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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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sie aber nicht dem Verwaltungsrecht angehören, sondern von demselben
als bekannt vorausgesetzt werden müssen. Es muß uns daher genügen,
hier ein Bild darzubieten, welches die gewaltigen Verschiedenheiten des
Berufsbildungswesens auf die oben aufgestellten einfacheren Kategorien
reducirt und dadurch das europäische Leben und sein öffentliches Recht
hier als Ganzes erscheinen läßt und verständlich macht.


Die Ursache des Mangels einer Gesammtdarstellung des Berufs-
bildungswesens in Deutschland beruht auf der bisher überwiegenden
Bedeutung der wissenschaftlichen Bildung, welche die größte Kraft ab-
sorbirt, und zweitens in der noch vielfach geltenden Vorstellung von
der Scheidung des wirthschaftlichen vom wissenschaftlichen Berufe. Daher
gibt es über das Ganze gar keine Literatur. Im vorigen Jahr-
hundert kommt natürlich die wirthschaftliche und künstlerische den Syste-
matikern, wie Justi, gar nicht zum Bewußtsein; die Rechtslehrer kennen
nur die Universitäten als öffentlich rechtliche Körperschaften, und die
Beschränkung auf dieselben unter völliger Weglassung der wirthschaft-
lichen und künstlerischen Anstalten hat sich erhalten (s. Mauren-
brecher, Zachariä
und selbst den unermüdlichen Zöpfl.) Die neuere
Polizeiwissenschaft, wie Jacob, Pölitz und Mohl bleiben bei allge-
meinen Redensarten, ohne Beziehung auf Deutschland; die neueste
encyclopädische Literatur, wie das Staatswörterbuch und nament-
lich Schmids Encyclopädie des gesammten Erziehungs- und Unter-
richtswesens (seit 1859) geben bei den zum Theil für das Detail-
studium unschätzbaren Mittheilungen der tüchtigsten Fachmänner, ohne
die eine Gesammtdarstellung für viele Theile Deutschlands geradezu
unmöglich bliebe, manche Mittheilungen, die von Werth sind; doch, wie
es ihre Natur mit sich bringt, beschränken sich diese Arbeiten in ihrer
Anordnung auf eine mehr äußerliche Eintheilung, welche auch hier
wie beim Volksschulwesen die Vergleichung dem Leser selbst überläßt.
Für das Einzelne ist daher wenig, für das Ganze noch alles zu thun.

Deutschlands Berufsbildungssystem.
Charakter.

Während es eine außerordentliche schwierige Aufgabe ist, das Be-
rufsbildungssystem Deutschlands in seinen einzelnen Theilen und Be-
stimmungen vollständig darzustellen, glauben wir dagegen, daß es nun-
mehr leicht ist, den Charakter desselben im Verhältniß zu den bisher

ſie aber nicht dem Verwaltungsrecht angehören, ſondern von demſelben
als bekannt vorausgeſetzt werden müſſen. Es muß uns daher genügen,
hier ein Bild darzubieten, welches die gewaltigen Verſchiedenheiten des
Berufsbildungsweſens auf die oben aufgeſtellten einfacheren Kategorien
reducirt und dadurch das europäiſche Leben und ſein öffentliches Recht
hier als Ganzes erſcheinen läßt und verſtändlich macht.


Die Urſache des Mangels einer Geſammtdarſtellung des Berufs-
bildungsweſens in Deutſchland beruht auf der bisher überwiegenden
Bedeutung der wiſſenſchaftlichen Bildung, welche die größte Kraft ab-
ſorbirt, und zweitens in der noch vielfach geltenden Vorſtellung von
der Scheidung des wirthſchaftlichen vom wiſſenſchaftlichen Berufe. Daher
gibt es über das Ganze gar keine Literatur. Im vorigen Jahr-
hundert kommt natürlich die wirthſchaftliche und künſtleriſche den Syſte-
matikern, wie Juſti, gar nicht zum Bewußtſein; die Rechtslehrer kennen
nur die Univerſitäten als öffentlich rechtliche Körperſchaften, und die
Beſchränkung auf dieſelben unter völliger Weglaſſung der wirthſchaft-
lichen und künſtleriſchen Anſtalten hat ſich erhalten (ſ. Mauren-
brecher, Zachariä
und ſelbſt den unermüdlichen Zöpfl.) Die neuere
Polizeiwiſſenſchaft, wie Jacob, Pölitz und Mohl bleiben bei allge-
meinen Redensarten, ohne Beziehung auf Deutſchland; die neueſte
encyclopädiſche Literatur, wie das Staatswörterbuch und nament-
lich Schmids Encyclopädie des geſammten Erziehungs- und Unter-
richtsweſens (ſeit 1859) geben bei den zum Theil für das Detail-
ſtudium unſchätzbaren Mittheilungen der tüchtigſten Fachmänner, ohne
die eine Geſammtdarſtellung für viele Theile Deutſchlands geradezu
unmöglich bliebe, manche Mittheilungen, die von Werth ſind; doch, wie
es ihre Natur mit ſich bringt, beſchränken ſich dieſe Arbeiten in ihrer
Anordnung auf eine mehr äußerliche Eintheilung, welche auch hier
wie beim Volksſchulweſen die Vergleichung dem Leſer ſelbſt überläßt.
Für das Einzelne iſt daher wenig, für das Ganze noch alles zu thun.

Deutſchlands Berufsbildungsſyſtem.
Charakter.

Während es eine außerordentliche ſchwierige Aufgabe iſt, das Be-
rufsbildungsſyſtem Deutſchlands in ſeinen einzelnen Theilen und Be-
ſtimmungen vollſtändig darzuſtellen, glauben wir dagegen, daß es nun-
mehr leicht iſt, den Charakter deſſelben im Verhältniß zu den bisher

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[191/0219] ſie aber nicht dem Verwaltungsrecht angehören, ſondern von demſelben als bekannt vorausgeſetzt werden müſſen. Es muß uns daher genügen, hier ein Bild darzubieten, welches die gewaltigen Verſchiedenheiten des Berufsbildungsweſens auf die oben aufgeſtellten einfacheren Kategorien reducirt und dadurch das europäiſche Leben und ſein öffentliches Recht hier als Ganzes erſcheinen läßt und verſtändlich macht. Die Urſache des Mangels einer Geſammtdarſtellung des Berufs- bildungsweſens in Deutſchland beruht auf der bisher überwiegenden Bedeutung der wiſſenſchaftlichen Bildung, welche die größte Kraft ab- ſorbirt, und zweitens in der noch vielfach geltenden Vorſtellung von der Scheidung des wirthſchaftlichen vom wiſſenſchaftlichen Berufe. Daher gibt es über das Ganze gar keine Literatur. Im vorigen Jahr- hundert kommt natürlich die wirthſchaftliche und künſtleriſche den Syſte- matikern, wie Juſti, gar nicht zum Bewußtſein; die Rechtslehrer kennen nur die Univerſitäten als öffentlich rechtliche Körperſchaften, und die Beſchränkung auf dieſelben unter völliger Weglaſſung der wirthſchaft- lichen und künſtleriſchen Anſtalten hat ſich erhalten (ſ. Mauren- brecher, Zachariä und ſelbſt den unermüdlichen Zöpfl.) Die neuere Polizeiwiſſenſchaft, wie Jacob, Pölitz und Mohl bleiben bei allge- meinen Redensarten, ohne Beziehung auf Deutſchland; die neueſte encyclopädiſche Literatur, wie das Staatswörterbuch und nament- lich Schmids Encyclopädie des geſammten Erziehungs- und Unter- richtsweſens (ſeit 1859) geben bei den zum Theil für das Detail- ſtudium unſchätzbaren Mittheilungen der tüchtigſten Fachmänner, ohne die eine Geſammtdarſtellung für viele Theile Deutſchlands geradezu unmöglich bliebe, manche Mittheilungen, die von Werth ſind; doch, wie es ihre Natur mit ſich bringt, beſchränken ſich dieſe Arbeiten in ihrer Anordnung auf eine mehr äußerliche Eintheilung, welche auch hier wie beim Volksſchulweſen die Vergleichung dem Leſer ſelbſt überläßt. Für das Einzelne iſt daher wenig, für das Ganze noch alles zu thun. Deutſchlands Berufsbildungsſyſtem. Charakter. Während es eine außerordentliche ſchwierige Aufgabe iſt, das Be- rufsbildungsſyſtem Deutſchlands in ſeinen einzelnen Theilen und Be- ſtimmungen vollſtändig darzuſtellen, glauben wir dagegen, daß es nun- mehr leicht iſt, den Charakter deſſelben im Verhältniß zu den bisher

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 191. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/219>, abgerufen am 19.04.2024.