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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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Die neueste fachmännisch aufgefaßte und sehr beachtenswerthe Ar-
beit in diesem Gebiet, die das Verhältniß zur Elementarbildung zugleich
theoretisch und praktisch zur vollen Geltung bringt, ist Dr. H. W. Pabst
(über landwirthschaftliche Fortbildungsschulen und Wanderlehrer, sowie
über die Mittel zur Bildung und Belehrung des Bauernstandes über-
haupt. Wien 1867). Die Schrift ist zunächst an die landwirthschaft-
lichen Gesellschaften und Vereine adressirt, die Rathschläge des Verfassers
aber umfassen folgende sechs Abtheilungen: 1) Vervollkommnung des
Volksschulwesens; 2) allgemeiner Fortbildungsunterricht mit Begründung
der landwirthschaftlichen Berufsbildung, anlehnend an die Volksschule;
3) landwirthschaftliche Wanderlehrer; 4) Ortsvereine (winterliche Abend-
versammlungen) zur Besprechung der Maßregeln zum landwirthschaft-
lichen Fortschritte; 5) Verbreitung belehrender Schriften unter dem
Bauernstande; 6) Ackerbauschulen für Bauernsöhne.

Drittes Gebiet. Das künstlerische Berufsbildungswesen.

Die Kunst ist die freie äußere That, welche einen inneren Seelen-
zustand in einer äußeren Erscheinung darstellt. Sie ist daher in ihrer
Bildung, wie in dem, was sie leistet, Sache des Einzelnen. Sie ist
eine Lebensaufgabe; aber sie ist unfähig, eine öffentliche Pflicht zu
werden; und nur langsam und unter besonderen Verhältnissen bildet
sich aus ihr das, was wir einen öffentlichen Beruf und einen Stand
nennen. Erst aber auf diesem Punkte tritt die Kunst aus ihrer ethischen
Sphäre in das rechtliche Leben des Staats hinein und läßt die Ein-
wirkung der Verwaltung auf sich und ihre Leistungen zu. Und die Ge-
sammtheit dieser Thätigkeiten der Verwaltung, mit welcher sie die Bildung
für den künstlerischen Beruf fördert und ordnet, nennen wir das künst-
lerische Berufsbildungswesen
.

Man kann nun in diesem künstlerischen Berufsbildungswesen im
Allgemeinen drei Stadien unterscheiden, die wieder zu einander in dem-
selben Verhältniß stehen, wie alle solche Entwicklungsepochen, daß näm-
lich jedes derselben die frühere nicht vernichtet, sondern sie vielmehr in
sich aufnimmt und in ihrer Weise verarbeitet.

Das erste Stadium ist dasjenige, wo die künstlerische Bildung den
Charakter und die Gestalt einer rein individuellen hat: sie wird
hier gegeben und empfangen durch das Anschließen des Jüngers an
den Meister. Es ist rein der Name und die persönliche Bedeutung
des letzteren, welche einen größeren Kreis von jungen Kräften einem
hervorragenden Namen zuführen; der persönliche und künstlerische An-
schluß an den Lehrer, das Arbeiten unter seiner Leitung und oft in

Die neueſte fachmänniſch aufgefaßte und ſehr beachtenswerthe Ar-
beit in dieſem Gebiet, die das Verhältniß zur Elementarbildung zugleich
theoretiſch und praktiſch zur vollen Geltung bringt, iſt Dr. H. W. Pabſt
(über landwirthſchaftliche Fortbildungsſchulen und Wanderlehrer, ſowie
über die Mittel zur Bildung und Belehrung des Bauernſtandes über-
haupt. Wien 1867). Die Schrift iſt zunächſt an die landwirthſchaft-
lichen Geſellſchaften und Vereine adreſſirt, die Rathſchläge des Verfaſſers
aber umfaſſen folgende ſechs Abtheilungen: 1) Vervollkommnung des
Volksſchulweſens; 2) allgemeiner Fortbildungsunterricht mit Begründung
der landwirthſchaftlichen Berufsbildung, anlehnend an die Volksſchule;
3) landwirthſchaftliche Wanderlehrer; 4) Ortsvereine (winterliche Abend-
verſammlungen) zur Beſprechung der Maßregeln zum landwirthſchaft-
lichen Fortſchritte; 5) Verbreitung belehrender Schriften unter dem
Bauernſtande; 6) Ackerbauſchulen für Bauernſöhne.

Drittes Gebiet. Das künſtleriſche Berufsbildungsweſen.

Die Kunſt iſt die freie äußere That, welche einen inneren Seelen-
zuſtand in einer äußeren Erſcheinung darſtellt. Sie iſt daher in ihrer
Bildung, wie in dem, was ſie leiſtet, Sache des Einzelnen. Sie iſt
eine Lebensaufgabe; aber ſie iſt unfähig, eine öffentliche Pflicht zu
werden; und nur langſam und unter beſonderen Verhältniſſen bildet
ſich aus ihr das, was wir einen öffentlichen Beruf und einen Stand
nennen. Erſt aber auf dieſem Punkte tritt die Kunſt aus ihrer ethiſchen
Sphäre in das rechtliche Leben des Staats hinein und läßt die Ein-
wirkung der Verwaltung auf ſich und ihre Leiſtungen zu. Und die Ge-
ſammtheit dieſer Thätigkeiten der Verwaltung, mit welcher ſie die Bildung
für den künſtleriſchen Beruf fördert und ordnet, nennen wir das künſt-
leriſche Berufsbildungsweſen
.

Man kann nun in dieſem künſtleriſchen Berufsbildungsweſen im
Allgemeinen drei Stadien unterſcheiden, die wieder zu einander in dem-
ſelben Verhältniß ſtehen, wie alle ſolche Entwicklungsepochen, daß näm-
lich jedes derſelben die frühere nicht vernichtet, ſondern ſie vielmehr in
ſich aufnimmt und in ihrer Weiſe verarbeitet.

Das erſte Stadium iſt dasjenige, wo die künſtleriſche Bildung den
Charakter und die Geſtalt einer rein individuellen hat: ſie wird
hier gegeben und empfangen durch das Anſchließen des Jüngers an
den Meiſter. Es iſt rein der Name und die perſönliche Bedeutung
des letzteren, welche einen größeren Kreis von jungen Kräften einem
hervorragenden Namen zuführen; der perſönliche und künſtleriſche An-
ſchluß an den Lehrer, das Arbeiten unter ſeiner Leitung und oft in

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[282/0310] Die neueſte fachmänniſch aufgefaßte und ſehr beachtenswerthe Ar- beit in dieſem Gebiet, die das Verhältniß zur Elementarbildung zugleich theoretiſch und praktiſch zur vollen Geltung bringt, iſt Dr. H. W. Pabſt (über landwirthſchaftliche Fortbildungsſchulen und Wanderlehrer, ſowie über die Mittel zur Bildung und Belehrung des Bauernſtandes über- haupt. Wien 1867). Die Schrift iſt zunächſt an die landwirthſchaft- lichen Geſellſchaften und Vereine adreſſirt, die Rathſchläge des Verfaſſers aber umfaſſen folgende ſechs Abtheilungen: 1) Vervollkommnung des Volksſchulweſens; 2) allgemeiner Fortbildungsunterricht mit Begründung der landwirthſchaftlichen Berufsbildung, anlehnend an die Volksſchule; 3) landwirthſchaftliche Wanderlehrer; 4) Ortsvereine (winterliche Abend- verſammlungen) zur Beſprechung der Maßregeln zum landwirthſchaft- lichen Fortſchritte; 5) Verbreitung belehrender Schriften unter dem Bauernſtande; 6) Ackerbauſchulen für Bauernſöhne. Drittes Gebiet. Das künſtleriſche Berufsbildungsweſen. Die Kunſt iſt die freie äußere That, welche einen inneren Seelen- zuſtand in einer äußeren Erſcheinung darſtellt. Sie iſt daher in ihrer Bildung, wie in dem, was ſie leiſtet, Sache des Einzelnen. Sie iſt eine Lebensaufgabe; aber ſie iſt unfähig, eine öffentliche Pflicht zu werden; und nur langſam und unter beſonderen Verhältniſſen bildet ſich aus ihr das, was wir einen öffentlichen Beruf und einen Stand nennen. Erſt aber auf dieſem Punkte tritt die Kunſt aus ihrer ethiſchen Sphäre in das rechtliche Leben des Staats hinein und läßt die Ein- wirkung der Verwaltung auf ſich und ihre Leiſtungen zu. Und die Ge- ſammtheit dieſer Thätigkeiten der Verwaltung, mit welcher ſie die Bildung für den künſtleriſchen Beruf fördert und ordnet, nennen wir das künſt- leriſche Berufsbildungsweſen. Man kann nun in dieſem künſtleriſchen Berufsbildungsweſen im Allgemeinen drei Stadien unterſcheiden, die wieder zu einander in dem- ſelben Verhältniß ſtehen, wie alle ſolche Entwicklungsepochen, daß näm- lich jedes derſelben die frühere nicht vernichtet, ſondern ſie vielmehr in ſich aufnimmt und in ihrer Weiſe verarbeitet. Das erſte Stadium iſt dasjenige, wo die künſtleriſche Bildung den Charakter und die Geſtalt einer rein individuellen hat: ſie wird hier gegeben und empfangen durch das Anſchließen des Jüngers an den Meiſter. Es iſt rein der Name und die perſönliche Bedeutung des letzteren, welche einen größeren Kreis von jungen Kräften einem hervorragenden Namen zuführen; der perſönliche und künſtleriſche An- ſchluß an den Lehrer, das Arbeiten unter ſeiner Leitung und oft in

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/310>, abgerufen am 25.04.2024.