſeines
Intereſſes angehört. Alle dieſe Organe ſind entweder mehr Herrſchafts- und Abhängigkeits-
verhältniſſe, oder mehr genoſſenſchaftliche Bildungen. In jedem Organe oder Verband
bleibt jedem Individuum eine gewiſſe Freiheitsſphäre. Es handelt ſich ſtets um eine
dauernde, auf einen Zweckzuſammenhang gegründete Willensmehrheit mehrerer Perſonen,
die eine gewiſſe Struktur und Verfaſſung hat; die Willen ſind in einer beſtimmten
Form zum Zuſammenwirken verbunden (Dilthey), während ſie nach anderer Seite frei
ſind; der gemeinſame Zweck beſtimmt dieſe Form, dieſe Struktur, welche in einer
beſtimmten hiſtoriſchen Entwickelung nach und nach ihren typiſchen Charakter erhält.
Die größeren und feſteren Organe haben durch ihre rechtlich fixierte Verfaſſung, durch
die Herſtellung einer ſelbſtändigen, über den einzelnen ſtehenden leitenden Spitze ein
dauerndes Leben, wie der Staat und die Korporationen, die Aktiengeſellſchaften; ſie
erhalten ſich dadurch, daß ſie die im Laufe des Generationswechſels abſterbenden oder
ſonſt ausſcheidenden Glieder durch neue, in der verſchiedenſten Form herangezogene
erſetzen. Die heutigen Familien, auch die meiſten Privatunternehmungen, viele Vereine
und Geſellſchaften ſind Organbildungen, deren einzelne Exemplare im Laufe des Gene-
rationswechſels immer wieder mit Leben und Sterben, mit Ein- und Austritt der
Gründer und Mitglieder erlöſchen, um neuen gleichen Bildungen Platz zu machen. Jedes
Organ hat ſeine leitenden und ſeine ausführenden Kräfte. Faſt alle Menſchen befriedigen
einen erheblichen Teil ihrer Bedürfniſſe und erfüllen ihre meiſten Pflichten nicht als
Individuen, ſondern als Glieder beſtimmter ſocialer Organe. Selbſt das kleinſte Geſchäft
einer Wäſcherin, eines Packträgers iſt angelehnt an eine Familienwirtſchaft. Selbſt der
Haushalt des Junggeſellen iſt an eine Familienwohnung angehängt, hat Hülfskräfte
aus einer anderen Familie; ſein Eſſen enthält der Betreffende in einem Gaſthof, ſeine
Arbeit verrichtet er in irgend einem Geſchäftsbureau. Für die Geſamtheit, ihre Ord-
nungen, ihre Leitung kommen ſo ſtets ebenſo ſehr die ſocialen Organe als die Individuen
in Betracht.

Die verſchiedenen Organe unterſcheiden ſich vor allem durch die verſchiedene Art,
wie Sitte und Recht die einzelnen Individuen zuſammenbindet und das Vermögen
beſchafft, wie das ſociale Organ nach außen als Einheit, nach innen als gegliederte
Vielheit, mit beſtimmten Pflichten und Einſätzen, wie mit beſtimmtem Anteil an den
Erfolgen der Thätigkeit organiſiert iſt. Auf allen Lebensgebieten zeigt ſich eine unendliche
Verſchiedenheit der Organe und ein gegenſeitiges ſich Stützen und Helfen verſchiedenartiger
Organe von der loſeſten Privatverbindung bis zum geſchloſſenſten Korporationszwang.
Aber allerdings haben die einzelnen Lebensgebiete ihren Schwerpunkt in gewiſſen Arten
der Organbildung: das militäriſche Leben iſt heute überwiegend Staatsorganiſation,
während daneben einzelne Vereine für Zwecke der Verwundetenpflege und derartigem
beſtehen; das wirtſchaftliche Leben iſt heute teils Familien-, teils Unternehmungs-
organiſation, reicht aber in wichtigen Punkten in die Korporations- und Staats-
organiſation hinein und wird das künftig wahrſcheinlich noch mehr thun. Das
kirchliche Leben iſt teils Vereins-, teils Korporationsorganiſation, das wiſſenſchaftliche
und künſtleriſche iſt überwiegend individuell perſönlich, an Familie und kleine Unter-
nehmungen angelehnt. Jedes Lebensgebiet, das einheitliche Zwecke verfolgt, hat ſo ein
Syſtem von Organen, die ein Ganzes bilden, aber in innigſter Verbindung und teilweiſe
in Parallelentwickelung mit den Organen anderer Gebiete ſich ausbilden. Wo auf einem
Gebiete die Organe fehlen, treten die auf anderen Gebieten entſtandenen ſtellvertretend
in die Lücke. Die Sitten- und Rechtsbildung iſt eine einheitliche; dieſelben Perſonen
handeln auf den verſchiedenen Gebieten und übertragen die Anſchauungen von einem

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[62/0078] Einleitung. Begriff. Pſychologiſche und ſittliche Grundlage. Litteratur und Methode. ſuchen gehen dauernde Bildungen hervor. „Zufällige Berührungen und gegenſeitige Hülfeleiſtungen führen zum Gefühl von Vorteil und Nachteil; nach vielen Wandlungen ſtellen ſich haltbare Formen des Zuſammenlebens feſt, in denen, wie in jedem Orga- nismus, die Bedürfniſſe der Teile in Einklang mit den Daſeinsbedingungen des Ganzen geſetzt ſind“ (Lotze). Je komplizierter die Geſellſchaft wird, deſto mehr kann der Menſch Mitglied einer Reihe der verſchiedenſten ſocialen Organe ſein, denen er teils auf immer, teils vorübergehend, teils mit ganzer Hingabe, teils nur mit kleinen Bruchteilen ſeines Intereſſes angehört. Alle dieſe Organe ſind entweder mehr Herrſchafts- und Abhängigkeits- verhältniſſe, oder mehr genoſſenſchaftliche Bildungen. In jedem Organe oder Verband bleibt jedem Individuum eine gewiſſe Freiheitsſphäre. Es handelt ſich ſtets um eine dauernde, auf einen Zweckzuſammenhang gegründete Willensmehrheit mehrerer Perſonen, die eine gewiſſe Struktur und Verfaſſung hat; die Willen ſind in einer beſtimmten Form zum Zuſammenwirken verbunden (Dilthey), während ſie nach anderer Seite frei ſind; der gemeinſame Zweck beſtimmt dieſe Form, dieſe Struktur, welche in einer beſtimmten hiſtoriſchen Entwickelung nach und nach ihren typiſchen Charakter erhält. Die größeren und feſteren Organe haben durch ihre rechtlich fixierte Verfaſſung, durch die Herſtellung einer ſelbſtändigen, über den einzelnen ſtehenden leitenden Spitze ein dauerndes Leben, wie der Staat und die Korporationen, die Aktiengeſellſchaften; ſie erhalten ſich dadurch, daß ſie die im Laufe des Generationswechſels abſterbenden oder ſonſt ausſcheidenden Glieder durch neue, in der verſchiedenſten Form herangezogene erſetzen. Die heutigen Familien, auch die meiſten Privatunternehmungen, viele Vereine und Geſellſchaften ſind Organbildungen, deren einzelne Exemplare im Laufe des Gene- rationswechſels immer wieder mit Leben und Sterben, mit Ein- und Austritt der Gründer und Mitglieder erlöſchen, um neuen gleichen Bildungen Platz zu machen. Jedes Organ hat ſeine leitenden und ſeine ausführenden Kräfte. Faſt alle Menſchen befriedigen einen erheblichen Teil ihrer Bedürfniſſe und erfüllen ihre meiſten Pflichten nicht als Individuen, ſondern als Glieder beſtimmter ſocialer Organe. Selbſt das kleinſte Geſchäft einer Wäſcherin, eines Packträgers iſt angelehnt an eine Familienwirtſchaft. Selbſt der Haushalt des Junggeſellen iſt an eine Familienwohnung angehängt, hat Hülfskräfte aus einer anderen Familie; ſein Eſſen enthält der Betreffende in einem Gaſthof, ſeine Arbeit verrichtet er in irgend einem Geſchäftsbureau. Für die Geſamtheit, ihre Ord- nungen, ihre Leitung kommen ſo ſtets ebenſo ſehr die ſocialen Organe als die Individuen in Betracht. Die verſchiedenen Organe unterſcheiden ſich vor allem durch die verſchiedene Art, wie Sitte und Recht die einzelnen Individuen zuſammenbindet und das Vermögen beſchafft, wie das ſociale Organ nach außen als Einheit, nach innen als gegliederte Vielheit, mit beſtimmten Pflichten und Einſätzen, wie mit beſtimmtem Anteil an den Erfolgen der Thätigkeit organiſiert iſt. Auf allen Lebensgebieten zeigt ſich eine unendliche Verſchiedenheit der Organe und ein gegenſeitiges ſich Stützen und Helfen verſchiedenartiger Organe von der loſeſten Privatverbindung bis zum geſchloſſenſten Korporationszwang. Aber allerdings haben die einzelnen Lebensgebiete ihren Schwerpunkt in gewiſſen Arten der Organbildung: das militäriſche Leben iſt heute überwiegend Staatsorganiſation, während daneben einzelne Vereine für Zwecke der Verwundetenpflege und derartigem beſtehen; das wirtſchaftliche Leben iſt heute teils Familien-, teils Unternehmungs- organiſation, reicht aber in wichtigen Punkten in die Korporations- und Staats- organiſation hinein und wird das künftig wahrſcheinlich noch mehr thun. Das kirchliche Leben iſt teils Vereins-, teils Korporationsorganiſation, das wiſſenſchaftliche und künſtleriſche iſt überwiegend individuell perſönlich, an Familie und kleine Unter- nehmungen angelehnt. Jedes Lebensgebiet, das einheitliche Zwecke verfolgt, hat ſo ein Syſtem von Organen, die ein Ganzes bilden, aber in innigſter Verbindung und teilweiſe in Parallelentwickelung mit den Organen anderer Gebiete ſich ausbilden. Wo auf einem Gebiete die Organe fehlen, treten die auf anderen Gebieten entſtandenen ſtellvertretend in die Lücke. Die Sitten- und Rechtsbildung iſt eine einheitliche; dieſelben Perſonen handeln auf den verſchiedenen Gebieten und übertragen die Anſchauungen von einem

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Zitationshilfe: Schmoller, Gustav: Grundriß der Allgemeinen Volkswirtschaftslehre. Bd. 1. Leipzig, 1900, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmoller_grundriss01_1900/78>, abgerufen am 19.04.2024.