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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809.

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Auswahl eines Landguts.
§. 65.

Bei dem schwankenden Werthe des Geldes bleibt dieses aber immer ein unsiche-
rer Maaßstab zur Bestimmung des positiven Werths des Grund und Bodens.
Einen weit sichern und gleichbleibendern, allenthalben anwendbarern finden wir in
einem solchen Produkte, welches sich seiner Unentbehrlichkeit wegen in gleicherem
Verhältnisse mit dem Werthe aller übrigen Dinge auf die Dauer erhält. Dies ist das
Getreide, -- bei uns vorzüglich der Rocken., -- und um eine feste Werthsbestim-
mung eines Landguts zu setzen, ist es weit sicherer, zu sagen, es sey so viele
Scheffel Rocken, als so viele Thaler werth. Wo man dann diesen so bestimm-
ten Werth auf den nach den Zeitumständen veränderlichen Geldwerths reduziren will,
da muß man das Durchschnittsverhältniß des Getreides zum Gelde in gewöhnlichen
Jahren erforschen, und kann dann leicht ausmitteln, wie viel das Gut nach dem jetzt
bestehenden Geldwerthe gelten müsse.

§. 66.

Der Werth eines Landguts ergiebt sich: 1) aus der Größe des ganzen ArrealsWerthschäz-
zung eines
Landguts.

und der einzelnen Theile; 2) aus der Güte des Bodens, die aus seinen Bestand-
theilen und seinen physischen Eigenschaften eigentlich nur genau ausgemittelt, jedoch
vorläufig aus verschiedenen, gleich in die Augen fallenden Anzeichen im Ganzen beur-
theilt werden kann; 3) aus der Lage und den Verhältnissen der verschiedenen Perti-
nenzien gegen einander; 4) aus den äußeren Verhältnissen, Vorzügen und Gerecht-
samen oder Belastungen und Dienstbarkeiten des Guts, oder aus dessen unkörper-
lichen, relativen Qualitäten.

§. 67.

Der Flächeninhalt eines Guts und seiner einzelnen Theile kann nur durch eineDer Flächen-
Inhalt.

geometrische Vermessung genau bestimmt und aus der Charte und dem Vermessungs-
register ersehen werden.

Es macht bei hügligem und bergigem Lande oft einen merklichen Unterschied, ob
diese Vermessung, nach der Wellenlinie der Oberfläche, oder horizontal und nach der
Basis, geschehen ist.

Man muß sich in einem Lande, dessen Feldmaaß man nicht genau kennt, sorg-
fältig nach demselben erkundigen. Es sind leider! noch sehr wenige Maaße vollkom-
men genau bestimmt. Denn wenn man auch weiß, wie viel Quadratruthen ein

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Auswahl eines Landguts.
§. 65.

Bei dem ſchwankenden Werthe des Geldes bleibt dieſes aber immer ein unſiche-
rer Maaßſtab zur Beſtimmung des poſitiven Werths des Grund und Bodens.
Einen weit ſichern und gleichbleibendern, allenthalben anwendbarern finden wir in
einem ſolchen Produkte, welches ſich ſeiner Unentbehrlichkeit wegen in gleicherem
Verhaͤltniſſe mit dem Werthe aller uͤbrigen Dinge auf die Dauer erhaͤlt. Dies iſt das
Getreide, — bei uns vorzuͤglich der Rocken., — und um eine feſte Werthsbeſtim-
mung eines Landguts zu ſetzen, iſt es weit ſicherer, zu ſagen, es ſey ſo viele
Scheffel Rocken, als ſo viele Thaler werth. Wo man dann dieſen ſo beſtimm-
ten Werth auf den nach den Zeitumſtaͤnden veraͤnderlichen Geldwerths reduziren will,
da muß man das Durchſchnittsverhaͤltniß des Getreides zum Gelde in gewoͤhnlichen
Jahren erforſchen, und kann dann leicht ausmitteln, wie viel das Gut nach dem jetzt
beſtehenden Geldwerthe gelten muͤſſe.

§. 66.

Der Werth eines Landguts ergiebt ſich: 1) aus der Groͤße des ganzen ArrealsWerthſchaͤz-
zung eines
Landguts.

und der einzelnen Theile; 2) aus der Guͤte des Bodens, die aus ſeinen Beſtand-
theilen und ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften eigentlich nur genau ausgemittelt, jedoch
vorlaͤufig aus verſchiedenen, gleich in die Augen fallenden Anzeichen im Ganzen beur-
theilt werden kann; 3) aus der Lage und den Verhaͤltniſſen der verſchiedenen Perti-
nenzien gegen einander; 4) aus den aͤußeren Verhaͤltniſſen, Vorzuͤgen und Gerecht-
ſamen oder Belaſtungen und Dienſtbarkeiten des Guts, oder aus deſſen unkoͤrper-
lichen, relativen Qualitaͤten.

§. 67.

Der Flaͤcheninhalt eines Guts und ſeiner einzelnen Theile kann nur durch eineDer Flaͤchen-
Inhalt.

geometriſche Vermeſſung genau beſtimmt und aus der Charte und dem Vermeſſungs-
regiſter erſehen werden.

Es macht bei huͤgligem und bergigem Lande oft einen merklichen Unterſchied, ob
dieſe Vermeſſung, nach der Wellenlinie der Oberflaͤche, oder horizontal und nach der
Baſis, geſchehen iſt.

Man muß ſich in einem Lande, deſſen Feldmaaß man nicht genau kennt, ſorg-
faͤltig nach demſelben erkundigen. Es ſind leider! noch ſehr wenige Maaße vollkom-
men genau beſtimmt. Denn wenn man auch weiß, wie viel Quadratruthen ein

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[35/0065] Auswahl eines Landguts. §. 65. Bei dem ſchwankenden Werthe des Geldes bleibt dieſes aber immer ein unſiche- rer Maaßſtab zur Beſtimmung des poſitiven Werths des Grund und Bodens. Einen weit ſichern und gleichbleibendern, allenthalben anwendbarern finden wir in einem ſolchen Produkte, welches ſich ſeiner Unentbehrlichkeit wegen in gleicherem Verhaͤltniſſe mit dem Werthe aller uͤbrigen Dinge auf die Dauer erhaͤlt. Dies iſt das Getreide, — bei uns vorzuͤglich der Rocken., — und um eine feſte Werthsbeſtim- mung eines Landguts zu ſetzen, iſt es weit ſicherer, zu ſagen, es ſey ſo viele Scheffel Rocken, als ſo viele Thaler werth. Wo man dann dieſen ſo beſtimm- ten Werth auf den nach den Zeitumſtaͤnden veraͤnderlichen Geldwerths reduziren will, da muß man das Durchſchnittsverhaͤltniß des Getreides zum Gelde in gewoͤhnlichen Jahren erforſchen, und kann dann leicht ausmitteln, wie viel das Gut nach dem jetzt beſtehenden Geldwerthe gelten muͤſſe. §. 66. Der Werth eines Landguts ergiebt ſich: 1) aus der Groͤße des ganzen Arreals und der einzelnen Theile; 2) aus der Guͤte des Bodens, die aus ſeinen Beſtand- theilen und ſeinen phyſiſchen Eigenſchaften eigentlich nur genau ausgemittelt, jedoch vorlaͤufig aus verſchiedenen, gleich in die Augen fallenden Anzeichen im Ganzen beur- theilt werden kann; 3) aus der Lage und den Verhaͤltniſſen der verſchiedenen Perti- nenzien gegen einander; 4) aus den aͤußeren Verhaͤltniſſen, Vorzuͤgen und Gerecht- ſamen oder Belaſtungen und Dienſtbarkeiten des Guts, oder aus deſſen unkoͤrper- lichen, relativen Qualitaͤten. Werthſchaͤz- zung eines Landguts. §. 67. Der Flaͤcheninhalt eines Guts und ſeiner einzelnen Theile kann nur durch eine geometriſche Vermeſſung genau beſtimmt und aus der Charte und dem Vermeſſungs- regiſter erſehen werden. Der Flaͤchen- Inhalt. Es macht bei huͤgligem und bergigem Lande oft einen merklichen Unterſchied, ob dieſe Vermeſſung, nach der Wellenlinie der Oberflaͤche, oder horizontal und nach der Baſis, geſchehen iſt. Man muß ſich in einem Lande, deſſen Feldmaaß man nicht genau kennt, ſorg- faͤltig nach demſelben erkundigen. Es ſind leider! noch ſehr wenige Maaße vollkom- men genau beſtimmt. Denn wenn man auch weiß, wie viel Quadratruthen ein E 2

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 1. Berlin, 1809, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft01_1809/65>, abgerufen am 29.03.2024.