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Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812.

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Der Hafer.
mehr als 60 Prozent nahrhafter Thelle enthält, der Scheffel folglich 30 Pfd.,
so stände er unter dem halben Werthe des Rockens. Ich vermuthe aber, daß
Einhof, der die Untersuchung des Hafers genauer vornehmen wollte, schlechten
Hafer vorläufig untersuchte, und daß der Hafer doch völlig den halben Werth
des Rockens dem Maaße nach habe. Sein Marktpreis steht in den meisten
Gegenden höher, weil er zum Pferdefutter sehr gesucht wird; in einigen dage-
gen, die für den Haferbau mehr geeignet sind, aber geringeren Absatz daran
haben, steht er unter dem halben Rockenpreise.

Die Hirse, Panicum,
§. 104.

gehört in jedem Betracht zu den eigentlichen Getreidearten.

Man hat zwei bestimmte Arten, die angebauet werden, nämlich die Ris-
penhirse
, Panicum miliaceum, und die Kolbenhirse, Panicum italicum
und germanicum. Beide haben mehrere Abarten, die sich durch die Farbe ihrer
Körner hauptsächlich unterscheiden. Die Rispenhirse hat den Vorzug größerer
Körner; die Kolben- oder Aehrenhirse aber den, daß ihr Saamen nicht so leicht
ausfällt, gleichmäßiger reift und von den Vögeln nicht beraubt wird. Ihr An-
bau kommt überein.

§. 105.

Sie erfordert einen warmen, mürben, lehmig-sandigen, aber mit humo-Boden.
sen Theilen angefüllten Boden. In zweiter Tracht nach kräftiger Düngung ge-
räth sie besser als nach frischer Düngung mit unzergangenem Mist.

Der Acker muß fleißig und tief, wenigstens durch dreimaliges Pflügen,Vorbereitung.
Eggen und Walzen vorbereitet seyn, damit er völlig gepulvert und vom Un-
kraute möglichst rein sey. Manche graben dazu, aber eine gerechte Vorberei-
tung mit dem Pfluge ist eben so gut. Indessen geräth die Hirse auch sehr gut
auf einem kräftigen Neubruch oder Dreesch auf die erste Furche, nachdem tüch-
tig geegget und gewalzt worden, gesäet, und wenn ein solcher Neubruch zu
trocken für den Lein ist, so wüßte ich ihn durch keine Saat vortheilhafter als
durch Hirse zu benutzen.


Der Hafer.
mehr als 60 Prozent nahrhafter Thelle enthaͤlt, der Scheffel folglich 30 Pfd.,
ſo ſtaͤnde er unter dem halben Werthe des Rockens. Ich vermuthe aber, daß
Einhof, der die Unterſuchung des Hafers genauer vornehmen wollte, ſchlechten
Hafer vorlaͤufig unterſuchte, und daß der Hafer doch voͤllig den halben Werth
des Rockens dem Maaße nach habe. Sein Marktpreis ſteht in den meiſten
Gegenden hoͤher, weil er zum Pferdefutter ſehr geſucht wird; in einigen dage-
gen, die fuͤr den Haferbau mehr geeignet ſind, aber geringeren Abſatz daran
haben, ſteht er unter dem halben Rockenpreiſe.

Die Hirſe, Panicum,
§. 104.

gehoͤrt in jedem Betracht zu den eigentlichen Getreidearten.

Man hat zwei beſtimmte Arten, die angebauet werden, naͤmlich die Ris-
penhirſe
, Panicum miliaceum, und die Kolbenhirſe, Panicum italicum
und germanicum. Beide haben mehrere Abarten, die ſich durch die Farbe ihrer
Koͤrner hauptſaͤchlich unterſcheiden. Die Rispenhirſe hat den Vorzug groͤßerer
Koͤrner; die Kolben- oder Aehrenhirſe aber den, daß ihr Saamen nicht ſo leicht
ausfaͤllt, gleichmaͤßiger reift und von den Voͤgeln nicht beraubt wird. Ihr An-
bau kommt uͤberein.

§. 105.

Sie erfordert einen warmen, muͤrben, lehmig-ſandigen, aber mit humo-Boden.
ſen Theilen angefuͤllten Boden. In zweiter Tracht nach kraͤftiger Duͤngung ge-
raͤth ſie beſſer als nach friſcher Duͤngung mit unzergangenem Miſt.

Der Acker muß fleißig und tief, wenigſtens durch dreimaliges Pfluͤgen,Vorbereitung.
Eggen und Walzen vorbereitet ſeyn, damit er voͤllig gepulvert und vom Un-
kraute moͤglichſt rein ſey. Manche graben dazu, aber eine gerechte Vorberei-
tung mit dem Pfluge iſt eben ſo gut. Indeſſen geraͤth die Hirſe auch ſehr gut
auf einem kraͤftigen Neubruch oder Dreeſch auf die erſte Furche, nachdem tuͤch-
tig geegget und gewalzt worden, geſaͤet, und wenn ein ſolcher Neubruch zu
trocken fuͤr den Lein iſt, ſo wuͤßte ich ihn durch keine Saat vortheilhafter als
durch Hirſe zu benutzen.


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[95/0119] Der Hafer. mehr als 60 Prozent nahrhafter Thelle enthaͤlt, der Scheffel folglich 30 Pfd., ſo ſtaͤnde er unter dem halben Werthe des Rockens. Ich vermuthe aber, daß Einhof, der die Unterſuchung des Hafers genauer vornehmen wollte, ſchlechten Hafer vorlaͤufig unterſuchte, und daß der Hafer doch voͤllig den halben Werth des Rockens dem Maaße nach habe. Sein Marktpreis ſteht in den meiſten Gegenden hoͤher, weil er zum Pferdefutter ſehr geſucht wird; in einigen dage- gen, die fuͤr den Haferbau mehr geeignet ſind, aber geringeren Abſatz daran haben, ſteht er unter dem halben Rockenpreiſe. Die Hirſe, Panicum, §. 104. gehoͤrt in jedem Betracht zu den eigentlichen Getreidearten. Man hat zwei beſtimmte Arten, die angebauet werden, naͤmlich die Ris- penhirſe, Panicum miliaceum, und die Kolbenhirſe, Panicum italicum und germanicum. Beide haben mehrere Abarten, die ſich durch die Farbe ihrer Koͤrner hauptſaͤchlich unterſcheiden. Die Rispenhirſe hat den Vorzug groͤßerer Koͤrner; die Kolben- oder Aehrenhirſe aber den, daß ihr Saamen nicht ſo leicht ausfaͤllt, gleichmaͤßiger reift und von den Voͤgeln nicht beraubt wird. Ihr An- bau kommt uͤberein. §. 105. Sie erfordert einen warmen, muͤrben, lehmig-ſandigen, aber mit humo- ſen Theilen angefuͤllten Boden. In zweiter Tracht nach kraͤftiger Duͤngung ge- raͤth ſie beſſer als nach friſcher Duͤngung mit unzergangenem Miſt. Boden. Der Acker muß fleißig und tief, wenigſtens durch dreimaliges Pfluͤgen, Eggen und Walzen vorbereitet ſeyn, damit er voͤllig gepulvert und vom Un- kraute moͤglichſt rein ſey. Manche graben dazu, aber eine gerechte Vorberei- tung mit dem Pfluge iſt eben ſo gut. Indeſſen geraͤth die Hirſe auch ſehr gut auf einem kraͤftigen Neubruch oder Dreeſch auf die erſte Furche, nachdem tuͤch- tig geegget und gewalzt worden, geſaͤet, und wenn ein ſolcher Neubruch zu trocken fuͤr den Lein iſt, ſo wuͤßte ich ihn durch keine Saat vortheilhafter als durch Hirſe zu benutzen. Vorbereitung.

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Zitationshilfe: Thaer, Albrecht: Grundsätze der rationellen Landwirthschaft. Bd. 4. Berlin, 1812, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/thaer_landwirthschaft04_1812/119>, abgerufen am 29.03.2024.