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Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868.

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werden vom Minister ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs;
darauf diplome "d'archiviste paleographe," mit dem Recht auf An-
stellung als öffentlicher Archivar. Organisation durch Verordnung vom
31. December 1846, neuere Bestimmungen Verordnung vom 16. Mai
und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850.
B. Die selbständige wirthschaftliche Berufsbildung in Frankreich.

(Außerhalb der Universite).

Wenn wir nunmehr neben dem obigen System der Universite
und ihrer verfehlten Bifurcation noch von einer selbständigen wirth-
schaftlichen Berufsbildung reden, so liegt es auf der Hand, daß es sich
hier nicht um ein System derselben handelt. Und zwar kann man wohl
jetzt mit einfacher Hinweisung auf das Bisherige sagen, daß so weit es
neben der Universite und ihrer sciences noch wirthschaftliche Bildungs-
anstalten gibt, dieselben weder auf einem Vorbildungssysteme ruhen,
noch durch irgend einen höheren Gedanken zusammengehalten werden,
sondern einfach die Erzeugnisse unabweisbarer praktischer Bedürfnisse sind.
Man darf daher hier auch nicht die für Deutschland geltende äußerliche
Scheidung der Vorbildungsanstalten, noch weniger ein rationelles Klassen-
system erwarten. Vorbildung und Fachbildung gehen, mit Ausnahme
der Specialschulen, so in einander über, daß man nicht zu einem Systeme
gelangt. Scheidet man jedoch das gewerbliche Vorbildungswesen von
dem in der Universite gebotenen theoretischen, so ist dasselbe theils in
einer Reihe von Etablissements particuliers vertreten, theils aber durch
eine Anzahl von Zeichnenschulen, den sog. Cours de dessin applique
a l'industrie,
die in den meisten größeren Städten eingerichtet sind,
aber ohne weitere gewerbliche Bildung sich bloß auf das Zeichnen be-
schränken. Das Muster derselben war die seit 1764 in Paris ein-
gerichtete Zeichenschule für die six metiers. Sie ist jetzt ausgebildet zu
der Pariser "Ecole imp. de dessin et de mathematique applique a
l'industrie."
Hier ist, so viel wir wissen, ausnahmsweise die Grundlage
breiter angelegt und aus ihr eine allgemeine Gewerbeschule für alle
bildenden Handwerke mit Abendcursen geworden. Daneben bestehen
noch niedere Schulen für bloßes Zeichnen. In diesen Anstalten er-
scheinen allerdings die Fortbildungsschulen für Handwerker vertreten.
Charakteristik derselben von Franz Kugler, Kleine Schriften 3. Thl.
S. 431--433 (von 1846). Die Ecoles imp. d'arts et metiers, deren erste
bereits durch Decret vom 6 Vent. an XI. in Compiegne errichtet ward und
zu der 1815 die von Beaupreau, 1843 die von Aix hinzugekommen ist,
sind im Grunde nur höhere Gewerbeschulen, aber wieder mit ganz

werden vom Miniſter ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs;
darauf diplome „d’archiviste paléographe,“ mit dem Recht auf An-
ſtellung als öffentlicher Archivar. Organiſation durch Verordnung vom
31. December 1846, neuere Beſtimmungen Verordnung vom 16. Mai
und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850.
B. Die ſelbſtändige wirthſchaftliche Berufsbildung in Frankreich.

(Außerhalb der Université).

Wenn wir nunmehr neben dem obigen Syſtem der Université
und ihrer verfehlten Bifurcation noch von einer ſelbſtändigen wirth-
ſchaftlichen Berufsbildung reden, ſo liegt es auf der Hand, daß es ſich
hier nicht um ein Syſtem derſelben handelt. Und zwar kann man wohl
jetzt mit einfacher Hinweiſung auf das Bisherige ſagen, daß ſo weit es
neben der Université und ihrer sciences noch wirthſchaftliche Bildungs-
anſtalten gibt, dieſelben weder auf einem Vorbildungsſyſteme ruhen,
noch durch irgend einen höheren Gedanken zuſammengehalten werden,
ſondern einfach die Erzeugniſſe unabweisbarer praktiſcher Bedürfniſſe ſind.
Man darf daher hier auch nicht die für Deutſchland geltende äußerliche
Scheidung der Vorbildungsanſtalten, noch weniger ein rationelles Klaſſen-
ſyſtem erwarten. Vorbildung und Fachbildung gehen, mit Ausnahme
der Specialſchulen, ſo in einander über, daß man nicht zu einem Syſteme
gelangt. Scheidet man jedoch das gewerbliche Vorbildungsweſen von
dem in der Université gebotenen theoretiſchen, ſo iſt daſſelbe theils in
einer Reihe von Etablissements particuliers vertreten, theils aber durch
eine Anzahl von Zeichnenſchulen, den ſog. Cours de dessin appliqué
à l’industrie,
die in den meiſten größeren Städten eingerichtet ſind,
aber ohne weitere gewerbliche Bildung ſich bloß auf das Zeichnen be-
ſchränken. Das Muſter derſelben war die ſeit 1764 in Paris ein-
gerichtete Zeichenſchule für die six métiers. Sie iſt jetzt ausgebildet zu
der Pariſer „École imp. de dessin et de mathématique appliqué à
l’industrie.“
Hier iſt, ſo viel wir wiſſen, ausnahmsweiſe die Grundlage
breiter angelegt und aus ihr eine allgemeine Gewerbeſchule für alle
bildenden Handwerke mit Abendcurſen geworden. Daneben beſtehen
noch niedere Schulen für bloßes Zeichnen. In dieſen Anſtalten er-
ſcheinen allerdings die Fortbildungsſchulen für Handwerker vertreten.
Charakteriſtik derſelben von Franz Kugler, Kleine Schriften 3. Thl.
S. 431—433 (von 1846). Die Écoles imp. d’arts et métiers, deren erſte
bereits durch Decret vom 6 Vent. an XI. in Compiègne errichtet ward und
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[313/0341] werden vom Miniſter ernannt; Prüfung nach dreijährigem Curs; darauf diplome „d’archiviste paléographe,“ mit dem Recht auf An- ſtellung als öffentlicher Archivar. Organiſation durch Verordnung vom 31. December 1846, neuere Beſtimmungen Verordnung vom 16. Mai und 18. Oktober 1849 und 4. Februar 1850. B. Die ſelbſtändige wirthſchaftliche Berufsbildung in Frankreich. (Außerhalb der Université). Wenn wir nunmehr neben dem obigen Syſtem der Université und ihrer verfehlten Bifurcation noch von einer ſelbſtändigen wirth- ſchaftlichen Berufsbildung reden, ſo liegt es auf der Hand, daß es ſich hier nicht um ein Syſtem derſelben handelt. Und zwar kann man wohl jetzt mit einfacher Hinweiſung auf das Bisherige ſagen, daß ſo weit es neben der Université und ihrer sciences noch wirthſchaftliche Bildungs- anſtalten gibt, dieſelben weder auf einem Vorbildungsſyſteme ruhen, noch durch irgend einen höheren Gedanken zuſammengehalten werden, ſondern einfach die Erzeugniſſe unabweisbarer praktiſcher Bedürfniſſe ſind. Man darf daher hier auch nicht die für Deutſchland geltende äußerliche Scheidung der Vorbildungsanſtalten, noch weniger ein rationelles Klaſſen- ſyſtem erwarten. Vorbildung und Fachbildung gehen, mit Ausnahme der Specialſchulen, ſo in einander über, daß man nicht zu einem Syſteme gelangt. Scheidet man jedoch das gewerbliche Vorbildungsweſen von dem in der Université gebotenen theoretiſchen, ſo iſt daſſelbe theils in einer Reihe von Etablissements particuliers vertreten, theils aber durch eine Anzahl von Zeichnenſchulen, den ſog. Cours de dessin appliqué à l’industrie, die in den meiſten größeren Städten eingerichtet ſind, aber ohne weitere gewerbliche Bildung ſich bloß auf das Zeichnen be- ſchränken. Das Muſter derſelben war die ſeit 1764 in Paris ein- gerichtete Zeichenſchule für die six métiers. Sie iſt jetzt ausgebildet zu der Pariſer „École imp. de dessin et de mathématique appliqué à l’industrie.“ Hier iſt, ſo viel wir wiſſen, ausnahmsweiſe die Grundlage breiter angelegt und aus ihr eine allgemeine Gewerbeſchule für alle bildenden Handwerke mit Abendcurſen geworden. Daneben beſtehen noch niedere Schulen für bloßes Zeichnen. In dieſen Anſtalten er- ſcheinen allerdings die Fortbildungsſchulen für Handwerker vertreten. Charakteriſtik derſelben von Franz Kugler, Kleine Schriften 3. Thl. S. 431—433 (von 1846). Die Écoles imp. d’arts et métiers, deren erſte bereits durch Decret vom 6 Vent. an XI. in Compiègne errichtet ward und zu der 1815 die von Beaupreau, 1843 die von Aix hinzugekommen iſt, ſind im Grunde nur höhere Gewerbeſchulen, aber wieder mit ganz

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Zitationshilfe: Stein, Lorenz von: Die Verwaltungslehre. Bd. 5. Stuttgart, 1868, S. 313. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stein_verwaltungslehre05_1868/341>, abgerufen am 28.03.2024.