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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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A. Erster (allgemeiner) Teil.
tionen für einen langen Zeitraum zu treffen und deren Einhaltung sicher
zu stellen.

Die Forstwirtschaft ist ein sehr konservatives Gewerbe, welches
zwar keine sehr hohe, aber doch eine ziemlich sichere Rente gewährt.
Die Forstwirtschaft unterliegt allerdings auch grossen Gefahren (Sturm,
Insekten u. s. w.), welche das Holzkapital selbst gefährden, allein der
Grossbesitzer, und zwar in erster Linie wieder der Besitz juristischer
Personen und der Fideikommisse, ist am besten in der Lage, sich gegen
die Folgen solcher Kalamitäten selbst zu versichern und diese ohne
schwere, dauernde Schädigung zu überwinden.

Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, welche recht ausgedehnte
Beschädigungen der Forste durch Elementarereignisse und Insekten zu
verzeichnen haben, bieten hierfür einen schlagenden Beweis. Ebenso
müssen alle theoretischen Einwendungen vor der Thatsache verstummen,
dass erfahrungsgemäss der Grossbesitz und das Grosskapital mit Vor-
liebe Waldungen für dauernde Festlegung wenigstens eines Teiles ihres
Vermögens erwerben.

Die geringe Möglichkeit, durch intensive Arbeit die Waldrente zu
steigern und die Notwendigkeit, mit langen Zeiträumen zu rechnen,
lässt anderseits den Wald als eine wenig geeignete Besitzform für die
auf raschen Gelderwerb gerichteten Aktiengesellschaften erscheinen.
Wie die in Oesterreich gemachten Erfahrungen beweisen 1), sind die
Aktiengesellschaften zwar sehr geschickt, den Wald zu exploitieren,

1) Dimitz teilt hierüber in "Oesterreichs Forstwesen 1848 -- 1888" S. 68 folgen-
des mit:
Die Spekulanten Simundt und Kirchmayer hatten im Jahre 1868 grosse Kom-
plexe von Staats- und Fondsgütern, über 150000 ha um 21 Millionen Mark erworben.
Das wertvollste Objekt Zbirow stiessen sie an Stroussberg ab, den Rest übernahm
um 12 Millionen Mark die 1869 begründete "Handelsgesellschaft für Waldprodukte".
Diese wurde 1870 fallit und ihre Erbschaft trat der "Waldindustrie-Verein" an.
Heute befindet sich der grösste Teil dieser Güter in Händen der Firma Johann
Liebig
& Co., während Zbirow an die fürstliche Familie Colloredo-Mannsfeld
übergegangen ist.
Eine zweite forstliche Aktiengesellschaft war jene für Forstindustrie mit
ca. 28000 ha, sie konnte sich ebenfalls nicht halten, ihre Güter gingen 1875 an
Albert v. Rothschild über.
Als ein drittes Unternehmen dieser Art ist die "Inneberger Hauptgewerkschaft",
nachmals "Alpine Montan-Gesellschaft" zu nennen, welche durch den Ankauf von
70000 ha Staatsforsten und Eisenwerken 1872 entstanden ist und 1888 teils in das
Eigentum des Kaisers von Oesterreich, teils in jene des Kronlandes Steiermark und
der oberösterreichischen und steiermärkischen Religionsfonds übergegangen ist. Es
wäre ungerecht, nicht zuzugeben, dass diese Unternehmungen mitunter mustergiltige
Einrichtungen zur Exploitation der Forste geschaffen und zum Teil auch die Wald-
pflege in vorzüglicher Weise betrieben haben; das Schicksal ist aber doch nur ein
Beleg dafür, dass die Waldwirtschaft ihrer ganzen Natur und Eigenart nach sich mit
den Zielen von Geld- und Aktieninstituten nicht in Einklang bringen lässt.

A. Erster (allgemeiner) Teil.
tionen für einen langen Zeitraum zu treffen und deren Einhaltung sicher
zu stellen.

Die Forstwirtschaft ist ein sehr konservatives Gewerbe, welches
zwar keine sehr hohe, aber doch eine ziemlich sichere Rente gewährt.
Die Forstwirtschaft unterliegt allerdings auch groſsen Gefahren (Sturm,
Insekten u. s. w.), welche das Holzkapital selbst gefährden, allein der
Groſsbesitzer, und zwar in erster Linie wieder der Besitz juristischer
Personen und der Fideikommisse, ist am besten in der Lage, sich gegen
die Folgen solcher Kalamitäten selbst zu versichern und diese ohne
schwere, dauernde Schädigung zu überwinden.

Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, welche recht ausgedehnte
Beschädigungen der Forste durch Elementarereignisse und Insekten zu
verzeichnen haben, bieten hierfür einen schlagenden Beweis. Ebenso
müssen alle theoretischen Einwendungen vor der Thatsache verstummen,
daſs erfahrungsgemäſs der Groſsbesitz und das Groſskapital mit Vor-
liebe Waldungen für dauernde Festlegung wenigstens eines Teiles ihres
Vermögens erwerben.

Die geringe Möglichkeit, durch intensive Arbeit die Waldrente zu
steigern und die Notwendigkeit, mit langen Zeiträumen zu rechnen,
läſst anderseits den Wald als eine wenig geeignete Besitzform für die
auf raschen Gelderwerb gerichteten Aktiengesellschaften erscheinen.
Wie die in Oesterreich gemachten Erfahrungen beweisen 1), sind die
Aktiengesellschaften zwar sehr geschickt, den Wald zu exploitieren,

1) Dimitz teilt hierüber in „Oesterreichs Forstwesen 1848 — 1888“ S. 68 folgen-
des mit:
Die Spekulanten Simundt und Kirchmayer hatten im Jahre 1868 groſse Kom-
plexe von Staats- und Fondsgütern, über 150000 ha um 21 Millionen Mark erworben.
Das wertvollste Objekt Zbirow stieſsen sie an Strouſsberg ab, den Rest übernahm
um 12 Millionen Mark die 1869 begründete „Handelsgesellschaft für Waldprodukte“.
Diese wurde 1870 fallit und ihre Erbschaft trat der „Waldindustrie-Verein“ an.
Heute befindet sich der gröſste Teil dieser Güter in Händen der Firma Johann
Liebig
& Co., während Zbirow an die fürstliche Familie Colloredo-Mannsfeld
übergegangen ist.
Eine zweite forstliche Aktiengesellschaft war jene für Forstindustrie mit
ca. 28000 ha, sie konnte sich ebenfalls nicht halten, ihre Güter gingen 1875 an
Albert v. Rothschild über.
Als ein drittes Unternehmen dieser Art ist die „Inneberger Hauptgewerkschaft“,
nachmals „Alpine Montan-Gesellschaft“ zu nennen, welche durch den Ankauf von
70000 ha Staatsforsten und Eisenwerken 1872 entstanden ist und 1888 teils in das
Eigentum des Kaisers von Oesterreich, teils in jene des Kronlandes Steiermark und
der oberösterreichischen und steiermärkischen Religionsfonds übergegangen ist. Es
wäre ungerecht, nicht zuzugeben, daſs diese Unternehmungen mitunter mustergiltige
Einrichtungen zur Exploitation der Forste geschaffen und zum Teil auch die Wald-
pflege in vorzüglicher Weise betrieben haben; das Schicksal ist aber doch nur ein
Beleg dafür, daſs die Waldwirtschaft ihrer ganzen Natur und Eigenart nach sich mit
den Zielen von Geld- und Aktieninstituten nicht in Einklang bringen läſst.
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[20/0038] A. Erster (allgemeiner) Teil. tionen für einen langen Zeitraum zu treffen und deren Einhaltung sicher zu stellen. Die Forstwirtschaft ist ein sehr konservatives Gewerbe, welches zwar keine sehr hohe, aber doch eine ziemlich sichere Rente gewährt. Die Forstwirtschaft unterliegt allerdings auch groſsen Gefahren (Sturm, Insekten u. s. w.), welche das Holzkapital selbst gefährden, allein der Groſsbesitzer, und zwar in erster Linie wieder der Besitz juristischer Personen und der Fideikommisse, ist am besten in der Lage, sich gegen die Folgen solcher Kalamitäten selbst zu versichern und diese ohne schwere, dauernde Schädigung zu überwinden. Die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte, welche recht ausgedehnte Beschädigungen der Forste durch Elementarereignisse und Insekten zu verzeichnen haben, bieten hierfür einen schlagenden Beweis. Ebenso müssen alle theoretischen Einwendungen vor der Thatsache verstummen, daſs erfahrungsgemäſs der Groſsbesitz und das Groſskapital mit Vor- liebe Waldungen für dauernde Festlegung wenigstens eines Teiles ihres Vermögens erwerben. Die geringe Möglichkeit, durch intensive Arbeit die Waldrente zu steigern und die Notwendigkeit, mit langen Zeiträumen zu rechnen, läſst anderseits den Wald als eine wenig geeignete Besitzform für die auf raschen Gelderwerb gerichteten Aktiengesellschaften erscheinen. Wie die in Oesterreich gemachten Erfahrungen beweisen 1), sind die Aktiengesellschaften zwar sehr geschickt, den Wald zu exploitieren, 1) Dimitz teilt hierüber in „Oesterreichs Forstwesen 1848 — 1888“ S. 68 folgen- des mit: Die Spekulanten Simundt und Kirchmayer hatten im Jahre 1868 groſse Kom- plexe von Staats- und Fondsgütern, über 150000 ha um 21 Millionen Mark erworben. Das wertvollste Objekt Zbirow stieſsen sie an Strouſsberg ab, den Rest übernahm um 12 Millionen Mark die 1869 begründete „Handelsgesellschaft für Waldprodukte“. Diese wurde 1870 fallit und ihre Erbschaft trat der „Waldindustrie-Verein“ an. Heute befindet sich der gröſste Teil dieser Güter in Händen der Firma Johann Liebig & Co., während Zbirow an die fürstliche Familie Colloredo-Mannsfeld übergegangen ist. Eine zweite forstliche Aktiengesellschaft war jene für Forstindustrie mit ca. 28000 ha, sie konnte sich ebenfalls nicht halten, ihre Güter gingen 1875 an Albert v. Rothschild über. Als ein drittes Unternehmen dieser Art ist die „Inneberger Hauptgewerkschaft“, nachmals „Alpine Montan-Gesellschaft“ zu nennen, welche durch den Ankauf von 70000 ha Staatsforsten und Eisenwerken 1872 entstanden ist und 1888 teils in das Eigentum des Kaisers von Oesterreich, teils in jene des Kronlandes Steiermark und der oberösterreichischen und steiermärkischen Religionsfonds übergegangen ist. Es wäre ungerecht, nicht zuzugeben, daſs diese Unternehmungen mitunter mustergiltige Einrichtungen zur Exploitation der Forste geschaffen und zum Teil auch die Wald- pflege in vorzüglicher Weise betrieben haben; das Schicksal ist aber doch nur ein Beleg dafür, daſs die Waldwirtschaft ihrer ganzen Natur und Eigenart nach sich mit den Zielen von Geld- und Aktieninstituten nicht in Einklang bringen läſst.

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 20. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/38>, abgerufen am 29.03.2024.