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Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844.

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entweder wirkliche oder durch Lehrjahre und den Gesellenspruch
doch Adoptivsöhne der betreffenden Innung oder Gilde, sie hatten
daher nach diesem Verhältniß überall auf ihren Reisen, wo sie
als Gehülfen die abwesenden Söhne der Meister oft vertraten,
sich des augenblicklichen Schutzes derselben gegen Mangel zu
erfreuen, besonders aber einen Anspruch auf die Theilnahme der
Söhne selbst, die unter sich, nach der gesellschaftlichen Trennung
von den Vätern, eigene oder Fremdengilden *) bildeten. Hierzu
kommt -- im Scherz oder Ernst -- eine Nachahmung der
Hausordnung der Klöster, so weit diese die Bewirthung der
Fremden oder reisenden Brüder betraf; der Bruder Kellner,
Speisemeister oder Guardian, hatten sie zu besorgen. An Stelle
dieser finden wir bei den Handwerkern Schenkgesellen, Or-
dengesell, bei den Meistern Schenken, oder Ordenmeister,
und die seltsame Entschuldigung: das Kloster ist arm, der
Brüder sind viel, und der Abt trinkt selber gern
. **)
Der Sohn eines Meisters, oder ein in Arbeit stehender Gesell,
führte den Reisenden bei ihm ein und, vermöge des zwischen
ihnen bestehenden genossenschaftlich-brüderlichen Verbandes, be-
trachtete man den Fremden für diesen Abend als Mitglied der
Familie und es war ihm erlaubt, Herr Vater, Frau Mutter, zu
sagen. -- Eine Sitte, sobald sie erst ein Jahrhundert besteht und
gewisse Vortheile mit sich verbindet, wird national, und selbst
dann noch im Namen fortgeführt, wenn diese längst aufgehört
haben. So ging es mit diesem Gebrauch. Als die Reisenden
zahlreicher wurden, die Gewerke von der Gildewürdigkeit leich-
tern Ansichten nachgeben mußten, wurde die Bewirthung den
Meistern lästig und man sorgte für öffentliche Herbergen, wo die
Gesellen für Rechnung der Meister ein augenblickliches Unter-
kommen fanden. Hier übertrugen sie die gildische Vertraulichkeit
auf den Wirth und seine Familie, in Ermangelung von Kindern,
mißbräuchlich auf Knechte und Mägde des Hauses. Für diese
Ansicht spricht auch das Ceremoniell der Seiler bei der Umschau

*) Die Gesellen-Brüderschaften.
**) Kupferschmiede, Seiler u. a. m.

entweder wirkliche oder durch Lehrjahre und den Geſellenſpruch
doch Adoptivſöhne der betreffenden Innung oder Gilde, ſie hatten
daher nach dieſem Verhältniß überall auf ihren Reiſen, wo ſie
als Gehülfen die abweſenden Söhne der Meiſter oft vertraten,
ſich des augenblicklichen Schutzes derſelben gegen Mangel zu
erfreuen, beſonders aber einen Anſpruch auf die Theilnahme der
Söhne ſelbſt, die unter ſich, nach der geſellſchaftlichen Trennung
von den Vätern, eigene oder Fremdengilden *) bildeten. Hierzu
kommt — im Scherz oder Ernſt — eine Nachahmung der
Hausordnung der Klöſter, ſo weit dieſe die Bewirthung der
Fremden oder reiſenden Brüder betraf; der Bruder Kellner,
Speiſemeiſter oder Guardian, hatten ſie zu beſorgen. An Stelle
dieſer finden wir bei den Handwerkern Schenkgeſellen, Or-
dengeſell, bei den Meiſtern Schenken, oder Ordenmeiſter,
und die ſeltſame Entſchuldigung: das Kloſter iſt arm, der
Brüder ſind viel, und der Abt trinkt ſelber gern
. **)
Der Sohn eines Meiſters, oder ein in Arbeit ſtehender Geſell,
führte den Reiſenden bei ihm ein und, vermöge des zwiſchen
ihnen beſtehenden genoſſenſchaftlich-brüderlichen Verbandes, be-
trachtete man den Fremden für dieſen Abend als Mitglied der
Familie und es war ihm erlaubt, Herr Vater, Frau Mutter, zu
ſagen. — Eine Sitte, ſobald ſie erſt ein Jahrhundert beſteht und
gewiſſe Vortheile mit ſich verbindet, wird national, und ſelbſt
dann noch im Namen fortgeführt, wenn dieſe längſt aufgehört
haben. So ging es mit dieſem Gebrauch. Als die Reiſenden
zahlreicher wurden, die Gewerke von der Gildewürdigkeit leich-
tern Anſichten nachgeben mußten, wurde die Bewirthung den
Meiſtern läſtig und man ſorgte für öffentliche Herbergen, wo die
Geſellen für Rechnung der Meiſter ein augenblickliches Unter-
kommen fanden. Hier übertrugen ſie die gildiſche Vertraulichkeit
auf den Wirth und ſeine Familie, in Ermangelung von Kindern,
mißbräuchlich auf Knechte und Mägde des Hauſes. Für dieſe
Anſicht ſpricht auch das Ceremoniell der Seiler bei der Umſchau

*) Die Geſellen-Brüderſchaften.
**) Kupferſchmiede, Seiler u. a. m.
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[48/0058] entweder wirkliche oder durch Lehrjahre und den Geſellenſpruch doch Adoptivſöhne der betreffenden Innung oder Gilde, ſie hatten daher nach dieſem Verhältniß überall auf ihren Reiſen, wo ſie als Gehülfen die abweſenden Söhne der Meiſter oft vertraten, ſich des augenblicklichen Schutzes derſelben gegen Mangel zu erfreuen, beſonders aber einen Anſpruch auf die Theilnahme der Söhne ſelbſt, die unter ſich, nach der geſellſchaftlichen Trennung von den Vätern, eigene oder Fremdengilden *) bildeten. Hierzu kommt — im Scherz oder Ernſt — eine Nachahmung der Hausordnung der Klöſter, ſo weit dieſe die Bewirthung der Fremden oder reiſenden Brüder betraf; der Bruder Kellner, Speiſemeiſter oder Guardian, hatten ſie zu beſorgen. An Stelle dieſer finden wir bei den Handwerkern Schenkgeſellen, Or- dengeſell, bei den Meiſtern Schenken, oder Ordenmeiſter, und die ſeltſame Entſchuldigung: das Kloſter iſt arm, der Brüder ſind viel, und der Abt trinkt ſelber gern. **) Der Sohn eines Meiſters, oder ein in Arbeit ſtehender Geſell, führte den Reiſenden bei ihm ein und, vermöge des zwiſchen ihnen beſtehenden genoſſenſchaftlich-brüderlichen Verbandes, be- trachtete man den Fremden für dieſen Abend als Mitglied der Familie und es war ihm erlaubt, Herr Vater, Frau Mutter, zu ſagen. — Eine Sitte, ſobald ſie erſt ein Jahrhundert beſteht und gewiſſe Vortheile mit ſich verbindet, wird national, und ſelbſt dann noch im Namen fortgeführt, wenn dieſe längſt aufgehört haben. So ging es mit dieſem Gebrauch. Als die Reiſenden zahlreicher wurden, die Gewerke von der Gildewürdigkeit leich- tern Anſichten nachgeben mußten, wurde die Bewirthung den Meiſtern läſtig und man ſorgte für öffentliche Herbergen, wo die Geſellen für Rechnung der Meiſter ein augenblickliches Unter- kommen fanden. Hier übertrugen ſie die gildiſche Vertraulichkeit auf den Wirth und ſeine Familie, in Ermangelung von Kindern, mißbräuchlich auf Knechte und Mägde des Hauſes. Für dieſe Anſicht ſpricht auch das Ceremoniell der Seiler bei der Umſchau *) Die Geſellen-Brüderſchaften. **) Kupferſchmiede, Seiler u. a. m.

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Zitationshilfe: Stock, Ch. L.: Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg, 1844, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stock_gesellenwesen_1844/58>, abgerufen am 29.03.2024.